15. Januar 2016

AMTLICHE PUBLIKATIONEN
2016, WOCHE 2
Baugesuch
Tag der Publikation
Bauherrschaft
Grundeigentümer
Bauvorhaben
Standort
Parzelle Nr.
Gebäude Nr.
Bauzone
15.01.2016
Paul Saxer
Via Staziun 27
7126 Castrisch
Paul Saxer
Via Staziun 27
7126 Castrisch
Anbau Zimmer im Kellergeschoss
Via Staziun 27, Castrisch
2031
1-203
Dorfzone
Einsprachen
Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikation an die Gemeinde Ilanz/Glion, Plazza Cumin 9, 7130 Ilanz einzureichen.
Die Eingabeunterlagen können im Rathaus, 3. OG Infrastruktur, während den Arbeitszeiten von
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr eingesehen werden.
Bauamt Ilanz/Glion
Inkraftsetzung Teilrevision des Schulgesetzes
Das Gemeindeparlament Ilanz/Glion hat an der Sitzung vom 25. November 2015 die Teilrevision des
Schulgesetzes genehmigt. Die entsprechende Publikation mit Referendumsrecht erfolgte am 4. Dezember 2015. Da kein Referendum ergriffen wurde, konnte das teilrevidierte Schulgesetz mit Verfügung vom 5. Januar 2016 durch das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement genehmigt
werden. An der Sitzung vom 11. Januar 2016 hat der Gemeindevorstand beschlossen, das revidierte
Schulgesetz auf den 1. Februar 2016 in Kraft zu setzen. Das genehmigte Gesetz kann auf der Homepage der Gemeinde Ilanz/Glion www.ilanz-glion.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung
bezogen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Gemeindevorstand Ilanz/Glion
Informationen des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat am 11. Januar 2016 seine erste Sitzung im neuen Jahr abgehalten. Nachfolgend einige Informationen aus der Sitzung:
-
Der Gemeindevorstand wird zusammen mit weiteren Interessierten Stellungnahmen zur Teilrevision des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung sowie zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes erarbeiten.
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Gegen die Teilrevision des Schulgesetzes wurde kein Referendum ergriffen, so dass der Gemeindevorstand die Inkraftsetzung auf den 1. Februar 2016 beschlossen hat.
Für das Arealplanverfahren Spitalquartier hat der Gemeindevorstand den Einleitungsbeschluss
gefasst.
Diverse Einsprachen gegen die Rechnungstellung für den Einbau von Wasserzählern wurden beraten und entschieden.
Für die Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde wurden die Grundsätze für die Erhebung der
Gäste- und Tourismustaxen diskutiert und beschlossen.
Für das Militärareal in Rueun hat armasuisse der Gemeinde einen ersten Entwurf eines Baurechtsvertrags unterbreitet, welcher vom Gemeindevorstand beraten wurde. In einem nächsten
Schritt sind diverse Punkte mit armasuisse zu besprechen bzw. zu klären.
Ilanz, 15. Januar 2016
Gemeindevorstand Ilanz/Glion
Verkauf von Fahrbewilligungen für Alp- und Güterstrassen
Die Fahrbewilligungen für das Befahren von Alp- und Güterstrassen in der Gemeinde Ilanz/Glion
können ab anfangs März am Schalter der Einwohnerkontrolle im Rathaus in Ilanz, 2. Stock, bezogen
werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Verordnung für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen der Gemeinde Ilanz/Glion mit Motorfahrzeugen, welche auf der Homepage der
Gemeinde unter www.ilanz-glion.ch -> Politik -> Gesetzessammlung einsehbar ist.
Mit Ausnahme der in Art. 5 der Verordnung erwähnten bewilligungsfreien Benützung benötigen
sämtliche Personen- und Lastwagen wie auch Motorräder eine Bewilligung. Das heisst, dass auch die
Landwirtschaft für nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge eine Fahrbewilligung braucht. Bewilligungsfrei
sind also nur Fahrten mit Land- und Forstwirtschaftsmaschinen gemäss Art. 5 Lit. i der Verordnung.
Für Familienmitglieder im gleichen Haushalt sind reduzierte Zusatzbewilligungen möglich. Gleiches
gilt auch für Besitzer von Zweitfahrzeugen. Wir verweisen auf die Ausführungen in Art. 9 der Verordnung.
Geschäftsleitung Ilanz/Glion