Abschlussbericht der Vorstandsschulung am 25.04.2015 in Eslohe mit Herrn Michael Gornig, Schatzmeister im ChorVerband NRW. Brigitte Raulf begrüßte Michael Gornig, der eine weite Reise (Heinsberg) hinter sich hatte. Unserer Einladung folgten 32 Sänger/innen aus 17 Vereinen. Dieses zeigt das große Interesse am Thema des Nachmittages. Fragen zur folgenden Themen wurden von der Versammlung gestellt: Spendenbescheinigung - Hauptverein e.V. – Untergruppe nicht eingetragen, gilt aber trotzdem als Rechtsobjekt und bekommt eine Freistellungsbescheinigung. Wichtig ist eine Satzung! Der Hauptverein kann aber die Bescheinigung ausstellen für die Untergruppe. Hier gilt §52; 5, Abgabenordnung des Finanzamtes (Förderung von Kunst und Kultur). Für die Gemeinnützigkeit ist es wichtig, die Kassen zu trennen: es gibt den ideellen Betrieb (gut geschützt) und den wirtschaftlichen Betrieb, der ab 35.000€ umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Möglichkeit gibt es, wenn etwas „Größeres“ als Veranstaltung ansteht: sich umsatzsteuerlich befreien lassen / Bezirksregierung Arnsberg wg. kulturellem Zweck! Bewirtung beim Konzert ist nicht ideell und auch eine Tombola ist genehmigungspflichtig! Spendenquittung - Neue Vordrucke gibt es beim Finanzamt (siehe auch Linkliste von M. Gornig). Wichtig ist die Freiwilligkeit der Spende. Spendenbescheinigungen durchnummerieren. Sachspenden sind nicht in der Satzung erwähnt. Auch das Essen mit Partnern beim Ausflug ist nicht gemeinnützig! lexware-spendenbescheinigung.de : Vorsicht Abofalle! (siehe Linkliste) e.V. –eintragen lassen im Vereinsregister. Beim Notar ist es allerdings kostengünstiger die Gemeinnützigkeit zu melden. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins. Änderungen im Vorstand deswegen beim Vereinsgericht melden. Bei der Bank kann man das schriftlich machen. Beim Finanzamt gibt es übrigens einen Ansprechpartner für Vereine. Wenn die Satzung geändert wird sollte man vorab mit dem Rohentwurf beim Finanzamt und Vereinsgericht vorsprechen. Die alte Satzung behält ihre Gültigkeit bis zur Änderung mit Unterschriften! Aufwandsentschädigung – bis 55,-€ mtl. erlaubt. Allerdings muss es von den Mitgliedern bestätigt werden. Zuschusswesen – Formulare hierfür gibt es unter: formulare-bfnrw. Sachspenden sind nicht erlaubt, ebenso wenig der Kasten Bier einer Brauerei. Zum Schluss der Veranstaltung gab es noch einiges in Sachen ChorVerband. Berichte über Veranstaltungen kann man immer im Chorlive unterbringen. Insgesamt bitte dann 3000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) und 1 Bild schicken an: chorliveonline.cvnrw.de Förderung mit öffentlichen Geldern: Schulungen, Stimmbildung, Coaching etc. siehe Homepage CVNRW.de Anmeldung/Anträge bis 30.09 des Vorjahres. Datum kann man immer noch ändern… Aber wenn es nicht in Anspruch genommen wird, bitte melden. In der Bestandserhebung bitte die fördernden Mitglieder angeben. Dann bekommt der CVNRW mehr Geld. Beratungssingen haben einen hohen Stellenwert. Es ist nicht nur ein Baustein auf dem Weg zum Titel für unsere Chöre. Auch ohne diesen Ehrgeiz kann man positive Kritik im Chor umsetzen. Grundsätzlich kann man jedes Jahr teilnehmen. Wir als KCVM haben 4 Gruppen eingeführt, damit etwa alle 4 Jahre ca. 10 Chöre eingeladen werden können. Wenn aber wie gesagt einen Titel angestrebt wird, kann man sich immer anmelden zur Teilnahme. Projekte: CVNRW-chorliveonline Um Gelder für sein Chor zu kassieren ein Tipp: bildungsspender/de arbeitet mit Onlineshopping, wobei beim Einkauf jedes Mal etwas in die Kasse des Chores fließt. Siehe auch die Linkliste von Michael Gornig… Der Nachmittag war viel zu schnell zu Ende gegangen und für das nächste Jahr wurde ein Seminar mit Herrn Krekeler angeregt. Thema Chorleitervertrag,Satzung usw. Dann allerdings ein Tagesseminar. Brigitte Raulf dankte Michael Gornig für seinen Vortrag und wünschte allen eine gute Heimreise. Gez. Anneke Gallas, Geschäftsführerin KCVM 04.05.2015 Linkliste aus der Vorstandsschulung vom 25.April 2015 Eslohe http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_spende.htm https://www.lexware-spendenbescheinigung.de/#form http://dejure.org/gesetze/AO/52.html http://www.vereinswelt.de/gratis-newsletter/details/article/das-muessensie-zurspendenbescheinigung-wissen.html http://www.vibss.de/finanzen/steuern/koerperschaftsteuer/beginn-undende-derkoerperschaftsteuerpflicht/ http://cvnrw.de/index.php?id=formulare http://chorliveonline.cvnrw.de https://www.bildungsspender.de/chorstiftung https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do https://www.startnext.com/ljcschweden
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