ERASMUS+ Jahrestagung 2015 des DAAD Qualitätssicherung in gemeinsamen Studiengängen: Der „European Approach“ in der Praxis Berlin, 29. September 2015 Handke Dr. Stefan 1 Über ACQUIN • 2001 gegründet • gemeinnützige Tätigkeit als Verein • über 160 Mitgliedshochschulen (Deutschland, Österreich, Schweiz, Bulgarien und Libanon) • Internationale Vernetzung 2 ACQUIN Akkreditierung national und international • Mehr als 2000 Akkreditierungsentscheidungen, darunter • über 100 Akkreditierungsentscheidungen in internationalen Akkreditierungsverfahren (u.a. in Ägypten, Russland, Slowenien, Kasachstan, Jordanien, Oman, Frankreich, Bulgarien, Libanon) und • Double Degree / Joint Degree Programme zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen u.a. aus Polen, Frankreich, USA, Großbritannien, Oman, Ägypten, Schweiz, China, Österreich, Dänemark, Ukraine, Kasachstan und Russland. • Akkreditierung von Joint Programmes i.d.R. als Mehrfachakkreditierung durch ACQUIN und ausländische Agenturen. 3 Gemeinsame Studiengänge (Joint Programmes) • Joint Programmes nach den Regeln das Akkreditierungsrates: „Studiengänge, die von je mindestens einer ausländischen und einer deutschen Hochschule gemeinsam durchgeführt werden und zumindest auch mit einem anerkannten Hochschulabschluss nach deutschem Recht abschließen.“ • Joint Programmes nach dem „European Approach“: “integrated curriculum coordinated and offered jointly by different higher education institutions from EHEA countries, and leading to double/multiple degrees or a joint degree.” Joint degrees express the “jointness” also in the awarding of the degree. • Keine Unterscheidung zwischen Joint Degrees und Double / Multiple Degrees. 4 Double-Degree/Joint-Degree-Programme - Gemeinsamkeiten Double-Degree und Joint-Degree Studiengang wird gemeinsam entwickelt und/oder anerkannt Studierende aus einer Hochschule studieren Teile des Studienprogramms an einer andere Hochschule Vergleichbar lange Studiendauer an Partnerhochschulen Wechselseitige, automatische Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen Austausch von Lehrenden und Mitarbeit von Hochschullehrern in gemeinsamer Prüfungs-/Zulassungskommission 5 Double-Degree/Joint-Degree-Programme - Unterschiede Double-Degree Joint-Degree mehrere miteinander verzahnte Abschlussurkunden eine gemeinsame Abschlussurkunde aller beteiligten Hochschulen Verleihung mehrerer Hochschulgrade, d.h. Grad der jeweiligen Partnerhochschule Verleihung eines Hochschulgrades 6 Kriterien bei der Begutachtung Ziele • • • • Profil Qualifikationsziele Zielgruppe Berufsbefähigung / Berufsfelder Konzept • • • • Modularisierung und Studieninhalte Struktur des Studiums (Praktika, Ausland, Mobilitätsfenster) Lehr- und Lernmethoden, Prüfungsmodalitäten Studierbarkeit Implementierung • • • • Räumliche, sächliche u. personelle Ressourcen Organisations- und Entscheidungsprozesse Prüfungssystem Betreuungs- und Beratungsangebote Qualitätsmanagement • studiengangsspezifisches und/oder hochschulweites QM-System • Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studiengangs • Studentische Beteiligung? Vgl. Programmleitfaden ACQUIN, S. 12ff. 7 Akkreditierung von Joint Programmes (Akkreditierungsrat) Besonderheiten bei Joint Programmes • Double-Degree/Joint-Degree-Programme müssen im gesamten Studiengang die Vorgaben des Akkreditierungsrates und die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ erfüllen • Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich; eine Entscheidung trifft der Akkreditierungsrat • Begehung an mindestens einem Standort • Einbeziehung von Lehrenden und Programmverantwortlichen aller Partnerhochschulen während der Vor-Ort-Begehung • Gutachter mit internationaler Erfahrung (in Partnerregion) 8 Akkreditierung von Joint Programmes (European Approach) Begutachtung und Akkreditierung erfolgen • (ohne zusätzliche Kriterien) nur auf Grundlage des Qualifikationsrahmens des Europäischen Hochschulraums (QF-EHEA) und der European Standards and Guidelines (ESG). • durch eine in EQAR registrierte Akkreditierungsagentur, • in einem einzigen Akkreditierungsverfahren für den gesamten Studiengang. 9 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens – Teil 1 Vorbereitung Begutachtung • Antrag der anerkannten Hochschulen • Vertragsabschluss • Erstellung EINER Selbstdokumentation Antrag • Einreichen der Selbstdokumentation (Darstellung des Studienganges und Einhaltung der Kriterien in allen Partnerhochschulen) • Durchsicht u. Prüfung der Unterlagen durch die Gutachter • Benennung der Gutachter mit internationaler Expertise in Partnerregionen • Einbeziehung ALLER Partnerhochschulen in VOB • Vor-Ort-Begehung (VOB) an EINEM Standort Begutachtung 10 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens – Teil 2 Beschluss • Gutachterbericht mit Akkreditierungsempfehlung der Gutachter • Stellungnahme der Hochschulen • Stellungnahme des Fachausschusses Akkreditierungsempfehlung Vgl. Diagramm im Programmleitfaden, S. 5. • befristete Akkreditierung • Beratung der Akkreditierungskommission • 9 Monaten für Auflagenerfüllung • Urkunde und Beschlussbrief • Prüfung der Auflagenerfüllung • ggf. Auflagenerfüllung • „Entfristung“ Akkreditierung Auflagenerfüllung 11 Systemakkreditierung und Joint Programmes • Die Hochschule gewährleistet im Rahmen ihrer internen Qualitätssicherung, dass an den Partnerhochschulen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität der dort angebotenen Komponenten der Joint Programmes entsprechend den Kriterien der Systemakkreditierung sicherzustellen. • Nach den Kriterien des AR (1.5.7) kann „eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Akkreditierungsagentur […] Akkreditierungsentscheidungen einer Agentur, die nicht vom Akkreditierungsrat zugelassen ist - im Folgenden „ausländische Agentur“ - im Bereich der Programmakkreditierung [von Joint Programmes] anerkennen.“ Anerkennung auch durch systemakkreditierte Hochschulen? 12 Position der ACQUIN Mitgliedshochschulen • Hochschulen sehen Probleme in der Begutachtung von Kooperationsstudiengängen durch interne Systeme. • Es bestehen Fragen hinsichtlich der Begutachtung von Double/Joint Degrees und der Frage, wie Teilprogramm aus dem Ausland anerkannt werden können. • Besondere Programme, z.B. Double Degrees sollten auch innerhalb eines QMS als singuläre Fälle behandelt werden, die in gesonderten Verfahren und Prozessen begutachtet werden können. • Der Akkreditierungsrat sollte die Vorgaben für die Akkreditierung von Double/Joint Degrees konkretisieren und an die praktischen Anforderungen in diesen Programmen anpassen. 13 Was bringt der European Approach? • Für Akkreditierungsverfahren in Deutschland grundsätzlich kaum Veränderungen für die Akkreditierung von Joint Programmes. • Der Akkreditierungsrat lässt Spielräume zur Anwendung des European Approach (voraussichtlich) nur für „Joint Degrees“ zu, da diese als hochgradig integrierte Programme angesehen werden. • Hochschulen mit Systemakkreditierung können auf die externe Programmakkreditierung von Joint Programmes verzichten, solange nicht eine Partnerhochschule ein entsprechendes Verfahren fordert. 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15
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