Leitfaden zum Einholen von Kopierrechten

Musikredaktion, Stand: Januar 2016
Leitfaden zum Einholen von Kopierrechten
Die vereinfachte Kopienregelung (Meldung der Kopien und Abwicklung über die jeweilige Verwaltung) gilt
nur für Notensammlungen, bei denen die Neuapostolische Kirche International der Herausgeber ist. Dies
ist am aufgedruckten Kirchenemblem auf der jeweiligen Notensammlung zu erkennen. Das Kopieren ist
dann ohne weitere Schritte gestattet, wenn keine Fremdrechte beim zu kopierenden Lied betroffen sind.
Bei allen anderen Notensammlungen (Label BV oder BM)
gilt die vereinfachte Kopienregelung nicht.
Hierzu zählen beispielsweise:
Reihe Singt dem Herrn
Reihe Lieder zum Glauben
Praise Thy Name
Reihe Dich zu lieben
Weil ich Jesu Schäflein bin
Choralvorspiele I-III
Nach Auswahl der Lieder bitte nach folgendem Schema vorgehen:
Der Bischoff Verlag genehmigt das Kopieren von Notenmaterial unter folgenden Voraussetzungen:
Die Musikverantwortlichen / Musikfachberater melden die Anzahl der kopierten Seiten mit Angabe der
Quelle, der Nummer und des Titels an die zuständige Verwaltung der Neuapostolischen Kirche. Diese
meldet einmal jährlich an den Bischoff Verlag. Diese Meldung ist Berechnungsbasis für die Erstellung der
Lizenzberechnungen.