REGIONALE RINDER- UND ERSTMELKSCHAU DER BEZIRKE SEE UND GASTER REGLEMENT ********************* für die 22. Regionale Rinder und Erstmelkschau der Bezirke See und Gaster vom 9. April 2016 in Benken Ausstellung Zweck Zur Förderung der Braunviehzucht in unserer Region. 2. Datum und Ort Samstag, 9. April 2016 in Benken. 3. Organisation Das OK der Rinder und Erstmelkschau 4. Finanzierung a) durch Ausstellungsgebühr Fr. 25.– für das erste Tier Fr. 15.– für jedes weitere Tier b) durch Spender und Gönner c) durch den Verkauf des Ausstellungskataloges + Tombolalose d) durch Inserate im Ausstellungskatalog 5. Umfang Es sind folgende Ausstellungsgruppen vorgesehen: (BS + OB) 1. Erstmelkkühe 2. Trächtige Rinder 3. Jüngere Rinder geb. bis 31. Dezember 2014 4. Tochter-Mutterwettbewerb 5. Vereinscup 6. Auffuhrberechtigung Es können nur Tiere aufgeführt werden, deren Besitzer einem Viehzuchtverein der Bezirke See und Gaster angehört oder wohnhaft ist. 7. Vorschau Aufgrund der Rückmeldungen wird auf eine Vorschau verzichtet. 8. Zulassung Nach der Prüfung der Auffuhrbedingungen erhalten die akzeptierten Tiere einen Zulassungsschein. Es ist nicht gestattet, andere Tiere aufzuführen. Kann ein angenommenes Tier nicht aufgeführt werden oder wenn sich ein Tier sich nachteilig verändert, ist das Sekretariat der Ausstellung zu benachrichtigen. Erstmelkkühe mit Fluss dürfen nicht aufgeführt werden. 9. Umbinden und Abtransport Es dürfen Tiere erst umgebunden oder abtransportiert werden, wenn die letzte Rangierung im Tagesprogramm abgeschlossen ist. 10. Transport Der Transport ist Sache des Ausstellers. Die Tier sind mit gültigem Begleitdokument aufzuführen. 11. Versicherung Die Tiere sind durch die Veranstalter der Viehschau nicht versichert. 12. Preisgericht Die Mitglieder des Preisgerichtes werden durch das OK ernannt. 13. Anmeldetermin Die Tiere sind bis zum 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die Verbindungsperson anzumelden. 14. Prämierung Jeder Aussteller erhält einen Katalog sowie eine Ausstellerplakette. Die ersten drei Tiere je Abteilung erhalten zusätzlich eine spezielle Plakette. 15. Auffuhrbedingungen a) Erstmelkkühe: b) c) 16. Einsatzleistung: 22 kg mit 6.4 % Fett + Eiweiss und ohne Laktationsabschluss Gleiche Anforderung der ersten und zweiten Wägung im Durchschnitt. Stichtag Anmeldeschluss (28. 2. 2016) Trächtige Rinder: Milchwert 100 neustem Stand ab Februar 2016 Jüngere Rinder: Milchwert 100 neustem Stand ab Februar 2016 Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die Bestimmungen dieses Reglements. Übrige darin nicht vorgesehene Fälle regelt das OK endgültig. Die Besitzer und Betreuer der Tiere verpflichten sich, die Bestimmungen des ASRReglements betreffend Bereitstellung und Auffuhr von Ausstellungstieren einzuhalten. Kontakt-Adresse: Michael Bless Wichelmatt 8723 Maseltrangen [email protected] 078/ 745 49 89 Anmeldung Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 zu erfolgen direkt via Internet per Brunanet - Schaunet oder mittels dieses Blattes über die Verbindungsperson. Wenn die Anmeldung über das Internet erfolgt, wird mit der Eingabe im Schaunet das Reglement anerkannt. Bitte bei der Anmeldung im Schaunet unter Bemerkungen festhalten, ob es am Schautag ein Rind oder ein Erstmelk ist. Der Unterzeichnete meldet folgende(s) Tier(e) bis am 28. Februar 2016 für die Ausstellung vom 9. April 2016 in Benken an: Rinder Name TVD Nummer gekalbt an der Schau? bei ja ankreuzen (bitte Kleber v. TVD verwenden) Erstmelkkühe Name TVD Nummer (bitte Kleber v. TVD verwenden) Unter der TVD Nummer ist der Kleber der TVD anzubringen. Die Abstammungsausweise sind nicht mitzusenden. Der Aussteller anerkennt mit der Unterzeichnung das Reglement. Name, Adresse, Telefon: ............................................................................ ...... Hier bitte ................................................................................. Vereins u. Betriebsnummer ............................................................................ ...... ................... / ......................... ................................................................................. Unterschrift: ............................................................ 9. Tochter-Mutterwettbewerb Bedingung: Der Erstmelk muss im Katalog aufgeführt sein und am Ausstellungstag an der Rinder- und Erstmelkschau teilnehmen. Im Katalog werden sie als Paar aufgeführt. Die Auffuhr des Muttertieres kann bis 10.30 Uhr stattfinden. Die Ausstellungsgebühren pro Paar sind Fr. 15.-- und werden mittels Schlussrechnung eingezogen. Jedes ausgestellte Paar erhält eine Plakette. Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die Verbindungsperson zu erfolgen. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung im Schaunet unter den Bemerkungen die Notiz „Mutter-Tochterwettbewerb“ an. Anmeldung Tochter-Mutterwettbewerb Name T M T M T M T= Tochter M= Mutter TVD Nummer (bitte Kleber von TVD verwenden) Eigentümer 13. Vereinscup-Reglement Der Vereinscup wird anlässlich der 22. Rinder- und Erstmelkschau wie folgt durchgeführt: 3 Tiere pro Verein sind für den Cup zugelassen. Die Tiergruppe beim Cup setzt sich wie folgt zusammen: 1 Zweitlaktierende (plus 1 Reservetier) 1 Drittlaktierende (plus 1 Reservetier) 1 Viert- oder Mehrlaktierende (plus 1 Reservetier) Die Tiere werden in 3 Abteilungen rangiert. Der Verein mit der tiefsten Rangzahl wird Sieger. Bei gleicher Punktezahl entscheidet der höhere Milchwert. Die Ausstellungsgebühr pro Tier beträgt Fr. 15.-- und wird mit der Schlussabrechnung eingezogen. Alle am Vereinscup teilnehmenden Tiere erhalten eine Spezialplakette. Die Anmeldung hat bis am 28. Februar 2016 über das Schaunet oder über die Verbindungsperson zu erfolgen. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung im Schaunet unter den Bemerkungen die Notiz „Vereinscup VZV (Name) “ an.
© Copyright 2024 ExpyDoc