Reglement Benken 2016

REGIONALE
RINDER- UND
ERSTMELKSCHAU
DER BEZIRKE SEE UND GASTER
REGLEMENT
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für die 22. Regionale Rinder und Erstmelkschau
der Bezirke See und Gaster
vom 9. April 2016
in Benken
Ausstellung
Zweck
Zur Förderung der Braunviehzucht in unserer Region.
2.
Datum und Ort
Samstag, 9. April 2016 in Benken.
3.
Organisation
Das OK der Rinder und Erstmelkschau
4.
Finanzierung
a) durch Ausstellungsgebühr
Fr. 25.– für das erste Tier
Fr. 15.– für jedes weitere Tier
b) durch Spender und Gönner
c) durch den Verkauf des Ausstellungskataloges + Tombolalose
d) durch Inserate im Ausstellungskatalog
5.
Umfang
Es sind folgende Ausstellungsgruppen vorgesehen: (BS + OB)
1. Erstmelkkühe
2. Trächtige Rinder
3. Jüngere Rinder geb. bis 31. Dezember 2014
4. Tochter-Mutterwettbewerb
5. Vereinscup
6.
Auffuhrberechtigung
Es können nur Tiere aufgeführt werden, deren Besitzer einem Viehzuchtverein der
Bezirke See und Gaster angehört oder wohnhaft ist.
7.
Vorschau
Aufgrund der Rückmeldungen wird auf eine Vorschau verzichtet.
8.
Zulassung
Nach der Prüfung der Auffuhrbedingungen erhalten die akzeptierten Tiere einen
Zulassungsschein. Es ist nicht gestattet, andere Tiere aufzuführen. Kann ein
angenommenes Tier nicht aufgeführt werden oder wenn sich ein Tier sich nachteilig
verändert, ist das Sekretariat der Ausstellung zu benachrichtigen. Erstmelkkühe mit
Fluss dürfen nicht aufgeführt werden.
9.
Umbinden und Abtransport
Es dürfen Tiere erst umgebunden oder abtransportiert werden, wenn die letzte
Rangierung im Tagesprogramm abgeschlossen ist.
10.
Transport
Der Transport ist Sache des Ausstellers. Die Tier sind mit gültigem Begleitdokument
aufzuführen.
11.
Versicherung
Die Tiere sind durch die Veranstalter der Viehschau nicht versichert.
12.
Preisgericht
Die Mitglieder des Preisgerichtes werden durch das OK ernannt.
13.
Anmeldetermin
Die Tiere sind bis zum 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die
Verbindungsperson anzumelden.
14.
Prämierung
Jeder Aussteller erhält einen Katalog sowie eine Ausstellerplakette.
Die ersten drei Tiere je Abteilung erhalten zusätzlich eine spezielle Plakette.
15.
Auffuhrbedingungen
a) Erstmelkkühe:
b)
c)
16.
Einsatzleistung: 22 kg mit 6.4 % Fett + Eiweiss und ohne
Laktationsabschluss
Gleiche Anforderung der ersten und zweiten Wägung im Durchschnitt.
Stichtag Anmeldeschluss (28. 2. 2016)
Trächtige Rinder:
Milchwert 100 neustem Stand ab Februar 2016
Jüngere Rinder:
Milchwert 100 neustem Stand ab Februar 2016
Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die Bestimmungen dieses Reglements.
Übrige darin nicht vorgesehene Fälle regelt das OK endgültig.
Die Besitzer und Betreuer der Tiere verpflichten sich, die Bestimmungen des ASRReglements betreffend Bereitstellung und Auffuhr von Ausstellungstieren einzuhalten.
Kontakt-Adresse:
Michael Bless
Wichelmatt
8723 Maseltrangen
[email protected]
078/ 745 49 89
Anmeldung
Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 zu erfolgen direkt via Internet per
Brunanet - Schaunet oder mittels dieses Blattes über die Verbindungsperson.
Wenn die Anmeldung über das Internet erfolgt, wird mit der Eingabe im Schaunet das
Reglement anerkannt.
Bitte bei der Anmeldung im Schaunet unter Bemerkungen festhalten, ob es am
Schautag ein Rind oder ein Erstmelk ist.
Der Unterzeichnete meldet folgende(s) Tier(e) bis am 28. Februar 2016 für die Ausstellung
vom 9. April 2016 in Benken an:
Rinder
Name
TVD Nummer
gekalbt an der Schau?
bei ja ankreuzen
(bitte Kleber v. TVD verwenden)
Erstmelkkühe
Name
TVD Nummer (bitte Kleber v. TVD verwenden)
Unter der TVD Nummer ist der Kleber der TVD anzubringen. Die Abstammungsausweise
sind nicht mitzusenden.
Der Aussteller anerkennt mit der Unterzeichnung das Reglement.
Name, Adresse, Telefon:
............................................................................ ......
Hier bitte
.................................................................................
Vereins u. Betriebsnummer
............................................................................ ......
................... / .........................
.................................................................................
Unterschrift: ............................................................
9. Tochter-Mutterwettbewerb
Bedingung:
Der Erstmelk muss im Katalog aufgeführt sein und am Ausstellungstag an der Rinder- und
Erstmelkschau teilnehmen.
Im Katalog werden sie als Paar aufgeführt.
Die Auffuhr des Muttertieres kann bis 10.30 Uhr stattfinden.
Die Ausstellungsgebühren pro Paar sind Fr. 15.-- und werden mittels Schlussrechnung
eingezogen.
Jedes ausgestellte Paar erhält eine Plakette.
Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die
Verbindungsperson zu erfolgen. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung im Schaunet unter
den Bemerkungen die Notiz „Mutter-Tochterwettbewerb“ an.
Anmeldung Tochter-Mutterwettbewerb
Name
T
M
T
M
T
M
T= Tochter
M= Mutter
TVD Nummer (bitte Kleber von TVD verwenden) Eigentümer
13. Vereinscup-Reglement
Der Vereinscup wird anlässlich der 22. Rinder- und Erstmelkschau wie folgt durchgeführt:
3 Tiere pro Verein sind für den Cup zugelassen. Die Tiergruppe beim Cup setzt sich
wie folgt zusammen:
1 Zweitlaktierende (plus 1 Reservetier)
1 Drittlaktierende (plus 1 Reservetier)
1 Viert- oder Mehrlaktierende (plus 1 Reservetier)
Die Tiere werden in 3 Abteilungen rangiert. Der Verein mit der tiefsten Rangzahl wird Sieger.
Bei gleicher Punktezahl entscheidet der höhere Milchwert.
Die Ausstellungsgebühr pro Tier beträgt Fr. 15.-- und wird mit der Schlussabrechnung
eingezogen.
Alle am Vereinscup teilnehmenden Tiere erhalten eine Spezialplakette.
Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die
Verbindungsperson zu erfolgen. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung im Schaunet unter
den Bemerkungen die Notiz „Vereinscup VZV (Name) “ an.