HB-Asyl, Kapitelmaster

Amt für soziale Sicherheit
1.9
Rückführung / Rückkehrhilfe
Handbuch Asyl
 AS
 VA
 VA7+
Grunds atz
Personen, denen in der Schweiz kein Asyl gewährt wird und die keine vorläufige Aufnahme erhalten,
müssen die Schweiz innert der ihnen angesetzten Frist wieder verlassen. Um sie auf diesem Schritt zu
begleiten, hat das SEM ein Konzept über die Förderung der freiwilligen Rückkehr erarbeitet. Die Rückkehrhilfe soll den Rückkehrern bessere Voraussetzungen für die Wiedereingliederung im Heimatstaat
und bessere Perspektiven für die persönliche Zukunft in der Heimat schaffen. Der Vollzug der Wegweisung ist aber gemäss Asylgesetz eine Aufgabe der Kantone. Diese haben zu diesem Zweck Rückkehrberatungsstellen zu führen. Im Kanton Solothurn ist die Rückkehrberatung im MISA, Bereich Asyl und
Rückkehr, angegliedert.
Die Rückkehrberatung unterstützt die Berechtigten bei der Ausarbeitung von Rückkehrperspektiven.
Ziel ist die Förderung der selbständigen und kontrollierten Ausreise sowie die Unterstützung der Rückkehr und der Wiedereingliederung der Begünstigten. Selbständige Ausreise bedeutet, dass eine Person
aus eigenem Antrieb oder ohne Zwang die Schweiz verlässt. Kontrollierte Ausreise bedeutet, dass diese
von einer dafür zuständigen Stelle bestätigt wird.
Wer kann von der Rückkehrberatung profitieren?
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Asylsuchende im hängigen Asylverfahren
abgewiesene Asylsuchende (NA / WE)
Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE)
vorläufig aufgenommene Asylsuchende
Schutzbedürftige
anerkannte Flüchtlinge
Von finanzieller Rückkehrhilfe ausgeschlossen sind Personen:
− die ein Verbrechen oder wiederholte Vergehen begangen haben;
− die sich offensichtlich missbräuchlich verhalten haben;
− die die Mitwirkungspflicht nach Artikel 8 des Gesetzes grob verletzt haben;
− die sich weigern, der zuständigen Stelle über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen, oder sie nicht ermächtigen, Auskünfte einzuholen;
− die eine zumutbare Arbeit nicht annehmen;
− die die Fürsorgeleistungen missbräuchlich verwenden;
− die offensichtlich über genügend finanzielle Mittel oder umfangreiche Vermögenswerte verfügen.
Die Kernaufgaben der Rückkehrberatung sind:
− Rechtzeitige Information der Asylsuchenden über die Rückkehrhilfe.
− Information der kantonalen und kommunalen Behörden über die Angebote der Rückkehrhilfe.
− Case Management im Sinne einer Förderung der konkreten Rückkehrbereitschaft im Einzelfall. Lösungswege sollen aufgezeigt und die Eigenverantwortung und Selbständigkeit hinsichtlich Planung
und Durchführung der eigenen Rückkehr gestärkt werden. Das Case Management soll jedoch keine
Rechtsberatung für die Asylsuchenden sein.
Verfahren
Personen aus dem Asylbereich, die einem Kanton zugewiesen sind, können bei der Rückkehrberatungsstelle einen Antrag auf Rückkehrhilfe stellen. Diese entscheidet über die Gewährung der individuellen Rückkehrhilfe. Bleiben die ausreisewilligen Personen den für sie gebuchten Flügen fern (no
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Handbuch Asyl
shows), ist die Auszahlung von finanzieller Hilfe bei Neubuchungen nur in begründeten Einzelfällen
möglich.
Asylsuchende Personen, die die Bestimmungen zur Gewährung von Rückkehrhilfe erfüllen, erhalten
eine Pauschale von Fr. 1'000.00 pro erwachsene und Fr. 500.00 pro minderjährige Person. Personen, die
sich weniger als 3 Monate in der Schweiz aufgehalten haben, erhalten Fr. 500.00 bzw. Fr. 250.00. Im
Weiteren kann die kantonale Rückkehrberatungsstelle beim SEM ein Gesuch zur Gewährung einer
materiellen Zusatzhilfe einreichen. Die materielle Zusatzhilfe beträgt maximal Fr. 3'000.00 pro Fall. Sie
hängt von der persönlichen Situation der Betroffenen und vom Nachweis ihrer konkreten Bestrebungen zur Verbesserung der Wiedereingliederung in der Heimat ab. In begründeten Einzelfällen kann
die Limite von Fr. 3'000.00 überschritten werden. Bei der materiellen Zusatzhilfe kann aus drei Modulen ausgewählt werden:
− Beruf und Ausbildung: Erstellen von Businessplan und Budget. Übernahme von Ausbildungskosten.
− Wohnraum: Bezahlung von Miete oder Bau- und Renovationsarbeiten.
− Härtefälle: Übernahme von Transportkosten, bauliche Massnahmen, Kauf von Einrichtungsgegenständen.
Die Gewährung von medizinischer Hilfe ist eine Ergänzungshilfe und kann zusätzlich zur materiellen
Zusatzhilfe geleistet werden. Die kantonale Rückkehrberatungsstelle hat auch hier ein Gesuch beim
SEM einzureichen.
Zus tändigkeit
− SEM
− Migrationsamt (MISA)
− Sozialregion / Sozialbehörde der Einwohnergemeinde
Querv erw eis
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
4.7
Asylgesuch
Vorläufige Aufnahme
VA7+
Flüchtlinge
Zusammenfassung Asylverfahren / Ausweisarten
Nichteintretensentscheid (NEE)
Abweisung des Asylgesuches und Wegweisung (NA / WE)
unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA)
Strafvollzug / Untersuchungshaft / Ausschaffungshaft
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