24 KV B Inte rn VV unterstützt BereitschaftsdienstReform In ihrer Sitzung am 21. März 2015 gab die Vertreterversammlung (VV) der KVB grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bereitschaftsdienstreform in Bayern. Das Parlament der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bewilligte hierfür fünf Millionen Euro aus dem KVB-Haushalt. E s sei alternativlos, den eingeschlagenen Weg zur Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes nun konsequent fortzusetzen, erklärte die VV-Vorsitzende Dr. Petra Reis-Berkowicz gleich zu Beginn der Versammlung. Auch der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, ging in seinem Vortrag auf die nächste Phase der Bereitschaftsdienstreform ein. Nach Umsetzung der ersten Stufe, die mit der Zusammenlegung von knapp 500 auf bislang 290 Dienstgruppen einherging, habe sich gezeigt, dass es bei kombinierten Sitz- und Fahrdiensten häufig zu einer Überbelastung der Dienstärzte käme. Außerdem werde insbesondere der nächtliche Fahrdienst beklagt, zum einen aufgrund der Fahrbelastung und zum anderen wegen möglicher Sicherheitsbedenken bei Hausbesuchen. Diese Gründe hätten zur Planung der nächsten Schritte geführt, die durch eine strikte Trennung von Fahr- und Sitzdiensten gekennzeichnet sei. Hierfür seien beispielsweise ein hauptamtlicher Fahrdienst mit einem Fahrer für größere Dienstgebiete sowie ein Sitzdienst in Bereitschaftsdienstpraxen vorgesehen. Das Reformpaket beinhalte auch, interessierte Nichtvertragsärzte im Rahmen eines „PoolärzteModells“ in den Bereitschaftsdienst einzubeziehen sowie eine finanzielle Förderung des mittlerweile gut funktionierenden Hospitationspro- K V B F O R U M 5/2015 gramms. Die verpflichtende Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichts hätte die bayerischen Erfolge beim Thema „Bereitschaftsdienst“ jedoch konterkariert. Aufgrund des Urteils wurden die Notfallpauschalen abgesenkt und Hausbesuche aufgewertet. Ärzte, die im Bereitschaftsdienst keine oder nur wenige Besuche abrechnen, hätten Umsatzeinbußen zu beklagen. Der Vorstand stellte deshalb den Antrag, durch eine Konvergenzregelung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVB die Abwertung der Notfallpauschalen für das erste Halbjahr 2015 auszugleichen. Dieser Antrag wurde von den VV-Mitgliedern mit großer Mehr- heit angenommen. Mit den Krankenkassen, so Krombholz, arbeite man an einer Lösung, um die von der Bundesebene verursachten Honorareinbußen dauerhaft zu korrigieren. Schwächung der freiberuflichen Tätigkeit Der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Pedro Schmelz, warnte in seinem Bericht vor Beschlüssen des Bundes, die in Bayern desaströse Auswirkungen haben könnten. Unterstützung erhielt Schmelz von den VV-Mitgliedern: So gab es gleich mehrere kritische Stimmen, die auf die Kostenloser WLAN-Zugang in der KVB Die KVB bietet ihren Mitgliedern einen neuen Service an: Künftig sollen Ärzte und Psychotherapeuten bei einem Besuch unserer Dienststellen für die Dauer ihres Aufenthalts einen kostenlosen WLAN-Zugang nutzen können. In einem ersten Schritt profitieren zunächst die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie der regelmäßig stattfindenden Selbstverwaltungsgremien in München von unserem kostenlosen WLAN-Angebot. In einem zweiten Schritt sollen alle KVB-Mitglieder und Besucher der Münchner Landesgeschäftsstelle den freien Internet-Zugang nutzen können. Im Laufe des Jahres wird das Angebot dann in allen KVB-Bezirksstellen zur Verfügung stehen. Redaktion kvb i nt er n verschiedenen laufenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aufmerksam machten – insbesondere mit Blick auf das geplante Versorgungsstärkungsgesetz. Dieses und weitere Gesetzesvorhaben könnten laut eines einstimmig angenommen Antrags zu einer Schwächung der freiberuflich tätigen Vertragsärzte und -psychotherapeuten führen. „Das traditionell gut versorgte Bayern wird von diesen Einschnitten besonders hart betroffen sein“, heißt es in dem Antrag. Laut Schmelz drohten auch in der ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) durch Beschlüsse auf Bundesebene Gefahren für die fachärztliche Grundversorgung, wenn alle niedergelassenen Fachärzte mit ihren Honoraren für die finanzielle Ausstattung der ASV aufkommen müssten. Deutlich lehnte Schmelz auch eine EBM-Reform im fachärztlichen Bereich ab, die lediglich eine Umverteilung bedeuten und keine Weiterentwicklung im eigentlichen Sinne darstellen würde. Schmelz ging zudem auf die Ergebnisse der Honorarverhandlungen 2015 in Bayern ein. Obwohl die vorab bekannt gegebenen Veränderungsraten hinsichtlich Morbidität und Demografie an sich eher gering angesetzt waren, ließ sich laut Schmelz insgesamt ein positives Honorarergebnis in den Verhandlungen mit den Krankenkassen erzielen. So konnte das Finanzvolumen für förderungswürdige Leistungen und für den Bereitschaftsdienst nicht nur beibehalten, sondern sogar noch erhöht werden. Durch die neue Vergütungssystematik im Notarztdienst steht auch hier mittlerweile mehr Geld als in den Vorjahren zur Verfügung. So profitieren 75 Prozent der 227 Notarztstandorte in Bayern von der neuen Aufteilung der Gelder und „die Verhandlungen mit den Krankenkassen gehen selbstverständlich noch weiter“, versprach Schmelz. Auf Verbesserungen für Praxen drängen Dr. Ilka Enger, die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende, ging in ihrem Bericht zunächst auf das Thema „Bürokratieabbau“ ein. Trotz positiver Ergebnisse habe sich die Mehrheit der bayerischen Krankenkassen gegen eine praktische Erprobung von neuen Formularmustern ausgesprochen. Dennoch werde die KVB bei dieser Thematik beharrlich bleiben und mit Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums weiter auf Verbesserungen für die Praxen drängen. In Hinblick auf die „psychotherapeutische Versorgung“ stellte Enger drei signifikante Ergebnisse des Pilotprojekts „Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie in Bayern“ (QS Psy Bay) vor: Erstens trage die ambulante Psychotherapie nachhaltig dazu bei, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Zweitens sei die ambulante Psychotherapie keine „Never-Ending-Story“, sondern deren Länge orientiere sich am tatsächlichen Bedarf. Drittens sei die ambulante Psychotherapie gegenüber möglichen stationären Kosten und Krankschreibungen nachgewiese- nermaßen kostenreduzierend. In Kürze werde der Abschlussbericht des Projekts auf der Internetseite der KVB veröffentlicht. Des Weiteren ging Enger auf den schleppenden Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein. Als Beispiel nannte sie hierfür unter anderem die permanente Verschiebung der Planungen zum Notfalldatensatz, weshalb mittlerweile von den Verantwortlichen sogar schon an eine Ausgabe der Notfalldaten an die Patienten in Papierform gedacht würde. Angesichts der bisherigen und weiter zu erwartenden Verzögerungen stellte Enger die Frage, ob eine eGK überhaupt noch notwendig sei. Zum Abschluss ihres Berichts warnte auch Enger vor Bundesentscheidungen, die verheerende Auswirkungen für die bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch für deren Patienten haben könnten. Hauptaufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung sei es inzwischen, die von der politischen Bundesebene verursachten „Brandherde“ zu löschen, so Enger. Nicht nur beim Thema Bereitschaftsdienst erhielt der Vorstand die Unterstützung der VV. Birgit Grain (KVB) K V B F O R U M 5/2015 25
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