28. LKF-Rundschreiben August 2015

Leistungsorientierte
Krankenanstaltenfinanzierung
-LKF28. Rundschreiben
MEDIZINISCHE DOKUMENTATION
August 2015
IMPRESSUM
Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller:
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Die Erarbeitung dieser Unterlage erfolgte im Rahmen des Projekts
"Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)"
Projektleitung:
Mag. Gerhard Embacher (BMG)
Projektteam:
Wolfgang Bartosik
Dr. Peter Brosch, Abteilungsleiter
Gertrud Fritz
Mag. Simona Iskra
Mag. Walter Sebek, Stv. Abteilungsleiter
Koordination medizinische Dokumentation:
Dr. Andreas Egger, LKF-Hotline (BMG)
Ökonomenteam:
Mag. Gerhard Gretzl, Gesamt-Projektkoordination (SOLVE-Consulting)
Dr. Gerhard Renner (SOLVE-Consulting)
Ärzteteam:
Prim. Dr. Ludwig Neuner (LKH Freistadt)
Experten aus den medizinischen Fächern
Statistik:
Univ.-Prof. DI Dr. Karl P. Pfeiffer (FH Joanneum Graz)
Software-Entwicklung:
DI Bernhard Pesec (dothealth)
Wien, im August 2015
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LKF/MEDIZINISCHE DOKUMENTATION
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INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
1
HINWEISE ZUR DIAGNOSENDOKUMENTATION ..........................................5
2
HINWEISE ZUR LEISTUNGSDOKUMENTATION ............................................8
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Hinweise zur Diagnosendokumentation
1 Hinweise zur Diagnosendokumentation
1.1 Hinweise zur Codierung des kolorektalen Karzinoms und Erfassung des
Tumorstadiums nach UICC
CODE
C18.0 bis
C18.9
C19
C20
C78.6
Bezeichnung
Bösartige Neubildung des Kolons, Zäkum
Bösartige Neubildung des Kolons, nicht näher bezeichnet
Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
Bösartige Neubildung des Rektums
Sekundäre bösartige Neubildung des Dickdarmes und des Rektums
Frage
Wann und wie oft ist das UICC-Stadium zu übermitteln?
Antwort
Das UICC-Stadium des kolorektalen Karzinoms ist grundsätzlich einmal zu Beginn der Therapie aus dem TNM-Staging abzuleiten und an der 5. Stelle dem
ICD-10 Code hinzuzufügen.
Für Aufenthalte mit neoadjuvanter Chemo- oder Strahlentherapie ohne Operation im gleichen Aufenthalt gilt:
Es ist das zu diesem Zeitpunkt bekannte aus dem klinischen cTNM-Staging abgeleitete UICC-Stadium zu übermitteln. Dieses ist postoperativ ggf. anzupassen.
Für alle operativen Aufenthalte und danach gilt:
Es ist das nach Abschluss der ersten chirurgischen Therapie (Resektion) aus
dem postoperativen pTNM-Stadium abgeleitete UICC-Stadium zu übermitteln.
Dieses Stadium ist unverändert auch bei allen nachfolgenden Aufenthalten zu
übermitteln.
Das UICC-Stadium ist bei Aufenthalten mit Diagnostik/Therapie des Karzinoms
zu übermitteln. Bei anderen Aufenthalten ist eine Erfassung der Diagnose ohne
Tumorstadium zulässig. Im Jahr 2015 bei diesen Fällen auftretende Warnings
können akzeptiert werden.
Bei Aufenthalten mit Diagnose/Therapie einer metachronen Metastasierung
oder eines Lokalrezidivs ist der entsprechende Code aus C76–C80 zu erfassen.
Der Primärtumor ist unverändert weiter zu codieren.
Frage
Wie ist vorzugehen, wenn bei einer Entlassung nach einer Polypektomie noch
keine Histologie vorliegt?
Antwort
Grundsätzlich ist die LKF-Dokumentation erst abzuschließen, wenn alle im Aufenthalt erhobenen Befunde inkl. Histologie vorliegen. Das Ergebnis der histologischen Befundung ist abzuwarten.
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Hinweise zur Diagnosendokumentation
Frage
Wie ist vorzugehen, wenn bei der Erstellung der LKF-Dokumentation zwar eine
Tumordiagnose (z.B. C18.2 Bösartige Neubildung: Colon ascendens, Koloskopiebefund) vorliegt, aber noch kein Tumorstaging erfolgte?
Antwort
In diesem Fall ist die Tumordiagnose ohne UICC-Stadium zu übermitteln, z.B.
C18.2. Spätestens beim ersten Aufenthalt, in dem eine Therapie erfolgt, ist die
Diagnose mit UICC-Stadium anzugeben.
Frage
Wie soll bei Aufenthalten mit präoperativer Bestrahlung oder Chemotherapie
eines kolorektalen Karzinoms dokumentiert werden?
Antwort
Bei Aufenthalten zur neoadjuvanten Therapie ohne Operation im gleichen Aufenthalt ist das zu diesem Zeitpunkt bekannte klinische Tumorstadium zu übermitteln.
Frage
Welches UICC-Stadium ist zu erfassen, wenn das ursprüngliche klinische UICCStadium zu Beginn einer neoadjuvanten Therapie z.B. 3 war und sich nach Abschluss der neoadjuvanten Therapie und nach erfolgter Tumorresektion ein
postoperatives Stadium 2 ergibt?
Antwort
Bei Vorliegen des postoperativen Stadiums ist das postoperative UICC-Stadium
anzugeben, in obigem Beispiel also Stadium 2.
Frage
Wie ist zu codieren, wenn bei einem kolorektalen Karzinom mit postoperativem
Stadium 2 oder 3 erst im weiteren Verlauf eine Metastasierung auftritt?
Antwort
Hier ist zur Beschreibung der metachronen Metastasierung sowohl die Metastase unter dem entsprechenden Code aus C76–C80 zu erfassen als auch der
Primärtumor mit dem ursprünglichen postoperativen UICC-Stadium zu codieren.
Beispiel:
Bösartige Neubildung am Zäkum mit UICC Stadium 2 C18.02
Ein halbes Jahr später erfolgt ein Aufenthalt zur Behandlung einer neu aufgetretenen Lebermetastase  C78.7 als Hauptdiagnose und C18.02 als Zusatzdiagnose.
Anmerkung: Wenn die Metastasierung bereits zum Zeitpunkt der Erfassung des
Tumorstadiums vorhanden ist, ist nur C18.04 zu codieren.
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Hinweise zur Diagnosendokumentation
Frage
Wie werden Lokalrezidive bei kolorektalen Karzinomen erfasst?
Antwort
Hier ist zur Beschreibung des Lokalrezidivs zusätzlich zur ursprünglichen Karzinomdiagnose der entsprechende Code für die sekundäre Neubildung des betroffenen Organs zu codieren, z.B. C18.02 „Bösartige Neubildung des Kolons,
Zäkum“ als Hauptdiagnose und „C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des
Dickdarmes und des Rektums“ als Zusatzdiagnose.
Frage
Wie ist bei Aufenthalten von PatientInnen mit kolorektalem Karzinom auf einer
palliativen Einrichtung oder mit einer anderen Hauptdiagnose (z.B. Unfall) vorzugehen, wenn das Tumorstadium nicht zweifelsfrei erhoben werden kann?
Antwort
Bei allen Aufenthalten von PatientInnen mit kolorektalem Karzinom, bei denen
keine tumorspezifische Diagnostik/Therapie (Operation, Strahlen- oder Chemotherapie) erfolgt, kann auf die Angabe des UICC-Stadiums verzichtet werden.
Das im Berichtsjahr 2015 auftretende Warning kann in diesen Fällen akzeptiert
werden. Für 2016 erfolgt eine Änderung der Plausibilitätsprüfung.
1.2 Codierung Mangelernährung
CODE
E43
E44.0
E44.1
E46
Bezeichnung
Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweißmangelernährung
Mäßige Energie- und Eiweißmangelernährung
Leichte Energie- und Eiweißmangelernährung
Nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweißmangelernährung
Frage
Wie ist das Vorliegen einer Mangelernährung korrekt zu codieren? Die in den
Erläuterungen der ICD-10 angeführte Angabe erscheint in der Praxis nicht anwendbar.
Antwort
Beim Vorliegen einer Mangelernährung ist eine der Diagnosen E43, E44.0, E44.1
zu codieren. Die Zuordnung zu einem der Codes ist nach dem NRS 2002 (Nutritional Risk Screening) wie folgt zu treffen:
E43 Nicht näher bezeichnete erhebliche Energie- und Eiweißmangelernährung
 NRS-Gesamtscore von mindestens 5 und
 NRS-Score für die Störung des Ernährungszustands von 3 (schwer)
E44.0 Mäßige Energie- und Eiweißmangelernährung
 NRS-Gesamtscore von mindestens 4 und
 NRS Score für die Störung des Ernährungszustands von 2 (mäßig)
E44.1 Leichte Energie- und Eiweißmangelernährung
 NRS-Gesamtscore von mindestens 3 und
 NRS Score für die Störung des Ernährungszustands von 1 (leicht)
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Hinweise zur Leistungsdokumentation
2 Hinweise zur Leistungsdokumentation
CODE
CA040
Bezeichnung
Resektion am äußeren Gehörgang (LE=je Seite)
Hinweis
03-895
Frage
Muss für die Codierung von „CA040 – Resektion am äußeren Gehörgang“ eine
Abtragung am Knochen erfolgen oder genügt es, an der Haut zu operieren und
den darunter liegenden Knochen unangetastet zu lassen?
Antwort
Für die Codierung von „CA040 – Resektion am äußeren Gehörgang“ ist eine
Abtragung am Knochen erforderlich. Oberflächliche Exzisionen sind hier nicht
zu erfassen.
CODE
FA020
FA030
Bezeichnung
Tonsillotomie (LE=je Sitzung)
Tonsillektomie (LE=je Sitzung)
Hinweis
03-896
Frage
Ist eine „intrakapsuläre Tonsillektomie“ unter FA020 Tonsillotomie oder unter
FA030 Tonsillektomie zu codieren?
Antwort
Der Begriff „intrakapsuläre Tonsillektomie“ ist ein Synonym für „Tonsillotomie“.
Sie ist unter FA020 zu codieren.
CODE
GD035
Bezeichnung
Mikrochirurgischer Eingriff am Larynx (LE=je Sitzung)
Hinweis
03-897
Frage
Ist die intralaryngeale Injektion unter GD035 zu erfassen?
Antwort
Die Injektion von Medikamenten in die Stimmlippen ist wie alle anderen Injektionen von Medikamenten (Ausnahme „BG030 Intravitreale Injektion mit antiVEGF“) nicht zu erfassen.
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Hinweise zur Leistungsdokumentation
CODE
ED070
Bezeichnung
Arteriennaht – Abdomen, Becken (LE=je Sitzung)
Hinweis
05-898
Frage
Wie ist die Explantation einer ECMO zu codieren?
Antwort
Die Explantation selbst ist nicht zu codieren. Wenn aber z.B. bei der Explantation einer veno-arteriösen ECMO das Gefäß eröffnet wird und anschließend mit
einer Naht verschlossen werden muss, ist ED070 zu codieren.
CODE
HJ030
Bezeichnung
Rektopexie mit Resektion – offen (LE=je Sitzung)
Hinweis
07-899
Frage
Wie ist eine „Resektion nach Altemeier“ zu codieren?
Antwort
Die transanale Rektumresektion nach Altemeier bei Rektumprolaps ist unter
HJ030 zu codieren.
CODE
JG060
JG080
Bezeichnung
Radikale Prostatektomie – laparoskopisch (LE=je Sitzung)
Radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphadenekomie – laparoskopisch
(LE=je Sitzung)
Hinweis
08-900
Frage
Wie sind Operationen mit dem Da-Vinci-Operationssystem zu codieren?
Antwort
Operationen mit dem roboter-assistierten Da-Vinci-Chirurgiesystem sind unter
dem Code für die jeweilige laparoskopische Operation zu codieren, z.B. unter
JG060 oder JG080.
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Hinweise zur Leistungsdokumentation
CODE
JK010
JK030
Bezeichnung
Hysteroskopische Entfernung von Uterusgewebe (LE=je Sitzung)
Curettage (LE=je Sitzung)
Hinweis
08-901
Frage
Wie ist bei einer hysteroskopischen Entfernung von Uterusgewebe
(z.B. Myomentfernung, Ablation) mit anschließender Curettage zu codieren?
Antwort
Das Nachcurettieren bei einer hysteroskopischen Entfernung von Uterusgewebe ist als Bestandteil der Leistung nicht zusätzlich zu codieren.
CODE
JK010
JK040
Bezeichnung
Hysteroskopische Entfernung von Uterusgewebe (LE=je Sitzung)
Ablation des Endometriums (nicht hysteroskopisch) (LE=je Sitzung)
Hinweis
08-902
Frage
Wann kann „JK010 – Hysteroskopische Entfernung von Uterusgewebe (LE=je
Sitzung)“ gemeinsam mit „JK040 – Ablation des Endometriums (nicht hysteroskopisch) (LE=je Sitzung)“ codiert werden?
Antwort
Immer dann, wenn in der gleichen Sitzung sowohl eine hysteroskopische Entfernung von Uterusgewebe (Schlingenablation/Myomentfernung) als auch eine
Ballonablation erfolgt. Das Warning kann bei dieser Kombination akzeptiert
werden. Dagegen ist bei alleiniger Schlingenablation nur JK010 zu codieren und
JK040 nicht zu erfassen.
CODE
QE130
Bezeichnung
Mammarekonstruktion mit gestielter myocutaner Lappenplastik (LE=je Seite)
Hinweis
09-904
Frage
Wie ist ein Brustaufbau mit Omentumplastik zu codieren?
Antwort
Ein Brustaufbau mit Omentumplastik ist unter „QE130 – Mammarekonstruktion
mit gestielter myocutaner Lappenplastik (LE=je Seite)“ zu codieren.
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Hinweise zur Leistungsdokumentation
CODE
HH020
HH510
HZ550
Bezeichnung
Endoskopische Polypektomie – Kolon (LE=je Sitzung)
Endoskopie des Kolons (LE=je Sitzung)
Endoskopische Polypektomie – Mastdarm/Sigmoid (LE=je Sitzung)
Hinweis
15-905
Frage
Wie ist bei einer Endoskopie des Kolons mit Polypektomie im Kolon transversum und Rektum zu codieren?
Antwort
Es ist einmal unter HH020 zu codieren. Die Leistung HH020 umfasst die vollständige Endoskopie des Kolons und die Entfernung eines oder mehrerer Polypen im gesamten Verlauf. HH510 sowie HZ550 sind nicht zusätzlich zu erfassen.
CODE
XA149
Bezeichnung
Onkologische Therapie – sonstige Chemo- oder Immuntherapie
(LE=je Aufenthalt)
Hinweis
21-906
Frage
Soll die Verabreichung von Soliris unter XA149 codiert werden?
Antwort
Die Verabreichung von Soliris ist nicht zu codieren. Eine Codierung von Soliris
unter XA149 ist nicht zulässig, da es sich nicht um eine onkologische Therapie
handelt. Eine Leistungsposition zur Codierung monoklonaler Antikörper existiert nicht.
CODE
XA200
Bezeichnung
Zusätzliche onkologische Therapie – Zytokine – G-CSF, IL-2, Gm-CSF, IF-gamma,
IL-2 (LE=je Applikation)
Zusätzliche onkologische Therapie – Zellseparator-Thrombozytenkonzentrat
von Einzelspendern (1 Beutel) (LE=je Applikation)
XA250
Hinweis
21-907
Frage
Dürfen die zusätzlichen onkologischen Therapien (XA200 bis XA250) auch bei
aplastischen Anämien und anderen schweren primären und sekundären Schädigungen des Knochenmarks codiert werden?
Antwort
Alle onkologischen Therapien und alle zusätzlichen onkologischen Therapien
sind ausschließlich bei onkologischen Erkrankungen codierbar. Als onkologische
Erkrankungen gelten alle im Kapitel II der ICD-10 angeführten Codes (C00-D48).
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Hinweise zur Leistungsdokumentation
CODE
XA320
Bezeichnung
Monoklonale Antikörper bei Organtransplantation (LE=pro Behandlungsserie
(Induktion/Abstoßung))
Hinweis
21-908
Frage
Ist die Codierung von XA320 bei tagesklinischen Aufenthalten zulässig?
Antwort
Die Codierung von XA320 bei tagesklinischer Verabreichung ist nicht zulässig.
Die Leistungseinheit ist „pro Behandlungsserie (Induktion/Abstoßung)“ definiert. Die Behandlungsserie ist als stationäre Behandlungsserie definiert und
umfasst sämtliche während des stationären Aufenthaltes zur Transplantation
erforderlichen Verabreichungen. XA320 ist nur einmal im Rahmen eines stationären Aufenthaltes zu erfassen.
CODE
XC012–XC990
Bezeichnung
Alle Chemotherapieschemata
Hinweis
21-909
Frage
Wie ist vorzugehen, wenn bei Kindern/Jugendlichen eine Chemotherapie verabreicht wird, für die eine Leistungsposition im Handbuch Chemotherapieschemata Erwachsene existiert?
Antwort
Auf Basis der für die Codierung der Chemotherapieschemata zulässigen Dosisbandbreiten (Hinweis 21-785) kann zur Codierung der in den Erwachsenenschemata abgebildeten Positionen (beginnend mit XC) bei Kindern/Jugendlichen eine Untergrenze ab einer Körperoberfläche von ca. 1,3m² bzw. ab Vollendung des 12. Lebensjahres festgelegt werden. Darunter sind ausnahmslos die
Leistungspositionen XB010 bis XB020 bzw. XA149 zu verwenden. Von der Plausibilitätsprüfung 2016 wird bei Codierung einer mit XC beginnenden Chemotherapie bei der Altersgruppe < 10 Jahren ein Error ausgegeben. Chemotherapien,
die in den Chemotherapieschemata für Kinder (beginnend mit XB) nicht abgebildet sind, können nach Rückfrage unter einer der Nummern XB010 bis XB060
bzw. XA149 erfasst werden.
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