Ökodesign - BMUB

Sommerreise 2015
Barbara
Hendricks
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Ökodesign
© iStock.com / 97
Ökodesign-Richtlinie - Kampf
den ineffizienten Geräten
Die Ökodesign-Richtlinie ermöglicht die Einführung
verbindlicher Mindestanforderungen für die Effizienz
verschiedener Produkte in Form von Durchführungsmaßnahmen (EU-Verordnungen). Geräte, die besonders
ineffizient sind, werden auf diese Weise schrittweise
vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Das Verfahren
trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in
Form von EU-Verordnungen umgesetzt. Darüber hinaus
sieht die Richtlinie aber auch die Möglichkeit vor, dass
sich die Industrie freiwillig zu Mindesteffizienzstandards
verpflichtet.
Im Jahr 2015 treten in der Europäischen Union für eine
Reihe von Produkten neue Anforderungen unter der
Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Geräte wie Kaffeemaschinen und elektrische Backöfen müssen Energieeffizienzanforderungen erfüllen. Die Europäische
Kommission legt dabei jeweils in einem Arbeitsprogramm
fest, welche Produktgruppen behandelt werden. Das Programm für 2015 – 2017 soll voraussichtlich Teil des neuen
Kreislaufwirtschaftspaketes der Kommission werden.
Die Ökodesign-Richtlinie stand im Jahr 2012 zur Überprüfung an. Die Europäische Kommission kam dabei
zu dem Schluss, „dass weder an einer unmittelbaren
Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie noch an der
Ausweitung des Geltungsbereiches auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte Bedarf besteht“.
Das Bundesumweltministerium plädiert für eine
Verbesserung und Unterstützung der Marktüberwachung
von Ökodesign-Anforderungen. Beschleunigte Verfahren
sollen bei der Revision von bereits in Kraft befindlichen
Durchführungsmaßnahmen sowie für eine stärkere
Berücksichtigung von Materialaspekten und verbraucherrelevanten
Eigenschaften
in
den
Ökodesignanforderungen sorgen. Informationspflichten sollen
dabei stärker einbezogen werden.
Weitere Informationen
Ökodesign-Richtlinie
www.bmub.bund.de/P417
Pressematerial | Hintergrundinformationen zu Ökodesign | Seite 1/2
Energieverbrauchskennzeichnung
„Energie-Label“ für mehr Transparenz
Obsoleszenz –
Nutzungsdauer von Produkten
Die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie ermöglicht mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher bezüglich der Produkteigenschaften (Energie-Label).
Fast Dreiviertel der Bürgerinnen und Bürger greifen beim
Kauf von Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln immer
oder sehr oft zu den energieeffizienteren Alternativen.
Für das Jahr 2012 lag der Marktanteil von energieeffizienten (A+++ und A++) Gefriergeräten bei 67 Prozent; bei
Wäschetrocknern bei 51 Prozent, bei Kühlgeräten und
Geschirrspülmaschinen bei 50 Prozent.
In der öffentlichen Diskussion wird oft thematisiert,
dass die Lebensdauer von Produkten – insbesondere von
Elektro- und Elektronikgeräten – immer stärker abnehmen
würde. Im Allgemeinen ist die Datengrundlage
jedoch lückenhaft und es fehlte bislang an seriösen,
wissenschaftlichen Studien.
Zurzeit hat eine Reihe von Produktgruppen (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner und Kühlund Gefriergeräte) durch Effizienzfortschritte die höchste
Effizienzklasse (A+++) erreicht. Das Label verliert dadurch
seine Wirksamkeit als Effizienztreiber.
Daraufhin hat die Europäische Kommission am 15. Juli
2015 einen Revisionsentwurf zur Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie im Zuge ihres „Sommer-Pakets“
veröffentlicht. Der Entwurf zielt darauf ab, die Wirksamkeit des Labels zu erhalten, indem sie zu der gelernten und
bewährten Klassifizierung A bis G zurückkehrt. Gleichzeitig soll die mögliche Verwirrung bei den Verbrauchern
durch einen einmaligen und zügigen Übergang vom alten
zum neuen Label möglichst gering gehalten werden. Des
Weiteren zielt der Revisionsentwurf auf eine Stärkung
der Marktüberwachung ab. Dazu soll u. a. eine Produktdatenbank bei der Kommission eingeführt werden, in der
Hersteller ihre Produkte registrieren sollen.
Weitere Informationen
Energieverbrauchskennzeichnung
www.bmub.bund.de/P419
Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts, die am
25. Juni 2015 vorgestellt wurde, trägt hier zur Klärung
bei: Ein allgemeiner Rückgang der technischen Lebensdauer kann nicht beobachtet werden. Bei Haushaltsgroßgeräten ist ein leichter Rückgang der Erstnutzungsdauer
zu verzeichnen, bei anderen Produktgruppen ist dies
jedoch nicht der Fall.
Ursachen für Obsoleszenz von Elektro- und Elektronikgeräten: Technischer Defekt ist grundsätzlich ein
relevanter Grund für den Ersatzkauf von Produkten.
Verbraucher kaufen aber auch zunehmend neue Geräte,
obwohl das alte Gerät noch funktioniert, weil sie ein
besseres Produkt nutzen möchten. Dies war 2012 bei
Haushaltsgroßgeräten zu ca. 30% aller Ersatzkäufe
der Fall. Lebenszyklusanalysen zeigen, dass eine lange
Nutzungsdauer von Produkten in aller Regel Vorteile für
den Umwelt- und Ressourcenschutz bieten gegenüber
einem häufigen Austausch durch neue Produkte.
Weitere Informationen
Studie
Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf
ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien
gegen „Obsoleszenz“
www.umweltbundesamt.de
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