Anmeldeformular für den Hort an der Waldschule

Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der
Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut
Stand: zum 01.09.2015
Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn
Name, Vorname
Telefon
Straße
Geburtsdatum
PLZ, Ort
Jahrgangsstufe
E-Mail
Schule
im Hort der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule an:
Preis
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Hort von 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung – 36,40 €
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Hort von 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung – 36,40 €
Hort von 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung – 36,40 €
jeden Tag
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Frühbetreuung
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7:00 bis 8:30 Uhr monatlich für Hortkinder
10,80 €
Nur Frühbetreuung
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7:00 bis 8:30 Uhr monatlich
23,70 €
Ferienregelung (ganztags an allen schulfreien Werktagen außer
Schließtagen)
45,50
jeden Montag
jeden Dienstag
jeden Mittwoch
jeden Donnerstag
jeden Freitag
Ab 85,00 € buchbar
Hort von 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung – 36,40 €
Hort von 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung – 36,40 €
Schultäglich 12:10 – 17:30 inkl. Verpflegung 158,- € monatl.
Summe
Alle aufgeführte Betrage sind monatlich von September bis Juli zu zahlen. August ist beitragsfrei
Die Anmeldung gilt ab dem _____________________ (Datum).
Die Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu.
Vertragspartner ist die Kinder-Stadtkirche e.V. - Kreuzstr. 13 - 76133 Karlsruhe.
Name, Vorname
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Ort, Datum
SEPA Lastschriftmandat
Kinder-Stadtkirche e.V., Kreuzstraße 13, 76133 Karlsruhe
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE73ZZZ00000513919
Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt): _________
Ich ermächtige die Kinder-Stadtkirche e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kinder-Stadtkirche e.V. auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Name, Vorname des Kontoinhabers:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
IBAN:
D E
BIC (8 oder 11 Stellen):
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers
Kinder-Stadtkirche - Kreuzstraße 13 – 76133 Karlsruhe – Tel. 0721/6090368
www.kinder-stadtkirche.de
Vertragsbedingungen für den Schülerhort der
Kinder-Stadtkirche an der Waldschule
Stand: 01.09.2015
Vertragsgegenstand
Der Schülerhort an der Waldschule hat an Schultagen von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:10 Uhr bis
17:30 Uhr, an schulfreien Werktagen von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet.
An bis zu 15 schulfreien Tagen hat der Hort geschlossen.
Zum Schülerhort können Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe angemeldet
werden. Unsere Betreuungskräfte beaufsichtigen die angemeldeten Kinder.
In der Zeit zwischen 12:15 Uhr und 13:45 Uhr bekommt Ihr Kind ein Mittagessen. Am Nachmittag wird
den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben ihre Hausaufgaben zu erledigen. Soweit
möglich, werden sie dabei vom Betreuungspersonal unterstützt. Außerdem stehen den Kindern Spiele für
den Innen- und Außenbereich zur Verfügung.
Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, ist das Betreuungspersonal davon in
Kenntnis zu setzen.
An Schultagen können die Kinder zur Frühbetreuung und zum Hort für einzelne Wochentage angemeldet
werden. Beide Module sind beliebig kombinierbar.
Für Ferien und schulfreie Werktage können Kinder über die Ferienregelung angemeldet werden. Die
Ferienregelung ist nur für das komplette Schuljahr buchbar.
Die Ferienregelung gilt für alle schulfreien Tage, die außerhalb der Ferienzeiten des Landes BadenWürttemberg liegen, für alle Ferienwochen, die drei oder weniger Werktage beinhalten sowie für bis zu
fünf Ferienwochen mit vier oder fünf Werktagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die gebuchten
fünf Ferienwochen für andere Ferienangebote innerhalb der Kinder-Stadtkirche zu nutzen.
Die Inanspruchnahme des Hortplatzes in den Ferienwochen mit 4 oder 5 Werktagen muss mindestens drei
Monate vor Beginn der jeweiligen Schulferien bei der Hortleitung angemeldet werden. Bei verspäteter
Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen Platz.
Anmeldung und Bezahlung
Eine schriftliche Anmeldung der Kinder mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular ist zwingend
notwendig. Kinder können nur von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Kinder werden erst
betreut, wenn Ihnen eine Anmeldebestätigung durch die Verwaltung der Kinder-Stadtkirche vorliegt.
Kinder, die wegen Erreichens der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr in die Betreuung aufgenommen
werden können, werden auf einer Warteliste geführt. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung
bei der Kinder-Stadtkirche.
Die Eltern erhalten eine Anmeldebestätigung. Genauere Angaben zur Betreuungszeit und über die
Betreuungskräfte werden per Elternbrief mitgeteilt.
Das Entgelt für die Betreuung ist monatlich fällig. Der Betrag wird jeweils am 5. des Monats per
Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Sollte eine Lastschrift aus nicht von uns verschuldeten Gründen
nicht erfolgreich durchgeführt werden können, erheben wir für die Nachbuchung eine Bearbeitungsgebühr
von 10,00 €. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine
Mahnung, für die wir eine Mahngebühr von 10,00 € erheben.
Für den Monat August wird kein Beitrag erhoben.
In den Monaten September bis Juli:
Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr an allen Schultagen
Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 08:30 Uhr pro Monat für Hortkinder
Hort von Unterrichtsende bis 17:30 Uhr pro Wochentag und Monat
Täglich Hort von 12:10 Uhr bis 17:30 Uhr
Ferienregelung (täglich 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr) pro Monat
23,70 €
10,80 €
36,40 €
158,- €
45,50 €
Um die Ferienregelung buchen zu können, muss der monatliche Beitrag bei mindestens 85,00 € liegen.
Bei Anmeldung von Geschwisterkindern wird eine Ermäßigung gemäß der Geschwisterkindregelung der
Stadt Karlsruhe gewährt.
Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung der Kosten. Dies gilt ebenso für Ausfälle des Betreuungsangebotes, die von der KinderStadtkirche nicht zu verantworten sind.
Kündigung
Die Anmeldung ist zunächst für einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem vereinbarten Betreuungsbeginn
verbindlich. Danach kann sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Seiten
gekündigt oder geändert werden. Kündigungen und Änderungen der gewählten Betreuungszeiten bedürfen
unbedingt der Schriftform.
Kinder-Stadtkirche - Kreuzstraße 13 – 76133 Karlsruhe – Tel. 0721/6090368
www.kinder-stadtkirche.de
Zusatz zur Anmeldung - Betreuung
Kinder-Stadtkirche Karlsruhe
Dieses Blatt geben Sie bitte zusammen mit der Anmeldung ab.
Zur Planung der Vergabe der Plätze bin ich damit einverstanden, dass ein Austausch mit der Schule
stattfinden kann.
Betreuung in der Schule: ................................................................................................
Name des Kindes: ..........................................................................................................
Mein Kind darf nach der Betreuung alleine nach Hause gehen.
Mein Kind wird abgeholt von: ........................................................................................
Krankenkasse: ..................................................................
Krankheiten (Allergien etc.) und evtl. Medikamente:
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Was darf Ihr Kind nicht essen: .....................................................................................................
Notfalltelefon: .................................................................................................................................
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Ort / Datum
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Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten