Bericht - Neckarsteinach

Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
Bericht zur 43. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach
am Montag, dem 5. Oktober 2015
Stadtverordnetenvorsteher Ralf Kern eröffnet die 43. öffentliche Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und
fristgerecht erfolgt. Anträge oder Einsprüche zum letzten Protokoll sind nicht eingegangen.Der in der
Einladung zunächst unter TOP 2 aufgeführte Antrag wird mit Zustimmung der CDU Fraktion von der
Tagesordnung genommen und in der nächsten Sitzung des Ältestenrates beraten.
1.
Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
StvVor Kern weist auf die Sitzung des Ältestenrates am kommenden Dienstag, den 13.10.2015
um 20.00 Uhr im Rathaus hin
b) des Magistrat
BM Pfeifer gibt bekannt, dass der Finanzplanungserlass des Landes Hessen in der vergangenen
Woche eingegangen ist und für 2016 folgendes vorsieht:
Zwingender Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Darlegung eines klaren und für
die Aufsichtsbehörde nachvollziehbaren Planes (Abbaupfad), der den Haushaltsausgleich
spätestens im Haushaltsjahr 2017 vorsieht. Auf der Grundlage des Durchschnitts der Defizite im
ordentlichen Ergebnis des Jahresabschlüsse 2013 und 2014 und der genehmigten
Haushaltszahlen 2015 haben die defizitären Kommunen ihr Defizit bis zum Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses in einem Abbaupfad mit jährlichen Abbaubeträgen zu reduzieren.
Abbaubeträge sind mit konkreten in Euro pro Einwohner gerechneten
Konsolidierungsmaßnahmen nachvollziehbar darzustellen. Die Konsolidierungsmaßnahmen
erfordern eine fundierte und belastbare Datengrundlage. Eine Unterschreitung des
Mindestabbaubetrages von 40 Euro pro Einwohner kann von den Aufsichtsbehörden
ausnahmsweise dann akzeptiert werden, wenn der Ausgleich spätestens im Jahr 2017 gesichert
erscheint.
Bereits 2015 stand für unsere Haushaltslage fest, dass der damals von 2019 auf 2017 verkürzte
Abbaupfad für uns nicht einzuhalten sein würde. Inzwischen hat sich die Lage durch den
Einbruch beim größten Gewerbesteuerzahler weiter verschärft. Jede Kommune muss als
Mindestbetrag 40 € pro Einwohner jährlich konsolidieren. Dies wären für Neckarsteinach rund 155
T€ pro Jahr. Die Sollvorschrift gibt einen Einsparbetrag von 75 € je Einwohner vor. Für
Neckarsteinach wären dies rund 290 T€ pro Jahr. 2016 sind die Aufsichtsbehörden angewiesen,
allen Kommunen die Haushaltsgenehmigung zu verweigern, die den Haushaltsausgleich bis 2017
nicht schaffen. Für die früher eingeräumten Ausnahmeregelungen mit einem verlängerten
Abbaupfad könnten wir am ehesten die Notwendigkeit von der Stabsstelle des Landes bestätigt
bekommen. Des Weiteren warten wir noch immer auf eine Beratung, die realistische
Einsparpotenziale aufzeigt. Am 10.11.2015 findet das Gespräch bei der Stabsstelle in Wiesbaden
statt. Wer mitfahren möchte bitte sofort melden.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat der Stadt Neckarsteinach bei einer Enthaltung den
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. ca. 4.533,90 € im Produkt 062010 Tageseinrichtungen für
Kinder (Elektrogeräte I0620-006) zugestimmt hat.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat beschlossen hat, das Nachtragsangebot Nr. 2 in Höhe von
5.838,60 € netto bei der Firma Zehe zu beauftragen.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat die Firma Andritz mit der Lieferung einer Pumpe für die
Pumpstation im Viehgrund und die Firma Watec mit der Installation je einer weiteren Pegelsonde
in den Hochbehältern Hochzone und Tiefzone beauftragt hat.
BM Pfeifer berichtet, dass der Magistrat die vorgelegte endgültige Abrechnung 2014 für den
Ordnungsbehördenbezirk zur Kenntnis genommen und eine Anforderung des
Endabrechnungsbetrages in Hirschhorn i.H.v. 394,02 € veranlasst hat.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat die Verwaltung beauftragt hat zu prüfen, ob und wie auf
dem Friedhof in Darsberg ein Ruhehain geschaffen werden kann.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat folgende Firmen für die Sanierung des Rosensaales im
Bürgerhaus beauftragt hat:
Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
Zimmerarbeiten: Firma Kilian, Malerarbeiten: Firma Helm,
Rohbauarbeiten: Firma Neckarbau.
BM Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat der Stadt Neckarsteinach gemäß § 5 Abs. 1
Kommunalwahlgesetz für die Kommunalwahl am 06.03.2016 Herrn Hauptamtsleiter Matthias
Merscher zum besonderen Wahlleiter und als Stellvertreter Herrn Ordnungsamtsleiter Marco
Skarke bestellt.
BM Pfeifer berichtet, dass die Abwasserdruckleitung in Kürze zuerst unter der Steinach und von
der Steinach in Richtung Schiffermast untersucht wird.
BM Pfeifer berichtet, dass aufgrund einer Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung, wonach
an der Schiffsanlegestelle der Weisen Flotte die Mauer unterspült sei, das Wasser- und
Schiffartsamt angefragt wurde. Die Weiße Flotte ist für die Unterhaltung zuständig. Das Wasserund Schiffartsamt sieht momentan jedoch noch keinen Handlungsbedarf, der Bereich wird
regelmäßig überprüft.
BM Pfeifer teilt mit, dass das Grundstück „Am Leimenbuckel“ zwischenzeitlich an eine
Bauträgergesellschaft verkauft wurde. Diese beabsichtige in nächster Zeit einen Entwurf für die
Bebauung vorzulegen.
BM Pfeifer gibt bekannt, dass die Wege auf dem Friedhof Neckarsteinach zum dritten Mal in
diesem Jahr mit Heißwasser behandelt wurden. Die Hecken sollen diese Woche geschnitten
werden.
BM Pfeifer gibt zum Stand „Sanierung Vierburgenhalle“ bekannt, dass ein Schreiben vom Kreis
vorliegt.
Hierin berichtet der Leiter des Eigenbetriebes „Gebäudewirtschaft“, Herr Eberle, dass drei
Architekturbüros ein Angebot abgegeben hätten. Nach der Auswertung der Angebote wird
voraussichtlich Ende September der Planungsauftrag erteilt. Sobald dann die ersten Planungen
vorliegen, kommt der Kreis wieder auf uns zu, auch im Hinblick auf die finanziellen
Auswirkungen..
BM Pfeifer teilt mit, dass am Dienstag, 27. Oktober 2015, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des
Rathauses Hirschhorn eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen
der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach stattfindet.
BM Pfeifer berichtet von einer Besprechung zum Erhalt der Notfallpraxis in Neckargemünd, an der
er am 07.09.2015 teilgenommen hat.
2.
Antrag der FWG-Fraktion zur Machbarkeit „Internet über Richtfunk“
Stv. Jooß erläutert für die FWG Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer trägt den von der
Regionalen Breitbandberatung Südhessen übermittelten aktuellen Stand des Breitbandausbaus in
Neckarsteinach vor:
Die Förderrichtlinien des Landes zum Breitbandausbau im Rahmen des GAK-Programms sind mit
dem 23.09.2015 final festgelegt.Die Ausschreibung wird gem. den Richtlinien am 06.10.2015
durchgeführt (Ende: 04.11.2015).Der Förderantrag ist fertig und wird am 06.10.2015 in
endgültiger Form eingereicht.Der Bescheid wird gem. den Richtlinien auf Grund der
Kostenschätzung erteilt. Die Förderhöhe ist gem. dem Erstantrag von Mai 2015 als Betrag
bereitgestellt.Die Maßnahme kann sofort nach Vertragsschluss beginnen (Mittelabruf möglichst
noch in 2015).
Anschließend geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen hierzu ab.Aufgrund des Verlaufes der
Diskussion und im Hinblick auf die in der Geschäftsordnung festgelegte Sperrfrist bei Anträgen
zieht die FWG Fraktion ihren Antrag vor dem Beginn der Abstimmung zurück.
3.
Antrag der Grünen-Fraktion auf Einladung eines Vertreters des Projektes "Chefsache
Ortsinnenentwicklung"
Stv. Resnikschek erläutert den vorliegenden Antrag. Anschließend geben die Fraktionen ihre
Stellungnahmen hierzu ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag, einen Vertreter der Projektleitung des
Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation des Projektes „Chefsache
Innenentwicklung“ einzuladen, in den ABUT zu verweisen. Die Verwaltung soll den Vertreter
bereits zur Sitzung des ABUT einladen.
Abstimmung: einstimmig
Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
4. Antrag der Grünen-Fraktion auf Einladung von Frau Cornelia Eck, vom Amt für
Bodenmanagement
Stv. Resnikschek erläutert den vorliegenden Antrag.
Der Magistrat gibt keine Stellungnahme hierzu ab; er bittet aber dem Antrag wie vorgelegt
zuzustimmen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag, Frau Cornelia Eck als zuständige
Mitarbeiterin des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim einzuladen, um die kostenlose
Flächenmanagementdatenbank des Landes Hessen im Rahmen des Programms „Platz da“
vorzustellen, in den ABUT zu verweisen.
Abstimmung: 13 Ja 1 Enthaltung
5.
Anfrage der CDU Fraktion zu den Themen Trauungen an Wochenenden,
Verkehrsüberwachung, und Kfz-Zulassungsstelle
Stv. Neidig erläutert die vorliegende Anfrage.
BM Pfeifer gibt dazu folgende Erklärungen ab:
Zu 1. Der gemeinsame Standesamtsbezirk hat 2015 bis zum 30.09.2015 an insgesamt 31
Samstagen bis zu vier Trauungen am Tag durchgeführt. Für den Rest des Jahres sind noch
Trauungen an 10 Samstagen geplant. Dem Schönauer Bürgermeister ist es nicht erlaubt, in
Neckarsteinach zu trauen!
Zu 2. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird nach Abschluss der Bahnbauarbeiten an der
Steinachbrücke (Schönauer Tal) installiert.
Zu 3. Die Interkommunale Zusammenarbeit IKZ im Bereich Standesamt basiert auf Beschlüssen
der Stadtverordnetenversammlungen. Die Neckarsteinacher StvV hat in ihren Sitzungen vom
29.09. sowie 10.11.2003 folgendes beschlossen:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach erhärtet ihren Beschluss vom
23.01.2001 und stimmt grundsätzlich einer engeren Zusammenarbeit mit der Stadt Hirschhorn
zu. In diesem Sinne beauftragt sie die beiden Magistrate, die Voraussetzungen einer solchen
Zusammenarbeit zu prüfen und Vorschläge für diese zu erarbeiten.
Als ersten Schritt stimmen beide Parlamente zu, dass ein gemeinsamer Standesamtsbezirk für
das Hessische Neckartal gebildet wird vorbehaltlich der Vorlage und Zustimmung einer
Kostenzusammenstellung. Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass
dieser zum 01.01.2004 eingerichtet werden kann.“ sowie
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass die Stadt Neckarsteinach in den Jahren 2004
und 2005 pauschal 26.000 Euro an die Stadt Hirschhorn für die Finanzierung des gemeinsamen
Standesamtsbezirks überweist. Für das Haushaltsjahr 2006 findet eine Überprüfung der Kosten
statt. Die Standesamtsgebühren fließen der Stadt Hirschhorn zu. Parallel soll eine jährliche
Aufgabendokumentation durchgeführt werden mit dem Ziel der Kostenaufschlüsselung.“
Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk ist aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
vom 19.02.2008 sowie der Anordnung des RP Darmstadt vom 01.07.2008 eingerichtet worden.
Bei der Kfz-Zulassungsstelle liegt keine IKZ mit Hirschhorn vor.Es handelt sich um eine
Nebenstelle der Zulassungsstelle des Kreises Bergstraße, welche mit Verfügung vom 23.10.1986
eingerichtet wurde.
6.
Anfrage der FWG-Fraktion zum Bodengutachten „Schönauer Tal“
Stv. Jooß erläutert die vorliegende Anfrage.BM Pfeifer beantwortet die Anfrage wie folgt: Am
29.09.2015 wurden Bodenproben genommen. Diese Proben werden derzeit analysiert.
7.
Anfrage der FWG-Fraktion zum Stand der Erschließung im Baugebiet „Östlich der
Galgenhohl“
Stv. Jooß erläutert die vorliegende Anfrage.
BM Pfeifer antwortet wie folgt:
Die Fa. Pro Kommuna lädt für den 26.11.2015 um 19.00 Uhr zur Info-Veranstaltung
„Umsetzung des Bebauungsplanes „Galgenhohl“ ein. Im Anschluss werden in 3
Abendterminen voraussichtlich vom 01.12 – 03.12.2015 jeweils Einzelgespräche für die
Grundstücksbesitzer angeboten.
Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
8.
Beschluss für das Jahr 2014 über eine Zuführung in die
Gebührenausgleichsrücklage im Bereich der Abwasserbeseitigung
VA Ockert erläutert hierzu nochmals die vorliegende Drucksache. Er verweist auf die ausgeteilten
endgültigen Abrechnungen mit den noch fehlenden Zahlen und die sich ergebenden Änderungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem vorliegenden Beschlussvorschlag
Zustimmung zu erteilen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Ergebnis im Gebührenhaushalt
Abwasserbeseitigung 2014 mit einem Überschuss i.H.v. 74.378,39 € zur Kenntnis und beschließt
die Zuführung des Betrags in voller Höhe in die Gebührenausgleichsrücklage (Sonderposten) im
Bereich der Abwasserbeseitigung zu. Die Verwendung erfolgt dahingehend, dass bereits 2015
aber spätestens 2016 damit Mehraufwendungen im Gebührenhaushalt finanziert werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9.
Regenüberlaufbecken(RÜB) Schleuse – Einbau eines Radarsensors zur
Höhenstandsmessung
TA Hagendorn erläutert nochmal die vorliegende Drucksache.
che.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem vorliegenden Beschlussvorschlag die
Zustimmung zu erteilen. VA Ockert erklärt, dass die Anlage diese Woche leergepumpt wurde und
rund 100 t Klärschlamm weggefahren wurden. Die Kosten des Sensors für die
Höhenstandsmessung werden sich geringfügig erhöhen. Er regt an, den Mittelbereitstellung auf
3.000 € zu erhöhen. Dagegen erhebt sich aus dem Kreis der Stadtverordneten kein Widerspruch.
Beschluss:
Der Stadtverordnetenversammlung nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, hierfür
Mittel im Nachtragshaushalt 2015 bis zu 3.000 € bereit zu stellen und den Magistrat zu
ermächtigen, die Firma Wahler zu dem aktualisierten Angebotspreis mit dem Einbau eines
Radarsensors im RÜB „Schleuse“ zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Bericht über das Jahresergebnis 2014 des Gebührenhaushalts Wasserversorgung der
Stadt Neckarsteinach sowie Beschluss über eine Zuführung in den Sonderposten
(Gebührenausgleichsrücklage)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem vorliegenden Beschlussvorschlag die
Zustimmung zu erteilen.
VA Ockert erläutert nochmals die Vorlage. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des HFA haben noch
nicht alle endgültigen Zahlen vorgelegen. Die aktualisierte Aufstellung war zusammen mit der
Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verschickt worden. Das
fortgeschriebene Zahlenwerk weist nun einen Überschuss i.H.v. 46.211,69 € auf.
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Jahresergebnis 2014 im Bereich der
Wasserversorgung mit einer Überdeckung i.H.v. 46.211,69 € zur Kenntnis und beschließt deren
Zuführung in den Sonderposten (Gebührenausgleichsrücklage) im Bereich der Wasserversorgung.
Der Überschuss wird in die Kalkulation der Gebühren 2016 eingerechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Beratung des Nachtragshaushaltes 2015
Der HFA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig den beratenen
Nachtragshaushalt mit den vorgestellten Änderungen und Nachträgen sowie den beiden
Verpflichtungsermächtigungen zu verabschieden.In der Beratung wird die ausgeteilte Vorlage der
Änderungen von VA Ockert erläutert, Weiterhin wird kurzfristig für eine Neuanschaffung einer
Garderobe im Bereich der städt. Kita. ein Betrag in Höhe von 3.000,-- € eingeplant. Entsprechend
reduziert sich die Erhöhung bei der Abwasserdruckleitung. Im Anschluss entwickelt sich eine
Diskussion zur Anschaffung eines Fahrzeuges im Ordnungsbehördenbezirk. Stv. Augsburger weist
darauf hin, dass die Mittel für die Anschaffung eines Fahrzeuges für den Ordnungsbehördenbezirk
in den Nachtrag einfließen sollten, da in den nächsten Jahren diese nicht mehr zur Verfügung
stehen werden. Die Fraktion „Bündnis 90 – Die Grünen“ stellt den Antrag, die eingestellten
20.000 € für das Kraftfahrzeug im Ordnungsbehördenbezirk auf 10.000 € zu kürzen.
Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
Abstimmung: 7 Ja 7 Nein
Der Antrag ist somit nicht angenommen.
Im Anschluss geben die Fraktionen CDU, FWG, und SPD ihre Stellungnahmen zum
Nachtragshaushalt 2015 ab.
Der Nachtrag wird mit den intern geänderten Zahlwerken zunächst in seinen einzelnen
Abschnitten zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnisse:
Ergebnishaushalt
13 Ja 1 Enthaltung
Investitionsprogramm
9 Ja
5 Enthaltungen
Stellenplan
13 Ja 1 Enthaltung
Danach erfolgte die Gesamtabstimmung über die geänderte Haushaltssatzung.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja
1 Enthaltung
12. Anfragen
Stv Schüssler fragt nach, mit welchem Kontingent an Flüchtlingen Neckarsteinach zurechnen hat,
bzw. ob schon Flüchtlinge zugewiesen wurden und deshalb Vorsorge getroffen wurde? BM
Pfeifer erklärt, dass er grundsätzlich noch keine Aussage treffen kann, da am kommenden
Montag eine außerordentliche Bürgermeisterdienstversammlung anberaumt wurde und danach
sicherlich neue Erkenntnisse vorliegen werden.
Stv Augsburger erkundigt sich nach der Verwendung der eingeplanten Mittel für den Anbau am
FW-Gerätehaus in Grein. BM erklärt, dass beabsichtigt ist, die Mittel noch im laufenden Jahr zu
verwenden.
Stv Resnikschek fragt nach dem Sachstand zur Windkraftanlage? BM Pfeifer antwortet, dass
derzeit keine neuen Erkenntnisse vorliegen.
Stv Resnikschek fragt nach, ob in Bezug auf die Sanierung der VB-Halle nicht direkt beim Landrat
vorgesprochen werden kann? BM Pfeifer führt hierzu aus, dass er wie beim bisherigen Landrat
nun auch beim neuen Landrat vorstellig werde.
Stv Jooß bittet, bei der anberaumten Sitzung zum Ältestenrat die Tagesordnung in Bezug auf die
Auslegung der Geschäftsordnungsfragen durch den StvVor zu erweitern.
StvVor Kern erklärt, dass dies in der Ältestenratssitzung unter Verschiedenes besprochen werden
kann.
Stv Neidig fragt nach dem Antrag der CDU Fraktion zur Erweiterung der Geschäftsordnung im
Bereich Stellvertretung in den Ausschüssen. StvVor Kern erklärt, dass dieser Antrag ohne
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung direkt in der Ältestenratssitzung behandelt
werden kann.
Stv Neidig fragt nach dem Sachstand der Veröffentlichung der Protokolle auf der Homepage
nach. VA Merscher erklärt, dass diese unter „politische Gremien“ eingepflegt sind.
Stv Schüssler fragt nach, wann die letzte Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat. StvVor
Kern beantwortet dies mit dem Datum 19.05.2014 und weist darauf hin, dass nach der
Geschäftsordnung auf Antrag einer Fraktionen jederzeit eine Ältestenratssitzung einberufen
werden kann.
Die Sitzung wird um 21.36 Uhr beendet.
Aus dem Kreis der Zuhörer werden folgende Fragen gestellt:
Herr Schmitt, regt an dass die Stadtverordnetenversammlungen öfters in den Stadtteilen stattfinden
sollten.
Herr Dr. Vogel fragt danach, welches Alter die Personen im „Ältestenrat“ haben müssen. StvVor Kern
erläutert kurz den Begriff des Ältestenrates und die in § 8 der Geschäftsordnung abgefasste Funktion
des Ältestenrates.
gez. Ralf Kern, Stadtverordnetenvorsteher