Herausforderung: Internationaler Mitarbeitereinsatz Business Breakfast Silicon Saxony e.V. Juni 2015 Tax Agenda 1 Relevante Themen im Überblick 2 Arbeitsrechtliche Herausforderungen 3 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 1 Relevante Themen im Überblick 1 Arbeitsrecht Immigration HR Sozialversicherung Steuern Erfolgreicher internationaler Mitarbeitereinsatz Prozessorganisation und IT © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 Arbeitsrechtliche Herausforderungen I. Entsendung 2 II. Versetzung Vertragliche oder faktische Regelung über Einsatz Inland (bisheriger Arbeitgeber) Ausland (Einsatz-Organisation) Aktiver Arbeitsvertrag Vertragliche oder faktische Regelung über Einsatz Inland (bisheriger Arbeitgeber) Ausland (Einsatz-Organisation) Lokaler Arbeitsvertrag Ruhender Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Arbeitnehmer III. Einheitlicher Arbeitsvertrag Vertragliche Regelung über Einsatz Inland (bisheriger Arbeitgeber) Ausland (Einsatz-Organisation) IV. Split-Contracts Vertragliche oder faktische Regelung über Einsatz Inland (bisheriger Arbeitgeber) Ausland (Einsatz-Organisation) Aktiver Arbeitsvertrag I Arbeitnehmer Aktiver Arbeitsvertrag II Arbeitnehmer Abstimmung der (Teilzeit-) Arbeitsverträge im Hinblick auf die materiellen Konditionen. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3 Arbeitsrechtliche Herausforderungen 2 Ausländisches Recht Das lokale Recht am Einsatzort kann erheblich von den bekannten Strukturen abweichen (z.B. besondere Arbeitgeberpflichten, verpflichtende Abfindungszahlungen). Eine ausreichende Kenntnis des lokalen Rechts ist unabdingbar. Trotz der Wahl deutschen Rechts in Entsendungsverträgen sind die zwingenden Vorschriften des lokalen Arbeitsrechts zu berücksichtigen und der Vertrag gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Arbeitsgenehmigungsund Aufenthaltsrecht Tätigkeiten im (außereuropäischen) Ausland erfordern regelmäßig entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Dies richtet sich nach dem jeweiligen lokalen Recht. Die Vollzugsdefizite werden kleiner und die Kontrollrisiken steigen. Hieraus folgen erhebliche Sanktionsrisiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Strafen, Landesverweis, Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe u.ä.). Es gibt i.d.R. keine Privilegierung für kurzfristige Aufenthalte. Betriebsverfassungsgesetz Viele Aspekte bei internationalen Mitarbeitereinsätzen sind betriebsverfassungsrechtlich relevant. Soweit Policies Vergütungsbestandteile (z.B. Allowances) oder die elektronische Erfassung von Arbeitsdaten regeln, liegt ein Fall der zwingenden Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG vor. Zudem sind Entsendungen mitbestimmungspflichtige Versetzungen gem. § 99 BetrVG. Weiterhin stellt sich die Frage nach der „Ausstrahlung“ des BetrVG und Berücksichtigung der entsprechenden Konsequenzen. Vertragsklauseln Regelungswerke wie Arbeits- und Entsendeverträge sowie Policies unterliegen als „vorformulierte Vertragsbedingungen“ einer Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Aufgrund einer vielschichtigen und differenzierten Rechtsprechung gibt es hier erhebliche Risiken, unwirksame Klauseln zu verwenden. So müssen Rückrufklauseln Rückrufgründe benennen und eine Frist beinhalten. Bezugnahmeklauseln (auf Policies) erfordern zu ihrer Wirksamkeit die Nennung von Änderungsgründen. Geschickt gestaltete Vertragsklauseln können zudem Risiken vorbeugen (z.B. Betriebsstättengründungen). Arbeitnehmerdatenschutz Der Arbeitnehmerdatenschutz bei internationalen Mitarbeitereinsätzen enthält Besonderheiten. Die üblichen Erlaubnistatbestände sind oft unzureichend. Zudem findet ein grenzüberschreitender Datenfluss statt. Insoweit ist sicherzustellen, dass von Anfang an eine Erlaubnis vorliegt und bei Datenübermitllung in das Ausland ein angemessenes Schutzniveau besteht. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen Topic Fragestellungen ■ Steuerpflicht des Mitarbeiters während des Einsatzes Lohn- und Einkommensteuer Unternehmensteuer Prüfschritte 3 Risiken ■ Steuerstatus (Wohnsitz) ■ Lohnsteuerhaftung ■ Arbeitgeberpflichten in Dt. ■ Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen ■ Non-Compliance im Ausland ■ Arbeitgeberpflichten im Ausland ■ wirtschaftlicher Arbeitgeber ■ praktische Umsetzung im Rahmen der Payroll ■ Lohnsteuereinbehalt § 38 EStG ■ Betriebsstättenbegründung ■ Dienstleistungs- vs. Entsendevertrag ■ Gehaltskostentragung ■ Interesse an der Tätigkeit ■ Dokumentation von Transferpreisen ■ Wer trägt Risiken und Chancen der Tätigkeit? ■ Umsatzsteuer ■ notwendige Antragstellungen ■ mögliche Strafzahlungen für nicht entrichtete Steuer ■ Verbot unternehmerischer Tätigkeit im Ausland ■ Steuerpflicht des Arbeitgebers im Ausland ■ Gefährdung Betriebsausgabenabzug in Höhe Personalaufwand ■ Strafzahlungen ■ Steuerhinterziehung ■ Beitragspflicht des Mitarbeiters während des Einsatzes Sozialversicherung ■ Arbeitgeberpflichten im In- und Ausland ■ anzuwendende Sozialrechtsnormen ■ Verletzung von Beitragspflichten ■ Voraussetzungen Entsendung / Ausnahmevereinbarung / Ausstrahlung ■ Entstehen von Säumniszuschlägen ■ notwendige Antragsstellungen ■ fehlender Leistungsanspruch für Mitarbeiter ■ Klage des Arbeitnehmers / Fürsorgepflicht © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen Prozessablauf bei einer Mitarbeiterentsendung 3 © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6 Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oliver Winkler Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin T 030 2068-4459 [email protected] KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Thomas Wolf Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin T 030 530 199 300 [email protected] © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 7 Literaturhinweis © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 8 © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG International.
© Copyright 2025 ExpyDoc