Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung Bericht über

Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
Bericht über die 46. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am Montag, dem 7. Dezember 2015 im Sitzungssaal des Rathauses
Stadtverordnetenvorsteher Ralf Kern eröffnet die 46. öffentliche Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist
form- und fristgerecht erfolgt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf
Verzicht der Sitzungsgelder - Drucksache Nr. XVII / 298 StvV - wird von der
antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Bürgermeister Pfeifer bittet um Aufnahme des
TOPs „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Grein“ mit der überarbeiteten Vorlage zu
Drucksache Nr. XVII / 296 StvV als neuen TOP 6. Über die Aufnahme wird wie folgt
abgestimmt: 11 Ja - 5 Nein
1. Mitteilungen
a) des Stadtverordnetenvorstehers
StVor Kern weist auf den ausgeteilten Terminplan für das kommende Jahr2016 hin sowie
auf die erste StvV des neuen Jahres am Donnerstag, dem 28.01.2016, in der nach
Rücksprache mit der Verwaltung die Einbringung des HH 2016 erfolgen soll. hin.
b) des Magistrats
Bürgermeister Pfeifer teilt mit, dass der Antrag auf Förderung aus dem INGEplus
Modellprogramm nicht gefördert wird.
Bürgermeister Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 30.11.2015 die
Schlussbilanz und Jahresrechnung 2014 gemäß den beiliegenden Unterlagen aufgestellt
und die Vorlage beim Revisionsamt des Kreises Bergstraße veranlasst hat
BM Pfeifer berichtet, dass beim 1. Bauabschnitt der Parallelleitung entgegen der
Kostenberechnung ca. 50.000 € übrig bleiben.
Bürgermeister Pfeifer bittet die Fraktionen ihre Nachweise der Fraktionssitzungen zur
Abrechnung der Entschädigungen bis 14.12.2015 im Rathaus abzugeben.
BM Pfeifer teilt mit, dass lt. einem Bericht der RHEIN-MAIN ZEITUNG vom 05.12.2015
der Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung mit rot-grüner Mehrheit
empfohlen habe, die Abweichung für den geplanten Windpark das Greiner Eck zu
zulassen.Die Regionalversammlung Süd-Hessen wird am 11.12.2015 abschließend
entscheiden.
2. 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung des Kindergartens der Stadt Neckarsteinach
Über die Vorlage wird ohne weitere Beratung abgestimmt. Stv Schückler teilt mit, dass
der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig der Vorlage zugestimmt hat.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach beschließt die als Anlage
beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung des Kindergartens der Stadt Neckarsteinach
Abstimmung: einstimmig
3. Bebauungsplan Nr. 1.47 „Altstadt Neckarsteinach“ hier: Abwägung über die
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB und Satzungsbeschluss
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Technik empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Beschlussfassung im Sinne der Vorlage
und den Abwägungsvorschlägen des Büro Grosser-Seeger & Partner (Stand:
10.11.2015). Es erfolgen zunächst jeweils Einzelabstimmungen über die
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit
folgenden Ergebnissen:
TÖB
Hessen Archäologie
Abstimmung
einstimmig
Stadt Neckarsteinach
Stadtverordnetenversammlung
Kreis Bergstraße
Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg
Zweckverband Abfallwirtschaft
Lampertheim
einstimmig
einstimmig
Einstimmig
Danach wird insgesamt über den Satzungsbeschluss wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.47 „Altstadt“ entsprechend den Vorschlägen des
Büro Grosser-Seeger & Partner (Stand: 10.11.2015).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 1.47 „Altstadt“
als Satzung. Der Magistrat wird aufgefordert, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Abstimmung: einstimmig
4. Verabschiedung Haushaltskonsolidierungskonzept für 2015 und Folgejahre
VA Ockert erläutert nochmals die im Haupt und Finanzausschuss vorgestellte Übersicht
der Konsolidierungsmaßnahmen bis 2018. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach einstimmig, den Entwurf
des Haushaltssicherungskonzepts wie beraten zu verabschieden, wenn die
Kommunalaufsicht dem so zustimmt. BM Pfeifer erklärt dazu, dass in einem Gespräch
mit Herr Falkenstein die Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem Konzept in
Aussicht gestellt wurde.
Im Anschluss geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen hierzu ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach beschließt den in Kopie
ausgeteilte Vorschlag der Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2018.
Abstimmung: 11 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen
5. Bebauungsplan Nr. 1.48 „Neckarlauer / Stadtgarten“ hier: Billigung des
Entwurfs, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
TA von Petersdorff-Hagendorn erläutert kurz die Vorlage.
Danach erfolgen die einzelnen Abstimmungen über die Abwägungsvorschläge zu den
Stellungsnahmen der Träger der öffentlichen Belange mit folgenden Ergebnissen:
TÖB
Kreis Bergstraße
RP Darmstadt
Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg
Abstimmung
7 Ja 2 Enthaltungen
7 Ja 2 Enthaltungen
Einstimmig
Danach wird insgesamt wie folgt über die Satzung abgestimmt:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach beschließt über die eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.48
„Neckarlauer/Stadtgarten“ entsprechend der Vorschläge des Büros Grosser-Seeger &
Partner.
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.48
„Stadtgarten / Neckarlauer“ in der Fassung vom 12.11.2015 und beschließt die
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der
Magistrat soll weiter die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Öffentlichen Auslegung
erlassen, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange
durchführen und der Stadtverordnetenversammlung die Stellungnahmen zur weiteren
Beschlussfassung zuleiten.
Abstimmung: 7 Ja 2 Enthaltungen
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6. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Grein
TA von Petersdorff-Hagendorn erläutert kurz die Vorlage, die aufgrund einer durch die
Vermessung erhöhten qm Zahl, erstellt werden musste. Die Fraktionen geben hierzu
ihre Stellungnahmen ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück zur Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses Grein, zu einem Preis von ca. 55,17 €/m² (3.090,- €) zu kaufen.
Sie genehmigt anfallende überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 500 €, die durch
Einsparungen bei anderen Investitionen der Feuerwehr ausgeglichen werden.
Abstimmung: 10 Ja 1 Nein 6 Enthaltungen
7. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Pflanzen von „Kinder- und
Gedenkbäumen“ im Sinne der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
Stv. Schappelwein erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. Es kommt
zu einer kurzen Diskussion, in der die Notwendigkeit der Maßnahme von einzelnen
Stadtverordneten angezweifelt wird.
Beschluss:
In Bezug auf die vor einigen Monaten erfolgte Anfrage von Bündni90/Grünen bei der
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stadtverordnetenversammlung für jedes
neugeborene Neckarsteinacher Kind sowie für alle verstorbenen ehrenamtlichen
Stadträte und Stadtverordneten, ein einheimisches Laub- oder Streuobstbäumchen auf
noch festzulegende unbebaute Grünflächen zu pflanzen und dieses mit einem
wetterfesten Namensschild zu versehen.
Abstimmung: 4 Ja 13 Nein
– somit ist der Antrag abgelehnt
8. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Erwerb eines Elektro-Leasingfahrzeugs für
die Ordnungspolizei
Stv. Schüßler erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer zitiert
hierzu ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße, wonach der
Magistrat als „Exekutivorgan“ für die Umsetzung des Haushaltsplanes zuständig sei. Da
die Zuständigkeit für den Kauf des KFZ („Geschäfte der lfd. Verwaltung“) eindeutig beim
Magistrat liegt, kann keine Abstimmung über den Antrag erfolgen. StvVor Ralf Kern
beendet daraufhin die Aussprache, da durch die StvV keine Entscheidung zu treffen ist.
9. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Namensänderung der Hilfspolizei nach §
99 HSOG - aktuell „Ordnungspolizei“
Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer
erklärt, dass der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist.
Er wird versuchen, beim Kauf eines neuen Fahrzeuges eine Änderung des Namens
herbeizuführen. Da die Zuständigkeit beim Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
liegt, kann keine Abstimmung zum Antrag erfolgen.
10. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Nutzung der lizenzfreien
Flächenmanagement Datenbank des Landes Hessen zur Erfassung und
Nutzbarmachung der Innenentwicklungspotentiale
Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. TA von
Petersdorff-Hagendorn erläutert den Sachstand::
Zur Freiflächendatenbank (freie bebaubare Grundstücke): Aufgrund einer
Einladung vom Bauamt hat Frau Eck vom Amt für Bodenmanagement gemeinsam mit
dem Bauamt die bestehende und vom Bauamt erstellte Freiflächendatenbank mit der
Freiflächendatenbank des Landes Hessen abgeglichen. Ergebnis war, dass unsere
bestehende Freiflächendatenbank die gleichen Informationen bereit hält wie die
Freiflächendatenbank des Landes Hessen. Darüber hinausgehend besteht auch schon
eine Verknüpfung mit dem Gis (Geoinformationssystem) und ist somit zeichnerisch auch
im Lageplan Neckarsteinach ersichtlich. Frau Eck vom Amt für Bodenmanagement sowie
das Bauamt sehen aktuell keinen Handlungsbedarf mit erhöhtem zeitlichen Aufwand noch
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eine 2. Datenbank anzulegen, die nicht mehr Informationen liefert, wie die schon
bestehende.
Weiter ist noch mitzuteilen, dass das Land Hessen eine kostenlose Internetplattform für
private Verkäufer von Grundstücken oder Gebäuden auf www.Kipp-Hessen bereit hält.
Auf dieser Plattform kann jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes
dieses kostenlos anbieten.
Zum Leerstandskataster (beinhaltet nur Informationen ob ein Gebäude bewohnt
ist): Weiter wurde bei diesem Termin nochmals die Eigenschaften des
Leerstandskatasters ererörtert. Grundlage sind die von der Stadt zur Verfügung
gestellten Einwohnermeldedaten. Das Amt für Bodenmanagement bereitet dieses für 800
€ auf und kann auch im Gis dargestellt werden. Es würden dabei keine bebaubaren
Freiflächen ermittelt werden. Ergebnis wäre eine Liste und ein Plan von freistehenden
Gebäuden. Freie Wohnungen innerhalb eines 2 oder Mehrfamilienhauses können nicht
wieder gegeben werden. Sobald eine Person innerhalb eines Hauses gemeldet ist, wird
das gesamte Haus als belegt dargestellt. Die Ergebnisse können aus Datenschutzgründen
nur intern verwendet werden, bzw. als pauschale Ergebnisse in Sitzungen wiedergegeben
werden. Aufgrund zu erwartender Anfragen des Landes Hessen aufgrund
Flüchtlingsunterbringung könnte eine solche Auswertung jedoch interessant werden.
Aufgrund der von der Verwaltung dargestellten Sachlage zieht die Grünen Fraktion den
Antrag zurück.
11. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fraktion zur Umsetzung des
„Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020" des Bundes.
Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag.
Bürgermeister Pfeifer zitiert seine Mitteilung aus der Sitzung der StvV vom 09.03.2015:
„BM Pfeifer teilt mit, dass die Lärmaktionsplanung beabsichtige, zum Schutz der
Bevölkerung vor Lärm für die B45/B37 in Neckarsteinach ein Tempolimit von 30 km/h in
der Nacht (22 bis 6 Uhr) einzurichten.
Die Auswertung der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und
Geologie (HLUG) habe ergeben, dass in Neckarsteinach an der B45/B37 nach der für die
Lärmaktionsplanung anzuwendenden Berechnungsvorschrift VBUS ein Lärmkonflikt mit
erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohner besteht.
Hessen Mobil (Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt) habe dies nach der
straßenverkehrsrechtlichen Berechnungsvorschrift RLS-90 überprüft und für die
Einrichtung eines Tempolimits bestätigt, dass der Richtwert der Lärmschutz-RichtlinienStV für die Nacht überschritten werde und dass eine Pegelminderung von aufgerundet 3
dB (A) hierdurch zu erreichen sei. Damit wären die rechnerisch-rechtlichen
Voraussetzungen für ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h gegeben.
Als weitere Schritte werde die Lärmaktionsplanung die untere Straßenverkehrsbehörde
des Landkreises Bergstraße mit der Umsetzung des Tempolimits 30 km/h nachts
beauftragen. Hierzu sei auch die Einholung einer Zustimmung von der Oberen
Straßenverkehrsbehörde beim RP Darmstadt erforderlich, die erteilt werde, wenn weitere
Voraussetzungen (u.a. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf
Ausweicheffekte auf andere Straßen, Beeinträchtigung Grüner Wellen, Erfordernisse der
Luftreinhaltung und des ÖPNV) gegeben seien.
Er habe in seiner Funktion als örtliche Straßenverkehrsbehörde diesem Verfahren
zugestimmt.“
Er erläutert, dass die beantragte Regelung, für Gemeindestraßen gelte. Somit würde eine
Änderung der StVO zu einem Bürokratieabbau führen und sollte daher befürwortet
werden.
Beschluss:
Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
dafür einzusetzen, dass die Ankündigung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020"
des Bundes, dass die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
gestärkt werden soll, schnellstmöglich umgesetzt wird. Dafür ist § 45 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass die Kommunen selbst
entscheiden dürfen, wo in ihrem Gemeinde- und Hoheitsgebiet sie welche
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Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.Deswegen wird der Magistrat
beauftragt, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass den Kommunen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr Entscheidungskompetenz hinsichtlich der
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine neue Bundesgesetzgebung
ermöglicht wird.
Abstimmung: 15 Ja 2 Enthaltungen
12. Antrag der CDU Fraktion zur Kostenaufteilung im gemeinsamen örtlichen
Ordnungsbehördenbezirk
Stv. Neidig erläutert für die CDU Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer teilt hierzu
mit, dass der Magistrat die Verwaltung schon beauftragt habe, dies zu regeln. Das Thema
wird in der Sitzung des Beirats besprochen. Im Anschluss werden verschiedene Fragen
an die Verwaltung gestellt. Aufgrund der erläuterten Sachlage zieht die CDU Fraktion den
Antrag zurück.
13. Anfragen
BM Pfeifer erklärt vorab, dass Anfragen nur noch in schriftlicher Form an die Verwaltung
oder den StvVor zu richten sind. Der Magistrat entscheide dann, ob diese in der StvV
mündlich oder schriftlich beantwortet werden. Anfragen zu den in der Sitzung
behandelten Themen sind weiterhin in mündlicher Form möglich. Zur Anfrage der Grünen
Fraktion in Sachen“ Auflistung aller Verträge“ teilt er mit, dass diese „Anfrage“ keine
Anfrage sei, sondern als Antrag behandelt werden müsse, da die Bitte um Auflistung aller
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung
sei.
Folgende Anfragen werden gestellt:
Stv. Dr. Schappelwein fragt an, ob es noch vor der Wahl eine Bürgerversammlung zum
Thema HH-Konsolidierung geben soll. BM Pfeifer erklärt, dass dieses Thema bereits in der
letzten Bürgerversammlung ausführlich behandelt wurde.
Stv. Jooß fragt an ob das Feuerwehrauto in Grein schon verkauft wurde. BM Pfeifer
erklärt, dass dies nie Thema war und somit falsch verstanden wurde.
Stv. Schüßler bittet um den aktuellen Stand zum Erwerb des Fahrzeuges im
Ordnungsbehördenbezirk. BM Pfeifer verweist auf seine bereits gemachten Ausführungen
zu TOP 8.
Im Anschluss trägt StvVor Kern eine Einschätzung der Arbeit des Parlamentes im
abgelaufenen Jahr vor und bedankt sich bei den Anwesenden für die geleistete Arbeit
zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Neckarsteinach.
Im Anschluss an die Sitzung werden 2 Anfragen der Zuhörer zugelassen: Herr Ebert
bemängelt, dass die Akustik in der StvV sehr schlecht sei und deshalb viele
Stellungnahmen der Stv. nicht gehört werden können.
gez. Ralf Kern,
Stadtverordnetenvorsteher
Rede des Stadtverordnetenvorstehers zum Jahresende 2015:
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtverordnetenversammlung. des Magistrates und
der Ortsbeiräte,
sehr geehrte Damen und Herren,
dies war die letzte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2015. Wir haben
in diesem Jahr 11mal getagt. Die Anzahl der Sitzungen zeigt, dass es in diesem Jahr
dringend geboten war, wichtige Entscheidungen zu treffen. Gerade die Diskussionen zum
Haushalt 2015 und die Beratungen zur Haushaltskonsolidierung haben mir gezeigt, dass
das Parlament handlungsfähig ist und in der Lage ist auch schwierige Entscheidungen zu
treffen.
Doch bei allen Problemen in unserer Stadt dürfen wir auch das Geschehen um uns herum
nicht vergessen. Das Jahr 2015 war das Jahr in dem sich das Ende des 2. Weltkrieges
zum 70.Mal jährte. Wir haben in diesem Jahr 2015 an die Opfer der beiden Weltkriege
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erinnert und wir haben Solidarität mit unseren französischen Freunden bekundet, die
mehrmals das Ziel terroristischer Anschläge waren. Viele Dinge die wir eigentlich
glaubten, nur aus dem Geschichtsunterricht zu kennen sind in unser Leben
zurückgekehrt. Es kommen Flüchtlinge zu uns die vor dem Schrecken des Kriegs fliehen.
Wir erleben, dass die geplanten Unterkünfte für die Schutzsuchenden angezündet werden
und wir müssen feststellen, dass die Gewalt in Form terroristischer Anschläge vor den
europäischen Grenzen keinen Halt macht. Gerade das Erstarken rechtsradikalen
Gedankengutes zeigt mir persönlich, dass Teile unserer Gesellschaft aus den Fehlern der
Geschichte nichts gelernt haben. Es zeigt aber auch wie leicht es in unserer Gesellschaft
ist, mit falschen Wahrheiten ein falsches Bewusstsein zu schaffen, mit dem Ziel alles
Neue und alles Fremde abzulehnen. Man erwartet von unserer Bundeskanzlerin einen
klaren Ablaufplan, wie die sogenannte Flüchtlingskrise zu bewältigen ist und was am
Ende dieser Entwicklung steht. Dies wird und kann es nicht geben, da die dafür
notwendigen Entscheidungen auf internationaler Ebene stattfinden und viele andere
Länder daran beteiligt sind. Wir selbst als ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker wissen
doch sehr genau wie schwierig es ist mit anderen zu schnellen Entscheidungen zu
kommen. Auch wir können keine Aussage darüber machen, ob die Entscheidungen die
wir heute konkret getroffen haben, auch morgen noch die Richtigen sind. Und deshalb
möchte ich Sie an dieser Stelle auf Eines hinweisen. Wir brauchen eine stabile
Gesellschaft, die die Gefahren von außen aber auch die Gefahren aus dem Inneren
bewältigen kann. Dafür brauchen wir eine stabile Demokratie. Wir als ehrenamtlichen
Politiker sind Vorbild für die nachwachsende Generation. Die Art und Weise wie wir mit
den Problemen umgehen, wie wir die Diskussionen führen sind auch der Maßstab, ob die
Staatsform der Demokratie in unserem Land weiterhin akzeptiert wird oder nicht. Das
Anzünden von Flüchtlingsheimen zeigt ganz deutlich, dass die Demokratie in Gefahr ist.
Deshalb rufe ich Sie dazu auf, treten Sie diesen Personen und Gruppierung entgegen.
Tun Sie alles dafür, dass das Vertrauen in die demokratischen Institutionen erhalten
bleibt.
Und damit komme ich zu einem weiteren Aspekt. Wir vertreten lediglich den politischen
Bereich in unserer Kommune. Darüber hinaus gibt es den ehrenamtlichen
gesellschaftlichen Teil, der in gleicher Weise für Stabilität, Verlässlichkeit und Vertrauen
sorgt. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei den Bürgerinnen und Bürgern
bedanken, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in den örtlichen Vereinen, den
Kirchen, den Religionsgemeinschaften und auch als Einzelpersonen zum Zusammenhalt
unserer Gesellschaft beitragen. Darüber hinaus möchte ich den Dank der Bürgerinnen
und Bürger aussprechen, gegenüber den Personen und Institutionen, die für unsere
Sicherheit und Gesundheit sorgen. Mein Dank gilt deshalb den Feuerwehrfrauen und
Feuerwehrmännern in allen Teilen unserer Stadt, er richtet sich darüber hinaus auch an
alle aktiven Mitglieder des DRK und der DLRG. Zum Abschluss möchte ich Ihnen, liebe
Kolleginnen und Kollegen danken für die fruchtbaren und gelegentlich auch streitigen
Diskussionen in diesem Jahr. Die Ergebnisse unserer Beratungen haben gezeigt, dass
trotz einiger Unterschiede in den politischen Standpunkten viele Sachentscheidungen mit
großer Mehrheit getroffen werden konnten wie z.B. in den wichtigen und schwierigen
Fragen der Finanzpolitik. Ich möchte mich auch bedanken bei den Mitarbeitern der
städtischen Verwaltung und des Bauhofes, die sich mit unseren Entscheidungen
beschäftigen mussten, sich darüber auch mal geärgert haben und trotzdem ganz einfach
und zuverlässig ihren Dienst zum Wohle der Neckarsteinacher Bürgerinnen und Bürger
geleistet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiter der städtischen Verwaltung, liebe
Gäste, Ihnen allen, Ihren Familien und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt
wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr 2016. Bleiben
Sie gesund und passen Sie auf sich auf, damit wir uns im neuen Jahr zur ersten Sitzung
wohlbehalten wiedersehen. Damit schließe ich die öffentliche Sitzung und bedanke mich
für ihr Interesse.
Ralf Kern, Stadtverordnetenvorsteher