Musikredaktion, Stand: Januar 2016 Leitfaden zum Einholen von Kopierrechten Die vereinfachte Kopienregelung (Meldung der Kopien und Abwicklung über die jeweilige Verwaltung) gilt nur für Notensammlungen, bei denen die Neuapostolische Kirche International der Herausgeber ist. Dies ist am aufgedruckten Kirchenemblem auf der jeweiligen Notensammlung zu erkennen. Das Kopieren ist dann ohne weitere Schritte gestattet, wenn keine Fremdrechte beim zu kopierenden Lied betroffen sind. Bei allen anderen Notensammlungen (Label BV oder BM) gilt die vereinfachte Kopienregelung nicht. Hierzu zählen beispielsweise: Reihe Singt dem Herrn Reihe Lieder zum Glauben Praise Thy Name Reihe Dich zu lieben Weil ich Jesu Schäflein bin Choralvorspiele I-III Nach Auswahl der Lieder bitte nach folgendem Schema vorgehen: Der Bischoff Verlag genehmigt das Kopieren von Notenmaterial unter folgenden Voraussetzungen: Die Musikverantwortlichen / Musikfachberater melden die Anzahl der kopierten Seiten mit Angabe der Quelle, der Nummer und des Titels an die zuständige Verwaltung der Neuapostolischen Kirche. Diese meldet einmal jährlich an den Bischoff Verlag. Diese Meldung ist Berechnungsbasis für die Erstellung der Lizenzberechnungen.
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