Reglement der Kantonalen Ausstellung Grabs 2015

St. Gallische Kantonale Ausstellung
Stämmeschau
Rassekaninchen und Rassegeflügel
Paare Ziergeflügel
Angeschlossen: Kantonale Jungzüchterausstellung
Mehrzweckhalle Unterdorf, Grabs
18. – 20. Dez. 2015
Ausstellungsreglement
Termine:
Anmeldeschluss
Tag
Montag
Datum
2. November
Zeit
(A-Poststempel)
Einlieferung
Donnerstag
17. Dezember
16:00 – 21:00
Bewertung (nicht öffentlich)
Freitag
18. Dezember
ab 08:00
Offizielle Eröffnung mit Ehrengästen
Freitag
18. Dezember
17:00 – 18:00
Öffnungszeiten Ausstellung
Freitag
Samstag
Sonntag
18. Dezember
19. Dezember
20. Dezember
18:00 – 21:00
10:00 – 21:00
09:00 – 16:00
Öffnungszeiten Festwirtschaft
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
17. Dezember
18. Dezember
19. Dezember
20. Dezember
16:00 – 23:00
18:00 – 24:00
10:00 – 24:00
09:00 – 17:00
Jungzüchter – Preisverteilung und anschl.
Rundgang mit Experte
Samstag
19. Dezember
17:00
Rangverkündigung Rassensieger / Sektionen
musik. Unterhaltung mit Hendermoosbuebe
Samstag
19. Dezember
19:00
Auskäfigen
Sonntag
20. Dezember
16:00
Allgemeine Bestimmungen:

Der Eintritt ist frei.

Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten für die Durchführung der Ausstellung die Richtlinien der beiden
Fachverbände, sowie das Ausstellungsreglement des Kantonalverbandes.
Alle Aussteller müssen Mitglieder einer Sektion der Kleintierzüchter St.Gallen KTZSG sein. Das OK kann
Ausnahmen bewilligt.


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
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller verbindlich, dass sein Tierbestand frei von
Krankheiten ist.
Kranke oder mit Ungeziefer befallene Tiere werden bei der Einlieferung zurückgewiesen, wobei nicht
nur dem kranken Tier, sondern allen Tieren des Züchters die Annahme verweigert wird.
Während der Ausstellung erkrankte Tiere sind vom Aussteller sofort abzuholen. Eventuelle Kosten
gehen zu Lasten des Ausstellers.
Für kranke, für angemeldete, aber nicht eingelieferte, sowie für falsch eingelieferte Tiere wird das
Standgeld nicht zurückerstattet.

Den Kaninchen muss die Käfignummer mit schwarzem Filzstift, gut leserlich, in das linke Ohr
(Ohrmarke) geschrieben werden.

Beim Zier- und Wassergeflügel sind das Geschlecht, die Ringnummer und der Jahrgang an den Boxen zu
vermerken. Beim Wassergeflügel, Puten und Perlhühnern muss zudem der
Stamm mit verschiedenen Farbringen gekennzeichnet sein und an der Boxe entsprechend vermerkt
sein.

Alle Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein.

Falsch angemeldete, falsch eingelieferte oder falsch eingekäfigte Tiere werden als Ausschluss bewertet.

Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller das vorliegende Ausstellungsreglement, das er
durchgelesen und verstanden hat.
Anmeldungen:
Diese sind vereinsweise, mit dem Vereinsstempel versehen, bis spätestens 2.
November 2015, per A-Post, zu senden an:
Kaninchen:
Christian Zellweger, Schmitterstr. 61, 9444 Diepoldsau
Geflügel:
Vreni Locher, Seebleichestr. 35, 9404 Rorschacherberg
Mit der Anmeldung sind die Standgelder einzuzahlen.
Einlieferung:
Donnerstag, 17. Dezember 2015, 16:00 – 21:00 Uhr
Keine Bahntransporte
Kaninchen: Die Grossrassen werden bei der Einlieferung gewogen.
Futtergeschirre bringt der Aussteller selber mit.
Transportkisten können deponiert werden.
Reihenfolge:
(Kaninchen)
Stämme sind wie folgt einzuliefern:
Rammler vor Zippen
Anders eingekäfigte Tiere gelten als Falscheinlieferung!
Wer bei einem Stamm verschiedene Farbenschläge, gemäss gültigem
Standard, einliefern will, muss diesen Stamm als gemischt anmelden und dann
auch zwingend als gemischt einliefern.
Sonst gelten sie als Falscheinlieferung (ausgenommen sind Scheckentiere mit
gleicher Richtpunktzahl).
Gemischte Stämme:
(Kaninchen)
Standgeld:
Der Preis für 1. Einheit beträgt Fr. 40.- inkl. Katalog, weitere Fr. 30.-.
Jedem Aussteller wird ein Katalog abgegeben.
Begrenzte Anmeldung:
Die Platzverhältnisse sind begrenzt. Bei zu vielen Tieren werden die verspäteten
Anmeldungen nicht berücksichtigt. Es kann auch auf ein Stamm pro Aussteller
(pro Rasse und Farbenschlag) reduziert werden.
Auszeichnungen:
Jeder Aussteller erhält einen Ausstellerpreis.
Rassensieger:
(Kaninchen)
Es müssen mindestens 3 Stämme einer Rasse eingeliefert werden.
Der Siegerstamm erhält einen Zusatzpreis.
Bei gleichem Durchschnitt entscheidet:
1. der bessere Rammler
2. die bessere Zibbe
3. die bessere 3. Position der 2. Zibbe
4. die bessere 3. Position des Rammlers
Rassensieger:
(Geflügel)
Es müssen mindestens 3 Stämme einer Rasse eingeliefert werden.
Der Siegerstamm erhält einen Zusatzpreis.
Bei gleichem Durchschnitt entscheidet der Richter
Sektionswettbewerb: Das Mitmachen ist kostenlos. Die ersten drei Sektionen erhalten einen
(Kaninchen/Geflügel)
Preis.
1. Mindestens 18 Tiere müssen bewertet sein und werden gerechnet.
2. Alle weiteren Tiere werden zu 80% gerechnet.
Ziergeflügel:
Mindestens 6 Tiere, alle weiteren Tiere werden zu 80% gerechnet.
Ausgeschlossene Tiere gelten als bewertet!
Jungzüchter:
Als Jungzüchter gelten Aussteller des Jahrgangs 1997 und jünger. Alle Jungzüchter
erhalten einen Zusatzpreis.
Jungzüchter-Wettbewerb:
Es wird ein Jungzüchter-Wettbewerb mit Eigenbewertung durchgeführt, gemäss
separater Ausschreibung. Abgabe der Talons am Einlieferungstag bis spätestens
21.00 Uhr.
Allgem. Rangierung:
Jede Rasse konkurriert unter sich. Die Rangierung erfolgt nach der neuesten
Richtpunktskala der fachtechnischen Kommission von Rassenkaninchen Schweiz.
Fütterung:
Am Einlieferungstag erhalten die Kaninchen nur Heu und Wasser, ansonsten wird
handelsübliches Futter (UFA), Wasser und Heu gefüttert.
Es wird in allen Kaninchenboxen Knabberholz (Hasel) angeboten.
Geflügel wird mit Legehennenfutter und Wasser gefüttert.
Versicherung:
Gemäss Ausstellungsversicherung Kleintiere Schweiz.
Handel:
Der Handel ist frei. Die Tiere dürfen jedoch nicht vor Ausstellungsschluss, am
Sonntag, 20. Dezember 2015, ab 16:00 Uhr aus den Boxen genommen werden.
Allgemeines:
Nicht Aufgeführtes, sowie Reklamationen unterliegen dem Entscheid des OK.
Beanstandungen und Schäden müssen spätestens drei Tage nach
Ausstellungsschluss dem Ausstellungspräsidenten schriftlich eingereicht werden:
Sven Baumgartner, Simmi 910, 9473 Gams.
Kaninchenexperten:
Bruno Breitenmoser, Hans-Peter Hohl, Thomas Marquart, Frédéric Mathez,
Andreas Ogi, Markus Pfiffner, Kurt Schwab, Sven Stampfl, Manuela Weber, Peter
Rösch, Jean-Claude Demerau.
Geflügelrichter:
Walter Gloor, Jakob Eisenhut, Fritz Tanner, Toni Wipfli, Martin Wyss, Urs
Lochmann, Marcel Weisskopf, Hubert Schönenberger, Heinz Wittwer, Edith
Tischhauser.
Für das Organisationskomitee:
Der Präsident
Sven Baumgartner
Simmi 910
9473 Gams
079 431 73 85
[email protected]
Für den Kantonalverband:
Der Präsident
Clemens Mannhart
Der Kaninchenobmann
Der Geflügelobmann
Robert Sonderegger
Leo Locher