Dr. Stefan Handke

ERASMUS+ Jahrestagung 2015 des DAAD
Qualitätssicherung in gemeinsamen Studiengängen:
Der „European Approach“ in der Praxis
Berlin, 29. September 2015
Handke
Dr. Stefan
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Über ACQUIN
• 2001 gegründet
• gemeinnützige Tätigkeit als Verein
• über 160 Mitgliedshochschulen (Deutschland, Österreich, Schweiz,
Bulgarien und Libanon)
• Internationale Vernetzung
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ACQUIN Akkreditierung national und international
• Mehr als 2000 Akkreditierungsentscheidungen, darunter
• über 100 Akkreditierungsentscheidungen in internationalen
Akkreditierungsverfahren (u.a. in Ägypten, Russland, Slowenien,
Kasachstan, Jordanien, Oman, Frankreich, Bulgarien, Libanon)
und
• Double Degree / Joint Degree Programme zwischen deutschen
Hochschulen und Hochschulen u.a. aus Polen, Frankreich, USA,
Großbritannien, Oman, Ägypten, Schweiz, China, Österreich,
Dänemark, Ukraine, Kasachstan und Russland.
• Akkreditierung von Joint Programmes i.d.R. als Mehrfachakkreditierung durch ACQUIN und ausländische Agenturen.
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Gemeinsame Studiengänge (Joint Programmes)
• Joint Programmes nach den Regeln das Akkreditierungsrates:
 „Studiengänge, die von je mindestens einer ausländischen und einer
deutschen Hochschule gemeinsam durchgeführt werden und zumindest
auch mit einem anerkannten Hochschulabschluss nach deutschem
Recht abschließen.“
• Joint Programmes nach dem „European Approach“:
 “integrated curriculum coordinated and offered jointly by different higher
education institutions from EHEA countries, and leading to
double/multiple degrees or a joint degree.”
 Joint degrees express the “jointness” also in the awarding of the degree.
• Keine Unterscheidung zwischen Joint Degrees und Double /
Multiple Degrees.
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Double-Degree/Joint-Degree-Programme - Gemeinsamkeiten
Double-Degree und Joint-Degree
Studiengang wird gemeinsam entwickelt und/oder anerkannt
Studierende aus einer Hochschule studieren Teile des
Studienprogramms an einer andere Hochschule
Vergleichbar lange Studiendauer an Partnerhochschulen
Wechselseitige, automatische Anerkennung von Studienzeiten und
Prüfungsleistungen
Austausch von Lehrenden und Mitarbeit von Hochschullehrern in
gemeinsamer Prüfungs-/Zulassungskommission
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Double-Degree/Joint-Degree-Programme - Unterschiede
Double-Degree
Joint-Degree
mehrere miteinander verzahnte
Abschlussurkunden
eine gemeinsame
Abschlussurkunde aller
beteiligten Hochschulen
Verleihung mehrerer Hochschulgrade, d.h. Grad der jeweiligen
Partnerhochschule
Verleihung eines
Hochschulgrades
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Kriterien bei der Begutachtung
Ziele
•
•
•
•
Profil
Qualifikationsziele
Zielgruppe
Berufsbefähigung / Berufsfelder
Konzept
•
•
•
•
Modularisierung und Studieninhalte
Struktur des Studiums (Praktika, Ausland, Mobilitätsfenster)
Lehr- und Lernmethoden, Prüfungsmodalitäten
Studierbarkeit
Implementierung
•
•
•
•
Räumliche, sächliche u. personelle Ressourcen
Organisations- und Entscheidungsprozesse
Prüfungssystem
Betreuungs- und Beratungsangebote
Qualitätsmanagement
• studiengangsspezifisches und/oder hochschulweites QM-System
• Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studiengangs
• Studentische Beteiligung?
Vgl. Programmleitfaden ACQUIN, S. 12ff.
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Akkreditierung von Joint Programmes (Akkreditierungsrat)
Besonderheiten bei Joint Programmes
• Double-Degree/Joint-Degree-Programme müssen im gesamten
Studiengang die Vorgaben des Akkreditierungsrates und die
„Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ erfüllen
• Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich; eine
Entscheidung trifft der Akkreditierungsrat
• Begehung an mindestens einem Standort
• Einbeziehung von Lehrenden und Programmverantwortlichen aller
Partnerhochschulen während der Vor-Ort-Begehung
• Gutachter mit internationaler Erfahrung (in Partnerregion)
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Akkreditierung von Joint Programmes (European Approach)
Begutachtung und Akkreditierung erfolgen
• (ohne zusätzliche Kriterien) nur auf Grundlage
 des Qualifikationsrahmens des Europäischen Hochschulraums
(QF-EHEA) und
 der European Standards and Guidelines (ESG).
• durch eine in EQAR registrierte Akkreditierungsagentur,
• in einem einzigen Akkreditierungsverfahren für den gesamten
Studiengang.
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Ablauf des Akkreditierungsverfahrens – Teil 1
Vorbereitung
Begutachtung
• Antrag der anerkannten Hochschulen
• Vertragsabschluss
• Erstellung EINER
Selbstdokumentation
Antrag
• Einreichen der Selbstdokumentation
(Darstellung des Studienganges und
Einhaltung der Kriterien in allen
Partnerhochschulen)
• Durchsicht u. Prüfung der
Unterlagen durch die Gutachter
• Benennung der Gutachter mit
internationaler Expertise in
Partnerregionen
• Einbeziehung ALLER Partnerhochschulen in VOB
• Vor-Ort-Begehung (VOB) an
EINEM Standort
Begutachtung
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Ablauf des Akkreditierungsverfahrens – Teil 2
Beschluss
• Gutachterbericht mit
Akkreditierungsempfehlung der
Gutachter
• Stellungnahme der
Hochschulen
• Stellungnahme des
Fachausschusses
Akkreditierungsempfehlung
Vgl. Diagramm im Programmleitfaden, S. 5.
• befristete Akkreditierung
• Beratung der
Akkreditierungskommission
• 9 Monaten für
Auflagenerfüllung
• Urkunde und Beschlussbrief
• Prüfung der Auflagenerfüllung
• ggf. Auflagenerfüllung
• „Entfristung“ Akkreditierung
Auflagenerfüllung
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Systemakkreditierung und Joint Programmes
• Die Hochschule gewährleistet im Rahmen ihrer internen
Qualitätssicherung, dass an den Partnerhochschulen geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität der dort angebotenen
Komponenten der Joint Programmes entsprechend den Kriterien der
Systemakkreditierung sicherzustellen.
• Nach den Kriterien des AR (1.5.7) kann „eine vom
Akkreditierungsrat zugelassene Akkreditierungsagentur […]
Akkreditierungsentscheidungen einer Agentur, die nicht vom
Akkreditierungsrat zugelassen ist - im Folgenden „ausländische
Agentur“ - im Bereich der Programmakkreditierung [von Joint
Programmes] anerkennen.“
 Anerkennung auch durch systemakkreditierte Hochschulen?
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Position der ACQUIN Mitgliedshochschulen
• Hochschulen sehen Probleme in der Begutachtung von
Kooperationsstudiengängen durch interne Systeme.
• Es bestehen Fragen hinsichtlich der Begutachtung von Double/Joint
Degrees und der Frage, wie Teilprogramm aus dem Ausland
anerkannt werden können.
• Besondere Programme, z.B. Double Degrees sollten auch innerhalb
eines QMS als singuläre Fälle behandelt werden, die in gesonderten
Verfahren und Prozessen begutachtet werden können.
• Der Akkreditierungsrat sollte die Vorgaben für die Akkreditierung
von Double/Joint Degrees konkretisieren und an die praktischen
Anforderungen in diesen Programmen anpassen.
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Was bringt der European Approach?
• Für Akkreditierungsverfahren in Deutschland grundsätzlich kaum
Veränderungen für die Akkreditierung von Joint Programmes.
• Der Akkreditierungsrat lässt Spielräume zur Anwendung des
European Approach (voraussichtlich) nur für „Joint Degrees“ zu,
da diese als hochgradig integrierte Programme angesehen werden.
• Hochschulen mit Systemakkreditierung können auf die externe
Programmakkreditierung von Joint Programmes verzichten, solange
nicht eine Partnerhochschule ein entsprechendes Verfahren fordert.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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