Von: Bundestagspräsident [mailto @bundestag.de] Gesendet: Dienstag, 26. Januar 2016 15:52 An: Betreff: Einsichtnahme in die konsolidierten TTIP‐Verhandlungsdokumente im Leseraum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bundesminister Gabriel hat mich mit Schreiben vom 22. Januar 2016 darüber informiert, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages ab dem 1. Februar 2016 die konsolidierten TTIP‐ Verhandlungsdokumente in einem Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einsehen können. Damit werden die Vereinbarungen umgesetzt, die ich mit dem Präsidenten der Europäischen Union und der zuständigen Handelskommissarin zur notwendigen Beteiligung der Parlamente vor einigen Wochen getroffen habe. In den Sitzungswochen ist der Leseraum jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. In den sitzungsfreien Wochen steht der Leseraum den Mitgliedern des Bundestages am Dienstag und Mittwoch ebenfalls von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zugesagt, dass zur erstmaligen Nutzung des Leseraumes in der ersten Februarwoche dieser zu den oben genannten Zeiten ausnahmsweise – wie in einer Sitzungswoche – von Montag bis Donnerstag geöffnet sein wird. Die Anmeldeformalitäten und weitere Einzelheiten zur Nutzung des Leseraumes können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Dieses gibt die Nutzungsmodalitäten wieder, die zwischen der EU‐Kommission und dem US‐Handelsbeauftragen als Grundlage für die Einrichtung des Leseraums ausgehandelt worden sind. Vor Zutritt zum Leseraum müssen Sie daher mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie diese Regeln und die Sicherheitsvorschriften für EU‐Verschlusssachen kennen und einhalten werden. Ob die jetzt vorgesehenen Öffnungszeiten und Modalitäten der Nutzung des Leseraums dem tatsächlichen Bedarf gerecht werden, wird im Lichte der Erfahrungen der kommenden Wochen zu bewerten sein. Mit freundlichen Grüßen Norbert Lammert ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227‐ Fax: +49 30 227‐ @bundestag.de Merkblatt zur Einsichtnahme der Verhandlungsdokumente im TTIP-Leseraum Ab 1. Februar 2016 können die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die konsolidierten Verhandlungsdokumente zum TTIP-Abkommen zu den vom BMWi vorgesehenen Öffnungszeiten einsehen. 1. Adresse des Leseraums Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Scharnhorststraße 37 (Tor 1) 10115 Berlin Die Besucher/innen melden sich an der Pforte an Tor 1, der Leseraum (Raum B0.010) befindet sich unmittelbar hinter der Eingangsdrehtür rechts am Tor 1. 2. Öffnungszeiten des Leseraums Öffnungszeiten in den Sitzungswochen: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Öffnungszeiten in den sitzungsfreien Wochen: Dienstag und Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr 3. Anmeldeformalitäten für Abgeordnete Zur Buchung eines Leseplatzes senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem bevorzugten Datum und einem Alternativdatum an: [email protected] Sie erhalten eine Buchungsbestätigung mit Datum und Uhrzeit des reservierten Leseplatzes. Sollten Sie Ihre Reservierung nicht wahrnehmen können, so senden Sie bitte eine kurze E-Mail an die gleiche Adresse oder informieren unter Hausruf (-31343). Ein Sitzplatz im Leseraum kann jeweils für zwei Stunden gebucht werden. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist jeweils der Donnerstag (16 Uhr) der Vorwoche. Später eingehende Anfragen können im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn das BMWi noch freie Leseplätze bestätigt. Der Leseraum hat acht Computerleseplätze, an denen die Verhandlungsdokumente eingesehen werden können. Zutritt haben nach den von der EU mit den USA ausverhandelten Nutzungsmodalitäten nur Abgeordnete der nationalen Parlamente und autorisierte Mitarbeiter/innen der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. 4. Besuchsregeln für die Einsichtnahme in die Verhandlungsdokumente Die Nutzungsmodalitäten für den Leseraum wurden zwischen der Europäischen Kommission und den USA für alle EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt. Die Besuchsregeln für die Einsichtnahme in die als „EU-Restricted“ gekennzeichneten Dokumente ergeben sich aus ANHANG III und IV der von der EU-Kommission und der US-Seite vereinbarten Nutzungsbedingungen (Ratsdok.-Nr. 14029/15). Die konsolidierten vertraulichen Verhandlungsdokumente sind von der EU mit der zusätzlichen Anforderung eingestuft, dass sie nur in einem besonderen Leseraum eingesehen werden dürfen. Die Offenlegung der Dokumente oder von Ausschnitten hieraus gegenüber nicht-zugangsberechtigten Personen ist streng untersagt und kann disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen Vor Zutritt zum Leseraum müssen Mobiltelefone, Kameras und andere elektronische Geräte mit einer Aufzeichnungsfunktion sowie Taschen in bereitstehenden Schließfächern eingeschlossen werden. Papier und Stifte werden vom BMWi bereitgestellt. Vor der Einsichtnahme in die Schriftstücke muss jede/r Besucher/in die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch Unterschrift auf einem Formular bestätigen, das im TTIPLeseraum ausliegt. Weiter werden folgende Informationen in einem Register festgehalten: Name, Berechtigung (Name der Organisation, Funktion), Datum des Besuchs, eingesehene Dokumente, Zeit des Betretens sowie des Verlassens des Leseraums. Über den Inhalt der eingesehenen Dokumente können handschriftliche Notizen, aber keine Abschriften gefertigt werden. Die Aufsichtsperson im TTIP-Leseraum kann sich jederzeit von der Einhaltung der Nutzungsregelungen für die Einsichtnahme der Dokumente überzeugen. 5. Abrufbare Dokumente Eine aktuelle Liste der jeweils einsehbaren konsolidierten Verhandlungsdokumente ist auf der Startseite des bundestagsinternen EU-Informationssystems (EuDoX) abrufbar. Im Leseraum werden zusätzlich Aktenordner mit EU-Begleitdokumenten – die der Bundestag bereits erhalten hat – zum besseren Verständnis der einsehbaren Verhandlungsdokumente bereitstehen. 2 Besucherregeln für die Einsichtnahme in Schriftstücke mit dem Vermerk TTIP RESTREINT UE/ EU RESTRICTED Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Regeln zum leseraumbasierten Zugang zu TTIPSchriftstücken sorgfältig durch. Mit Ihrer Unterschrift im Logbuch verpflichten Sie sich zur Einhaltung dieser Regeln sowie zum Schutz dieser Schriftstücke und der darin enthaltenen Informationen unter Wahrung der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen vor unbefugter Offenlegung1. Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Ihnen mit der Gewährung von Zugang zu TTIPSchriftstücken ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wird und jede Zuwiderhandlung gegen die im Leseraum geltenden Zugangsregeln die Beendigung des Zugangsrechtes nach sich zieht. Bei den Schriftstücken, zu denen Ihnen Zugang gewährt wird, handelt es sich um konsolidierte EU-US-Texte, die Verhandlungsvorschläge der USA wie auch andere relevante EU-Dokumente enthalten; etwa im Anschluss an TTIP-Verhandlungsrunden entstandene taktische Erwägungen der Kommission. Diese Schriftstücke sind mit dem Vermerk RESTREINT UE/ EU RESTRICTED gekennzeichnet und unterliegen der zusätzlichen Anforderung, dass sie ausschließlich in Leseräumen eingesehen werden dürfen. Konsolidierte EU-US-Texte dürfen nur von Beschäftigten der Europäischen Kommission, der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten und von Abgeordneten der nationalen Parlamente eingesehen werden, die den Wortlaut eines bestimmten Schriftstücks kennen müssen, da sie mit der Handelspolitik betraut sind oder für die gesetzgeberische Aufsicht Verantwortung tragen und über die im Leseraum geltenden Regeln und über ihre Pflicht zum Schutz des Materials vor unbefugter Offenlegung in Kenntnis gesetzt wurden. Daraus ergibt sich, dass die Offenlegung der oben genannten Schriftstücke oder von Ausschnitten aus diesen Schriftstücken gegenüber nicht-zugangsberechtigten Personen streng untersagt ist und disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen kann. –––––– 1 Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU) (ABl. L 274, 15.10.2013) 14029/15 ANHANG III DJ/hp DG C 1 LIMITE 3 Der Leseraum wird von einem/einer eigenen Sicherheitsbeamten geleitet, der Ihnen bei der Einsichtnahme als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Er/sie wird während der gesamten Dauer Ihres Besuches anwesend sein. Die Mitnahme von Mobiltelefonen und anderer elektronischer Geräte sowie Geräte mit einer Aufzeichnungsfunktion in den Leseraum ist untersagt. Daher wird der/die Sicherheitsbeamte Sie dazu auffordern, Ihr Mobiltelefon und andere Geräte in einem Schließfach außerhalb des Leseraumes aufzubewahren. Die Geräte werden Ihnen bei Verlassen des Leseraumes wieder ausgehändigt. Es ist Ihnen gestattet, handschriftliche Notizen zu nehmen und diese mitzunehmen. Die Entnahme von Schriftstücken aus dem Leseraum, das Fotografieren/Scannen oder Kopieren von Schriftstücken und die unbefugte Offenlegung der Schriftstücke oder darin enthaltener Informationen sind streng untersagt. Vor Beginn der Einsichtnahme in die Schriftstücke ist jeder Besucher/jede Besucherin zur Abzeichnung eines Besuchsformulars mit den folgenden Informationen verpflichtet: Name, Berechtigung (Name der Organisation, Funktion), Datum des Besuchs, eingesehene Dokumente, Zeit des Betretens sowie des Verlassens des Leseraumes. 14029/15 ANHANG III DJ/hp DG C 1 LIMITE 4 ANHANG IV Leseraum – Mitgliedstaaten Datum Uhrzeit des Betretens Name Vorname Organisation Eingesehene Dokumente Uhrzeit des Verlassens Unterschr ift Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Besucher nach den Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen1 zum Schutz von mit dem Vermerk TTIP RESTREINT UE/ EU RESTRICTED versehenen Informationen vor unbefugter Offenlegung sowie zur Einhaltung der angefügten Leseraumregeln, über die sie vor der Abzeichnung dieses Formulars in Kenntnis gesetzt wurden. Des Weiteren nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass eine unbefugte Offenlegung disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen kann. –––––– 1 Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU) (ABl. L 274, 15.10.2013) 14029/15 ANNEX IV DJ/hp DG C 1 1 LIMITE
© Copyright 2024 ExpyDoc