Hilfeleistung

Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
Kapt. M. Grübler
Claims Manager
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Heutige Themen:
1) Erste Kontaktaufnahme im Schadensfall
2) Beschaffung von Informationen
3) Beschaffung von Schlepperhilfe
4) Vertragstypen und Vertragsgestaltung
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge 1.) Kontaktaufnahme im Schadensfall:
V HT
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Kapitän meldet sich bei seiner Reederei und berichtet
über seine Probleme an Bord, mit Kurzbeschreibung
worum es sich handelt:
- Maschinenschaden
- Ruderschaden
- Strandung
- Kollision / Wassereinbruch
- Akute Gefährdung für das Schiff
???
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Anschließend unterrichtet die Reederei-Inspektion den
Versicherungsmakler und/oder den VHT
Telefon VHT-Bremen während der Bürozeit:
+49 – (0)421 – 59811-0
sonst über die
VHT-Bremen Schadenhotline:
+49 – (0)160 – 717 80 80
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Und für Hamburg gilt:
Telefon VHT-Hamburg während der Bürozeit:
+49 – (0)40 – 301 009 - 0
sonst über die
VHT-Hamburg Schadenhotline:
+49 – (0)162 – 13 888 13
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Der VHT erhält manchmal auch Informationen über
Notfälle von:
Englischen Tug Brokers:
- MARINT
- Samuel STEWART
Beide Firmen stehen in engem Kontakt mit
der britischen Coast-Guard und erhalten Tag
und Nacht kontinuierlich Informationen über
Besonderheiten und Auffälligkeiten .
Notfallsituation – Kontaktfolge
Schiff
Versicherer
Reederei
Makler
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge 2.) Beschaffung von Informationen:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Bedauerlicherweise ist immer wieder festzustellen,
dass die ersten Meldungen, die man erhält, sehr
lückenhaft sind und nicht ausreichen, um sich ein
umfassendes Bild über die Notfallsituation machen
zu können.
Die nachfolgenden Informationen sind für uns
deshalb besonders wichtig:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Name des eigenen Schiffes !
Bei Kollisionen: Name des Gegners
Reise von / nach ?
Letzte Position des Schiffes (φ / λ)
Uhrzeit dieser Position (UTC)
Ladung an Bord (Art/Menge)
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Wind und Wetterverhältnisse
Seegang (Windsee / Dünung)
Wettervorhersagen (kurz-/mittelfristig)
Drift (Richtung und Geschwindigkeit)
Gezeitenverhältnisse (wichtig in Landnähe)
Tiefgang des Schiffes (vorne / achtern)
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Ruder funktionsfähig ?
Maschine noch funktionstüchtig ?
Hilfsbetrieb / Strom an Bord vorhanden?
Verholwinden funktionsfähig ?
Kommunikationsdetails anfragen
Ansprechpartner
(Kpt. / Ltd. Ing. / Reederei-Inspektion)
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Ist eine Notreparatur an Bord möglich ?
Wenn ja, geschätzte Reparaturdauer ?
Ist die Seetüchtigkeit des Schiffes gesichert?
Hat das Schiff Wassereinbruch (z.B. bei Strandung) ?
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Und schließlich wird noch folgende
elementare Frage an die Reederei gestellt:
WOHIN SOLL DAS SCHIFF
GESCHLEPPT WERDEN ?
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Diese ersten Angaben werden jetzt ausgewertet:
Position in Karte eintragen
Strandungsgefahr einschätzen
Distanzen zu den nächsten Häfen überprüfen
Erreichbarkeit der Häfen klären (Tiefgang ?)
Welche Schleppergröße wird benötigt?
- Leistung (bhp) und Pfahlzug (bp)
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Außerdem werden weitere Informationen eingeholt:
Detaillierte Angaben zum eigenen Schiff
- Lloyd‘s Fairplay
http://www.ships-register.com
AIS – Infos (soweit möglich und verfügbar)
http://www.aislive.com
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Ganz wichtig sind schließlich noch :
Gegenwärtige Wetterverhältnisse und Vorhersagen
- Oceanweather
http://www.oceanweather.com
- Wetter-Online
http://www.wetteronline.de
- Hurricane Center
http://www.nhc.noaa.gov
- Severe Weather Information Center
http://www.severe.worldweather.wmo.int
- Satellitenfotos über Weltmeere
http://www.imkhp2.physik.uni-karlsruhe.de
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Info an führenden Versicherer:
Sobald man sich einen vorläufigen Überblick
verschafft hat, wie sich dieser Fall entwickeln
kann, ergeht eine Info an den führenden
Versicherer, worin dieser über die Situation
informiert und in die weitere
Entscheidungsfindung mit eingebunden wird.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge 3.) Beschaffung von Schlepperhilfe:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Erste Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist:
Direkter Kontakt VHT - Schlepperfirma
Dies bietet sich an, wenn Schlepperhilfe
„vor der Haustür“ benötigt wird und ansässige
deutsche Schlepperfirmen angesprochen werden
können, z.B.:
Bugsier, Taucher Otto Wulf, URAG etc.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Zweite Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist:
Kontaktaufnahme über „Tug Broker“
Firmen wie
MARINT
oder
SAMUEL STEWART
haben beste internationale Kontakte und professionelle
Erfahrung bei der Einholung von Angeboten für
geeignete Schlepper.
Dabei kennen sie sich auch im Vertragsrecht gut aus.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Dritte Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist:
Einschaltung örtlicher Havariekommissare
Dies bietet den Vorteil, dass lokale Kenntnisse
vorhanden sind und oftmals auch gute (persönliche)
Verbindungen zu örtlichen Schlepperfirmen
bestehen.
Es gibt weniger Verständnisprobleme, da man in der
gleichen Muttersprache kommuniziert.
Weltweites Agentur Netz
zu finden unter www.vht-online.de
Der VHT unterhält
gegenwärtig etwa 270
Agenten weltweit.
Obwohl dies eigenständige Firmen sind,
agieren sie in unserem
Auftrag und sind
sowohl willens, als
auch in der Lage,
Assistenz anzubieten
und können jederzeit
von den Kapitänen der
bei uns versicherten
Schiffe angesprochen
werden.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge 4.) Vertragstypen und Vertragsgestaltung:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Die geläufigsten Vertragsformen sind:
Lloyd‘s Open Form (LOF 2000)
BIMCO “TOWCON“
BIMCO “TOWHIRE“
UK Standard Towing Conditions
BIMCO “SUPPLYTIME 89“
BIMCO “WRECKHIRE 99“
Diverse lokale Schleppverträge
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Lloyds Open Form (LOF 2000)
Prinzipielle Basis = No cure – No pay
Arbitration in London
Bemessung des Hilfslohns nach Artikel 13
der Salvage Convention erst nach erfolgreich
abgeschlossener Bergung.
SCOPIC (Special Compensation P and I Clause)
ist Bestandteil des Vertrages – muß jedoch
ausdrücklich „invoked“ werden.
Betrifft insbesondere P&I –Club Interessen.
Eine LOF ist immer eine der teuersten Lösungen !!!
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
BI
“:
N
O
C
W
O
T
„
O
MC
„TO
O
C
BIM
“:
E
R
I
WH
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO „TOWHIRE“:
Gliederung der Verträge:
Part I: Enthält 39 bzw. 43 „Boxen“, die individuell ausgefüllt
werden und Angaben zum Schiff und Schlepper sowie
Zahlungsmodalitäten enthalten. In den Boxen wird vielfach
Bezug genommen auf die Nummern der gedruckten
Klauseln in
Part II: In beiden Verträgen gibt es jeweils 25 gedruckte Klauseln,
die angepasst sind an die ‚Lumpsum‘ oder ‚daily hire‘
Vereinbarung.
In beiden Fällen sind Zusatzvereinbarungen möglich
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO „TOWHIRE“:
Wesentliche Vorteile:
Klare vertragliche Regelung im „Kleingedruckten“
insbesondere
Haftungsfragen sind klar geregelt: „Knock for knock“,
d.h. bei einem Schaden trägt jede Partei ihre eigenen
Schäden selbst.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Grundsätzliche Unterschiede:
BIMCO „TOWCON“
BIMCO „TOWHIRE“:
Eindeutige Kalkulation
durch
vereinbarten
Festpreis.
Abrechnung auf Tagesrate
bzw. pro rata.
Dies birgt das Risiko in
sich, dass die Vorauskalkulation etwas höher
liegt, da Schlepperfirma
„Sicherheiten“ berücksichtigen muß.
Reiseverzögerungen sind
dadurch eher mal möglich –
und damit Verteuerung, sei es
durch „slow steaming“ des
Schleppers, oder Vorgabe
schlechten Wetters etc. …..
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“:
Zusatzklauseln in beiden Verträgen
Clause 26 (No Claim for Salvage):
It is clearly understood that there is to be no claim for
salvage by Tugowner, or their Managers, or their Master,
Officers or Crew of the tug or any other person on board
the tug and/or any other party associated with the
Tugowner against the Hirer or the tow or cargo, bunkers,
stores or freight on board the tow and the Tugowner
hereby indemnifies the Hirer and the Owners of all the
above property against such claims for salvage.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“:
Zusatzklauseln in beiden Verträgen
Clause 27 (Towage Approval):
A Towage Approval Certificate is to be issued by the Verein
Hanseatischer Transportversicherer e.V. (VHT) on behalf of the Hull
Underwriters of the tow, which recommendations are legally binding
for the Hirer as well as for the Tugowner, or their Managers, or their
Master, Officers or Crew of the tug or any other person on board the
tug and/or any other party associated with the Tugowner.
(Continue next page)
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „TOWCON“ und BIMCO “TOWHIRE“:
Zusatzklauseln in beiden Verträgen
Clause 27 (Towage Approval) - (continued) :
Notwithstanding any provisions of this Agreement to the contrary,
the Tugowner will indemnify the Hirer in respect of any loss caused
to the tow or cargo, bunkers, stores or freight on board the tow by
breach of or non-compliance with one or more recommendations
stipulated in the Towage Approval Certificate, provided always that
such breach of or non-compliance with one or more
recommendations is due to negligence or any other fault of the
Tugowner, or their Managers, or their Master, Officers or Crew of
the tug or any other person on board the tug and/or any other party
associated with the Tugowner.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
k
r
e
w
s
g
ra !!
t
r
e
!
t
V
h
c
m
i
e
s
es Vor
i
d
ei
B
te
t
i
b
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Die vertragliche Haftung gemäß Klausel 4 ist äußerst
weitreichend und bürdet dem Auftraggeber ein hohes
Risiko auf. Wenn dem Schlepper etwas passiert, muß
der Auftraggeber zahlen …... bis zum Totalverlust des
Schleppers!
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Nach den deutschen Versicherungsbedingungen (DTV
Kaskoklausel 34.2) genießt der Reeder in der Regel für
diesen Fall Versicherungsschutz. Man sollte dabei
allerdings auch berücksichtigen, dass dieses „EaD Risiko“ (z.B. der Totalverlust des Schleppers) mit der
Versicherungssumme des eigenen Schiffes limitiert ist.
Unter Umständen ist es in der Praxis bei hohen Werten
des Schleppers (auch für die Versicherer) ratsam,
dieses Risiko, welches aus „schleppvertraglicher
Haftung“ resultiert, gegebenenfalls zusätzlich separat
zu versichern.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „SUPPLYTIME 89“ :
Dieser Vertrag findet vor allem dann gerne Anwendung, wenn es um
die „Anmietung“ eines Schleppversorgers / Ankerziehers geht. In der
Versorgungsschifffahrt ist diese Vertragsform sehr geläufig und
daher inhaltlich oftmals vertrauter als eine andere Vertragsform.
Gliederung ist ähnlich wie bei allen BIMCO Verträgen:
Part I: besteht aus 36 „Boxen“, worin die Rahmenbedingungen
des anzumietenden Fahrzeugs, wie Mietdauer, Mobilisation,
Demobilisation und Zahlungsmodalitäten etc. festgelegt
werden. Im Gegensatz zu TOWCON/TOWHIRE fehlt hier
eine Beschreibung des zu schleppenden Fahrzeugs.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „SUPPLYTIME 89“ :
Part II: besteht aus 36 Klauseln und ist erheblich umfangreicher.
Außerdem sind dem Vertrag 3 Anhänge zugeordnet:
ANNEX „A“: Vessel Specification
ANNEX „B“: Insurance
ANNEX „C“: Agreement for mutual Indemnity and
Waiver of Recourse
Auch hier - wie bei jedem Vertrag: Zusatzvereinbarungen möglich
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge BIMCO „WRECKHIRE 99“ :
Dieser Vertrag ist eigentlich nicht geeignet für normale
Verschleppungen, wie sie in der Regel anfallen, sondern ist eine
mögliche
vertragliche
Vereinbarung
im
Falle
einer
Wrackbeseitigung. Entsprechend ist der Vertrag auch aufgebaut:
Part I: besteht aus lediglich 15 „Boxen.
Part II: besteht aus 18 Klauseln und Annex I und II, worin
separat die personelle Besetzung und das zum Einsatz
kommende Gerät sowie die Arbeitsbeschreibung nebst
Zeitplan aufgeführt werden.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
Von allen Vertragsformen gibt es Muster
auf der mitgelieferten CD, die sich jeder im
Einzelnen in aller Ruhe betrachten kann.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge ….und so kommt schließlich ein Schleppvertrag zustande:
Der VHT erhält (z.B.
von MARINT) ein
Angebot per Email
oder Fax:
Darin wird zunächst
kurz das Schiff
beschrieben, welches
geschleppt bzw.
geborgen werden soll:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge ….danach folgt eine Beschreibung des bzw. der angebotenen,
verfügbaren Schlepper :
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
Oftmals
auch m
it
Kurzbes
chreibun einer
g
Schlepp
des
ers
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Diese Angebote werden dann an die Reederei
weitergegeben. Sie werden gemeinsam mit der ReedereiInspektion im einzelnen geprüft - insbesondere auf:
- Ankunft / Verfügbarkeit beim Havaristen
- Pfahlzug / Schlepperleistung
- Preis
Gewisse Empfehlungen des VHT über Reputation der
Schlepperfirmen, Erfahrungen in der Vergangenheit usw.
fließen in die Entscheidungsfindung mit ein.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Schließlich wird gemeinsam mit der Reederei
entschieden, welcher Schlepper unter Vertrag genommen
werden soll und in der Regel wird diese Entscheidung
durch den VHT an z.B. MARINT weitergegeben.
Dabei ist ganz entscheidend:
Grundsätzlich ist und bleibt die Reederei
Vertragspartner bei einem solchen Schleppvertrag
NICHT der VHT bzw. die Versicherer !!!
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Es folgt in der Regel eine prompte Bestätigung
seitens MARINT zu dem Schleppvertrag in Form
eines „RECAP“, welches per Email verteilt wird
an:
- den VHT
- die Reederei
Ein solches „RECAP“ sieht etwa so aus:
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge -
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Gleichzeitig wird die Reederei aufgefordert, dieses
„RECAP“ nach Durchsicht und Prüfung zu
unterzeichnen und per Fax oder (eingescannt mit
Unterschrift) per Email an MARINT zurück zu schicken.
….damit ist der Schleppvertrag rechtsverbindlich
zustande gekommen!
Anmerkung: Später folgt dann noch die normale Ausfertigung
des Schleppvertrags auf den BIMCO Vordrucken, welche
schließlich
auf
dem
regulären
Postwege
zwecks
Gegenzeichnung an die Reederei verschickt werden. Meistens
läuft dies auch über den VHT.
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge …und meistens kommt der Schleppzug auch an...
Hilfeleistung
– Kommerzielle Schleppverträge Das war‘s für‘s Erste…..
Danke für‘s
Zuhören !!!