August 2015 - Techniker Krankenkasse

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TK-Firmenkundenservice
0800 - 285 85 87 60
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(gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
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Techniker Krankenkasse
Newsletter August 2015
Inhalt
1.
1.1 Sommerhitze bei der Arbeit ........................ 1
1.2 Bestandsprüfung bei
Sozialversicherungsmeldungen soll
eingeführt werden ....................................... 2
2.
Rechtliches ................................................. 2
2.1 Mindestlohngesetz: Klagen abgewiesen ..... 2
2.2 Arbeitgeberwechsel: Neue Regeln für
betriebliche Altersvorsorge ......................... 2
3.
Termine....................................................... 3
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung ................... 3
3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an! ...... 3
4.
1. Aktuelles
Aktuelles ..................................................... 1
Verschiedenes ............................................ 3
4.1 Generationen: Unterschiede und
Gemeinsamkeiten ....................................... 3
4.2 Feierabend in Deutschland ......................... 4
4.3 Bedürfnisse von Arbeitnehmern im
digitalen Zeitalter ........................................ 4
4.4 Welcome! Workshops 2015: Mit
Mitarbeitern aus dem Ausland
erfolgreich werden ...................................... 5
4.5 TK-Zukunftskongress .................................. 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Serie zu Generationsunterschieden geht in
die zweite Runde. Außerdem gibt es Tipps um einen
kühlen Kopf zu bewahren, denn es gilt kein Hitzefrei
im Job. Erfahren Sie auch, warum die Klagen gegen
das Mindestlohngesetz abgelehnt worden sind.
Viel Spaß beim Lesen!
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Sie haben Fragen zu einem unserer Themen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TKFirmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter.
1.1 Sommerhitze bei der Arbeit
Sonne am Himmel, Hitze im Büro. Es ist zu
erwarten, dass die Temperaturen in den
nächsten Wochen steigen werden. Was man im
Unternehmen tun kann, stellen wir Ihnen hier
vor.
Trinken ist unerlässlich an heißen Tagen. Zwei bis
drei Liter Flüssigkeit sind je nach Temperaturgraden
und Schweißproduktion zu empfehlen –
vorausgesetzt man ist gesund. Wer nicht so gerne
Mineralwasser mag, kann mit Fruchtschorlen,
verdünnten Obst- oder Gemüsesäften den Durst
löschen und den Flüssigkeitshaushalt im
Gleichgewicht halten. Diese Getränke liefern
wichtige Mineralstoffe, die beim Schwitzen verloren
gehen.
Zu kalt sollten Getränke nicht sein. Tatsächlich
erfrischen eiskalte Drinks weniger als temperierte,
da der Körper erst einmal Energie aufwenden muss,
um die Flüssigkeit auf verträgliche Temperaturen
aufzuheizen. Und: Bei ausreichender Wasserzufuhr
bedankt sich der Körper mit erhöhter Konzentration
und Leistungsfähigkeit.
Um besonders warme Arbeitstage gut zu
überstehen, sind auch Auswahl und Menge des
Essens ein wichtiger Faktor. Das Essen sollte leicht
verdaulich und dabei reich an Vitaminen und
Nährstoffen sein. Das ist im Sommer nicht
schwierig, denn dann ist Obst- und Salatsaison.
Viele Früchte und Gemüsesorten haben Saison und
eignen sich auch zum Mitnehmen zur Arbeit. Fettes
Essen ist dagegen belastend für den Kreislauf.
Hitzefrei
Im Büro gilt: kein Hitzefrei für Mitarbeiter. Unternehmen haben bestimmte Schutzmaßnahmen
einzuhalten, die gegen Überhitzung helfen sollen.
So ist zum Beispiel geregelt, dass bei über 26 Grad
Raumtemperatur für Sonnenschutz gesorgt werden
muss. Mehr Informationen zu diesem Thema finden
Sie auf www.baua.de – der Internetseite der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Quelle: TK; Jobs Kompakt
Telefon: 0800 - 285 85 87 60
(bundesweit gebührenfrei)
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1.2 Bestandsprüfung bei
Sozialversicherungsmeldungen soll
eingeführt werden
Ab 2016 sollen Krankenkassen Meldungen der
Arbeitgeber mit ihrem Datenbestand abgleichen
und Bestandsprüfungen vornehmen. Nach dem
Willen des Gesetzgebers sollen Beitragsnachweise, Aufwendungsausgleichsgesetz-Anträge
(AAG-Anträge) und Meldungen abgewiesen
werden, sofern Abweichungen vorliegen.
Zu diesem Abgleich gibt es jetzt erste konkrete
Festlegungen. Mit dem fünften Sozialgesetzbuch IVÄnderungsgesetz sind die Ergebnisse aus dem
OMS-Projekt (OMS steht für optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung) umgesetzt
worden. Erklärtes Ziel war hierbei auch, dass
Krankenkassen fehlerhafte Meldungen nicht mehr in
der Sachbearbeitung aufklären, sondern bei
Unstimmigkeiten maschinell zurückweisen. Und
damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, haben
auch Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungseinrichtungen künftig
Bestandsprüfungen vollmaschinell umzusetzen,
ohne die Sachbearbeitung einzubinden.
Alle Verfahren sind von der Bestandsprüfung
betroffen
Betroffen sind das Meldeverfahren, AAG-Verfahren,
Zahlstellen-Meldeverfahren und das Entgeltersatzleistungs-Verfahren (EEL-Verfahren). Auch
Beitragsnachweise von Arbeitgebern und Zahlstellen
sollen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalte
nicht mit dem Krankenkassenbestand
übereinstimmen. Starten soll dieses Verfahren zum
1. Januar 2016. Wie genau das Verfahren laufen
soll, legen die Spitzenorganisationen der
Sozialversicherung in Gemeinsamen Grundsätzen
fest.
Die Einzelheiten können der Niederschrift zur
Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren
am 24. und 25. Juni 2015 entnommen werden; diese
wurde für Ende Juli erwartet, ist bisher allerdings
noch nicht veröffentlicht worden.
Quelle: Haufe; TK
2. Rechtliches
2.1 Mindestlohngesetz: Klagen abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hatte es gleich
mit mehreren Klagen gegen das Mindestlohngesetz zu tun. Alle wurden als unzulässig
abgewiesen.
Im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben
sich die Richter gleich mit mehreren Beschwerden
gegen das Mindestlohngesetz befasst. Sämtliche
Verfassungsbeschwerden sind als unzulässig
abgewiesen worden. Eine Sachentscheidung gab es
also nicht – jedoch einige kritische Bemerkungen
zum Gesetz.
Die erste Beschwerde wurde von 14 ausländischen
Transportunternehmen eingereicht, die auch in
Newsletter August 2015
Deutschland tätig sind. Diese Firmen waren nicht
damit einverstanden, den in Deutschland
beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zu
zahlen. Außerdem ging es um Melde- und
Dokumentationspflichten gegenüber dem Zoll. Für
die Richter in Karlsruhe gab es gar keine inhaltliche
Auseinandersetzung mit diesen Themen, denn
zunächst wurde festgestellt, dass der Grundsatz der
Subsidiarität (es wurde zunächst keine Klage vor
Fachgerichten eingereicht) nicht eingehalten wurde.
So erhielten die Kläger einen Hinweis. Eine wichtige
Frage die zur Entscheidung führen könnte, sei noch
zu klären: Wie sind die Voraussetzungen einer
Beschäftigung im Inland?
Auch die zweite Beschwerde wurde in Karlsruhe
abgewiesen, hier hatte ein 17-jähriger Arbeitnehmer
ebenfalls den Grundsatz der Subsidiarität nicht
beachtet. Der Mitarbeiter hatte geklagt, weil er in der
Systemgastronomie nicht nach dem Mindestlohn
bezahlt wird. Er legte Beschwerde gegen Paragraf
22 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes ein, nach
dieser Vorschrift haben Kinder und Jugendliche
ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen
Anspruch auf den Mindestlohn. Volljährige hingegen
erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, was nach
Ansicht des 17-Jährigen ein Verstoß gegen seine
Grundrechte sei.
Die dritte Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt,
da die Angaben zur tatsächlichen Situation der
Arbeitnehmerin nicht ausreichend dargestellt worden
sind.
Quelle: Personalwirtschaft; TK
2.2 Arbeitgeberwechsel: Neue Regeln für
betriebliche Altersvorsorge
Am 1. Juli 2015 wurde vom Bundeskabinett der
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EUMobilitäts-Richtlinie beschlossen.
Diese Richtlinie hat das Ziel, Mobilitätshindernisse
für Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus
Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge
ergeben können.
Die Richtlinie der EU soll eins zu eins umgesetzt
werden und für alle Beschäftigten gleichermaßen
gelten. Dabei hat der Gesetzesentwurf folgende
Schwerpunkte: Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bleiben künftig bereits dann
erhalten, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat
– bislang galt hier eine Frist von fünf Jahren. Das
Lebensalter bei dem man frühestens den
Arbeitgeber wechseln kann ohne Verfall der
Anwartschaft wird vom 25. auf das 21. Lebensjahr
gesenkt. Was besonders für jüngere Beschäftigte
eine Chance ist, um schneller und früher als bisher
unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften zu
erwerben.
Außerdem müssen zukünftig Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim
Arbeitgeber verbliebener Arbeitnehmer
gleichbehandelt werden. Ein Arbeitgeberwechsel
soll der Betriebsrente also nicht mehr schaden.
Seite 3
Auskunfts- und Abfindungsrechte sollen zugunsten
der Beschäftigten erweitert werden.
Zum 1. Januar 2018 sollen diese Änderungen in
Kraft treten. Durch die rechtzeitige Umsetzung der
Richtlinie in deutsches Recht soll sichergestellt
werden, dass es für bestehende Betriebsrentensysteme genug Zeit gibt, die Veränderungen
umzusetzen beziehungsweise damit zu planen.
Mögliche weitere Reformschritte werden zurzeit
noch erörtert und sollen dann eventuell später
umgesetzt werden.
Der Entwurf des Kabinetts geht nun an den
Bundesrat, der dann vor der Beschlussfassung des
Bundestags dazu Stellung nehmen kann.
Newsletter August 2015
gutes Grundwissen anzueignen oder ein
bestehendes aufzufrischen. Dabei liegt der Fokus
auf der Entgeltabrechnung, denn insbesondere die
Entgelt-Abrechnungsstellen tragen in Hinblick auf
die korrekte Abbildung der unterschiedlichen
Durchführungswege (DFW) im Lohnsteuer- und
Sozialversicherungsrecht eine sehr große
Verantwortung.
Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern,
Honorarkräften, Subunternehmen und
Beschäftigung auf Werkvertragsbasis
Termin
10. September 2015 – 10 Uhr bis 12 Uhr
Quelle: Datakontext; TK
Inhalt
3. Termine
Obwohl es rechtlich grundsätzlich möglich ist,
Tätigkeiten statt durch Arbeitnehmer auch im
Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrags
ausüben zu lassen, scheitern viele dieser Vereinbarungen, weil die zwingenden sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen verkannt
werden. Das Webinar stellt die Abgrenzungsprobleme zwischen freien Dienstverhältnissen und
sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen dar, gibt einen Überblick über die
aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema und
zeigt auf, wie der Status eines freien Dienstverhältnisses richtig gestaltet und vorab geklärt
werden kann.
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ihre Termine für August und September 2015 für
die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das
Steuerrecht im Überblick:
August 2015
•
•
•
13. August: Lohnsteuer und Kirchensteuer Juli
(Zahlungsschonfrist)
25. August: Beitragsnachweis; dieser muss am
fünftletzten Bankarbeitstag im Monat um 0:00
Uhr vorliegen.
27. August: Sozialversicherungsbeiträge
September 2015
•
•
•
•
10. September: Lohnsteueranmeldung August
14. September: Lohnsteuer und Kirchensteuer
August (Zahlungsschonfrist)
24. September: Beitragsnachweis; dieser muss
am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat um
0:00 Uhr vorliegen.
28. September: Sozialversicherungsbeiträge
Alle Termine finden Sie auch in unserem
elektronischen Kalender auf
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524).
Quelle: TK
3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an!
Betriebliche Altersversorgung
Termin
27. August 2015 – 10 Uhr bis 12 Uhr
Inhalt
Aufgrund der demografischen Veränderung zählt die
betriebliche Altersversorgung (bAV) mit zu den
wichtigsten Instrumenten der Personalarbeit und
damit zum Alltag jeder Personalabteilung. Im
Webinar haben Sie die Möglichkeit, sich ein sehr
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über unsere WebinarSeite: webinare.tk.de. Das Passwort für die
Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer
kostenlos.
Quelle: TK
4. Verschiedenes
4.1 Generationen: Unterschiede und
Gemeinsamkeiten
Generationsunterschiede: Chance oder
Hindernis für Unternehmen? Erfahren Sie mehr
im zweiten Teil unserer Serie zu diesem Thema.
Die Bevölkerung wird immer älter. Es gibt eine
Berechnung vom Statistischen Bundesamt, dass die
Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2050 um
rund sieben Millionen Menschen schrumpft.
Diese Entwicklung findet nicht in allen Altersgruppen
gleich statt, der Anteil der älteren Menschen wird
sich fast verdoppeln, die unter 20-Jährigen hingegen
werden immer weniger. Auswirkungen wird es also
auch am Arbeitsmarkt geben. Die Generationen sind
ganz anders als heute vertreten und die Zahl
derjenigen, die einer Beschäftigung nachgehen
sinkt.
Die Deutschen werden nicht nur weniger, sie
werden auch älter. Das hat Auswirkungen auf das
bestehende Alterssicherungssystem und auf die zur
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Verfügung stehenden Arbeitnehmer. Die
Arbeitnehmer werden älter und es kommen weniger
jüngere nach.
Eine Vielzahl von Unternehmen entwickelt bereits
heute Strategien, um den Auswirkungen des
demografischen Wandels entgegen zu wirken.
Personalpolitik ist oft nicht auf bestimmte
Generationen beschränkt, sondern soll probieren
allen gerecht zu werden. Das stärkt auch das
Zusammengehörigkeitsgefühl. Wichtig ist auch die
gute Zusammenarbeit zwischen den
unterschiedlichen Altersgruppen. Oft bringt es
Vorteile das Know-how und die Erfahrung von
älteren Mitarbeitern mit den Ideen und Vorschlägen
der jüngeren Arbeitnehmer zusammenzubringen.
Mit Mentoren oder Patenschaften kann neue
Motivation für ältere Beschäftigte entstehen, aber
auch Motivation bei Berufsstartern, die qualifizierte
Ratgeber benötigen.
Für die jüngeren Mitarbeiter ist es zum Beispiel
wichtig, Beruf und Familie gut miteinander zu
vereinbaren. Für die ältere Generation spielt es eher
eine Rolle ob es Beschäftigungsmodelle gibt die
zum Beispiel den vorzeitigen Renteneintritt
ermöglichen oder vereinfachen. Oder auch das
Arbeiten attraktiver machen wie
Altersteilzeitmodelle.
Die Rente mit 63 macht sich in etlichen
Unternehmen bemerkbar, so Berichte der Agentur
für Arbeit. Deshalb versuchen Unternehmen
Mitarbeiter zu halten.
Um hier Jung und Alt zusammenzubringen gibt es
eine große Anzahl Betriebe die Modelle testen, um
die Zusammenarbeit zu erleichtern und die
verschiedenen Generationen zu motivieren.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung; TK
4.2 Feierabend in Deutschland
Nach Arbeit, einkaufen, kochen, putzen und
Kinder versorgen bleiben den Deutschen pro
Tag noch durchschnittlich vier Stunden.
Bei vielen Menschen ist der Tag durchgeplant und
so bleiben beim Durchschnittsdeutschen laut
Freizeit-Monitor 2014 der Stiftung Zukunftsfragen
pro Werktag etwa vier Stunden reine Freizeit.
Der Fernseher steht auf Platz eins der
Freizeitbeschäftigungen. Das hat sich in den letzten
Jahren kaum verändert, so die Auswertung. Den
meisten Deutschen falle es nach wie vor schwer
sich aufzuraffen und so bleibt die Mehrzahl doch vor
dem Fernseher sitzen.
Work-Life-Balance
Ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und
Privatleben ist für viele Arbeitnehmer sehr wichtig.
Braucht man also mehr Zeit, um nach der Arbeit
auch noch anderen Aktivitäten nachzugehen, als
den Fernseher anzuschalten und es sich bequem zu
machen? Oder liegt es nicht an mangelnder Zeit
Newsletter August 2015
sondern an der Macht der Gewohnheit. Zahlreiche
Unternehmen nehmen das Thema "Work-LifeBalance" schon sehr ernst und haben ihre
Strukturen in den letzten Jahren daraufhin
angepasst.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen verändern sich rasant:
Während der Bevölkerungsrückgang in Deutschland
in den nächsten Jahren zu einem starken Mangel an
Fach- und Führungskräften führen dürfte, steigt
gleichzeitig der Konkurrenzdruck durch die
Globalisierung. Für Fachleute ist klar: Der
wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen ist immer
stärker auf die Innovationsfähigkeit, Kreativität,
Qualifikation und Flexibilität der Mitarbeiter
angewiesen.
Die Lösung soll eine bessere Personalpolitik und
Arbeitsorganisation liefern, die sich an den
Maßstäben von Work-Life-Balance orientieren.
Dabei gibt es verschiedene Ansatzpunkte:
•
Die Flexibilisierung der Arbeit, was die Zeit und
den Ort angeht. Ein Beispiel: das
Gleitzeitmodell.
•
Die intelligentere Verteilung der Arbeit im
Lebensverlauf: weniger Arbeit während die
Kinder klein sind, dafür mehr Arbeit vor und
nach der Familienzeit oder auch der gleitende
Übergang in den Ruhestand.
•
Maßnahmen, die auf die individuelle Planung
der Laufbahn zielen und die auch bei sich
verändernden Tätigkeiten die Qualifikation und
Einsatzbereitschaft sicherstellen. Darunter
fallen unter anderem die Gesundheitsprävention
und flankierende Serviceleistungen wie ein
Betriebskindergarten.
Mehr Informationen und weitere spannende Themen
zur Personalführung finden Sie auch im TKRatgeber auf unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 166496).
Quelle: Karriere.de; TK
4.3 Bedürfnisse von Arbeitnehmern im
digitalen Zeitalter
"Turtle Neck" – ein Rückschritt durch moderne
Technik? Nicht nur privat auch dienstlich nicht
mehr wegzudenken: Smartphones, Tablets und
andere elektronische Helfer.
Doch durch die ständige Erreichbarkeit entstehen
möglicherweise ungewollte Nachteile. Am
Wochenende dienstliche E-Mails lesen oder im
Urlaub einen Blick auf das Diensthandy werfen, bei
vielen ganz normal. Einige Firmen gehen schon
soweit die E-Mails während des Urlaubs nicht
zuzustellen. Erreichbar sein sollte nicht in Stress
ausarten, deswegen muss das Diensthandy auch
manchmal in der Schublade verschwinden. Denn
auch privat sind die meisten von uns rund um die
Uhr erreichbar. Und das hat auch auf den Körper
Auswirkungen.
"Turtle Neck"
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Newsletter August 2015
Welche Maßnahmen zur Etablierung einer
Willkommenskultur waren erfolgreich? Und warum?
Wie schaffen wir es, Vielfalt als Ressource zu
erkennen? Was ist der Kern von Maßnahmen,
Prozessen und Projekten einer Willkommenskultur,
die auch in vielen Jahren noch funktioniert?
Der aufrechte Gang gilt als Meilenstein der
Evolution. Wer die Hände frei hat, kann die Welt
entdecken. Doch das steht auf der Kippe: der
vernetzte Mensch von heute ist oft in geneigter
Haltung zu beobachten. Warum, fragt man sich, wo
der Mensch schon so weit gekommen ist. Schuld
daran ist das Smartphone. Stundenlang halten viele
den Kopf gesenkt und tun ihrem Nacken damit
keinen Gefallen. Wer seinen Kopf um etwa 60 Grad
neigt, mutet der Halswirbelsäule etwa 27 Kilogramm
extra Gewicht zu. Außerdem haben Dermatologen in
den USA auch Auswirkungen auf die Haut
festgestellt. Der "Turtle Neck" (Schildkrötenhals)
beschreibt Nackenfalten und ist schon viel
verbreitet.
Um für das eigene Unternehmen neue Ideen für ein
gesundes Miteinander zu entwickeln, lohnt sich ein
Blick auf den eigenen Ausgangspunkt. In diesem
Workshop wagen wir einen Rückblick und einen
Ausblick auf die Willkommenskultur als Teil des
Diversity-Managements. Im Vordergrund der
diesjährigen Veranstaltungen steht der
Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern zu den
einzelnen Aspekten in diesem Themenfeld.
Probleme, die auch auftreten können sind
Kopfschmerzen, Kribbeln und Ziehen in den Armen
und Händen. Auch andere Phänomene sind zu
finden, die sogenannte iPhone-Schulter, der HandyEllenbogen und der SMS-Daumen.
Der Nutzen für das Unternehmen: Wer seine
internationalen Mitarbeiter durch eine gelebte
Willkommenskultur im Unternehmen halten kann,
refinanziert nicht nur die aufwändige Rekrutierung,
sondern erzielt auch einen Wettbewerbsvorteil.
Es kann also nur gut sein, sich seine Haltung
bewusst zu machen und dagegen zu steuern.
Übungen zur Auflockerung können helfen, aber
auch ein Bewusstsein dieser Haltung kann schon
Abhilfe schaffen. Was schon hilft, sind
Ausgleichbelastungen – geht auch im Sitzen.
Einfach mal nach hinten neigen, sich strecken, die
Bauchmuskulatur in die Länge ziehen, die Arme mit
in die Höhe nehmen.
Die Teilnahme lohnt sich für Sie, weil
Laut Zahlen des Bundesamtes für Arbeitssicherheit
haben die Muskel-Skelett-Erkrankungen in den
vergangenen Jahren nicht zugenommen. Doch
Büroplätze sind heute ergonomischer, die
Erkrankungen müssten zurückgehen. Da dies nicht
der Fall ist, lässt sich möglicherweise auf
Erkrankungen durch die Handynutzung schließen.
Aber hier fehlen weitere Analysen. Außerdem
könnten sich negative Auswirkungen erst in ein paar
Jahren zeigen, wenn die aktiven Smartphone-Nutzer
in die Jahre kommen.
Tipps um Fit am PC zu bleiben gibt es auf unserer
Internetseite www.tk.de (Webcode 038842) – hier
finden Sie zum Beispiel Übungen fürs Büro.
Quelle: Deutschlandradio; TK
4.4 Welcome! Workshops 2015: Mit
Mitarbeitern aus dem Ausland
erfolgreich werden
Motivierte, gesunde und leistungsfähige
Mitarbeiter sind wichtig für den
Unternehmenserfolg. Das gilt insbesondere auch
für Beschäftigte aus dem Ausland.
Deshalb ist es für Unternehmen unerlässlich, mit
dieser neuen kulturellen Vielfalt des Personals
umzugehen. Den ausländischen Mitarbeitern einen
guten Start im Unternehmen zu ermöglichen, ist
hierbei eine wichtige Voraussetzung, damit sich die
neuen Kollegen schnell wohlfühlen und engagiert
arbeiten können.
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•
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•
Sie sich mit den anderen Teilnehmern
austauschen und deren gute Erfahrungen
nutzen können.
Sie erfahren, wie Sie aus internationaler Vielfalt
der Mitarbeiterschaft in Ihrem Unternehmen
einen Erfolgsfaktor machen.
Sie von Expats erfahren, wie es sich anfühlt, in
einem gemischten Team zu arbeiten.
Sie einen Faktencheck mit einer
wissenschaftlichen Einschätzung erhalten.
die Teilnahme kostenlos ist.
Expertenteam
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Referentin: Prof. Dr. Sonia Lippke – Jacobs
University Bremen
Moderator: Andreas Gailus – Fach- und
Prozessberater für BGM/Betriebskultur
Moderator: Stefan Köhler – European Business
Coach
Anmeldung
Melden Sie sich per Mail an die Adresse
[email protected] für einen der kostenlosen
Workshops an. Die einzelnen Workshops sind auf
20 Teilnehmer pro Termin begrenzt.
Die Termine im Überblick
Die Workshops finden jeweils zwischen 8.45 Uhr
und 15.00 Uhr statt. Den Ort der Veranstaltung
teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
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10. September 2015 – Frankfurt am Main
22. September 2015 – Hamburg
23. September 2015 – Bremen
24. September 2015 – Paderborn
29. September 2015 – München
30. September 2015 – Nürnberg
6. Oktober 2015 – Heidelberg
7. Oktober 2015 – Karlsruhe
13. Oktober 2015 – Stuttgart
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10. November 2015 – Berlin
11. November 2015 – Dresden
12. November 2015 – Leipzig
24. November 2015 – Düsseldorf
25. November 2015 – Köln
Quelle: TK
4.5 TK-Zukunftskongress
Am 2. September 2015 wird die TK mit der
Veranstaltung "TK-Zukunftskongress" am
Brandenburger Tor in Berlin hochkarätige und
interessante Experten und Gesprächspartner
aus der Wissenschaft und der Wirtschaft
zusammenbringen.
Digitalisierung verändert unsere Lebensweise. Wie
wir arbeiten. Wie wir kommunizieren. Und wie wir
uns um unsere Gesundheit kümmern. Auf dem TKZukunftskongress geht es darum, wie sich die
digitale Gesellschaft gesund gestalten lässt.
Erweitern digitale Medien unseren Aktionsradius
oder machen sie unbeweglich? Was ist gesunder
Medienkonsum? Ab welchem Alter soll der Spaß
anfangen, wo hört er auf und wann wird es krank?
Braucht eine digitale Gesellschaft eine Anti-StressVerordnung für Betriebe? Oder für die
Kinderzimmer? Sorgen Politik und Krankenkassen
für gläserne Patienten? Oder erledigen wir das dank
Selftracking selbst? Welche Auswirkungen hat das
Netz der Dinge auf unser Ernährungs- und
Bewegungsverhalten? Diese und viele weitere
Fragen stehen im Mittelpunkt des nächsten TKZukunftskongresses in Berlin.
Der Kongress bietet eine Plattform, um die, die sich
heute um die Gesundheit der Menschen kümmern
mit denen, die die Zukunft der digitalen Gesellschaft
mitgestalten, ins Gespräch zu bringen.
Mehr Informationen zum Zukunftskongress und die
Möglichkeit sich anzumelden unter www.tk.de
Webcode 713594.
Quelle: TK
Newsletter August 2015