Förderung von klinischen Studien durch die DFG

Förderung von klinischen Studien durch die DFG
Seit 2005 fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Für dieses Programm werden jährlich bis zu 15 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden - prospektive, - interventionelle und - konfirmatorische Studien zu neuartigen Verfahren. - Therapiestudien, einschließlich pharmakologischer Studien ("Therapeutic ConfirmatoryOl) - sowie Prognosestudien und Diagnosestudien. Die Studien müssen multizentrisch angelegt sein. Die für dieses Förderprogramm bereitgestellte Summe wurde in den letzten Jahren nie vollständig ausgeschöpft, so dass Anträge eine gute Chance haben, bewilligt zu werden. Ziel der Förderung: Das Programm Klinische Studien ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines zeitlich begrenzten Vorhabens der patientennahen klinischen Forschung. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. Antragsteller sollen über geeignete studien bezogene Vorarbeiten verfügen. Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau; klinische Relevanz; Neuartigkeit des zu testenden Verfahrens. Art und Umfang der Förderung: Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige Kosten (z.B. Kosten für Monitoring, Patienten-/ Probandenversicherungen, Rekrutierungskosten, Kosten für die studienbegleitenden Gremien (beantragt werden kann nur der studienbedingte Mehraufwand), Patientenpauschalen, Aufträge an Dritte). Informationsblatt zum Programm Klinische Studien der DFG, Stand 18.05.2015, Studienzentrum
Dauer der Förderung: zunächst tor drei Jahre, Fortsetzungsanträge sind möglich. Antragsfristen: Einreichung spätestens am 1. Juni (tor die Herbst-Sitzung) bzw. 1. Dezember (fOr die Frühjahrssitzung). Generell können Antragsskizzen jederzeit bei der DFG eingereicht werden. Die abschließende Begutachtung findet bei der DFG in der Prüfungsgruppe Klinische Studien statt. Diese tagt zweimal im Jahr (Frühjahr/Herbst). Antragsverfahren : Es gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst ist eine Antragsskizze einzureichen; Antragsteller, deren Antragsskizze positiv bewertet wurde, werden zur Vorlage von vollständigen Anträgen aufgefordert. Wichtig für die Bewilligung des Antrags: In der Antragsskizze muss der Neuigkeitswert der Studie und deren Notwendigkeit an hand der bisherigen Evidenz nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss ein Kempunkt Ihrer Antragsskizze sein! Stellen Sie dazu den Weg Ihrer Recherche nach der bisherigen Evidenz transparent dar. Fonnulieren Sie Ihre Studienfragestellung nach PICO (Patient, Intervention, Control, Outcome) und führen Sie mit diesen Begriffen die Literaturrecherche durch. Nennen Sie alle Datenbanken und sonstige Quellen, in denen Sie gesucht haben, mit dem jeweiligen Suchzeitraum und dem Zeitpunkt der Suche. Falls es einen aktuellen systematischen Review gibt, muss dieser zitiert werden! Förderungen für klinische Studien, die nicht in das Programm Klinische Studien fallen, wie z.B. monozentrische Studien, Fall-Kontroll-Studien, Kohortenstudien und epidemiologische
Studien, können bei der DFG im Rahmen von Sachbeihilfen beantragt werden.
Das Studienzentrum des Universitätsklinikums Freiburg unterstützt AntragssteIler seit
Einführung des Programms professionell mit überdurchschnittlichen Erfolgsraten.
Dieses Angebot gilt weiterhin, sowohl für Anträge im Rahmen des Programms
Klinische Studien als auch für Sachbeihilfen. Sprechen Sie uns anl
Studienzentrum, Elsässer Straße 2. 79110 Freiburg. Telefon 0761 270-77780
E-Mail: [email protected]
Informationsblatt zum Programm Klinische Studien der DFG, Stand 18.05.2015, Studienzentrum