AGB - NordLevel GmbH

AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH
Stand09/2015
§1–Allgemeines
(5)NordLevelerbringtkeineüberdieimvomKundenabgenommenen
PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.EbensoerbringtNordLevelgrundsätzlich
(1)DieseAllgemeinenGeschäftsbedingungen(AGB)geltenfürsämtlicheVerträge,
keineMinderleistungenimVerhältniszudenimvomKundenabgenommenen
diezwischenderNordLevelGmbH,vertretendurchdieGeschäftsführerMalte
PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.WirddasPflichtenheftvomKunden
NielsenundMaximilianSchaefer,Gertrudenkirchhof10,20095Hamburg
abgenommen,geltendiedortbeschriebenenLeistungenalszwischenden
(nachfolgend„NordLevel“genannt)undderenKundengeschlossenwerden.
Parteienendgültigvereinbart.JeglicheAbweichungenvondenInhaltendesdurch
denKundenabgenommenenPflichtenheftsbedürfenschriftlicher
(2)NordLevelbietetihrenKundenLeistungenimBereichderWebsite-und
IndividualvereinbarungenzwischendenParteien.
Softwareerstellungbzw.-entwicklung(einschließlichWartungundPflege)sowie
DienstleistungenimBereichdesWebhostingsan.DerspezifischeLeistungsumfang
(6)NachAbnahmedesPflichtenheftsdurchdenKundenentwickeltund
istGegenstandvonIndividualvereinbarungenzwischenNordLevelundihren
programmiertNordLeveldieWebsiteunterBeachtungdervereinbarten
Kunden.IndividualvereinbarungenbedürfenzuihrerWirksamkeitderSchriftform
Vorgaben.IndiesemZusammenhangverpflichtetsichNordLevel,dieWebsite
undkönnenvondenRegelungendieserAGBabweichen.Individuellvereinbarte
und/odereinzelneBestandteilesozuprogrammieren,dassdieWebsiteundevtl.
LeistungengehendenRegelungendieserAGBvor.
dazugehörigeUnterseiteneinAntwortzeitverhaltenaufweisen,dasbei
vergleichbarerInternet-AnbindungundtechnischerAusstattungdervom
(3)DievonNordLevelangebotenenLeistungenrichtensichausschließlichan
EndnutzerzumAufrufderSeiteneingesetztenHard-undSoftwaredem
UnternehmerimSinnevon§14BGB(natürlicheoderjuristischePersonodereine
AntwortzeitverhaltenandererWebsitesmitvergleichbarenInhaltenund
rechtsfähigePersonengesellschaft,diebeiAbschlusseinesRechtsgeschäftsin
vergleichbaremUmfangentspricht.
AusübungihrergewerblichenoderselbständigenberuflichenTätigkeithandelt).
(7)VoraussetzungfürdieTätigkeitvonNordLevelist,dassderKundesämtlichefür
(4)VondiesenGeschäftsbedingungenabweichendeAGB,diedurchdenKunden
dieUmsetzungdesProjektserforderlicheDaten(Testdaten,Texte,Vorlagen,
verwendetwerden,erkenntNordLevel–vorbehaltlicheinerausdrücklichen
Grafikenetc.)und/oderSystemumgebungenNordLevelzeitnahundingeeigneter
schriftlichenZustimmung–ausdrücklichnichtan.
FormzurVerfügungstellt.FürVerzögerungenundVerspätungenbeider
UmsetzungvonProjekten,diedurcheineverspätete(notwendige)Mit-bzw.
(5)NordLevelistberechtigt,dieseAGBunterEinhaltungeinerangemessenenFrist
ZuarbeitdesKundenentstehen,istNordLevelgegenüberdemKundeninkeinerlei
zuändern.KundenwerdenhierüberperE-Mailbenachrichtigt.WennderKunde
Hinsichtverantwortlich.
nichtinnerhalbderinderÄnderungsmitteilunggesetztenFristwiderspricht,gilt
seineZustimmungzurÄnderungalserteilt.
(8)NordLevelstelltdemKundennebendemPflichtenhefteinenZeit-und
ArbeitsplanzurVerfügung.DieInhalteundVorgabendiesesZeit-undArbeitsplans
§2–Website-Erstellungsverträge
werdenVertragsbestandteil,sofernderKundenichtunverzüglichwiderspricht.
NordLevelverpflichtetsich,demKundendiefertigeWebsitebzw.Teilehiervonbis
(1)GegenstandvonWebsite-ErstellungsverträgenzwischenNordLevelundihren
zumimZeit-undArbeitsplangenanntenEnddatumaufeinemgeeigneten
KundenistgrundsätzlichdieEntwicklungderfürdenInternetauftrittdesKunden
Datenträgerzuübergebenund/oderperE-Mailzusendenund/oderaufeinen
erforderlichenWebsiteunterBeachtungdertechnischenund/oder
vomKundenvorgegebenenServerhochzuladen.DieEinzelheitenderÜbergabe
gestalterischenVorgabendesKunden.ZwischendenParteiengeschlossene
bzw.desUploadsderfertigenWebsitesindimÜbrigenGegenstand
Website-ErstellungsverträgesindWerkverträgeimSinnevom§631ff.BGB.Ein
individualvertraglicherVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1
abweichenderLeistungsumfang(z.B.lediglichErstellungbzw.Entwicklungvon
Abs.2derAGB.
TeilbereicheneinerWebsiteoderaufwändigeProgrammierungen)kannzwischen
denParteienunterBeachtungvon§1Abs.2derAGBindividualvertraglich
(9)NachFertigstellungderWebsiteund/odereinzelnerTeilehiervonerhältder
vereinbartwerden.
KundevonNordLevelumgehendQuellcodes,ggf.Dokumentationenund/oder
Handbücherverwendeter(Dritt-)Modulesowieggf.
(2)MaßgeblichfürdenUmfangdervonNordLevelzuerbringendenLeistungen
EntwicklungsdokumentationenaufeinemgeeignetenDatenträgerund/oderals
sindzumeinenindividualvertraglicheVereinbarungenzwischendenParteienund
Download-Link.
zumandereneinvomKundenerstelltes,ausführlichesLastenheft.DerKunde
verpflichtetsichgegenüberNordLevel,diezurErstellungderWebsite
(10)NachvollständigerÜbergabeund/oderUploadbzw.InstallationderWebsite
erforderlichenDaten(Texte,Vorgaben,Grafikenetc.)zeitnahzurVerfügungzu
oderTeilenhiervonwirdeinezweiwöchigeTestphasevereinbart.DerKundehat
stellen.NordLevelistnichtverpflichtet,dievomKundenzurVerfügunggestellten
währendderTestphaseauftretendeFehlergegenüberNordLevelschriftlich
InhalteinirgendeinerForm(insbesondereimHinblickaufgrundsätzliche
anzuzeigen.NordLevelwirdsichbemühen,dieFehlerfachgerechtzukorrigieren.
GeeignetheitoderimHinblickaufmöglicheVerletzungenvonRechtenDritter)zu
ZudiesemZweckedarfNordLevelvorübergehendeWorkaroundsbereitstellen.
prüfen.
DieTestphasekannbeientsprechendemBedarfindividualvertraglich(§1Abs.2
derAGB)angemessenverlängertwerden.StelltderKundenachAbschlussder
(3)NordLevelwirddieimLastenheftbeschriebenenVorstellungendesKunden
TestphasekeinewesentlichenFehlermehrfest,wirdergegenüberNordLeveleine
nachbestemWissenundGewissenaufVollständigkeit,Geeignetheit,
schriftlicheErklärungabgeben,dassdiefertiggestellteWebsitein
Eindeutigkeit,RealisierbarkeitundWiderspruchsfreiheitprüfen.SollteNordLevel
vertragsgemäßemZustanderstelltwurde(Abnahme).
erkennen,dasssichdieimLastenheftenthaltenenVorgabennichtfürdie
ErstellungeinerWebsiteeignen,wirdNordLeveldenKundenunverzüglichdarauf
(11)DieVerjährungsfristfürMängelansprüchebeträgt–abweichendvon§634a
hinweisenundeinenentsprechendenVorschlagfüreineErgänzungund/oder
Abs.1BGB–12Monate.
AnpassungdesLastenheftsunterbreiten.DerKundehatzueventuellen
VorschlägenvonNordLevelhinsichtlichdesLastenheftsinnerhalbeiner
(12)DieVergütungfürdieWebsite-ErstellungistGegenstandeiner
angemessenZeitschriftlichStellungzunehmenundschließlichdieInhaltedes
individualvertraglichenVereinbarungzwischendenParteienimSinnevon§1Abs.
LastenheftsgegenüberNordLevelverbindlichschriftlichzubestätigen.Besteht
2derAGB.ImÜbrigenfindendiegesetzlichenVorschriftenAnwendung.
zwischendenParteienhinsichtlichdesLastenheftsEinigkeit,werdendessen
InhalteVertragsbestandteil.
(13)SofernderKundefürdieneueWebsitekeineHosting-Dienstleistungen(i.S.v.
(4)AufGrundlagedesLastenheftserstelltNordLeveleinPflichtenheft,das
§4derAGB)vonNordLevel,sondernvonDrittanbieterninAnspruchnimmt,
insbesonderediefachlich-technischeund/oder–gestalterischeUmsetzungderim
übernimmtNordLevelkeineVerantwortungfürdiejeweiligenServerundderen
LastenheftenthaltenenVorgabenbeschreibt.NachFertigstellunglegtNordLevel
Konfiguration,dieDatenleitungenund/oderdieAbrufbarkeitderWebsite.
demKundendasPflichtenheftzurAbnahmevor.DerKundeistberechtigt,dasvon
NordLevelerstelltePflichtenheftzurückzuweisenundÄnderungs-bzw.
(14)NachFertigstellungderWebsiteund/odereinzelnerTeilehiervonkann
Anpassungswünschemitzuteilen.NordLevelverpflichtetsichinsoweitunter
NordLeveldemKundenWartungs-undPflegeleistungeninBezugaufdieWebsite
BerücksichtigungderWünschedesKundenmaximalzweiAlternativvorschläge
anbieten.JedochistwederNordLevelzueinemsolchenAngebotverpflichtetnoch
vorzulegen.IstderKundemitdemletztenVorschlagvonNordLevelendgültignicht
mussderKundedieweitergehendenLeistungsangebotevonNordLevelin
einverstanden,kannerdasVertragsverhältnis–soferngesetzlichmöglich–
Anspruchnehmen.EntsprechendeVereinbarungensindausschließlich
außerordentlichkündigenbzw.vomVertragzurücktreten.DieimZusammenhang
GegenstandvonIndividualabsprachenimSinnevon§1Abs.2derAGB.
mitdemLasten-und/oderPflichtenheftentstandenenHonorareund/oder
AufwendungenvonNordLevelsindvomKundenindiesemFallangemessenzu
(15)SofernnichtsAnderesschriftlichvereinbartwurde,erteiltderKunde
vergütenbzw.zuersetzen.
NordLevelausdrücklichdieErlaubnis,dasProjektzumZweckederEigenwerbung
(Referenzen/Portfolio)inangemessenerWeiseöffentlichdarzustellen.
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AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH
Stand09/2015
biszumimZeit-undArbeitsplangenanntenEnddatumaufeinemgeeigneten
§3–Software-Erstellungsverträge
Datenträgerzuübergebenund/oderperE-Mailzusendenund/oderaufeinen
vomKundenvorgegebenenServerhochzuladen.DieEinzelheitenderÜbergabe
(1)GegenstandvonSoftware-ErstellungsverträgenzwischenNordLevelundihren
bzw.desUploadsderfertigenSoftwaresindimÜbrigenGegenstand
KundenistgrundsätzlichdieEntwicklungeinerSoftwareunterBeachtungder
individualvertraglicherVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1
technischenund/odergestalterischenVorgabendesKunden.Zwischenden
Abs.2derAGB.
ParteiengeschlosseneSoftware-ErstellungsverträgesindWerkverträgeimSinne
vom§631ff.BGB.EinabweichenderLeistungsumfang(z.B.lediglichErstellung
(9)NachFertigstellungderSoftwareund/odereinzelnerTeilehiervonerhältder
bzw.EntwicklungvonTeilbereicheneinerSoftwareo.ä.)kannzwischenden
KundevonNordLevelumgehendsämtlicheQuellcodes,ggf.Dokumentationen
ParteienunterBeachtungvon§1Abs.2derAGBindividualvertraglichvereinbart
und/oderHandbücherverwendeter(Dritt-)Modulesowieggf.
werden.
EntwicklungsdokumentationenaufeinemgeeignetenDatenträgerund/oderals
Download-Link.
(2)MaßgeblichfürdenUmfangdervonNordLevelzuerbringendenLeistungen
sindzumeinenindividualvertraglicheVereinbarungenzwischendenParteienund
(10)NachvollständigerÜbergabederfertigenSoftwareoderTeilenhiervonwird
zumandereneinvomKundenerstelltes,ausführlichesLastenheft.DerKunde
einezweiwöchigeTestphasevereinbart.DerKundehatwährendderTestphase
verpflichtetsichgegenüberNordLevel,diezurErstellungderSoftware
auftretendeFehlergegenüberNordLevelschriftlichanzuzeigen.NordLevelwird
erforderlichenDaten(Texte,Vorgaben,Strukturen,Funktionen,Grafikenetc.)
sichbemühen,dieFehlerfachgerechtzukorrigieren.ZudiesemZweckedarf
zeitnahzurVerfügungzustellen.NordLevelistnichtverpflichtet,dievomKunden
NordLevelvorübergehendeWorkaroundsbereitstellen.DieTestphasekannbei
zurVerfügunggestelltenInhalteinirgendeinerForm(insbesondereimHinblickauf
entsprechendemBedarfindividualvertraglich(§1Abs.2derAGB)angemessen
grundsätzlicheGeeignetheitoderimHinblickaufmöglicheVerletzungenvon
verlängertwerden.StelltderKundenachAbschlussderTestphasekeine
RechtenDritter)zuprüfen.
wesentlichenFehlermehrfest,wirdergegenüberNordLeveleineschriftliche
Erklärungabgeben,dassdiefertiggestellteSoftwareinvertragsgemäßemZustand
(3)NordLevelwirddieimLastenheftbeschriebenenVorstellungendesKunden
erstelltwurde(Abnahme).
nachbestemWissenundGewissenaufVollständigkeit,Geeignetheit,
Eindeutigkeit,RealisierbarkeitundWiderspruchsfreiheitprüfen.SollteNordLevel
(11)DieVerjährungsfristfürMängelansprüchebeträgt–abweichendvon§634a
erkennen,dasssichdieimLastenheftenthaltenenVorgabennichtfürdie
Abs.1BGB–12Monate.
UmsetzungdesProjektseignen,wirdNordLeveldenKundenunverzüglichdarauf
hinweisenundeinenentsprechendenVorschlagfüreineErgänzungund/oder
(12)DieVergütungfürdieSoftware-ErstellungistGegenstandeiner
AnpassungdesLastenheftsunterbreiten.DerKundehatzueventuellen
individualvertraglichenVereinbarungzwischendenParteienimSinnevon§1Abs.
VorschlägenvonNordLevelhinsichtlichdesLastenheftsinnerhalbeiner
2derAGB.ImÜbrigenfindendiegesetzlichenVorschriftenAnwendung.
angemessenZeitschriftlichStellungzunehmenundschließlichdieInhaltedes
LastenheftsgegenüberNordLevelverbindlichschriftlichzubestätigen.Besteht
(13)NachFertigstellungderSoftwareund/odereinzelnerTeilehiervonkann
zwischendenParteienhinsichtlichdesLastenheftsEinigkeit,werdendessen
NordLeveldemKundenWartungs-undPflegeleistungeninBezugaufdieSoftware
InhalteVertragsbestandteil.
anbieten.JedochistwederNordLevelzueinemsolchenAngebotverpflichtetnoch
mussderKundedieweitergehendenLeistungsangebotevonNordLevelin
(4)AufGrundlagedesLastenheftserstelltNordLeveleinPflichtenheft,das
Anspruchnehmen.EntsprechendeVereinbarungensindausschließlich
insbesonderediefachlich-technischeund/oder–gestalterischeUmsetzungderim
GegenstandvonIndividualabsprachenimSinnevon§1Abs.2derAGB.
LastenheftenthaltenenVorgabenbeschreibt.NachFertigstellunglegtNordLevel
demKundendasPflichtenheftzurAbnahmevor.DerKundeistberechtigt,dasvon
(14)SofernnichtsAnderesschriftlichvereinbartwurde,erteiltderKunde
NordLevelerstelltePflichtenheftzurückzuweisenundÄnderungs-bzw.
NordLevelausdrücklichdieErlaubnis,dasProjektzumZweckederEigenwerbung
Anpassungswünschemitzuteilen.NordLevelverpflichtetsichinsoweitunter
(Referenzen/Portfolio)inangemessenerWeiseöffentlichdarzustellen.
BerücksichtigungderWünschedesKundenmaximalzweiAlternativvorschläge
vorzulegen.IstderKundemitdemletztenVorschlagvonNordLevelendgültignicht
einverstanden,kannerdasVertragsverhältnis–soferngesetzlichmöglich–
§4–Webhostingverträge
außerordentlichkündigenbzw.vomVertragzurücktreten.DieimZusammenhang
mitdemLasten-und/oderPflichtenheftentstandenenHonorareund/oder
(1)NordLevelbietetihrenKunden–insbesonderealsZusatzoptionimRahmender
AufwendungenvonNordLevelsindvomKundenindiesemFallangemessenzu
Website-Erstellung–auchHosting-undDomainleistungenan.Derspezifische
vergütenbzw.zuersetzen.
Leistungsumfang(Domainregistrierung,Speicherplatz,Zertifikateetc.)ist
GegenstandindividuellerVereinbarungenzwischendenParteienimSinnevon§1
(5)NordLevelerbringtkeineüberdieimvomKundenabgenommenen
Abs.2derAGB.NordLevelistberechtigt,LeistungenDritterinjedwederFormim
PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.EbensoerbringtNordLevelgrundsätzlich
ZusammenhangmitderAusführungvonHostingleistungeninAnspruchzu
keineMinderleistungenimVerhältniszudenimvomKundenabgenommenen
nehmen.
PflichtenheftbeschriebenenLeistungen.WirddasPflichtenheftvomKunden
abgenommen,geltendiedortbeschriebenenLeistungenalszwischenden
(2)DieVerfügbarkeitdervonNordLevelzumZweckedesHostingsverwendeten
Parteienendgültigvereinbart.JeglicheAbweichungenvondenInhaltendesdurch
Serverliegtbeimindestens99%imJahresmittel.Hiervonausgenommensind
denKundenabgenommenenPflichtenheftsbedürfenschriftlicher
diejenigenZeiten,innerhalbdererdieServeraufgrunddurchvonNordLevelnicht
IndividualvereinbarungenzwischendenParteien.
beeinflussbarerEreignissenichterreichbarsind(HöhereGewalt,Handlungen
Dritter,TechnischeProblemeetc.).
(6)NachAbnahmedesPflichtenheftsdurchdenKundenentwickeltund
programmiertNordLeveldieSoftwareunterBeachtungdervereinbarten
(3)SofernnichtandersvereinbartbestehtkeinAnspruchdesKundenaufdie
Vorgaben.IndiesemZusammenhangverpflichtetsichNordLevel,dieSoftware
ZuweisungeinereinzigenIP-AdressefürseineInternetpräsenz.Technischoder
und/odereinzelneBestandteilehiervonsozuprogrammieren,dasssiedem
rechtlichbedingteÄnderungensindjederzeitmöglichundbleibenvorbehalten.
jeweilsaktuellen,allgemeinanerkanntenStandderTechnikentsprechen.
InsbesonderewirdNordLevelanerkannteVerfahrensbeschreibungenund
(4)DerKundeistverpflichtet,seinePasswörterundsonstigenZugangsdatennicht
Industriestandardseinhalten.
anDritteweiterzugebenundregelmäßigzuändern.FüreventuellenMissbrauch
durchDritteistderKundeselbstverantwortlich,soweiterdiesenzuvertretenhat.
(7)VoraussetzungfürdieTätigkeitvonNordLevelist,dassderKundesämtlichefür
dieUmsetzungdesProjektserforderlicheDaten(Testdaten,Texte,Vorlagen,
(5)DerKundeistverpflichtet,regelmäßigeSicherungskopienseinergehosteten
Strukturen,Funktionsbeschreibungen,Grafikenetc.)und/oder
Datenzuerstellen.IstderKundehierzunichtinderLage,haterNordLeveloder
SystemumgebungenNordLevelzeitnahundingeeigneterFormzurVerfügung
anderehierzufachlichgeeigneteDrittemitderSicherungzubeauftragen.Für
stellt.FürVerzögerungenundVerspätungenbeiderUmsetzungvonProjekten,die
eventuelleDatenverluste,dieaufgrundmangelnderDatensicherungentstehen,
durcheineverspätete(notwendige)Mit-bzw.ZuarbeitdesKundenentstehen,ist
haftetderKundeselbst.
NordLevelgegenüberdemKundeninkeinerleiHinsichtverantwortlich.
(6)NimmtderKundeDomainregistrierungsleistungenvonNordLevelinAnspruch,
(8)NordLevelstelltdemKundennebendemPflichtenhefteinenZeit-und
giltergänzendfolgendes:
ArbeitsplanzurVerfügung.DieInhalteundVorgabendiesesZeit-undArbeitsplans
werdenVertragsbestandteil,sofernderKundenichtunverzüglichwiderspricht.
- DeszurRegistrierungderjeweiligenDomainerforderlicheVertragsverhältnis
NordLevelverpflichtetsich,demKundendiefertigeSoftwarebzw.Teilehiervon
kommtdirektzwischendemKundenundderjeweiligenDomainvergabestelle
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AllgemeineGeschäftsbedingungenderNordLevelGmbH
Stand09/2015
bzw.demjeweiligenRegistrarzustande.NordLevelwirdimVerhältnis
FahrlässigkeitoderbeivorsätzlichemHandelnsowieimFallezwingender
zwischenKundeundVergabestellelediglichalsVermittlerintätig,ohne
gesetzlicherHaftung,insbesonderebeiÜbernahmeeinerGarantieoderbei
eigenenEinflussaufdieVergabederDomainzuhaben.
schuldhaftenVerletzungendesLebens,desKörpersoderderGesundheit.
- DerKundeträgtdievolleVerantwortungdafür,dassdievonihmgewünschte
(2)DerKundestelltNordLevelvonjeglichenAnsprüchenDritterfrei,diegegen
DomainkeinRechteDritterverletzt.
NordLevelaufgrundvonVerstößengegendieseAGBgeltendgemachtwerden.
AlleweiterenAnsprüchebleibenvorbehalten.
- FürdieRegistrierungvonDomainsgeltenergänzenddiejeweiligen
BedingungendereinzelnenVergabestellen.NordLevelwirddenKundenim
§7–Schlussbestimmungen
FalleeinerbeabsichtigtenRegistrierungaufeventuelleBesonderheiten
hinweisen.
(1)NordLevelbehältsichdasRechtvor,dieseAGBjederzeitundohneAngabevon
Gründenzuändern.DiegeändertenAGBwerdendemKundenperE-Mail
§5–Rechteeinräumung
zugesandt.Siegeltenalsvereinbart,wennnichtinnerhalbvon14Tagennach
Zugangwidersprochenwird.DerWiderspruchbedarfderTextform.
NordLevelräumtdemKundenandenentsprechendenArbeitsergebnissenim
Sinnevon§§2,3derAGBund/oderdenjeweiligenQuellcodesimZeitpunktihrer
(2)DieZwischenNordLevelunddenKundengeschlossenenVerträgeunterliegen
EntstehunggrundsätzlicheineinfachesNutzungsrechtein.WeitergehendeRechte
demmateriellenRechtderBundesrepublikDeutschlandunterAusschlussdesUNkönnenzwischendenParteienmittelseinerindividualvertraglichenEinigungim
Kaufrechts.SofernderKundeKaufmannist,oderkeinenallgemeinen
Sinnevon§1Abs.2derAGBvereinbartwerden.
Gerichtsstand
inDeutschlandhat,vereinbarendieParteienfürsämtlicheStreitigkeitenals
§6–Haftung/Freistellung
GerichtstandHamburg.
(1)DieHaftungvonNordLevelfürsämtlicheSchädenwirdwiefolgtbeschränkt:
(3)SolltenBestimmungendieserAGBganzoderteilweiseunwirksamseinoder
BeieinerleichtfahrlässigenVerletzungeinerwesentlichenVertragspflicht
werden,sobleibendieübrigenBestimmungendavonunberührt.Vielmehrgilt
(„Kardinalpflicht“)haftetNordLeveljeweilsderHöhenachbegrenztaufdenbei
anstellejederunwirksamenBestimmungeinedemZweckderVereinbarung
Vertragsschlussvorhersehbaren,vertragstypischenSchaden.Kardinalpflichten
entsprechendeErsatzbestimmung,wiesiedieParteienzurErreichungdes
sindsolchePflichten,derenErfüllungdieordnungsgemäßeDurchführungdes
ursprünglichenErgebnissesvereinbarthätten,wennsiedieUnwirksamkeitder
VertragsüberhaupterstermöglichtundaufderenEinhaltungeinePartei
Bestimmunggekannthätten.EntsprechendesgiltfürUnvollständigkeit.
regelmäßigvertrauendarf.DieseHaftungsbeschränkunggiltnichtbeigrober
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