Hinweise zu den Klausuren

Prof. Dr. Henning Tappe
Universität Trier
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Sommersemester 2015
Hinweise zu den Klausuren
I. Teilnahmevoraussetzung an der Übung
Jeder Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die sich
für die Übung für Fortgeschrittene aus § 11 Teilstudien- und Prüfungsordnung (TStudPO,
abrufbar auf der Internetseite des Fachbereichs) ergeben. Danach ist erforderlich, dass der/die
Studierende im laufenden Semester an der Universität Trier immatrikuliert ist, den
Kontrollnachweis im Öffentlichen Recht (§ 9 TStudPO) erworben hat sowie in einer
Anfängerübung nach Wahl eine Hausarbeit bestanden hat. Bei Leistungsnachweisen anderer
Universitäten ist die vorherige Anerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereichs zu
erwirken (§§ 1 Abs. 1 Nr. 7, 9 Abs. 3, 11 Abs. 3 TStudPO).
II. Anmeldung
Eine besondere Anmeldung zur Übung findet nicht statt. Wer eine schriftliche Arbeit abgibt,
ist damit automatisch angemeldet.
III. Klausuren
Die Klausuren werden an folgenden Terminen geschrieben:
•
1. Klausur: 12.05.2015
HS 3: Teilnehmer mit Nachnamen A-L
HS 4: Teilnehmer mit Nachnamen M-Z
•
2. Klausur: 30.06.2015
HS 3: Teilnehmer mit Nachnamen A-L
HS 4: Teilnehmer mit Nachnamen M-Z
Bitte finden Sie sich an den Klausurterminen mindestens 10 Minuten vor der angegebenen
Uhrzeit im Hörsaal ein, damit pünktlich begonnen werden kann. Lassen Sie zwischen zwei
Teilnehmern jeweils einen Platz frei. Zudem ist nur jede zweite Reihe zu besetzen, damit die
Aufsichtspersonen die Anwesenheitskontrolle ohne Schwierigkeiten durchführen können.
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IV. Hilfsmittel
Hinsichtlich der Hilfsmittel bei den Aufsichtsarbeiten sind lediglich Textausgaben der
einschlägigen Gesetze (Gesetzessammlungen wie Sartorius, Öffentliches Recht von Nomos
oder Basistexte Öffentliches Recht von dtv, Landesrecht Rheinland-Pfalz von Nomos) und
Schreibmaterial zugelassen. Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B.
farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen werden nicht beanstandet.
Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) nicht erlaubt. Registerfahnen bzw.
Griffregister sind – unabhängig davon, ob käuflich erworben oder selbst hergestellt – nur
insoweit zulässig, als mit ihnen auf Gesetze als solche (z. B. VwGO, etc.) hingewiesen wird.
Unzulässig sind Hinweise auf einzelne Paragraphen (z.B. § 40 VwGO).
V. Benutzung der Hilfsmittel
Es ist nicht gestattet, technische Hilfsmittel, mit Anmerkungen versehene Gesetzestexte,
schriftliche Aufzeichnungen oder juristische Texte – mit Ausnahme der ausdrücklich
zugelassenen Hilfsmittel – in den Klausurensaal einschließlich aller Nebenräume (z.B.
Toiletten) mitzubringen.
Für die Aufsichtsarbeiten dürfen nur Schreibmaterial sowie zulässige Hilfsmittel mit an den
Arbeitsplatz genommen werden. Taschen und Behältnisse sowie nicht benötigte Unterlagen
sind im vorderen Bereich des Klausursaals oder auf Anweisung der Aufsichtsführenden an
besonderer Stelle zu deponieren. Etwa versehentlich mitgeführte nicht zugelassene
Hilfsmittel oder Geräte sind in die Taschen zu legen. Sie dürfen während der
Bearbeitungszeit nicht in Griffweite aufbewahrt werden. Es wird insbesondere darauf
hingewiesen, dass Handys, Smartphones, Tablets, o. ä. elektronische Geräte nicht mit an den
Arbeitsplatz genommen werden dürfen. Das Auffinden eines solchen Geräts wird als
Täuschungsversuch gewertet und zieht den sofortigen Ausschluss von der Klausur nach sich.
VI. Anfertigung der Prüfungsaufgabe
Jede Klausur muss auf dem Deckblatt links oben in BLOCKSCHRIFT den Namen (Vor- und
Nachname, letzterer unterstrichen) des Bearbeiters, die Matrikelnummer, die Semesterzahl
und die Anschrift enthalten. In der Mitte des Deckblattes sind anzugeben die Bezeichnung
der Übung („Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht“), der Übungsleiter („Prof.
Dr. Henning Tappe“), das laufende Semester („SS 2015“) und die Nummer der Klausur („1.
Klausur“ bzw. „2. Klausur“). Das Deckblatt sollte vor Beginn der Klausurbearbeitungszeit
angefertigt werden. Die Seiten müssen durchgängig nummeriert werden und sind einseitig zu
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beschriften. Für Korrekturbemerkungen ist unbedingt mindestens 1/3 Rand zu lassen.
Unleserlichkeiten gehen zu Lasten des Bearbeiters. Die Arbeit ist auf der letzten Seite zu
unterschreiben. Die Klausur ist nach Möglichkeit vor der Abgabe durch den Bearbeiter selbst
fest zusammenzuheften (keine Büroklammern!). Der Sachverhalt soll mit abgegeben werden.
Eine vorzeitige Abgabe der Klausur ist nur bis 30 Minuten vor Beendigung der
Bearbeitungszeit möglich.
VII. Sonstiges
Weitere Fragen zum Ablauf der Klausuren werden nicht individuell beantwortet, sondern
erfolgen ausschließlich auf der Internetseite des Lehrstuhls (www.steuerrecht.uni-trier.de)
oder bei stud.IP. Evtl. Anfragen richten Sie bitte an Herrn Jan Niklas Klein ([email protected]).
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