Finanzierung von Ausbauprojekten nach der Breitbandinitiative 4.0 Public Lunch: Aktuelle Herausforderungen des Breitbandausbaus in Baden-Württemberg Dr. Nicolas Sonder, KPMG Law Stuttgart, den 6. April 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 1 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Breitbandinitiative 4.0 3 Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung 4 Zusammenfassung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 2 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Breitbandinitiative 4.0 3 Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung 4 Zusammenfassung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 3 I. Ausgangssituation Bestehende Grundlagen für die Förderung bzw. öffentliche Finanzierung von Ausbauvorhaben Investitionskredite z.B. Investitionskredit Kommune oder Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen der Kfw AGVO Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Landesförderrichtlinie Baden-Württemberg Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung vom 1. August 2015 Förderung und öffentliche Finanzierung NGA-Rahmenregelung Bundesförderrichtlinie Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access Breitbandversorgung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 4 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Breitbandinitiative 4.0 3 Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung 4 Zusammenfassung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 5 II. Breitbandinitiative 4.0 – Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg Wesentliche Inhalte Die VwV Breitbandförderung fördert das sog. „Betreibermodell“. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreise. Zuwendungen werden im ländlichen Raum im engeren Sinne, in Verdichtungsbereichen im ländlichen Raum und in Randzonen um Verdichtungsräume gewährt. Backbone-Netze sind auch im Verdichtungsraum förderfähig. Zuwendungsfähige Vorhaben sind: die Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen, die Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei innerörtlichen Infrastrukturmaßnahmen im weißen Fleck, der Aufbau von NGA-Netzen für den privaten Bedarf im weißen Fleck mit min. 50 Mbit/s, wenn nicht bereits 30 Mbit/s verfügbar sind, der Aufbau und die Aufrüstung von NGA-Netzen mit min. 50 Mbit/s symmetrisch für den gewerblichen Bedarf, der Aufbau von glasfaserbasierten überörtlichen Backbone-Netzen, die einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber beim aktiven Betrieb von NGA-Netzen im weißen Fleck, Planungen von NGA-Netzen, Modellprojekte, interkommunale Zusammenarbeit und ggf. Vorhaben im grauen Fleck. Der ausgewählte Netzbetreiber muss einen Open Access gewähren. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 6 II. Breitbandinitiative 4.0 – Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg Fördersätze Die Zuwendungen werden als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Unterschiedliche Pauschalen je nach Verlegungsszenario/Verlegungsart Fördersätze/Höhe: bei nicht leistungsgebundenem Ausbau max. 50% der förderfähigen Kosten, einmalige Anschubfinanzierung an einen Netzbetreiber: 50% der tatsächlich gewährten Zuwendung, max. 150.000 EUR pro Vorhaben bzw. 250.000 EUR pro Vorhaben bei interkommunaler Zusammenarbeit, Planungskosten 70% bzw. 90% bei kommunalen Zusammenschlüssen und Landkreisen, bei kommunalen Zusammenschlüssen oder im Bereich von Gewerbegebieten wird ein Aufschlag von 30% auf die förderfähigen Kosten gewährt, 50% der förderfähigen Kosten bei Modellvorhaben, 50% für den Aufbau der aktiven Technik bei als Ultima Ratio zulässigem kommunalen Netzbetrieb. Die Förderung ist auf einen Betrag von 750.000 EUR pro Einzelvorhaben begrenzt. Ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90% ist bei besonders schwerer Topografie bzw. Siedlungsstruktur möglich. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 7 II. Breitbandinitiative 4.0 – Die Breitbandförder-RL Baden-Württemberg Wesentliche Verfahrensstationen Dem geförderten Ausbau hat zwingend ein Markterkundungsverfahren vorauszugehen. Im Rahmen dessen hat der Zuwendungsempfänger zu ermitteln, ob Telekommunikationsanbieter im geplanten Versorgungsgebiet innerhalb der nächsten drei Jahre auch ohne staatliche Förderung die geforderte Breitbandversorgung herstellen. Spätestens mit Beginn der Markterkundung hat der Zuwendungsempfänger die Ist-Versorgung in einer Karte zu dokumentieren.1 P: Rechtscharakter und Umfang der Bindungswirkung des Markterkundungsverfahren? Bei der Antragstellung beim MLR sind die zu fördernde Maßnahme, die strukturelle Ausgangslage und die Entwicklungsziele zu beschreiben sowie ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept vorzulegen. Ferner muss ein Nachweis über die Abfrage bei den örtlichen Gas-, Strom- und privaten Wasserversorgungsunternehmen bzgl. deren Interesses an einer Mitverlegung oder Mitnutzung erbracht werden. Für eine Bewilligung sind die vorherige Abstimmung und die inhaltliche Anerkennung der Maßnahme durch das MLR erforderlich. P: Organisation der Förderprozesse? Die Ausschreibung des Netzbetriebs kann frühestens nach Bau-/Projektbeginn erfolgen. Die Ausschreibung musste bisher nach bestimmten vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgen. P: Konsequenzen der Umsetzung des neuen Vergaberechts ab 18. April 2016? 1 Nach Beginn des Planungsverfahrens teilt der Zuwendungsempfänger der BNetzA mit, welches Gebiet und welche Kabelverzweiger überplant werden. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 8 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Breitbandinitiative 4.0 3 Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung 4 Zusammenfassung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 9 III. Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung bestmögliche Nutzung von Mitteln aus der Landesförderrichtlinie strukturierte Vorarbeit zu den Fördertatbeständen frühzeitiger und sorgfältig abgestimmter Dialog mit dem MLR strukturierte Verfahrens-/ Fördermittelanalysen Prüfung von Co-Finanzierung durch die Bundesförderrichtlinie Variante 1: zunächst Förderung durch den Bund, anschließend Förderung durch das Land Konzept zur Eigenmittelfinanzierung Konzept zur Finanzierung des verbleibenden Eigenmittelanteils EU-beihilferechtliche Absicherung vgl. entstehende VwV Variante 2: zunächst Förderung durch das Land, anschließend Förderung durch den Bund vgl. Vortrag von Herrn Brauckmüller © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 10 III. Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung Organisation des Finanz- und Fördermittelmanagements Definition einer einheitlichen geeigneten Stelle, die Prüfungen, Antragstellungen etc. verantwortet Definition dieser Stelle sollte auch die verschiedenen möglichen Rechtsformen im Betreibermodell (GmbH, Zweckverband, Kommunalanstalt) berücksichtigen Bündelung von Know-how und To Do‘s Interkommunale politische Willensbildung Weichenstellung zum Betrieb der Netze: Organisation der Ausschreibung (Losbildung?, Wer schreibt aus?) Organisation von Bürgerbeteiligung Erarbeitung eines ganzheitlichen Finanzierungsmodells Steuerliche Absicherung EU-beihilferechtliche Absicherung, insbesondere kommunaler Zusatzfinanzierungsmaßnahmen (bspw. Zuschüsse, Bürgschaften, Zweckverbandsumlagen Klärung weiterer betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 11 Agenda 1 Ausgangssituation 2 Breitbandinitiative 4.0 3 Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Finanzierung und Förderung 4 Zusammenfassung © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 12 VI.Zusammenfassung Management Land Förderung nach der VwV Breitbandförderung CoFinanzierung durch Fördermittel des Bundes Eigenmittel kommunale Eigenmittel sowie Förderkredite © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 14 Ihr Ansprechpartner Dr. Nicolas Sonder Rechtsanwalt Manager, Law T +49 711 781923-449 [email protected] KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Theodor-Heuss-Straße 5 70174 Stuttgart www.kpmg-law.de www.kpmg.de www.kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juri stischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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