Prof. Dr. Henning Tappe Universität Trier Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2015 Hinweise zu den Klausuren I. Teilnahmevoraussetzung an der Übung Jeder Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die sich für die Übung für Fortgeschrittene aus § 11 Teilstudien- und Prüfungsordnung (TStudPO, abrufbar auf der Internetseite des Fachbereichs) ergeben. Danach ist erforderlich, dass der/die Studierende im laufenden Semester an der Universität Trier immatrikuliert ist, den Kontrollnachweis im Öffentlichen Recht (§ 9 TStudPO) erworben hat sowie in einer Anfängerübung nach Wahl eine Hausarbeit bestanden hat. Bei Leistungsnachweisen anderer Universitäten ist die vorherige Anerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereichs zu erwirken (§§ 1 Abs. 1 Nr. 7, 9 Abs. 3, 11 Abs. 3 TStudPO). II. Anmeldung Eine besondere Anmeldung zur Übung findet nicht statt. Wer eine schriftliche Arbeit abgibt, ist damit automatisch angemeldet. III. Klausuren Die Klausuren werden an folgenden Terminen geschrieben: • 1. Klausur: 12.05.2015 HS 3: Teilnehmer mit Nachnamen A-L HS 4: Teilnehmer mit Nachnamen M-Z • 2. Klausur: 30.06.2015 HS 3: Teilnehmer mit Nachnamen A-L HS 4: Teilnehmer mit Nachnamen M-Z Bitte finden Sie sich an den Klausurterminen mindestens 10 Minuten vor der angegebenen Uhrzeit im Hörsaal ein, damit pünktlich begonnen werden kann. Lassen Sie zwischen zwei Teilnehmern jeweils einen Platz frei. Zudem ist nur jede zweite Reihe zu besetzen, damit die Aufsichtspersonen die Anwesenheitskontrolle ohne Schwierigkeiten durchführen können. 1 IV. Hilfsmittel Hinsichtlich der Hilfsmittel bei den Aufsichtsarbeiten sind lediglich Textausgaben der einschlägigen Gesetze (Gesetzessammlungen wie Sartorius, Öffentliches Recht von Nomos oder Basistexte Öffentliches Recht von dtv, Landesrecht Rheinland-Pfalz von Nomos) und Schreibmaterial zugelassen. Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen werden nicht beanstandet. Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) nicht erlaubt. Registerfahnen bzw. Griffregister sind – unabhängig davon, ob käuflich erworben oder selbst hergestellt – nur insoweit zulässig, als mit ihnen auf Gesetze als solche (z. B. VwGO, etc.) hingewiesen wird. Unzulässig sind Hinweise auf einzelne Paragraphen (z.B. § 40 VwGO). V. Benutzung der Hilfsmittel Es ist nicht gestattet, technische Hilfsmittel, mit Anmerkungen versehene Gesetzestexte, schriftliche Aufzeichnungen oder juristische Texte – mit Ausnahme der ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel – in den Klausurensaal einschließlich aller Nebenräume (z.B. Toiletten) mitzubringen. Für die Aufsichtsarbeiten dürfen nur Schreibmaterial sowie zulässige Hilfsmittel mit an den Arbeitsplatz genommen werden. Taschen und Behältnisse sowie nicht benötigte Unterlagen sind im vorderen Bereich des Klausursaals oder auf Anweisung der Aufsichtsführenden an besonderer Stelle zu deponieren. Etwa versehentlich mitgeführte nicht zugelassene Hilfsmittel oder Geräte sind in die Taschen zu legen. Sie dürfen während der Bearbeitungszeit nicht in Griffweite aufbewahrt werden. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Handys, Smartphones, Tablets, o. ä. elektronische Geräte nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen. Das Auffinden eines solchen Geräts wird als Täuschungsversuch gewertet und zieht den sofortigen Ausschluss von der Klausur nach sich. VI. Anfertigung der Prüfungsaufgabe Jede Klausur muss auf dem Deckblatt links oben in BLOCKSCHRIFT den Namen (Vor- und Nachname, letzterer unterstrichen) des Bearbeiters, die Matrikelnummer, die Semesterzahl und die Anschrift enthalten. In der Mitte des Deckblattes sind anzugeben die Bezeichnung der Übung („Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht“), der Übungsleiter („Prof. Dr. Henning Tappe“), das laufende Semester („SS 2015“) und die Nummer der Klausur („1. Klausur“ bzw. „2. Klausur“). Das Deckblatt sollte vor Beginn der Klausurbearbeitungszeit angefertigt werden. Die Seiten müssen durchgängig nummeriert werden und sind einseitig zu 2 beschriften. Für Korrekturbemerkungen ist unbedingt mindestens 1/3 Rand zu lassen. Unleserlichkeiten gehen zu Lasten des Bearbeiters. Die Arbeit ist auf der letzten Seite zu unterschreiben. Die Klausur ist nach Möglichkeit vor der Abgabe durch den Bearbeiter selbst fest zusammenzuheften (keine Büroklammern!). Der Sachverhalt soll mit abgegeben werden. Eine vorzeitige Abgabe der Klausur ist nur bis 30 Minuten vor Beendigung der Bearbeitungszeit möglich. VII. Sonstiges Weitere Fragen zum Ablauf der Klausuren werden nicht individuell beantwortet, sondern erfolgen ausschließlich auf der Internetseite des Lehrstuhls (www.steuerrecht.uni-trier.de) oder bei stud.IP. Evtl. Anfragen richten Sie bitte an Herrn Jan Niklas Klein ([email protected]). 3
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