GERECHTIGKEIT
für
SUSANNE Z ACH
BITTE HELFEN SIE MIR
www.behandlungsfehler.cc
Bitte helfen Sie mit, TEILEN Sie diesen Sachverhalt wann immer und wo immer es
möglich ist weiter.
Wir kämpfen nicht nur um meine Interessen, sondern auch darum, wieder Mut zu haben
um mit Erfolg eine gerechte Sache durchsetzen zu können. 16 Jahre blicke ich schon in
eine ungewisse Zukunft!
Im März 1999 wurde ich an der Uniklinik Graz am Herzen operiert, da ich eine
erweiterte Aorta am Abgang des Herzens hatte. Dabei wurde mir auch die Aortenklappe
mitgewechselt. Ich bekam lebenslange Blutverdünnung. Der Gerichtsgutachter hatte
festgehalten, dass zweifelsohne die Klappe erhalten hätte werden können.
Der berühmteste Herzchirurg aller Zeiten Ch.B. hatte mir gesagt, er verstehe nicht, wieso
die Klappe, die in Ordnung war, gewechselt wurde. Heute bin ich nach der Infektion mit
Staphylokokken an dieser Kunstklappe/-aorta schwer behindert.
Warum ? Wieso ?
Ihr KLICK auf www.behandlungsfehler.cc
ist mein GLÜCK!
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE MEINE PETITION AUF DER RÜCKSEITE!
DANKESCHÖN!
Weshalb dies wichtig ist
I
n den Jahren 1999/2000 kam es nach
einer Herzoperation von Susanne Zach
zu einer Infektion der implantierten
Aortenklappe und der Kunststoffaorta
mit Staphylokokken. Die Krankheit
wurde seit Beginn des wiederkehrenden
Fiebers im Herbst 1999 über viele Wochen
an der Universitätskinderklinik GRAZ
nicht erkannt und keiner Revisions-OP
der infizierten Herzklappe zugeführt.
Im Jänner 2000 endete dies mit einer
Katastrophe:Durch eine Überdosierung
des Blutverdünnungsmittels HEPARIN
um das 10-fache und vorangegangenen
weiteren Entgleisungen der Blutverdünnung fiel Susanne mit einer Hirnmassenblutung in ein tiefes mehrmonatiges
Koma. Zuvor aber hatte die Staphylokokkeninfektion die implantierte Aorta vom
Herzen bereits abgefressen und wurde dies
an der Kinderkardiologie nicht erkannt.
Gutachter der Ludwig-MaximiliansUniversität München hatten dies in einem Privatgutachten festgestellt, welches
erst 2014 nach Rausgabe der entscheidenden Herzultraschallbilder im Jahre 2012, somit 14 Jahre nach den Geschehnissen, erstellt werden konnte.
Die Steiermärkisches KrankenanstaltengesmbH KAGES, welche eine 100%
Tochter des Landes STEIEERMARK
ist, hatte trotz gerichtlichen Auftrag
diese Videos nicht dem Gericht vorgelegt, die beiden Erstgutachter hatten diese nicht zu Gesicht bekommen,
diese aber auch nicht angefordert.
D
Petitionsbrief an: Landtagspräsidium STEIERMÄRKISCHER LANDTAG
LAND STEIERMARK Landeshauptmann Schützenhöfer
BUNDESMINISTER für JUSTIZ Justizminister Dr. Brandstetter.
araus ergibt sich der Stand des Verfahrens nach 12 Jahren , der letzte
Gutachter sich im Prinzip nur an
diese beiden Erstgutachten anlehnte. SUSANNE überlebte und ist heute schwer
behindert.Die KAGES hatte von Anfang
des Prozesses an alle Behandlungsfehlervorwürfe bestritten, die Fehlprogrammierung des Heparinperfusors aber zugegeben,
allerdings die Causalität zur Hirnmassenblutung bestritten. Ein widriges Zivilverfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz läuft seit 2003, wobei die
KAGES während diesem Verfahren unseren Richter eine Nebenbeschäftigung anbot, dieser diese auch annahm und auch
die Aufwandsentschädigung für diese Nebenbeschäftigung bezahlte. Diese Funktion
war: Vorsitzender Richter der Schlichtungsstelle für die KAGES bei der Ärztekammer
Steiermark. Der Richter wurde rechtskräftig
abgelehnt, die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft aber stellte das Verfahren dazu ein...
Im Dezember 2014 gab es seitens der Justiz ein Teilurteil, in dem das Klagebegehren
von Susanne abgewiesen wurde. Das vorgelegte Privatgutachten der LMU München
wurde auf Antrag der beklagten KAGES
als verspätet eingebracht zurückgewiesen,
obwohl diese die Videos erst 2012 außergerichtlich dem Vater von Susanne übergaben!
Das OLG GRAZ aber hatte dieses Teilurteil
wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und die
Sache zur Verhandlung und Neuaufrollung
an die I. Instanz rückverwiesen. Das Verfahren sollte im Dezember 2015 mit neuem Richter starten, wurde aber wieder auf März 2016
und wieder mit neuem Richter vertagt....
W
ir ersuchen dem Steirmärkischen Landtag mit seinen
Abgeordneten als gewählte
Repräsentanten unseres Heimatlandes
entsprechend den Bestimmungen der
Landesverfassung Sorge dafür zu tragen, dass diese Verhaltensweisen der
im Besitz des Landes Steiermark stehenden Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft, KAGES, sofort beendet werden und Susanne umgehend
einen Versorgungsanspruch erhält. Der
Sachvortrag der KAGES der Bestreitung jeglicher Behandungsfehler - entgegen den nun bekannten Tatsachen
durch das Gutachten aus München- ist
unrichtig und menschenverachtend.
Nach 16 Jahren der Schädigung von Susanne ist bislang keine einzige Entschädigung
an diese ergangen, es ist menschenunwürdig, wie Landsleute in der Steiermark behandelt werden, die in landeseigenen Einrichtungen schwer geschädigt wurden.
Wir ersuchen den Steiermärksichen Landtag darüberhinaus um Einsetzung eines
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES um
diese Vorgänge im Verfahren am LGfZRS
GRAZ genauestens zu untersuchen
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 78 Ö-StPO gelten die
Anzeigepflichten aller eingebunden Behörden und ist der Stmk.Landtag aufgerufen, im Besonderen der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer als Vorstand
des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, diesen nachzukommen.
Wir unterstützen die Petition GERECHTIGKEIT für SUSANNE ZACH
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•Petitionen dürfen von allen EinwohnerInnen in Österreich unterschrieben werden.
•Ganz oder teilweise ausgefüllte Petitionsbögen bitte einsenden an: Franz Zach, 3261 Steinakirchen am Forst, Kirchenplatz 4
•Online ausfüllen unter www.behandlungsfehler.cc