Bekanntmachung - Herrsching am Ammersee

Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“,
zwischen dem Eichenweg, der Rieder Straße, der Polizeiinspektion
Herrsching und dem Rauscher Hang im Bereich der Grundstücke Fl.
Nrn. 1240, 1240/3, 1249, 1249/4, 1250/2, 1250/13, 1250/4, 1250/7,
1249/10 teilweise, 1249/24, 1249/26 teilweise, 1249/51 teilweise,
sowie die Grundstücke der Rieder Straße Fl.-Nrn. 1249/17 teilweise,
1249/33 teilweise, 1249/29 teilweise, 1249/16 teilweise, 1249/28,
1249/19, 1249/47, 1249/48, 1240/1, 1240/2; 1250/10, 1250/9,
1250/12, 1455 teilweise, 1455/39 teilweise, 1455/58 teilweise,
1455/56
Gemeinde
Herrsching a. Ammersee
Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. A.
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
Di. 14:00-18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Mit Beschluss vom 23.09.2013, bekanntgemacht am 21.04.2015 hat der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching beschlossen, für den Bereich zwischen dem
Eichenweg, der Rieder Straße, der Polizeiinspektion und dem Rauscher Hang einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Kindertagesstätte, familiengerechtes Wohnen und Grünfläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Westen vom Eichenweg sowie
dem diesen nach Norden verlängernden Grundstück Fl.-Nr. 1249/12, im Norden
durch die Grundstücke Fl.-Nr. 1243, 1591, 1590, 1239, 1239/1, 1229 die zusammen den Rauscher Hang bilden, im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 1257,
1255, 1255/1, 1250, 1250/5 samt dem Oberen Stocketweg sowie im Süden
durch die Rieder Straße auf der Länge zwischen Grundstück Fl.-Nr. 1301 und der
Polizei begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst dabei die Grundstücke Fl.-Nrn. 1240, 1240/3,
1249, 1249/4, 1250/2, 1250/13, 1250/4, 1250/7, 1249/10 teilweise,
1249/24, 1249/26 teilweise, 1249/51 teilweise, sowie die Grundstücke der
Rieder Straße Fl.-Nrn. 1249/17 teilweise, 1249/33 teilweise, 1249/29 teilweise,
1249/16 teilweise, 1249/28, 1249/19, 1249/47, 1249/48, 1240/1, 1240/2,
1250/10, 1250/9, 1250/12, 1455 teilweise, 1455/39 teilweise, 1455/58 teilweise, 1455/56. Der genaue Umgriff ist aus dem nachstehenden Lageplan ersichtlich.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost wurde der
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde zunächst ein grobes Planungskonzept vorgestellt, welches vom Gemeinderat in überarbeiteter Form in seiner Sitzung am
12.01.2015 befürwortet wurde.
Der auf Grundlage des Bebauungskonzeptes erstellte Bebauungsplanentwurf
wurde vom Gemeinderat mit Beschluss vom 15.04.2015 als Basis der weiteren
gefertigt am:
21.10.2015
ausgehängt am:
22.10.2015
abgenommen am:
Mindestaushangzeit:
Planung befürwortet und die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig
wurde das weitere Verfahren auf den Bauausschuss übertragen.
Im Vollzug dieser Beschlussfassung fand am 05.05.2015 im Sitzungssaal des
Rathauses die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
statt. In diesem Rahmen wurde die Planung erläutert und es wurde Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Bauausschuss am 10.06.2015 beschlussmäßig behandelt. Der Entwurfsverfasser wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und die Begründung zum Bebauungsplan zu fertigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit einem entsprechend geänderten Bebauungsplanentwurf die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der zur Auslegung bestimmte Entwurf in
der Fassung vom 21.10.2015 samt Begründung in der Zeit vom
30.10.2015 bis einschließlich 02.12.2015
im Rathaus der Gemeinde Herrsching a. Ammersee, Bahnhofstraße 12, 82211
Herrsching, Zimmer 317, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die Entwürfe, die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf
Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde
Herrsching a. Ammersee unter www.herrsching.de einsehbar.
Im Rahmen der Auslegung werden folgende Unterlagen und umweltbezogene
Stellungnahmen mitausgelegt:
-
Umweltbericht der AGL in der Fassung vom 16.10.2015,
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der AGL vom 16.10.2015,
Umweltverträglichkeitsstudie zur möglichen Bebauung an der Rieder Straße Nr. 42 der AGL vom 14.03.2000,
schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 66 der Steger & Partner GmbH vom 11.04.2014, ergänzt am 19.10.2015,
Bewertung des Gehölzbestands der AGL vom 10.11.2014,
Hydraulische Überrechnung des Fendlbachs im Bereich des Bebauungsplans Nr. 66 Lochschwab der Steinbacher Consult vom 31.03.2015,
Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung und Prüfung von Versickerungsstandorten BlasyMader GmbH vom 16.07.2015,
fachtechnische Stellungnahme zur Umsetzung der Verkehrsflächen in der
inneren Erschließung IBN Ingenieurbüros Neudert GmbH vom
28.05.2015,
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-
-
Machbarkeitsstudie Gehweg und Querungshilfe des IBN Ingenieurbüro
Neudert GmbH vom 30.09.2015,
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Weilheim
i.OB. vom 15.05.2015,
Stellungnahme(n) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 13.05
und 28.05.2015,
Stellungnahmen des LRA Starnberg als Untere Immissionsschutzbehörde
sowie als Kreisbauamt jeweils vom 12.05.2015 sowie als Untere Naturschutzbehörde vom 15.05.2015 und als Untere Straßenverkehrsbehörde
vom 11.05.2015,
Stellungnahme der Polizeiinspektion Herrsching vom 13.05.2015,
Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern bzgl. Brandschutz vom
29.04.2015,
Stellungnahme(n) der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 07.05.2015,
Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim vom 11.05.2015,
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 30.04.2015,
Stellungnahme(n)des Abfallwirtschaftsverbands Starnberg (AWISTA) vom
06.05, 08.05. und 15.05.2015,
Stellungnahme des Kreisheimatpflegers Gerhard Schober vom
15.05.2015.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Schutzgüter
Art der vorhandenen Information
Begutachtung im Umweltbericht; örtliche BodenzusamBoden
mensetzung; Versickerungsfähigkeit des Bodens; Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf Versiegelung
Wasser
Begutachtung im Umweltbericht, Untersuchung zur Niederschlagswasserbeseitigung und Entwässerung; hydraulische Überrechnung des Fendlbachs; Versickerungsfähigkeit; Beeinflussung Fendlbach und örtliches
Grabensystem; Überschwemmungsflächen; Beeinträchtigung Bebauung durch Hochwasser und Grundwassereintritt; Eingriff in Grundwasserbestand und Auswirkungen auf Grundwasserneubildung
Klima, Lufthygiene
Begutachtung im Umweltbericht; Verminderung Kaltluftund Frischluftproduktion auf bisherigen Freiflächen;
Wärmeabstrahlung Gebäude; kleinklimatische Pufferzone durch Grünstreifen und Fendlbach
Pflanzen,
Tiere,
biologische Vielfalt
Begutachtung im Umweltbericht und in artenschutzrechtlicher Prüfung (SAP); Kartierung der vorhandenen
Vegetation auf Grundlage Basiskartierung von 1999;
Begutachtung und Bewertung Gehölzbestand (inkl. AltBaumbestandskartierung und –bewertung von 2014);
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keine Schutzgebietsbeeinträchtigung (LSG, NSG, Natura 2000); keine Biotopflächen nach § 30 BNatSchG;
spezielle betroffene Vogelarten; Gebiet als Brut- und
Nahrungsraum; Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz
der Vögel; Ausweichmöglichkeiten für Vögel; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Begutachtung im Umweltbericht; schalltechnische Untersuchung; Stellungnahmen zur verkehrlichen Umsetzung; Rieder Straße als Lärmquelle; flächenhafte (optische) Darstellungen der Immissionen an der geplanten
Bebauung in dBA; Lärmschutzwand als Vermeidungsmaßnahme; Beurteilung Erholungsfunktion Plangebiet;
Situierung Tiefgaragenausfahrten; Gehwege und Querungshilfe Rieder Straße ; Verkehrssituation Plangebiet;
An- und Abfahrtsverkehr Kindergarten; Rad- und Fußweg zum Rauscher Weg
Mensch,
Erholung,
Lärm,
Gesundheit
Landschaft
Ortsbild
und
Begutachtung im Umweltbericht; bestehende Grün- und
Freiflächen als landschaftliche Zäsur; Bedeutung der
bestehenden Villa als Orientierungspunkt im Landschaftsbild; Feststellung der strukturgebenden Landschaftselemente; Bewertung Verringerungs- und Vermeidungsmaßnahmen bzgl. Eingriff in Landschaftsbild
Kultur- und Sachgü- Begutachtung im Umweltbericht; Denkmalschutz bzgl.
bestehender Villa und Gärtnerhaus; Bewertung Erhalter
tenswürdigkeit der Gebäude
Versiegelung beeinträchtigt Sickerfähigkeit des Bodens
Wechselwirkungen
zwischen
den und Grundwasserneubildung; Versiegelung beeinträchtigt Grünbestand sowie Lebensraum(potential) für
Schutzgütern
Pflanzen und Tiere
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen
Begutachtung im Umweltbericht sowie in spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung; Ermittlung von Eingriff
und Ausgleich; Zuordnung zu den Eingriffstypen A und
B (Kartendarstellung);
2
Bestimmung Eingriffsfläche (18.760 m ) und Ermittlung
2
Ausgleichsbedarf (10.872 m ) nach Leitfaden „Bauen
im Einklang mit Natur und Landschaft“ des StMUV von
2003; Bestimmung Ausgleichsflächen im Plangebiet
(11.906 m2); Vorgaben zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen (Walderhalt, Abriss und Entsiegelung,
Erweiterung Wasserflächen und Feuchtbereiche); Vorgaben zu Ausgleichsmaßnahmen; Maßnahmen zur
Überwachung (Monitoring mit Entwässerungsplanung;
CEF-Maßnahme bzgl. Vogelbrutmöglichkeiten);
Bekanntmachung vom
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Darstellung alternativer Planungsmöglichkeiten
Diese werden ebenfalls zur Einsicht bereitgelegt sowie auf der Website zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt
bleiben können und dass der Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ch. Schiller
1. Bürgermeister
Bekanntmachung vom
26.10.2015
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Bekanntmachung
Planübersicht
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ (rote Markierung)
Bekanntmachung vom
22.10.2015
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