Aktuelle Fakten Asyl und Flüchtlingsbereich Kt. Zug

Direktion des Innern
Sozialamt
Asyl- und Flüchtlingsbereich Kanton Zug (Februar 2016)
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Seit 2009 ist der Kanton alleine zuständig für Unterbringung, Betreuung von Personen aus dem
Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie für die Finanzierung.
Der Bund weist dem Kanton Zug 1.4% aller Asylsuchenden Personen zu, die in der Schweiz ein
Asylgesuch stellen.
Im Februar 2016 wies der Bund den Kantonen wöchentlichen 350 bis 550 Personen zu (im Dezember 2015: 1200 bis 1500 Personen), auch wenn die Zahlen tief scheinen, ist dies das übliche
"Winterphänomen", die Situation ist volatil und kann sich ziemlich plötzlich ändern. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Gemeinden.
Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende halten sich im Schnitt im Kanton Zug auf
(Stichdatum 29. Februar 2016)?
Der Gesamtbestand der Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlinge betrug per Ende Februar
2016 1298 Personen. Das entspricht einer netto Zunahme per Ende Februar 2016 von insgesamt
24 Personen (Jahr 2015: 224 Personen; Jahr 2014: 166 Personen).
Neugasse 2, 6300 Zug
T 041 728 39 61, F 041 728 37 17
www.zg.ch/sozialamt
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Seit 2014 befindet sich der Asylbereich gemäss Definition des SEM in einer "besonderen Lage"
und ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nur noch teilweise zu bewältigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziale Dienste Asyl leisten einen grossen Einsatz, gelangen
personell jedoch je länger je mehr an Grenzen. Die grösste Herausforderung besteht momentan in
der Beschaffung von Unterkünften und genügend Personal.
Im Hinblick auf die ungewisse Entwicklung der Asyl- und Flüchtlingssituation in Europa, kann es
bei einem abrupten Anstieg der Asylgesuche auch in der Schweiz zu einer ausserordentlichen Lage kommen. Der Zuger Regierungsrat hat den Kantonalen Führungsstab Ende Oktober 2015 mit
einer Eventualplanung ausserordentliche Lage Asyl beauftragt, welche vom Regierungsrat Mitte
Dezember 2015 verabschiedet wurde. Basis für die Zuger Planung bildete das „Konzept zur Steuerung und Bewältigung der ausserordentlichen Lage im Asylwesen (Notfallkonzept Asyl; Quelle
siehe in Fussnote 1)“ des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement vom 28. November
2012. Die Gemeinden werden bei den für sie relevanten Punkten rechtzeitig einbezogen und informiert.
Herkunft der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Zug (29.2.16)
Seit Sommer 2015 hat eine Verschiebung der neu ankommenden Nationalitäten von Eritrea zu
Afghanistan und Syrien stattgefunden. Wir stehen für die kommenden Monate mit grosser
Wahrscheinlichkeit an einem Übergang der Zusammensetzung der Nationalitäten im Asylbereich.
Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) des Kantonalen Sozialamtes – Was wird hier genau gemacht?
Die Abteilung Soziale Dienste Asyl des Kantonalen Sozialamts berät und unterstützt Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge im Kanton Zug und sorgt für ihre Unterbringung. Zielgruppe
sind Asylsuchende und Vorläufig Aufgenommene (N & F), anerkannte Flüchtlinge (B) und Personen, welche Nothilfe beanspruchen. Die SDA sind zuständig für:
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Unterbringung, Betreuung und Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe für alle Personen
aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
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Sprachliche, berufliche und soziale Integration vor allem bei vorläufig Aufgenommenen und
anerkannten Flüchtlingen
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Suche und Unterhalt von geeigneten Liegenschaften für die Unterbringung
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Information der Öffentlichkeit über die Situation im Asyl und Flüchtlingsbereich des Kantons
Zug (in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern)
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Koordination der Freiwilligenarbeit im Asylbereich
KSA Gever 51799 / Asyl- und Flüchtlingsbereich Kanton Zug (Stand Februar 2016)
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Asylsuchende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, durchlaufen "drei
Phasen":
Phase
Dauer
Art der Unterkunft
Fokus der Betreuung
1
7-12 Monate
Durchgangsstation Steinhausen (Erstaufnahmezentrum)
Eingewöhnung an die schweizerischen Lebensverhältnisse
2
bis zum Zeitpunkt des
Asylentscheids oder der
Aufenthaltsbewilligung
dezentrale Unterkünfte des
Kantons oder selbständiges
Wohnen in Privatwohnungen
Förderung der Selbständigkeit, Beschäftigung
oder berufliche Integration
3
nach Nichteintretensentscheid oder negativem
Asylentscheid
Notunterkünfte für Einzelpersonen, normale Unterkünfte
für vulnerable Personen
minimale Nothilfe für ausreisepflichtige Personen mit Nichteintretensentscheid oder einem negativen Asylentscheid (auf Antrag)
Für jene Asylsuchende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, ist die
Durchgangsstation in Steinhausen der erste Anlaufpunkt. Hier hat es Platz für 100 Personen.
Dort bleiben sie zwischen sieben und zwölf Monaten und werden an die schweizerischen Lebensverhältnisse gewöhnt. Sie werden mit den nötigsten Gegenständen für den Alltag (u.a. Kochutensilien, Geschirr, Bettzeug, Forttiertuch) ausgestattet. Erst in einer zweiten Phase werden
die Flüchtlinge in Unterkünfte in den Gemeinden verteilt. Sie werden jedoch weiter durch den
Kanton betreut und finanziert. (In den meisten anderen Kantonen sind die Gemeinden zuständig.)
Die erwachsenen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich werden in den hiesigen Alltag eingeführt und besuchen Deutschkurse (im Schnitt rund drei Stunden pro Woche, ausgenommen Dublin-Fälle). Sie werden zudem in Integrationsmassnahmen eingebunden, die sie an
den Arbeitsmarkt heranführen sollen oder sie gehen einer geregelten Arbeit nach. Asylsuchenden mit Aufenthaltsstatus N ist es nach drei bis sechs Monaten möglich, sofern sie einen Arbeitgeber finden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Schulpflichte Kinder und Jugendliche
sind verpflichtet, tagsüber den Kindergarten oder die Schule zu besuchen, sie werden so
schnell wie möglich eingeschult. Asylsuchende und Flüchtlinge, die kein eigenes Einkommen
durch geregelte Arbeit erzielen können, erhalten vom Kanton neben einer Unterkunft bescheidene finanzielle Mittel für den persönlichen Lebensbedarf wie Lebensmittel, Kleider oder Hygieneartikel (wirtschaftliche Sozialhilfe nach Asylansätzen) und werden medizinisch betreut.
Wie funktioniert die Aufgabenteilung Gemeinde / Kanton im Asyl- und Flüchtlingsbereich?
Primär ist der Kanton dafür zuständig, Unterkünfte zu beschaffen und Asylsuchende unterzubringen; dabei ist er auf gleichmässige Verteilung bedacht. Dies geht aber nur, wenn in den
Gemeinden bezahlbarer Wohnraum gesucht und gefunden wird. Der Kanton ist darauf angewiesen, dass die Gemeinden in diesem Sinne konstruktiv mit ihm zusammenarbeiten, auch da
sie näher am Liegenschaftenmarkt sind. Sollten diese Bemühungen nicht ausreichen, sind die
Gemeinden verpflichtet, nach Massgabe der Bevölkerungszahl Unterkünfte bereitzustellen. Die
Gemeinden können untereinander einen abweichenden Schlüssel vereinbaren. Sanktionsmassnahmen gegen säumige Gemeinden oder Kompensationsmöglichkeiten sieht das Gesetz
keine vor. Aktuell ist aber eine Gesetzesänderung in Arbeit. Sie soll dafür sorgen, dass die gerechte Verteilung auf die Gemeinden auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Wo werden die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich untergebracht?
Von allen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Zug leben 70 Prozent in
kantonalen Unterkünften in den Gemeinden (d.h. kantonseigene Liegenschaften oder Unterkünfte, die durch den Kanton gemietet werden). Rund 30 Prozent der Personen wohnen in privaten Wohnungen, die sie selbst gemietet haben, oder sind bei Verwandten untergekommen.
Insgesamt betreibt der Kanton Zug rund 80 Liegenschaften die bei einer Maximalbelegung für
rund tausend Personen Platz bieten, und unterhält mit rund 55 Immobilienbesitzern Verträge.
KSA Gever 51799 / Asyl- und Flüchtlingsbereich Kanton Zug (Stand Februar 2016)
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Was kostet der Asyl- und Flüchtlingsbereich den Kanton Zug?
Der Bund richtet den Kantonen Pauschalen pro Person aus, die je nach Asyl- oder Flüchtlingsstatuts unterschiedlich hoch anfallen. Mit diesem Mitteln werden die in der Abteilung Soziale
Dienste Asyl des Kantonalen Sozialamts anfallenden Kosten zu rund 92 Prozent gedeckt. Im
Kanton Zug ist bis zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung C der Kanton für die Personen
aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Erst mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung
C fallen die Verantwortung und Finanzierung in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Der Bund unterscheidet bei seinen Pauschalen nach Personen aus dem Asylbereich und Personen aus dem Flüchtlingsbereich. Die Pauschalen umfassen die Kosten für die Krankenkasse,
die Miete, Sozialhilfe und den Betreuungsaufwand, solange die Personen ihr Leben nicht selber finanzieren können. Daneben erhält der Kanton eine Entschädigung für den Verwaltungsaufwand (45% davon geht ans Amt für Migration) und eine Basispauschale für die Betreuung.
Für Personen aus dem Asylbereich beträgt die Pauschale rund 1'500 Franken pro Monat (Asylsuchende Status N, d.h. für die Dauer des Asylverfahrens), für Personen aus dem Flüchtlingsbereich beträgt die Pauschale rund 1'530 Franken pro Monat (anerkannte Flüchtlinge Status B
längstens 5 Jahre seit dem Zeitpunkt der Einreichung des Asylgesuchs; vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene - beide Status F - längstens 7 Jahre seit der
Einreise). Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wird eine einmalige Integrationspauschale von rund 6000 Franken für die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche
Integration ausgerichtet. Für abgewiesene Asylsuchende wird vom Bund eine einmalige Nothilfepauschale von rund 6000 Franken ausbezahlt.
Freiwilligenarbeit und freiwilliges Engagement
Im Kanton Zug sind zahlreiche Freiwilligennetze aktiv, worüber wir sehr froh sind. Sind Sie an einem
freiwilligen Engagement interssiert, konsultieren Sie unsere Homepage [www.zg.ch/behoerden/direktiondes-innern/kantonales-sozialamt/as/1-auftrag-sda/freiwilligenarbeit-im-asylbereich] und die dortigen
Ausführungen oder wenden Sie sich direkt an die Freiwilligennetze in Ihrer Wohngemeinde (wenn Ihnen
diese nicht bekannt sind, vermitteln wir gerne).
Kontakt Kantonales Sozialamt:
Jris Bischof, Leiterin Kantonales Sozialamt, 041 728 31 73, [email protected]
Irène Wyss, Leiterin Abteilung Soziale Dienste Asyl, 041 48 00, [email protected]
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