Von: Bundestagspräsident [mailto @bundestag.de] Gesendet

Von: Bundestagspräsident [mailto
@bundestag.de] Gesendet: Dienstag, 26. Januar 2016 15:52 An: Betreff: Einsichtnahme in die konsolidierten TTIP‐Verhandlungsdokumente im Leseraum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bundesminister Gabriel hat mich mit Schreiben vom 22. Januar 2016 darüber informiert, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages ab dem 1. Februar 2016 die konsolidierten TTIP‐
Verhandlungsdokumente in einem Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einsehen können. Damit werden die Vereinbarungen umgesetzt, die ich mit dem Präsidenten der Europäischen Union und der zuständigen Handelskommissarin zur notwendigen Beteiligung der Parlamente vor einigen Wochen getroffen habe. In den Sitzungswochen ist der Leseraum jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. In den sitzungsfreien Wochen steht der Leseraum den Mitgliedern des Bundestages am Dienstag und Mittwoch ebenfalls von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zugesagt, dass zur erstmaligen Nutzung des Leseraumes in der ersten Februarwoche dieser zu den oben genannten Zeiten ausnahmsweise – wie in einer Sitzungswoche – von Montag bis Donnerstag geöffnet sein wird. Die Anmeldeformalitäten und weitere Einzelheiten zur Nutzung des Leseraumes können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Dieses gibt die Nutzungsmodalitäten wieder, die zwischen der EU‐Kommission und dem US‐Handelsbeauftragen als Grundlage für die Einrichtung des Leseraums ausgehandelt worden sind. Vor Zutritt zum Leseraum müssen Sie daher mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie diese Regeln und die Sicherheitsvorschriften für EU‐Verschlusssachen kennen und einhalten werden. Ob die jetzt vorgesehenen Öffnungszeiten und Modalitäten der Nutzung des Leseraums dem tatsächlichen Bedarf gerecht werden, wird im Lichte der Erfahrungen der kommenden Wochen zu bewerten sein. Mit freundlichen Grüßen Norbert Lammert ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227‐
Fax: +49 30 227‐
@bundestag.de Merkblatt
zur Einsichtnahme der Verhandlungsdokumente im TTIP-Leseraum
Ab 1. Februar 2016 können die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Räumlichkeiten
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die konsolidierten
Verhandlungsdokumente zum TTIP-Abkommen zu den vom BMWi vorgesehenen
Öffnungszeiten einsehen.
1. Adresse des Leseraums
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststraße 37 (Tor 1)
10115 Berlin
Die Besucher/innen melden sich an der Pforte an Tor 1, der Leseraum (Raum B0.010) befindet
sich unmittelbar hinter der Eingangsdrehtür rechts am Tor 1.
2. Öffnungszeiten des Leseraums
Öffnungszeiten in den Sitzungswochen:
Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten in den sitzungsfreien Wochen:
Dienstag und Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
3. Anmeldeformalitäten für Abgeordnete
Zur Buchung eines Leseplatzes senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem bevorzugten Datum und
einem Alternativdatum an:
[email protected]
Sie erhalten eine Buchungsbestätigung mit Datum und Uhrzeit des reservierten Leseplatzes.
Sollten Sie Ihre Reservierung nicht wahrnehmen können, so senden Sie bitte eine kurze E-Mail
an die gleiche Adresse oder informieren unter Hausruf (-31343).
Ein Sitzplatz im Leseraum kann jeweils für zwei Stunden gebucht werden. Die Vergabe der
Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist jeweils der Donnerstag
(16 Uhr) der Vorwoche. Später eingehende Anfragen können im Einzelfall berücksichtigt
werden, wenn das BMWi noch freie Leseplätze bestätigt.
Der Leseraum hat acht Computerleseplätze, an denen die Verhandlungsdokumente eingesehen
werden können. Zutritt haben nach den von der EU mit den USA ausverhandelten
Nutzungsmodalitäten nur Abgeordnete der nationalen Parlamente und autorisierte
Mitarbeiter/innen der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.
4. Besuchsregeln für die Einsichtnahme in die Verhandlungsdokumente
Die Nutzungsmodalitäten für den Leseraum wurden zwischen der Europäischen Kommission
und den USA für alle EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt. Die Besuchsregeln für die
Einsichtnahme in die als „EU-Restricted“ gekennzeichneten Dokumente ergeben sich aus
ANHANG III und IV der von der EU-Kommission und der US-Seite vereinbarten
Nutzungsbedingungen
(Ratsdok.-Nr.
14029/15).
Die
konsolidierten
vertraulichen
Verhandlungsdokumente sind von der EU mit der zusätzlichen Anforderung eingestuft, dass sie
nur in einem besonderen Leseraum eingesehen werden dürfen. Die Offenlegung der Dokumente
oder von Ausschnitten hieraus gegenüber nicht-zugangsberechtigten Personen ist streng
untersagt und kann disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden
Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen
Vor Zutritt zum Leseraum müssen Mobiltelefone, Kameras und andere elektronische Geräte mit
einer Aufzeichnungsfunktion sowie Taschen in bereitstehenden Schließfächern eingeschlossen
werden. Papier und Stifte werden vom BMWi bereitgestellt.
Vor der Einsichtnahme in die Schriftstücke muss jede/r Besucher/in die Einhaltung der
Nutzungsbestimmungen durch Unterschrift auf einem Formular bestätigen, das im TTIPLeseraum ausliegt. Weiter werden folgende Informationen in einem Register festgehalten:
Name, Berechtigung (Name der Organisation, Funktion), Datum des Besuchs,
eingesehene Dokumente, Zeit des Betretens sowie des Verlassens des Leseraums.
Über den Inhalt der eingesehenen Dokumente können handschriftliche Notizen, aber keine
Abschriften gefertigt werden. Die Aufsichtsperson im TTIP-Leseraum kann sich jederzeit von
der Einhaltung der Nutzungsregelungen für die Einsichtnahme der Dokumente überzeugen.
5. Abrufbare Dokumente
Eine aktuelle Liste der jeweils einsehbaren konsolidierten Verhandlungsdokumente ist auf der
Startseite des bundestagsinternen EU-Informationssystems (EuDoX) abrufbar. Im Leseraum
werden zusätzlich Aktenordner mit EU-Begleitdokumenten – die der Bundestag bereits erhalten
hat – zum besseren Verständnis der einsehbaren Verhandlungsdokumente bereitstehen.
2
Besucherregeln für die Einsichtnahme in Schriftstücke mit dem Vermerk
TTIP RESTREINT UE/ EU RESTRICTED
Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Regeln zum leseraumbasierten Zugang zu TTIPSchriftstücken sorgfältig durch.
Mit Ihrer Unterschrift im Logbuch verpflichten Sie sich zur Einhaltung dieser Regeln sowie zum
Schutz dieser Schriftstücke und der darin enthaltenen Informationen unter Wahrung der
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen vor unbefugter Offenlegung1.
Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Ihnen mit der Gewährung von Zugang zu TTIPSchriftstücken ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wird und jede Zuwiderhandlung
gegen die im Leseraum geltenden Zugangsregeln die Beendigung des Zugangsrechtes nach sich
zieht.
Bei den Schriftstücken, zu denen Ihnen Zugang gewährt wird, handelt es sich um konsolidierte
EU-US-Texte, die Verhandlungsvorschläge der USA wie auch andere relevante EU-Dokumente
enthalten; etwa im Anschluss an TTIP-Verhandlungsrunden entstandene taktische Erwägungen
der Kommission. Diese Schriftstücke sind mit dem Vermerk RESTREINT UE/ EU RESTRICTED
gekennzeichnet und unterliegen der zusätzlichen Anforderung, dass sie ausschließlich in
Leseräumen eingesehen werden dürfen. Konsolidierte EU-US-Texte dürfen nur von
Beschäftigten der Europäischen Kommission, der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten und
von Abgeordneten der nationalen Parlamente eingesehen werden, die den Wortlaut eines
bestimmten Schriftstücks kennen müssen, da sie mit der Handelspolitik betraut sind oder für
die gesetzgeberische Aufsicht Verantwortung tragen und über die im Leseraum geltenden Regeln
und über ihre Pflicht zum Schutz des Materials vor unbefugter Offenlegung in Kenntnis gesetzt
wurden. Daraus ergibt sich, dass die Offenlegung der oben genannten Schriftstücke oder von
Ausschnitten aus diesen Schriftstücken gegenüber nicht-zugangsberechtigten Personen streng
untersagt ist und disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden
Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen kann.
––––––
1
Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz
von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU) (ABl. L 274, 15.10.2013)
14029/15
ANHANG III
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3
Der Leseraum wird von einem/einer eigenen Sicherheitsbeamten geleitet, der Ihnen bei der
Einsichtnahme als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Er/sie wird während der gesamten
Dauer Ihres Besuches anwesend sein.
Die Mitnahme von Mobiltelefonen und anderer elektronischer Geräte sowie Geräte mit einer
Aufzeichnungsfunktion in den Leseraum ist untersagt. Daher wird der/die Sicherheitsbeamte
Sie dazu auffordern, Ihr Mobiltelefon und andere Geräte in einem Schließfach außerhalb des
Leseraumes aufzubewahren. Die Geräte werden Ihnen bei Verlassen des Leseraumes wieder
ausgehändigt. Es ist Ihnen gestattet, handschriftliche Notizen zu nehmen und diese
mitzunehmen.
Die Entnahme von Schriftstücken aus dem Leseraum, das Fotografieren/Scannen oder Kopieren
von Schriftstücken und die unbefugte Offenlegung der Schriftstücke oder darin enthaltener
Informationen sind streng untersagt.
Vor Beginn der Einsichtnahme in die Schriftstücke ist jeder Besucher/jede Besucherin zur
Abzeichnung eines Besuchsformulars mit den folgenden Informationen verpflichtet: Name,
Berechtigung (Name der Organisation, Funktion), Datum des Besuchs, eingesehene Dokumente,
Zeit des Betretens sowie des Verlassens des Leseraumes.
14029/15
ANHANG III
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ANHANG IV
Leseraum – Mitgliedstaaten
Datum
Uhrzeit
des
Betretens
Name
Vorname
Organisation
Eingesehene Dokumente
Uhrzeit des
Verlassens
Unterschr
ift
Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Besucher nach den Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen1 zum Schutz
von mit dem Vermerk TTIP RESTREINT UE/ EU RESTRICTED versehenen Informationen vor unbefugter Offenlegung sowie zur Einhaltung der
angefügten Leseraumregeln, über die sie vor der Abzeichnung dieses Formulars in Kenntnis gesetzt wurden. Des Weiteren nehmen die Besucher
zur Kenntnis, dass eine unbefugte Offenlegung disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und
Bestimmungen nach sich ziehen kann.
––––––
1
Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU) (ABl. L
274, 15.10.2013)
14029/15
ANNEX IV
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