Sommerreise 2015 Barbara Hendricks HINTERGRUNDINFORMATIONEN Ökodesign © iStock.com / 97 Ökodesign-Richtlinie - Kampf den ineffizienten Geräten Die Ökodesign-Richtlinie ermöglicht die Einführung verbindlicher Mindestanforderungen für die Effizienz verschiedener Produkte in Form von Durchführungsmaßnahmen (EU-Verordnungen). Geräte, die besonders ineffizient sind, werden auf diese Weise schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Das Verfahren trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie aber auch die Möglichkeit vor, dass sich die Industrie freiwillig zu Mindesteffizienzstandards verpflichtet. Im Jahr 2015 treten in der Europäischen Union für eine Reihe von Produkten neue Anforderungen unter der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Geräte wie Kaffeemaschinen und elektrische Backöfen müssen Energieeffizienzanforderungen erfüllen. Die Europäische Kommission legt dabei jeweils in einem Arbeitsprogramm fest, welche Produktgruppen behandelt werden. Das Programm für 2015 – 2017 soll voraussichtlich Teil des neuen Kreislaufwirtschaftspaketes der Kommission werden. Die Ökodesign-Richtlinie stand im Jahr 2012 zur Überprüfung an. Die Europäische Kommission kam dabei zu dem Schluss, „dass weder an einer unmittelbaren Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie noch an der Ausweitung des Geltungsbereiches auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte Bedarf besteht“. Das Bundesumweltministerium plädiert für eine Verbesserung und Unterstützung der Marktüberwachung von Ökodesign-Anforderungen. Beschleunigte Verfahren sollen bei der Revision von bereits in Kraft befindlichen Durchführungsmaßnahmen sowie für eine stärkere Berücksichtigung von Materialaspekten und verbraucherrelevanten Eigenschaften in den Ökodesignanforderungen sorgen. Informationspflichten sollen dabei stärker einbezogen werden. Weitere Informationen Ökodesign-Richtlinie www.bmub.bund.de/P417 Pressematerial | Hintergrundinformationen zu Ökodesign | Seite 1/2 Energieverbrauchskennzeichnung „Energie-Label“ für mehr Transparenz Obsoleszenz – Nutzungsdauer von Produkten Die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie ermöglicht mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher bezüglich der Produkteigenschaften (Energie-Label). Fast Dreiviertel der Bürgerinnen und Bürger greifen beim Kauf von Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln immer oder sehr oft zu den energieeffizienteren Alternativen. Für das Jahr 2012 lag der Marktanteil von energieeffizienten (A+++ und A++) Gefriergeräten bei 67 Prozent; bei Wäschetrocknern bei 51 Prozent, bei Kühlgeräten und Geschirrspülmaschinen bei 50 Prozent. In der öffentlichen Diskussion wird oft thematisiert, dass die Lebensdauer von Produkten – insbesondere von Elektro- und Elektronikgeräten – immer stärker abnehmen würde. Im Allgemeinen ist die Datengrundlage jedoch lückenhaft und es fehlte bislang an seriösen, wissenschaftlichen Studien. Zurzeit hat eine Reihe von Produktgruppen (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner und Kühlund Gefriergeräte) durch Effizienzfortschritte die höchste Effizienzklasse (A+++) erreicht. Das Label verliert dadurch seine Wirksamkeit als Effizienztreiber. Daraufhin hat die Europäische Kommission am 15. Juli 2015 einen Revisionsentwurf zur Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie im Zuge ihres „Sommer-Pakets“ veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab, die Wirksamkeit des Labels zu erhalten, indem sie zu der gelernten und bewährten Klassifizierung A bis G zurückkehrt. Gleichzeitig soll die mögliche Verwirrung bei den Verbrauchern durch einen einmaligen und zügigen Übergang vom alten zum neuen Label möglichst gering gehalten werden. Des Weiteren zielt der Revisionsentwurf auf eine Stärkung der Marktüberwachung ab. Dazu soll u. a. eine Produktdatenbank bei der Kommission eingeführt werden, in der Hersteller ihre Produkte registrieren sollen. Weitere Informationen Energieverbrauchskennzeichnung www.bmub.bund.de/P419 Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts, die am 25. Juni 2015 vorgestellt wurde, trägt hier zur Klärung bei: Ein allgemeiner Rückgang der technischen Lebensdauer kann nicht beobachtet werden. Bei Haushaltsgroßgeräten ist ein leichter Rückgang der Erstnutzungsdauer zu verzeichnen, bei anderen Produktgruppen ist dies jedoch nicht der Fall. Ursachen für Obsoleszenz von Elektro- und Elektronikgeräten: Technischer Defekt ist grundsätzlich ein relevanter Grund für den Ersatzkauf von Produkten. Verbraucher kaufen aber auch zunehmend neue Geräte, obwohl das alte Gerät noch funktioniert, weil sie ein besseres Produkt nutzen möchten. Dies war 2012 bei Haushaltsgroßgeräten zu ca. 30% aller Ersatzkäufe der Fall. Lebenszyklusanalysen zeigen, dass eine lange Nutzungsdauer von Produkten in aller Regel Vorteile für den Umwelt- und Ressourcenschutz bieten gegenüber einem häufigen Austausch durch neue Produkte. Weitere Informationen Studie Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz“ www.umweltbundesamt.de Pressematerial | Hintergrundinformationen zu Ökodesign | Seite 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc