Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Mobile Encryption App – Mobilfunk Option. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 2 Vertragsgegenstand Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste. Diese regeln die Bereitstellung und Nutzung der Mobile Encryption App. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Telekom Mobilfunk-Laufzeitvertrag mit Möglichkeit zur Datennutzung. 3 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit Bereitstellung der Lizenz(en) durch die Telekom zustande. 4 Leistungen der Telekom Die Telekom stellt dem Kunden die Mobile Encryption App mit der bestellten Anzahl an Lizenzen zum Herunterladen über eine Internetverbindung zur Verfügung. Die Aktivierung der Software erfolgt mittels Lizenzschlüssel. Diesen erhält der Kunde nach der Bestellung per E-Mail oder SMS. Die Software kann für die Dauer des Vertrages auf einer der Anzahl der Lizenzen entsprechenden Zahl von Endgeräten installiert und genutzt werden. Zentraler Bestandteil der Mobile Encryption App ist eine durchgängige Ende-zu-Ende Sprach- und Messagingverschlüsselung über das Internet Protocol (IP). Jedes Gespräch wird mit einem neuen, zufällig generierten Schlüssel verschlüsselt, der unter Nutzung eines 4096-bit Diffie Hellman-Schlüsselaustauschs ermittelt wird. Die Mobile Encryption App funktioniert mit jeder IP-Verbindung. Im Speed-Step-Down kann es zu Einschränkungen bei der Sprachqualität kommen. Bei der Mobile Encryption App werden auch die Verbindungsinformationen verschlüsselt. Folglich fallen keine speicherbaren Verbindungsdatensätze an. ® Die Mobile ®Encryption App kann aus dem Google Play-Store und dem Apple App-Store heruntergeladen werden. Nach Installation der Software ist als zweiter Schritt die Aktivierung der Mobile Encryption App erforderlich. Hierfür erhält der Kunde per Mail die erforderlichen Zugangsdaten. Zugelassene Endgeräte sind Smartphones mit dem Betriebssystem Android der Version 4.8 oder höher und iPhones ab iPhone 4 mit einer iOS Version 8.x oder höher. Es wird eine grafische Displayauflösung von mindestens 800 x 480 Pixel benötigt. Geräte, bei den das Betriebssystem verändert wurde (Rooting), werden durch die Mobile Encryption App nicht unterstützt. Aufgrund der Verschlüsselungstechnologie kann es zu Einschränkungen bei der Sprachqualität kommen. Die Verschlüsselung selbst erhöht den Datenverbrauch, da hierbei Sprache in Daten verwandelt wird. Ein absoluter Schutz kann mit der Mobile Encryption App nicht gewährleistet werden. 5 Nutzungsrechte Die Telekom räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte Recht ein, die Mobile Encryption App auf einem oder mehreren Endgeräten zu nutzen. Die Telekom, ihr Lieferant und der Schöpfer der Software bleiben Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und dem Benutzerhandbuch. Die Software darf weder abgeändert – außer im notwendigen Umfang im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der bestimmungsgemäßen Benutzung –, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Die teilweise Vervielfältigung des schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software erforderlich ist. Telekom, Stand: 15.09.2015 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie Mängel oder Schäden an der Mobile Encryption App sind der Telekom unverzüglich anzuzeigen. b) Bei einem Export der Mobile Encryption App ins Ausland sind die nationalen Ausfuhrbestimmungen und bei einer Nutzung im Ausland die geltenden nationalen und internationalen Nutzungsbestimmungen zu beachten. In einigen Ländern unterliegt die Nutzung von Verschlüsselungsdiensten regulatorischen Einschränkungen, u.a. Genehmigungen (z.B. in Indien, Volksrepublik China, Algerien.) Der Kunde ist allein verantwortlich, dass die Mobile Encryption App im Einklang mit den in den jeweiligen Ländern zur Anwendung kommenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen genutzt wird. Sofern erforderlich, wird der Kunde auf eigene Kosten alle für die Nutzung des Produktes erforderlichen Genehmigungen, (Nutzer-)Lizenzen oder Zulassungen erwirken, während der Laufzeit halten und damit verbundene Auflagen erfüllen. 7 Softwareupdates Die Telekom bietet in unregelmäßigen Abständen Aktualisierungen der Software an. Der Kunde wird bei bestehender Internetverbindung automatisch über das Vorliegen einer Aktualisierung informiert. Der Download der Softwareaktualisierung ist zwingende Voraussetzung für die Sicherstellung, dass der Kunde die aktuellste Fassung der Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch machen kann. Die Telekom weist darauf hin, dass die Funktionalität nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, wenn die Installation der Aktualisierung unterbleibt. Die Telekom ist in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt, sofern sie nachweist, dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Softwareversion nicht aufgetreten wäre. 8 Nutzung durch Dritte / Vertragswidrige Nutzung der Software 8.1 Der Kunde darf die Mobile Encryption App über den Rahmen dieses Vertrages hinaus anderen weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. 8.2 Zulässig ist jedoch die Nutzung durch Dritte, denen kein selbständiges Nutzungsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Nutzung dem Willen des Kunden beugen müssen. Zu dieser Personengruppe zählen insbesondere Mitarbeiter des Kunden. 9 Zahlungsbedingungen Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise 10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. www.telekom.de 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise, Mobile Encryption App – Mobilfunk Option. 10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. 10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch gesetzliche oder behördliche (z.B. Bundesnetzagentur) Vorgaben verbindlich angeordnet wird. 10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch gesetzliche oder behördliche (z.B. Bundesnetzagentur) Anordnungen bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. 11 Verzug Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist die Telekom berechtigt, die Nutzung der Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten. 12 Gewährleistung 12.1 Die Telekom bzw. ihr Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Funktionalität, insbesondere die Fehlerfreiheit der Software, sowie da- für, dass diese für den bestimmten oder angestrebten Zweck geeignet ist, individuellen Ansprüchen entspricht sowie ununterbrochen funktioniert. 12.2 Die Telekom haftet für Sach- und Rechtsmängel nur im Fall arglistigen Verschweigens. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 13. 13 Haftung 13.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Telekom für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt . 13.2 Bei Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. 13.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt. 14 Vertragslaufzeit und Kündigung Eine Lizenz bzw. ein Paket wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten überlassen. Voraussetzung ist das Bestehen eines Mobilfunk-Vertrages mit einer Restlaufzeit von mindestens drei Monaten. Die jeweilige Lizenz bzw. das jeweilige Paket ist mit einer Frist von sechs Tagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von sechs Tagen gekündigt werden. Mit Kündigung des zugehörigen MobilfunkVertrags endet auch das Vertragsverhältnis über die jeweilige Lizenz bzw. das Paket. Eine Kündigung kann online erfolgen. 15 Sonstige Bedingungen 15.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 15.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 15.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 16 Preise Die angegebenen Preise sind Preise ohne Umsatzsteuer (USt); die USt wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet. In der Rechnung werden für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen die Preise ohne USt angegeben. Diese Preise ohne USt werden aufsummiert und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages. Mobile Encryption App Preise je Lizenz, monatlich .............................................................................................................................................................................................................. Paket mit fünf Lizenzen, je Lizenz monatlich ............................................................................................................................................................... Paket mit zehn Lizenzen, je Lizenz monatlich ............................................................................................................................................................. 19,95 17,95 16,95 alle Preise in EUR ohne Umsatzsteuer Telekom, Stand: 15.09.2015 www.telekom.de 2
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