Dr. Nicolas Sonder, KPMG Law

Finanzierung von
Ausbauprojekten nach
der Breitbandinitiative 4.0
Public Lunch:
Aktuelle Herausforderungen des Breitbandausbaus in
Baden-Württemberg
Dr. Nicolas Sonder, KPMG Law
Stuttgart, den 6. April 2016
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative
(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
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Agenda
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Ausgangssituation
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Breitbandinitiative 4.0
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Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
Finanzierung und Förderung
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Zusammenfassung
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Agenda
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Ausgangssituation
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Breitbandinitiative 4.0
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Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
Finanzierung und Förderung
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Zusammenfassung
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I. Ausgangssituation
Bestehende Grundlagen für die Förderung bzw. öffentliche Finanzierung von Ausbauvorhaben
Investitionskredite
z.B. Investitionskredit
Kommune oder
Investitionskredit
kommunale und soziale
Unternehmen der Kfw
AGVO
Verordnung (EU) Nr.
651/2014 der Kommission
- Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung
Landesförderrichtlinie
Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
zur Breitbandförderung vom
1. August 2015
Förderung
und
öffentliche
Finanzierung
NGA-Rahmenregelung
Bundesförderrichtlinie
Richtlinie „Förderung
zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik
Deutschland vom
22. Oktober 2015
Rahmenregelung der
Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next
Generation Access Breitbandversorgung
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Agenda
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Ausgangssituation
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Breitbandinitiative 4.0
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Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
Finanzierung und Förderung
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Zusammenfassung
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II. Breitbandinitiative 4.0 –
Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg
Wesentliche Inhalte
 Die VwV Breitbandförderung fördert das sog. „Betreibermodell“.
 Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreise.
 Zuwendungen werden im ländlichen Raum im engeren Sinne, in Verdichtungsbereichen im ländlichen
Raum und in Randzonen um Verdichtungsräume gewährt. Backbone-Netze sind auch im
Verdichtungsraum förderfähig.
 Zuwendungsfähige Vorhaben sind:
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die Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen,
die Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei innerörtlichen Infrastrukturmaßnahmen im weißen Fleck,
der Aufbau von NGA-Netzen für den privaten Bedarf im weißen Fleck mit min. 50 Mbit/s, wenn nicht
bereits 30 Mbit/s verfügbar sind,
der Aufbau und die Aufrüstung von NGA-Netzen mit min. 50 Mbit/s symmetrisch für den gewerblichen
Bedarf,
der Aufbau von glasfaserbasierten überörtlichen Backbone-Netzen,
die einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber beim aktiven Betrieb von NGA-Netzen im
weißen Fleck,
Planungen von NGA-Netzen,
Modellprojekte,
interkommunale Zusammenarbeit und
ggf. Vorhaben im grauen Fleck.
 Der ausgewählte Netzbetreiber muss einen Open Access gewähren.
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II. Breitbandinitiative 4.0 –
Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg
Fördersätze
 Die Zuwendungen werden als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Basis der
zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
 Unterschiedliche Pauschalen je nach Verlegungsszenario/Verlegungsart
 Fördersätze/Höhe:
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bei nicht leistungsgebundenem Ausbau max. 50% der förderfähigen Kosten,
einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber: 50% der tatsächlich gewährten Zuwendung, max.
150.000 EUR pro Vorhaben bzw. 250.000 EUR pro Vorhaben bei interkommunaler Zusammenarbeit,
Planungskosten 70% bzw. 90% bei kommunalen Zusammenschlüssen und Landkreisen,
bei kommunalen Zusammenschlüssen oder im Bereich von Gewerbegebieten wird ein Aufschlag von 30%
auf die förderfähigen Kosten gewährt,
50% der förderfähigen Kosten bei Modellvorhaben,
50% für den Aufbau der aktiven Technik bei als Ultima Ratio zulässigem kommunalen Netzbetrieb.
Die Förderung ist auf einen Betrag von 750.000 EUR pro Einzelvorhaben begrenzt.
Ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90% ist bei besonders schwerer Topografie bzw. Siedlungsstruktur
möglich.
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II. Breitbandinitiative 4.0 –
Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg
Wesentliche Verfahrensstationen
 Dem geförderten Ausbau hat zwingend ein Markterkundungsverfahren vorauszugehen. Im Rahmen
dessen hat der Zuwendungsempfänger zu ermitteln, ob Telekommunikationsanbieter im geplanten
Versorgungsgebiet innerhalb der nächsten drei Jahre auch ohne staatliche Förderung die geforderte
Breitbandversorgung herstellen. Spätestens mit Beginn der Markterkundung hat der
Zuwendungsempfänger die Ist-Versorgung in einer Karte zu dokumentieren.1
 P: Rechtscharakter und Umfang der Bindungswirkung des Markterkundungsverfahren?
 Bei der Antragstellung beim MLR sind die zu fördernde Maßnahme, die strukturelle Ausgangslage und
die Entwicklungsziele zu beschreiben sowie ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept vorzulegen.
Ferner muss ein Nachweis über die Abfrage bei den örtlichen Gas-, Strom- und privaten
Wasserversorgungsunternehmen bzgl. deren Interesses an einer Mitverlegung oder Mitnutzung erbracht
werden. Für eine Bewilligung sind die vorherige Abstimmung und die inhaltliche Anerkennung der
Maßnahme durch das MLR erforderlich.
 P: Organisation der Förderprozesse?
 Die Ausschreibung des Netzbetriebs kann frühestens nach Bau-/Projektbeginn erfolgen. Die
Ausschreibung musste bisher nach bestimmten vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgen.
 P: Konsequenzen der Umsetzung des neuen Vergaberechts ab 18. April 2016?
1 Nach
Beginn des Planungsverfahrens teilt der Zuwendungsempfänger der BNetzA mit, welches Gebiet und welche
Kabelverzweiger überplant werden.
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III. Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
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bestmögliche Nutzung von
Mitteln aus der
Landesförderrichtlinie
 strukturierte Vorarbeit zu
den Fördertatbeständen
 frühzeitiger und sorgfältig
abgestimmter Dialog mit
dem MLR
 strukturierte Verfahrens-/
Fördermittelanalysen
Prüfung von
Co-Finanzierung durch die
Bundesförderrichtlinie
Variante 1:
zunächst Förderung durch
den Bund, anschließend
Förderung durch das Land
Konzept zur
Eigenmittelfinanzierung
 Konzept zur Finanzierung
des verbleibenden
Eigenmittelanteils
 EU-beihilferechtliche
Absicherung
 vgl. entstehende VwV
Variante 2:
zunächst Förderung durch
das Land, anschließend
Förderung durch den Bund
 vgl. Vortrag von Herrn
Brauckmüller
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III. Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
Finanzierung und Förderung
Organisation des Finanz- und Fördermittelmanagements
 Definition einer einheitlichen geeigneten Stelle, die Prüfungen, Antragstellungen etc.
verantwortet
 Definition dieser Stelle sollte auch die verschiedenen möglichen Rechtsformen im Betreibermodell
(GmbH, Zweckverband, Kommunalanstalt) berücksichtigen
 Bündelung von Know-how und To Do‘s
 Interkommunale politische Willensbildung
 Weichenstellung zum Betrieb der Netze: Organisation der Ausschreibung (Losbildung?, Wer
schreibt aus?)
 Organisation von Bürgerbeteiligung
 Erarbeitung eines ganzheitlichen Finanzierungsmodells
 Steuerliche Absicherung
 EU-beihilferechtliche Absicherung, insbesondere kommunaler Zusatzfinanzierungsmaßnahmen
(bspw. Zuschüsse, Bürgschaften, Zweckverbandsumlagen
 Klärung weiterer betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen
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VI.Zusammenfassung
Management
Land
Förderung nach der
VwV Breitbandförderung
CoFinanzierung
durch Fördermittel des
Bundes
Eigenmittel
kommunale Eigenmittel
sowie Förderkredite
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Vielen Dank für
Ihre
Aufmerksamkeit!
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Ihr Ansprechpartner
Dr. Nicolas Sonder
Rechtsanwalt
Manager, Law
T +49 711 781923-449
[email protected]
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart
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www.kpmg.de
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Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.
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