Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - Kapt. M. Grübler Claims Manager Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Heutige Themen: 1) Erste Kontaktaufnahme im Schadensfall 2) Beschaffung von Informationen 3) Beschaffung von Schlepperhilfe 4) Vertragstypen und Vertragsgestaltung Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge 1.) Kontaktaufnahme im Schadensfall: V HT Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Kapitän meldet sich bei seiner Reederei und berichtet über seine Probleme an Bord, mit Kurzbeschreibung worum es sich handelt: - Maschinenschaden - Ruderschaden - Strandung - Kollision / Wassereinbruch - Akute Gefährdung für das Schiff ??? Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Anschließend unterrichtet die Reederei-Inspektion den Versicherungsmakler und/oder den VHT Telefon VHT-Bremen während der Bürozeit: +49 – (0)421 – 59811-0 sonst über die VHT-Bremen Schadenhotline: +49 – (0)160 – 717 80 80 Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Und für Hamburg gilt: Telefon VHT-Hamburg während der Bürozeit: +49 – (0)40 – 301 009 - 0 sonst über die VHT-Hamburg Schadenhotline: +49 – (0)162 – 13 888 13 Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Der VHT erhält manchmal auch Informationen über Notfälle von: Englischen Tug Brokers: - MARINT - Samuel STEWART Beide Firmen stehen in engem Kontakt mit der britischen Coast-Guard und erhalten Tag und Nacht kontinuierlich Informationen über Besonderheiten und Auffälligkeiten . Notfallsituation – Kontaktfolge Schiff Versicherer Reederei Makler Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge 2.) Beschaffung von Informationen: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Bedauerlicherweise ist immer wieder festzustellen, dass die ersten Meldungen, die man erhält, sehr lückenhaft sind und nicht ausreichen, um sich ein umfassendes Bild über die Notfallsituation machen zu können. Die nachfolgenden Informationen sind für uns deshalb besonders wichtig: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Name des eigenen Schiffes ! Bei Kollisionen: Name des Gegners Reise von / nach ? Letzte Position des Schiffes (φ / λ) Uhrzeit dieser Position (UTC) Ladung an Bord (Art/Menge) Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Wind und Wetterverhältnisse Seegang (Windsee / Dünung) Wettervorhersagen (kurz-/mittelfristig) Drift (Richtung und Geschwindigkeit) Gezeitenverhältnisse (wichtig in Landnähe) Tiefgang des Schiffes (vorne / achtern) Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Ruder funktionsfähig ? Maschine noch funktionstüchtig ? Hilfsbetrieb / Strom an Bord vorhanden? Verholwinden funktionsfähig ? Kommunikationsdetails anfragen Ansprechpartner (Kpt. / Ltd. Ing. / Reederei-Inspektion) Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Ist eine Notreparatur an Bord möglich ? Wenn ja, geschätzte Reparaturdauer ? Ist die Seetüchtigkeit des Schiffes gesichert? Hat das Schiff Wassereinbruch (z.B. bei Strandung) ? Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Und schließlich wird noch folgende elementare Frage an die Reederei gestellt: WOHIN SOLL DAS SCHIFF GESCHLEPPT WERDEN ? Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Diese ersten Angaben werden jetzt ausgewertet: Position in Karte eintragen Strandungsgefahr einschätzen Distanzen zu den nächsten Häfen überprüfen Erreichbarkeit der Häfen klären (Tiefgang ?) Welche Schleppergröße wird benötigt? - Leistung (bhp) und Pfahlzug (bp) Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Außerdem werden weitere Informationen eingeholt: Detaillierte Angaben zum eigenen Schiff - Lloyd‘s Fairplay http://www.ships-register.com AIS – Infos (soweit möglich und verfügbar) http://www.aislive.com Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Ganz wichtig sind schließlich noch : Gegenwärtige Wetterverhältnisse und Vorhersagen - Oceanweather http://www.oceanweather.com - Wetter-Online http://www.wetteronline.de - Hurricane Center http://www.nhc.noaa.gov - Severe Weather Information Center http://www.severe.worldweather.wmo.int - Satellitenfotos über Weltmeere http://www.imkhp2.physik.uni-karlsruhe.de Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Info an führenden Versicherer: Sobald man sich einen vorläufigen Überblick verschafft hat, wie sich dieser Fall entwickeln kann, ergeht eine Info an den führenden Versicherer, worin dieser über die Situation informiert und in die weitere Entscheidungsfindung mit eingebunden wird. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge 3.) Beschaffung von Schlepperhilfe: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Erste Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist: Direkter Kontakt VHT - Schlepperfirma Dies bietet sich an, wenn Schlepperhilfe „vor der Haustür“ benötigt wird und ansässige deutsche Schlepperfirmen angesprochen werden können, z.B.: Bugsier, Taucher Otto Wulf, URAG etc. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Zweite Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist: Kontaktaufnahme über „Tug Broker“ Firmen wie MARINT oder SAMUEL STEWART haben beste internationale Kontakte und professionelle Erfahrung bei der Einholung von Angeboten für geeignete Schlepper. Dabei kennen sie sich auch im Vertragsrecht gut aus. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Dritte Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist: Einschaltung örtlicher Havariekommissare Dies bietet den Vorteil, dass lokale Kenntnisse vorhanden sind und oftmals auch gute (persönliche) Verbindungen zu örtlichen Schlepperfirmen bestehen. Es gibt weniger Verständnisprobleme, da man in der gleichen Muttersprache kommuniziert. Weltweites Agentur Netz zu finden unter www.vht-online.de Der VHT unterhält gegenwärtig etwa 270 Agenten weltweit. Obwohl dies eigenständige Firmen sind, agieren sie in unserem Auftrag und sind sowohl willens, als auch in der Lage, Assistenz anzubieten und können jederzeit von den Kapitänen der bei uns versicherten Schiffe angesprochen werden. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge 4.) Vertragstypen und Vertragsgestaltung: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Die geläufigsten Vertragsformen sind: Lloyd‘s Open Form (LOF 2000) BIMCO “TOWCON“ BIMCO “TOWHIRE“ UK Standard Towing Conditions BIMCO “SUPPLYTIME 89“ BIMCO “WRECKHIRE 99“ Diverse lokale Schleppverträge Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Lloyds Open Form (LOF 2000) Prinzipielle Basis = No cure – No pay Arbitration in London Bemessung des Hilfslohns nach Artikel 13 der Salvage Convention erst nach erfolgreich abgeschlossener Bergung. SCOPIC (Special Compensation P and I Clause) ist Bestandteil des Vertrages – muß jedoch ausdrücklich „invoked“ werden. Betrifft insbesondere P&I –Club Interessen. Eine LOF ist immer eine der teuersten Lösungen !!! Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - BI “: N O C W O T „ O MC „TO O C BIM “: E R I WH Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO „TOWHIRE“: Gliederung der Verträge: Part I: Enthält 39 bzw. 43 „Boxen“, die individuell ausgefüllt werden und Angaben zum Schiff und Schlepper sowie Zahlungsmodalitäten enthalten. In den Boxen wird vielfach Bezug genommen auf die Nummern der gedruckten Klauseln in Part II: In beiden Verträgen gibt es jeweils 25 gedruckte Klauseln, die angepasst sind an die ‚Lumpsum‘ oder ‚daily hire‘ Vereinbarung. In beiden Fällen sind Zusatzvereinbarungen möglich Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO „TOWHIRE“: Wesentliche Vorteile: Klare vertragliche Regelung im „Kleingedruckten“ insbesondere Haftungsfragen sind klar geregelt: „Knock for knock“, d.h. bei einem Schaden trägt jede Partei ihre eigenen Schäden selbst. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Grundsätzliche Unterschiede: BIMCO „TOWCON“ BIMCO „TOWHIRE“: Eindeutige Kalkulation durch vereinbarten Festpreis. Abrechnung auf Tagesrate bzw. pro rata. Dies birgt das Risiko in sich, dass die Vorauskalkulation etwas höher liegt, da Schlepperfirma „Sicherheiten“ berücksichtigen muß. Reiseverzögerungen sind dadurch eher mal möglich – und damit Verteuerung, sei es durch „slow steaming“ des Schleppers, oder Vorgabe schlechten Wetters etc. ….. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“: Zusatzklauseln in beiden Verträgen Clause 26 (No Claim for Salvage): It is clearly understood that there is to be no claim for salvage by Tugowner, or their Managers, or their Master, Officers or Crew of the tug or any other person on board the tug and/or any other party associated with the Tugowner against the Hirer or the tow or cargo, bunkers, stores or freight on board the tow and the Tugowner hereby indemnifies the Hirer and the Owners of all the above property against such claims for salvage. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“: Zusatzklauseln in beiden Verträgen Clause 27 (Towage Approval): A Towage Approval Certificate is to be issued by the Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V. (VHT) on behalf of the Hull Underwriters of the tow, which recommendations are legally binding for the Hirer as well as for the Tugowner, or their Managers, or their Master, Officers or Crew of the tug or any other person on board the tug and/or any other party associated with the Tugowner. (Continue next page) Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“: Zusatzklauseln in beiden Verträgen Clause 27 (Towage Approval) - (continued) : Notwithstanding any provisions of this Agreement to the contrary, the Tugowner will indemnify the Hirer in respect of any loss caused to the tow or cargo, bunkers, stores or freight on board the tow by breach of or non-compliance with one or more recommendations stipulated in the Towage Approval Certificate, provided always that such breach of or non-compliance with one or more recommendations is due to negligence or any other fault of the Tugowner, or their Managers, or their Master, Officers or Crew of the tug or any other person on board the tug and/or any other party associated with the Tugowner. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - k r e w s g ra !! t r e ! t V h c m i e s es Vor i d ei B te t i b Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Die vertragliche Haftung gemäß Klausel 4 ist äußerst weitreichend und bürdet dem Auftraggeber ein hohes Risiko auf. Wenn dem Schlepper etwas passiert, muß der Auftraggeber zahlen …... bis zum Totalverlust des Schleppers! Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Nach den deutschen Versicherungsbedingungen (DTV Kaskoklausel 34.2) genießt der Reeder in der Regel für diesen Fall Versicherungsschutz. Man sollte dabei allerdings auch berücksichtigen, dass dieses „EaD Risiko“ (z.B. der Totalverlust des Schleppers) mit der Versicherungssumme des eigenen Schiffes limitiert ist. Unter Umständen ist es in der Praxis bei hohen Werten des Schleppers (auch für die Versicherer) ratsam, dieses Risiko, welches aus „schleppvertraglicher Haftung“ resultiert, gegebenenfalls zusätzlich separat zu versichern. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „SUPPLYTIME 89“ : Dieser Vertrag findet vor allem dann gerne Anwendung, wenn es um die „Anmietung“ eines Schleppversorgers / Ankerziehers geht. In der Versorgungsschifffahrt ist diese Vertragsform sehr geläufig und daher inhaltlich oftmals vertrauter als eine andere Vertragsform. Gliederung ist ähnlich wie bei allen BIMCO Verträgen: Part I: besteht aus 36 „Boxen“, worin die Rahmenbedingungen des anzumietenden Fahrzeugs, wie Mietdauer, Mobilisation, Demobilisation und Zahlungsmodalitäten etc. festgelegt werden. Im Gegensatz zu TOWCON/TOWHIRE fehlt hier eine Beschreibung des zu schleppenden Fahrzeugs. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „SUPPLYTIME 89“ : Part II: besteht aus 36 Klauseln und ist erheblich umfangreicher. Außerdem sind dem Vertrag 3 Anhänge zugeordnet: ANNEX „A“: Vessel Specification ANNEX „B“: Insurance ANNEX „C“: Agreement for mutual Indemnity and Waiver of Recourse Auch hier - wie bei jedem Vertrag: Zusatzvereinbarungen möglich Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „WRECKHIRE 99“ : Dieser Vertrag ist eigentlich nicht geeignet für normale Verschleppungen, wie sie in der Regel anfallen, sondern ist eine mögliche vertragliche Vereinbarung im Falle einer Wrackbeseitigung. Entsprechend ist der Vertrag auch aufgebaut: Part I: besteht aus lediglich 15 „Boxen. Part II: besteht aus 18 Klauseln und Annex I und II, worin separat die personelle Besetzung und das zum Einsatz kommende Gerät sowie die Arbeitsbeschreibung nebst Zeitplan aufgeführt werden. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - Von allen Vertragsformen gibt es Muster auf der mitgelieferten CD, die sich jeder im Einzelnen in aller Ruhe betrachten kann. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge ….und so kommt schließlich ein Schleppvertrag zustande: Der VHT erhält (z.B. von MARINT) ein Angebot per Email oder Fax: Darin wird zunächst kurz das Schiff beschrieben, welches geschleppt bzw. geborgen werden soll: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge ….danach folgt eine Beschreibung des bzw. der angebotenen, verfügbaren Schlepper : Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - Oftmals auch m it Kurzbes chreibun einer g Schlepp des ers Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Diese Angebote werden dann an die Reederei weitergegeben. Sie werden gemeinsam mit der ReedereiInspektion im einzelnen geprüft - insbesondere auf: - Ankunft / Verfügbarkeit beim Havaristen - Pfahlzug / Schlepperleistung - Preis Gewisse Empfehlungen des VHT über Reputation der Schlepperfirmen, Erfahrungen in der Vergangenheit usw. fließen in die Entscheidungsfindung mit ein. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Schließlich wird gemeinsam mit der Reederei entschieden, welcher Schlepper unter Vertrag genommen werden soll und in der Regel wird diese Entscheidung durch den VHT an z.B. MARINT weitergegeben. Dabei ist ganz entscheidend: Grundsätzlich ist und bleibt die Reederei Vertragspartner bei einem solchen Schleppvertrag NICHT der VHT bzw. die Versicherer !!! Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Es folgt in der Regel eine prompte Bestätigung seitens MARINT zu dem Schleppvertrag in Form eines „RECAP“, welches per Email verteilt wird an: - den VHT - die Reederei Ein solches „RECAP“ sieht etwa so aus: Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge - Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Gleichzeitig wird die Reederei aufgefordert, dieses „RECAP“ nach Durchsicht und Prüfung zu unterzeichnen und per Fax oder (eingescannt mit Unterschrift) per Email an MARINT zurück zu schicken. ….damit ist der Schleppvertrag rechtsverbindlich zustande gekommen! Anmerkung: Später folgt dann noch die normale Ausfertigung des Schleppvertrags auf den BIMCO Vordrucken, welche schließlich auf dem regulären Postwege zwecks Gegenzeichnung an die Reederei verschickt werden. Meistens läuft dies auch über den VHT. Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge …und meistens kommt der Schleppzug auch an... Hilfeleistung – Kommerzielle Schleppverträge Das war‘s für‘s Erste….. Danke für‘s Zuhören !!!
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