Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Mobile

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise
Mobile Encryption App – Mobilfunk Option.
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Vertragspartner
Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden
Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht
Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist.
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Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste. Diese regeln die Bereitstellung und Nutzung der Mobile Encryption App. Voraussetzung für die
Nutzung ist ein Telekom Mobilfunk-Laufzeitvertrag mit Möglichkeit
zur Datennutzung.
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Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Bereitstellung der Lizenz(en) durch die Telekom zustande.
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Leistungen der Telekom
Die Telekom stellt dem Kunden die Mobile Encryption App mit der
bestellten Anzahl an Lizenzen zum Herunterladen über eine Internetverbindung zur Verfügung. Die Aktivierung der Software erfolgt mittels Lizenzschlüssel. Diesen erhält der Kunde nach der Bestellung per
E-Mail oder SMS. Die Software kann für die Dauer des Vertrages auf
einer der Anzahl der Lizenzen entsprechenden Zahl von Endgeräten
installiert und genutzt werden.
Zentraler Bestandteil der Mobile Encryption App ist eine durchgängige Ende-zu-Ende Sprach- und Messagingverschlüsselung über das
Internet Protocol (IP). Jedes Gespräch wird mit einem neuen, zufällig
generierten Schlüssel verschlüsselt, der unter Nutzung eines 4096-bit
Diffie Hellman-Schlüsselaustauschs ermittelt wird. Die Mobile Encryption App funktioniert mit jeder IP-Verbindung. Im Speed-Step-Down
kann es zu Einschränkungen bei der Sprachqualität kommen. Bei der
Mobile Encryption App werden auch die Verbindungsinformationen
verschlüsselt. Folglich fallen keine speicherbaren Verbindungsdatensätze an.
®
Die Mobile ®Encryption App kann aus dem Google Play-Store und
dem Apple App-Store heruntergeladen werden. Nach Installation
der Software ist als zweiter Schritt die Aktivierung der Mobile Encryption App erforderlich. Hierfür erhält der Kunde per Mail die erforderlichen Zugangsdaten.
Zugelassene Endgeräte sind Smartphones mit dem Betriebssystem
Android der Version 4.8 oder höher und iPhones ab iPhone 4 mit einer iOS Version 8.x oder höher. Es wird eine grafische Displayauflösung von mindestens 800 x 480 Pixel benötigt. Geräte, bei den das
Betriebssystem verändert wurde (Rooting), werden durch die Mobile
Encryption App nicht unterstützt.
Aufgrund der Verschlüsselungstechnologie kann es zu Einschränkungen bei der Sprachqualität kommen.
Die Verschlüsselung selbst erhöht den Datenverbrauch, da hierbei
Sprache in Daten verwandelt wird.
Ein absoluter Schutz kann mit der Mobile Encryption App nicht gewährleistet werden.
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Nutzungsrechte
Die Telekom räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht
übertragbare, zeitlich begrenzte Recht ein, die Mobile Encryption App
auf einem oder mehreren Endgeräten zu nutzen. Die Telekom, ihr Lieferant und der Schöpfer der Software bleiben Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und dem Benutzerhandbuch. Die Software darf weder abgeändert – außer im
notwendigen Umfang im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der
bestimmungsgemäßen Benutzung –, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Die teilweise Vervielfältigung des
schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit dies zur
bestimmungsgemäßen Benutzung der Software erforderlich ist.
Telekom, Stand: 15.09.2015
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie Mängel oder Schäden an der Mobile Encryption App sind der Telekom
unverzüglich anzuzeigen.
b) Bei einem Export der Mobile Encryption App ins Ausland sind die
nationalen Ausfuhrbestimmungen und bei einer Nutzung im Ausland die geltenden nationalen und internationalen Nutzungsbestimmungen zu beachten.
In einigen Ländern unterliegt die Nutzung von Verschlüsselungsdiensten regulatorischen Einschränkungen, u.a. Genehmigungen
(z.B. in Indien, Volksrepublik China, Algerien.) Der Kunde ist allein
verantwortlich, dass die Mobile Encryption App im Einklang mit
den in den jeweiligen Ländern zur Anwendung kommenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen genutzt wird. Sofern
erforderlich, wird der Kunde auf eigene Kosten alle für die Nutzung
des Produktes erforderlichen Genehmigungen, (Nutzer-)Lizenzen
oder Zulassungen erwirken, während der Laufzeit halten und damit
verbundene Auflagen erfüllen.
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Softwareupdates
Die Telekom bietet in unregelmäßigen Abständen Aktualisierungen
der Software an. Der Kunde wird bei bestehender Internetverbindung
automatisch über das Vorliegen einer Aktualisierung informiert. Der
Download der Softwareaktualisierung ist zwingende Voraussetzung
für die Sicherstellung, dass der Kunde die aktuellste Fassung der
Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch
machen kann.
Die Telekom weist darauf hin, dass die Funktionalität nicht oder nur
eingeschränkt nutzbar ist, wenn die Installation der Aktualisierung unterbleibt. Die Telekom ist in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt,
sofern sie nachweist, dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Softwareversion nicht aufgetreten wäre.
8 Nutzung durch Dritte / Vertragswidrige Nutzung der Software
8.1 Der Kunde darf die Mobile Encryption App über den Rahmen dieses
Vertrages hinaus anderen weder veräußern noch zeitlich begrenzt
überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen.
8.2 Zulässig ist jedoch die Nutzung durch Dritte, denen kein selbständiges Nutzungsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art
und Weise der Nutzung dem Willen des Kunden beugen müssen. Zu
dieser Personengruppe zählen insbesondere Mitarbeiter des Kunden.
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Zahlungsbedingungen
Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach
sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile
eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.
10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise
10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies
zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören
würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art
und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit
einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit
dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des
Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein,
wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
www.telekom.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise, Mobile Encryption App – Mobilfunk Option.
10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies
aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber
der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung
von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird.
Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem
Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen die
Telekom zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine
Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch gesetzliche
oder behördliche (z.B. Bundesnetzagentur) Vorgaben verbindlich angeordnet wird.
10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der
Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch gesetzliche oder behördliche (z.B. Bundesnetzagentur) Anordnungen
bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der
Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen.
11 Verzug
Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist die Telekom berechtigt, die Nutzung der Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren.
Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise
zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten.
12 Gewährleistung
12.1 Die Telekom bzw. ihr Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die
Funktionalität, insbesondere die Fehlerfreiheit der Software, sowie da-
für, dass diese für den bestimmten oder angestrebten Zweck geeignet ist, individuellen Ansprüchen entspricht sowie ununterbrochen
funktioniert.
12.2 Die Telekom haftet für Sach- und Rechtsmängel nur im Fall arglistigen Verschweigens. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten
die Regelungen in Ziffer 13.
13 Haftung
13.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Telekom für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt .
13.2 Bei Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei die Haftung aus
dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
14 Vertragslaufzeit und Kündigung
Eine Lizenz bzw. ein Paket wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von
drei Monaten überlassen. Voraussetzung ist das Bestehen eines Mobilfunk-Vertrages mit einer Restlaufzeit von mindestens drei Monaten.
Die jeweilige Lizenz bzw. das jeweilige Paket ist mit einer Frist von
sechs Tagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag
auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von sechs Tagen gekündigt werden. Mit Kündigung des zugehörigen MobilfunkVertrags endet auch das Vertragsverhältnis über die jeweilige Lizenz
bzw. das Paket.
Eine Kündigung kann online erfolgen.
15 Sonstige Bedingungen
15.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung
von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
15.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag
nur nach vorheriger Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen.
15.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches
Recht.
16 Preise
Die angegebenen Preise sind Preise ohne Umsatzsteuer (USt); die USt wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet. In der Rechnung
werden für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen die Preise ohne USt angegeben. Diese Preise ohne USt werden aufsummiert und
sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages.
Mobile Encryption App
Preise
je Lizenz, monatlich ..............................................................................................................................................................................................................
Paket mit fünf Lizenzen, je Lizenz monatlich ...............................................................................................................................................................
Paket mit zehn Lizenzen, je Lizenz monatlich .............................................................................................................................................................
19,95
17,95
16,95
alle Preise in EUR ohne Umsatzsteuer
Telekom, Stand: 15.09.2015
www.telekom.de
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