S/PRST/2016/1 Vereinte Nationen Sicherheitsrat Verteilung: Allgemein 17. März 2016 Deutsch Original: Englisch Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats Auf der 7650. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. März 2016 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes „Berichte des Generalsekretärs über Sudan und Südsudan“ im Namen des Rates die folgende Erklärung ab: „Der Sicherheitsrat bekundet seine höchste Beunruhigung angesichts der Situation in Südsudan. Der Sicherheitsrat stellt fest, dass er, obgleich die Waffenruhe am ehemaligen Konfliktschauplatz in der Region Größerer Oberer Nil weitgehend Bestand hat, tief besorgt über die anhaltende Gewalt ist, über die in Unterrichtungen des Sicherheitsrats am 19. Februar 2016 berichtet wurde. Der Sicherheitsrat fordert die Regierung der Republik Südsudan auf, ihre Verantwortung für den Schutz von Zivilpersonen wahrzunehmen. Der Sicherheitsrat bekundet seine besondere Beunruhigung angesichts glaubwürdiger Berichte, wonach bewaffnete Männer in Uniformen der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) in den Schutzort für Zivilpersonen der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) eingedrungen sind und auf Zivilpersonen geschossen haben. Der Sicherheitsrat betont, dass Angriffe auf Zivilpersonen, Personal der UNMISS sowie Räumlichkeiten der Vereinten Nationen unannehmbar sind und Kriegsverbrechen darstellen können. Der Sicherheitsrat fordert die Regierung der Republik Südsudan auf, gegen die für den Angriff Verantwortlichen zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen, und lobt die Vereinten Nationen dafür, dass sie rasch die Einsetzung einer von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze und der Hauptabteilung Unterstützung der Feldeinsätze der Vereinten Nationen einzuberufende Untersuchungskommission auf hoher Ebene ankündigten, die eine eingehende Untersuchung der Reaktion der UNMISS auf diesen Vorfall vornehmen wird, und sieht ihren Ergebnissen mit Interesse entgegen. Der Sicherheitsrat verurteilt die gemeldeten Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und bekundet in dieser Hinsicht seine tiefe Besorgnis über diejenigen, die in dem „Report of Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) Assessment Mission to Improve Human Rights, Accountability, Reconciliation and Capacity in South Sudan“ (Bericht der Bewertungsmission des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Verbesserung der Menschenrechte, der Rechenschaftslegung, der Aussöhnung und der Kapazitäten in Südsudan) vom 11. März 2016 und in dem Bericht „The State of Human Rights in the Protracted Conflict in South Sudan“ (Der Stand der Menschenrechte in dem langwierigen Konflikt in Südsudan) der UNMISS und des Amtes des Hohen Kommissars vom 4. Dezember 2015 aufgeführt werden. Der Sicherheitsrat bekundet seine höchste Beunruhigung über die zahlreichen Berichte über sexuelle Gewalt im bewaffneten 16-04370 (G) *1604370* S/PRST/2016/1 Konflikt. Der Sicherheitsrat unterstreicht außerdem seine ernste Besorgnis darüber, dass sich die wirtschaftliche und humanitäre Lage in Südsudan verschlechtert, wo nunmehr schätzungsweise 2,8 Millionen Menschen stark von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, und dass der Zugang für humanitäre Hilfe weiter eingeschränkt ist. Der Sicherheitsrat unterstreicht seine Unterstützung für den Vorsitzenden der Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission, Festus Mogae, und fordert alle Parteien auf, uneingeschränkt mit ihm zu kooperieren, um die Durchführung des Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan („Abkommen“) voranzubringen. Der Sicherheitsrat begrüßt gewisse Fortschritte bei der Durchführung des Abkommens, darunter die Arbeitsaufnahme der Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission, die Schaffung einiger der Übergangs-Sicherheitsmechanismen, die Einigung über die Auswahl der Ministerressorts, die von Präsident Salva Kiir vorgenommene Ernennung Dr. Riek Machars zum Ersten Vizepräsidenten und die Unterstützung der Parteien für den Vorschlag der Gemeinsamen Überwachungsund Evaluierungskommission zu Übergangs-Sicherheitsbestimmungen. Der Sicherheitsrat bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Parteien ihre Zusagen zur Durchführung des Abkommens nicht in vollem Umfang einhalten. In dieser Hinsicht fordert der Sicherheitsrat, dass die folgenden Schritte unternommen werden: 1. Die Regierung der Republik Südsudan und die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in Opposition (SPLM-IO) halten die dauerhafte Waffenruhe sofort in vollem Umfang ein, im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Abkommen. 2. Die Regierung der Republik Südsudan, die SPLM-IO und alle anderen maßgeblichen Akteure kooperieren uneingeschränkt zur vollständigen Umsetzung der vom Vorsitzenden der Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission beschlossenen Sicherheitsregelungen für Juba, denen die Parteien am 24. Februar 2016 zustimmten. 3. Der Präsident, der Erste Vizepräsident und der Vizepräsident treten, wie in dem Abkommen festgelegt, ihre Ämter in der Übergangsregierung der nationalen Einheit in Juba an. 4. Die Vertragsparteien des Abkommens halten sich an das Kommuniqué der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung vom 30.-31. Januar 2016, das anschließend von den Parteien und der Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission gebilligt wurde, zur Frage des Dekrets des Präsidenten über die Schaffung von 28 neuen Staaten und ergreifen keine damit unvereinbaren Maßnahmen. 5. Die Regierung der Republik Südsudan und die SPLM-IO schützen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen, einschließlich Schulen und Krankenhäusern, erlauben den Menschen, sich frei zu bewegen, und gestatten den humanitären Helfern im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts und den Leitlinien der Vereinten Nationen für die humanitäre Hilfe vollen, sicheren und ungehinderten Zugang, um sicherstellen zu helfen, dass rasch humanitäre Hilfe für alle Hilfebedürftigen bereitgestellt wird. Der Sicherheitsrat bekundet seine Absicht, die Fortschritte bei den dargelegten Schritten bis zum 31. März 2016 zu überprüfen. 2/3 16-04370 S/PRST/2016/1 Der Sicherheitsrat unterstreicht die dringende Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Südsudan, einschließlich der anhaltenden Rechtsverletzungen und Übergriffe, die seit der Unterzeichnung des Abkommens gemeldet wurden. Der Sicherheitsrat nimmt in dieser Hinsicht Kenntnis von Kapitel V des Abkommens, fordert seine Durchführung und würdigt das Kommuniqué des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union vom 26. September 2015, worin der Friedens- und Sicherheitsrat die Vorsitzende der Kommission der Afrikanischen Union ersuchte, alle erforderlichen Schritte zur Schaffung des Hybriden Gerichtshofs für Südsudan zu unternehmen, der für bis zum Ende des Übergangszeitraums begangene schwere Verbrechen zuständig sein wird. Der Sicherheitsrat fordert außerdem die Umsetzung der anderen in Kapitel V des Abkommens dargelegten Mechanismen, darunter die Kommission für Wahrheit, Aussöhnung und Heilung. Der Sicherheitsrat bringt seine tiefe Besorgnis angesichts der Berichte über wiederholte Verstöße gegen das Abkommen über die Rechtsstellung der Truppen zum Ausdruck und unterstreicht, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit in dieser Frage ist. Der Sicherheitsrat unterstreicht seine zuverlässige Unterstützung für die UNMISS und bekundet dem Personal und den truppen- und polizeistellenden Ländern der UNMISS erneut seinen tief empfundenen Dank für ihre mutigen Maßnahmen zum Schutz von Hunderttausenden von Zivilpersonen, denen körperliche Gewalt droht, und zur Stabilisierung der Sicherheitslage in ganz Südsudan. Der Sicherheitsrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Zusammenarbeit zwischen der Regierung Südsudans und der UNMISS zu verstärken, um die Sicherheit der Friedenssicherungskräfte und des sonstigen Personals der Vereinten Nationen und beigeordneten Personals, einschließlich des humanitären Personals, zu gewährleisten. Der Sicherheitsrat bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für das Volk Südsudans.“ 16-04370 3/3
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