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PRESSEMELDUNG
BMG trägt Honorarblockade von Spibu und KBV mit Keine Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom
22.09.2015
Am 22. September 2015 haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKVSpitzenverband (Spibu) im Erweiterten Bewertungsausschuss (E-BA) auf eine Anpassung der
Honorare im Bereich Psychotherapie geeinigt. „Jedoch entspricht die Höhe der Honorare, selbst
nach der sehr moderaten Honoraranpassung (+2,7%), bei weitem nicht den Honoraren der vom
Bundessozialgericht als vergleichsrelevant angesehenen Facharztgruppen“, betont die
Vorsitzende der DGPT, Dr. med. Beate Unruh.
Gleichzeitig werden Zuschläge (Stichwort: „Strukturpauschale“) in das Honorarstrukturgefüge
eingeführt, die nur für Praxen gezahlt werden, die zu mehr als 50 % ausgelastet sind. Damit solle
nicht mehr der normativ unterstellte, sondern der pseudokonkrete höhere Aufwand für die
Beschäftigung von Personal kompensiert werden. „Damit haben KBV und Spibu die gebotene
normative Berücksichtigung von personalbedingten Praxiskosten mit dem Argument aufzugeben,
Psychotherapeuten würden faktisch keine Angestellten beschäftigen. Auch die Tatsache, dass
dies keine Frage des Willens, sondern vielmehr eine Folge der Vergütungshöhe ist, die
Psychotherapeuten zwingt, Verwaltungsarbeiten in ihrer Freizeit zu erledigen, anstatt sie zu
delegieren, wurde glatt ignoriert“, ärgert sich Beate Unruh. Für die Berechnung der Auslastung
der Praxen würden zusätzlich weder die probatorischen Sitzungen noch die Gesprächsleistungen
(EBM-Kapitel 22/23) berücksichtigt. „Damit werden insbesondere Arztpraxen mit einem
vergleichsweise geringen Anteil an antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen massiv
diskriminiert“, betont die ärztliche Psychoanalytikerin.
In vollem Umfang würden hingegen Leistungen berücksichtigt, die in kollektivertragsaushöhlenden Selektivverträgen erbracht werden, ohne der Psychotherapie-Richtlinie zu
entsprechen. „Dies führt faktisch zu einer Subventionierung von Selektivverträgen zu Lasten des
Kollektivvertrages“, beklagt die Vorsitzende der DGPT.
„Die DGPT kritisiert die zurückhaltende Einstellung des Bundesministeriums für Gesundheit, sich
diesem zwischen KBV und Spibu faktisch geschlossenen Vertrag zu Lasten Dritter (den Ärzten
und Psychotherapeuten) durch das Instrument der ministeriellen Beanstandung in den Weg zu
stellen, obwohl die Blockadehaltung der beiden Institutionen offensichtlicher nicht werden kann.
Wie passt es zusammen, grundsätzlich mehr Leistungen einzufordern (Akutsprechstunden etc.)
oder die hohen Kosten der Arbeitgeber für die Kosten des Krankengeldes zu beklagen, aber
gleichzeitig die Berufsgruppe, die etwas dagegen tun könnte, honorarpolitisch zu demotivieren.
Es gab mal eine Zeit, da sollte sich Leistung wieder lohnen. Herr Minister Gröhe und sein Haus
werden wohl erst dazu bereit sein zu reagieren, wenn der Mangel an Ärztlichen und
Psychologischen Psychotherapeuten, wie generell bei den Ärzten, ebenfalls flächendeckend der
Fall sein wird“, bedauert Dr. Unruh.
„Die DGPT wird nun allen ihrer über 3.000 Mitgliedern raten müssen, den Weg des Widerspruchs
konsequent einzuschlagen, obgleich dies absehbar in einer Flut von Klagen enden wird, die aber
von der DGPT und ihren Verbände als Ganzes unterstützt werden. „Dass uns Spibu und KBV
ständig in den Rechtsweg drängen, ist ein Armutszeugnis für eine von uns ansonsten
nachdrücklich gestützte Selbstverwaltung von Ärzten und Psychotherapeuten“, betont die
Vorsitzende der DGPT.
Berlin, 11.12.2015
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