Trier Stadt Die Geschäftsführung und die Vorgesetzten sind für die Umsetzung der Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz verantwortlich. Die Mitwirkung der Beschäftigten soll bestärkt und gefördert werden. Ihre Geschäftsführung Trier, den 01.11.2015 gez. Frau Wallrich Jobcenter Trier Stadt Gneisenaustr. 38 fon0651 205-7100 [email protected] 54294 Trier fax 0651 205-910 7400 www.jobcenter-trier-stadt.de GRUNDSATZERKLÄRUNG DES JOBCENTERS TRIER STADT In unseren Räumlichkeiten gilt daher: UNSER JOBCENTER TRIER STADT NULL TOLERANZ BEI GEWALT IST EIN GEWALTFREIER ORT. Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Kundinnen und Kunden akzeptieren wir keinesfalls: Wir, die Geschäftsführung und alle Beschäftigten, weigern uns, • Sexuelle Übergriffe oder Gewalt am Arbeitsplatz zu tolerieren. Deshalb unternehmen wir verbale Belästigungen • Jede Form körperlicher Gewalt • Sachbeschädigungen gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen, um das Auftreten von • Stalking • Bedrohungen Gewaltvorfällen und Gefährdungen von Mitarbeitern und Mitarbei- • Mobbing • Mitbringen oder Zeigen von terinnen, Kunden und Kundinnen und allen anderen Personen in • rassistische oder ausländerfeindli- unserem Verantwortungsbereich zu vermeiden. che Aussprüche oder Handlungen Waffen jeglicher Art • Ausdruck von Gewaltfantasien • Extremismus Werden durch diese Handlungen Straftaten verwirklicht, verpflichtet sich die Geschäftsführung zu einer konsequenten Ahndung. Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erfahren eine professionelle Nachsorge.
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