FAQ 7 häufig gestellte Fragen zur LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® 1. Was ist der Unterschied zwischen Sexualberatung und Sexualbegleitung? 2. Ist Sexualbegleitung allgemein das Gleiche wie Sexualassistenz? 3. Bieten LIBIDA-SexualbegleiterInnen auch Geschlechtsverkehr an? 4. Ist die LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® eine Form von Prostitution? 5. Wie erreiche ich eine LIBIDA-Sexualbegleiterin oder einen Sexualbegleiter in meiner Region? 6. Muss ich mich in der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® fürchten? 7. Gibt es “Sozial“tarife“, um behinderte Menschen zu unterstützen LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® zu erleben? 1.) Was ist der Unterschied zwischen Sexualberatung und Sexualbegleitung? Beide Formen möchten Frauen und Männer dabei unterstützen, eine erfüllte und selbstbestimmte Sexualität zu leben. SexualberaterInnen setzen dazu Ihr Wissen, Kommunikation, sexualpädagogische Methoden und Materialien ein (passive Sexualbegleitung), SexualbegleiterInnen bieten vor allem eine körperliche Dienstleistung an, - also die Möglichkeit, Sexualität mit dem Körper zu erleben (aktive Sexualbegleitung). 2.) Ist LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® das Gleiche wie „Sexualassistenz“? Nein. Das Wort „Assistenz“ bedeutet, jemandem auf dessen Aufforderung nach dessen Anweisung zur Hand zu gehen. Pflegepersonal oder Persönliche AssistentInnen arbeiten im Auftrag der KundInnen. Im Idealfall bestimmen behinderte Menschen, was und wie sie eine Leistung haben möchten und die/der AssistentIn führt diese so aus, (nämlich das, was auf Grund der Behinderung der/m AuftraggeberIn nicht selber möglich ist zu tun). So ist das auch bei Sexualassistenz: der Kunde/die Kundin bestimmt die zu erbringende „Leistung“. Sexualassistenz ist ein „ungeschützter“ Begriff einer sexuellen Dienstleistung 2 (das ist eine sexuelle Handlung gegen Bezahlung; und fällt in Österreich unter das Prostitutionsgesetz). LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® ist eine sexuelle Dienstleistung und eine geschützte Marke, also am Patentamt eingetragen. Inhaberin der Marke ist die alpha nova Betriebsgesellschaft mbH. Es ist genau festgelegt, was diese sexuelle Dienstleistung ausmacht und was nicht. Es sind viele Qualitätsstandards festgelegt, es gibt eine Ausbildung zum/r LIBIDA-SexualbegleiterIn. In der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® wird von den KundInnen nicht eine spezielle Leistung gekauft, sondern die Zeit, die sie mit den LIBIDA-SexualbegleiterInnen gemeinsam gestalten und erleben. Die Preisgestaltung ist vorab über die Marke geregelt. LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® gibt es für volljährige Frauen und Männer, auf deren ausdrücklichen Wunsch hin. Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen können ihre dahingehenden Wünsche verbal, nonverbal und durch Handlungen ausdrücken. Bestehen Zweifel über die tatsächlichen KundInnenwünsche, kann die Fachstelle .hautnah.(auf Anfrage) eine neutrale Position für KundInnen, Umfeldpersonen, Fachpersonal und LIBIDA-SexualbegleiterInnen einnehmen und in beraterischem Kontext, Ziele, Abläufe und Rahmenbedingungen (kostenlos) klären und kundtun. Es werden keine Gutachten erstellt. Die „Begegnungen“ in der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® geschehen beiderseits in Achtsamkeit, Respekt und im Dialog, im beiderseitigen Einvernehmen und Gestalten. LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® wird in Absprache mit der Landesregierung Steiermark als nicht unter das Steirische Prostitutionsgesetz fallend gehandhabt (Legislative und Exekutive). Die Arbeit der Fachstelle .hautnah. in Kalsdorf wird seit 2009 von der Landesregierung Steiermark gefördert, seit 2013 auch vom BM für Soziales in Wien. Dafür sind wir sehr dankbar! alpha nova, Fachstelle .hautnah., Römerstraße 92, 8401 Kalsdorf, Tel. 03135 56382 18 und 27 3 3.) Bieten LIBIDA-SexualbegleiterInnen auch Geschlechtsverkehr an? Nein. Innerhalb der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® werden kein Geschlechtsverkehr, keine oralen Kontakte und keine Zungenküsse angeboten. Schleimhaut–zu- Schleimhautkontakte sind nicht möglich, da sie die Gefahr von Krankheitsübertragungen beinhalten würden. Diese Regelung schützt KundInnen wie LIBIDA-SexualbegleiterInnen gleichermaßen. Möglich ist z.B.: sich begegnen, berühren und berührt werden, streicheln, massieren, den Körper entdecken, Erregt-sein und Befriedigung spüren, Hilfe zur Selbstbefriedigung und Erleben von Befriedigung im Dialog. 4.) Ist die LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® eine Form von Prostitution? Nein. LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® ist eine sexuelle Dienstleistung und eine Art von Sexarbeit. Jede Form von sexueller Dienstleistung (das ist eine sexuelle Handlung gegen Bezahlung) fällt in Österreich unter das Prostitutionsgesetz. (Achtung: es handelt sich um „leicht“ variierende Landesgesetze pro Bundeland). LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® wird wegen ihrer psychosozialen Zielsetzung, des Ausschlusses von Geschlechtsverkehr und oralen Kontakten und wegen der bestehenden zahlreichen (gesundheitlichen, hygienischen und strukturellen) Qualitätsstandards (niedergeschrieben in der jeweils aktuelle Kooperationsvereinbarung) in Absprache mit dem Land Steiermark nicht als unter das Steirische Prostitutionsgesetz fallend, gehandhabt und exekutiert. LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® versteht sich als eine Form von Sexarbeit, ist aber keine Prostitution. 5.) Wie erreiche ich eine LIBIDA-Sexualbegleiterin oder einen LIBIDA-Sexualbegleiter in meiner Region? Auf der homepage der Fachstelle .hautnah. und der LIBIDASEXUALBEGLEITUNG® von alpha nova, finden Sie eine Liste mit den jeweils in Österreich tätigen LIBIDA-SexualbegleiterInnen und ihre Kontaktdaten: www.alphanova.at/fachstelle_hautnah www.libida-sexualbegleitung.at alpha nova, Fachstelle .hautnah., Römerstraße 92, 8401 Kalsdorf, Tel. 03135 56382 18 und 27 4 Die Fachstelle .hautnah. in Kalsdorf bei Graz gibt gerne und kostenlos persönlich, telefonisch und per Mail über diese Kontaktdaten Auskunft und berät potenzielle KundInnen und Interessierte. Diese können dann selber mit den LIBIDA-SexualbgleiterInnen Kontakt aufnehmen und/oder eine Person ihres Umfeldes und ihrer Wahl kann sie dabei unterstützen. 6.) Muss ich mich in der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® „fürchten“? Nein, das ist nicht notwendig. In der LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® gibt es keine Gewalt und es geschieht ausschließlich das, was die KundInnen gemeinsam mit den ausgebildeten LIBIDA-SexualbegleiterInnen möchten. Die Wünsche, der Wille, die Intimsphäre und „die Grenzen“ der KundInnen werden jederzeit geachtet, gefördert und geschützt. Die LIBIDASexualbegleiterInnen begegnen ihren KundInnen sehr aufmerksam, achtsam und respektvoll! Es besteht Verschwiegenheitspflicht der LIBIDA-SexualbegleiterInnen über die in der SEXUALBEGLEITUNG® erlebten und erfahrenen Erlebnisse und Inhalte. 7.) Gibt es “Sozial“tarife, um Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen zu unterstützen LIBIDASEXUALBEGLEITUNG® zu erleben? Nein. Es gibt keine öffentlichen Beihilfen oder Zuschüsse für KundInnen von LIBIDASEXUALBEGLEITUNG®. Die LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG® ist keine durch die LEVO der steiermärkischen Landesregierung anerkannte Leistung. Manchmal, - wenn die Fachstelle .hautnah. eine dafür vorgesehene Spende erhält, - gibt es Gutscheine für LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG®-skosten, die die Fachstelle .hautnah. dann an die KundInnen von LIBIDASEXUALBEGLEITUNG® weiter gibt. alpha nova, Fachstelle .hautnah., Römerstraße 92, 8401 Kalsdorf, Tel. 03135 56382 18 und 27
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