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Enthone GmbH
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-KUNDENINFORMATION-
Unser Zeichen
Telefon, Name
Auslaufen der EU Ausnahmeregelung
Galvanotechnik
zur
Datum
August 2014
Verwendung von
PFOS
in
der
Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, dass bereits in 2015 die
„5 Jahres Frist“ zur eingeschränkten Weiterverwendung von Perfluoroctansulfonat (PFOS) in der
Galvanotechnik ausläuft!
Die zuständige EU Kommission
24. August 2010 so festgelegt.
hatte
dies
in
Ihrer
Verordnung
Nr.
757/2010
vom
Eine Verlängerung dieser Frist ist unwahrscheinlich, nachdem mittlerweile Nordamerika erfolgreich
auf PFOS verzichtet. Somit ist davon auszugehen, dass die Verwendung von PFOS überwiegend
als Netzmittel in Cr(VI)-haltigen Verfahren eingesetzt und ab dem 26. August 2015 verboten sein
wird.
Mit Referenzen und Erfahrung in unterschiedlichen Anwendungen und Betriebsbedingungen
betrachten wir uns als Technologieführer beim Thema PFOS Ersatz.
Ausgehend von Nordamerika haben in Europa inzwischen die Hälfte unserer Kunden erfolgreich
auf Alternativen umgestellt. Der anderen Hälfte der Anwender steht die Umstellung in 2015 noch
bevor.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, sobald wie möglich auf
unsere bewährten temperaturbeständigen und chemisch stabilen PFOS-freien Alternativprodukte
umzustellen.
Geschäftsführer: Thomas H. Ahrens, Luc de Croo • Amtsgericht Düsseldorf HRB 45276
Bankverbindung: Commerzbank Langenfeld, Konto 3540010, BLZ 342 400 50,
S.W.I.F.T.: COBADEFF301 • IBAN DE 74 34240050 03540010 00
USt-Id-Nr. DE 811 205 946 • Umsatzsteuer-Nr. 135/5702/1273 • FA Hilden
-2-
Die folgende Auswahl zeigt die empfohlenen Produkte für die unterschiedlichen Anwendungen.
Anwendung
Produkt
Hartchrom
ANKOR Dyne 30 MS
(# 427304)
®
(# 428388)
 schaumfreies Netzmittel in Verbindung
mit ANKOR® Hydraulics Prozess und
speziell für diese Anwendung entwickelt
®
(# 417248)
(# 427304)
®
(# 429093)
 niedrig schäumendes Netzmittel
 beste Option zur Vermeidung von
Knallgasexplosion
 beim extrem hoher Literbelastung oder
sehr langen Expositionszeiten
ANKOR Hydraulics MS
Glanzchrom
auf Basis Cr(VI)
Kommentar
 schaumfreies Netzmittel;
 Bewährt in unterschiedlichsten Anlagentypen;
 Geeignet zum Einsatz bei nachfolgender Vakuumverdampfung
®
ANKOR PF 1
®
ANKOR Dyne 30 MS
ANKOR Dyne 30 DC
UDIQUE® Wetting Agent PF 2 (# 4183909)
®
ANKOR FF
(# 414849)
®
Kunststoffbeize POP
ANKOR Dyne 30 MS
(# 427304)
UDIQUE® Wetting Agent PF 2 (# 4183909)
Chemisch Nickel
PTFE Dispersion
ENLUBE Plus PTFE
®
(# 424014)
 Niedrig schäumendes Netzmittel
 Sprühnebelvermeidung durch eine
Schaumdecke
 bewährte PFOS-freie Alternative
 Niedrig schäumendes Netzmittel
 verbesserte Standzeit und
Abscheiderate
Ihr Enthone Ansprechpartner im Vertrieb berät Sie gern in Ihrer individuellen
Anwendung!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Fezer
Regional Business Vice President
Central Europe
Helmut Horsthemke
Global Product Manager WRC
Links zu Verordnungen und Hintergrundinformation:
1.
EU POP-Verordnung Punkte 5.(a) und 5.(d) auf Seite 19.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004R0850:20120710:EN:PDF
2.
Stockholmer Konventionstext Annex B, Part I Seite 41 und folgende. Part III auf Seiten 45-45:
http://chm.pops.int/TheConvention/Overview/TextoftheConvention/tabid/2232/Default.aspx
3.
Die EU POP-Verordnung nimmt „nicht dekoratives Hartverchromen in geschlossenen Kreislaufsystemen“ aus. Basierend auf
den uns vorliegenden Informationen definiert Richtlinie 2001/59/EG geschlossene Systeme:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:225:0001:0333:EN:PDF
Die Anforderungen dürften nach unserer Auffassung von Hartchrombetrieben mit typischen Anlagen kaum erfüllbar sein und
scheinen eher Bedingungen chemischer Anlagen zu definieren.
Geschäftsführer: Thomas H. Ahrens, Luc de Croo • Amtsgericht Düsseldorf HRB 45276
Bankverbindung: Commerzbank Langenfeld, Konto 3540010, BLZ 342 400 50,
S.W.I.F.T.: COBADEFF301 • IBAN DE 74 34240050 03540010 00
USt-Id-Nr. DE 811 205 946 • Umsatzsteuer-Nr. 135/5702/1273 • FA Hilden