Umweltbericht 28-10-15 Kurzbericht Ökokonto

Prüfung der Eignung der Gemarkung Weilheim, Flurstücke 1928
und 1926 (teilweise) hinsichtlich einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
(2015)
Lageplan
Auftraggeber
Planungsbüro F G L
Freianlagen | Grünordnung | Landschaft
Joseph Wurm
Dipl.Ing.Univ. LandschaftsArchitekt
Rathausplatz 10; 82362 Weilheim
T: 0881 61234 F: 0881 41 794 41
www.joseph-wurm.de
Auftragnehmer
Armin Beckmann
Dipl.-Ing.(FH) Landespflege
Hörnleweg 1
82383 Hohenpeißenberg
(08805) 92 19 19 5
[email protected]
Bearbeitung
Armin Beckmann
Dipl.-Ing.(FH) Marianne Beckmann
Stand
28.10.2015
Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Aufgabenstellung ...........................................................................................2
2
Vorgehensweise .............................................................................................................2
3
Bestandsaufnahme .........................................................................................................3
4
5
3.1
Lage und Umfeld .....................................................................................................3
3.2
Vegetationsbestand .................................................................................................4
3.3
Hinweise zu Biotopflächen im Umfeld ........................................................................4
Planungshinweise und Empfehlungen ................................................................................5
4.1
Grundlegende Einschätzung der Aufwertbarkeit............................................................5
4.2
Mögliche Entwicklungsziele ......................................................................................7
4.3
Maßnahmenhinweise ...............................................................................................7
4.3.1
Aushagerung....................................................................................................7
4.3.2
Entwicklung von Grünlandbeständen ...................................................................7
Anhang ........................................................................................................................8
5.1
Fotodokumentation .................................................................................................8
1 Anlass und Aufgabenstellung
Der AK „Natur in und um Weilheim“ der Weilheimer Agenda 21 stellte am 9.6.2015 den Antrag, das
Flurstück 1928 sowie Teile des Flurstücks 1926 – beides Gemarkung Weilheim in der Nähe des GögerlParkplatzes – dem kommunalen Ökokonto zuzuführen. Die diesbezügliche fachliche Eignung der Flächen sollte überprüft werden.
2 Vorgehensweise
Die Geländebegehung erfolgte am 5.8.2015.
Als Erhebungsschlüssel wurde die Biotopwertliste (LFU, März 2014) in Verbindung mit der „Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, Teil 2 - Biotoptypen (inkl. FFH- Lebensraumtypen) Flachland/
Städte 03/2010“ und dem „Bestimmungsschlüssel für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG, 05/2012“ verwendet. Damit ist eine ausreichend differenzierte Bestandsansprache möglich,
die sowohl den Anforderungen für Kompensationsflächen nach dem Baurecht (Leitfaden) als auch
nach dem Naturschutzrecht (entsprechend den Vorgaben der jüngst in Kraft getretenen Bayerischen
Kompensationsverordnung) genügt.
2
Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
3 Bestandsaufnahme
3.1
Lage und Umfeld
Die Lage der zu untersuchenden Flächen ist aus folgender Karte ersichtlich. Es handelt sich um die
mit „UF“ gekennzeichnete Fläche mit den händisch im Original eingetragenen Grenzen.
Abbildung 1: Lageplan der zu untersuchenden Flächen
UF
2
1
3
Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Das Flurstück 1928 ist die langestreckt in Nord-Süd-Richtung verlaufende Parzelle im Osten; das
Flurstück 1926 befindet sich westlich davon, direkt südlich an den Parkplatz angrenzend.
3.2
Vegetationsbestand
Beide Flurstücke wurden auch 2015 als Maisacker genutzt. Um das Potential und mögliche Maßnahmen besser abschätzen zu können, wurden auch unmittelbar angrenzende Flächen erfasst untersucht.
Dabei handelt es sich, mit Ausnahme der beiden gekennzeichneten Wiesen (1 und 2) um Ackerflächen.
Intensiv bewirtschaftete Äcker ohne oder mit stark verarmter Segetalvegetation
gering
A11
2
Auf den für das Ökokonto vorgesehenen Flächen und auf den angrenzenden Äckern wird überwiegend
Mais angebaut. Die Flächen werden entsprechend intensiv bearbeitet.
Intensivgrünland
G11
-
gering
2
Die südwestlich gelegene Wiese (in der Karte Nummer 2) ist sehr grasreich auch nährstoffreicher.
Häufige Arten sind unter anderem Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Großer Ampfer
(Rumex obtusifolius) und Wiesen-Klee (Trifolium pratense).
Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland
G211
mittel
6
Die östlich des Flurstücks 1928 gelegene Wiese (in der Karte Nummer 1) ist grasreich mit einem
auffälligen Anteil an Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Wiesen-Labkraut (Gallium mollugo
agg.). Neben Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata) kommen
auch die Magerkeitszeiger Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Geflecktes Johanniskraut (Hypericum
maculatum agg.) und Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) vor. An weiteren Wiesenarten sind Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) und Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus
acris) eingestreut. Die Vegetation deckt etwa 80%.
3.3
Hinweise zu Biotopflächen im Umfeld
Die folgende Karte zeigt die im Umfeld erfassten Biotopflächen der amtlichen Biotopkartierung.
Dabei handelt es sich um pfeifengrasreiche Magerrasen auf unterschiedlich steilen, meist mehr oder
weniger flachen Hängen am Westabfall des Gögerl.
4
Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Abbildung 2: Lageplan mit Biotopkartierung
4 Planungshinweise und Empfehlungen
4.1
Grundlegende Einschätzung der Aufwertbarkeit
Erste Hinweise für eine mögliche Aufwertbarkeit lassen sich aus den Standorteigenschaften, der aktuellen Nutzung und den Vegetationsverhältnissen im Umfeld ableiten.
Standorteigenschaften
Laut Standortkundlicher Bodenkarte 1 : 50.000 Blatt L8132 Weilheim liegt die zu prüfende Fläche im
Bereich der zu den Böden aus Jungmoränen gehörenden Einheit 28a (Pararendzina z. T. Ackerpararendzina, aus überwiegend sandig-kiesiger Jungmoräne). Dabei handelt es sich um Böden mit mäßig frischen bis mäßig trockenen Bedingungen. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um Böden
von mittlerer bis großer Entwicklungstiefe und hoher bis äußerst hoher Durchlässigkeit, geringem
Filtervermögen und mittlerer Sorptionskapazität. Es besteht Nutzungseignung für Acker- und Grünlandnutzung.
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Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Nutzung und Verhältnisse im Umfeld
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Standort durch mehr oder weniger intensive Düngung
deutlich verändert ist: Die Fläche wird vermutlich seit mehreren Jahren als Acker genutzt. Für die
Zeit vor dem Umbruch ist eine Nutzung als eher intensiver bewirtschaftetes Grünland anzunehmen.
Als möglicher Vergleichsbestand kann vermutlich die artenarme Intensivwiese (Nr. 2 in der Karte)
dienen.
Die östlich davon gelegene Fläche Nr. 1 stellt einen Übergangsbestand zwischen den westlich angrenzenden intensivierten Flächen und den ostwärts am Hang angrenzenden mageren, in der Biotopkartierung erfassten Grünlandbeständen dar. Diese wurden lage- und topografiebedingt in der Vergangenheit allenfalls mäßig durch Düngung verändert.
Entwicklungsperspektiven
Aus den Angaben der relativ grobmaßstäblichen bodenkundlichen Karte lassen sich nur sehr bedingt
belastbare Aussagen für die konkrete Fläche ableiten, so z. B. hinsichtlich einer möglichen Aushagerung zur Wiederherstellung artenreicher Wiesen. Grundsätzlich weist der Bodentyp zwar günstigere
Voraussetzungen für eine Aushagerung auf als z. B. tiefgründige, schwere, geringdurchlässige lehmig-tonige Böden mit hoher Nährstoffbindung. Ohne genauere Kenntnisse zum konkreten Bodenaufbau und zu den aktuellen Nährstoffverhältnisse sind Abschätzungen hierzu jedoch mit größeren Unsicherheiten behaftet. Hierzu wären Bodenuntersuchungen hilfreich.
In vorläufiger Abschätzung wird davon ausgegangen, dass eine mittelfristige Reduzierung des Nährstoffniveaus über geeignete Maßnahmen möglich ist. Diese ist wesentliche Voraussetzung für eine
ökologische Aufwertung in Richtung artenreichere Lebensräume des Offenlands. Eine Entwicklung
gehölzbetonter Lebensräume (Feldgehölze usw.), die weniger zwingend an ± nährstoffarme Verhältnisse geknüpft ist, wird aus landschaftlichen Gründen eher kritisch gesehen.
Einschränkungen
Voraussetzung für Maßnahmen zur Entwicklung artenreicherer Offenlandlebensräume auf den beiden
Flurstücken 1928 und 1926 ist die Minimierung des Nährstoffeintrags von außen. Dies ist insbesondere auch aufgrund des Flächenzuschnitts mit hoher Grenzlinienlänge durchaus relevant. Hierzu wäre
insbesondere auch sicherzustellen, dass die östlich angrenzende, schwach nach Westen geneigte
Wiese künftig nicht intensiver bewirtschaftet wird (z. B. durch Umwandlung in einen Acker). Die
Folge wäre dann nämlich eine erneute Anreicherung mit Nährstoffen aus der oberhalb gelegenen
Fläche. Im Idealfall könnte diese Fläche ebenfalls gesichert und in eine Extensivierung einbezogen
werden.
Weitere Überlegungen
Die Fläche liegt am Unterhang eines Gebietes mit Magerwiesen und Magerrasen. Bei einer nachhaltigen Extensivierung der Flächen könnten diese als Puffer zu den angrenzenden Äckern dienen und
dazu beitragen, den Nährstoffeintrag zu minimieren.
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Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Fazit
Als derzeit sehr intensiv genutzte Flächen bieten die hier zu bewertenden Grundstücke grundsätzlich
entsprechendes Potenzial für eine ökologische Aufwertung. Wie groß diese anzusetzen ist, hängt
wesentlich von den derzeit unzureichend bekannten Ausgangsbedingungen sowie den gesetzten
Zielen und dem Maßnahmenaufwand ab, der eingesetzt werden kann.
4.2
Mögliche Entwicklungsziele
Ausgehend von der landschaftlichen Situation ist am ehesten die Entwicklung von Offenlandlebensräumen, insbesondere Wiesenlebensräumen zu empfehlen.
Mit Blick auf den Wiesenbestand im Osten (mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland) scheint
die Entwicklung des Bestandstyps extensiv einer bewirtschafteten, mäßig arten- und blütenreichen
Mähwiese (G 213) erreichbar. Dies setzt eine vorangegangene mehrjährige Aushagerungsphase voraus sowie evtl. ergänzende Maßnahmen wie beispielsweise Mähgutübertragung. Hierfür würden sich
die östlich oberhalb gelegenen Magerwiesen anbieten.
4.3
4.3.1
Maßnahmenhinweise
Aushagerung
In einer ersten Aushagerungsphase ist ein Entzug von Nährstoffen erforderlich. Denkbar wäre hierfür
z. B. ein dünger- und pestizidfreier Anbau zehrender Feldfrüchte wie z. B. Roggen oder Weizen über
1-2 Jahre.
Weitergehende Maßnahmen wie Oberbodenabtrag sind mit erheblichem Aufwand verbunden und
auch naturschutzfachlich, zumal bei größerer Fläche, nicht unkritisch.
Größere Anstrengungen hinsichtlich einer Aushagerung können durch fortgesetzten randlichen Stoffeintrag konterkariert werden.
4.3.2
Entwicklung von Grünlandbeständen
Für die Etablierung von Grünlandbeständen bietet sich die Verwendung von regionalem Saatgut an
oder eine Mähgutübertragung aus nahe gelegenen Flächen (z. B. die Biotopflächen am Gögerl). Die
Verwendung von artenreicherem und höherwertigem Saatgut oder Mähgut ist nur dann zielführend,
wenn die Entwicklungspflege auf das eingebrachte Artenspektrum Rücksicht nehmen kann. Ein zu
früher erster Schnitt oder zu viele Schnitte wären diesbezüglich kontraproduktiv. Dies wiederum
setzt eine ausreichende Absenkung des Nährstoffniveaus voraus.
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Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
5 Anhang
5.1
Fotodokumentation
Abbildung 3
Links im Bild die biotopkartierten Magerwiesen und Magerrasen am Gögerl. Daran
anschließend mäßig extensiv genutztes,
artenarmes Grünland und ganz rechts im
Bild der Maisacker.
Abbildung 4
Maisacker, mäßig extensiv genutztes,
artenarmes Grünland, Feldweg und Magerwiese. Blick nach Süden.
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Stadt Weilheim:
Prüfung der Eignung der Flurstücke 1928 und 1926 (teilweise) der Gemarkung Weilheim hinsichtlich
einer Aufnahme in das Ökokonto der Stadt Weilheim
Abbildung 5
Detail des östlich an den Maisacker angrenzenden mäßig extensiv genutztes,
artenarmes Grünland
Abbildung 6
Die beiden mit Maisacker bewachsenen
Flurstücke von Osten gesehen.
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