TK-Firmenkundenservice 0800 - 285 85 87 60 Mo.- Do. 7-18 Uhr und Fr. 7-16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040 - 85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de mailto:[email protected] Techniker Krankenkasse Newsletter August 2015 Inhalt 1. 1.1 Sommerhitze bei der Arbeit ........................ 1 1.2 Bestandsprüfung bei Sozialversicherungsmeldungen soll eingeführt werden ....................................... 2 2. Rechtliches ................................................. 2 2.1 Mindestlohngesetz: Klagen abgewiesen ..... 2 2.2 Arbeitgeberwechsel: Neue Regeln für betriebliche Altersvorsorge ......................... 2 3. Termine....................................................... 3 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung ................... 3 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an! ...... 3 4. 1. Aktuelles Aktuelles ..................................................... 1 Verschiedenes ............................................ 3 4.1 Generationen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten ....................................... 3 4.2 Feierabend in Deutschland ......................... 4 4.3 Bedürfnisse von Arbeitnehmern im digitalen Zeitalter ........................................ 4 4.4 Welcome! Workshops 2015: Mit Mitarbeitern aus dem Ausland erfolgreich werden ...................................... 5 4.5 TK-Zukunftskongress .................................. 6 Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Serie zu Generationsunterschieden geht in die zweite Runde. Außerdem gibt es Tipps um einen kühlen Kopf zu bewahren, denn es gilt kein Hitzefrei im Job. Erfahren Sie auch, warum die Klagen gegen das Mindestlohngesetz abgelehnt worden sind. Viel Spaß beim Lesen! Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Sie haben Fragen zu einem unserer Themen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TKFirmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter. 1.1 Sommerhitze bei der Arbeit Sonne am Himmel, Hitze im Büro. Es ist zu erwarten, dass die Temperaturen in den nächsten Wochen steigen werden. Was man im Unternehmen tun kann, stellen wir Ihnen hier vor. Trinken ist unerlässlich an heißen Tagen. Zwei bis drei Liter Flüssigkeit sind je nach Temperaturgraden und Schweißproduktion zu empfehlen – vorausgesetzt man ist gesund. Wer nicht so gerne Mineralwasser mag, kann mit Fruchtschorlen, verdünnten Obst- oder Gemüsesäften den Durst löschen und den Flüssigkeitshaushalt im Gleichgewicht halten. Diese Getränke liefern wichtige Mineralstoffe, die beim Schwitzen verloren gehen. Zu kalt sollten Getränke nicht sein. Tatsächlich erfrischen eiskalte Drinks weniger als temperierte, da der Körper erst einmal Energie aufwenden muss, um die Flüssigkeit auf verträgliche Temperaturen aufzuheizen. Und: Bei ausreichender Wasserzufuhr bedankt sich der Körper mit erhöhter Konzentration und Leistungsfähigkeit. Um besonders warme Arbeitstage gut zu überstehen, sind auch Auswahl und Menge des Essens ein wichtiger Faktor. Das Essen sollte leicht verdaulich und dabei reich an Vitaminen und Nährstoffen sein. Das ist im Sommer nicht schwierig, denn dann ist Obst- und Salatsaison. Viele Früchte und Gemüsesorten haben Saison und eignen sich auch zum Mitnehmen zur Arbeit. Fettes Essen ist dagegen belastend für den Kreislauf. Hitzefrei Im Büro gilt: kein Hitzefrei für Mitarbeiter. Unternehmen haben bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten, die gegen Überhitzung helfen sollen. So ist zum Beispiel geregelt, dass bei über 26 Grad Raumtemperatur für Sonnenschutz gesorgt werden muss. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.baua.de – der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Quelle: TK; Jobs Kompakt Telefon: 0800 - 285 85 87 60 (bundesweit gebührenfrei) Fax: 040 - 85 50 60 56 66 E-Mail: [email protected] Seite 2 1.2 Bestandsprüfung bei Sozialversicherungsmeldungen soll eingeführt werden Ab 2016 sollen Krankenkassen Meldungen der Arbeitgeber mit ihrem Datenbestand abgleichen und Bestandsprüfungen vornehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Beitragsnachweise, Aufwendungsausgleichsgesetz-Anträge (AAG-Anträge) und Meldungen abgewiesen werden, sofern Abweichungen vorliegen. Zu diesem Abgleich gibt es jetzt erste konkrete Festlegungen. Mit dem fünften Sozialgesetzbuch IVÄnderungsgesetz sind die Ergebnisse aus dem OMS-Projekt (OMS steht für optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung) umgesetzt worden. Erklärtes Ziel war hierbei auch, dass Krankenkassen fehlerhafte Meldungen nicht mehr in der Sachbearbeitung aufklären, sondern bei Unstimmigkeiten maschinell zurückweisen. Und damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, haben auch Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungseinrichtungen künftig Bestandsprüfungen vollmaschinell umzusetzen, ohne die Sachbearbeitung einzubinden. Alle Verfahren sind von der Bestandsprüfung betroffen Betroffen sind das Meldeverfahren, AAG-Verfahren, Zahlstellen-Meldeverfahren und das Entgeltersatzleistungs-Verfahren (EEL-Verfahren). Auch Beitragsnachweise von Arbeitgebern und Zahlstellen sollen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalte nicht mit dem Krankenkassenbestand übereinstimmen. Starten soll dieses Verfahren zum 1. Januar 2016. Wie genau das Verfahren laufen soll, legen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in Gemeinsamen Grundsätzen fest. Die Einzelheiten können der Niederschrift zur Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 24. und 25. Juni 2015 entnommen werden; diese wurde für Ende Juli erwartet, ist bisher allerdings noch nicht veröffentlicht worden. Quelle: Haufe; TK 2. Rechtliches 2.1 Mindestlohngesetz: Klagen abgewiesen Das Bundesverfassungsgericht hatte es gleich mit mehreren Klagen gegen das Mindestlohngesetz zu tun. Alle wurden als unzulässig abgewiesen. Im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben sich die Richter gleich mit mehreren Beschwerden gegen das Mindestlohngesetz befasst. Sämtliche Verfassungsbeschwerden sind als unzulässig abgewiesen worden. Eine Sachentscheidung gab es also nicht – jedoch einige kritische Bemerkungen zum Gesetz. Die erste Beschwerde wurde von 14 ausländischen Transportunternehmen eingereicht, die auch in Newsletter August 2015 Deutschland tätig sind. Diese Firmen waren nicht damit einverstanden, den in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Außerdem ging es um Melde- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Zoll. Für die Richter in Karlsruhe gab es gar keine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Themen, denn zunächst wurde festgestellt, dass der Grundsatz der Subsidiarität (es wurde zunächst keine Klage vor Fachgerichten eingereicht) nicht eingehalten wurde. So erhielten die Kläger einen Hinweis. Eine wichtige Frage die zur Entscheidung führen könnte, sei noch zu klären: Wie sind die Voraussetzungen einer Beschäftigung im Inland? Auch die zweite Beschwerde wurde in Karlsruhe abgewiesen, hier hatte ein 17-jähriger Arbeitnehmer ebenfalls den Grundsatz der Subsidiarität nicht beachtet. Der Mitarbeiter hatte geklagt, weil er in der Systemgastronomie nicht nach dem Mindestlohn bezahlt wird. Er legte Beschwerde gegen Paragraf 22 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes ein, nach dieser Vorschrift haben Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Volljährige hingegen erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, was nach Ansicht des 17-Jährigen ein Verstoß gegen seine Grundrechte sei. Die dritte Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, da die Angaben zur tatsächlichen Situation der Arbeitnehmerin nicht ausreichend dargestellt worden sind. Quelle: Personalwirtschaft; TK 2.2 Arbeitgeberwechsel: Neue Regeln für betriebliche Altersvorsorge Am 1. Juli 2015 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EUMobilitäts-Richtlinie beschlossen. Diese Richtlinie hat das Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge ergeben können. Die Richtlinie der EU soll eins zu eins umgesetzt werden und für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten. Dabei hat der Gesetzesentwurf folgende Schwerpunkte: Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bleiben künftig bereits dann erhalten, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat – bislang galt hier eine Frist von fünf Jahren. Das Lebensalter bei dem man frühestens den Arbeitgeber wechseln kann ohne Verfall der Anwartschaft wird vom 25. auf das 21. Lebensjahr gesenkt. Was besonders für jüngere Beschäftigte eine Chance ist, um schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften zu erwerben. Außerdem müssen zukünftig Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim Arbeitgeber verbliebener Arbeitnehmer gleichbehandelt werden. Ein Arbeitgeberwechsel soll der Betriebsrente also nicht mehr schaden. Seite 3 Auskunfts- und Abfindungsrechte sollen zugunsten der Beschäftigten erweitert werden. Zum 1. Januar 2018 sollen diese Änderungen in Kraft treten. Durch die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht soll sichergestellt werden, dass es für bestehende Betriebsrentensysteme genug Zeit gibt, die Veränderungen umzusetzen beziehungsweise damit zu planen. Mögliche weitere Reformschritte werden zurzeit noch erörtert und sollen dann eventuell später umgesetzt werden. Der Entwurf des Kabinetts geht nun an den Bundesrat, der dann vor der Beschlussfassung des Bundestags dazu Stellung nehmen kann. Newsletter August 2015 gutes Grundwissen anzueignen oder ein bestehendes aufzufrischen. Dabei liegt der Fokus auf der Entgeltabrechnung, denn insbesondere die Entgelt-Abrechnungsstellen tragen in Hinblick auf die korrekte Abbildung der unterschiedlichen Durchführungswege (DFW) im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine sehr große Verantwortung. Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, Honorarkräften, Subunternehmen und Beschäftigung auf Werkvertragsbasis Termin 10. September 2015 – 10 Uhr bis 12 Uhr Quelle: Datakontext; TK Inhalt 3. Termine Obwohl es rechtlich grundsätzlich möglich ist, Tätigkeiten statt durch Arbeitnehmer auch im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrags ausüben zu lassen, scheitern viele dieser Vereinbarungen, weil die zwingenden sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen verkannt werden. Das Webinar stellt die Abgrenzungsprobleme zwischen freien Dienstverhältnissen und sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen dar, gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema und zeigt auf, wie der Status eines freien Dienstverhältnisses richtig gestaltet und vorab geklärt werden kann. 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihre Termine für August und September 2015 für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Steuerrecht im Überblick: August 2015 • • • 13. August: Lohnsteuer und Kirchensteuer Juli (Zahlungsschonfrist) 25. August: Beitragsnachweis; dieser muss am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat um 0:00 Uhr vorliegen. 27. August: Sozialversicherungsbeiträge September 2015 • • • • 10. September: Lohnsteueranmeldung August 14. September: Lohnsteuer und Kirchensteuer August (Zahlungsschonfrist) 24. September: Beitragsnachweis; dieser muss am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat um 0:00 Uhr vorliegen. 28. September: Sozialversicherungsbeiträge Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender auf www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Quelle: TK 3.2 TK-Webinare: Melden Sie sich jetzt an! Betriebliche Altersversorgung Termin 27. August 2015 – 10 Uhr bis 12 Uhr Inhalt Aufgrund der demografischen Veränderung zählt die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit zu den wichtigsten Instrumenten der Personalarbeit und damit zum Alltag jeder Personalabteilung. Im Webinar haben Sie die Möglichkeit, sich ein sehr Anmeldung Anmelden können Sie sich über unsere WebinarSeite: webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Quelle: TK 4. Verschiedenes 4.1 Generationen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten Generationsunterschiede: Chance oder Hindernis für Unternehmen? Erfahren Sie mehr im zweiten Teil unserer Serie zu diesem Thema. Die Bevölkerung wird immer älter. Es gibt eine Berechnung vom Statistischen Bundesamt, dass die Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2050 um rund sieben Millionen Menschen schrumpft. Diese Entwicklung findet nicht in allen Altersgruppen gleich statt, der Anteil der älteren Menschen wird sich fast verdoppeln, die unter 20-Jährigen hingegen werden immer weniger. Auswirkungen wird es also auch am Arbeitsmarkt geben. Die Generationen sind ganz anders als heute vertreten und die Zahl derjenigen, die einer Beschäftigung nachgehen sinkt. Die Deutschen werden nicht nur weniger, sie werden auch älter. Das hat Auswirkungen auf das bestehende Alterssicherungssystem und auf die zur Seite 4 Verfügung stehenden Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer werden älter und es kommen weniger jüngere nach. Eine Vielzahl von Unternehmen entwickelt bereits heute Strategien, um den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegen zu wirken. Personalpolitik ist oft nicht auf bestimmte Generationen beschränkt, sondern soll probieren allen gerecht zu werden. Das stärkt auch das Zusammengehörigkeitsgefühl. Wichtig ist auch die gute Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Altersgruppen. Oft bringt es Vorteile das Know-how und die Erfahrung von älteren Mitarbeitern mit den Ideen und Vorschlägen der jüngeren Arbeitnehmer zusammenzubringen. Mit Mentoren oder Patenschaften kann neue Motivation für ältere Beschäftigte entstehen, aber auch Motivation bei Berufsstartern, die qualifizierte Ratgeber benötigen. Für die jüngeren Mitarbeiter ist es zum Beispiel wichtig, Beruf und Familie gut miteinander zu vereinbaren. Für die ältere Generation spielt es eher eine Rolle ob es Beschäftigungsmodelle gibt die zum Beispiel den vorzeitigen Renteneintritt ermöglichen oder vereinfachen. Oder auch das Arbeiten attraktiver machen wie Altersteilzeitmodelle. Die Rente mit 63 macht sich in etlichen Unternehmen bemerkbar, so Berichte der Agentur für Arbeit. Deshalb versuchen Unternehmen Mitarbeiter zu halten. Um hier Jung und Alt zusammenzubringen gibt es eine große Anzahl Betriebe die Modelle testen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und die verschiedenen Generationen zu motivieren. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung; TK 4.2 Feierabend in Deutschland Nach Arbeit, einkaufen, kochen, putzen und Kinder versorgen bleiben den Deutschen pro Tag noch durchschnittlich vier Stunden. Bei vielen Menschen ist der Tag durchgeplant und so bleiben beim Durchschnittsdeutschen laut Freizeit-Monitor 2014 der Stiftung Zukunftsfragen pro Werktag etwa vier Stunden reine Freizeit. Der Fernseher steht auf Platz eins der Freizeitbeschäftigungen. Das hat sich in den letzten Jahren kaum verändert, so die Auswertung. Den meisten Deutschen falle es nach wie vor schwer sich aufzuraffen und so bleibt die Mehrzahl doch vor dem Fernseher sitzen. Work-Life-Balance Ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben ist für viele Arbeitnehmer sehr wichtig. Braucht man also mehr Zeit, um nach der Arbeit auch noch anderen Aktivitäten nachzugehen, als den Fernseher anzuschalten und es sich bequem zu machen? Oder liegt es nicht an mangelnder Zeit Newsletter August 2015 sondern an der Macht der Gewohnheit. Zahlreiche Unternehmen nehmen das Thema "Work-LifeBalance" schon sehr ernst und haben ihre Strukturen in den letzten Jahren daraufhin angepasst. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich rasant: Während der Bevölkerungsrückgang in Deutschland in den nächsten Jahren zu einem starken Mangel an Fach- und Führungskräften führen dürfte, steigt gleichzeitig der Konkurrenzdruck durch die Globalisierung. Für Fachleute ist klar: Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen ist immer stärker auf die Innovationsfähigkeit, Kreativität, Qualifikation und Flexibilität der Mitarbeiter angewiesen. Die Lösung soll eine bessere Personalpolitik und Arbeitsorganisation liefern, die sich an den Maßstäben von Work-Life-Balance orientieren. Dabei gibt es verschiedene Ansatzpunkte: • Die Flexibilisierung der Arbeit, was die Zeit und den Ort angeht. Ein Beispiel: das Gleitzeitmodell. • Die intelligentere Verteilung der Arbeit im Lebensverlauf: weniger Arbeit während die Kinder klein sind, dafür mehr Arbeit vor und nach der Familienzeit oder auch der gleitende Übergang in den Ruhestand. • Maßnahmen, die auf die individuelle Planung der Laufbahn zielen und die auch bei sich verändernden Tätigkeiten die Qualifikation und Einsatzbereitschaft sicherstellen. Darunter fallen unter anderem die Gesundheitsprävention und flankierende Serviceleistungen wie ein Betriebskindergarten. Mehr Informationen und weitere spannende Themen zur Personalführung finden Sie auch im TKRatgeber auf unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 166496). Quelle: Karriere.de; TK 4.3 Bedürfnisse von Arbeitnehmern im digitalen Zeitalter "Turtle Neck" – ein Rückschritt durch moderne Technik? Nicht nur privat auch dienstlich nicht mehr wegzudenken: Smartphones, Tablets und andere elektronische Helfer. Doch durch die ständige Erreichbarkeit entstehen möglicherweise ungewollte Nachteile. Am Wochenende dienstliche E-Mails lesen oder im Urlaub einen Blick auf das Diensthandy werfen, bei vielen ganz normal. Einige Firmen gehen schon soweit die E-Mails während des Urlaubs nicht zuzustellen. Erreichbar sein sollte nicht in Stress ausarten, deswegen muss das Diensthandy auch manchmal in der Schublade verschwinden. Denn auch privat sind die meisten von uns rund um die Uhr erreichbar. Und das hat auch auf den Körper Auswirkungen. "Turtle Neck" Seite 5 Newsletter August 2015 Welche Maßnahmen zur Etablierung einer Willkommenskultur waren erfolgreich? Und warum? Wie schaffen wir es, Vielfalt als Ressource zu erkennen? Was ist der Kern von Maßnahmen, Prozessen und Projekten einer Willkommenskultur, die auch in vielen Jahren noch funktioniert? Der aufrechte Gang gilt als Meilenstein der Evolution. Wer die Hände frei hat, kann die Welt entdecken. Doch das steht auf der Kippe: der vernetzte Mensch von heute ist oft in geneigter Haltung zu beobachten. Warum, fragt man sich, wo der Mensch schon so weit gekommen ist. Schuld daran ist das Smartphone. Stundenlang halten viele den Kopf gesenkt und tun ihrem Nacken damit keinen Gefallen. Wer seinen Kopf um etwa 60 Grad neigt, mutet der Halswirbelsäule etwa 27 Kilogramm extra Gewicht zu. Außerdem haben Dermatologen in den USA auch Auswirkungen auf die Haut festgestellt. Der "Turtle Neck" (Schildkrötenhals) beschreibt Nackenfalten und ist schon viel verbreitet. Um für das eigene Unternehmen neue Ideen für ein gesundes Miteinander zu entwickeln, lohnt sich ein Blick auf den eigenen Ausgangspunkt. In diesem Workshop wagen wir einen Rückblick und einen Ausblick auf die Willkommenskultur als Teil des Diversity-Managements. Im Vordergrund der diesjährigen Veranstaltungen steht der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern zu den einzelnen Aspekten in diesem Themenfeld. Probleme, die auch auftreten können sind Kopfschmerzen, Kribbeln und Ziehen in den Armen und Händen. Auch andere Phänomene sind zu finden, die sogenannte iPhone-Schulter, der HandyEllenbogen und der SMS-Daumen. Der Nutzen für das Unternehmen: Wer seine internationalen Mitarbeiter durch eine gelebte Willkommenskultur im Unternehmen halten kann, refinanziert nicht nur die aufwändige Rekrutierung, sondern erzielt auch einen Wettbewerbsvorteil. Es kann also nur gut sein, sich seine Haltung bewusst zu machen und dagegen zu steuern. Übungen zur Auflockerung können helfen, aber auch ein Bewusstsein dieser Haltung kann schon Abhilfe schaffen. Was schon hilft, sind Ausgleichbelastungen – geht auch im Sitzen. Einfach mal nach hinten neigen, sich strecken, die Bauchmuskulatur in die Länge ziehen, die Arme mit in die Höhe nehmen. Die Teilnahme lohnt sich für Sie, weil Laut Zahlen des Bundesamtes für Arbeitssicherheit haben die Muskel-Skelett-Erkrankungen in den vergangenen Jahren nicht zugenommen. Doch Büroplätze sind heute ergonomischer, die Erkrankungen müssten zurückgehen. Da dies nicht der Fall ist, lässt sich möglicherweise auf Erkrankungen durch die Handynutzung schließen. Aber hier fehlen weitere Analysen. Außerdem könnten sich negative Auswirkungen erst in ein paar Jahren zeigen, wenn die aktiven Smartphone-Nutzer in die Jahre kommen. Tipps um Fit am PC zu bleiben gibt es auf unserer Internetseite www.tk.de (Webcode 038842) – hier finden Sie zum Beispiel Übungen fürs Büro. Quelle: Deutschlandradio; TK 4.4 Welcome! Workshops 2015: Mit Mitarbeitern aus dem Ausland erfolgreich werden Motivierte, gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter sind wichtig für den Unternehmenserfolg. Das gilt insbesondere auch für Beschäftigte aus dem Ausland. Deshalb ist es für Unternehmen unerlässlich, mit dieser neuen kulturellen Vielfalt des Personals umzugehen. Den ausländischen Mitarbeitern einen guten Start im Unternehmen zu ermöglichen, ist hierbei eine wichtige Voraussetzung, damit sich die neuen Kollegen schnell wohlfühlen und engagiert arbeiten können. • • • • • Sie sich mit den anderen Teilnehmern austauschen und deren gute Erfahrungen nutzen können. Sie erfahren, wie Sie aus internationaler Vielfalt der Mitarbeiterschaft in Ihrem Unternehmen einen Erfolgsfaktor machen. Sie von Expats erfahren, wie es sich anfühlt, in einem gemischten Team zu arbeiten. Sie einen Faktencheck mit einer wissenschaftlichen Einschätzung erhalten. die Teilnahme kostenlos ist. Expertenteam • • • Referentin: Prof. Dr. Sonia Lippke – Jacobs University Bremen Moderator: Andreas Gailus – Fach- und Prozessberater für BGM/Betriebskultur Moderator: Stefan Köhler – European Business Coach Anmeldung Melden Sie sich per Mail an die Adresse [email protected] für einen der kostenlosen Workshops an. Die einzelnen Workshops sind auf 20 Teilnehmer pro Termin begrenzt. Die Termine im Überblick Die Workshops finden jeweils zwischen 8.45 Uhr und 15.00 Uhr statt. Den Ort der Veranstaltung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. • • • • • • • • • 10. September 2015 – Frankfurt am Main 22. September 2015 – Hamburg 23. September 2015 – Bremen 24. September 2015 – Paderborn 29. September 2015 – München 30. September 2015 – Nürnberg 6. Oktober 2015 – Heidelberg 7. Oktober 2015 – Karlsruhe 13. Oktober 2015 – Stuttgart Seite 6 • • • • • 10. November 2015 – Berlin 11. November 2015 – Dresden 12. November 2015 – Leipzig 24. November 2015 – Düsseldorf 25. November 2015 – Köln Quelle: TK 4.5 TK-Zukunftskongress Am 2. September 2015 wird die TK mit der Veranstaltung "TK-Zukunftskongress" am Brandenburger Tor in Berlin hochkarätige und interessante Experten und Gesprächspartner aus der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenbringen. Digitalisierung verändert unsere Lebensweise. Wie wir arbeiten. Wie wir kommunizieren. Und wie wir uns um unsere Gesundheit kümmern. Auf dem TKZukunftskongress geht es darum, wie sich die digitale Gesellschaft gesund gestalten lässt. Erweitern digitale Medien unseren Aktionsradius oder machen sie unbeweglich? Was ist gesunder Medienkonsum? Ab welchem Alter soll der Spaß anfangen, wo hört er auf und wann wird es krank? Braucht eine digitale Gesellschaft eine Anti-StressVerordnung für Betriebe? Oder für die Kinderzimmer? Sorgen Politik und Krankenkassen für gläserne Patienten? Oder erledigen wir das dank Selftracking selbst? Welche Auswirkungen hat das Netz der Dinge auf unser Ernährungs- und Bewegungsverhalten? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des nächsten TKZukunftskongresses in Berlin. Der Kongress bietet eine Plattform, um die, die sich heute um die Gesundheit der Menschen kümmern mit denen, die die Zukunft der digitalen Gesellschaft mitgestalten, ins Gespräch zu bringen. Mehr Informationen zum Zukunftskongress und die Möglichkeit sich anzumelden unter www.tk.de Webcode 713594. Quelle: TK Newsletter August 2015
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