Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung Bericht über die 46. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 7. Dezember 2015 im Sitzungssaal des Rathauses Stadtverordnetenvorsteher Ralf Kern eröffnet die 46. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Verzicht der Sitzungsgelder - Drucksache Nr. XVII / 298 StvV - wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Bürgermeister Pfeifer bittet um Aufnahme des TOPs „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Grein“ mit der überarbeiteten Vorlage zu Drucksache Nr. XVII / 296 StvV als neuen TOP 6. Über die Aufnahme wird wie folgt abgestimmt: 11 Ja - 5 Nein 1. Mitteilungen a) des Stadtverordnetenvorstehers StVor Kern weist auf den ausgeteilten Terminplan für das kommende Jahr2016 hin sowie auf die erste StvV des neuen Jahres am Donnerstag, dem 28.01.2016, in der nach Rücksprache mit der Verwaltung die Einbringung des HH 2016 erfolgen soll. hin. b) des Magistrats Bürgermeister Pfeifer teilt mit, dass der Antrag auf Förderung aus dem INGEplus Modellprogramm nicht gefördert wird. Bürgermeister Pfeifer teilt mit, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 30.11.2015 die Schlussbilanz und Jahresrechnung 2014 gemäß den beiliegenden Unterlagen aufgestellt und die Vorlage beim Revisionsamt des Kreises Bergstraße veranlasst hat BM Pfeifer berichtet, dass beim 1. Bauabschnitt der Parallelleitung entgegen der Kostenberechnung ca. 50.000 € übrig bleiben. Bürgermeister Pfeifer bittet die Fraktionen ihre Nachweise der Fraktionssitzungen zur Abrechnung der Entschädigungen bis 14.12.2015 im Rathaus abzugeben. BM Pfeifer teilt mit, dass lt. einem Bericht der RHEIN-MAIN ZEITUNG vom 05.12.2015 der Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung mit rot-grüner Mehrheit empfohlen habe, die Abweichung für den geplanten Windpark das Greiner Eck zu zulassen.Die Regionalversammlung Süd-Hessen wird am 11.12.2015 abschließend entscheiden. 2. 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Stadt Neckarsteinach Über die Vorlage wird ohne weitere Beratung abgestimmt. Stv Schückler teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig der Vorlage zugestimmt hat. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach beschließt die als Anlage beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Stadt Neckarsteinach Abstimmung: einstimmig 3. Bebauungsplan Nr. 1.47 „Altstadt Neckarsteinach“ hier: Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB und Satzungsbeschluss Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Technik empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Beschlussfassung im Sinne der Vorlage und den Abwägungsvorschlägen des Büro Grosser-Seeger & Partner (Stand: 10.11.2015). Es erfolgen zunächst jeweils Einzelabstimmungen über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit folgenden Ergebnissen: TÖB Hessen Archäologie Abstimmung einstimmig Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung Kreis Bergstraße Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg Zweckverband Abfallwirtschaft Lampertheim einstimmig einstimmig Einstimmig Danach wird insgesamt über den Satzungsbeschluss wie folgt abgestimmt: Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.47 „Altstadt“ entsprechend den Vorschlägen des Büro Grosser-Seeger & Partner (Stand: 10.11.2015). Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 1.47 „Altstadt“ als Satzung. Der Magistrat wird aufgefordert, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmung: einstimmig 4. Verabschiedung Haushaltskonsolidierungskonzept für 2015 und Folgejahre VA Ockert erläutert nochmals die im Haupt und Finanzausschuss vorgestellte Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen bis 2018. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach einstimmig, den Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts wie beraten zu verabschieden, wenn die Kommunalaufsicht dem so zustimmt. BM Pfeifer erklärt dazu, dass in einem Gespräch mit Herr Falkenstein die Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem Konzept in Aussicht gestellt wurde. Im Anschluss geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen hierzu ab. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach beschließt den in Kopie ausgeteilte Vorschlag der Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2018. Abstimmung: 11 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen 5. Bebauungsplan Nr. 1.48 „Neckarlauer / Stadtgarten“ hier: Billigung des Entwurfs, Beschluss zur öffentlichen Auslegung TA von Petersdorff-Hagendorn erläutert kurz die Vorlage. Danach erfolgen die einzelnen Abstimmungen über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungsnahmen der Träger der öffentlichen Belange mit folgenden Ergebnissen: TÖB Kreis Bergstraße RP Darmstadt Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg Abstimmung 7 Ja 2 Enthaltungen 7 Ja 2 Enthaltungen Einstimmig Danach wird insgesamt wie folgt über die Satzung abgestimmt: Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.48 „Neckarlauer/Stadtgarten“ entsprechend der Vorschläge des Büros Grosser-Seeger & Partner. Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.48 „Stadtgarten / Neckarlauer“ in der Fassung vom 12.11.2015 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der Magistrat soll weiter die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Öffentlichen Auslegung erlassen, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange durchführen und der Stadtverordnetenversammlung die Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuleiten. Abstimmung: 7 Ja 2 Enthaltungen Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung 6. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Grein TA von Petersdorff-Hagendorn erläutert kurz die Vorlage, die aufgrund einer durch die Vermessung erhöhten qm Zahl, erstellt werden musste. Die Fraktionen geben hierzu ihre Stellungnahmen ab. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Grein, zu einem Preis von ca. 55,17 €/m² (3.090,- €) zu kaufen. Sie genehmigt anfallende überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 500 €, die durch Einsparungen bei anderen Investitionen der Feuerwehr ausgeglichen werden. Abstimmung: 10 Ja 1 Nein 6 Enthaltungen 7. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Pflanzen von „Kinder- und Gedenkbäumen“ im Sinne der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung Stv. Schappelwein erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. Es kommt zu einer kurzen Diskussion, in der die Notwendigkeit der Maßnahme von einzelnen Stadtverordneten angezweifelt wird. Beschluss: In Bezug auf die vor einigen Monaten erfolgte Anfrage von Bündni90/Grünen bei der Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stadtverordnetenversammlung für jedes neugeborene Neckarsteinacher Kind sowie für alle verstorbenen ehrenamtlichen Stadträte und Stadtverordneten, ein einheimisches Laub- oder Streuobstbäumchen auf noch festzulegende unbebaute Grünflächen zu pflanzen und dieses mit einem wetterfesten Namensschild zu versehen. Abstimmung: 4 Ja 13 Nein – somit ist der Antrag abgelehnt 8. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Erwerb eines Elektro-Leasingfahrzeugs für die Ordnungspolizei Stv. Schüßler erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer zitiert hierzu ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße, wonach der Magistrat als „Exekutivorgan“ für die Umsetzung des Haushaltsplanes zuständig sei. Da die Zuständigkeit für den Kauf des KFZ („Geschäfte der lfd. Verwaltung“) eindeutig beim Magistrat liegt, kann keine Abstimmung über den Antrag erfolgen. StvVor Ralf Kern beendet daraufhin die Aussprache, da durch die StvV keine Entscheidung zu treffen ist. 9. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Namensänderung der Hilfspolizei nach § 99 HSOG - aktuell „Ordnungspolizei“ Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer erklärt, dass der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist. Er wird versuchen, beim Kauf eines neuen Fahrzeuges eine Änderung des Namens herbeizuführen. Da die Zuständigkeit beim Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde liegt, kann keine Abstimmung zum Antrag erfolgen. 10. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Nutzung der lizenzfreien Flächenmanagement Datenbank des Landes Hessen zur Erfassung und Nutzbarmachung der Innenentwicklungspotentiale Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. TA von Petersdorff-Hagendorn erläutert den Sachstand:: Zur Freiflächendatenbank (freie bebaubare Grundstücke): Aufgrund einer Einladung vom Bauamt hat Frau Eck vom Amt für Bodenmanagement gemeinsam mit dem Bauamt die bestehende und vom Bauamt erstellte Freiflächendatenbank mit der Freiflächendatenbank des Landes Hessen abgeglichen. Ergebnis war, dass unsere bestehende Freiflächendatenbank die gleichen Informationen bereit hält wie die Freiflächendatenbank des Landes Hessen. Darüber hinausgehend besteht auch schon eine Verknüpfung mit dem Gis (Geoinformationssystem) und ist somit zeichnerisch auch im Lageplan Neckarsteinach ersichtlich. Frau Eck vom Amt für Bodenmanagement sowie das Bauamt sehen aktuell keinen Handlungsbedarf mit erhöhtem zeitlichen Aufwand noch Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung eine 2. Datenbank anzulegen, die nicht mehr Informationen liefert, wie die schon bestehende. Weiter ist noch mitzuteilen, dass das Land Hessen eine kostenlose Internetplattform für private Verkäufer von Grundstücken oder Gebäuden auf www.Kipp-Hessen bereit hält. Auf dieser Plattform kann jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes dieses kostenlos anbieten. Zum Leerstandskataster (beinhaltet nur Informationen ob ein Gebäude bewohnt ist): Weiter wurde bei diesem Termin nochmals die Eigenschaften des Leerstandskatasters ererörtert. Grundlage sind die von der Stadt zur Verfügung gestellten Einwohnermeldedaten. Das Amt für Bodenmanagement bereitet dieses für 800 € auf und kann auch im Gis dargestellt werden. Es würden dabei keine bebaubaren Freiflächen ermittelt werden. Ergebnis wäre eine Liste und ein Plan von freistehenden Gebäuden. Freie Wohnungen innerhalb eines 2 oder Mehrfamilienhauses können nicht wieder gegeben werden. Sobald eine Person innerhalb eines Hauses gemeldet ist, wird das gesamte Haus als belegt dargestellt. Die Ergebnisse können aus Datenschutzgründen nur intern verwendet werden, bzw. als pauschale Ergebnisse in Sitzungen wiedergegeben werden. Aufgrund zu erwartender Anfragen des Landes Hessen aufgrund Flüchtlingsunterbringung könnte eine solche Auswertung jedoch interessant werden. Aufgrund der von der Verwaltung dargestellten Sachlage zieht die Grünen Fraktion den Antrag zurück. 11. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fraktion zur Umsetzung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020" des Bundes. Stv. Resnikschek erläutert für die Grünen Fraktion den vorliegenden Antrag. Bürgermeister Pfeifer zitiert seine Mitteilung aus der Sitzung der StvV vom 09.03.2015: „BM Pfeifer teilt mit, dass die Lärmaktionsplanung beabsichtige, zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm für die B45/B37 in Neckarsteinach ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht (22 bis 6 Uhr) einzurichten. Die Auswertung der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) habe ergeben, dass in Neckarsteinach an der B45/B37 nach der für die Lärmaktionsplanung anzuwendenden Berechnungsvorschrift VBUS ein Lärmkonflikt mit erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohner besteht. Hessen Mobil (Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt) habe dies nach der straßenverkehrsrechtlichen Berechnungsvorschrift RLS-90 überprüft und für die Einrichtung eines Tempolimits bestätigt, dass der Richtwert der Lärmschutz-RichtlinienStV für die Nacht überschritten werde und dass eine Pegelminderung von aufgerundet 3 dB (A) hierdurch zu erreichen sei. Damit wären die rechnerisch-rechtlichen Voraussetzungen für ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h gegeben. Als weitere Schritte werde die Lärmaktionsplanung die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Bergstraße mit der Umsetzung des Tempolimits 30 km/h nachts beauftragen. Hierzu sei auch die Einholung einer Zustimmung von der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim RP Darmstadt erforderlich, die erteilt werde, wenn weitere Voraussetzungen (u.a. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf Ausweicheffekte auf andere Straßen, Beeinträchtigung Grüner Wellen, Erfordernisse der Luftreinhaltung und des ÖPNV) gegeben seien. Er habe in seiner Funktion als örtliche Straßenverkehrsbehörde diesem Verfahren zugestimmt.“ Er erläutert, dass die beantragte Regelung, für Gemeindestraßen gelte. Somit würde eine Änderung der StVO zu einem Bürokratieabbau führen und sollte daher befürwortet werden. Beschluss: Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ankündigung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020" des Bundes, dass die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt werden soll, schnellstmöglich umgesetzt wird. Dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo in ihrem Gemeinde- und Hoheitsgebiet sie welche Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.Deswegen wird der Magistrat beauftragt, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass den Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine neue Bundesgesetzgebung ermöglicht wird. Abstimmung: 15 Ja 2 Enthaltungen 12. Antrag der CDU Fraktion zur Kostenaufteilung im gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Stv. Neidig erläutert für die CDU Fraktion den vorliegenden Antrag. BM Pfeifer teilt hierzu mit, dass der Magistrat die Verwaltung schon beauftragt habe, dies zu regeln. Das Thema wird in der Sitzung des Beirats besprochen. Im Anschluss werden verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt. Aufgrund der erläuterten Sachlage zieht die CDU Fraktion den Antrag zurück. 13. Anfragen BM Pfeifer erklärt vorab, dass Anfragen nur noch in schriftlicher Form an die Verwaltung oder den StvVor zu richten sind. Der Magistrat entscheide dann, ob diese in der StvV mündlich oder schriftlich beantwortet werden. Anfragen zu den in der Sitzung behandelten Themen sind weiterhin in mündlicher Form möglich. Zur Anfrage der Grünen Fraktion in Sachen“ Auflistung aller Verträge“ teilt er mit, dass diese „Anfrage“ keine Anfrage sei, sondern als Antrag behandelt werden müsse, da die Bitte um Auflistung aller öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung sei. Folgende Anfragen werden gestellt: Stv. Dr. Schappelwein fragt an, ob es noch vor der Wahl eine Bürgerversammlung zum Thema HH-Konsolidierung geben soll. BM Pfeifer erklärt, dass dieses Thema bereits in der letzten Bürgerversammlung ausführlich behandelt wurde. Stv. Jooß fragt an ob das Feuerwehrauto in Grein schon verkauft wurde. BM Pfeifer erklärt, dass dies nie Thema war und somit falsch verstanden wurde. Stv. Schüßler bittet um den aktuellen Stand zum Erwerb des Fahrzeuges im Ordnungsbehördenbezirk. BM Pfeifer verweist auf seine bereits gemachten Ausführungen zu TOP 8. Im Anschluss trägt StvVor Kern eine Einschätzung der Arbeit des Parlamentes im abgelaufenen Jahr vor und bedankt sich bei den Anwesenden für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Neckarsteinach. Im Anschluss an die Sitzung werden 2 Anfragen der Zuhörer zugelassen: Herr Ebert bemängelt, dass die Akustik in der StvV sehr schlecht sei und deshalb viele Stellungnahmen der Stv. nicht gehört werden können. gez. Ralf Kern, Stadtverordnetenvorsteher Rede des Stadtverordnetenvorstehers zum Jahresende 2015: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtverordnetenversammlung. des Magistrates und der Ortsbeiräte, sehr geehrte Damen und Herren, dies war die letzte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2015. Wir haben in diesem Jahr 11mal getagt. Die Anzahl der Sitzungen zeigt, dass es in diesem Jahr dringend geboten war, wichtige Entscheidungen zu treffen. Gerade die Diskussionen zum Haushalt 2015 und die Beratungen zur Haushaltskonsolidierung haben mir gezeigt, dass das Parlament handlungsfähig ist und in der Lage ist auch schwierige Entscheidungen zu treffen. Doch bei allen Problemen in unserer Stadt dürfen wir auch das Geschehen um uns herum nicht vergessen. Das Jahr 2015 war das Jahr in dem sich das Ende des 2. Weltkrieges zum 70.Mal jährte. Wir haben in diesem Jahr 2015 an die Opfer der beiden Weltkriege Stadt Neckarsteinach Stadtverordnetenversammlung erinnert und wir haben Solidarität mit unseren französischen Freunden bekundet, die mehrmals das Ziel terroristischer Anschläge waren. Viele Dinge die wir eigentlich glaubten, nur aus dem Geschichtsunterricht zu kennen sind in unser Leben zurückgekehrt. Es kommen Flüchtlinge zu uns die vor dem Schrecken des Kriegs fliehen. Wir erleben, dass die geplanten Unterkünfte für die Schutzsuchenden angezündet werden und wir müssen feststellen, dass die Gewalt in Form terroristischer Anschläge vor den europäischen Grenzen keinen Halt macht. Gerade das Erstarken rechtsradikalen Gedankengutes zeigt mir persönlich, dass Teile unserer Gesellschaft aus den Fehlern der Geschichte nichts gelernt haben. Es zeigt aber auch wie leicht es in unserer Gesellschaft ist, mit falschen Wahrheiten ein falsches Bewusstsein zu schaffen, mit dem Ziel alles Neue und alles Fremde abzulehnen. Man erwartet von unserer Bundeskanzlerin einen klaren Ablaufplan, wie die sogenannte Flüchtlingskrise zu bewältigen ist und was am Ende dieser Entwicklung steht. Dies wird und kann es nicht geben, da die dafür notwendigen Entscheidungen auf internationaler Ebene stattfinden und viele andere Länder daran beteiligt sind. Wir selbst als ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker wissen doch sehr genau wie schwierig es ist mit anderen zu schnellen Entscheidungen zu kommen. Auch wir können keine Aussage darüber machen, ob die Entscheidungen die wir heute konkret getroffen haben, auch morgen noch die Richtigen sind. Und deshalb möchte ich Sie an dieser Stelle auf Eines hinweisen. Wir brauchen eine stabile Gesellschaft, die die Gefahren von außen aber auch die Gefahren aus dem Inneren bewältigen kann. Dafür brauchen wir eine stabile Demokratie. Wir als ehrenamtlichen Politiker sind Vorbild für die nachwachsende Generation. Die Art und Weise wie wir mit den Problemen umgehen, wie wir die Diskussionen führen sind auch der Maßstab, ob die Staatsform der Demokratie in unserem Land weiterhin akzeptiert wird oder nicht. Das Anzünden von Flüchtlingsheimen zeigt ganz deutlich, dass die Demokratie in Gefahr ist. Deshalb rufe ich Sie dazu auf, treten Sie diesen Personen und Gruppierung entgegen. Tun Sie alles dafür, dass das Vertrauen in die demokratischen Institutionen erhalten bleibt. Und damit komme ich zu einem weiteren Aspekt. Wir vertreten lediglich den politischen Bereich in unserer Kommune. Darüber hinaus gibt es den ehrenamtlichen gesellschaftlichen Teil, der in gleicher Weise für Stabilität, Verlässlichkeit und Vertrauen sorgt. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in den örtlichen Vereinen, den Kirchen, den Religionsgemeinschaften und auch als Einzelpersonen zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Darüber hinaus möchte ich den Dank der Bürgerinnen und Bürger aussprechen, gegenüber den Personen und Institutionen, die für unsere Sicherheit und Gesundheit sorgen. Mein Dank gilt deshalb den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in allen Teilen unserer Stadt, er richtet sich darüber hinaus auch an alle aktiven Mitglieder des DRK und der DLRG. Zum Abschluss möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen danken für die fruchtbaren und gelegentlich auch streitigen Diskussionen in diesem Jahr. Die Ergebnisse unserer Beratungen haben gezeigt, dass trotz einiger Unterschiede in den politischen Standpunkten viele Sachentscheidungen mit großer Mehrheit getroffen werden konnten wie z.B. in den wichtigen und schwierigen Fragen der Finanzpolitik. Ich möchte mich auch bedanken bei den Mitarbeitern der städtischen Verwaltung und des Bauhofes, die sich mit unseren Entscheidungen beschäftigen mussten, sich darüber auch mal geärgert haben und trotzdem ganz einfach und zuverlässig ihren Dienst zum Wohle der Neckarsteinacher Bürgerinnen und Bürger geleistet haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiter der städtischen Verwaltung, liebe Gäste, Ihnen allen, Ihren Familien und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr 2016. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf, damit wir uns im neuen Jahr zur ersten Sitzung wohlbehalten wiedersehen. Damit schließe ich die öffentliche Sitzung und bedanke mich für ihr Interesse. Ralf Kern, Stadtverordnetenvorsteher
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