Konsolidierung und Ausbau

Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Geschichte Wichtrach
Heft 7, Version 1.3
Übersicht:
Heft
1
2
3
5
6
7
8
9
10
11
Titel
Die vor- und frühgeschichtliche Zeit bis ins Mittelalter
Wichtrach unter Schultheiss und Rat von Bern
Vom Niedergang des alten Bern bis zum demokratischen Volksstaat
Die Zeit der Weltkriege
Grosse Veränderungen
Konsolidierung und Ausbau
Die Migration zur Gemeinde Wichtrach
Sonderheft „Wichtrachs Milleniumwerk: Die Fusion“
Sonderheft „Kirchgemeinde und Kirche Wichtrach“
Sonderheft „Wichtrachs Wirtschaft“
Periode
300 v. Chr. - 1406
1406 – 1740
1740 – 1848
1914 – 1945
1946 – 1975
1975 – 2003
2004 – 2011
1999 – 2004
1180 – 2011
1562 – 2011
Kritik, Ergänzungen, Verweise, Anregungen zu diesem Heft sind zu richten an:
Peter Lüthi, Bergacker 3, 3114 Wichtrach; [email protected]; Tf. 031 781 00 38
Aufarbeitungen erfolgen möglichst mit der nächsten Version
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Konsolidierung und Ausbau
Achtung: Kursiv geschriebene Teile verweisen auf Pendenzen, zu bearbeitende oder in Bearbeitung stehende Beiträge.
Das Konzept der Wichtracher Hefte ist in Anhang 8 zu lesen.
Anhang 1 zeigt die verschiedenen Geschehnisse in der Periode in der zeitlichen Abfolge (Zeittabelle)
Inhaltsverzeichnis:
1. Vom kalten Krieg zum Zusammenbruch des Kommunismus ................................................................ 4
1.1. Rezession (1971 – 1989).............................................................................................................................................. 4
1.1.1. Der kalte Krieg ........................................................................................................................................................................4
1.1.2. Wirtschaftsentwicklung ...........................................................................................................................................................4
1.1.3. Der Zusammenschluss Westeuropas .......................................................................................................................................4
1.1.4. Gesellschaftliche Entwicklung ................................................................................................................................................4
1.1.5. Umweltkatastrophen ................................................................................................................................................................5
1.2. Europa verändert sich nach dem Zusammenbruch der UdSSR (1989 – 2003) ............................................................ 6
2. Wichtrachs politische Entwicklungen bis zur Fusion .............................................................................. 6
2.1. Einwohnergemeinde, Behörden ................................................................................................................................... 6
2.1.1. Gemeinde Oberwichtrach ........................................................................................................................................................6
2.1.2. Gemeinde Niederwichtrach .....................................................................................................................................................7
2.2. Entwicklung der Gemeinde-Verwaltungen .................................................................................................................. 7
2.2.1. Gemeinde Oberwichtrach ........................................................................................................................................................7
2.2.2. Gemeinde Niederwichtrach .....................................................................................................................................................9
2.3. Feste in Ober- und Niederwichtrach ............................................................................................................................ 9
2.4. Gemeindefinanzen ....................................................................................................................................................... 9
2.4.1. Reglementarische Entwicklungen in Oberwichtrach ...............................................................................................................9
2.4.2. Entwicklung der Gemeindefinanzen ...................................................................................................................................... 10
2.5. Die Fusion zu Wichtrach ........................................................................................................................................... 10
2.5.1. Die Auslösung ....................................................................................................................................................................... 10
2.5.2. Der Grundsatz- und Folgeentscheide..................................................................................................................................... 11
2.5.3. Der Start, noch 2003 .............................................................................................................................................................. 12
3. Raumentwicklung ...................................................................................................................................... 12
3.1. Raumplanung ............................................................................................................................................................. 12
3.2. Ortsplanung ............................................................................................................................................................... 13
3.2.1. Oberwichtrach ....................................................................................................................................................................... 13
3.2.2. Niederwichtrach .................................................................................................................................................................... 14
3.3. Amtliche Vermessung................................................................................................................................................ 14
3.3.1. Vermessungswerk Oberwichtrach ......................................................................................................................................... 14
3.3.2. Vermessungswerk Niederwichtrach ...................................................................................................................................... 14
3.4. Inventare über die schutz- und erhaltenswürdigen Bauten ........................................................................................ 14
3.5. Bodenpolitik in Oberwichtrach .................................................................................................................................. 15
3.6. Über Jahrzehnte prägte das Kieswerk die Landschaft ............................................................................................... 15
3.6.1. Der Konkurs der Kieswerk Wichtrach AG ............................................................................................................................ 15
3.6.2. Die Stiftung Landschaft und Kies.......................................................................................................................................... 16
3.6.3. Ausweitung der Stiftungstätigkeit ......................................................................................................................................... 17
3.6.4. Pionierleistungen in der Rekultivierungstechnik ................................................................................................................... 17
3.6.5. Kiesgruben ersetzen Auenlebensräume ................................................................................................................................. 17
3.6.6. Ein einzigartiges Vernetzungsprojekt .................................................................................................................................... 17
3.6.7. Generationenprojekt für Zukunft sichern .............................................................................................................................. 18
4. Verkehr....................................................................................................................................................... 18
4.1. Öffentlicher Verkehr (ÖV) ........................................................................................................................................ 18
4.1.1. Die Entwicklung der SBB, der Bahnhof Wichtrach .............................................................................................................. 18
4.1.2. Der Postautoverkehr .............................................................................................................................................................. 19
4.2. Kantonsstrassen ......................................................................................................................................................... 19
4.2.1. Ausbau Bahnhof- und Thalgutstrasse .................................................................................................................................... 19
4.2.2. Trottoiranlagen an der Bern-Thun-Strasse ............................................................................................................................ 20
4.3. Ausbau Gemeindestrassen ......................................................................................................................................... 21
4.3.1. In Oberwichtrach ................................................................................................................................................................... 21
4.3.2. In Niederwichtrach ................................................................................................................................................................ 21
5. Entwicklung der Infrastruktur ................................................................................................................ 21
5.1. Hochbauten ................................................................................................................................................................ 21
5.2. Wasserversorgung...................................................................................................................................................... 22
5.2.1. Oberwichtrach ....................................................................................................................................................................... 22
5.2.2. Niederwichtrach .................................................................................................................................................................... 23
5.3. Schmutzwasserentsorgung ......................................................................................................................................... 23
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5.3.1. Entwicklung der ARA Münsingen ........................................................................................................................................ 23
5.3.2. Gemeindekanalisation Oberwichtrach ................................................................................................................................... 24
5.3.3. Gemeindekanalisation Niederwichtrach ................................................................................................................................ 25
5.4. Kehrichtentsorgung.................................................................................................................................................... 26
5.4.1. Oberwichtrach ....................................................................................................................................................................... 26
5.4.2. Niederwichtrach .................................................................................................................................................................... 26
5.5. Strassenunterhalt, Strassenbeschriftung ..................................................................................................................... 26
5.6. Elektrizitätsversorgung Gde. Niederwichtrach .......................................................................................................... 26
6. Schulen........................................................................................................................................................ 26
6.1. Kindergarten .............................................................................................................................................................. 26
6.2. Primarschule .............................................................................................................................................................. 27
6.3. Von der Sekundarschule zum Oberstufenzentrum..................................................................................................... 28
7. Schutz und Sicherheit................................................................................................................................ 31
7.1. Der Wehrdienst Wichtrach ........................................................................................................................................ 31
7.2. Zivilschutz ................................................................................................................................................................. 31
7.3. Gemeindeführungsorganisation ................................................................................................................................. 32
7.4. Hochwasserschutz wird zum ständigen Thema ......................................................................................................... 32
7.4.1. Oberwichtrach ....................................................................................................................................................................... 32
7.4.2. Niederwichtrach .................................................................................................................................................................... 32
7.4.3. Kosten in Millionenhöhe ....................................................................................................................................................... 32
7.4.4. Sofortmassnahmen im Mai 1999 ........................................................................................................................................... 33
8. Gesellschaftliche Entwicklungen .............................................................................................................. 33
8.1. Fürsorge ..................................................................................................................................................................... 33
8.2. Altersfragen ............................................................................................................................................................... 34
8.3. Gesundheitsfürsorge .................................................................................................................................................. 34
8.3.1. Gemeindekrankenpflege – Spitexverein Wichtrach .............................................................................................................. 34
8.3.2. Regionale Spitäler ................................................................................................................................................................. 34
8.4. Arbeitslosigkeit .......................................................................................................................................................... 35
8.5. Vereine....................................................................................................................................................................... 35
8.5.1. Schiesswesen ......................................................................................................................................................................... 35
8.5.2. EHC Wiki-Münsingen ........................................................................................................................................................... 36
8.5.3. Die Tennisgemeinschaft Wichtrach (tgw) ............................................................................................................................. 36
8.6. Asylwesen .................................................................................................................................................................. 38
8.7. Kulturförderung ......................................................................................................................................................... 38
Anhänge .......................................................................................................................................................... 39
Anhang 1: Zeittabelle ....................................................................................................................................................... 39
Anhang 2: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1981 ...................................................................... 41
Anhang 3: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1987 ...................................................................... 42
Anhang 4: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1993 ...................................................................... 43
Anhang 5: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1998 ...................................................................... 44
Anhang 6: Bevölkerungsentwicklung im Raume Kirchgemeinde Wichtrach ab 1850 ..................................................... 45
Anhang 7: Entwicklung Gemeindefinanzen ..................................................................................................................... 46
Anhang 8: Investitionen der Gemeinde Oberwichtrach .................................................................................................... 47
Anhang 9: Botschaft zum Fusionsentscheid ..................................................................................................................... 48
Anhang 10: Konzept Wichtracher Hefte........................................................................................................................... 54
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1. Vom kalten Krieg zum Zusammenbruch des Kommunismus
Verfasser: Peter Lüthi
1.1. Rezession (1971 – 1989)
Der Europa-Historiker Tony Judt beginnt den Beschrieb dieses Zeitabschnittes mit folgenden Worten:
Noch bevor sich der Sturm und Drang der sechziger Jahre gelegt hatte, waren die besonderen Umstände, die sie ermöglicht hatten, für immer dahin. Innerhalb von drei Jahren war das prosperierende Jahrzehnt der überlieferten Geschichte
Vergangenheit; der Wirtschaftsboom der Nachkriegszeit war vorüber. Westeuropas „dreissig wunderbare Jahre“ wichen
einer Zeit der Geldinflation und rückläufiger Wachstumsraten, mit denen weitverbreitete Arbeitslosigkeit und sozialer
1
Unzufriedenheit einhergingen .
1.1.1. Der kalte Krieg
Nur rund 300 km östlich des Bodensees befand sich die Grenze
zwischen den NATO- und WAPA-Staaten. Jede politische Krise
konnte so die Spannungen nahe der Schweiz erhöhen. Der Kalte
Krieg zwischen der kommunistischen im Osten und der freiheitlichen Welt im Westen war permanent und hatte Auswirkungen bis
nach Wichtrach (siehe Kapitel „Schutz und Sicherheit“), wo Schutzräume gebaut und eine Zivilschutzorganisation entstand. Daneben
bemühte man sich immer wieder um Entspannung, zum Beispiel
anlässlich der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa in Helsinki (1973-1975), wo auch für die spätere Entwicklung im Ostblock wichtige Entscheide getroffen wurden.
Überraschend für jedermann endete der kalte Krieg 1989, als Gorbatschow Wort hielt und den angekündigten Gewaltverzicht der
Sowjetunion gegenüber den Satellitenstaaten ankündigte und umsetzte und innert quasi Monaten die Sowjetunion zerbrach. Für
viele von uns ist der Fall der Berliner-Mauer am 10. November
1989 in Erinnerung.
Abbildung 1: Berliner Mauer
1.1.2. Wirtschaftsentwicklung
In Westeuropa führte die Wirtschaftskrisen (der 70er Jahre mit Ölembargo und 90er Jahre mit der Immobilienblase)
vorab zu hoher Arbeitslosigkeit, die aber in Mitteleuropa weniger schwer fiel, weil sie zum Teil „exportiert“ wurde (siehe
auch das Saisonier Statut in der Schweiz) beziehungsweise durch die Sozialsysteme aufgefangen wurde. In der Wirtschaft setzte eine Rationalisierungs- und Automatisierungswelle ein. Grosse Firmen mussten vom Staat vom Bankrott
2
gerettet werden, Konjunkturförderungsprogramme wurden kurzfristig realisiert .
Auf der Suche nach Rezepten um aus den enormen Staatsverschuldungen herauszukommen, wurden Regierungen
gestürzt, in England kam zum Beispiel Frau Thatcher an die Macht, in Frankreich Herr F. Mitterand. Beide leiteten in
ihren Ländern eine enorme Privatisierungswelle ein, Thatcher aus der politisch rechten Sicht, Mitterand aus der politisch
linken Sicht, faktisch beide mit der gleichen Stossrichtung: Weniger Staat, mehr Privatwirtschaft (Neo-Liberalismus).
1.1.3. Der Zusammenschluss Westeuropas
1987 beschloss die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) bis 1992 einen Europäischen Binnenmarkt zu realisieren. Der Zusammenbruch des kommunistischen Ostens beschleunigte die Bestrebungen der EWG zur wirtschaftlichen
und politischen Integration. 1990 wurde beschlossen, die Europäische Union mit einer Währungsunion und einer Reform
der politischen Strukturen zu vertiefen. 1992 wurden mit dem Maastricht-Vertrag die wichtigsten Regelungen der Währungsunion festgelegt und die EWG zur EU (Europäische Union) umbenannt.
Dadurch wurde die bisherige Verhandlungsweise der EU mit der EFTA verändert und es entstand die Gefahr der Marginalisierung der EFTA-Staaten durch die EU. Die EU bot den EFTA-Staaten eine Annäherung auf institutioneller Basis an,
den EWR-Vertrag, die den EFTA-Staaten eine gewisse Bevorzugung gegenüber den „neuen“ osteuropäischen Staaten
bringen sollte, jedoch wurde das Ziel einer Gleichberechtigung klar verfehlt, eine echte Mitwirkung in der EU verblieb
versagt, die nur über eine Vollmitgliedschaft zu erreichen war. Das EWR-Abkommen trat 1994 in Kraft, nachdem aber
Norwegen den EU-Beitritt ablehnte und die Schweiz den EWR ablehnte, traten Österreich, Finnland und Schweden 1995
zur EU über.
1999 wurde die Währungsunion verwirklicht, wobei 16 der damals 27 EU-Mitglieder auch der Euro-Zone angeschlossen
sind. Ab 2002 wurde in diesen 16 Staaten der Euro als einheitliches Zahlungsmittel geführt.
1.1.4. Gesellschaftliche Entwicklung
Die von den Sozialpartnern [Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften] in der Schweiz im Jahre 1937 abgeschlossenen Friedensabkommen mit in vielen Branchen ausgehandelten Gesamtarbeitsverträgen bewährten sich in Zeiten der
1
2
Tony Judt, Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart, Seite 509
Auch Wichtrach profitierte, siehe Kapitel Primarschule
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Hochkonjunktur ebenso wie in Krisenjahren. Sie bringen den Arbeitnehmern ein hohes Mass an sozialer Sicherheit und
tragen im Gegenzug durch die Vermeidung von Streiks zu einer hohen Produktivität bei.
Folgende Tabelle zeigt die Wirkung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz sehr deutlich auf. Verlorene Arbeitstage je
3
1000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 1970-1985 :
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Italien:
Spanien:
Großbritannien:
USA:
Frankreich:
Japan:
BRD:
Österreich:
Schweiz:
1'276
729
529
269
166
83
51
7
1.7
In Europa entluden sich regionalpolitische Spannungen in terroristischen Anschlägen innerhalb der Nationalstaaten
(Baskenland, Nordirland, Korsika, Belgisch-Flandern, Südtirol), aber auch politische Extreme wie die RAF in Deutschland
oder die roten Brigaden in Italien hielten die Behörden unter Druck, insbesondere in der 2. Hälfte der 70er Jahre. Sogar
die Schweiz und der Kanton Bern waren betroffen: 1979 entstand nach für Schweizerverhältnisse heftigen Auseinandersetzungen sogar mit Sprengstoffanschlägen auch an Bahnlinien der Kanton Jura.
Die etablierten politischen Parteien begannen Gefolgschaft zu verlieren zu Gunsten neuer Gruppierungen, die sich im
Wesentlichen auf eine bestimmte Zielsetzung konzentrierten, wie zum Beispiel die Grünen, die Frauenbewegung, die
Friedensbewegung.
In Bewegung und Unruhe geriet die bernische Politik durch die sog. Finanzaffäre (1984-88), die nach dem Verlust des
Nordjuras das bernische Staatsbewusstsein zusätzlich erschütterte. Nach 1990 wurde der bernische Regierungsrat von
9 auf 7 Mitglieder reduziert.
Durch die Zunahme der Frauen am Arbeitsplatz erhielt die Frauenbewegung ein immer grösseres Gewicht. Neben der
politischen Gleichberechtigung entstanden Forderungen aus der Arbeitswelt (Lohngleichheit, Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit). Das Selbstbestimmungsrecht der Frau verlangte auch in andern Lebensbereichen Veränderungen (Scheidung,
Schwangerschaftsabbruch, Empfängnisverhütung, häusliche Gewalt).
1.1.5. Umweltkatastrophen
Die hemmungslose Nutzung der natürlichen Ressourcen, der unsorgfältige Umgang mit der Technik führten zu grossen
Umweltkatastrophen im In- und Ausland, was der Bevölkerung zunehmend die Risiken insbesondere der Chemischen
4
Industrie und der Kernkraftwerke ins Bewusstsein brachte:
Seveso (Lombardei, Italien) 1976. Aus der Chemiefabrik Icmesa (einer Tochterfirma des Basler Chemie-Multis Hoffmann-La Roche) in Seveso entwich am 10. Juli 1976 eine Wolke mit feinem Staub. Erst nach vier Tagen, als in der Umgebung Pflanzen verdorrten, Kaninchen in ihren Ställen starben und immer mehr Menschen an Brechreiz und Hautausschlägen litten, informierte die Geschäftsleitung die Behörden darüber, dass hochgiftiges, bereits in kleinsten Mengen
tödlich wirkendes Dioxin als Folge einer Fehlreaktion ausgetreten war. Auf einer Fläche von 3,2 km² starb alles Leben
ab, die Bevölkerung wurde evakuiert. Obwohl anschliessend Tausende von Tonnen verseuchter Erde ausgebaggert
wurden und Hunderte von Fässern mit Dioxin in einem Spezialofen in Basel verbrannt wurden (wobei das Dioxin in weniger giftige Substanzen aufgespaltet wird), traten in der Region Seveso noch nach Jahrzehnten gehäuft Fehlgeburten
und Missbildungen auf.
Three Mile Island (Unfall in Kernkraftwerk, USA) 1979
Bhopal (Chemiewerk, Indien) 1984
Tschernobyl (Kernkraftwerk, UdSSR) 1986. Radioaktiv verseuchter Staub wurde durch Winde bis in die Schweiz verfrachtet. Unter anderem durften Fische aus dem Luganersee noch während Jahren nicht gegessen werden.
"Tschernobâle" (Chemiewerk Schweizerhalle) 1. November 1986. Der Austritt von vergiftetem Löschwasser zerstörte
jegliches Leben im Rhein, der Fischbestand erholte sich erst nach Jahren.
Waldsterben und Luftverschmutzung im Herbst 1983 schreckten erste Warnungen wegen Waldschäden in der
Schweiz auf, 4 % der Bäume waren nach offiziellen Angaben geschädigt, 1987 bereits 56 % nach gleicher Quelle. Die
Einführung der Abgasreinigung an benzinbetriebenen Autos mittels Katalysator entschärfte den Ausstoss von Schadstoffen, die Panik verflog, das Problem wurde abgeschrieben (es geht dem Wald auch tatsächlich besser), leider nur uns
Menschen nicht: nach einer Studie vom August 2003 gab es in der Schweiz 3300 Tote pro Jahr wegen Luftverschmutzung! Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte (Ziel: zurück zur Belastung von 1960) werden Sommer für Sommer überschritten, griffige Massnahmen sind aber nicht mehrheitsfähig.
Ozonloch über der Antarktis. Seit Ende der 1980'er Jahre ist auf Satellitenaufnahmen sichtbar, dass die Ozonschicht,
die uns vor ultravioletter Sonnenstrahlung schützt, dünner wird und über der Antarktis (Südpol) sogar völlig aufgelöst ist.
Am stärksten betroffen ist Australien, aber auch in der Schweiz geht im Sommer (oder beim Skifahren!) nichts mehr
3
4
Louis Dreyer, 50 Jahre Friedensabkommen - das Jubiläumsjahr, in: Brown Boveri Hauszeitung, Juli/August 1987, Baden: BBC, S.6
www.geschichte-schweiz.ch
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ohne Sonnencrème mit hohem Schutzfaktor. Verantwortlich dafür sind Chemikalien, die u.a. als Treibmittel in Spraydosen und als Kühlmittel in Kühlschränken weite Verbreitung gefunden hatten. Bis die eingeleiteten Massnahmen weltweit
greifen und sich die Ozonschicht wieder erholt, werden noch Jahre vergehen.
Klimaveränderung. Der dramatische Anstieg von Kohlendioxid in der Atmosphäre seit der Mitte des 20. Jahrhunderts
wirkt wie das Glas in einem Treibhaus: die energiereiche Sonneneinstrahlung wird durchgelassen, die nächtliche Wärmeabstrahlung wird zurückgehalten. Dies führt zu einem Anstieg der Durchschnittstemperaturen um einige Grad. Das
tönt nicht dramatisch, aber es führt nicht nur zum Rückgang der Gletscher in den Alpen, sondern auch zum Abschmelzen von grossen Eismassen am Nord- und Südpol und bedroht damit Küstenländer mit Überschwemmungen. Manche
Klimatologen befürchten eine Häufung von intensiven Stürmen und Gewittern in unseren gemässigten Breitengraden.
1.2. Europa verändert sich nach dem Zusammenbruch der UdSSR (1989 – 2003)
Tony Judt beginnt diesen Abschnitt mit den Worten:
Vom Kommunismus befreit, erlebte Osteuropa einen zweiten, noch verblüffenderen Wandel. Im Laufe der 90er Jahre
verschwanden vier Staaten von der Landkarte, während zugleich vierzehn neu entstanden – oder wieder Gestalt annahmen. Die sechs westlichsten Republiken der Sowjetunion – Estland, Lettland, Litauen, Weissrussland, Ukraine und
Moldawien – wurden zu unabhängigen Staaten. Die Tschechoslowakei zerfiel in zwei Staaten, in die Slowakei und die
Tschechische Republik. Jugoslawien zerbrach in seine ehemals konstituierenden Länder: Slowenien, Kroatien, Bosnien5
Herzegowina, Serbien-Montenegro, Mazedonien .
Diese strukturellen Veränderungen, verbunden mit dem Wechsel vom autoritärer zu demokratischer Staatsform und dies
noch überlagert mit der Bewältigung der katastrophalen wirtschaftlichen Hinterlassenschaft des Kommunismus, prägt die
Geschichte Europas seit 1989. Im Westen war niemand auf solche Veränderungen vorbereitet, man hatte sich wegen
den eigenen Schwierigkeiten mit den Gegebenheiten im Osten arrangiert.
In diese Situation kam die Bundesrepublik Deutschland, inzwischen die stärkste Wirtschaftsmacht in Westeuropa, 1990
mit der Idee der Wiedervereinigung Deutschlands. Die noch vom persönlichen Erleben des 2. Weltkrieges geprägten
Führer der ehemaligen Siegermächte, insbesondere der europäischen (Gorbatschow, Thatcher, Mitterand) mussten sich
nun mit der Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland auseinandersetzen, wobei sie ihr tiefes Misstrauen gegen
ein grosses, starkes, wiedervereinigtes Deutschland im Zentrum Europas überwinden mussten. Da das Recht auf Wiedervereinigung im Grundvertrag mit der Bundesrepublik seinerzeit gutgeheissen wurde, mussten sie sich nun konkret mit
Fragen der definitiven Grenze von Deutschland, der Zukunft der Nato und der Wapa auseinandersetzen. Im September
1990 wurde in Moskau der Zwei-plus-vier-Vertrag unterzeichnet und damit die Rahmenbedingungen festgelegt. Dabei
haben die 4 Siegermächte für sich nochmals einiges herausgeholt:
•
•
•
•
Amerika erhielt die Verschiebung der Nato-Grenze weiter nach Osten.
Frankreich erhielt die Zusicherung der stärkeren Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische
Union insbesondere durch die Konkretisierung der Währungsunion, die auch für Frankreichs Wirtschaft eine Verbesserung bringen sollte.
England erhielt wie Frankreich die Zusicherung der stärkeren Einbindung, wobei die Frage der Währungsunion für
Frau Thatcher unbedeutend war.
Die Sowjetunion erhielt erhebliche finanzielle Entschädigungen, die nach verschiedenen Quellen mehrere zehn
Milliarden Dollars ausmachten.
Mit Ausnahme Ost-Deutschlands und Lettlands, das von den skandinavischen Staaten massiv unterstützt wurde, gab es
von Seiten Westeuropas für die Entwicklung des Ostens nichts, was auch nur annähernd an den Marschallplan für den
Wiederaufbau Westeuropas nach dem 2. Weltkrieg erinnerte. Die Länder im Osten wurden mit ihren Problemen praktisch alleine gelassen. Die grösste Schwäche zeigte Westeuropa bei der Bewältigung des Zerfalles von Jugoslawien von
6
1991 bis 1999 . Die vier jugoslawischen Kriege brachten für Millionen von Menschen Tod, Zerstörung und Vertreibung
aus ihrer Heimat.
2. Wichtrachs politische Entwicklungen bis zur Fusion
Verfasser: Peter Lüthi
2.1. Einwohnergemeinde, Behörden
2.1.1. Gemeinde Oberwichtrach
Am 2. Juni 1976 beschloss die Einwohnergemeinde ein neues Organisations- und Verwaltungsreglement. In der Folge
wurde dieses Reglement ergänzt bzw. überarbeitet, etwa zu folgenden Themen: Anpassung der Ausgabenkompetenz
des Gemeinderates, Delegation des Entscheides zur schulfremden Benützung von Schul- und Kindergartenräume vom
7
Gemeinderat an die Schul- bzw. Kindergartenkommission oder die formale Gleichstellung von Mann und Frau .
5
Tony Judt, Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart, Seite 731
Zitat von Richard Holbrooke, US-Chefunterhändler im Bosnien-Krieg: Man muss sich fragen, warum Europa ausserstande zu sein
scheint, auf dem eigenen Schauplatz entschlossen zu handeln.
7
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 158, 489, 522, 652
6
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Am 27. Juni 1984 stimmte die Einwohnergemeinde Oberwichtrach der Einführung des Stimmrechtes für 18-jährige in
Gemeindeangelegenheiten zu ab Datum der Versammlung. In der darauffolgenden Versammlung erkundigte sich der
Gemeindepräsident nach der Zahl der anwesenden unter 20jährigen: 1.
Am 12. Dezember 1984 wurde erstmals eine Frau in den Gemeinderat gewählt: Frau Hedwig Maurer.
1989 musste sich die Einwohnergemeinde Oberwichtrach an zwei Gemeindeversammlungen mit der Revision der Gemeindeordnung befassen. Im März wurde ein
neues Organisationsreglement vorgelegt. Die Versammlung beschloss „nicht eintreten“, weil keine Vernehmlassung durchgeführt wurde und in Rahmen der geplanten
Neuorganisation die bisherige Finanz- und Geschäftsprüfungskommission zu einer
reinen Rechnungsprüfungskommission umgestaltet worden wäre, was von dieser
energisch bekämpft wurde. Anlässlich der Juni-Versammlung wurde dann eine Teilrevision der Gemeindeordnung beschlossen mit den dringendsten Veränderungen
(Kompetenzübertragung zur Errichtung/Auflösung von Klassen und Lehrstellen an
den Gemeinderat, Aufhebung der Kanalisationskommission, Einführung der Zivil8
schutzkommission, Änderungen bei der Kindergartenkommission) .
Am 22. Juni 1994 wurde erstmals anlässlich einer Gemeindeversammlung die Jungbürgerfeier durchgeführt (anwesend 18 Jungbürger). Bis anhin wurde diese Feier
anlässlich der 1. Augustfeier durchgeführt. An der darauf folgenden Gemeindeversammlung stellte der Gemeindepräsident die Anwesenheit von einem Jungbürger
fest. Am 7. Dezember beschloss die Gemeindeversammlung eine Revision der Entschädigung für Behördenvertreter (Gemeinderat und Kommissionen), indem für VerAbbildung 2: Hedi Maurer
richtungen im Rahmen ihres Amtes ein fixer Stundensatz von Fr. 30.- gerechnet werden soll, pro Tag maximal 8 Stunden gleich Fr. 240.- pro Tag. Am 14. November 1998 wurde die Jahresentschädigung
der Gemeinderäte per 1.1.1999 für den Gemeindepräsidenten von Fr. 2'500.- auf 5'000.-, den Vizepräsidenten von Fr.
9
1'250.- auf 2'500.- und diejenige der Gemeinderäte von Fr. 1'000.- auf 2'000.- angehoben .
Zum Millenniumswechsel offerierten die Gemeinden Nieder- und Oberwichtrach am 1.1.2000 nachmittags einen Neujahrstrunk. Bei Problemen mit dem Jahrhundert- und Jahrtausendwechsel verwies man auf die Notruf-Nummer 118.
2.1.2. Gemeinde Niederwichtrach
Am 10. Dezember 1986 genehmigte die Gemeindeversammlung die Revision des Abschnittes „Entschädigungen“ in der
Besoldungsordnung. Dies betraf die Entschädigung des Gemeinderates und der Kommissionen. Zum Beispiel wurde die
Entschädigung für Abendsitzungen des Gemeinderates von bisher Fr. 25.- auf Fr. 35.-, die Jahrespauschale des Gemeindepräsidenten von bisher Fr. 1‘200.- auf Fr. 1‘600.-, diejenige der übrigen Gemeinderäte von Fr. 450.- auf Fr. 550.erhöht.
Bemerkenswert ist die Abstimmung über die Einführung einer Baukommission oder die Beibehaltung des Bauinspektors
an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 1988, wo der Gemeinderat die Einführung einer ständigen Bau- und
Planungskommission als „unverhältnismässig“ bewertete und die Beibehaltung des Bauinspektors als Fachinstanz beantragte, was mit „grossem Mehr“ akzeptiert wurde.
Am 9. Juni 1994 genehmigte die Gemeindeversammlung das überarbeitete Organisationsreglement der Gemeinde sowie ein in dieser Form neues Dienst- und Besoldungsreglement.
2.2. Entwicklung der Gemeinde-Verwaltungen
2.2.1. Gemeinde Oberwichtrach
Ende Oktober 1979 beschloss die Einwohnergemeinde die Erstellung eines neuen Gemeindewerkhofes an der Stadelfeldstrasse, Kredit Fr. 180'000.-.
Im Sommer 1982 ergab sich die Möglichkeit, an der Hängertstrasse 1 eine Wohnung zu erwerben, im gleichen Haus wie
die Gemeindeschreiberei und das Gemeindearchiv. Im Hinblick auf kommende Aufgaben wie z.B. die Anstellung eines
vollamtlichen Finanzverwalters, die Einführung des Zivilschutzes usw. bewilligte die Einwohnergemeinde den Erwerb
zum Preise von Fr. 190'000.-. Im November 1985 beschloss die Einwohnergemeinde die Anstellung eines vollamtlichen
Wegmeisters, was in verschiedenen Reglementen und Verordnungen zu Anpassungen führte.
Im Sommer 1987 hatte die Einwohnergemeinde über einen grossen „Brocken“ zu befinden: Im Stadelfeld sollte ein
Mehrzweckgebäude erstellt werden. Zum einen sollten die seit dem Zusammenschluss der Feuerwehren dezentralen
Magazine an einem Standort zusammengefasst werden, zum andern musste die Gemeinde 400 Zivilschutzräume mit
einem Kommandoposten und einem Sanitätsposten schaffen und zudem sollte die Gemeindeverwaltung mehr Platz
sowie die Gemeindekrankenschwester mit der Säuglingspflege geeignete Räume erhalten. Die Kosten für dieses Mehrzweckgebäude wurden mit Fr. 3,225 Mio. budgetiert, es wurde mit Beiträgen von rund 1,4 Mio. Fr. gerechnet. So musste
auch ein Vertrag mit Niederwichtrach abgeschlossen werden für die Beteiligung an den Kosten für das neue Feuer10
wehrmagazin (auf der rechtlichen Grundlage „Stockwerkeigentum“) . Der Bau konnte am 1. Mai 1990 bezogen werden.
Die Bauabrechnung wies schlussendlich Gesamtkosten aus von Fr. 3'583'000.-. Die Subvention für die Zivilschutzanlage
8
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 589, 602
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seiten 157, 529
10
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 523
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
betrug Fr. 1'296'185.- und die drei Wohnungen in den Obergeschossen wurden mit Fr. 790'000.- in das Finanzvermögen
11
eingetragen . Nachdem am 1. Mai 1990 die neue Gemeindeschreiberei bezogen werden konnte, wurden auch die nicht
12
mehr benötigten Lokalitäten an der Hängertstrasse mitsamt Archiv und Mobiliar an Notar Kobel verkauft .
Mit dem Bezug der neuen Gemeindeverwaltung verbunden war einmal eine Neumöblierung, die ursprünglich budgetiert
war mit Fr. 180'000.-. Die Einwohnergemeinde kürzte diesen Betrag um Fr. 30'000.-. Auch wurde erstmals ein Kredit zur
Einführung der elektronischen Datenverarbeitung beantragt. In der Diskussion wurde der Server-Lösung die sich abzeichnende PC-LAN-Lösung gegenübergestellt, was bewirkte, dass ein Antrag obsiegte, das Geschäft zur weiteren
Abklärung zu verschieben. Am 14. März 1990 wurde dann der Kredit von Fr. 250'000.- für die neue EDV-Anlage bewil13
ligt .
Im Dezember 1987 beschloss die Einwohnergemeinde die Schaffung
eines Vollamtes für den Gemeindekassier und die Wahl von Jürg
Rüfenacht für dieses Amt. Damit konnte die Arbeitsteilung mit dem
Gemeindeschreiber angepasst werden, wodurch 1988 wieder eine
Lehrstelle angeboten wurde. Schon zwei Jahre später wurde Heinz
Sieber gewählt als Ersatz für den aus gesundheitlichen Gründen
zurückgetretenen Jürg Rüfenacht. Im Februar 1991 zählte die Gemeinde 2100 Einwohner und für die Gemeindeverwaltung wurden
330 Stellenprozente bewilligt: 2 Vollämter (Gemeindeschreiber, Gemeindekassier), 2 Teilzeitangestellte 70% und 40% sowie ein Lehrling 20%. Im Dezember 1992 erfolgte eine Neuordnung der Stellenprozente und die Ankündigung einer Stellenbewertung durch externe
Fachleute, „weil im Vergleich zu andern Gemeinden die Verwaltung
14
unterbesetzt erscheine“ .
Abbildung 3: Verwaltung 1990
Auf den 1. Januar 1988 trat das neue Eidg. Eherecht in Kraft, wobei
eine Neuregelung des Bürgerrechtes mit der Namensführung der
Ehegatten erfolgte. Dies machte die Registerführung wesentlich
komplizierter. Mit der neuen Eidg. Verordnung über den Zivilstandsdienst wurde das Familienregister als das Register bezeichnet, welches den gesamten Personalbestand einer Gemeinde enthalten soll.
So beschloss die Einwohnergemeinde, das bisherige Bürgerregister,
geführt durch die Gemeindeverwaltung, aufzugeben und nur noch auf
dem Familienregister zu basieren, geführt durch den Zivilstandsbe15
amten .
Am 11. Dezember 1996 beschloss die Gemeindeversammlung die
Anpassung des Personalreglements an das neue kantonale Lohnsystem mit Gehaltsklassen nach Aufgabenbereichen, Gehaltsstufen
nach Alter, Erfahrung und Leistung und einer jährlichen Mitarbeiterbeurteilung.
Abbildung 4: Feuerwehrmagazin 1990
Am 18.Juni 1997 musste die Gemeindeversammlung auf Grund der
kantonalen Gesetzgebung ein Datenschutzreglement erlassen.
Am 9. Dezember 1998 musste ein Kredit von Fr. 225'000.- gesprochen werden für den Ersatz der EDV-Anlage aus dem Jahr 1990.
Begründet wurde dies mit dem Erreichen der Leistungsgrenze und
dem sich abzeichnenden „Jahrtausendproblem“.
Am 21. Juni 1999 wurde die Aufhebung der Schatzungs- und Steuerkommission beschlossen, nachdem die amtlichen Schatzungen von
Liegenschaften vom Kanton übernommen wurden und die Bedeutung
der Kommission hinterfragt und die Besetzung immer schwieriger
wurde. Am 9. Dezember 1999 orientierte der Gemeinderat, dass die
Gemeinde Wichtrach etwa ab Neujahr im Internet präsent sein werde
unter www.wichtrach.ch.
Abbildung 5: Zivilschutzanlage 1990
Wegen einer Gesetzesänderung mit höheren Anforderungen an die
Rechnungsprüfung, verbunden mit allfälligen Haftungsforderungen,
wurde am 13. Dezember 2000 beschlossen die Rechnungsprüfung
an eine professionelle Institution auszulagern und die bisherige
Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission in eine reine Geschäftsprüfungskommission umzuwandeln.
11
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 26
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 636
13
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 619, 621, 640
14
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 490, 551, 594, 700, 756
15
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 559
12
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Am 21. Juni 2000 musste die Einwohnergemeinde ein Submissionsreglement genehmigen, dies wegen der GATT/WTOAbkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, wo Bund und Kanton Regelungen vorgegeben hatten. Zu Diskussionen führte der Antrag, dass die Grenze für submissionspflichtige Vergaben von 100'000.- Fr. auf 200'000.- hinaufgesetzt wurde zum Schutze des örtlichen Gewerbes. Am 23. April 2003 musste das Reglement den schärferen Auflagen
angepasst werden. So wurde die Grenze für die „freihändige Vergabe“ von Fr. 200'000.- auf Fr. 100'000.- gesenkt und
die Spanne von 3%, innerhalb die Gemeinden frei entscheiden konnten, fiel weg.
Am 23. April 2003 musste die Gemeindeversammlung ebenfalls einem Kredit von Fr. 50'700.- zustimmen für den Anschluss der Gemeindeinformatik an das Rechenzentrum Münsingen. Gesetzliche Anforderungen hätten eigentlich die
beiden Gemeinden Ober- und Niederwichtrach zum Erwerb neuer Programmversionen verpflichtet, auf die man aber
wegen der anstehenden Fusion nun verzichtete. Die Rechenzentrumslösung bot sich dann wegen der Standorte der
Gemeindeverwaltung an.
2.2.2. Gemeinde Niederwichtrach
Am 12. Dezember 1987 beschloss die Gemeindeversammlung die
Verlegung der Gemeindeverwaltung in den Neubau Steiner beim
Löwen und gab die Ermächtigung zum Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages. Zudem wurde ein Kredit von Fr. 140‘000.bewilligt für die Neueinrichtung der Gemeindeverwaltung.
Der plötzliche Tod des Gemeindekassiers bewirkte im Sommer
1990 erhebliche Schwierigkeiten im Rechnungsabschluss 1989, weil
auch ersichtlich wurde, dass der Kassier mit der Umstellung auf die
16
doppelte Buchhaltung erhebliche Schwierigkeiten hatte .
Am 10. Juni 1993 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit
von Fr. 150‘000.- für die Anschaffung einer EDV-Anlage. Am 3.
Dezember 1998 musste die Gemeindeversammlung den Ersatz der
EDV-Anlage beschliessen und dafür einen Kredit von Fr. 185‘000.genehmigen.
Am 9. Dezember 1999 bewilligte die Gemeindeversammlung die
Aufstockung der Gemeindeverwaltung um 80 Stellenprozente. Auf
Grund einer Arbeitsplatzbewertung im Jahre 1995 waren bis dahin
300 Stellenprozente auf der gesamten Gemeindeverwaltung bewilligt und 40% für Aushilfen. Seit der Bewertung stieg
die Bevölkerung von 1‘150 Einwohnern auf rund 1‘400 und ein Anstieg auf 1‘500 wurde erwartet. Dagegen wurde die
Schaffung von zusätzlichen Büroräumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung und ein Einrichtungskredit von Fr. 120‘000.17
abgelehnt, ein Argument dazu war, dass eine „bauliche Veränderung sei der Fusion mit Oberwichtrach hinderlich“ .
Abbildung 6: Gemeindeverwaltung beim Löwen,
heute Spitex
2.3. Feste in Ober- und Niederwichtrach
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 1989 in Niederwichtrach wurde informiert, dass 1990 der neue
Bahnhof Wichtrach eingeweiht und 125 Jahre Bahnhof Wichtrach gefeiert werden soll. Zudem solle 1991 neben der 700Jahrfeier Eidgenossenschaft auch das Mehrzweckgebäude Stadelfeld würdig eingeweiht werden. Für beide Anlässe sei
bereits ein Organisationskomitee bestehend aus Vertretern beider Gemeinden eingesetzt worden. Der Anlass im Jahr
18
1991 wurde zu einem „Dorffest“ entwickelt unter dem Motto „Zämerütsche“ .
2.4. Gemeindefinanzen
2.4.1. Reglementarische Entwicklungen in Oberwichtrach
Bis zum 27. Oktober 1976 lag das Steuerregister gemäss Steuerreglement während einer bestimmten Zeit bei der Gemeindeschreiberei zur öffentlichen Einsicht. Der Gemeinderat beantragte nun, das Register zu drucken und Interessierten gegen eine Gebühr abzugeben. Dies wurde von der Einwohnerversammlung abgelehnt.
Am 18. Dezember 1976 beschloss die Einwohnergemeinde ein neues Steuerreglement als Ersatz des Reglements von
1945, vor allem wegen diverser Änderungen der kantonalen Steuergesetzgebung. Materiell bedeutsam war vor allem der
Steuerbezug durch die kantonale Inkassostelle, was allerdings bereits 1972 beschlossen wurde. Gleichzeitig genehmigten die Stimmberechtigten ein Gebührenreglement. Bis anhin wurden Gebühren von Fall zu Fall festgelegt. Ohne Reg19
lement sind Gebühren rechtlich nicht durchsetzbar. Das Reglement wurde ohne grosse Diskussion genehmigt .
Am 10. Dezember 1977 beantragte der Gemeinderat der Einwohnergemeinde die Umbenennung des Fonds für Abwasser, Landerwerb und Schulhausneubau in Investitionsfonds. Bis anhin wurden 0,3 Steuerzehntel in den Fonds einbezahlt, der 1959 geschaffen wurde, als einerseits die Gemeinde praktisch schuldenfrei war, sich aber im Hinblick auf die
Abwassersanierung grosse Investitionen abzeichneten. Inzwischen hatte sich die Situation geändert, die Gemeinde hat
4,6 Mio. Fr. Schulden, an Schuldzinsen fielen jährlich 155'000.- Fr. an und in den Fonds wurden 142'000.- Fr. einbezahlt.
Da stellte sich die Frage nach dem Sinn des Fonds grundsätzlich. Die Versammlung beschloss Verschiebung des Traktandums und Rückweisung an den Gemeinderat. Erst im Sommer 1981 kam das Geschäft wieder vor die Einwohnerge16
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 404
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 79
18
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 392, 400, 408
19
EWG Oberwichtrach, 1972-1992, Seiten 173, 175
17
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meinde, diesmal mit dem Antrag auf Aufhebung des Fonds, zusammen mit dem auch langjährigen Fonds für Marchrevi20
sionen, was mit grossem Mehr beschlossen wurde . An der gleichen Versammlung wurde auch die im Jahre 1977 zurückgewiesene Integration der Wasserrechnung in die ordentliche Gemeinderechnung wie schon früher die Schulrechnungen und die Fürsorgerechnung, einstimmig genehmigt.
An der Versammlung vom 12. Dezember 1984 wurde die Bankkontokorrentlimite von Fr. 100'000.- auf Fr. 500'000.erhöht im Hinblick auf die steigenden Verbindlichkeiten der Gemeinde.
Im Juni 1987 genehmigte die Einwohnergemeinde die Erhöhung der Schuldenlimite von Fr. 6,57 Mio. auf Fr. 8,5 Mio. Fr.
Begründet wurde diese Erhöhung mit den bestehenden Schulden von 4,7 Mio. und Neuverschuldung von Fr. 3,8 Mio. Fr.
für Mehrzweckgebäude, Wasserreservoir und Reserven.
Am 7. Dezember 1988 beantragte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Erhöhung der Steueranlage von 2,3
auf 2,5 wegen der zunehmenden Verschuldung der Gemeinde. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission beantragte dagegen die Erhöhung von 2,3 auf 2,4, was dann auch so beschlossen wurde.
Am 7. Dezember 1994 beschloss die Einwohnergemeinde den Ersatz des 1976 beschlossenen Gebührenreglements.
Viele Gebühren waren und sind von Bund und Kanton vorgeschrieben, so dass dieses Reglement sogar vom Kanton zu
genehmigen war. Tatsächlich wurden dabei Fehler festgestellt und die Versammlung musste an der folgenden Ver21
sammlung Anpassungen beschliessen .
Am 19. Juni 1996 wurde durch die Einwohnerversammlung das Steuerreglement vom 18. Dezember 1976 ersetzt. Einziger Diskussion dabei war die Kompetenz für die Veröffentlichung des Steuerregisters, welche schlussendlich dem Gemeinderat übertragen wurde.
Am 10. Dezember 1997 wurde das Gebührenreglement auf Grund der neuesten kantonalen Vorgaben genehmigt. Dabei
war die Trennung von Reglement und Tarif mit Übertragung der Kompetenz für die Tarifanpassungen an den Gemeinderat von besonderer Bedeutung. Neu waren Bestimmungen zufolge Datenschutzreglement sowie die Gebührenregelung
für die Bar- und Pubfestivals in der Eissporthalle.
Am 9. Dezember 1998 musste das Gebührenreglement angepasst werden, weil wegen Veränderungen im kantonalen
Einbürgerungsverfahren zusätzliche Aufwendungen für die Gemeinden anfallen.
Das Jahr 1999 war für die Finanzverwaltung ein sehr schwieriges Jahr: Am 10. Oktober 1998 starb der Finanzverwalter
Heinz Sieber, sein Nachfolger, Kurt Huber trat am 1. Februar 1999 die Stelle an, die er aber nach 3 Wochen bereits
wieder verliess. Ab dem 19. Februar führte die Firma DuMo die Finanzen, bis am 1. November die Amtseinsetzung an
Paul Stillhard erfolgte. Ein besonderes Problem kristallisierte sich dabei heraus: Die Behandlung der Baurechtsparzelle
Sagibach, die mit 1,2 Mio. Fr. im Finanzvermögen bilanziert war, musste überprüft werden und schlussendlich musste
22
diese in das Verwaltungsvermögen überführt und dort abgeschrieben werden .
2.4.2. Entwicklung der Gemeindefinanzen
Siehe Tabelle Anhang 7.
In den Dezember-Gemeindeversammlungen 2001 mussten die Gemeinden sich mit erheblichen Veränderungen der
gesetzlichen Grundlagen bei der Behandlung der Budgets für 2002 befassen:
•
Dem neuen Steuergesetz, in Kraft seit 1. Januar 2001 und
•
Dem neuen Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG), womit die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt wurden, man sprach von einer Steuerbelastungsverschiebung zugunsten des Kantons und
zudem wurden finanzschwache Gemeinden von finanzstarken unterstützt.
•
Zugleich erfolgte die Umstellung auf die einjährige Gegenwartsbesteuerung.
Für Niederwichtrach bewirkte dies eine Veränderung der Steueranlage von 2,4 abzüglich eine „Steuerbelastungsverschiebung von 0,76 auf 1,64 Einheiten. Wegen diesen Veränderungen wurde die Kompetenz zur Festlegung der Steuer23
anlage der Gemeindeversammlung entzogen und dem Gemeinderat übertragen .
2.5. Die Fusion zu Wichtrach
Die Fusion als Prozess, mit ihren Zielen und deren Erfüllung wird im Sonderheft 10 „Wichtrachs Milleniumwerk: Die Fusion“ detailliert behandelt.
2.5.1. Die Auslösung
Im Herbst 1998 machte der Gemeinderat von Niederwichtrach eine Umfrage zu drei Themen: Die Information des Gemeinderates, das Wahlsystem und die Zusammenarbeit mit Oberwichtrach. 899 Fragebogen wurden zugestellt, 198
wurden beantwortet (Rücklauf 22 %). Zum letzten Thema fanden 95% der Antwortenden „die heutige Zusammenarbeit
ist zweckmässig“, 85% fanden „eine weitergehende Zusammenarbeit ist wünschenswert“ und 70% fanden „ein Zusam-
20
EWG Oberwichtrach, 1972 - 1992, Seiten 199, 333
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 155, 194
22
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 101
23
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 117
21
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
menschluss mit Oberwichtrach ist zu prüfen“. Bevor in dieser Sache weitere Schritte unternommen würden, sollte das
24
Umfrageresultat in Oberwichtrach abgewartet werden .
Anlässlich der Gemeindeversammlung Oberwichtrach vom 9. Dezember
1998 wurde der Gemeinderat gefragt, was man in Oberwichtrach zu tun
gedenke, nachdem in Niederwichtrach eine Umfrage zum Thema Fusion
positiv ausgefallen sei. Es wurde geantwortet, dass dies noch sehr neu sei
und der Gemeinderat zuerst einmal die genaue Fragestellung und die
25
Antworten kennen wolle . Im Juli 1999 versandte der Gemeinderat dann
einen Fragebogen zur Fusion. An der Dezember-Einwohnergemeinde
1999 wurde über das Resultat der Umfrage orientiert. Bei einem Rücklauf
von 761 Fragebogen von 1'652 (46%) stimmten 86,6% für die Prüfung des
Zusammenschlusses mit Niederwichtrach. Gleichzeitig wurde informiert,
wie das weitere Vorgehen zeitlich und organisatorisch aussehen könnte.
Abbildung 7: Umfrageresultat Oberwichtrach
Am 21. Juni 2000 genehmigte die Gemeindeversammlung Oberwichtrach
26
und am 22. Juni diejenige von Niederwichtrach den Vertrag zur Abklärung der Fusion der Gemeinden Ober- und Niederwichtrach. Im Vertrag
wurde insbesondere festgelegt:
•
Dass sich die Gemeinden verpflichten, sich gegenseitig über die Fusion tangierende Geschäfte zu orientieren und keine Handlungen vorzunehmen, die eine mögliche Fusion behindern
könnten.
•
Die Einsetzung und Organisation eines nichtständigen Projektausschusses für die Führung der Fusionsabklärung.
•
Aufgaben und Kompetenzen des Projektausschusses. So wurden die Berichterstattung und die Unterbreitung von
Entscheiden festgelegt, ebenso die Finanzkompetenzen.
Im Weiteren wurde ein Gesamtkredit von Fr. 140'000.- gesprochen, in den sich die beiden Gemeinden zu je 50% tei27
len .
2.5.2. Der Grundsatz- und Folgeentscheide
Am 6. November 2001 wurde an gleichzeitig stattfindenden Gemeindeversammlungen den Stimmbürgern der Grundsatzentscheid für die Fusion und das weitere Vorgehen vorgelegt. In der Abstimmung in Oberwichtrach sprachen sich
28
320 (86%) für eine Fusion aus, 53 (14%) waren dagegen . In Niederwichtrach behandelten 319 Stimmberechtigte den
Grundsatzentscheid Fusion, der schlussendlich mit 191 (rund 60%) Ja zu 127 (40%) Nein und einer leeren Stimme angenommen wurde.
Am 19. Juni 2002 behandelte die Gemeindeversammlung Oberwichtrach neben dem Kreditanteil für die Erarbeitung des
Fusionsvertrages, der Gemeindeordnung Wichtrach und des Wahlreglementes von Fr. 55‘000.- eine Änderung der Gemeindeordnung, weil die Gefahr bestand, dass wegen der Amtszeitbeschränkung Situationen denkbar gewesen wären,
wo Ämter für nur 1 Jahr nicht mehr hätten besetzt werden können und damit allenfalls die Entscheidfähigkeit einge29
schränkt gewesen wäre . Am 20. Juni 2002 bewilligte die Gemeindeversammlung Niederwichtrach ihren Anteil Projektierungskredit von Fr. 55‘000.- für die Erarbeitung des Fusionsvertrages, die Gemeindeordnung Wichtrach und das Wahlreglement.
Die Mitwirkung zum Fusionsvertrag, der Gemeindeordnung und dem Wahl- und Abstimmungsreglement war am 31.
Oktober 2002 abgeschlossen. Sie hatte im Wesentlichen das Proporzwahlverfahren für den Gemeinderat, den freiwilligen Proporz für die Besetzung der Kommissionen, eine Reduktion der Finanzkompetenzen, die Teilauslagerung der
Bauverwaltung an die Gemeinde Münsingen und die definitive Lösung für das neue Gemeindewappen gebracht.
Am 23. April 2003 wurde in Niederwichtrach von 158 Stimmenden ohne Neinstimmen mit einigen Enthaltungen Fusionsvertrag, Gemeindeordnung und Wahlreglement angenommen und ein Migrationskredit von 230‘000.- gesprochen für
erste Zusammenführungsmassnahmen, aufgeteilt zu je 50% auf Ober- und Niederwichtrach (Botschaft siehe Anhang 9).
An der gleichen Verhandlung wurde beschlossen, sich für die Gemeindeinformatik an das Rechenzentrum Münsingen
30
anzuschliessen . In Oberwichtrach erfolgte am gleichen Tag die definitive Zustimmung zum Fusionsvertrag mit Niederwichtrach mit 195:10 Stimmen. Die anschliessende Genehmigung der Gemeindeordnung und des Wahl- und Abstimmungsreglements für die neue Gemeinde Wichtrach erfolgten praktisch einstimmig, ebenso die Genehmigung des Kredites für 1. Migrationmassnahmen (Botschaft siehe Anhang 9).
24
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 67
EWG Oberwichtrach 1993-1998, Seite 576
26
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 89
27
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 74
28
EWG Oberwichtrach, 1999-2001, Seite 160
29
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 16
30
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 125, 141
25
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
2.5.3. Der Start, noch 2003
Am 30. November 2003 fanden die ersten Gemeinderatswahlen der neuen Gemeinde Wichtrach statt. Mit einer Stimme
über dem absoluten Mehr und vier Stimmen vor dem Konkurrenten wurde Peter Lüthi (FDP) zum ersten Gemeindepräsidenten gewählt. Mit in den Gemeinderat wurden gewählt Hansruedi Blatti (SVP), Gottfried Reusser (SVP), Peter Ryser
(SVP), René Altmann (FDP), Therese Beeri (SP) und Stefan Beer (SP).
Das Amt der Gemeindeschreiberin wurde Annalise Herzog und das Amt des Finanzverwalters Andreas Stucki übertragen. Für die Gemeindeschreiberei wurden die Räumlichkeiten an der Stadelfeldstrasse bestimmt, für die Finanzverwaltung diejenigen am Dorfplatz Niederwichtrach. Mit den ersten Zügelarbeiten wurde am 16. Dezember begonnen, die
Akten wurden am 29. Dezember gezügelt.
3. Raumentwicklung
Verfasser: Peter Lüthi
3.1. Raumplanung31
Im November 1973 lag ein umfangreicher Bericht vor des Vereins „Planungsregion Aaretal“ über die erste Planungsphase mit einer Bestandsaufnahme, Prognosen, Arbeitshypothesen, Zielvorstellungen und dem Arbeitsprogramm für die
Phase 2. Die Prognosen erstreckten sich bis zum Jahr 2000. Im Rahmen der Zielvorstellungen wurden 4 Varianten der
32
Entwicklung im Raume der Regionen Aaretal und Kiesental vorgestellt und bewertet .
Die ausgewählte Konzeptvariante „Kette“, die eine
deutliche Siedlungstrennung zwischen den Dörfern im
Aaretal vorsieht, wurde als Grundsatz für die zukünftigen Arbeiten der Region beschlossen (siehe Abbildung
5).
Ab 1974 wurden die Grundlagen weiter vertieft und in
einer Richtplanung zusammengefasst, die im August
1981 in Kraft gesetzt wurde und folgende Inhalte umfasste:
•
•
•
Gesamtrichtplan (Karte und Text)
Konzept (Struktur, Raum, Infrastruktur)
Realisierungsplan (regionale und kommunale
Massnahmen mit Finanzperspektiven)
Im Gesamtrichtplan kommt, der Konzeptvariante „Kette“ entsprechend, der Siedlungstrennung ein grosser
Stellenwert zu. Sie wird raumplanerisch mit „Grenzen
der Siedlungsentwicklung“ und „Siedlungstrennende
Landschaftsteilen“ umgesetzt.
In der Periode von 1982 bis 1995 wurde die Richtplanung gezielt ergänzt und vertieft:
•
Landschaftskonzept (1987), das aufgrund eines
detaillierten Landschaftsinventars aus botanischer
Sicht und einer naturräumlichen Gliederung Prioritäten des Landschaftsschutzes lokalisiert.
•
Energiekonzept (1990), das neben einer Analyse
und Versorgungsvarianten auch ein energiepolitisches Programm enthält, das die Grundlage zur
Einführung der Energieberatung im Aaretal war.
•
Richtplan der Veloverbindungen (1993), der Massnahmen und Prioritäten zur Verbesserung von
Radverbindungen im Bereich der Staatsstrassen
und der Radrouten festhält.
Abbildung 8: Konzeptvariante "Kette"
•
Konzept Abbau und Deponie (1995), das in der für die Kiesversorgung wichtigen Region Aaretal den Abbau und die
Deponie koordiniert und eine gute Grundlage für weitergehende Standortplanungen darstellt.
•
Verkehrskonzept (1995), das Gegebenheiten und Ziele des Gesamtverkehrs sowie Massnahmen aufzeigt.
In den Jahren von 1981 bis 1998 haben sich die Verhältnisse in den verschiedensten Bereichen verändert: Räumliche
Verhältnisse (Landschaft, Siedlung, Infrastrukturanlagen), Wertvorstellungen (Entwicklungsstand und –ziele), Gesetzli31
32
Bericht Region Aaretal, Zusammenstellung im Auftrage der Regionalkonferenz Bern Mittelland, 17.11.2010
Historisches Archiv Wichtrach, K 3.07
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
che Vorgaben (insbesondere das die Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Wald, das kantonale Baugesetz usw.). Ab 1996 wurde die Überarbeitung der 15-jährigen „Richtplanung“ eingeleitet. Dabei beschloss der Planungsverein, nicht eine inhaltlich und planungstechnisch grundlegende Neuplanung, sondern eine Nachführung der Richtplanung 1991 durchzuführen.
Ein wichtiges Ziel der Überarbeitung war, den Überblick über die in verschiedensten Dokumenten enthaltenen regionalen
Interessen, Ziele und Massnahmen zu erleichtern. Die seit 1991 erarbeiteten regionalen Planungsgrundlagen und –
Instrumente sollten in das neue Werk einbezogen werden. Das Resultat ist die im Dezember 1999 genehmigte „Regionale Richtplanung“ mit den folgenden Inhalten:
•
Grundzüge der räumlichen Entwicklung (Planungsgrundsätze, räumliche Ordnung)
•
Strukturplan (Strukturelle Entwicklung)
•
Raumplan (räumliche Interessen und Ziele)
•
Koordinationsplan (Massnahmen)
33
Im September 1986 erschien die Nr. 1 der Informationsschrift „PRA aktuell, Informationen der Planungsregion Aaretal“ .
Bereits bei der Erarbeitung der Richtplanung 1999 zeigten sich vor allem im Fachbereich Landschaftsplanung größere
Lücken, die während der Periode 1999 bis 2002 mit folgenden Dokumenten zum Teil geschlossen wurden:
•
•
•
Landschaftsentwicklungskonzept (2000)
Teilrichtplan zur Landschaftsentwicklung (2002)
Teilrichtplan zur baulichen Nutzung der Landwirtschaftszone (2002)
3.2. Ortsplanung
3.2.1. Oberwichtrach
Anlässlich der Dezembergemeindeversammlung 1979 mussten die Stimmberechtigten über einen Kredit von Fr. 22'000.beschliessen auf Grund eines Vergleiches mit Architekt Ingold, der auf Grund der Revision von Baureglement und Zonenplan vom 31. Juli 1975 auf materielle Enteignung klagte. Nach dieser Revision erfolgten diverse Anpassungen oder
Präzisierungen in Form von Überbauungsordnungen:
•
•
•
12.2.1976: Überbauungsordnung Bodenweg, wegen Bauens an der Hangkante
10.12.1977: Überbauungs- und Gestaltungsplan Schulhausstrasse, zufolge Abriss des alten Bauernhauses und
Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses (Schulhausstrasse 3)
21.4.1982: Überbauungsplan Niesenstrasse – Baumrütiweg – Stockerenweg. Dabei ging es vor allem um Linienführung, Status und Ausbaustandard der Strassen Niesenweg, Baumrütiweg, Stockerenweg und Gantrischweg.
Anlässlich der Versammlung vom 10. Dezember 1986 wird ein Kredit von Fr. 75'000.- bewilligt für die Revision der Ortsplanung. Beauftragt wird das Planungsbüro Lohner & Marbach in Thun. Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass zum Entscheidzeitpunkt ursprünglich 56 ha Baulandreserven zur Verfügung standen, dass davon 37 ha überbaut wurden und 9
ha mit Bau-Sperrverträgen belegt wurden, somit noch etwa 5,5 ha Baulandreserven zur Verfügung stand.
1989 stellte der Gemeinderat fest, dass der Kredit voraussichtlich überschritten werde und stellte das Gesuch für einen
Zusatzkredit von Fr. 50'000.-. Zum Zeitpunkt des Antrages war das 3. Mitwirkungsverfahren durchgeführt und es meldete
sich eine „Bürgergruppe Ortsplanung Oberwichtrach“ zu Wort, die den Antrag stellte, das Kreditgesuch zurückzustellen
bis einige Verfahrensfragen abgeklärt seien und die Bürgergruppe in die Arbeiten einbezogen sei. Die Gemeindeversammlung entschied sich knapp auf Zurückstellung des Antrages bis zur nächsten Versammlung. Am 13. Juni 1990
wurde dann dem Kredit zugestimmt, nachdem der Gemeinderat der Bürgergruppe das Gespräch zugesichert hatte. Der
Gemeinderat verzichtete auf eine 4. Mitwirkung, führte aber noch Gespräche mit Landbesitzern. Im Juni 1991 befanden
sich Zonenplan und Baureglement zur Vorprüfung beim Kanton. Im Herbst 1992 erfolgte die Auflage von Zonenplan und
Baureglement. Es gingen 29 Einsprachen ein, die bis zum Jahresende behandelt wurden. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Mai 1993 konnte dann Baureglement und Zonenplan beschlossen werden, wobei im Baureglement
34
das Landschaftsschutzgebiet östlich der Thunstrasse gestrichen wurde . Die gesamte Revision der Ortsplanung erhielt
schlussendlich per 7. April 1994 Rechtskraft durch die Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung. Das
35
gesamte Werk kostete schlussendlich Fr. 174'386.55, abzüglich Subventionen von Fr. 90'578,55 .
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Oktober 1990 verwarf auf Antrag des Gemeinderates ein Anliegen, ausgelöst durch die Gemeinde Kiesen, in Zusammenhang mit einer Landumlegung für die Sekundarschüler einen Radweg
durch die Au zu erstellen. Grundsätzlich sah der Rat die Vorteile einer Melioration, war aber der Meinung, dass die dringendsten Bedürfnisse auch direkt durch die beteiligten Landwirte durch Landabtausch günstiger und bedürfnisgerechter
gedeckt werden könnten. Das Radweg-Bedürfnis sah er vermindert durch das „neue“ Schulmodell 6/3 und der damit
verbundenen Konsequenz, dass die Schüler 2 Jahre älter sein würden und damit „verkehrstauglicher“. Zudem hatten die
Abklärungen beim Kanton ergeben, dass eine Subventionierung des Radweges im Rahmen eines Flurweges abgelehnt
würde.
Am 23. Juni 1999 beschloss die Gemeindeversammlung diverse Anpassungen an Baureglement und Zonenplan vom
12.5.1993 (Restaurant Stockeren, Korrekturen im Bergacker, Ein- und Umzonungen beim Glaubenszentrum Thalgut und
33
Historisches Archiv Wichtrach, K 3.08
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 5
35
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 113, 198
34
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
im Giessenacker, Waldfestlegungen). Eine weitere Präzisierung erfolgte am 11. Dezember 2002 mit einer Überbauungsordnung für das Areal des Glaubenszentrums Thalgut.
Am 25. Juni 2003 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit für eine Gefahrenkarte mit Überflutungsplan, die
zusammen mit der Gemeinde Niederwichtrach unter Oberaufsicht des Kantons zu erstellen war für die kommende Gemeinde Wichtrach. Die Kosten wurden insgesamt veranschlagt mit Fr. 61'440.-, für Oberwichtrach Fr. 30'720.-. Der Kanton würde sich mit Subventionen von Fr. 28'078.- beteiligen.
3.2.2. Niederwichtrach
Bereits Ende 1975 musste sich die Gemeindeversammlung mit einer Einzonung am Chilchwägli und Lerchenberg befassen, die die Gemeinde mit einer Problematik der planungsrechtlichen Verfahren konfrontierte, Stichwort „Materielle Enteignung“. Die Einzonung wurde abgelehnt. Am 20. Juni 1977 wurde dann der Einzonung zugestimmt, am 16. Dezember
1978 wurde der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Etappierung und die
Verkehrssituation zu präzisieren. Erst 1980 war klar, dass der Kanton die Erschliessung der Fuhren an die Staatsstrasse
akzeptierte (Fuhrenweg). Im Sommer 1981 wurde schlussendlich der Einzonung und dem Überbauungsplan FuhrenLerchenberg zugestimmt Die Kosten der Erschliessung inklusive Trottoir entlang der Bernstrasse wurde schlussendlich
36
mit Fr. 1‘489‘000 budgetiert und bewilligt . Eine weitere Klage wegen „Enteignung“ durch Nichteinzonung betraf eine
Parzelle am Lochweg. Dieses Geschäft konnte durch eine Teileinzonung und den Beschluss zur Erstellung einer Er37
schliessungsstrasse Lochweg-Neumattstrasse 1981 erledigt werden .
38
Ende 1980 wurden 10 Parzellen diskussionslos in der Leueren eingezont .
Ende 1985 wurde der Überbauungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften „Untere Hauptstrasse“ mit gleichzeitiger Erweiterung der Bauzone an den Gemeinderat zurückgewiesen. In einer Konsultativabstimmung wurde der Einzonung der bestehenden Bauten ohne Neueinzonungen zugestimmt. Am 16. Juni 1988 wurde die Planung jedoch mit
39
grossem Mehr schlussendlich angenommen .
Am 24. Juni 1987 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 60‘000.- für die Revision der Ortsplanung. Beauftragt wurde damit die Firma Steiner+Buschor AG, Burgdorf. Es wurde erwartet, dass die Revision Ende 1989
abgeschlossen sein sollte.
Am 2. Dezember 1992 konnte die Gemeindeversammlung nach langen Vorarbeiten den neuen Zonenplan und das Baureglement trotz noch hängigen offenen Einsprachen genehmigen. Am 9. Juni 1994 wurde auch noch der Schutzzonen40
plan genehmigt . Bereits nach 2 Jahren mussten Teile des Zonenplanes, des Baureglementes und des Verkehrsrichtplanes vor allem wegen geänderten kantonalen Vorgaben angepasst werden. Da gemäss Baugesetz die Gemeinden
verpflichtet waren, bestehende Bauzonen innert 15 Jahren zu erschliessen, musste an der gleichen Versammlung eine
Erschliessungsplanung 1997-2001 genehmigt werden, was für die ZPP Nr. 3, 4, 5 erfolgte mit einer Kreditlimite von Fr.
41
1‘102‘000.- .
3.3. Amtliche Vermessung
3.3.1. Vermessungswerk Oberwichtrach
Muss erarbeitet werden
3.3.2. Vermessungswerk Niederwichtrach
Am 28. April 1995 hatte die Gemeindeversammlung über einen Kredit von Fr. 116‘000 zu befinden zur Überarbeitung
und Nachführung der amtlichen Vermessung. Das Gebiet von Niederwichtrach war in 3 Lose eingeteilt, die Lose 1 und 2
wurden letztmals 1978 bis 1983 nachgeführt, Los 3 stammte noch aus den Jahren 1882 bis 1890. Die Reform der
schweizweiten amtlichen Vermessung geht dahin, dass in Zukunft die Vermessung vollständig numerisch und elektronisch gespeichert geführt wird, der Bund subventioniert mit 35%. Es geht dabei um einheitliche Datenstruktur, Vermessungsdaten werden masstabunabhängig erfasst. Der Auftrag ging an das Vermessungsbüro Jordi&Lips in Münsingen.
3.4. Inventare über die schutz- und erhaltenswürdigen Bauten
Am 29. August 1990 orientierte der Gemeinderat Niederwichtrach an der Gemeindeversammlung auf eine Frage, dass in
Niederwichtrach ein solches Inventar noch nicht bestehe.
Die Bauinventare der denkmalpflegerisch geschützten Gebäude (schützenswert bzw. erhaltenswert) der Gemeinden
Ober- und Niederwichtrach wurden in den Jahren 1991/1992 von der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet.
Das Bauinventar Niederwichtrach wurde durch Überführung in den Nutzungsplan der Gemeinde 1994 grundeigentümerverbindlich. Das Bauinventar Oberwichtrach wurde schlussendlich durch eine Verfügung des Amtes für Kulturgüterschutz 10.12.2002 eigentümerverbindlich in Kraft gesetzt.
36
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seiten 214, 228, 233, 253, 257, 272, 274, 283, 298
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 294
38
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 279
39
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 348, 379
40
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 449, 478
41
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 31
37
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3.5. Bodenpolitik in Oberwichtrach
Anlässlich der Versammlung vom 14. März 1990 wurde ein Landgeschäft bewilligt, das der Gemeinderat in einer etwas
speziellen Art abgewickelt hat, indem der Rat selbst als einfache Gesellschaft auftrat und das Land auf sein Risiko erwarb zum Zweck, für die Gemeinde Flächen für Realersatz zu erwerben um zum Beispiel in Siedlungsnähe Gewerbe
ansiedeln zu können. Er hat eine Fläche von 273,28 Aren zum Preise von Fr. 30.-/m2 erworben, der benötigte Kredit
42
betrug Fr. 900'000.- und wurde genehmigt . Die erworbene Parzelle (913) wurde später (24. Oktober 1990) gegen eine
etwas kleinere Fläche zwischen Autobahn und Sägebachweg eingetauscht und wurde im Rahmen der Ortsplanrevision
zu Gewerbeland umgezont (neue Parzellennummer 986, heutiger Standort der Eishalle). Am 7. Dezember 1994 erfolgte
noch ein Landabtausch so, dass die Parzelle etwas besser arrondiert und ca. 60 m südwärts verschoben wurde. Damit
43
konnte auch ein Bedürfnis der Firma Burri Bau besser befriedigt werden . Am 16. November 1994 beschloss eine rekord-besetzte Gemeindeversammlung (451 Stimmberechtigte), dem Gemeinderat die Kompetenz zu erteilen für den
Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der noch zu gründenden Genossenschaft Sportzentrum Aaretal für eine Fläche
von ca. 11'000 m2 auf dieser Parzelle für das Erstellen einer Eissporthalle. Nach erfolgtem Ausbau auch des Sägebachweges verblieben der Gemeinde noch rund 4'500 m2 für die Ansiedelung von Gewerbebetrieben. Am 11. Dezember
1996 erteilte die Gemeindeversammlung die Kompetenz zum Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Firma KREBU
Metallfensterbänke AG.
Abbildung 9: Das Resultat heute, Eishalle hinten, Industriebauten vorne
Anlässlich der autobahnbedingten Landumlegung erhielt die Gemeinde an der Austrasse Land zugeteilt (3'876 m2), das
im Rahmen der Ortsplanrevision (1993) der Bauzone E1 zugeteilt wurde. Die Fläche wurde auf 5 Einfamilienhausparzellen und 1 Doppeleinfamilienhausparzelle aufgeteilt. Für die Erschliessungsstrasse (Gantrischweg) erfolgte noch ein
Landabtausch. Bei der Kompetenzerteilung für den Verkauf anlässlich der Gemeindeversammlung vom 30. März 1994
rechnete der Gemeinderat mit einem Nettoertrag von Fr. 1'200'000.-, der zur Entschuldung der Gemeinde eingesetzt
44
wurde .
Am 10. April 2002 erteilte die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat die Kompetenz zum Verkauf des nicht mehr
benötigten Löschgerätemagazins an der alten Thalgutstrasse. Dieser Verkauf ging zurück auf eine Abmachung mit der
Firma Rytz Hans AG, als die Gemeinde von ihr Land benötigte für das Trottoir an der alten Thalgutstrasse. Der Verkaufspreis mit Land betrug Fr. 80'500.-.
3.6. Über Jahrzehnte prägte das Kieswerk die Landschaft
Verfasser: Roger Lötscher, Stiftung Landschaft und Kies
3.6.1. Der Konkurs der Kieswerk Wichtrach AG
Über Jahre dominierte das Kieswerk Wichtrach die Landschaft auf der Nordseite von Niederwichtrach. 1976 ging das
Kieswerk in Konkurs.
42
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 637
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 125, 162, 344
44
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 92, 95
43
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Abbildung 10: Luftaufnahme Kieswerk Wichtrach 1975
3.6.2. Die Stiftung Landschaft und Kies
Abbildung 11: Das Grubengebiet nach Rekultivierung heute
45
Der Konkurs der Kieswerk Wichtrach AG führte zu einem Imageschaden für die gesamte bernische Kieswirtschaft und
zu einem Vertrauensverlust der Landeigentümer gegenüber den Abbaubetrieben. Der Unternehmer Theodor Kästli von
der Kästli AG Bauunternehmung vom Kieswerk Rubigen erkannte die missliche Situation. Dank seiner Überzeugungskraft gelang es ihm, neun Abbauunternehmungen im Raume Bern-Aaretal-Thun an einen Tisch zu bringen. Im Sinne
einer Imageschadensbegrenzung für die Kieswirtschaft kamen diese überein, die entstandene schwierige Situation gemeinsam in Ordnung zu bringen und damit die Allgemeinheit zu entlasten. So entstand 1976 die Stiftung Landschaft und
Kies mit dem Zweck «sich für die Belange des Landschaft- und Naturschutzes im Zusammenhang mit dem Abbau von
Steinen und Erden einzusetzen». Im Falle von Wichtrach hiess dies, das bisherige Landschaftsbild durch die Rekultivierung der 12 ha offenen Flächen wieder herzustellen. Dieser Gründungsakt erstaunt, wenn man bedenkt, dass trotz des
Preiskampfes in dieser Zeit letztendlich einem Konkurrenten geholfen wurde.
45
Siehe Geschichte Wichtrach, Heft 11
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
3.6.3. Ausweitung der Stiftungstätigkeit
Der Fall Wichtrach blieb in seinem Ausmass
ein Einzelfall, die Stiftung hatte in ihrer Geschichte nur noch zwei kleinere Fälle zu behandeln. Damit sich Derartiges nicht wiederholen konnte, führte der Kanton Bern ab 1976
bei neuen Bewilligungen zwei neue Instrumente ein: 1. verlangte er fortan eine Kaution
für die vorgesehenen Rekultivierungsarbeiten. 2, teilte er künftig die Abbaubewilligungen in Etappen ein, deren Freigabe an die
Rekultivierung der Vorgängeretappe geknüpft
wurde. Bei der weiteren Arbeit der Stiftung
rückte daher immer mehr der Bereich des
Naturschutzes in den Vordergrund. Auf den
kiesigen Flächen und in den Tümpeln der
Kiesgruben gedeihen seltene Tier- und Pflanzenarten, welche das Interesse der Naturbegeisterten erwecken. Neben der Erarbeitung
von Publikationen und Lehrmitteln zu diesem
Thema stellte die Stiftung ein eigenes Kurswesen für die Öffentlichkeit und für LehrperAbbildung 12: Biotop Wolfetal
sonen auf die Beine. Seit fast zehn Jahren
unterhält sie zudem eine eigene Truppe an Naturschutzprofis, die die Natur in den Abbaustellen ihrer Mitglieder gezielt
fördern. Das jüngste Kind der Stiftung ist der Lernort Kiesgrube in Rubigen - ein Klassenzimmer im Freien.
3.6.4. Pionierleistungen in der Rekultivierungstechnik
Die für die Rekultivierung der aufgelassenen Flächen betraute KAGA musste 1976 als Erstes mit den Grundeigentümern
einen Verteilschlüssel für den nur sehr spärlich auf die Seite gelegten Boden finden. Danach konnten erste Teilstücke
wieder rasch zu landwirtschaftlich nutzbarem Land zurückverwandelt werden. Die vorhandenen Senken wurden dafür
mit sauberem Aushubmaterial auf das ehemalige Niveau verfüllt und etappenweise mit
Boden versehen. Acht Jahre später war die
ehemalige Mondlandschaft verschwunden.
Mitte der Siebzigerjahre steckte die Rekultivierungstechnik noch in den Kinderschuhen.
Um das Vertrauen der Grundeigentümer
zurück zu gewinnen, setzte die KAGA viel
daran, das vorhandene Wissen anzuwenden
und weiter zu entwickeln. Von Anfang an
arbeitete sie daher mit schweizweit anerkannten Bodenfachleuten zusammen. Von 1976
an bis zum Abschluss der letzten Fläche aus
dem erweiterten Abbau 2008 fand eine Verfeinerung der Rekultivierungstechnik statt.
Während am Anfang noch mehr gefühlsmässig gearbeitet wurde, spielten immer mehr die
Planung, der Einsatz von technischen Hilfsmitteln sowie der Einbezug der späteren
Nutzer eine entscheidende Rolle. Das Know
How, das hier in diesem Gebiet erarbeitet
wurde, gab wegweisende Impulse für die
heutige in der Schweiz angewandte Praxis.
Abbildung 13: Trockenmauerwerk
3.6.5. Kiesgruben ersetzen Auenlebensräume
In Kiesgruben finden wir ein Mosaik an Kleinlebensräumen, die unsere Kulturlandschaft bereichern. Hier finden einige
Tierarten Zuflucht, welche ihre ursprünglichen Lebensräume in den Auen haben. Durch die Begradigung unserer Flüsse
gingen die Uferpartien mit ihren Schotterflächen und Wassertümpel verloren. Dies war der Lebensraum von heute selten
vorkommenden Tierarten wie Uferschwalbe, Flussregenpfeifer, Unke, Kreuzkröte und Geburtshelferkröte (Glögglifrösch).
Während der Kiesabbautätigkeit in Wichtrach konnte sich die Gelbbauchunke in den verschiedenen Wasserstellen halten. Einige Jahre fanden sich auch die Uferschwalben zum Brüten ein. Diese benötigen Sandschichtungen, in welche sie
ihre Brutröhren graben. Beim Reservat Täli konnte sich schliesslich eine Population Geburtshelferkröten ansiedeln, die
auch heute noch mit ihren klingenden Rufen die Besucher in lauen Abendstunden verzücken.
3.6.6. Ein einzigartiges Vernetzungsprojekt
Als die KAGA 1990 die Bewilligung für eine Erweiterung des Kiesabbaus eingab, reichte sie mit dem Abbauprojekt auch
ein freiwilliges Vernetzungsprojekt ein. Das gesamte ehemalige Abbaugebiet sollte dabei mit den bestehenden Landschaftselementen - wie der grossen Baumhecke an der Geländekante und dem Wald vernetzt werden. Eine Vernetzung
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
bringt eine landschaftliche Aufwertung. Sie verbindet die einzelnen Lebensräume miteinander und ermöglicht es den
Tieren, sicher von einem Ort zum andern zu gelangen.
Die Vernetzungsidee konnte realisiert werden, weil auch die Grundeigentümer und die Gemeinde Wichtrach ihre Einwilligung zum Vorhaben gaben. Ein wichtiger Faktor bildete dabei auch die vorgenommene Güterregulierung, welche einen
Landabtausch und eine Neueinteilung der Parzellen beinhaltete. So konnten nach und nach die einzelnen Landschaftselemente erstellt werden. Als erstes entstand das Reservat Täli mit dem Weiher, den alten Bäumen und den angrenzenden Magerwiesen. Schon bald wurde auch eine zweite, grosse Hecke gepflanzt. In den letzten Jahren entstanden
schliesslich weitere Quervernetzungen, die in Gefällrichtung verlaufen und die Vernetzungsfunktion des ehemaligen
«Wolfetal-Baches» ersetzen.
3.6.7. Generationenprojekt für Zukunft sichern
2003 sind die letzten Vernetzungselemente
fertig gestellt worden. Dabei handelt es sich um
eine Hecke, eine Blumenwiese, verschiedene
Kiesflächen und eine künstliche Uferschwalbenwand. Damit dieses Generationenprojekt
auch in Zukunft Bestand hat, sind die einzelnen
Flächen im Grundbuch als Dienstbarkeit vermerkt. Der Rückzug der KAGA aus dem Gebiet
erfolgt auch bezüglich des Vernetzungsprojekts
geordnet. So hat sie ein Pflegekonzept in Auftrag gegeben, das die wichtigsten Unterhaltsarbeiten beschreibt und das Ziel verfolgt, die
Qualität der einzelnen Ökoflächen und der
Vernetzung als Ganzem zu erhalten. Schliesslich werden die Grundeigentümer in den nächsten Jahren in der richtigen Pflege dieser wertvollen Naturelemente durch die Mitarbeitenden
der Stiftung Landschaft und Kies geschult.
Abbildung 14: Uferschwalben-Wand
Welche Qualität dieses reich strukturierte Gebiet aufweist, zeigt sich unter anderem an den hier beobachteten Vögeln. Schon seit einigen Jahren brütet der Neuntöter
in einer der dornreichen Hecken, und vor zwei Jahren zeigte sich sogar der in der Schweiz ausgestorbene Rotkopfwürger auf dem Durchzug.
4. Verkehr
4.1. Öffentlicher Verkehr (ÖV)
Verfasser: Peter Lüthi
4.1.1. Die Entwicklung der SBB, der Bahnhof Wichtrach
In der Ausgabe vom 12. September 1981 berichtete die Berner Zeitung: „Die SBB bauen die Aaretal-Linie mit 86,7 Millionen Franken aus“. Als Ziel wurde angegeben eine Verkehrssteigerung bis zu 260 Züge (1980: 155 Züge), die mit Geschwindigkeiten von 140 bis 160 km/Stunde die Strecke zurücklegen sollten, begründet mit dem Doppelspurausbau der
Lötschberglinie. Münsingen, Wichtrach und Kiesen sollten schienenfrei zugängliche Perrons erhalten. Für den Stückgutverkehr sollten nur noch Münsingen und Kiesen bedient werden. In Rubigen, Münsingen, Wichtrach und Kiesen sollten
die ca. 70 jährigen mechanischen Stellwerke durch Spurplanstellwerke und automatische Streckenblocks mit Gleiswechselbetreib ersetzt werden. Die alten Aufnahmegebäude in Rubigen, Münsingen und Kiesen sollten abgebrochen werden.
Dasjenige von Wichtrach wurde als wertvoller Zeuge eines Landbahnhofes der Bahnbauzeit erachtet und sollte deshalb
stilgerecht renoviert werden. Auf allen Stationen sollten Parkflächen für Personenwagen und Zweiradfahrzeuge gebaut
werden.
Um die Frage Umbau oder Neubau des Bahnhofes Wichtrach entstand in unserer Gegend eine Kontroverse, die die
Gemeinderäte von Ober- und Niederwichtrach im Frühling 1982 bewegten, bei der Bevölkerung in den Gemeinden Gerzensee, Mühledorf, Nieder- und Oberwichtrach eine Umfrage durchzuführen. Die Gemeinde Kirchdorf wollte sich an der
Umfrage nicht beteiligen. Die Kosten für den Neubau wurde beziffert mit Fr. 2,59 Mio, derjenige für den Umbau mit Fr.
2,9 Mio. Die Mehrkosten von rund Fr. 300'000.- für die Erhaltung des alten Bahnhofes gingen zu Lasten der SBB. Mit
Schreiben vom 9. Juli 1982 teilte die SBB dem Gemeinderat von Oberwichtrach mit, dass sie Kenntnis genommen haben von der durchgeführten Bevölkerungsumfrage.
Das Plebiszit habe die SBB ein wenig überrascht, insbesondere das Grössenverhältnis des Entscheides zu Gunsten der
Erhaltung des gegenwärtigen Gebäudes. Man werde deshalb der Generaldirektion die Variante „Um- und Ausbau des
bestehenden Bahnhofes“ beantragen. Dass damit nicht alle befriedigt waren, zeigt der Kommentar des Protokollführers :
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„Die Vernunft muss demzufolge der Nostalgie Platz machen“ . Damit war der Entscheid für die Renovation faktisch
gegeben.
1988 beschloss die Einwohnergemeinde den provisorischen Beitritt zum Abonnementsverbund „Bäre Abi“, einem Abonnementssystem zur Verbilligung des Berufs- und Schulverkehrs. Der Kanton sollte 1/3, die Gemeinden 2/3 der Verbilli47
gung übernehmen, für Oberwichtrach wurde mit maximal Fr. 40'200.- pro Jahr gerechnet . Am 23. Juni 1993 erfolgte
dann der definitive Beitritt.
1989 wurde in der Einwohnergemeindeversammlung erstmals eine Frage zur NEAT gestellt. Der Gemeinderat konnte keine Auskunft
48
geben .
Am 21. Juni 2000 konnte der Gemeinderat
mitteilen, dass der Bahnhof Wichtrach nicht
geschlossen würde, „da der Umsatz die Vorgaben der SBB überschreite“. Der Schalterdienst
sollte allerdings ab 1. August 2000 geschlossen
und von Münsingen übernommen werden. Dies
verzögerte sich dann aus verschiedenen Gründen und wurde schlussendlich auf den 1. Februar 2003 endgültig. Für ältere Leute wurden
Instruktionskurse angeboten, wie man Billette
am Automaten lösen konnte!
2002 tauchte ein neues Problem auf: Im Hinblick auf die Einführung von Doppelstockzügen
wurde die Neumatt-Überführung angehoben.
Die Brücke wurde seinerzeit für eine maximale Belastung von 8 Tonnen gebaut und nun stellte sich die Frage einer
Belastungserhöhung. Nach schwierigen Verhandlungen konnte die Sanierung der Brücke beschlossen werden, Bruttokosten Fr. 320‘000.-, an die die SBB schlussendlich 145‘000.- zu bezahlen hatte, die Differenz ging zulasten der Ge49
meinde Niederwichtrach .
Abbildung 15: Bahnhof 1981
4.1.2. Der Postautoverkehr
1977 sollte eine neue Vereinbarung über den Postautoverkehr Wichtrach-Münsingen unterzeichnet werden, der Ge50
meinderat von Oberwichtrach stellte aber Fragen an Münsingen, was zu einiger Unruhe führte .
Geschichte des Postautoverkehrs ermitteln.
1982 wurde der Ausbau der Thalgutstrasse beschlossen. Als dann aber die Kreispostdirektion Bern nachträglich noch
den Einbau von zwei Bushaltebuchten im Raum Birkenweg verlangte, verweigerte die Einwohnergemeindeversammlung
51
den zusätzlichen Kredit von Fr. 34'000.- .
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dez. 1993 legte der Gemeinderat das Gesuch um eine Defizitgarantie für einen
Versuchsbetrieb „Nachtbus“ Aaretal zum Entscheid vor, wobei der Gemeinderat Ablehnung beantragte. Dem Antrag wird
mit 57 Jastimmen und 56 Neinstimmen zugestimmt.
4.2. Kantonsstrassen
4.2.1. Ausbau Bahnhof- und Thalgutstrasse
Am 9. März 1977 wurde gestützt auf ein Vorprojekt ein Projektierungskredit für die Sanierung der Bahnhofstrasse von Fr.
20'000.- bewilligt, Fr. 15'000.- für die Strasse (zulasten Kanton) und Fr. 5'000.- für die Trottoiranlage (zulasten Gemeinde).
Am 11. Mai 1977 orientierte der Gemeinderat über verschiedene Probleme bei der Projektierung, so ging es um unterschiedliche Interessen zwischen Kanton und Gemeinde (die Strasse ist Verbindungsstrasse ins Gürbetal) und um Interessen der Landbesitzer, die Bedeutung des Engimannstöcklis, die Einmündung in die Bern-Thunstrasse, wo auch das
Problem der Fussgängerunterführung zur Diskussion stand.
Am 24.Mai 1978 wurde ein Kredit bewilligt von Fr. 142'000.- zum Erwerb und Abbruch des Engimannstockes sowie den
Landerwerb. Der Stock war deutlich älter als 1865, dem Baujahr des Bauernhofes und beherbergte früher eine Nagelschmiede, dann eine Sattlerwerkstatt, dann wurden Knechtezimmer darin eingerichtet. Die Wohnung im 1. Stock wurde
52
vermietet, zuletzt an Italiener .
46
GR Oberwichtrach, 1981 – 1985, Seite 430
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 564
48
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 590
49
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 128, 148
50
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 192
51
EWG Oberwichtrach, 1972-1992, Seite 376
52
Interview W. Engimann in der BZ vom 16. Juni 1979
47
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Am 31. Oktober 1979 wurde darüber orientiert, dass bei der Bahnhofstrasse das im Oktober/November 1977 aufgelegte
Projekt rechtskräftig sei, nachdem die drei Einsprachen, die bis zum Regierungsrat weitergezogen wurden, von diesem
nicht geschützt wurden. Noch offen waren der Zustand des Dorfbachkanals sowie diverse Umorganisierungen im Bereich der Einmündung in die Bahnhofstrasse. In das Projekt einbezogen wurden auch Anpassungen an der BernThunstrasse mit Einspurstrecken von Thun bzw. von Bern Richtung Hängertstrasse. Als Baubeginn wurde das Jahr 1981
genannt. An der gleichen Sitzung wurde ein Kaufvertrag mit Otto Ryser für 193 m2 Land von Parzelle 334 an der Bahnhofstrasse zur Sanierung der Kurve zur Überführung bewilligt.
An der gleichen Sitzung wurde über das
Sanierungsprojekt Thalgutstrasse gesprochen, das „demnächst“ vom Kanton aufgelegt werden solle mit Verbreiterung der
Strasse, einem Trottoir durchgehend von
der Station bis zur Thalgutbrücke, einer
Fussgängerunterführung von der Niesenstrasse zum Bürglenweg.
Am 30. Oktober 1980 wurde das Projekt
Sanierung Bahnhofstrasse mit Einmündung
Bern-Thunstrasse zum Entscheid vorgelegt
nach einer langen „Leidensgeschichte“. Es
wurde auf das Projekt Lehmann aus dem
Jahre 1969 verwiesen. Es wurde auf Veränderungen im Verkehr verwiesen, vor
allem auf den Lastwagenverkehr über die
neue Thalgutbrücke. Es wurde ein Kredit
beantragt von Fr. 780'000.- für die von der
Gemeinde zu tragenden Leistungen, einschliesslich der ältesten Trinkwasserleitung
Abbildung 16: Der alte Engimann-Stock, Trottoir beachten!
der Gemeinde in der Bahnhofstrasse. Offen
blieb noch das Problem Landerwerb der Familie Daepp, weil der vom Gemeinderat vorgeschlagene Realersatz abgelehnt wurde. Am 28. Oktober konnte auch über diese Pendenz beschlossen werden und es wurde ein zusätzlicher Kredit
von Fr. 14'100.- für den Landerwerb beschlossen.
Am 28. Oktober 1981 wurde das Projekt Neubau einer Gehweganlage und Ausbau der Thalgutstrasse zum Entscheid
vorgelegt mit einem Kreditbedarf von Fr. 491'000.-. Am 16. Juni 1982 mussten noch ein Nachkredit für Landerwerb und
Inkonvenienzen beschlossen werden im Betrage von Fr. 140'000.-, die eingehend begründet wurden.
Der Ausbau der Strassen hatte noch eine Folge, über die anlässlich der Versammlung vom 15. Juni 1983 orientiert wurde: Am 7. Mai 1980 hatte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h
angeordnet von der Einmündung Schürlimattweg bis über die Bahnhofüberführung. Dagegen haben Gemeinde und
Private Einsprache erhoben mit dem Begehren, die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits ab der Einmündung Stadelfeldstrasse zu führen. Am 11. Oktober 1982 erhielt die Gemeinde den Bescheid, auf die Einsprache werde nicht eingetreten und die Verfügung vom 7. Mai 1980 werde aufgehoben, da inzwischen die Strasse ausgebaut und die Vortrittsrechte in die Hauptstrassen geregelt worden seien!
4.2.2. Trottoiranlagen an der Bern-Thun-Strasse
Am 24.5.1978 beschloss die Gemeindeversammlung Oberwichtrach einen Bruttokredit von Fr. 50'000.- für eine Trottoiranlage von der alten Post bis Einmündung Bodenweg (auf der Westseite der Bern-Thun-Strasse). Am 15. Juni 1983
erfolgte der Beschluss für einen Bruttokredit von Fr. 145'000.- für eine Trottoiranlage vom Gasthof Kreuz bis zur Gemeindegrenze Niederwichtrach auf der Ostseite der Bernstrasse. Da Niederwichtrach zur gleichen Zeit das Trottoir vom
Dorfzentrum bis zur Einmündung Kirchstrasse baute, entstand eine durchgehende Fussgängerverbindung zwischen den
beiden Dörfern. An der gleichen Versammlung führte der Gemeinderat eine Konsultativabstimmung durch für den Ausbau einer Trottoiranlage vom Hofackerweg bis in die Maurachern. Im ursprünglichen Projektauftrag hatte das Ing. Büro
Lehmann für einen Geh- Rad- und Flurweg ca. Fr. 537'000.- gerechnet. Die Firma Fuhrer hat dann ein reduziertes Projekt berechnet nur bis Zinggacher von Fr. 270'000.-. Mit knappem Mehr entschied sich die Versammlung konsultativ für
einen Ausbau bis Maurachern.
Am 10. Juni 1985 teilte der Gemeinderat Oberwichtrach der Einwohnergemeinde mit, dass ein erster Ausbauteil vom
Hofackerweg bis zum Breitenweg eigentlich spruchreif wäre, dass aber die Trottoir-Planung an der Thunstrasse im Moment blockiert sei durch die Frage des Radweges von Kiesen nach Wichtrach. Am 6. November bewilligte die Gemeindeversammlung dann einen Kredit von Fr. 140'000.- für ein 1,5 m breites Trottoir vom Hofackerweg bis zum Breitenweg.
Zusätzlich wurde ein Kredit von 32'000.- Fr. bewilligt für den Ersatz der Wasserleitung im Trottoir. An der gleichen Versammlung wurde die Orientierung bezüglich des Radweges Kiesen-Wichtrach etwas präzisiert und ein paar Varianten,
die zur Diskussion ständen, wurden erwähnt.
Am 24. Juni 1999 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach einen Kredit von Fr. 56‘000.- zur Sanierung
der Beleuchtung der Staatsstrasse, da für Erweiterungen, Sanierungen und Unterhalt der Staatsstrassenbeleuchtung im
53
Gemeindebereich die Gemeinde zuständig sei, der Kanton die Aufwendungen zu 70% subventioniere .
5353
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 72
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
4.3. Ausbau Gemeindestrassen
4.3.1. In Oberwichtrach
Am 11. Mai 1977 musste die Einwohnergemeinde über den Grundeigentümerbeitragsplan Stadelfeldstrasse beschliessen. Bemerkenswert dazu ist eigentlich, dass der Protokollführer es für wichtig befand festzuhalten, dass die Orientierung zu diesem Traktandum mittels Hellraumprojektor stattfand! Die Regelung erfolgte auf Grund des kantonalen Dekretes vom 17. September 1972. Die Kosten für die Stadelfeldstrasse betrugen Fr. 394'833.-. Der Grundeigentümerbeitrag
betrug im Mittel 30%. Am 10. Dezember 1977 beschloss die Einwohnergemeinde einen Kredit von Fr. 103'000.- zusammen mit der Gemeinde Niederwichtrach, die zusätzlich Fr. 54'000.- zu zahlen hatte für den Endausbau der Stadelfeldstrasse bis zur Landi.
Weitere Ausbauten:
•
•
•
•
10.12.1977: Teerung Heiemattweg, Kredit 35'000.- (wegen starken Ausschwemmungen bei Gewittern).
24.5.1978: Beitrag an die Strassen- und Trottoirbaukosten der Stockhornstrasse, die von Herrn Engel zu erstellen
war und nach Erstellung von der Gemeinde übernommen wurde (Fr. 42'000.-) sowie 24'000.- für die Verbreitung der
Niesenstrasse auf der Länge der Parzelle Engel.
9.12.1978: Festlegung der Grundeigentümerbeiträge für die Teerung des am 1.1.1977 von der Rechtsame- an die
Einwohnergemeinde übergegangenen Birkenweges (50%).
31.10.1979: Beitrag von 15% an die Ausbaukosten des Bodenweges wegen der Erstellung von 11 Einfamilienhäusern. Kosten Fr. 12'000.-. Die Beteilung der Gemeinde wurde damit begründet, dass die Gemeinde Besitzerin des
Bodenweges sei und der Weg auch von der Öffentlichkeit (z.B. Schülern benützt würde).
Am 7. Dezember 1983 beschloss die Einwohnergemeinde ein neues Strassenreglement als Ersatz des bisherigen Wegreglements vom 10.10.1967, das im Wesentlichen aufbaute auf dem Musterreglement des Kantons und dem Reglement
der Gemeinde Rubigen. Mit dem neuen Reglement wurden die planungsrechlichen Aspekte besser berücksichtigt, ebenfalls die Möglichkeiten einer Parkplatzbewirtschaftung (blaue Zone oder Parkingmeter).
Die Liste ist zu vervollständigen
4.3.2. In Niederwichtrach
Am 24. Juni 1985 äusserte sich die Gemeindeversammlung in einer Konsultativabstimmung negativ zu einem Ausbauprojekt Chäsereiweg-Oberdorfstrasse-Herrlichkeit, basierend auf einem Überbauungsplan, gegen den 15 Einzeleinsprachen und eine Kollektiveinsprache mit 37 Unterschriften vorlagen, eine Einsprache konnte erledigt werden. Vor allem
Widerstand entstand gegen ein Trottoir entlang der Strasse, weil befürchtet wurde, der Verkehr würde zunehmen und
schneller werden und der Eingriff ins Privateigentum stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, den der Ausbau bringe,
54
worauf der Gemeinderat schlussendlich auf den Bau des Trottoirs verzichtete .
Am 7. Dezember 2000 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 68‘000.- für verkehrsberuhigende
55
Massnahmen im Oberdorf .
Die Liste ist zu vervollständigen
5. Entwicklung der Infrastruktur
5.1. Hochbauten
Am 12. April 1978 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach Projekt und Kredit von Fr. 1‘500‘000.- für eine Mehrzweckhalle. Zusammen mit den beiden Klassenzimmmern kostete die Baute
56
schlussendlich 2‘050‘930.- .
1983 wurde eine Eissporthalle in unserer Gegend zum Thema, konkret
im Raum Unterrain in Niederwichtrach. Es sollte jedoch noch rund 12
Jahre dauern, bis dieses Anliegen schlussendlich zum Tragen kam,
indem die Gemeinde Oberwichtrach Land in der Sagimatte einer neugegründeten Genossenschaft Sporthalle Sagibach im Baurecht zur
Verfügung stellte. Es wurde mit rund 7 Mio. Fr. Baukosten gerechnet,
57
angestrebt wurde ein Genossenschaftskapital von rund Fr. 750‘000.- .
Abbildung 17: Eisporthalle Sagibach
Am 18. Juni 1998 lehnte die Gemeindeversammlung Niederwichtrach
den Beitritt zu einer „Genossenschaft Nahwärmeverbund Dorf“ mit
einem Beitrag von Fr. 350‘000.- und einer Bürgschaftsverpflichtung von
Fr. 350‘000.- ab. Ausgehend vom Schulhaus mit Mehrzweckhalle sowie
54
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 340, 350
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 98
56
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 245, 285
57
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 328; 1995-2003, Seite 6; Vorstehendes Kapitel 4.5.
55
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
zwei grösseren Neubauvorhaben in unmittelbarer Nähe (Überbauung Chäsereiweg-Oberdorfstrasse und Dorfplatz) war
58
geplant, eine mit Grünschnitzeln arbeitende Wärmeversorgungsanlage zu bauen .
5.2. Wasserversorgung
Verfasser: Peter Lüthi
5.2.1. Oberwichtrach
Steigender Wasserverbrauch, Qualitätsanforderungen und Kosten beschäftigten die Wasserkommission zunehmend.
Für die wichtige, 1909 geschaffene Quellfassung im Heiegraben mit der entsprechenden Zuleitung zum Reservoir wurde
im Sommer 1981 ein Kredit von Fr. 40'000.- beantragt zum einen zur Untersuchung der Qualität der Zuleitung, wo Defekte vermutet wurden, zum andern aber auch um nach weiteren nutzbaren Quellen im Zuflussgebiet des Reservoirs zu
suchen.
Mit Datum 2. Februar 1984 lieferte die Firma Kellerhals und Haefeli einen Bericht ab über „hydrogeologische Abklärung
der Wasservorkommen im Wiftrechwald, Heiegraben und im Täli“. Im Bericht wurde vermerkt, dass sich „der ausserordentlich trockene Herbst 1983“ sehr gut geeignet habe für die Quellwasserprospektion, da die repräsentativen minimalen
Schüttungsmengen gemessen werden konnten und oberflächliche, nur auf nasse Witterungsbedingungen zurückzuführende, kaum in Erscheinung traten. Die Suche erfolgte im Wifterechwald (Buechholz, unterhalb der Gutstrasse im Einzugsgebiet des Leusengrabenbaches), im Heiegraben bis Krückhaldeweg und im Täli. Die Funde im Bereich Gutstrasse
werden heute von den Oberwilern genutzt. Im Heiegraben wurden die bekannten Funde bestätigt und im Täli wurden
erstmals mit elektromagnetischen Messungen das Gebiet vom Moos und Aspi bis Breitenbach in Ergänzung zu früheren
Untersuchungen untersucht. Es wurden da keine wirtschaftlich nutzbaren Grundwasservorkommen gefunden.
Der Neubau des Wasserreservoirs im Staldenacker, die Versorgung des Bezirks Niederwil mit Trink- und Löschwasser sowie
Ersatz der Wasserleitung vom Krückhaldenweg bis zum Schützenhaus sowie Fernwirkanlage zwischen Pumpwerk und Reservoir wurde am 16. September 1987 genehmigt und ein Kredit
von Fr. 2'052'000.- gesprochen. Das bestehende Reservoir
stammt aus dem Jahr 1909. Das neue Reservoir soll einen
Inhalt von 1'400 m3 haben (1'000 m3 Trinkwasser, 400 m3
Löschwasserreserve) und den Bedarf bis ca. 2030 abdecken.
Im Reservoir wurde ein Pumpwerk für die Versorgung des Bereiches Niederwil eingebaut. Die Steuerung des GrundwasserPumpwerkes aus dem Jahre 1977 war schadhaft und musste
ersetzt werden durch eine vollautomatische Steuerung der Betriebsabläufe und der Registrierung. Die Anbindung des Reservoirs an das Dorfnetz musste erneuert und vergrössert wer59
den .
Abbildung 18: Pumpwerk im Reservoir Staldenacher
Mitte 1983 wurde ein Kredit von Fr. 15'000.- beantragt zur Sanierung der Quellfassung Heiegraben. Im Sommer 1984 wurde ein Kredit von Fr. 400'000.- beantragt für den Ersatz der
1,7 km langen Zuleitung von der Heiegrabenquelle zum Reservoir. Es wurde mit einer Subvention von Fr. 100'000.gerechnet von Seiten der GVB. Es wurde dabei der Nitratgehalt verglichen zwischen dem Quellwasser und dem gepumpten Grundwasser: 19 mg/l gegenüber 34 mg/l.
Am 16. September 1987 wurde der Ersatz des ebenfalls aus dem Jahr 1909 stammende Reservoirs beantragt. Dabei
sollte die Kapazität von 400 m3 erhöht werden auf 1'400 m3 (1'000 m3 Trinkwasser, 400 m3 Löschwasserreserve). Die
ursprüngliche Kapazität war ausgerichtet auf 800 Einwohner. Das neue Reservoir in Staldenacher sollte den Bedarf bis
ca. 2030 abdecken. Im Reservoir sollte ein Pumpwerk eingebaut werden um den Bezirk Niederwil zu versorgen. Die
ganze Anlagensteuerung vom Grundwasserpumpwerk zum Reservoir sollte erneuert und vollautomatisiert werden. Zudem sollte ein Teil der Transportleitung im Raum Breitenbach vergrössert werden um die Reibungsverluste zu vermindern. Die Gesamtkosten wurden veranschlagt mit Fr. 2'052'000.-. Zur Sicherung der Stromversorgung der Steuerung
60
war eine Notstromgruppe vorgesehen für eine Dauer von 96 Stunden .
In der Berichtsperiode erfolgten folgende Ergänzungen bzw. Erweiterungen des Netzes:
•
•
•
•
•
20.9.1978: Netzerweiterung Bodenweg, neue Hauptwasserleitung vom Boden bis AVIA-Garage, Fr. 80'000.-, wegen
Überbauung Häsler, Parzelle 76
20.3.1979: Weiterausbau an der Stockhornstrasse, 2. Etappe Ausbau „Engel“, Fr. 20'000.31.10.1979: Weiterausbau an der Stockhornstrasse, 3. Etappe Ausbau „Engel“, Fr. 62'000.15.6.1988: Verlegung und Erweiterung der Leitung wegen Neubau der Personalunterführung SBB, Fr. 50'000.21.6.1989: Erweiterung Leitung Bahnhofplatz wegen Umbau Bahnhofplatz.
16.12.1992: Ringleitung Niesensrasse- Austrasse, Teilstück Gantrischweg, Fr. 50'000.-
58
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 56
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 537
60
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 335, 427, 537
59
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Im Dezember 1977 beantragte der Gemeinderat die Integration der Wasserrechnung in die ordentliche Verwaltungsrechnung der Gemeinde und Abschreibung des Verwaltungsvermögens der Wasserversorgung auf Fr. 1.-, was von der
61
Einwohnergemeinde verworfen wurde. Erst im Sommer 1981 wurde der Antrag zur Integration anstandslos genehmigt .
Am 23. Dezember 1993 wurde die Gemeindeversammlung orientiert, dass man mit der Gemeinde Niederwichtrach eine
Konzession für eine Grundwasserfassung erhalten habe als Ersatz für das Grundwasserpumpwerk an der Thalgutstrasse. Versuche haben am Mälchplatz eine gute Schüttung und qute Wasserqualität gebracht. Leider wolle nun die Gemeinde Niederwichtrach nicht mehr mitmachen und ziehe einen Ausbau am jetzigen Standort Au vor. Oberwichtrach
wolle da nicht mitmachen, weil der Nitratgehalt dort bereits bei der Obergrenze von 40 mg/l liege. Niederwichtrach wäre
aber bereit, Oberwichtrach auf ihrem Gemeindegebiet die Wasserfassung bauen zu lassen.
Offensichtlich konnten die Probleme zwischen den beiden Gemeinden behoben werden und am 10. Juni 1998 wurde der
Gemeindeversammlung ein Brutto-Kredit von Fr. 1'466'000.- vorgelegt für einen Doppelbrunnen beim Mälchplatz, einer
Transportleitung von da zum Pumpwerk Au, dem Ausbau des Pumpwerkes und dessen Steuerung und einer Verbindungsleitung vom Pumpwerk Au zum alten Pumpwerk Thalgut. Die Bruttokosten für Oberwichtrach sollten Fr. 940'000.62
betragen, es wurde mit Subventionen von rund Fr. 250'000.- gerechnet . Die Einwohnergemeinde Niederwichtrach
63
stimmte dem Vorhaben ebenfalls zu, allerdings sehr knapp im Stimmenverhältnis von 40:39 Stimmen .
Am 9. Dezember 1999 beschloss die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 70'000.- für die Erarbeitung eines
Leitungsinformationssystems (LIS). Beauftragt wurde der Grundbuchgeometer, der Zugriff der Gemeinde auf diese Daten über das Internet wurde als „nicht möglich“ bezeichnet. Am 10. April 2002 musste dann ein Nachtragskredit von Fr.
26'500.- genehmigt werden, dies weil die Planungsgrundlagen bei Wasser gut, beim Abwasser dagegen ungenügend
waren. So hat man 600 Schächte geschätzt, effektiv waren es dann aber deren 1'509, Sonderbauwerke schätzte man
64
mit deren 5, effektiv waren es 26, Planausgaben hat man mit 37 angenommen, effektiv waren es deren 84 .
Am 20. Juni 2001 beschloss die Einwohnergemeinde erhebliche Anhebungen bei den Anschlussgebühren, die seit dem
19.6.1991 galten um so Reserven für die Erneuerung der Wasserversorgung zu schaffen. So wurde der Ansatz pro
65
Belastungswert von Fr. 65.- auf Fr. 115.- und die Minimalgebühr für einen Neuanschluss auf Fr. 2'300.- festgelegt .
5.2.2. Niederwichtrach
Am 2. Juli 1975 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 84‘000.- für die Sanierung des Reservoirs und
den Einbau einer Chlorieranlage zur Abwendung von Folgen von Verunreinigungen aus dem Quellenbereich.
Am 22. Juni 1976 stimmte die Gemeindeversammlung gegen heftigen Widerstand der Landbesitzer der Errichtung einer
definitiven Gewässerschutzzone zu, zum Schutze der Grundwasserfassungen und Quellen. Hauptgründe für den Widerstand war Unkenntnis der Grösse der Zonen und der Auflagen für die Landbesitzer. Am 17. Dezember 1984 genehmigte
die Gemeindeversammlung einen Planungskredit für die Sanierung der Wasserversorgung mit 7 Punkten mit einer geschätzten Bausumme von Fr. 923‘000.-. Diskussionspunkt war vor allem der Neubau des Reservoirs. Am 24. Juni 1985
bewilligte die Gemeindeversammlung ein Sanierungsprojekt, ausgearbeitet von Fa. WATEC, Thun, im Ausmasse von
1,4 Mio Fr. Auf Grund von Vorschriften der Gebäudeversicherung musste die Gemeindeversammlung am 14. Juni 1989
einen weiteren Planungskredit bewilligen, da in Zusammenhang mit dem Neubau des Reservoirs Gauchit auch die Erweiterung des Hydrantennetzes geprüft werden musste. An der gleichen Versammlung orientierte der Gemeinderat,
dass Pumpversuche am Mälchplatz positiv verlaufen seien und „zurzeit geprüft werde, zusammen mit Oberwichtrach ein
66
Pumpwerk am Mälchplatz einzurichten“ .
Am 18. Juni 1998 genehmigte die Gemeindeversammlung Niederwichtrach mit 40 Ja zu 39 Neinstimmen das Projekt
Mälchplatz/Au zusammen mit der Gemeinde Oberwichtrach.
Am 20. Juni 2002 beschloss die Gemeindeversammlung die Einrichtung eines Leitungsinformationssystems (LIS), kompatibel mit demjenigen von Oberwichtrach, und bewilligte einen Kredit von Fr. 125‘000.-.
5.3. Schmutzwasserentsorgung
Verfasser: Peter Lüthi
5.3.1. Entwicklung der ARA Münsingen 67
Im Herbst 1976 wurden nach dem Beitritt der Gemeinden Kirchdorf und Gerzensee im Jahre 1973 auch die Gemeinden
Tägertschi und Häutligen in den ARA-Gemeindeverband aufgenommen.
Im Dezember 1977 musste ein Kredit von Fr. 11'050.- bewilligt werden für den Einbau der 3. Reinigungsstufe (Phosphateliminierung) mit Eisensulphat als Fällmittel. Das ursprüngliche Projekt mit Aluminiumsulphat als Fällmittel verzögerte
sich wegen des Fehlens der Subventionszusage von Seiten des Bundes. Während der Wartezeit entstand die neue
Lösung mit Eisensulphat, die im Betrieb wesentlich günstiger werden sollte, jedoch wurde die technische Einrichtung
teurer.
61
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 200, 334
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 454
63
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 121
64
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 5
65
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 145
66
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 201, 221, 336, 391
67
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 164, 196, 360, 383, 391, 417, 429, 642, 742
62
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1981 musste die ARA vom Regenwasser entlastet werden durch Einbau eines Regenklärbeckens mit Gesamtkosten von
Fr. 1, 74 Mio., für Oberwichtrach Fr. 356'000.- brutto.
Schon 1982 musste ein neuer Bodenrechen installiert werden (Gesamtkosten Fr. 274'000.-), für Oberwichtrach brutto Fr.
34'000.-. Im gleichen Jahr wurde der 1973 zwischen den Verbandsgemeinden abgeschlossene und 1976 erweiterte
Vertrag vollständig überarbeitet und neu abgeschlossen.
Die ständig neu anfallenden Kosten für Unterhalt und Ausbau der ARA führten 1983 dazu, dass für Neubauten in
Oberwichtrach eine einmalige Kläranlage-Einkaufsgebühr beschlossen wurde im Umfang von 10 Promille des amtlichen
Wertes.
1984 erfolgte der Anschluss von Häutligen an die ARA-Münsingen bzw. an den ARA-Westkanal in Niederwichtrach. Dies
bedingte eine Regenwasserentlastung im Channebüel mit dem Gansgraben als Vorfluter, Kosten für den Anschluss Fr.
182'000.-, Anteil Oberwichtrach Fr. 37'200.-.
Der bisher in der Landwirtschaft eingesetzte Klärschlamm musste bis Ende 1990 hygienisiert werden. Zudem waren
immer weniger Landwirte bereit, Klärschlamm auf ihren Feldern auszubringen. Somit mussten neue Lösungen gesucht
werden. Zudem standen Sanierungen an. Es wurde ein Projekt ausgearbeitet, umfassend die Klärschlammentwässerung, Sanierung der Belüftung, Nutzung des Faulschlammgases, neuer Gasometer, Umbau des Betriebsgebäudes und
Erneuerung der Kommandozentrale, Gesamtkosten Fr. 5,898 Mio. Fr., Anteil Oberwichtrach brutto Fr. 710'000.-, Niederwichtrach Fr. 555‘000.Bereits 1992 musste ein Kredit für die 2. Sanierungsetappe bewilligt werden, wobei es um die Sanierung der Phosphatfällung, Sicherheitsmassnahmen und Ersatz von Asbestisolationen ging; Gesamtkosten Fr. 576'000.-, Anteil
Oberwichtrach brutto Fr. 70'000.-, Niederwichtrach Fr. 54‘000.-. Dabei wurde der Projektteil „Schlammrückführung“ aus
Kostengründen zurückgestellt und erst anlässlich der Versammlung vom 23.6.93 bewilligt, Kosten Fr. 460'000.-, Anteil
68
Oberwichtrach Fr. 55'430.-, Niederwichtrach Fr. 43‘194.- .
Am 16. November 1994 wurde berichtet, dass der 1968 erstellte
Westkanal mittels Kanalfernsehen untersucht und dabei erhebliche
Schäden festgestellt wurden. Für die Behebung dieser Schäden
musste ein Kredit von Fr. 460'000.- brutto, Anteil Oberwichtrach Fr.
55'430.-, bewilligt werden.
1980, beim Bau des Regenbeckens der ARA wurde ein weiteres im
Thalgut und eines in Niederwichtrach projektiert. Eine Studie im Jahr
1994 zeigte, dass das Becken im Thalgut gebaut werden sollte und
man auf dasjenige in Niederwichtrach verzichten könne. Mit dem
Regenbecken sollte der Westkanal entlastet und bei Hochwasser
weniger Schmutz in die Aare gelangen. Die Bruttokosten für das
Becken im Thalgut betrugen brutto Fr. 810'000.-, der Anteil
Oberwichtrach Fr. 165'000.-, der Anteil Niederwichtrach 107‘800.-.
Abbildung 19: ARA Münsingen
Am 19. Juni 1996 musste der ARA-Vertrag angepasst werden, vor
allem wegen dem Beitritt der Gemeinde Noflen.
Am 20. Juni 2001 wurde die Gemeindeversammlung orientiert, dass
die 1967 in Betrieb genommene Anlage in verschiedenen Teilen einer grundsätzlichen Überarbeitung bedürfe. Dafür
hatte die Betriebsleitung das ARA-Leitbild 2010 erstellt, das in 3 Etappen umzusetzen war:
•
•
•
Etappe 1: Erneuerung und Sanierung Schlammbehandlung inkl. Ersatz der Blockheizkraftwerke (1999 – 2003)
Etappe 2: Neubau Nachklärung (2002 – 2004)
Etappe 3: Ergänzung und Sanierung Regenwasserbehandlung und mechanische Stufe (2005 – 2009).
Dafür wurde ein Investitionsbedarf über 15 Jahre von rund 15 Millionen Franken geplant. Für die Kosten der Etappe 1
von brutto 10,7 Mio. Fr. (netto 10,2 Mio. Fr) musste die Gemeindeversammlung Oberwichtrach einen Kredit von 10,61%
69
(netto Fr. 1'082'200.-) genehmigen, Niederwichtrach Fr. 734‘020.- .
Am 10. Dezember 2003 musste die Gemeindeversammlung den Kredit für die 2. Etappe beschliessen. Brutto ging es um
einen Betrag von Fr. 12'400'000.-, für Oberwichtrach um Fr. 1'218'920.- bzw. für Wichtrach 1‘908‘425.- für die Sanierung
70
der Abwasserbehandlung .
5.3.2. Gemeindekanalisation Oberwichtrach
Am 27. Oktober 1976 musste die Einwohnergemeinde über ein neues Abwasserreglement beschliessen, dies vor allem
wegen der vielen neuen eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen. Als grösste Schwierigkeit erwies
sich die Gebühren-Erhebung im Vorprüfungsverfahren, weil Oberwichtrach im Kanton als „Sonderfall“ zu behandeln war,
weil frühzeitig begonnen wurde, aus den Steuereinnahmen einen Teil abzuzweigen und dem Abwasserfond zuzuweisen
um dann die anfallenden Investitionen aus diesem Fond zu finanzieren. Die Abwassersache wurde also mit Steuergel-
68
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 25, 123, 217,280
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 138, EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 105
70
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 124, EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 154
69
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
dern finanziert und nicht mittels Gebühren. Neu wurde nun eine Kanalisationsanschlussgebühr von 10 Promille des
amtlichen Wertes festgelegt. Auf eine eigentliche Kläranlage-Einkaufsgebühr wurde verzichtet.
Am 31. Oktober 1979 wurde das Abwasserreglement geändert zur Entlastung derjenigen Gebührenpflichtigen, die das
Meteorwasser getrennt vom Schmutzwasser selbst entweder versickern oder einem öffentlichen Gewässer zuführen.
Am 13. Dezember 1995 musste der Tarif im Abwasserreglement wieder angepasst werden wegen der Einführung des
kantonalen Abwasserfonds, in welchen neu jährlich pro Einwohner Fr. 25.- einzubezahlen war. Der Abwasserfonds dient
der Mittelbeschaffung für Sanierungen und Neubauten von Abwasserreinigungsanlagen.
Folgende grössere Investitionen wurden getätigt:
•
•
23.3.1979: Fr. 28'000.- für einen Strang Bernstrasse-Boden zur Entlastung der Schmutzwasserleitung von Brunnenwasser.
16.6.1983: Fr. 238'000.- für den Anschluss Niederwil (vom Talhüsi-Breitenbach bis Niederwil)
Als Ersatz des aus dem Jahre 1970 stammenden „Generellen Kanalisationsprojekt (GKP)“ musste die Gemeindeversammlung am 19. Juni 2002 einen Kredit von brutto Fr. 300'000.- beschliessen für ein nach den neuesten gesetzlichen
Vorgaben zu erarbeitenden „Generellen Entwässerungsplan“ (GEP). Es konnte mit Fr. 100'000.- Subvention gerechnet
71
werden .
In Heft 6 wurde im Kapitel über das Abwasser über die Problematik der Siedlungsentwässerung im Mischsystem berichtet. Die da beschriebenen Probleme beim Talibach zeigten sich rasch und an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 1977 wurde über Dorfbachsanierungsmassnahmen diskutiert, der Gemeinderat wollte das Geschäft nicht weiter
behandeln, weil „es sinn- und zwecklos ist, am oberen, offenen Teil des Talibaches Sanierungsmassnahmen zu treffen,
wenn das anfallende Wasser dann im unteren Teil, der kanalisiert ist, nicht abgenommen werden kann“. Da verwies
Ernst Burri den Gemeinderat auf die Möglichkeit, im Tali hinten ein sogenanntes Rückhaltebecken gebaut werden könnte
(1977!).
Am 21. Juni 1989 genehmigte die Gemeindeversammlung Oberwichtrach ein Projekt zur Sanierung der Entwässerung
im Raume Maurachern. Dabei ging es um die Realisierung eines Trennsystems indem anstelle des während des Weltkrieges im Rahmen des Planes Wahlen eingedeckten Ankebaches für die Sauberwässer eine Leitung aus dem
Mauracherngebiet ins Gebiet Räckholtere mit der Anlage eines Biotopes zur Versickerung angelegt werde. Die
Schmutzwässer sollten ins Kanalisationsnetz der Gemeinde eingeführt werden. Dafür wurde ein Gesamtkredit von Fr.
334'500.- bewilligt, an dem sich dann auch der Kanton (wegen der Staatsstrasse) sowie die Gemeinden Kiesen und
Oppligen zu beteiligen hatten.
Durch das kantonale Wasserbaugesetz vom 1.1.1990 ging die Aufsicht und der Unterhalt der Gewässer auf dem Gemeindegebiet vom Kanton über auf die Gemeinden. An der Aare waren bisher zuständig der Kanton und die Rechtsamegemeinde Oberwichtrach, am Dorfbach die Anstösser. Dadurch wurde ein Wasserbaureglement nötig, das am 8.
Dezember 1993 von der Gemeindeversammlung Oberwichtrach genehmigt wurde.
Am 22. Juni 1994 genehmigte die Einwohnerversammlung den Uferschutzplan Aare, der „eigentlich nur den Ist-Zustand
festhalte“. Zu reden gab die Absicht des Kantons, die beiden Widerlager der alten Thalgutbrücke dereinst zu nutzen für
72
einen Fussgänger- und Veloübergang über die Aare zur direkten Verbindung der beiden Aareufer .
Am 14. Oktober 1998 musste die Einwohnergemeinde auf Grund früherer Abmachungen beim Landerwerb für das
Schulhaus Stadelfeld einen Kredit von Fr. 85'000.- beschliessen für die Freilegung und Umlegung des Talbaches auf der
Südseite des Schulhauses.
Nachdem ein Gewitter am 6. Juni 2003 im Keller Hängertstrasse 5 erheblichen Schaden verursachte, musste die Talbachleitung ab dem Geschiebesammler in die Bahnhofstrasse saniert werden. Erstmals wurde hier das „Inliner“Verfahren angewandt, indem in die Leitung eine Kunststofffolie eingebracht und an der Rohrwand ausgehärtet wurde.
Besonders grossen Aufwand entstand vorher, weil mittels Roboter erhebliche Kalkablagerungen abgefräst werden mussten.
5.3.3. Gemeindekanalisation Niederwichtrach
Am 2. Juli 1975 wurde die Gemeindeversammlung Niederwichtrach orientiert über die generelle Abwasserplanung, das
Kanalisationsprojekt. Es wurde für die noch zu erstellenden Leitungen mit einem Betrag von Fr. 1‘260‘000.- und für die
Regenwasserentlastung mit Fr. 1‘300‘000.-. Mit Beginn wurde gerechnet für Winter 1976/77.
Am 22. Juni 1976 genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 663‘000.- (Subvention Fr. 380‘000.-) für
den Sammelkanal Süd. Auf die Frage, warum dieser nicht mit Oberwichtrach zusammengelegt würde, wurde geantwortet, dass die Verhandlungen mit Oberwichtrach gescheitert seien, weil die verlangte Einkaufssumme höher war als die
73
nun vorgelegten Kosten. Die Abrechnung schloss dann wegen günstigen Vergaben mir Fr. 474‘177.55 .
Am 12. Dezember 1987 beschloss die Gemeindeversammlung den Bau einer Kanalisationsleitung im Seinfeld-Neuhaus
74
mit einem Baukredit von Fr. 445‘000.-
71
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 23
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 109
73
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seiten 201, 220, 251
74
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 373
72
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5.4. Kehrichtentsorgung
5.4.1. Oberwichtrach
Im August 1976 liess der Gemeinderat testweise zwei Glassammelmulden aufstellen um den Bedarf zu testen. Die Mulde beim Kreuz war innert 3 Monate gefüllt und diejenige an der Niesenstrasse im Dezember. Deshalb beantragte der
Gemeinderat die Beschaffung von 2 Mulden. In der Gemeindeversammlung war das Geschäft bestritten mit dem Argument, das Glassammeln sei für die Gemeinde ein schlechtes Geschäft. Trotzdem wurde die Beschaffung mit grossem
Mehr angenommen.
Ab dem 1. August 1984 durfte die Gemeinde den Kehricht nicht mehr in der Kehrichtgrube Maurachern deponieren,
sondern musste diesen der Deponie Uttigen zuführen (Verfügung des kant. Wasserwirtschaftsamtes). Da die
Mauracherngrube zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefüllt war, musste ein Vertrag zur ordentlichen Auffüllung und Rekultivierung abgeschlossen werden, wofür die Einwohnergemeinde einen Kredit von Fr. 24'180.- beschloss. Beauftragt
wurde die Firma Fuhrer. Diese Veränderung, aber auch solche, die seit der Genehmigung des geltenden Abfallreglementes eingetreten sind (das Reglement stammt aus dem Jahr 1959) machen eine Neufassung des Abfallreglements
75
nötig .
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 1988 wurde die Sammlung und Kompostierung von
Grünabfällen unter Verschiedenem zur Diskussion gestellt. Ein Entscheid wird nicht getroffen.
Am 11. Dezember 1991 musste das Abfallreglement mit dem Tarifsystem wegen der Einführung der Sackgebühr in der
AVAG-Region neu verhandelt und beschlossen werden. Es wurde die Aufteilung in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr (Sackgebühr) beschlossen und auf 1. Mai 1992 eingeführt.
Am 8. Dezember 1993 wurde informiert, dass ab 1. Januar 1994 das separate Sammeln von Alt-Aluminium eingestellt
werde, weil das Alt-Aluminium zum Teil derart verschmutzt war, dass es als Kehricht zu entsorgen war und im weiteren
in der Schweiz kein Recyclingwerk Alt-Aluminium verwerten würde. Am 19. Juni 1996 wurde die Einwohnergemeinde
orientiert, dass eine neue Lösung gefunden wurde und man nun wieder „gereinigtes und etikettenfreies“ Aluminium und
Stahlblech an den Sammelstellen beim Kreuz und beim Werkhof in den bezeichneten Containern abgegeben werden
könne.
5.4.2. Niederwichtrach
Am 10. Dezember 1979 beschloss die Gemeindeversammlung ein neues Abfallreglement, das vor allem die wöchentliche Abfuhr und die Gebühr pro Haushaltung brachte.
5.5. Strassenunterhalt, Strassenbeschriftung
Am 30. September 1975 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach die Anschaffung einer Strassenreinigungsmaschine zum Preise von Fr. 16‘000.-, „da heute bereits 15 km geteerte Strassen zu reinigen sind“. Auf Anfrage
wurde informiert, dass diese Maschine „nicht zusammen mit der Gemeinde Oberwichtrach beschafft werde“.
76
Im Sommer 1982 begann man in Niederwichtrach mit der Strassenbenennung und der Hausnummerierung .
5.6. Elektrizitätsversorgung Gde. Niederwichtrach
Die Gemeinde Niederwichtrach hat im Gegensatz zur Gemeinde Oberwichtrach die lokale Elektrizitätsversorgung nicht an die BKW verkauft (siehe Heft 6, Kapitel 5.2.) und musste deshalb die
laufende Erneuerung und Erweiterung selbst bestreiten. Dieses Kapitel ist später zu erarbeiten.
6. Schulen
Verfasser: Peter Lüthi
6.1. Kindergarten
Ende 1979 unterbreitete der Gemeinderat der Gemeindeversammlung Oberwichtrach den Kauf einer Landparzelle westlich der Eisenbahn (Niesenstrasse). Gegen den vorgesehenen Realersatz entstand Widerstand und das Geschäft wurde
zurückgestellt. Ein halbes Jahr später legte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung ein überarbeitetes Projekt mit
zwei Varianten vor und es wurde der Landkauf an der Niesenstrasse beschlossen zum Betrage von Fr. 218'025.-.
Seit dem Frühjahr 1979 wurde eine zweite Kindergartenklasse geführt in einem Klassenzimmer im Stadelfeldschulhaus.
Wegen der Raumgrösse wurde diese Klasse nur für zwei Jahre bewilligt. Es besuchten 34 Kinder die beiden Klassen,
erwünscht war maximal 20 Kinder pro Klasse. Deshalb wurde der Gemeindeversammlung ein Bauprojekt an der Niesenstrasse vorgelegt, Kosten Fr. 300'000.- ohne Unterkellerung. In der Diskussion setzte sich der Wunsch nach einer Unter77
kellerung durch, was einen Mehraufwand von Fr. 100'000.- bewirkte .
75
EWG Oberwichtrach, 1972 - 1992, Seiten 440, 464
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 303, 315
77
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1998, Seite 336
76
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Die kantonale Gesetzgebung (Kindergartengesetz und entsprechende Verordnung) schrieb ab 1985 die Führung von
Kindergärten durch die Gemeinden vor. So musste auch in Oberwichtrach ein Kindergartenreglement geschaffen werden
neu mit einer Kindergartenkommission. Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der bisher führende Kindergartenverein eingebunden werden konnte. Mitte 1989 erfolgte eine Änderung des Organisationsreglements der Gemeinde und der Kindergartenverein wurde aufgelöst. Damit war das Kindergartenwesen vollumfänglich Sache der Gemeinde.
Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes per 1.8.1998 wurden die Kindergarten zum Bestandteil der Primar78
schule. Der Schulvertrag mit Niederwichtrach musste angepasst und die Kindergartenkommission aufgehoben werden .
6.2. Primarschule
Im Januar 1976 wurden die Oberwichtracher orientiert über den geplanten Schulhausneubau im Stadelfeld. In der darauf
folgenden Einwohnergemeindeversammlung wurde dann ein Kredit von Fr. 3'585'000.- (ohne Landkauf) bewilligt und es
79
wurde die Lösung mit der grösseren Turnhalle gewählt . Im Sommer 1976 orientierte der Gemeinderat über höhere
Subventionen als erwartet, einmal wegen dem Konjunkturförderungsprogramm des Bundes und einem höheren Kantonsbeitrag wegen der Schulgemeinschaft mit Niederwichtrach, es wurde mit rund 1 Mio. Fr. Subventionen gerechnet.
Der Baubeginn wurde auf Herbst 1976 festgelegt. Im September 1978 konnte die Bauabrechnung vorgelegt werden, die
Kosten betrugen Fr. 3’333'929,65, eine Kostenunterschreitung des bewilligen Kredites von rund 7%. 1977 musste die 4.
Primarklasse wegen der Schülerzahl aufgeteilt werden. Der benötigte Schulraum konnte im erweiterten Sekundarschul80
haus gemietet werden .
1979 wurde die seit 1974 bestehende Schulgemeinschaft mit
Niederwichtrach endlich vertraglich konsolidiert. Die Vorarbeiten
zu diesem Vertrag dauerten 3 Jahre, er wurde von der Erzie81
hungsdirektion genehmigt .
1979 wurde im Zusammenhang mit dem Mehrzweckgebäude in
Niederwichtrach der Neubau von zwei Klassenzimmern beschlossen, wobei allerdings vorerst das eine als Handarbeitsraum und das andere für den Musikunterricht verwendet wurde.
Obschon an der gleichen Sitzung der Vertrag der Schulgemeinschaft genehmigt wurde, wurde in Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben von „Unabhängigkeit von Oberwichtrach“ gespro82
chen .
Wachsende Schülerzahlen, aber auch Veränderungen im Lehrplan führten zum schrittweisen Ausbau des Schulhauses an der
Kirchstrasse: 1984 entstand ein Werkraum im Keller und ein
Logopädieraum und Bibliothek im Dachstock, 1988 mussten die
Abbildung 20: Schulanlage Stadelfeld
Werkräume im Keller erweitert werden und 1991 wurde die Abwartwohnung im Dachstock aufgehoben und ein weiteres Klassenzimmer eingebaut. Der Protokollführer hielt fest, „dass
83
es schon erstaunlich sei, was man aus diesem nicht sehr grossen Haus alles machen könne“ .
Aber auch in Niederwichtrach wurde umgenutzt: Am 15. Dezember 1988 beschloss die Gemeindeversammlung auf
Grund der geburtenstarken Jahrgänge an der Unterschule die Eröffnung einer selbständigen zweiten Klasse für die
bisher auf die erste und dritte Klasse aufgeteilte 2. Klasse sowie den Umbau der bisherigen Gemeindeschreiberei zu
84
einem Klassenzimmer
Ende 1992 begannen die Vorarbeiten an der Umsetzung des Schulmodells 6/3. Es wurde eine spezielle Projektorganisation eingesetzt. An der Gemeindeversammlungen vom 8. bzw. 9. Dez. 1993 wurde nach öffentlichen Orientierungsver85
anstaltungen der folgenden Lösung zugestimmt :
•
Im Oberstufenzentrum an der Hängertstrasse wird die Sekundarstufe I für alle Verbandsgemeinden sowie die Realstufe der Talgemeinden (Oppligen, Kiesen, Jaberg, Ober- und Niederwichtrach) geführt. Die Realstufe der „Berggemeinden“ wird in Kirchdorf geführt. Die Sekundarstufe I wird in getrennten Real- und Sekundarklassen geführt, mit
Niveauunterricht. Den Realschülern der Berggemeinden steht die Sekundarstufe I offen. Fähige Realschüler können
in die Sekundarstufe übertreten. Es wird ein gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr geführt mit der Übertrittsmöglichkeit in die Tertia der Gymnasien. Das Konzept soll mit Schulbeginn 1. August 1995 in Kraft treten.
•
Die Schulgemeinschaft von Ober- und Niederwichtrach soll vom 1. bis zum 6. Schuljahr erweitert werden mit Wirkung ab Umstellung auf das Schulmodell 6/3 (Schuljahr 1995/96). Dies ermöglicht Jahrgangsklassen in den bestehenden Schulhäusern. Zudem werden organisatorische Vereinfachungen umgesetzt (eine einzige Schulkommission) und die finanziellen Zuständigkeiten werden bereinigt.
78
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 71
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 150
80
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 173
81
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 242; EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 262
82
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 262
83
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 695
84
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 385
85
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 64ff; EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 420
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Am 22. Juni 1994 musste die Gemeindeversammlung ein Kredit für die Erweiterung der Fahrradunterstände im Stadelfeld und am 7. Dezember 1994 ein Kredit für den Ersatz des schadhaften Mehrzweckbelages im Stadelfeld sprechen.
Im Sommer 1995 wurde nach der Umsetzung des Schulmodells 6/3 der Vertrag über die Primarschule 1.-6. Klasse (ohne Mischklassen) neu geregelt mit Sitzgemeinde Oberwichtrach, einer Schulkommission (4 Mitglieder aus Nieder- und 5
86
aus Oberwichtrach), Lehrkräfte wurden durch die Schulkommission gewählt, Kostenteiler nach Schülerzahlen)
Am 9. Juni 1996 wurde ein Projektierungskredit beantragt für die Sanierung des Kirchstrasse-Schulhauses. Durch die
Einführung des Schulmodells 6/3 und den neuen Lehrplan haben sich die Bedürfnisse verändert. Schwergewichtig ging
es um die Sanierung der Klassenzimmer im Parterre und im 1. Stock sowie zusätzliche Sanierungsarbeiten. Es wurde
verlangt, dass Varianten ausgearbeitet würden. Am 11. Dezember 1996 wurde bereits ein Sanierungsprojekt vorgelegt
und genehmigt im Umfange von Fr. 550'000.-. Neben den 4 Schulzimmern mit Ersatz aller Leitungen, der Fenster, neuer
Decken und Böden, ging es um eine neue Raumaufteilung beim Lehrer- und Logopädiezimmer, dem Anbau eines Geräteschuppens für den Abwart. Am 10. Juni 1998 wurde die Schlussrechnung der Sanierung präsentiert mit einer Kosten87
unterschreitung von Fr. 77.- (siebenundsiebzig!) .
Auf Grund des neuen Volksschulgesetzes mit der Integration der Kindergärten in die Schulbildung musste im Sommer
88
2000 auch in Wichtrach der Vertrag der Primarschulgemeinschaft angepasst werden .
Ab Sommer 2000 wurde im Oberstufenzentrum die 5-Tage-Woche eingeführt, die Primarschule musste nachziehen.
Dies hatte Auswirkungen auf die Ferien: Die Oberstufe unverändert 39 Schulwochen, Primarschule neu 38 Wochen ,
89
somit 1 bzw. 2 Wochen weniger Ferien .
Am 13. Dezember 2001 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach die Sanierung des Schulhauses in 4
Etappen mit einem Kredit von Fr. 330‘000.- sowie die Sanierung des Kindergartens in zwei Etappen mit einem Kredit von
90
Fr. 100‘000.- .
6.3. Von der Sekundarschule zum Oberstufenzentrum 91
Abbildung 21: Erweiterungsbau 1977
1975
Eröffnung der dritten Doppelklasse. Hans-Ulrich Kläy wird gewählt. Gemeinden bewilligen Baukredit Fr.
2‘895‘000.- Intensive Planungsarbeiten Erweiterungsbau bis Einleitung Baubewilligungsverfahren.
1976
Erwin Rolli wird auf die neu errichtete Lehrstelle gewählt. Frau U. Hodel wird auf die neu errichtete Lehrstelle
auf Frühjahr 1977 gewählt.
1977
Im Januar kann der Neubau bezogen werden, nachher Umbau des Altbaus und Umwandlung in einen Lehrerbereich mit Lehrerzimmer, Material- und Vorsteherzimmer, Bibliothek sowie ein Schülerhort. Neueröffnung
einer Klasse, Bernhard Lehmann wird auf die neu errichtete Lehrstelle gewählt. Im Herbst: Einweihungsfeier
der neuen Schulanlage.
1978
Genehmigung der Bauabrechnung der Schulhauserweiterung. Genehmigung der Regelung für das 10. Schuljahr.
1979
Die Schule ist nun eine 2-reihige Sek mit 10 Klassen mit 192 Schülern.
T. Lanz wird gewählt. An Stelle von Frau B. Moor wird P. Strasser gewählt. Diskussion über die Verlängerung
der Probezeit auf 1 Semester und die Gratisabgabe von Schulmittel. Diskussion über Jugendschutzmass-
86
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 4
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 286, 340, 500
88
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 86
89
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 58
90
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 119
91
Jubiläumsschrift 100 Jahre Sekundarschule Wichtrach
87
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nahmen.
1981
Neue Regelungen des Mittelschulgesetzes bewirken Veränderungen im Disziplinarbereich (z.B. Einschaltung
des schulpsycholog. Dienstes der ED).
Nach langen Vorarbeiten kann das neue Organisationsreglement des Sekundarschulverbandes in Kraft gesetzt werden (24.3.1981)
1982
Rund 230 Schüler sowie 15 Lehrkräfte, mit zum Teil reduziertem Pensum.
2 Jubiläumsfeiern finden statt: 75 Jahre Sekundarschule Wichtrach und 50 Jahre Sekundarschulverein
Wichtrach
1983
Das „Jubiläumsgeschenk“ Biotop wird gebaut.
1984
Ab Frühjahr wird der neue Lehrplan schrittweise eingeführt mit einem erweiterten Angebot an fakultativen
Fächern. Dies führt zu einer neuen Hauptlehrerstelle mit Teilpensum.
Eine Interessengemeinschaft reicht bei der Baudirektion ein Radwegprojekt Kiesen-Wichtrach ein.
1985
Durchführung der Aufnahmeprüfungen erstmals nach dem neuen Modus, basierend auf kantonalen Vorgaben
(alle Angemeldeten haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen).
In den Jahren 1984 und 1985 verlässt die „alte Garde“ Max Meier, Fritz Ammann und Max Winnewisser altershalber die Schule.
Einführung eines Benutzerreglementes für die Schulanlage wegen der häufigen Anfragen von Vereinen für die
Benützung der Schulräume.
Kabelfernsehanschluss der Sekundarschule.
Mit dem Abgang der 2. Generation der Lehrerschaft und auf Grund der kommenden Veränderungen wird darauf verzichtet, die Wechsel in der Lehrerschaft in die Chronik aufzunehmen.
1986
Das Schulhaus muss rollstuhlgängig gemacht werden. Es soll ein Archiv eingerichtet werden! Auf Grund der
zu erbringenden Pensen muss auf Frühling 1987 eine zusätzliche Hauptlehrerstelle mit Teilpensum ausgeschrieben werden.
1987
Dr. Schmid führt eine AIDS-Orientierung durch.
Es wird eine Informatikwoche durchgeführt, die PC’s werden von der Erziehungsdirektion zur Verfügung gestellt. Es wird ein PC der Marke Atari zum Preise von Fr. 5'000.- angeschafft.
1988
Ein Antrag auf Einführung der 5-Tage-Woche wird abgelehnt. Das Bauprojekt „Garderoben- und Duscheneinbau“ wird zurückgezogen.
Am 8. Dezember besucht die Schuldirektorin des Kantons Bern, Frau Leni Robert, die Schule.
1989
Übergang vom Frühjahrs- zum Herbstschulbeginn durch ein Langschuljahr 1988/89.
In der Schule wird das Wahlfach Informatik angeboten. Sanierung Altbauten und Neubau Turnhalle stehen zur
Diskussion. Diskussion über Schulmodelle setzt ein.
1990
Wegen den Fakultativ-Fächern steigt die Belastung einzelner Schüler pro Tag auf bis 11 Lektionen). Grosse
Diskussion um Turnhallen-Neubau mit eigenem Bauausschuss.
1991
Erster Protokollvermerk zum Thema „Rauchen von Haschisch auf dem Schulareal“. Bildung einer Projektgruppe zum Studium der Konsequenzen aus dem Schulmodell 6/3. Es wird erwartet, dass in der Sekundarschule 4 Klassenzimmer frei werden. Dagegen wird der Schulgemeinschaft Wichtrach ein Raumbedarf von 24 Klassenzimmer erwartet. Die Frage Primarschule – Realschule wird offen gelassen.
Das Projekt „Neubau“ wird zugunsten der Sanierung der Altbauten gestrichen.
1992
Die Initiative für das Schulmodell 5/4 kommt zustande, die Arbeiten am Modell 6/3 ruhen. Für die Sanierung
des Altbaues wird das Architekturbüro Schweyer gewählt, Baubeginn Herbst 1993.
1993
Nach der Ablehnung des Schulmodells 5/4 in der Volksabstimmung werden die Arbeiten am Modell 6/3 wieder
aufgenommen. Renovation des "Altbaus" (Schulhaustrakt West) für 1 Mio. Fr. (Neubau Treppenhaus, Sanierung der Douchen, Aussen-isolation usw).
Für den Übergang zum neuen Schulmodell müssen Lösungen für den Einsatz des Lehrpersonals getroffen
werden.
1994
Einführung Niveauunterricht im Fach Englisch ab 8. Klasse (Note 5,0 = Klasse A, Rest Klasse B). Das Kassieramt des Sekundarschulverbandes wird „ausgelagert“: Herr Andreas Dubler übernimmt dieses Amt im
Auftragsverhältnis. Kiesen/Oppligen und Wichtrach möchten Schulraum in der Sek benützen für ihre Primarschulen.
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Im Dezember wird eine Umfrage betreffend 5-Tage-Woche durchgeführt.
1995
Nach Verhandlungen mit den Gemeinden Kiesen, Oppligen, Jaberg, Ober- und Niederwichtrach wird der Start
zu einem Oberstufenzentrum auf 1.8.1995 festgelegt. Künftig werden alle Oberstufenschüler (7.-9. Klasse der
Talgemeinden) im Sekundarschulhaus zur Schule gehen.
Ab 1.8.1995 beträgt die Schülerzahl Sekundarschule 150, Realschule 113, total 263 Schüler in 11 Klassen,
die Zahl der Lehrkräfte beträgt 27. Im ersten Schuljahr wird es noch keine Niveauklassen geben.
Der Mehrzweckbelag südseitig muss ersetzt werden (Kredit Fr. 165'000.-)
1996
Einführung des Schulsystems 6/3: 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundar - oder Realschule. Die Sekundarstufe I Wichtrach arbeitet ab 1.8.96 mit dem Modell "Manuel" mit Durchlässigkeit in den Fächern Deutsch,
Französisch und Mathematik zwischen Real- und Sekstufe, Niveauuntericht. Die Sekundarstufe I bietet neben
Real- und Sekundarklassen auch gymnasialen Unterricht (GU) im 9. Schuljahr an.
Eine 3. Klasse im 7. Schuljahr wird eröffnet. Auf Grund der finanziellen Situation im Kanton müssen 3% des
Lektionenangebotes
im
kulturellen
Bereich
abgebaut
werden.
Suchtprävention wird immer wichtiger. Bei einem Schülerbestand von 256 sind 14 in Kontakt mit Drogen.
Rauchen und Alkohol sind ein Problem. Sprayereien an Schulhauswänden.
Schüler der Klasse 1a bauen eine 1,1 kW-Photovoltaikanlage.
Ein Schülerrat wird gebildet, bezüglich Elternrat besteht Zurückhaltung.
1997
Für die Schule wird ein Leitbild entwickelt. Das Übertrittsverfahren in die Sekundarschule wird erneut verändert. Die Platzverhältnisse im Lehrerzimmer werden immer prekärer. Internet im Schulunterricht wird zum
Thema.
23 Schüler haben sich für den gymnasialen Unterricht angemeldet.
Das Thema „Gesundheitsförderung“ erhält einen speziellen Stellenwert. Die Niveauwechsel nach dem System
„Manuel“ bewähren sich (Zusammenwirken Real- Sekundarschule).
1998
Wichtrach wird Pilotschule „Globalsteuerung“ für die Dauer von 5 Jahren (vom Kanton ausgewählt). Ab 1.8.98
wird eine spezielle Klasse mit gymnasialem Unterricht geführt. Es wird eine „Gesundheitswoche“ durchgeführt. Das Lehrerzimmer wird ausgebaut, Kosten 251'365.-. Für ein Schulsekretariat wird eine Teilzeitstelle
bewilligt. Ab Schuljahr 98/99 besuchen sich die Lehrkräfte gegenseitig im Unterricht zur Erhöhung der Unterrichtsqualität.
1999
Das 9. Schuljahr wird im Rahmen der Globalsteuerung neu gestaltet zusammen mit der gewerblich industriellen Berufsschule Thun. Die Diskussion um die 5-Tage-Woche wird viel diskutiert, der Bedarf wird abgeklärt.
2000
85 Schüler in der Realschule in 5 Klassen, 138 Schüler in der Sekundarschule und 13 im gymnasialen Unterricht in 6 Klassen. Einführung der 5-Tage-Woche ab August 2000. Erste „Handy-Regelung“ in der Schule. Das
Übertrittsverfahren muss aus der Sicht des Schulsystems 6/3 überdacht werden (Druck auf die 7. Klässler).
Erstmals Austausch einer Klasse mit einer Schule in Deutschland. Sparmassnahmen des Kantons (unbezahlte Mehrlektion der Lehrerschaft), führt zur Time-Out-Aktion vom 14.11.2000, organisiert von der Lehrergewerkschaft LEBE.
2001
Durchführung einer Gesundheitswoche. Aktive Gesundheitsförderung durch die Schule ist ein wichtiges Thema.
2002
Es werden folgende Schwergewichtsthemen definiert: Verantwortlichkeiten Schulkommission-Schulleitung
klären; Kommunikation fördern, zB Elternarbeit; Globalsteuerung definitiv einführen; Umgang mit schwierigen
Schülern. Der gute Ruf der Schule wird dokumentiert einerseits durch die Teilnahme am Pilotprojekt „Globalsteuerung“, andererseits durch die Wahl als Partnerschule für die Ausbildung neuer Lehrkräfte. Am 12.8.02
besuchten 229 Schüler die Schule, 28 Lehrkräfte in Voll- und Teilpensen. Ein erstes Produkt des Schülerrates: der Schülerball.
2003
Umsetzung Brandschutzvorschriften. Reduktion von 12 auf 11 Klassen. Anträge an die Verbandsgemeinden:
Die ED plant die Reduktion der Schulmodelle von 5 auf 3 und die Reorganisation des gymnasialen Unterrichtes nur noch in speziellen Klassen, die im 7. Schuljahr beginnen sollen. Schulsozialarbeit soll eingeführt werden. Die Revision des Organisationsreglementes des Sekundarschulverbandes verzögert sich um 1 Jahr
wegen der Fusion von Ober- und Niederwichtrach.
Die neue Schülerbeurteilung (Schübe) soll ab 1.8.03 schrittweise eingeführt werden. An einer neuen Führungsstruktur wird gearbeitet (Lehrerschaft-Schulleitung-Schulkommission-Abgeordnetenversammlung-ERZ.
Erstmalige Diskussion über eine 100-Jahresfeier. Erstmals Diskussionen zum Thema links- und rechtsextreme Jugendliche.
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
7. Schutz und Sicherheit
Verfasser: Peter Lüthi
7.1. Der Wehrdienst 92 Wichtrach
Im Sommer 1976 bewilligte die Gemeinden einen Kredit von Fr. 10'000.- für die Beschaffung eines Pikettfahrzeuges.
Im Dezember 1989 beschlossen die Gemeindeversammlungen beider Gemeinden einen Kredit von Fr. 232'135.- für die
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges. Es handelte sich um ein Vorführfahrzeug der Firma Vogt, Oberdiessbach.
Nachdem die beiden Dörfer zusammen rund 3'000 Einwohner zählten, verlangte der Feuerwehrinspektor ein solches
Fahrzeug, damit ein Feuer unmittelbar nach der Alarmierung bekämpft werden kann bis dann die Hydrantenleitungen
gelegt waren.
Das wohl zentralste Ereignis für den Wehrdienst war der Bezug des neuen zentralen Wehrdienstmagazins im Frühling
1990 als Gemeinschaftswerk der Gemeinden Ober- und Niederwichtrach, an das die Gemeinde Niederwichtrach am 24.
93
Juni 1987 einen Anteil von einem Drittel (Fr. 215‘000.-) beschloss .
Ende 1990 wurde ein Kredit von 45'000.- Fr bewilligt für ein Mobilisierungssystem der Wehrdienste mittels Telefon
(Alarmierungssystem Bern-Ost SMT 75).
Am 18. Juni 1992 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach den Anschluss an die Sirenenfernsteuerung
des Amtsbezirkes Konolfingen, die es ermöglichen sollte, dass die Sirenen in allen Gemeinden des Amtes gleichzeitig
ausgelöst werden.
Als Ersatz der bisherigen Hasler-Alarmanlage wurde am 10. Juni 1993 der Anschluss an die regionale Alarmierungsanlage SMT 750 in Muri beschlossen
Am 21. Juni 1995 mussten wegen des neuen Feuerschutz- und Wehrdienstgesetzes vom 20. Januar 1994 das Organisationsreglement und das Wehrdienstreglement überarbeitet werden.
Durch das kantonale Gesetz über ausserordentliche Lagen ergab sich neue Möglichkeiten für die Vorbereitung, Bewältigung und Abrechnung und die Zuständigkeiten bei ausserordentlichen Lagen. So wurde am 21. Juni 2000 das Organisationsreglement für den Gemeindeverband öffentliche Sicherheit mit Niederwichtrach genehmigt, als Ersatz des Gemeindeverbandes Wehrdienste. Wehrdienste und Zivilschutz rückten dadurch näher zusammen, zudem wurde der Samariterverein integriert und Wehrdienste und Zivilschutz zusammengeführt.
7.2. Zivilschutz
1982 wurde die Gemeinde Oberwichtrach zivilschutzpflichtig und musste eine Zivilschutzorganisation aufbauen. Ende
des Jahres wurde Fritz Steiner als erster Ortschef gewählt. Die neue Organisation stellte sehr schnell fest, dass in der
Gemeinde Oberwichtrach ein erhebliches Manko an Schutzräumen bestand.
Ende 1983 wurde auch in Niederwichtrach die Funktion des Ortschefs mit Rolf Witschi besetzt. Das Schutzraumdefizit
94
wurde mit 502 Plätzen angegeben.
Um dieses Manko im oberen Dorfteil zu vermindern, beschloss die Einwohnergemeinde Oberwichtrach Ende 1984 einen
Kredit von Fr. 160'000.- um im geplanten Kirchgemeindehaus 100 Schutzplätze zu bauen.
Ein grosser Schritt war schlussendlich die Erstellung der Zivilschutzanlage im Stadelfeld im Rahmen der neuen Gemeindeverwaltung und des Wehrdienstmagazins. Es entstanden 400 Schutzplätze, der Kommandoposten und der Sanitätsposten, beschlossen im Sommer 1987.
Im gleichen Jahr (1987) genehmigte die Einwohnergemeinde Oberwichtrach auch das Zivilschutzreglement, jedoch
wurde erst im Sommer 1989 das Organisationsreglement der Gemeinde soweit geändert, dass eine Zivilschutzkommission formell eingesetzt werden konnte.
Am 10. Dezember 1986 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach den Bau einer ersten Zivilschutzanlage
(Kommandoposten und Schutzräume) der Gemeinde im Neubau Steiner hinter dem Löwen, Baukredit 1,1 Mio Fr. Am
14. Juni 1989 orientierte der Gemeinderat, dass trotz Aufforderung des Kantons zugewartet werden soll für die Beschaffung von Liegestellen von privater Seite, da zuvor „eine Gesamtlösung, unter umständen zusammen mit Oberwichtrach“
gesucht werden soll. Am 20. Februar 1991 wiederum über die Situation der Zivilschutzräume orientiert und festgestellt,
95
dass rund für 500 Bürger/innen belüftete Schutzräume fehlten .
Ende 1991 beschloss die Einwohnergemeinde Oberwichtrach gegen den Antrag des Gemeinderates, die vollständige
Kostenübernahme für die Liegestellen und die Trockenaborte der privaten Schutzräume mit der Begründung, dass die
Zivilschutzorganisation über die nicht von Hausbewohnern belegten Schutzplätze verfüge und Zuteilungen von externen
Personen verfüge.
92
Am 21. Juni 1972 erfolgte die Umbenennung von Feuerwehr zu Wehrdienst mit dem neuen Reglement (Geschichte Wichtrach Heft
6)
93
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 379
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 328, 331
95
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 360, 392, 423
94
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Am 22. Juni 1995 beschloss die Gemeindeversammlung Niederwichtrach den Einbau von 50 öffentlichen Schutzplätzen
an der Oberdorfstrasse und bewilligte einen Rahmenkredit von Fr. 130‘000.-. Am 20. Juni 1996 wurden 100 weitere
Schutzplätze in der Fuhren bewilligt, , Kredit 150‘000.Auf den 1. Januar 2000 wurden die beiden Zivilschutzorganisationen von Ober- und Niederwichtrach zusammengelegt
und die Gemeinde Niederwichtrach übernahm die Führung der Zivilschutzstelle Wichtrach.
7.3. Gemeindeführungsorganisation
Anlässlich einer Kontrolle stellte der Regierungsstatthalter fest, dass in der Gemeinde Oberwichtrach ein „Reglement für
ausserordentliche Lagen und Katastrophen“ fehle. So genehmigte die Einwohnergemeinde am 24.6.1992 ein diesbezüg96
liches Reglement und schaffte damit die rechtliche Grundlage für die Gemeindeführungsorganisation.
7.4. Hochwasserschutz wird zum ständigen Thema
7.4.1. Oberwichtrach
Verfasser: Peter Lüthi
Im Dezember 1977 wollte der Gemeinderat ein Traktandum der Einwohnergemeinde zur Dorfbachsanierung nicht behandeln, weil es sinnlos sei, am offenen Teil des Dorfbaches Sanierungen durchzuführen, wenn vom unteren, eingedolten Teil des Baches das anfallende Wasser nicht aufgenommen werden könne. Man erwarte, dass mit der Sanierung der
Bahnhofstrasse gewisse Verbesserungen gemacht werden könnten. Ernst Burri verwies in der Versammlung auf die
Möglichkeit, im Täli hinten ein Rückhaltebecken zu erstellen.
Im Juni 1981 wurde beschlossen, im Rahmen der Sanierung der Bahnhofstrasse zur Vermeidung von Rückstau und
Überschwemmungen im Bahnhofquartier eine Entlastungsleitung der Bachleitung von da, wo diese von der Bahnhofstrasse abzweige unter der Bahn durch zum Rütiweg zu bauen und dort an die bereits bestehende Leitung, die anlässlich des Autobahnbaues erstellt wurde, anzuschliessen. Es wurde allerdings bemerkt, dass die unter der Autobahn
durchführende Leitung nur ein Kaliber von 50 cm habe, dass aber da austretendes Wasser sofort versickern würde. Die
Gesamtkosten für diese Entlastung wurde mit Fr. 265'000.- budgetiert und es wurde eine erste Etappe von 315 m bis
zum Bahnhof bewilligt. Die zweite Etappe wurde dann im Dezember 1981 bewilligt, obschon auch hier Bedenken wegen
97
Rückstau bei Aarehochwasser befürchtet wurden .
Am 13. Dezember 1995 beschloss die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 48'000.- für die Ausarbeitung eines
Hochwasserschutzprojektes durch die Firma WATEC. Für die Messungen des Wasseranfalles wurde ein Kredit von Fr.
20'000.- vom Gemeinderat in eigener Kompetenz bewilligt.
Über das Unwetter vom 8. Juni 1996 berichtete der Gemeinderat, wo vor allem die Gemeinde Niederwichtrach betroffen
wurde. Die Feuerwehr habe in Oberwichtrach vor allem Keller ausgepumpt.
7.4.2. Niederwichtrach
Verfasser: Peter Lüthi
Mit dem Hochwasser vom 10.7.1977 begann eine permanente Auseinandersetzung mit dem Thema Hochwasserschutz.
So setzte der Gemeinderat nach dem Hochwasser eine Spezialkommission ein und beauftragte Ingenieur Kramer von
Oberburg mit den Projektierungsarbeiten. Schnell einigte man sich auf eine erste Etappe: Ausbau des Leusenbaches
vom Schulhaus bis in die Waldegg mit einem Geschiebesammler und 2 Bachschwellen im Wald, Kosten Fr. 594‘635.- Fr.
Dabei spielte das Schwellenreglement von 1890 eine Rolle! 1982 wurde die Schlussabrechnung dieser Etappe geneh98
migt im Betrage von Fr. 582’000.- Fr. .
1982 wurde die Arbeit am Gansgraben aufgenommen. Das Ingenieurbüro GKS Münsingen wurde beauftragt, auf der
Basis des Kramer-Projektes eine erste Etappe zu planen. 1983 wurde ein Kredit bewilligt von Fr. 110’000.- für den Geschiebesammler im Gansgraben mit Einlaufwerk in den Röhrenkanal. 1984 war diese Etappe realisiert und auch der
Feuerweiher Chäsereiweg wurde saniert, Ausgaben insgesamt rund Fr. 154’000.- Fr. 1985 bis 1987 erfolgte der Ausbau
99
des Gansgrabens oberhalb des Geschiebesammlers, Kosten Fr. 380’000.- .
7.4.3. Kosten in Millionenhöhe
Das Unwetter vom 24.7.1987 löste einen weiteren Planungsschub aus, weil sich besondere Probleme im Raum Linde
zeigten. Man erinnerte sich des Kramer-Projektes und beauftragte das Büro GKS, die vorhandenen Unterlagen zu analysieren und Vorschläge zu unterbreiten. Erstmals wurde im Frühling 1988 von Kosten im Ausmasse von 1,4 Mio. Fr.
gesprochen, da man die SBB und die Autobahn unterqueren müsse, erstmals wurde auch von Rückhaltung gesprochen.
Das Unwetter vom 11.6.1988 zeigte, dass die Leitungen im Gansgraben mit einem Kaliber von 60 cm völlig ungenügend
sind für die Bewältigung der Wassermengen von rund 9 m3/sec. 1989 wurde wieder eine Spezialkommission eingesetzt,
welche eine Reihe von Sofortmassnahmen entwickelte, zufolge Finanzknappheit aber keine grundsätzliche Problemlösung einleiten konnte.
96
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 738
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 330, 353
98
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 253,302
99
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 350
97
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Abbildung 22: Hochwasser 1988, Oberdorfstrasse
Das Hochwasser vom 1.6.1995 liess den Bach im Wolfetäli anschwellen, wodurch die Böschung beim Biotop Wolfetal
einstürzte. Sanierungsarbeiten wurden mit der KAGA besprochen. Das Unwetter vom 8.6.1996 verursachte wieder
Schäden an Strassen und Bächen. Die Ingenieurschule Burgdorf wurde mit einer Untersuchung beauftragt, worüber im
Sommer 1997 berichtet wurde. Anschliessend wurde eine Spezialkommission gebildet und 1998 ein Planungskredit von
36’000.- genehmigt und das Ing. Büro Schmalz, Konolfingen mit der Untersuchung beauftragt. Bei der Behandlung die100
.
ses Geschäftes wurden die bisherigen Massnahmen mit dem Begriff „Pflästerlitechnik“ bezeichnet
7.4.4. Sofortmassnahmen im Mai 1999
Das Hochwasser vom 10. Mai1999 löste Sofortmassnahmen aus am Geschiebesammler Gansgraben (Kredit 34’000.Fr), aber auch Diskussionen über die Entschädigung von Landwirten, wenn deren Felder durch das Hochwasser überflutet werden. Im August 2000 überwies der Gemeinderat das Hochwasserschutzprojekt mit den Wasserbauplänen Gansgraben und Leusengraben mit Gesamtkosten von 3,7 Mio. Fr. zum Mitberichtsverfahren an den Oberingenieurkreis II.
Die Restkosten für die Gemeinde sollten rund 800’000.- Fr betragen. Die Finanzierung beschäftigte den Gemeinderat
das ganze Jahr 2000. Im Januar 2001 erhielt er die Information, dass eine Etappierung möglich sei, unter der Voraussetzung, dass eine rechtsgültige Gefahrenkarte vorliege. Damit wurde das Wasserbauprojekt vorerst sistiert und die Vorbereitungen für die Erstellung einer Gefahrenkarte in Angriff genommen. Nach dem Entscheid vom 6.11.2001 über den
Fusionsvertrag musste die Erarbeitung der Gefahrenkarte mit Oberwichtrach koordiniert werden. Im Frühling 2003 wurde
der Auftrag für die Erarbeitung der Gefahrenkarte in Absprache mit Oberwichtrach erteilt. Das Hochwasser vom 6.6.2003
verursachte der Gemeinde schlussendlich Nettokosten von rund Fr. 176’000.- Fr. Die neue Gemeinde Wichtrach solle
das Hochwasserschutzprojekt möglichst rasch in Angriff nehmen!
8. Gesellschaftliche Entwicklungen
8.1. Fürsorge
Im Dezember 1990 wurde auf Initiative der Regionalplanung Aaretal die Schaffung eines Regionalen Sozialdienstes
(RSD) beschlossen, an welchem zu diesem Zeitpunkt die Gemeinden Niederwichtrach, Oberwichtrach und Oppligen
partizipierten. Niederwichtrach übernahm die Sitzgemeindefunktion und stellte einen Sozialarbeiter an, die Kostenverteilung erfolgt auf Grund der Bevölkerungszahl, 60% der Lohnkosten wird dem kantonalen Lastenausgleich belastet. Aus
dem Argumentarium: „Dieser Lösungsansatz ist eine Antwort auf die zunehmenden Probleme in sozialen Bereich der
Wachstumsgemeinden. Die im Kanton Bern angestrebte spitalexterne Pflege (SPITEX) und die Altersvorsorge werden
101
die Gemeinden Zukunft stärker belasten“ . Am 1. August 1996 zog der RSD um an den Käsereiweg 4 in Niederwichtrach.
Im Dezember 1996 beschlossen die Gemeindeversammlungen einen neuen Vertrag für den RSD, wobei die Gemeinden
Mühledorf und Tägertschi neu aufgenommen und Erhöhung der Stellenprozente auf 125%.
Im Sommer 2000 wurden die Gemeinden Jaberg, Kirchdorf und Trimstein in den RSD aufgenommen und die Stellenprozente von 125% auf 170% erhöht.
Am 25. Juni 2003 musste wieder ein neuer Vertrag beschlossen werden, da auf Grund des neuen Sozialhilfegesetzes
jede Gemeinde verpflichtet wurde, einem Sozialdienst zu führen oder sich einem solchen anzuschliessen. Die Auflage
100
101
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 57
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 683
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
war auch, dass ein Sozialdienst mindestens 150 Stellenprozente ausfüllen könne. Die Gemeinden Kiesen und Rubigen
102
schlossen sich dem RSD Wichtrach an .
8.2. Altersfragen
Verfasser: Peter Lüthi
Dieses Kapitel basiert in dieser Version auf der Gemeinde Oberwichtrach. Die Erarbeitung der
Gemeinde Niederwichtrach erfolgt in späteren Versionen.
Im Zusammenhang mit dem Spitalneubau in Oberdiessbach sollte 1981 auch ein Altersheim realisiert werden, Kosten
ca. 5 Mio. Fr. Da zu dieser Zeit in Wichtrach kein Altersheimbau zur Diskussion stand, beantragte der Gemeinderat den
Beitritt zu dem zu gründenden Verband in Oberdiessbach. Dagegen brachten 82 Unterzeichner eine Petition ein mit dem
Ersuchen, das Geschäft zu verschieben und ein eigenes Altersheim in Wichtrach zu prüfen. Die Gemeindeversammlung
unterstützte die Petitionäre und lehnte das Eintreten auf die Gemeinderatsvorlage ab.
Noch im Dezember 1981 legte der Gemeinderat das Resultat der Abklärungen einer Spezialkommission vor. Bei allem
Verständnis für ein gemeindeeigenes Altersheim verwiesen die Berichterstatter auf die Realitäten. Neben der offenen
Frage der Bewilligung durch den Kanton mit entsprechender Subventionierung wurden auf die Kosten verwiesen. So
wurden die Investitionskosten pro Zimmer mit Fr. 160'000.- beziffert. Die Betriebskosten in einem mittleren Altersheim
wurden mit Fr. 35.- pro Person und Tag, bei ärztlicher Versorgung sogar mit Fr. 50.- beziffert. Daraufhin beschloss die
Einwohnergemeinde den Beitritt zum Gemeindeverband für das Altersheim Oberdiessbach. Im April 1982 wurde über
das Projekt und den Kredit von Fr. 4'985'483.- beschlossen. Das Projekt wurde über den Lastenausgleich finanziert, die
Abwicklung erfolgte durch die Gemeinde Oberdiessbach.
Am 7. November 1984 musste das aus der Anfangszeit der AHV stammende Reglement für die Gemeindeausgleichskasse auf Grund kantonaler Vorgaben und seither eingetroffener Veränderungen ersetzen. Am 26. April 1995 musste ein
neues Reglement auf Grund kantonaler Vorgaben beschlossen werden. Die Gemeindeausgleichskasse unterstand administrativ dem Gemeinderat, fachlich der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Am 13. Dezember 2000 genehmigte die
Einwohnergemeinde einen Vertrag über den vom Kanton geförderten Zusammenschluss der beiden Ausgleichskassen
von Nieder- und Oberwichtrach in Oberwichtrach. Die personelle Belastung machte zusammen rund 50% eines Vollamtes.
1990 wurde über ein Projekt einer Altersresidenz „Erlacherhof“ berichtet. Das Projekt verschwand (leider) in den Schub103
laden .
1999 orientierte der Gemeinderat darüber, dass die Stadt Bern die Absicht habe, das Alters- und Pflegeheim Neuhaus
zu verkaufen oder einer anderen Trägerschaft zu übergeben.
Am 19. Juni 2002 beschloss die Gemeindeversammlung den Beitritt zu einer regionalen Trägerschaft für das Alters- und
Pflegeheim Neuhaus. Es sollte eine Aktiengesellschaft gegründet werden unter dem Namen „Alterssitz Neuhaus AG“
zusammen mit den Gemeinden Gerzensee, Mühledorf, Münsingen, Nieder- und Oberwichtrach, Tägertschi und
Trimstein. Diese AG sollte vorerst den Betrieb des Heimes sicherstellen und allenfalls dieses später von der Stadt Bern
104
erwerben und weiterausbauen .
Am 30. April 2003 wurde das Konzept der Alterspolitik der Gemeinden Gerzenee, Jaberg, Kirchdorf, Mühledorf, Niederwichtrach, Oberwichtrach und Oppligen vorgestellt.
8.3. Gesundheitsfürsorge
8.3.1. Gemeindekrankenpflege – Spitexverein Wichtrach
1980 wurde die Frage gestellt, ob man nicht einen Zahnarzt nach Wichtrach verpflichten könne. Obschon nach Bevölkerungsdichte und Einzugsgebiet ein Zahnarzt ein Auskommen finden könne, könne der Gemeinderat keinen Zahnarzt
105
nach Wichtrach zwingen, war die Antwort .
Da sich die Einwohnergemeinden der Kirchgemeinde Wichtrach und Gerzensee sowie Belpberg zur Durchführung der
106
Gemeindekrankenpflege zusammengeschlossen haben, musste eine neues Reglement genehmigt werden .
Die Hauspflege Wichtrach und die Krankenpflege Wichtrach-Gerzensee wurden auf den 31. Dezember 1997 aufgelöst,
nachdem der Bund nur noch privatrechtliche Körperschaften subventioniert. Auf den 1. Januar 1998 nahm deshalb der
neugegründete Spitexverein Wichtrach und Umgebung die Arbeit auf, die Gründungsversammlung erfolgte am 1. Juli
107
1997. Mit den einzelnen Mitgliedsvereinen wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen .
8.3.2. Regionale Spitäler
Die Gemeinde Oberwichtrach war zur einen Hälfte am Regionalspital Oberdiessbach und zur andern Hälfte am Regionalspital Münsingen beteiligt, die Gemeinde Niederwichtrach war Mitglied am Regionalspital Münsingen.
102
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 106; EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 147
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 318, 361, 371, 602, 660
104
EWG Oberwichtrach, 2002 – 2003, Seite 20; EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 127
105
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 292
106
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 201
107
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 41
103
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Am 30. April 1980 mussten die Einwohnergemeinden über zwei Projektierungskredite beschliessen:
Bezirksspital Münsingen, Neubau mit 60 Akutkrankenbetten, einem Chronischkrankenbereich mit 24 – 36 Betten im
Altbau, einer halb geschützten Operationsstelle mit 140 Liegestellen. Die Schwerpunkte des künftigen Spitals sollten
allgemeine Medizin, innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie chronisch Krankenabteilung sein.
Der Kostenanteil für Oberwichtrach wurde mit Fr. 10'900.- veranschlagt.
Bezirksspital Oberdiessbach, Neubau mit 60 Akutkrankenbetten, einem Chronischkrankenbereich mit 25 Betten, sowie
einer halb geschützten Operationsstelle mit 140 Liegestellen. Der Altbau würde abgebrochen. Bei der Behandlung dieses Geschäftes wurde die Frage diskutiert ob eine Beteiligung an zwei Spitälern sinnvoll sei, weil von 100 Spitalbettenbelegungen von Oberwichtrach aus deren 90 in Münsingen und 10 in Oberdiessbach gezählt wurden. Zudem wird auch
darüber diskutiert, ob es wirklich nötig sei, dass beide Spitäler gleichzeitig einen Neubau planen müssten. Der Anteil
Projektierungskredit für Oberwichtrach betrug Fr. 13'000.Beiden Krediten wurde schlussendlich zugestimmt.
Die Bewilligung der Projekte und Kredite für Oberdiessbach erfolgte am 21.April 1982 (Gesamtkredit Fr. 28'212'110.-,
Oberwichtrach Fr. 415'150.-) und für Münsingen am 17. November 1982 (Gesamtkredit Fr. 33'446'000.-, Oberwichtrach
Fr. 707'900.-). Beide Projekte mussten eine kantonale Abstimmung passieren, Baubeginn wurde für 1983 vorgese108
hen .
Am 8. Dezember 1993 wurden die Reglemente der beiden Bezirksspitäler Münsingen und Oberdiessbach den neuesten
gesetzlichen Vorgaben angepasst. Beim Bezirksspital Münsingen musste zusätzlich der Aufteilung der Viertelsgemeinde
109
Rubigen Rechnung getragen werden .
Am 10. Dezember 1997 beschloss die Gemeindeversammlung die Prozessführung gegen den Spitalverband Oberdiessbach, weil sich der Verband weigerte, den Gemeinden Kirchdorf, Linden und Oberwichtrach die auf rund Fr. 171'000.Restkosten für den Bau der geschützten Sanitätsstellen zu vergüten.
Die härteren Bedingungen im Spitalwesen führten die beiden Bezirksspitäler Münsingen und Oberdiessbach zusammen.
Am 10. Oktober 1998 musste die Gemeindeversammlung die Auflösung der beiden Spitalverbände beschliessen und
110
anschliessend das Verbandsreglement für den regionalen Spitalverband Aare-/Kiesental genehmigen .
8.4. Arbeitslosigkeit
Seit dem 1. Januar 1997 galt das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung das unter anderem die Gemeinden im Kanton Bern verpflichtet, gegen 3'000 Plätze in Beschäftigungsprogrammen einzurichten. 12 Gemeinden im Aaretal schlossen sich mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zusammen um so die Trägerschaft zu bilden für ein solches Programm.
Zum Zeitpunkt dieser Gründung waren im Aaretal rund 400 Personen ohne Arbeit. Mit dem vorgesehenen Programm
sollten Arbeitslose während längstens 6 Monaten parallel zur Arbeitssuche einer möglichst geeigneten Arbeit nachgehen
111
können .
8.5. Vereine
Verfasser: Peter Lüthi
8.5.1. Schiesswesen
Im Jahre 1877 wurde in Wichtrach die erste Schützengesellschaft gegründet. Es wird seither im Breitenbach,
Oberwichtrach, geschossen, wo die Schiessanlage seit jeher
steht. Im Jahre 1908 trennte sich die Schützengesellschaft, und
es entstanden die beiden Schützengesellschaften „Feldschützen“ und „Militärschützen“. Im Jahre 1999 haben die beiden
Schützengesellschaften wieder fusioniert und heissen heute
112
„Schützen Wichtrach“ .
Am 30. April 1980 musste die Einwohnerversammlung ein
Gesuch der beiden Schützengesellschaften um einen à fonds
perdu Beitrag zur Sanierung des 1964 erbauten Schützenhauses behandeln. Es ging um einen Betrag von Fr. 25'000.-,
wobei Fr. 9'000.- von der Gemeinde Niederwichtrach und der
Rest von Oberwichtrach zu tragen war. Der Entscheid war
diskussionslos positiv.
Abbildung 23: Schützenhaus, neu nach Brand
Am 11. Juni 1988 wurde über Lärmmessungen berichtet und
über Massnahmen, die der Lärmreduktion dienen sollen. Die
Kosten würden ca. Fr. 30'000.- wobei Oberwichtrach 2/3 und
Niederwichtrach 1/3 zu trägen hätten.
108
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 278, 279, 367, 388
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 55, 57
110
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 517
111
EWG Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite398; EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 40
112
EWG Gemeinde Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 192
109
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Am 12. Dezember 2001 hatte die Einwohnergemeinde über einen Kredit von Fr. 60'000.- zu beschliessen zur Lärmsanierung. Gemäss der Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Schiessanlagen bis Ende Februar 2002 saniert sein und
den geltenden Vorschriften entsprechen. An diesem Betrag hatten sich die Schützen mit Fr. 10'000.-, die Gemeinde
Niederwichtrach mit Fr. 17'500.- und die Gemeinde Oberwichtrach mit Fr. 32'500.- zu beteiligen. Im Raume stand die
Frage, wie lange noch die bundesrechtliche Verpflichtung der Gemeinden gelten würde, eine Schiessanlage zur Verfügung zu stellen zur Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht. Es wurde festgestellt, dass eine Reduktion der
Schiesstage auf die reine ausserdienstliche Schiesspflicht die Bedingungen des Lärmschutzes ohne die Investitionen
113
erfüllen würde. Der Kredit wurde dann mit 55:1 Stimme bewilligt .
8.5.2. EHC Wiki-Münsingen
Am 30. März 1994 wurde die Gemeindeversammlung erstmals darüber informiert, dass der Gemeinderat beabsichtigte,
dem EHC Wiki am Sagibachweg 10'000 bis 12'000 m2 Gewerbeland unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Am 16. November 1994 wurde anlässlich einer denkwürdigen Gemeindeversammlung (451 anwesende Stimmberechtigte im Kreuzsaal!) wurde zuerst ein Kredit gesprochen von Fr. 637'000.- für die Erschliessung des Gewerbelandes am
Sägebachweg und anschliessend dem Gemeinderat die Kompetenz erteilt, mit einer noch zu gründenden Genossenschaft einen Baurechtsvertrag über ca. 11'000 m2 abzuschliessen auf der Gewerbeparzelle am Sägebachweg. Dieser
Beschluss erfolgte im Stimmenverhältnis von
114
319:83 Stimmen .
Der Bau der Eissporthalle erfolgte im Jahr 1996,
die Betriebsaufnahme erfolgte auf Spielbeginn der
Saison 1996/97. Die Genossenschaft bemühte
sich von Anbeginn um einen vollkostendeckenden
Betrieb. Dabei ging es vor allem um die Nutzung
der Halle während der eisfreien Zeit. Eine diesbezügliche Aktivität begann im Frühling 1997 mit
dem ersten Bar- und Pub-Festival über 11 Nächte,
welches in der Folge Oberwichtrach weitherum
115
nicht nur positiv bekannt machte .
Abbildung 24: Eishalle, heute
8.5.3. Die Tennisgemeinschaft Wichtrach (tgw)
Verfasser: Fritz Eyer
Ein Tennisclub in einem kleinen Bauerndorf? "Ja geits de dene eigentlich no!". "Settigs bruuche mir de öppe hie nid!"
NEIN! lautete also schon vor mehr als 25 Jahren die leider sehr oft gehörte Antwort! Nun gibt es aber dank Freude am
Tennisspiel und sehr hohem persönlichen Einsatz einiger Wichtracherinnen und Wichtrachern die Tennisgemeinschaft
mit zwei idyllisch gelegenen Sandplätzen in einer Freifläche, am Dorfbach der ehemaligen Gemeinde Niederwichtrach.
Abbildung 25: Tennisplatz am Bach
Erika Frey, Rosmarie Wehrli, Werner Haldimann, Paul Wittwer und
Felix Brack waren die Gründer der "Interessengemeinschaft Tennis Plätze in Wichtrach". Im Vordergrund stand die Suche nach einer
geeigneten Landparzelle. Dank der Unterstützung durch die neuen
IG - Mitglieder Hans Würsch, Walter Wüthrich, Charles Schweri und
Bruno Sterchi, sowie den beiden Gemeinderäten Heinz Bühler und
Kurt Marti konnte mit dem Gemeinderat Niederwichtrach vereinbart
werden, dass auf der Freifläche oberhalb des Kindergartens ein
Vorprojekt erstellt werden dürfe. Anlässlich der Besichtigung mit
dem Gemeindepräsidenten Willi Wälti wurde besprochen, dass in
den nicht benutzten Räumen im Untergeschoss des Kindergartens
allenfalls eine bescheidene Garderobe eingerichtet werden könne
und dass die Tennisler sogar das WC im UG des Kindergartens
benutzen dürften. Viel zu reden gab dann noch Paul Steiners Quellrecht auf der Bauparzelle.
Eigentlich wollte man eine Genossenschaft "Tennis in Wichtrach" gründen. Subventioniert werden jedoch nur Vereine
(oder halt eben Clubs). Der Name Tennisclub erschien aber den Gründern etwas allzu elitär. Im Namen sollte der
Grundgedanke "Tennis für Jedermann " sichtbar sein. Zudem wollte man sich vom Image des Sports für "Mehbessere" etwas abgrenzen. So entstand unser Name Tennisgemeinschaft oder tgw.
Die Vorbereitungsarbeiten wurden nun sehr professionell vorangetrieben. Vorprojekt, Detailprojekt, Kostenberechnungen
und Finanzierungsmodelle wurden erarbeitet. Auch die Oeffentlichkeitarbeit und zahlreiche Presseberichte waren
Schwerpunkte. Damit das Projekt an der Gemeindeversammlung noch bessere Chancen habe, suchte man gezielt
einen Präsi aus Niederwichtrach. Man fand ihn schliesslich in der Person des Schreiberlings. Die ersten GrundGedanken "Tennis für Jedermann" und "Tennis für Wichtracher" wurden sogar explizit in den ersten Statuten niedergeschrieben.
113
EWG Gemeinde Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 195
EWG Gemeinde Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 125
115
EWG Gemeinde Oberwichtrach, 1993 – 1998, Seite 410
114
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Die Gründungsversammlung vom 17. April 1979 stimmte diesen doch sehr restriktiven Statuten zu. Art. 11 lautete : "
Die Mitgliedschaft Auswärtiger bedarf der jährlichen Bestätigung durch die Generalversammlung". Unmittelbar vor der
Gemeindeversammlung vom 26. Juni waren 36 Niederwichtracher, nur 34 Oberwichtracher und ganze zwei Auswärtige
( Sterchis wohnten in Münsingen ) tgw- Mitglied. Nicht zuletzt wegen dieser Mitgliederstruktur und dem straff organisier116
ten Aufmarsch der Tennisler, stimmte die Gemeindeversammlung dem Baurechtsvertrag knapp zu . Nun galt es, mit
dem Bau der Tennisplätze sofort zu beginnen, damit noch die vom Bachverbau her erstellte Fahrpiste mitbenutzt werden konnte. Trotz zum Teil misslichen Wetterverhältnisse schritten die Bauarbeiten unter der Bauleitung von Felix Brack
und ausgeführt durch die Firma Ernst Fuhrer recht gut voran. Die Anlagekosten betrugen schliesslich etwa Fr.
150'000. Die Unternehmer zeichneten für Fr.18'000 Gönner Anteilscheine und wir erhielten gut Fr. 11'000 aus dem
Sport Toto Fonds. Mitte Mai 1980 konnte die Anlage termingerecht mit einer gelungenen Feier in Betrieb genommen
werden.
Trotzdem wir den Mitgliederbestand gemäss Finanzplan noch nicht ganz erreicht hatten, waren damals unsere Plätze
fast dauernd überbelegt. Der Spielleiter und jedes einzelne Vorstandsmitglied mussten sogar ermächtigt werden, jederzeit Doppelspiele vorschreiben zu können.
Um die tgw der Wichtracher Bevölkerung besser vorzustellen, organisierten wir im Mai 81 das erste DIANA- Abschiedskonzert und ein Jahr später den "Frühlingsplousch", ein sehr gut gelungenes Spielfest für Kinder. Ende 1982
umfasste die tgw 110 Aktivmitglieder und Junioren, sowie gut 30 Schüler. Zudem musste sogar noch eine Warteliste
geführt werden. Das waren halt eben noch andere Zeiten!
Nun begnügte sich der Gründungspräsi noch mit dem Amt des Kassiers und des Platzwartes und Hans- Peter Blaser
übernahm das Präsidium. Die durch Hans Frei erteilten Tenniskurse und die Schülerkurse von Erika Frei und Beatrice
Sterchi erfreuten sich sehr grosser Beliebtheit. Hanspeter Mettler organisierte den ersten "Brätliplousch an der Rotache". Auch das vom neuen Präsi eingeführte Freundschaftsturnier TC Oberdiessbach gegen die tgw ist wahrscheinlich noch vielen in guter Erinnerung! Im Herbst erteilten jeweils Hans Frei und Bruno Sterchi in der MZH die recht gut
besuchten Turn- und Schwitzstunden. Im Obergeschoss des Wohnstudios Belform in Münsingen konnten wir WinterTrainigsplätze mieten. Zum Jahresschluss-höck servierten uns dann Erica und Charles Schweri jeweils in der MZH das
berühmte Fondue. Die neue Saison starteten wir damals noch mit dem tgw Ski Weekend.
1984 übernahm Hans Frei das Präsidium. Nun wurden die Ranglistenspiele und das Clubturnier eingeführt und die erste
Tennisnacht organisiert. An dem von Ursula Wagner organisierten Minitennisturnier beteiligten sich 50 Kinder.
Nun begann ein entscheidendes Kapitel der jungen tgw - Geschichte: ein Betriebsgebäude sollte erstellt werden! Zuerst trat aber der Gemeinderat auf unsere Bauvoranfrage gar nicht ein." Wenn ja nur Wichtracher mit -machen, so
können die ja zuhause douchen" hiess es. Andere wiederum erachteten die Baukosten als untragbar. Einigen genügte
der alte Materialwagen vollauf. Hundert Argumente galt es zu entkräften. Schliesslich einigte man sich auf das von
Hansruedi Agerter skizzierte eher bescheidene Gebäude. Jürg Jost plante und berechnete dann das Projekt. 70'000
Franken schienen aber dem Vorstand untragbar. Deshalb wurde beschlossen, dass alle tgw - Mitglieder gemäss
einem Einsatzplan Frondienst leisten müssen. Wer nicht mitarbeitete, musste Fr. 100.-- bezahlen. Die Frondienstliste
ist sehr interessant: Wittwer Paul 200 Std. / Bieri Kurt und Erika 85 Std. / Baumann Paul 46,5 Std. / Batt Stöffu 40 Std. /
Engel Hans 27,5 Std. / Jörg Jost 27 Std. / Batt Hansruedi 26 Std. usw. usw. Lediglich 24 Mitglieder bezahlten einen
Hunderter an die Baukosten.
Das neue Gebäude wurde am 3. und 4. September 1989 eingeweiht. Paul Wittwer erhielt für die Bauleitung und für
seinen unermüdlichen Einsatz den tgw - Spezialpreis. Georges Neher erstellte vom Bau ein sehr umfangreiches Fotoalbum. Auch dieses Album liegt seit einiger Zeit im Clubhaus auf. Ob all der Euphorie um das neue Betriebsgebäude
wurde es unterlassen, vor Baubeginn ein Subventionsgesuch einzureichen. Das gab dann leider im Nachhinein viel
böses Blut. Anlässlich der im Carnozet der Firma Wehrli - Weine abgehaltenen GV 89 wurde Georges Neher zum
Präsi gewählt. Aus seinem ersten Jahresbericht ist ersichtlich, dass sich das neue Betriebsgebäude entscheidend auf
die Geselligkeit der tgw- ler auswirkte: es werde nun "gehöcklet" und oft auch "getafelt" und "ausführlich gefachsimpelt",
schrieb Georges. Im Protokoll der GV vom 10. März 89 steht zu lesen: " Durch die aktive Mitarbeit vieler Vereinsmitglieder am Bau des Betriebsgebäudes wurde unser Verein gefestigt".
Nach 4 Jahren übergab Georges dann das Präsidium an Jürg Moosbrugger. Während Jürgs Präsidium wurde aus der
doch eher beschaulichen Tennis-Gemeinschaft ein Tennisclub! Das Betriebsgebäude hiess nun Clubhaus. Die seit der
Gründung jeweils ausgetragenen Ranglistenspiele schliefen ein und das Clubturnier stand nun im Vordergrund. Das
Turnier wurde sogar versuchsweise im Rahmen des Bankverein Club - Cups durchgeführt. Neu konnten die tgw- ler
nun Einsteigerlizenzen lösen. Erika Frei gründete dann die erste tgw- Seniorinnen-Interclubmannschaft. Ein Jahr später
organisierte Benno Lauber 9 Spieler für eine Interclub - Herrenmannschaft. Im Frühjahr 99 demissionierte Jürg Moosbrugger wegen zuvielen beruflich bedingten Abwesenheiten.
Ab 1999 führte Willy Liechti unseren Verein. Willy startete seine Karriere 1985 noch auf unserer Warteliste! Erst im März
90 wurde er dann endlich in die tgw aufgenommen. Vier Jahre später konnten wir ihn als Vizepräsi in den Vorstand
wählen und als Organisator der Tennisnacht gewinnen. Willy hat die ganz schwierige Aufgabe übernommen, gegen den
Mitgliederschwund zu kämpfen und damit den Fortbestand der tgw zu sichern, was ihm und seinen Vorstandsmitgliedern bisher ja doch recht gut gelungen ist.
116
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 263
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
8.6. Asylwesen
Am 16. Juni 1988 orientierte der Gemeinderat von Niederwichtrach, dass er „im Moment“ einen Wohnwagen beschaffen
musste, um einen Asylbewerber sofort unterbringen zu können. Der Rat bat die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche
117
nach Unterbringungsmöglichkeiten
Im Sommer 1989 erfolgte die Information, dass Oberwichtrach wohl in absehbarer Zeit Asylanten aufnehmen müsse.
118
Am 7. Februar 1991 wurden in einer „Blitzaktion“ 45 Asylbewerber in der Zivilschutzanlage Stadelfeld untergebracht .
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 1990 orientierte der Gemeinderat, dass er im Finanzrichtplan
für 1992 einen Betrag von Fr. 800'000.- aufgenommen habe für die Schaffung einer Asylantenunterkunft für ca. 30 Personen.
Im Juni 1991 wurde festgestellt, dass ein längerer Aufenthalt der Asylanten in der unterirdischen Anlage nicht menschenwürdig und nicht zumutbar sei und ob es nicht möglich sei, oberirdische Wohnräume für die Asylbewerber zu
schaffen. In seiner Antwort verweist der Gemeinderat auf die sehr kurzen Fristen und der Menge, der in der Stufe 1
befindlichen Asylanten sowie auf die fehlende Bereitschaft der Bevölkerung, Asylanten bei sich aufzunehmen.
Ab 1. April 2000 wurde beim Regionalen Sozialdienst eine Person zu 40% angestellt für die Belange der Asylkoordinati119
on .
Am 23. April 2003 erliess der Gemeinderat einen Aufruf an alle Wohnungsbesitzer, der Gemeinde freie Wohnungen zu
melden, die sich für Asylanten eignen würden, da die Gemeinde mehr Asylanten aufnehmen müsse, als sie über Wohnraum verfüge.
8.7. Kulturförderung
Verfasser: P. Lüthi
Im Juni 1986 erwarb der Gemeinderat Oberwichtrach einen wertvollen Kupferstich von 1823 von Weibel
120
.
Im Oktober 1990 bewilligte die Gemeindeversammlung Oberwichtrach einen Kredit von Fr. 70'000.- für eine Ortschronik,
aufgeteilt in Fr. 48'000.- für Druckkosten, Fr. 15'000.- für Autoren-Honorare und Fr. 7'000.- für Spesen und Unvorhergesehenes. Es sollten 2'000 Exemplare der Chronik gedruckt werden, geplantes Erscheinungsdatum: 1. August 1991 zum
121
Verkaufspreis von Fr. 20.- und als Geschenk für die Jungbürger .
Am 25. April 1997 wurde die Regionale Kulturkonferenz Bern als Verein gegründet. Diese hatte als erste Massnahme
auf Grund des kantonalen Kulturförderungsgesetzes mit vier Institutionen Förderungsverträge ausgearbeitet: Stadttheater Bern, Symphonieorchester Bern, Kunstmuseum Bern, Historisches Museum Bern. Die Gemeinden Ober- und Niederwichtrach hatten als Mitglieder des Vereins einen Anteil an diese Beiträge zu bezahlen.
Im Dezember 2002 wurden die Förderverträge um weitere 4 Jahre verlängert und zudem wurde ein neuer Vertrag mit
122
der Stiftung Paul Klee-Zentrum abgeschlossen .
117
EWG Niederwichtrach, 1961-1994, Seite 380
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seiten 610, 702
119
EWG Oberwichtrach, 1999 – 2001, Seite 92
120
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 503
121
EWG Oberwichtrach, 1972 – 1992, Seite 667
122
EWG Niederwichtrach, 1995-2003, Seite 49, 133
118
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhänge
Anhang 1: Zeittabelle
Die Zeittabelle enthält die Zeitangaben zu Wichtrach in diesem sowie allenfalls weiteren Heften zu dieser Zeitperiode.
Periode,
Datum
1975
2.7.1975
12.2.1976
2.6.1976
Aug. 1976
18.12.1976
1976
1976
10.7.1977
Januar 1977
9.3.1977
10.12.1977
28.3.1979
1979
1979
April 1979
Okt. 1979
30.4.1980
Ab 1981
Juni 1981
Juni 1982
Sommer 1982
1982
Sommer 1983
27.6.1984
1.8.1984
12.12.1984
1986
10.12.1986
Juni 1987
24.06.1987
Dez. 1987
12.12.1987
1988
15.12.1988
14.6.1989
1989
Bezeichnung,
Ereignis
Verbandsgemeinden bewilligen Baukredit Fr. 2,9 Mio für Erweiterungsbau
Oberstufenzentrum
Niederwichtrach wird orientiert über die generelle Abwasserplanung und
das Kanalisationsprojekt, Leitungen und Regenwasserentlastung, Kosten Fr.
2,56 Mio
Oberwichtrach beschliesst Bau Primarschulhaus Stadelfeldstrasse, 3,58 Mio
Oberwichtrach beschliesst neues Organisationsreglement mit ua. der
Gleichstellung von Mann und Frau in Gemeindeangelegenheiten
Oberwichtrach stellt testweise 2 Glassammelmulden auf: Grosser Erfolg
Oberwichtrach beschliesst neues Steuerreglement und erstmals ein
Gebührenreglement
Konkurs Kieswerk Wichtrach AG; Gründung der Stiftung „Landschaft und
Kies“.
Beitritt von Tägertschi und Häutligen zum ARA-Gemeindeverband
Ein Hochwasser löst in Niederwichtrach die permanente
Auseinandersetzung aus mit dem Thema Hochwasserschutz
Bezug Neubau Oberstufenzentrum
Beginn Projektierung Sanierung Bahnhofstrasse
Oberwichtrach diskutiert im offenen Teil Talibach Sanierungsmassnahmen
Die seit 1774 bestehende Schulgemeinschaft Ober-Niederwichtrach wird
vertraglich konsolidiert
Sekundarschule neu 2-reihig geführt
Kanton Jura entsteht, Loslösung vom Kanton Bern
Oberwichtrach eröffnet 2. Kindergartenklasse; Kindergarten Niesenstrasse
wird gebaut
Oberwichtrach beschliesst Werkhof an der Stadelfeldstrasse
Zustimmung zu Projektierungskrediten für Neubauten der Spitäler
Münsingen und Oberdiessbach
Ausbau der SBB-Linie durchs Aaretal für bis zu 260 Züge/Tag
Oberwichtrach beschliesst Entlastungsleitung Dorfbach bis Autobahn
Oberwichtrach beschliesst Kauf Wohnung Hängertstrasse 1 als
Gemeindeschreiberei und für Gemeindearchiv
Niederwichtrach beginnt mit der Strassenbenennung und Hausnummerung
Oberwichtrach wird zivilschutzpflichtig, Fritz Steiner wird erster Ortschef.
Das Schutzraumdefizit wird zu einem gewichtigen Thema
Beide Gemeinden beschliessen Trottoir entlang Ost-Seite Bern-Thun-Strasse
Oberwichtrach gibt Stimmrecht in Gemendefragen an 18-jährige
Oberwichtrach darf ihren Kehrricht nicht mehr in der Maurachern-Grube
deponieren, muss neu in die Deponie Uttigen geführt werden
Oberwichtrach wählt erste Frau in Gemeinderat: Frau Hedi Maurer
Umweltkatastrophen Tschernobyl und Tschernobale
Oberwichtrach bewilligt Kredit für Revision Ortsplanung, die erst 7.4.1994
Rechtskraft erhielt
Oberwichtrach beschliesst Mehrzweckgebäude an der Stadelfeldstrasse und
als Folge Erhöhung Schuldenlimite von 6,57 Mio auf 8,5 Mio
Niederwichtrach bewilligt Kredit für Revision Ortsplanung, die am
2.12.1992 genehmigt wurde.
Oberwichtrach beschliesst vollamtlichen Gemeindekassier
Niederwichtrach beschliesst Verlegung der Verwaltung zum Löwen
Oberwichtrach beschliesst Beitritt zum Verbund „Bäre-Abi“
Niederwichtrach beschliesst Beibehaltung Bauinspektor anstelle einer Bauund Planungskommission
Feier 125 Jahre Bahnhof Wichtrach und Einweihung des neuen Bahnhofes
Übergang vom Frühjahrs- zum Herbstschulbeginn durch Langschuljahr
Ausgabe: 15.05.2015
Version 1.3
Referenz
Heft 7, Seite 28
Heft 7, Seite 25
Heft 7, Seite 27
Heft 7, Seite 6
Heft 7, Seite 26
Heft 7, Seite 9
Heft 7, Seite 15,
16
Heft 7, Seite 23
Heft 7, Seite 32
Heft 7, Seite 28
Heft 7, Seite 19
Heft 7, Seite 25
Heft 7, Seite 27
Heft 7, Seite 28
Heft 7, Seite 5
Heft 7, Seite 26
Heft 7, Seite 7
Heft 7, Seite 35
Heft 7, Seite 18
Heft 7, Seite 32
Heft 7, Seite 7
Heft 7, Seite 26
Heft 7, Seite 31
Heft 7, Seite 20
Heft 7, Seite 6
Heft 7, Seite 26
Heft 7, Seite 6
Heft 7, Seite 5
Heft 7, Seite 13
Heft 7, Seite 7, 10
Heft 7, Seite 14
Heft 7, Seite 8
Heft 7, Seite 9
Heft 7, Seite 19
Heft 7, Seite 6
Heft 7, Seite 9
Heft 7, Seite 29
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
10.11.1989
Dez. 1989
1.5.1990
14.3.1990
1990
1990
Dez. 1990
1991
7.2.1992
1.5.1992
24.6.1992
Ende 1992
1994
22.6.1994
16.11.1994
13.12.1995
Ab 1996
11.12.1996
18.6.1997
1.7.1997
10.6.1998
1.8.1998
Herbst 1998
10.10.1998
9.12.1998
9.12.1999
1.1.2000
1.1.2000
21.6.2000
Sommer 2000
Sommer 2000
20.06.2001
Dez. 2001
12.12.2001
1.1.2002
2002
Sommer 2002
1.2.2003
23.4.2003
23.4.2003
Juni 2003
25.6.2003
30.11.2003
Fall der Berliner Mauer
Beide Gemeinden beschliessen Beschaffung Tanklöschfahrzeug
Oberwichtrach bezieht Neubau Gemeindeverwaltung, Feuerwehrmagazin
und Zivilschutzanlage an der Stadelfeldstrasse
Oberwichtrach genehmigt ein durch Gemeinderat „in eigener Kompetenz“
abgeschlossenes, besonderes Landgeschäft
Bern. Regierungsrat wird von 9 auf 7 Mitglieder reduziert
Wiedervereinigung Deutschlands
Der Regionale Sozialdienst mit den Gemeinden Ober-, Niederwichtrach und
Oppligen wird geschaffen
700-Jahrfeier Eidgenossenschaft und Einweihung Mehrzweckhalle NW
Maastricht-Vertrag führt die EWG zur EU
Oberwichtrach führt die (Kehrricht)Sackgebühr ein
Oberwichtrach beschliesst „Reglement für ausserordentliche Lagen und
Katastrophen“ und Schaffung Gemeindeführungsorganisation
Beginn Umsetzung Schulmodell 6/3
Inventar denkmalpflegerisch geschützer Objekte in Niederwichtrach werden
grundeigentümerisch verbindlich
Oberwichtrach führt Jungbürgerfeier erstmals an einer Gemeindeversamml.
Erschliessung Sagibach, Baurechtsvertrag für Eishalle Sagibach
Oberwichtrach beschliesst Kredit für ein Hochwasserschutzprojekt
Überarbeitung der 15-jährigen Richtplanung Region Aaretal
Oberwichtrach beschliesst Anpassung des Personalsreglement an das
kantonale Lohnsystem mit Gehaltsklassen nach Aufgaben uam.
Oberwichtrach muss ein erstes Datenschutzreglement erlassen
Gründung des Spitex-Vereins Wichtrach und Umgebung
Beide Gemeinden beschliessen Doppelbrunnen beim Mälchplatz
Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes werden die Kindergärten
Bestandteil der Primarschule. Kindergartenvereine werden aufgehoben
Niederwichtrach macht Umfrage betr. Fusion mit Oberwichtrach (positiv)
und bewirkt damit auch Umfrage in Oberwichtrach, auch positiv
Auflösung der Spitalverbände Oberdiessbach und Münsingen, Gründung
Spitalverband Aare-/Kiesental
Oberwichtrach beschliesst Kredit für Ersatz EDV-Anlage von 1990:
Jahrtausendproblem zeichnet sich ab
Niederwichtrach stockt Verwaltung auf um 80%
Ober-+Niederwichtrach führen gemeinsam Neujahrsapéro durch
Oberwichtrach ist präsent unter www.wichtrach.ch
Oberwichtrach beschliesst ein Submissionsreglement nach GATT-Normen
Beide Gemeindeversammlungen genehmigen Vertrag Fusionsabklärung
Oberstufenzentrum führt 5-Tage-Woche ein, Primarschule zieht nach
Grundsätzliche Erneuerung ARA Münsingen in 3 Etappen, 15 Mio Fr.
Kant. Steuergesetz und FILAG beeinflussen Budgets der Gemeinden
Lärmsanierung Schiessanlage Breitenbach
Der Euro wird in 16 Staaten als Zahlungsmittel eingeführt
Inventar denkmalpflegerisch geschützer Objekte in Oberwichtrach werden
grundeigentümerisch verbindlich durch Verfügung Amt für Kulturgütersch.
Gründung einer regionalen Trägerorganisation zur Übernahme des Altersund Pflegeheims Neuhaus von der Stadt Bern
Schalterdienst im Bahnhof Wichtrach wird geschlossen
Oberwichtrach beschliesst Anschluss an das Rechenzentrum Münsingen
Beide Gemeinden genehmigen Fusionsvertrag, Gemeindeordnung und
Wahlreglement der neuen Gemeinde Wichtrach
Beide Gemeinden bewilligen Kredit für die Erstellung einer Gefahrenkarte
mit Überflutungsplan
Neuer Vertrag über den regionalen Sozialdienst mit 10 Gemeinden
Erste Gemeinderatswahlen der neuen Gemeinde Wichtrach
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 2: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1981
Quelle: Bundesamt für Landestopografie (Art. 29 Abs. 1 GeoIV)
Ausgabe: 15.05.2015
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 3: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1987
Quelle: Bundesamt für Landestopografie (Art. 29 Abs. 1 GeoIV)
Ausgabe: 15.05.2015
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 4: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1993
Quelle: Bundesamt für Landestopografie (Art. 29 Abs. 1 GeoIV)
Ausgabe: 15.05.2015
Version 1.3
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 5: Landeskarte, Ausschnitt aus Karte Münsingen, Ausgabe 1998
Quelle: Bundesamt für Landestopografie (Art. 29 Abs. 1 GeoIV)
Ausgabe: 15.05.2015
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 6: Bevölkerungsentwicklung im Raume Kirchgemeinde Wichtrach ab 1850
Quelle: Eidg. Volkszählungen / www.bfs.admin.ch, Die Volkszählungen im Laufe der Zeit
Gemeinden
1850
123
1860
1870
1880
1888
1900
1910
1920
1930
Kiesen
Oppligen
Kiesental
Niederwichtrach
Oberwichtrach
Wichtrach
437
504
977
706
562
1268
430
421
851
675
538
1213
469
406
875
685
500
1185
432
414
846
622
560
1182
424
438
862
642
515
1157
433
433
866
720
650
1370
432
408
840
732
768
1500
460
420
880
807
804
1611
463
399
862
761
794
1555
Kirchgemeinde
2245
1634
2060
2031
2019
2236
2340
2491
2417
Gemeinden
1941
1950
1960
1970
1980
1990
2000
2010
Kiesen
Oppligen
Kiesental
Niederwichtrach
Oberwichtrach
Wichtrach
519
433
952
745
862
1607
549
453
1002
769
895
1664
538
429
967
710
922
1632
597
424
1021
799
1122
1921
627
429
1056
858
1664
2522
697
548
1245
1188
2102
3290
742
590
1332
1322
2377
3699
Kirchgemeinde
2559
2666
2599
2942
3578
4535
5031
Die Originaldaten zu 1850 enthalten auch Angaben zu Geschlecht, Konfession und Herkunft. Übrigens: Alle Einwohner
waren damals Protestanden
123
Enthält auch Angaben zu Geschlecht, Konfession, Herkunft. Alle Einwohner sind Protestanten
Ausgabe: 15.05.2015
Version 1.3
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 7: Entwicklung Gemeindefinanzen
Die Zahlen beziehen sich auf die „Ortsgutsrechnung“ bzw. die Verwaltungsrechnung (neuerer Begriff).
Jahr
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Oberwichtrach
Steueranlage
2'138'004,70
2‘245‘624,70
2‘471‘400,00
2‘677‘474,90
2'884'064,05
3'216'741,95
2'144'492,90
1‘980‘505,70
2‘061‘918,30
2‘268‘737,00
2'884'064,05
3'216'741,95
-6'488,20
265'119,10
409‘481,70
408‘737,90
56'122,15
286'000,40
2,6
2,6
3'369'398,25
3'139'762,15
229'636,10
4'342'023,45
4'063'455,50
4'378'993,65
4'063'455,50
-36'970,20
0
2,3
2,3
124
2,4
6'329'839,80
7'021'303,50
7'140'516,55
8'802'003,10
8'280’767,55
7'365'963,05
9'200'172,50
8'066'471,80
9'142’989
6'329'839,80
7'018’811,35
7'028'916,70
125
6'943'547,85
7'518'392,90
9'049'054,95
9'093'065,70
7'799'536,95
8'629’244
0
2’492,15
111'599,85
1'858'455,25
762'374,65
126
-1'683'091,90
107'106,80
266'934,85
513’745
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
8'519'034,80
7'900'063,50
8'802'624,98
7'155'678,75
-283'591,10
744'384,75
2,4
127
1,64
Feste
Schulden*
1‘825‘136
2‘566‘641
2,4
2,4
2,3
Schulden/Kopf
1‘365,00
1‘917,00
2'291,00
2'818,00
1'624,00
1'571,00
1'882,00
1'843,70
7'400’000
7’500’000
7'150’000
6'050’000
5'100’000
4'850’000
5'684'549
5'231'794
5'200’000
3’530,55
3’361,70
3'130,45
2'621,30
2'203,00
2'049,00
2'454,50
2’179,90
* Feste Schulden = Fremdmittelbestand abzüglich realisierbare Aktiven (Finanzvermögen)
Jahr
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1995
1996
1997
1998
1999
2001
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Niederwichtrach
Steueranlage
Feste
Schulden*
Schulden/Kopf
952‘650,00
960‘450,00
-7‘800,00
2,7
Budget
1‘168‘100,00
1‘184‘910.00
-16‘810,00
2,7
Budget
1‘420‘890,00
1‘429‘010,00
-8‘120,00
2,7
Budget
2,7
4‘957‘512,39
5‘761‘515.06
5‘858‘356,10
5‘885‘711.90
6‘546‘907.70
6‘086‘597.95
5‘031‘438.14
5‘704‘630.06
5‘824‘847.75
5‘880‘111.48
5‘830‘075.65
6‘094‘985.84
-73‘925.75
56‘885.33‘508.35
5‘600.42
716‘832.05
-8‘387.89
128
2,5
2,5
2,5
2,5
2,4
2,4
124
Beschluss der Gemeindeversammlung zum Voranschlag 1989
Inklusive Ertrag aus Landverkauf von Fr. 1'200'000.126
Inklusive ausserordentliche Abschreibungen (Fr. 1'500'000) und Korrektur Fehler kant. Finanzverwaltung aus dem Jahr 1995,
doppelte Gutschrift Fr. 225'000.- Vermögenssteueranteil
127
Auswirkung der Steuergesetzrevision und des neuen Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden.
128
Im Protokoll der Einwohnergemeinde sind keine Angaben über Einnahmen+Ausgaben enthalten, ersichtlich ist nur der Beschluss
der Steuersenkung für das Jahr 1985
125
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 8: Investitionen der Gemeinde Oberwichtrach
Erfasst werden die von der Gemeindeversammlung gesprochenen Netto-Kredite, Subventionen und Beiträge Dritter
werden abgezogen. Grundlage sind die Protokolle der Gemeindeversammlungen.
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 9: Botschaft zum Fusionsentscheid
ZUR AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE NIEDERWICHTRACH, MITTWOCH, 23. APRIL 2003, 2000 UHR, IN DER MEHRZWECKHALLE NIEDERWICHTRACH
BOTSCHAFT
DES GEMEINDERATES AN DIE STIMMBERECHTIGTEN
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlungen von Niederwichtrach und von Oberwichtrach haben am 6. November 2001
mit klarem Mehr dem Fusionsgrundsatz zugestimmt. Der Projektausschuss hat daraufhin in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung den Fusionsvertrag, die Gemeindeordnung und das Reglement über Abstimmungen und Wahlen für die Gemeinde Wichtrach erarbeitet. Diese
Dokumente wurden am 1. Juli 2002 von den beiden Gemeinderäten zur Kenntnis genommen und für die
Vernehmlassung in der Bevölkerung (Mitwirkung) freigegeben.
In der Zeit zwischen dem 6. September und dem 31. Oktober 2002 hatten die Bürgerinnen und Bürger von
Nieder- und Oberwichtrach Gelegenheit, sich mit dem Fusionsvertrag, der Gemeindeordnung und dem Reglement über Abstimmungen und Wahlen vertraut zu machen und Anregungen für Anpassungen einzubringen.
Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom 31. Mai 2002 über die Kompetenz zur Einsetzung von
Kommissionen mit Entscheidbefugnissen sah sich der Projektausschuss gezwungen, in die Gemeindeordnung nachträglich noch diejenigen Kommissionen aufzunehmen, welche selbständige Entscheidbefugnisse
haben. Er hat sich während des Mitwirkungsverfahrens mit den Funktionsbeschreibungen für diese Kommissionen eingehend befasst und sie nach der Verabschiedung durch die beiden Gemeinderäte mit erläuterndem Kommentar den Parteien zugestellt.
An der Mitwirkung haben insgesamt 41 Bürgerinnen und Bürger, vier Parteien und zwei Kommissionen teilgenommen. Die Ergebnisse sind im Mitwirkungsbericht vom 20. Dezember 2002 (ergänzt 14. Januar 2003)
zusammengefasst. Dem Projektausschuss und den politischen Parteien ist es gelungen, nach Abschluss
des Mitwirkungsverfahrens in intensiver Arbeit zu einer gemeinsamen Grundhaltung zu finden, welche von
allen Parteien und von den beiden Gemeinderäten mitgetragen wird.
Die Konsequenzen der Fusion
Das Personal hat eine Besitzstandsgarantie bis 2005
In der fusionierten Gemeinde übernimmt Annalise Herzog-Jutzi, bisherige Gemeindeschreiberin von Niederwichtrach, das Amt der Gemeindeschreiberin. Andreas Stucki, der bisherige Gemeindekassier von Niederwichtrach, übernimmt das Amt des Gemeindekassiers. Willy Graber, bisheriger Gemeindeschreiber von
Oberwichtrach, übernimmt unmittelbar nach Rechtskraft des Fusionsbeschlusses vom 23. April 2003 bis zu
seiner Pensionierung am 31. August 2005 die Projektleitung für die Zusammenlegung der beiden Gemeindeverwaltungen. Zusätzlich übernimmt er die Stellvertretung der Gemeindeschreiberin.
Alle Mitarbeitenden der alten Einwohnergemeinden werden durch die neue Einwohnergemeinde Wichtrach
unter Wahrung eines bis Ende des Jahres 2005 geltenden lohnmässigen Besitzstandes übernommen.
Organisatorische Aspekte
Gemeindeverwaltungen
Die Gemeindeschreiberei wird in Oberwichtrach im Stadelfeld bleiben. Die Gemeindekasse wird in Niederwichtrach eingerichtet. Die Sozialdienste bleiben am alten Standort.
Bauverwaltung
Um die Verwaltung und die Behörden während der Übergangs- und Zusammenlegungszeit zu entlasten,
wird die formale und materielle Prüfung der Baugeschäfte von der Bauverwaltung Münsingen übernommen.
Die Entscheide werden aber in Wichtrach gefällt.
Finanzielle Aspekte
Einsparungen in der laufenden Rechnung
Die Einsparungen wurden auf der Basis eines unveränderten Leistungsangebotes kalkuliert. Sie werden
nicht durch Leistungsabbau, sondern durch die Aufhebung von Doppelspurigkeiten, durch Effizienzgewinn,
durch gestraffte Arbeitsabläufe und höhere Professionalität infolge grösserer Anzahl gleichgelagerter Geschäfte erzielt. Ein Teil der Einsparungen lässt sich relativ zuverlässig berechnen, der Rest wurde geschätzt.
Die Einsparungen können pro Jahr bis zu einem Steuerzehntel betragen. Dadurch können neue oder verbesserte Dienstleistungen angeboten, Investitionen finanziert oder Steuern gesenkt werden.
Fusionskosten
Die Umsetzung der Fusion wird einmalige Aufwendungen verursachen, beispielsweise durch Anpassungen
der EDV, durch Umzugskosten und die Beschaffung neuer Einrichtungen oder durch die Zusammenführung
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
der Dokumentationen und der Archive. Durch die Beibehaltung der heutigen Verwaltungsstandorte in Niederwichtrach und in Oberwichtrach können rund Fr. 200'000.— für wegfallende bauliche Massnahmen eingespart werden.
Zusammen mit den übrigen Kosten (externe Beratung und Kosten der Fusionsvorbereitungen nach Abzug
des Kantonsbeitrags von Fr. 50'000.—) belaufen sich die gesamten Fusionskosten auf total netto Fr.
430'000.—. Sie werden nach spätestens zwei Jahren durch die Fusionseinsparungen kompensiert sein.
Die Haltung der Gemeinderäte
Die im Vorfeld der Arbeiten erfolgte umfassende Abklärung zeigte, dass keine fusionsbehindernden Tatbestände vorliegen, und dass aus der Fusion keiner der beiden Gemeinden Nachteile erwachsen.
Die Gemeinderäte von Niederwichtrach und Oberwichtrach sind überzeugt, dass die beiden Gemeinden mit
der Fusion nur gewinnen können.
Gründe:
Einsparungen: Die erzielbaren Einsparungen verschaffen der Gemeinde mehr Handlungsspielraum, der
nach dem Ermessen der zukünftigen politischen Organe genutzt werden kann
Kostensenkung: Die politischen Strukturen werden gestrafft. Die politische Arbeit gewinnt an Attraktivität,
die Kosten für die politische Führung werden deutlich gesenkt
Effizienz: Die Aufgaben und Kompetenzen von Politik und Verwaltung werden neu geregelt. Effizienz, Professionalität, Qualität und Wirksamkeit werden klar gesteigert
Vereinfachung: Bestehende Schnittstellen werden reduziert. Dadurch gestalten sich die Arbeitsabläufe
einfacher, schneller und sicherer
Konzentration: Die Konzentration der Kräfte bietet gute Voraussetzungen, um die immer komplexer werdenden Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewältigen
Tradition: Die neue Gemeinde bleibt weiterhin übersichtlich. Bürgernähe und lokale Traditionen bleiben
gewahrt
Weiteres Vorgehen
Nach Eintritt der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 23. April 2003 werden die Unterlagen für die Behandlung des Fusionsgeschäftes beim Kanton Bern vorbereitet. Anschliessend wird das
Fusionsgesuch Ende Mai dem Regierungsrat eingereicht. Es wird erwartet, dass der Regierungsrat das Gesuch nach den Sommerferien verabschiedet und an den Grossen Rat weiterleitet, der es in der NovemberSession behandeln wird. Im Herbst 2003 wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Niederwichtrach und von Oberwichtrach den neuen Gemeinderat. Das Wahlverfahren richtet sich nach der neuen
Gemeindeordnung und dem Reglement über Abstimmungen
und Wahlen der Gemeinde Wichtrach.
TRAKTANDUM1
Genehmigung des Fusionsvertrags mit der Gemeinde Oberwichtrach
_______________________________________________________________
Bemerkung
Die folgenden Aussagen fassen den Fusionsvertrag kurz zusammen. Die vollständige Fassung kann in der
Originalversion begutachtet werden.
Übersicht
Der Fusionsvertrag regelt die Modalitäten zur Neubildung der Einwohnergemeinde Wichtrach per 1. Januar
2004. Die Kirchgemeinde ist vom vorliegenden Vertrag nicht betroffen. Namentlich werden im Vertrag geregelt:
• Fristen und Ablauf der Neubildung der Einwohnergemeinde Wichtrach sowie der Aufhebung der bisherigen Einwohnergemeinden Niederwichtrach und Oberwichtrach
• Auswirkungen auf andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die von der Bildung der neuen oder der
Aufhebung der bisherigen Einwohnergemeinden indirekt betroffen sind, wie zum Beispiel die Gemeindeverbände.
• Verlauf der neuen Grenzen
• Name und Wappen der neuen Einwohnergemeinde
• Grundzüge der Organisation der neuen Einwohnergemeinde mit sieben Exekutivmitgliedern sowie der
Gemeindeversammlung. Die Stimmberechtigten fällen ihre Entscheide an der Gemeindeversammlung
und in Urnenwahlen und -abstimmungen
• Öffentliche Aufgaben und Abgaben, mit Informationen über weiterhin geltende bzw. aufgehobene Reglemente, Verordnungen und Erlasse
• Überführung der Organe und des Personals, dem bis Ende 2005 eine auf den Lohn bezogene Besitzstandsgarantie gewährt wird
• Übernahme des Vermögens und der Verpflichtungen per 1. Januar 2004 durch die neue Einwohnergemeinde
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•
•
Zuständigkeit zur Prüfung und Genehmigung der letzten Rechnung der aufzuhebenden Einwohnergemeinden
Zuständigkeit zum Abschluss der im Zeitpunkt der rechtskräftigen Aufhebung der Einwohnergemeinden
hängigen Geschäfte.
•
Der Fusionsvertrag liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung
öffentlich auf.
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Fusionsvertrag zwischen den
Einwohnergemeinden Niederwichtrach und Oberwichtrach mit den Anhängen 1 – 5b zu genehmigen.
TRAKTANDUM2
Genehmigung der Gemeindeordnung Wichtrach
_______________________________________________________________
Bemerkung
Die folgenden Aussagen fassen die Gemeindeordnung kurz zusammen. Die vollständige Fassung kann in
der Originalversion begutachtet werden.
Übersicht
Die Gemeindeordnung ist das neue Grundgesetz der Gemeinde. Bisher erfüllten die beiden Organisationsreglemente diese Aufgabe. Der neuen Gemeindeordnung liegen folgende Leitgedanken zu Grunde:
• Die Festlegungen beschränken sich auf das Wesentliche, um dem neuen Gemeinderat genügend Spielraum zu lassen
• Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen werden stufengerecht auf Stimmberechtigte, Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltung verteilt
• Der Gemeinderat wird zugunsten von übergeordneten Aufgaben der Gemeindeführung von operativen
Arbeiten entlastet
• Eine Weiterentwicklung der Führungsinstrumente (in Richtung wirkungsorientierter Verwaltungsführung,
Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten) soll möglich sein
• Der Hauptabschnitt Allgemeine Bestimmungen beschreibt die Gemeinde und ihre Aufgaben sowie die
Mitwirkung der Bevölkerung in den Behörden. Er legt die Grundsätze für den Finanzhaushalt fest.
• Der Hauptabschnitt Gemeindeorganisation definiert Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten sowie
die Zuständigkeiten des Gemeinderates und der Kommissionen.
• Der Hauptabschnitt Schluss und Übergangsbestimmungen regelt das Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung, schafft die Voraussetzungen für die Wahl des neuen Gemeinderates im Jahr 2003, regelt
die Einsetzung und Aufhebung der Kommissionen per 1. April 2004 und fixiert die Aufhebung bzw. Weitergeltung bisherigen Rechts.
Inhalte der Hauptabschnitte
Allgemeine Bestimmungen
• Die Gemeinde und ihre Aufgaben (Artikel 1 - 9): Die Gemeindebehörden und die Verwaltung handeln im
Interesse der Bevölkerungund erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.Die Leistungen werden definiert, gemessen und wo möglich mit denjenigen Dritter verglichen.
• Die Möglichkeit, die Instrumente der wirkungsorientierten Verwaltungsführung anzuwenden, wird offen
gelassen. Die Behörden und die Verwaltung informieren die Bevölkerung regelmässig über ihre Tätigkeiten.
• Mitwirkung in Behörden (Artikel 10 - 21): Die Organe der Gemeinde sind die Stimmberechtigten, der
Gemeinderat, die Kommissionen mit Entscheidbefugnis als Gemeindebehörden, das zur Vertretung
• der Gemeinde befugte Personal und das Rechnungsprüfungsorgan. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, für bestimmte Geschäfte aus seinem Zuständigkeitsbereich Entscheidungsbefugnisse mittels Verordnung zu delegieren. Die Wählbarkeit, die Amtsdauer, die Amtszeitbeschränkung, die Unvereinbarkeit, die Ausstandspflicht und die Verantwortlichkeiten werden geregelt.
• Finanzhaushalt (Artikel 22 – 30: Mit dem behördeverbindlichen Finanzplan legt der Gemeinderat jährlich den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Entwicklung des Finanzhaushaltes für die nächsten
Jahre vor. Die Regeln für die Haushaltführung werden in den Grundsätzen festgelegt (Nachkredite, gebundene und wiederkehrende Ausgaben, Nettoprinzip, Rahmenkredite). Die Prüfung der Rechnung
wird einer professionellen Revisionsstelle übertragen.
Die Gemeindeorganisation
Die Stimmberechtigten (Artikel 31 - 42):
An der Urne wählen die Stimmberechtigten im Mehrheitwahlverfahren die Gemeindepräsidentin oder den
Gemeindepräsidenten und im Verhältniswahlverfahren
die sieben Mitglieder des Gemeinderates. Die Details werden im Reglement über Abstimmungen und Wahlen geregelt. An der Urne beschliessen die Stimmberechtigten über einmalige Ausgaben von
mehr als 1 Mio. Franken und über Initiativen oder von der Einwohnergemeindeversammlung
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
überwiesene Geschäfte.
An der Gemeindeversammlung beschliessen die Stimmberechtigten:
• den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Gemeindeordnung und aller übrigen Reglemente die baurechtliche Grundordnung
• die Gemeinderechnung
• den Voranschlag der laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
• die Grundzüge der Erhebung von Abgaben (Gegenstand der Abgabe, Abgabepflichtige und Bemessungsgrundsätze) mit Ausnahme der Gebühren von untergeordneter Bedeutung
• einmalige Ausgaben von mehr als 200'000 bis 1 Mio. Franken
• einmalige Ausgaben von mehr als 100'000 bis 200'000 Franken, wenn gegen den entsprechenden Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergriffen worden ist
• die Gründung eines Gemeindeverbandes sowie den Beitritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband von Gemeindeverbindungen unterbreitete Geschäfte, sofern die damit für die Gemeinde verbundene Ausgabe die Zuständigkeit des Gemeinderates überschreitet Stellenschaffungen
• Leistungsdefinitionen, falls die wirkungsorientierte Verwaltungsführung eingeführt wird
• Das Rechnungsprüfungsorgan und Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden an der Gemeindeversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt.
• Zehn Prozent der Stimmberechtigten können eine Initiative einreichen.
Gemeinderat (Artikel 43 - 49)
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern. Seine Ausgabenkompetenzen für einmalige Ausgaben
betragen Fr. 100'000.—, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums Fr. 200'000.—.
Der Gemeinderat entscheidet über Einbürgerungen und erlässt zur Regelung der Verwaltungstätigkeit Ausführungsbestimmungen. Er regelt insbesondere:
• Organisation des Gemeinderates
• Einberufung, Vorbereitung und Verfahren von Gemeinderatssitzungen
• Bildung und Organisation von Ressorts
• Zuständigkeit der Ratsmitglieder
• Zuweisung von Geschäften an die Ratsmitglieder
• Einsetzung, Organisation und Zuständigkeiten von Kommissionen in seinem Zuständigkeitsbereich
• Organisation und Zuständigkeiten der Verwaltung
• Zuständigkeiten im Geschäftsverkehr
• Berichtswesen
Kommissionen (Artikel 50 - 53)
Die Anzahl der Kommissionen wird reduziert und ihre Aufgaben werden zusammengefasst. Ständige Kommissionen mit Entscheidbefugnis sind:
• Kommission für Raumplanung und Bauten
• Schulkommission
• Kommission für Infrastruktur
• Kommission für Bevölkerungsschutz und Sicherheit
• Sozialkommission
• Resultateprüfungskommission (falls die wirkungsorientierte Verwaltungsführung eingeführt wird)
Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der Kommissionen sind im Anhang zur Gemeindeordnung festgehalten.
Der Gemeinderat kann durch Verordnung ständige Kommissionen ohne Entscheidbefugnis einsetzen.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten (Artikel 54)
Die Gemeindeordnung wird nach ihrer Annahme auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.
Gemeinderat (Artikel 55)
Die Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2004 bis 2007 werden nach den Bestimmungen dieser Gemeindeordnung und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen im Spätherbst 2003 durchgeführt,
damit der neue Gemeinderat seine Tätigkeit am 1. Januar 2004 aufnehmen kann.
Kommissionen der bisherigen Gemeinden Niederwichtrach und Oberwichtrach
(Artikel 56 - 58)
Die Einsetzung der neuen Kommissionen und die Ablösung der altrechtlichen Kommissionen auf den 1. April
2004 wird geregelt.
Aufhebung bzw. Weitergeltung bisherigen Rechts (Artikel 59)
Das Verhältnis der Gemeindeordnung zum Fusionsvertrag wird festgelegt.
Die Gemeindeordnung liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung
öffentlich auf. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wichtrach zu genehmigen.
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
TRAKTANDUM3
Genehmigung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der
Gemeinde Wichtrach
_______________________________________________________________
Bemerkung
Die folgenden Aussagen fassen das Reglement über Abstimmungen und Wahlen kurz zusammen. Die vollständige Fassung kann in der Originalversion begutachtet werden.
Übersicht
Der Hauptabschnitt Verfahren an Gemeindeversammlungen enthält allgemeine Bestimmungen und regelt
das Abstimmungs- und Wahlverfahren sowie die Protokollführung.
Im Hauptabschnitt Urnengemeinde stehen allgemeine Bestimmungen und die Regeln zur Urnengemeinde
und zu den Urnenwahlen. Das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) und das Verhältniswahlverfahren (Proporz)
werden geregelt.
Der Hauptabschnitt Wahlen durch Behörden regelt die Wahlen, die der Gemeinderat vorzunehmen hat.
Der Hauptabschnitt Schlussbestimmungen äussert sich zu den Rahmenbedingungen.
Inhalt der Hauptabschnitte
Verfahren an Gemeindeversammlungen
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 - 12)
Die allgemeinen Regeln zur Einberufung von Gemeindeversammlungen und deren Abwicklung werden geregelt.
Abstimmungsverfahren (Artikel 13 - 18)
Mit dem definierten Abstimmungsverfahren wird sichergestellt, dass der wahre Wille der Stimmberechtigten
zum Ausdruck kommt. Der Gemeinderat kann Konsultativabstimmungen zu Geschäften durchführen, die
nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen. Damit kann er vor seinen Entscheiden die Meinung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einholen.
Wahlverfahren (Artikel 19 - 32)
An der Gemeindeversammlung wählen die Stimmberechtigten nach den vorgeschriebenen Modalitäten:
das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde
die Mitglieder der Kommissionen mit Entscheidbefugnis gemäss Anhang
zur Gemeindeordnung, soweit sie nicht von Amtes wegen bestimmt sind
die Mitglieder der Resultateprüfungskommission (falls die wirkungsorientierte Verwaltungsführung eingeführt
wird)
die Stimmenzählerinnen oder Stimmenzähler für die Gemeindeversammlung
Wenn die Zahl der eingereichten Wahlvorschläge die Anzahl der zu vergebenden Sitze oder Mandate übersteigt, wählt die Versammlung geheim. Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr, im zweiten das relative
Mehr.
Protokoll (Artikel 33 - 35)
Die Protokollführungspflicht wird festgelegt, der Inhalt wird definiert und das Genehmigungsverfahren umschrieben.
Urnengemeinde
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 36 - 53)
Das Stimm- und Wahlprozedere ist detailliert festgelegt. Die Abstimmungs- und Wahltage werden so terminiert, dass sie in der Regel mit eidgenössischen und kantonalen Wahl- und Abstimmungsdaten zusammenfallen.
Der Gemeinderat wählt den Präsidenten oder die Präsidentin des Abstimmungs- und Wahlausschusses. Die
Verwaltung bietet die für die Wahlen und Abstimmungen jeweils zusätzlich notwendigen Personen auf. Die
Aufgaben des Ausschusses sind umschrieben.
Urnenabstimmung (Artikel 54 - 59)
An der Urne wird über einmalige Ausgaben von mehr als 1 Mio. Franken und über Initiativen beschlossen.
Der Gemeinderat kann bei Initiativen einen Gegenvorschlag, aber auch Variantenabstimmungen durchführen.
Urnenwahlen
Gemeinsame Bestimmungen (Artikel 60 - 67)
Die Modalitäten für die Wahlausschreibungen und die Abgabe der Wahlvorschläge sind geregelt. Urnenwahlen müssen mindestens neun Wochen vor dem Wahltag im Amtsanzeiger ausgeschrieben werden. Die
Wahlvorschläge sind bis zum vierundvierzigsten Tag vor dem Wahltag einzureichen und müssen von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Mehrheitswahlverfahren (Artikel 68 - 76)
Im Mehrheitswahlverfahren wird die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident gewählt. Kandidierende für das Gemeindepräsidium müssen gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates auf der Liste ihrer
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Partei oder Gruppierung kandidieren. Der Sitz des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin
wird bei der Zuteilung der Gemeinderatssitze angerechnet.
Verhältniswahlverfahren (Artikel 77 - 91)
Die sieben Mitglieder des Gemeinderates werden im Verhältniswahlverfahren gewählt. Listenverbindungen
können eingegangen werden. Wenn die Gesamtzahl aller gültig vorgeschlagenen Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, erklärt der Gemeinderat diese ohne Wahl als gewählt. Die Wahlmodalitäten sind detailliert geregelt.
Wahlen durch Behörden (Artikel 92 - 95)
Der Gemeinderat wählt im Mehrheitswahlverfahren: aus seiner Mitte die Vizegemeindepräsidentin oder den
Vizegemeindepräsidenten die Mitglieder der ständigen Kommissionen ohne Entscheidbefugnis die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Abstimmungs- und Wahlausschusses. Der Gemeinderat bezeichnet auch die Delegierten und Vertreter der Gemeinde in Gemeindeverbindungen und sonstigen Organisationen.
Schlussbestimmungen (Artikel 96 - 100)
Die Schlussbestimmungen äussern sich zur Rechtspflege, zu Strafbestimmungen, zum Inkrafttreten des
Reglements und zur Aufhebung bisherigen Rechts.
Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung öffentlich auf.
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, das Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Wichtrach zu genehmigen.
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Geschichte Wichtrach, Heft 7: Konsolidierung und Ausbau, 1975 - 2003
Anhang 10: Konzept Wichtracher Hefte
Zielsetzung
Die Ortsgeschichte Wichtrach richtet sich primär an Wichtracherinnen und Wichtracher jeder Alterskategorie, die sich für
Herkunft und Entwicklungen in unserem Raum interessieren. Schön wäre es, wenn diese Geschichte auch in der Schule
verwendet werden könnte. Schwergewicht ist naturgemäss Wichtrach. Zum Verständnis ist aber der Einbezug des Raumes um Wichtrach, definiert durch die Kirchgemeinde Wichtrach, das Landgericht und Amt Konolfingen sowie als Lebensraum das Aaretal unumgänglich (Perimeter).
Auf ein Buch als Arbeitsresultat wird verzichtet, weil zu teuer und zu wenig flexibel in der Erarbeitung und Präsentation.
Dagegen soll das moderne Kommunikationsmittel Internet genutzt werden. Über periodisch öffentlich gemachte „Versionen“ sollen Interessierte angezogen, neue Quellen eröffnet und die Qualität des Vorhandenen verbessert werden.
Inhaltskonzept – Inhaltsverzeichnis
Der „rote Faden“ ist die Zeit. Um den zeitlichen Verlauf der Geschichte besser darzustellen, werden Perioden definiert,
wobei bei der Bildung der Perioden der Aspekt der Veränderung („Change“) wichtig ist:
•
•
•
•
•
•
•
•
Die frühgeschichtliche Zeit bis zur Übernahme der landgräflichen Rechte durch Bern (bis 1406)
Wichtrach unter Schultheiss und Rat von Bern (1406 – 1740)
Vom Niedergang des alten Berns bis zum demokratischen Volksstaat (1740 – 1848)
Vom Bundesstaat bis zum 1. Weltkrieg (1848 – 1914)
Die Zeit der Weltkriege (1914 – 1945)
Grosse Veränderungen (1945 – 1975)
Konsolidierung und Ausbau (1975 - 2003
Die Migration zur Gemeinde Wichtrach (2004 - 2011
Am Anfang jeder Periode wird eine knappe Zusammenfassung der Geschehnisse im Perimeter der Ortsgeschichte zum
Zwecke der Einordnung in den grösseren historischen Rahmen gegeben. Die Beiträge innerhalb der Perioden („Kapitel“)
befassen sich dann mit den Geschehnissen und Gegenständen im Perimeter so, dass ein möglichst plastisches Abbild
der Zeit entsteht. Wenn immer möglich ist ein Personenbezug sehr wertvoll („Menschen machen Geschichte“).
Für besondere Ereignisse, z.B. die Fusion von Ober- und Niederwichtrach, oder spezielle Organisationen, für deren
Verständnis der Zusammenhang wichtig ist, z.B. die Kirchgemeinde Wichtrach, werden Sonderhefte geführt werden.
Bearbeitungskonzept – Vorgehensweisen
Die Arbeit erhebt nicht den Anspruch eine historische Forschungsarbeit sein zu wollen. Es geht darum, das gefundene
Material zu sichten und möglichst plastisch in die Entwicklungen im Perimeter der Ortsgeschichte zu bringen. Dabei ist
aber der Nachweis der Quellen von grosser Bedeutung. Jede Periode wird als „Heft“ präsentiert, da durch den Einbezug
von Bildern, Schemas und Tabellen das Datenvolumen schnell hoch werden kann. Zudem können Tabellen oder Abschriften von Dokumenten als Anhänge eines Heftes präsentiert werden, ohne die Berichterstattung zu überladen.
Die Wichtracher Geschichte wird in Word-Format mit möglichst wenigen Formatierungen bearbeitet, periodisch in das
.pdf-Format umgewandelt und im Internet im Rahmen der Rubrik Ortsgeschichte unter www.wichtrach.ch dem interessierten Publikum als neue Version zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der jeweiligen Vorbereitung einer nächsten Version erfolgt eine „kritische Durchsicht“ der gesamten Version.
Das Schwergewicht in der Version 1 besteht im „Sammeln und Ordnen“ von Informationen. Ab der Version 2 wird verstärkt Gewicht gelegt werden auf die Lesbarkeit. Möglichst von Anfang an zu jedem Beitrag Bilder suchen und einfügen.
Zur Verbesserung der Lesbarkeit sind wichtige Teile wie Tabellen oder Abschriften von Verträgen, Reglementen uäm.
als Anhänge zu konzipieren.
Über die Aufnahme eines neuen Beitrages entscheidet das Redaktionsteam.
Ausgabe: 15.05.2015
Version 1.3
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