AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH Stand09/2015 §1–Allgemeines (5)NordLevelerbringtkeineüberdieimvomKundenabgenommenen PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.EbensoerbringtNordLevelgrundsätzlich (1)DieseAllgemeinenGeschäftsbedingungen(AGB)geltenfürsämtlicheVerträge, keineMinderleistungenimVerhältniszudenimvomKundenabgenommenen diezwischenderNordLevelGmbH,vertretendurchdieGeschäftsführerMalte PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.WirddasPflichtenheftvomKunden NielsenundMaximilianSchaefer,Gertrudenkirchhof10,20095Hamburg abgenommen,geltendiedortbeschriebenenLeistungenalszwischenden (nachfolgend„NordLevel“genannt)undderenKundengeschlossenwerden. Parteienendgültigvereinbart.JeglicheAbweichungenvondenInhaltendesdurch denKundenabgenommenenPflichtenheftsbedürfenschriftlicher (2)NordLevelbietetihrenKundenLeistungenimBereichderWebsite-und IndividualvereinbarungenzwischendenParteien. Softwareerstellungbzw.-entwicklung(einschließlichWartungundPflege)sowie DienstleistungenimBereichdesWebhostingsan.DerspezifischeLeistungsumfang (6)NachAbnahmedesPflichtenheftsdurchdenKundenentwickeltund istGegenstandvonIndividualvereinbarungenzwischenNordLevelundihren programmiertNordLeveldieWebsiteunterBeachtungdervereinbarten Kunden.IndividualvereinbarungenbedürfenzuihrerWirksamkeitderSchriftform Vorgaben.IndiesemZusammenhangverpflichtetsichNordLevel,dieWebsite undkönnenvondenRegelungendieserAGBabweichen.Individuellvereinbarte und/odereinzelneBestandteilesozuprogrammieren,dassdieWebsiteundevtl. LeistungengehendenRegelungendieserAGBvor. dazugehörigeUnterseiteneinAntwortzeitverhaltenaufweisen,dasbei vergleichbarerInternet-AnbindungundtechnischerAusstattungdervom (3)DievonNordLevelangebotenenLeistungenrichtensichausschließlichan EndnutzerzumAufrufderSeiteneingesetztenHard-undSoftwaredem UnternehmerimSinnevon§14BGB(natürlicheoderjuristischePersonodereine AntwortzeitverhaltenandererWebsitesmitvergleichbarenInhaltenund rechtsfähigePersonengesellschaft,diebeiAbschlusseinesRechtsgeschäftsin vergleichbaremUmfangentspricht. AusübungihrergewerblichenoderselbständigenberuflichenTätigkeithandelt). (7)VoraussetzungfürdieTätigkeitvonNordLevelist,dassderKundesämtlichefür (4)VondiesenGeschäftsbedingungenabweichendeAGB,diedurchdenKunden dieUmsetzungdesProjektserforderlicheDaten(Testdaten,Texte,Vorlagen, verwendetwerden,erkenntNordLevel–vorbehaltlicheinerausdrücklichen Grafikenetc.)und/oderSystemumgebungenNordLevelzeitnahundingeeigneter schriftlichenZustimmung–ausdrücklichnichtan. FormzurVerfügungstellt.FürVerzögerungenundVerspätungenbeider UmsetzungvonProjekten,diedurcheineverspätete(notwendige)Mit-bzw. (5)NordLevelistberechtigt,dieseAGBunterEinhaltungeinerangemessenenFrist ZuarbeitdesKundenentstehen,istNordLevelgegenüberdemKundeninkeinerlei zuändern.KundenwerdenhierüberperE-Mailbenachrichtigt.WennderKunde Hinsichtverantwortlich. nichtinnerhalbderinderÄnderungsmitteilunggesetztenFristwiderspricht,gilt seineZustimmungzurÄnderungalserteilt. (8)NordLevelstelltdemKundennebendemPflichtenhefteinenZeit-und ArbeitsplanzurVerfügung.DieInhalteundVorgabendiesesZeit-undArbeitsplans §2–Website-Erstellungsverträge werdenVertragsbestandteil,sofernderKundenichtunverzüglichwiderspricht. NordLevelverpflichtetsich,demKundendiefertigeWebsitebzw.Teilehiervonbis (1)GegenstandvonWebsite-ErstellungsverträgenzwischenNordLevelundihren zumimZeit-undArbeitsplangenanntenEnddatumaufeinemgeeigneten KundenistgrundsätzlichdieEntwicklungderfürdenInternetauftrittdesKunden Datenträgerzuübergebenund/oderperE-Mailzusendenund/oderaufeinen erforderlichenWebsiteunterBeachtungdertechnischenund/oder vomKundenvorgegebenenServerhochzuladen.DieEinzelheitenderÜbergabe gestalterischenVorgabendesKunden.ZwischendenParteiengeschlossene bzw.desUploadsderfertigenWebsitesindimÜbrigenGegenstand Website-ErstellungsverträgesindWerkverträgeimSinnevom§631ff.BGB.Ein individualvertraglicherVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1 abweichenderLeistungsumfang(z.B.lediglichErstellungbzw.Entwicklungvon Abs.2derAGB. TeilbereicheneinerWebsiteoderaufwändigeProgrammierungen)kannzwischen denParteienunterBeachtungvon§1Abs.2derAGBindividualvertraglich (9)NachFertigstellungderWebsiteund/odereinzelnerTeilehiervonerhältder vereinbartwerden. KundevonNordLevelumgehendQuellcodes,ggf.Dokumentationenund/oder Handbücherverwendeter(Dritt-)Modulesowieggf. (2)MaßgeblichfürdenUmfangdervonNordLevelzuerbringendenLeistungen EntwicklungsdokumentationenaufeinemgeeignetenDatenträgerund/oderals sindzumeinenindividualvertraglicheVereinbarungenzwischendenParteienund Download-Link. zumandereneinvomKundenerstelltes,ausführlichesLastenheft.DerKunde verpflichtetsichgegenüberNordLevel,diezurErstellungderWebsite (10)NachvollständigerÜbergabeund/oderUploadbzw.InstallationderWebsite erforderlichenDaten(Texte,Vorgaben,Grafikenetc.)zeitnahzurVerfügungzu oderTeilenhiervonwirdeinezweiwöchigeTestphasevereinbart.DerKundehat stellen.NordLevelistnichtverpflichtet,dievomKundenzurVerfügunggestellten währendderTestphaseauftretendeFehlergegenüberNordLevelschriftlich InhalteinirgendeinerForm(insbesondereimHinblickaufgrundsätzliche anzuzeigen.NordLevelwirdsichbemühen,dieFehlerfachgerechtzukorrigieren. GeeignetheitoderimHinblickaufmöglicheVerletzungenvonRechtenDritter)zu ZudiesemZweckedarfNordLevelvorübergehendeWorkaroundsbereitstellen. prüfen. DieTestphasekannbeientsprechendemBedarfindividualvertraglich(§1Abs.2 derAGB)angemessenverlängertwerden.StelltderKundenachAbschlussder (3)NordLevelwirddieimLastenheftbeschriebenenVorstellungendesKunden TestphasekeinewesentlichenFehlermehrfest,wirdergegenüberNordLeveleine nachbestemWissenundGewissenaufVollständigkeit,Geeignetheit, schriftlicheErklärungabgeben,dassdiefertiggestellteWebsitein Eindeutigkeit,RealisierbarkeitundWiderspruchsfreiheitprüfen.SollteNordLevel vertragsgemäßemZustanderstelltwurde(Abnahme). erkennen,dasssichdieimLastenheftenthaltenenVorgabennichtfürdie ErstellungeinerWebsiteeignen,wirdNordLeveldenKundenunverzüglichdarauf (11)DieVerjährungsfristfürMängelansprüchebeträgt–abweichendvon§634a hinweisenundeinenentsprechendenVorschlagfüreineErgänzungund/oder Abs.1BGB–12Monate. AnpassungdesLastenheftsunterbreiten.DerKundehatzueventuellen VorschlägenvonNordLevelhinsichtlichdesLastenheftsinnerhalbeiner (12)DieVergütungfürdieWebsite-ErstellungistGegenstandeiner angemessenZeitschriftlichStellungzunehmenundschließlichdieInhaltedes individualvertraglichenVereinbarungzwischendenParteienimSinnevon§1Abs. LastenheftsgegenüberNordLevelverbindlichschriftlichzubestätigen.Besteht 2derAGB.ImÜbrigenfindendiegesetzlichenVorschriftenAnwendung. zwischendenParteienhinsichtlichdesLastenheftsEinigkeit,werdendessen InhalteVertragsbestandteil. (13)SofernderKundefürdieneueWebsitekeineHosting-Dienstleistungen(i.S.v. (4)AufGrundlagedesLastenheftserstelltNordLeveleinPflichtenheft,das §4derAGB)vonNordLevel,sondernvonDrittanbieterninAnspruchnimmt, insbesonderediefachlich-technischeund/oder–gestalterischeUmsetzungderim übernimmtNordLevelkeineVerantwortungfürdiejeweiligenServerundderen LastenheftenthaltenenVorgabenbeschreibt.NachFertigstellunglegtNordLevel Konfiguration,dieDatenleitungenund/oderdieAbrufbarkeitderWebsite. demKundendasPflichtenheftzurAbnahmevor.DerKundeistberechtigt,dasvon NordLevelerstelltePflichtenheftzurückzuweisenundÄnderungs-bzw. (14)NachFertigstellungderWebsiteund/odereinzelnerTeilehiervonkann Anpassungswünschemitzuteilen.NordLevelverpflichtetsichinsoweitunter NordLeveldemKundenWartungs-undPflegeleistungeninBezugaufdieWebsite BerücksichtigungderWünschedesKundenmaximalzweiAlternativvorschläge anbieten.JedochistwederNordLevelzueinemsolchenAngebotverpflichtetnoch vorzulegen.IstderKundemitdemletztenVorschlagvonNordLevelendgültignicht mussderKundedieweitergehendenLeistungsangebotevonNordLevelin einverstanden,kannerdasVertragsverhältnis–soferngesetzlichmöglich– Anspruchnehmen.EntsprechendeVereinbarungensindausschließlich außerordentlichkündigenbzw.vomVertragzurücktreten.DieimZusammenhang GegenstandvonIndividualabsprachenimSinnevon§1Abs.2derAGB. mitdemLasten-und/oderPflichtenheftentstandenenHonorareund/oder AufwendungenvonNordLevelsindvomKundenindiesemFallangemessenzu (15)SofernnichtsAnderesschriftlichvereinbartwurde,erteiltderKunde vergütenbzw.zuersetzen. NordLevelausdrücklichdieErlaubnis,dasProjektzumZweckederEigenwerbung (Referenzen/Portfolio)inangemessenerWeiseöffentlichdarzustellen. -1- AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH Stand09/2015 biszumimZeit-undArbeitsplangenanntenEnddatumaufeinemgeeigneten §3–Software-Erstellungsverträge Datenträgerzuübergebenund/oderperE-Mailzusendenund/oderaufeinen vomKundenvorgegebenenServerhochzuladen.DieEinzelheitenderÜbergabe (1)GegenstandvonSoftware-ErstellungsverträgenzwischenNordLevelundihren bzw.desUploadsderfertigenSoftwaresindimÜbrigenGegenstand KundenistgrundsätzlichdieEntwicklungeinerSoftwareunterBeachtungder individualvertraglicherVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1 technischenund/odergestalterischenVorgabendesKunden.Zwischenden Abs.2derAGB. ParteiengeschlosseneSoftware-ErstellungsverträgesindWerkverträgeimSinne vom§631ff.BGB.EinabweichenderLeistungsumfang(z.B.lediglichErstellung (9)NachFertigstellungderSoftwareund/odereinzelnerTeilehiervonerhältder bzw.EntwicklungvonTeilbereicheneinerSoftwareo.ä.)kannzwischenden KundevonNordLevelumgehendsämtlicheQuellcodes,ggf.Dokumentationen ParteienunterBeachtungvon§1Abs.2derAGBindividualvertraglichvereinbart und/oderHandbücherverwendeter(Dritt-)Modulesowieggf. werden. EntwicklungsdokumentationenaufeinemgeeignetenDatenträgerund/oderals Download-Link. (2)MaßgeblichfürdenUmfangdervonNordLevelzuerbringendenLeistungen sindzumeinenindividualvertraglicheVereinbarungenzwischendenParteienund (10)NachvollständigerÜbergabederfertigenSoftwareoderTeilenhiervonwird zumandereneinvomKundenerstelltes,ausführlichesLastenheft.DerKunde einezweiwöchigeTestphasevereinbart.DerKundehatwährendderTestphase verpflichtetsichgegenüberNordLevel,diezurErstellungderSoftware auftretendeFehlergegenüberNordLevelschriftlichanzuzeigen.NordLevelwird erforderlichenDaten(Texte,Vorgaben,Strukturen,Funktionen,Grafikenetc.) sichbemühen,dieFehlerfachgerechtzukorrigieren.ZudiesemZweckedarf zeitnahzurVerfügungzustellen.NordLevelistnichtverpflichtet,dievomKunden NordLevelvorübergehendeWorkaroundsbereitstellen.DieTestphasekannbei zurVerfügunggestelltenInhalteinirgendeinerForm(insbesondereimHinblickauf entsprechendemBedarfindividualvertraglich(§1Abs.2derAGB)angemessen grundsätzlicheGeeignetheitoderimHinblickaufmöglicheVerletzungenvon verlängertwerden.StelltderKundenachAbschlussderTestphasekeine RechtenDritter)zuprüfen. wesentlichenFehlermehrfest,wirdergegenüberNordLeveleineschriftliche Erklärungabgeben,dassdiefertiggestellteSoftwareinvertragsgemäßemZustand (3)NordLevelwirddieimLastenheftbeschriebenenVorstellungendesKunden erstelltwurde(Abnahme). nachbestemWissenundGewissenaufVollständigkeit,Geeignetheit, Eindeutigkeit,RealisierbarkeitundWiderspruchsfreiheitprüfen.SollteNordLevel (11)DieVerjährungsfristfürMängelansprüchebeträgt–abweichendvon§634a erkennen,dasssichdieimLastenheftenthaltenenVorgabennichtfürdie Abs.1BGB–12Monate. UmsetzungdesProjektseignen,wirdNordLeveldenKundenunverzüglichdarauf hinweisenundeinenentsprechendenVorschlagfüreineErgänzungund/oder (12)DieVergütungfürdieSoftware-ErstellungistGegenstandeiner AnpassungdesLastenheftsunterbreiten.DerKundehatzueventuellen individualvertraglichenVereinbarungzwischendenParteienimSinnevon§1Abs. VorschlägenvonNordLevelhinsichtlichdesLastenheftsinnerhalbeiner 2derAGB.ImÜbrigenfindendiegesetzlichenVorschriftenAnwendung. angemessenZeitschriftlichStellungzunehmenundschließlichdieInhaltedes LastenheftsgegenüberNordLevelverbindlichschriftlichzubestätigen.Besteht (13)NachFertigstellungderSoftwareund/odereinzelnerTeilehiervonkann zwischendenParteienhinsichtlichdesLastenheftsEinigkeit,werdendessen NordLeveldemKundenWartungs-undPflegeleistungeninBezugaufdieSoftware InhalteVertragsbestandteil. anbieten.JedochistwederNordLevelzueinemsolchenAngebotverpflichtetnoch mussderKundedieweitergehendenLeistungsangebotevonNordLevelin (4)AufGrundlagedesLastenheftserstelltNordLeveleinPflichtenheft,das Anspruchnehmen.EntsprechendeVereinbarungensindausschließlich insbesonderediefachlich-technischeund/oder–gestalterischeUmsetzungderim GegenstandvonIndividualabsprachenimSinnevon§1Abs.2derAGB. LastenheftenthaltenenVorgabenbeschreibt.NachFertigstellunglegtNordLevel demKundendasPflichtenheftzurAbnahmevor.DerKundeistberechtigt,dasvon (14)SofernnichtsAnderesschriftlichvereinbartwurde,erteiltderKunde NordLevelerstelltePflichtenheftzurückzuweisenundÄnderungs-bzw. NordLevelausdrücklichdieErlaubnis,dasProjektzumZweckederEigenwerbung Anpassungswünschemitzuteilen.NordLevelverpflichtetsichinsoweitunter (Referenzen/Portfolio)inangemessenerWeiseöffentlichdarzustellen. BerücksichtigungderWünschedesKundenmaximalzweiAlternativvorschläge vorzulegen.IstderKundemitdemletztenVorschlagvonNordLevelendgültignicht einverstanden,kannerdasVertragsverhältnis–soferngesetzlichmöglich– §4–Webhostingverträge außerordentlichkündigenbzw.vomVertragzurücktreten.DieimZusammenhang mitdemLasten-und/oderPflichtenheftentstandenenHonorareund/oder (1)NordLevelbietetihrenKunden–insbesonderealsZusatzoptionimRahmender AufwendungenvonNordLevelsindvomKundenindiesemFallangemessenzu Website-Erstellung–auchHosting-undDomainleistungenan.Derspezifische vergütenbzw.zuersetzen. Leistungsumfang(Domainregistrierung,Speicherplatz,Zertifikateetc.)ist GegenstandindividuellerVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1 (5)NordLevelerbringtkeineüberdieimvomKundenabgenommenen Abs.2derAGB.NordLevelistberechtigt,LeistungenDritterinjedwederFormim PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.EbensoerbringtNordLevelgrundsätzlich ZusammenhangmitderAusführungvonHostingleistungeninAnspruchzu keineMinderleistungenimVerhältniszudenimvomKundenabgenommenen nehmen. PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.WirddasPflichtenheftvomKunden abgenommen,geltendiedortbeschriebenenLeistungenalszwischenden (2)DieVerfügbarkeitdervonNordLevelzumZweckedesHostingsverwendeten Parteienendgültigvereinbart.JeglicheAbweichungenvondenInhaltendesdurch Serverliegtbeimindestens99%imJahresmittel.Hiervonausgenommensind denKundenabgenommenenPflichtenheftsbedürfenschriftlicher diejenigenZeiten,innerhalbdererdieServeraufgrunddurchvonNordLevelnicht IndividualvereinbarungenzwischendenParteien. beeinflussbarerEreignissenichterreichbarsind(HöhereGewalt,Handlungen Dritter,TechnischeProblemeetc.). (6)NachAbnahmedesPflichtenheftsdurchdenKundenentwickeltund programmiertNordLeveldieSoftwareunterBeachtungdervereinbarten (3)SofernnichtandersvereinbartbestehtkeinAnspruchdesKundenaufdie Vorgaben.IndiesemZusammenhangverpflichtetsichNordLevel,dieSoftware ZuweisungeinereinzigenIP-AdressefürseineInternetpräsenz.Technischoder und/odereinzelneBestandteilehiervonsozuprogrammieren,dasssiedem rechtlichbedingteÄnderungensindjederzeitmöglichundbleibenvorbehalten. jeweilsaktuellen,allgemeinanerkanntenStandderTechnikentsprechen. InsbesonderewirdNordLevelanerkannteVerfahrensbeschreibungenund (4)DerKundeistverpflichtet,seinePasswörterundsonstigenZugangsdatennicht Industriestandardseinhalten. anDritteweiterzugebenundregelmäßigzuändern.FüreventuellenMissbrauch durchDritteistderKundeselbstverantwortlich,soweiterdiesenzuvertretenhat. (7)VoraussetzungfürdieTätigkeitvonNordLevelist,dassderKundesämtlichefür dieUmsetzungdesProjektserforderlicheDaten(Testdaten,Texte,Vorlagen, (5)DerKundeistverpflichtet,regelmäßigeSicherungskopienseinergehosteten Strukturen,Funktionsbeschreibungen,Grafikenetc.)und/oder Datenzuerstellen.IstderKundehierzunichtinderLage,haterNordLeveloder SystemumgebungenNordLevelzeitnahundingeeigneterFormzurVerfügung anderehierzufachlichgeeigneteDrittemitderSicherungzubeauftragen.Für stellt.FürVerzögerungenundVerspätungenbeiderUmsetzungvonProjekten,die eventuelleDatenverluste,dieaufgrundmangelnderDatensicherungentstehen, durcheineverspätete(notwendige)Mit-bzw.ZuarbeitdesKundenentstehen,ist haftetderKundeselbst. NordLevelgegenüberdemKundeninkeinerleiHinsichtverantwortlich. (6)NimmtderKundeDomainregistrierungsleistungenvonNordLevelinAnspruch, (8)NordLevelstelltdemKundennebendemPflichtenhefteinenZeit-und giltergänzendfolgendes: ArbeitsplanzurVerfügung.DieInhalteundVorgabendiesesZeit-undArbeitsplans werdenVertragsbestandteil,sofernderKundenichtunverzüglichwiderspricht. - DeszurRegistrierungderjeweiligenDomainerforderlicheVertragsverhältnis NordLevelverpflichtetsich,demKundendiefertigeSoftwarebzw.Teilehiervon kommtdirektzwischendemKundenundderjeweiligenDomainvergabestelle -2- AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH Stand09/2015 bzw.demjeweiligenRegistrarzustande.NordLevelwirdimVerhältnis FahrlässigkeitoderbeivorsätzlichemHandelnsowieimFallezwingender zwischenKundeundVergabestellelediglichalsVermittlerintätig,ohne gesetzlicherHaftung,insbesonderebeiÜbernahmeeinerGarantieoderbei eigenenEinflussaufdieVergabederDomainzuhaben. schuldhaftenVerletzungendesLebens,desKörpersoderderGesundheit. - DerKundeträgtdievolleVerantwortungdafür,dassdievonihmgewünschte (2)DerKundestelltNordLevelvonjeglichenAnsprüchenDritterfrei,diegegen DomainkeinRechteDritterverletzt. NordLevelaufgrundvonVerstößengegendieseAGBgeltendgemachtwerden. AlleweiterenAnsprüchebleibenvorbehalten. - FürdieRegistrierungvonDomainsgeltenergänzenddiejeweiligen BedingungendereinzelnenVergabestellen.NordLevelwirddenKundenim §7–Schlussbestimmungen FalleeinerbeabsichtigtenRegistrierungaufeventuelleBesonderheiten hinweisen. (1)NordLevelbehältsichdasRechtvor,dieseAGBjederzeitundohneAngabevon Gründenzuändern.DiegeändertenAGBwerdendemKundenperE-Mail §5–Rechteeinräumung zugesandt.Siegeltenalsvereinbart,wennnichtinnerhalbvon14Tagennach Zugangwidersprochenwird.DerWiderspruchbedarfderTextform. NordLevelräumtdemKundenandenentsprechendenArbeitsergebnissenim Sinnevon§§2,3derAGBund/oderdenjeweiligenQuellcodesimZeitpunktihrer (2)DieZwischenNordLevelunddenKundengeschlossenenVerträgeunterliegen EntstehunggrundsätzlicheineinfachesNutzungsrechtein.WeitergehendeRechte demmateriellenRechtderBundesrepublikDeutschlandunterAusschlussdesUNkönnenzwischendenParteienmittelseinerindividualvertraglichenEinigungim Kaufrechts.SofernderKundeKaufmannist,oderkeinenallgemeinen Sinnevon§1Abs.2derAGBvereinbartwerden. Gerichtsstand inDeutschlandhat,vereinbarendieParteienfürsämtlicheStreitigkeitenals §6–Haftung/Freistellung GerichtstandHamburg. (1)DieHaftungvonNordLevelfürsämtlicheSchädenwirdwiefolgtbeschränkt: (3)SolltenBestimmungendieserAGBganzoderteilweiseunwirksamseinoder BeieinerleichtfahrlässigenVerletzungeinerwesentlichenVertragspflicht werden,sobleibendieübrigenBestimmungendavonunberührt.Vielmehrgilt („Kardinalpflicht“)haftetNordLeveljeweilsderHöhenachbegrenztaufdenbei anstellejederunwirksamenBestimmungeinedemZweckderVereinbarung Vertragsschlussvorhersehbaren,vertragstypischenSchaden.Kardinalpflichten entsprechendeErsatzbestimmung,wiesiedieParteienzurErreichungdes sindsolchePflichten,derenErfüllungdieordnungsgemäßeDurchführungdes ursprünglichenErgebnissesvereinbarthätten,wennsiedieUnwirksamkeitder VertragsüberhaupterstermöglichtundaufderenEinhaltungeinePartei Bestimmunggekannthätten.EntsprechendesgiltfürUnvollständigkeit. regelmäßigvertrauendarf.DieseHaftungsbeschränkunggiltnichtbeigrober -3-
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