Vortrag Herr Bettmann

Schulung der Deichfachberater
Magdeburg, 2015
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz
Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
Dr.-Ing. Thomas Bettmann
Deichmeisterei / Hochwasserschutz Rheinhessen / Nahe
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 1
Inhaltsverzeichnis
1. Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
2. Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser
3. Verteidigung und Sicherung von Deichen
4. Einsatz von Hochwasserrückhaltungen
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 2
BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZGESETZ LBKG - RLP
Brand- und Katastrophenschutzgesetz
LBKG - RLP
10. November 2015
Folie 3
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
§1
Zweck und Anwendungsbereich
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender
Maßnahmen
(2)
1.
gegen Brandgefahren (Brandschutz),
2.
gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und
3.
gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).
Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften
gewährleistet sind.
(3)
Auf Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des
Bundesgrenzschutzes finden die §§ 15 und 33 keine Anwendung.
(4) Der Brandschutz, die allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die
Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche
Maßnahmen ergänzen.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 4
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
§2
Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind:
1.
die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
2.
die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
3.
die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4.
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des
Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden
Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz.
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der
Selbstverwaltung.
(3)
(4)
Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der
Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion und dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium wahrgenommen.
Die Aufgabenträger haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres
jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen.
Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben
sollen über ihre Zuständigkeiten und die Amtshilfe hinaus die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, soweit nicht die Erfüllung dringender
eigener Aufgaben vorrangig ist.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 5
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
§ 24
Einsatzleitung
(1) Die Einsatzleitung hat
1.
der Bürgermeister,
2.
der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind
und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat
erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,
3.
der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des
§6 Nr. 1,
4.
(2)
(3)
(4)
oder ein Beauftragter.
Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen.
In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist das für den Brand- und
Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen
bestimmen.
……
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 6
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
§ 25
Befugnisse der Einsatzleitung
(1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur
Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem
Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu
berücksichtigen. ….
Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder
anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder
einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne
Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1
erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles
(2)
(3)
des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem
Einsatzleiter angeordnet werden.
Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen
haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst
veranlassen kann.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 7
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – und LWG RLP
Behördliche Gefahrenabwehr und
Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser
ist nach § 81 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 3, 4 und 5 des LBKG
Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise;
sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 8
RAHMEN- ALARM- UND EINSATZPLAN – HOCHWASSER (RAEP)
Rahmen –
Alarm- und Einsatzplan
– Hochwasser –
10. November 2015
Folie 9
RAEP Hochwasser - Gliederung
10. November 2015
Folie 10
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Grundsätzlich regelt der örtliche Alarm- und Einsatzplan (AEP)
„Wer was zu welchem Zeitpunkt macht“.
Im Alarm- und Einsatzplan ist die örtliche Betroffenheit bei Hochwasser dargestellt
und die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 11
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
• Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge
• eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination
• systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen
• Gewährleistung der Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und
Hilfskräfte gewährleisten.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 12
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Definition Schadensereignis
Der RAEP Hochwasser orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen eines
Hochwassers an Flüssen:
Vorhersehbares Schadensereignis
Großflächiges Schadensereignis
Überschreitet Verwaltungsgrenzen
i.d.R. mehrtägiges Schadensereignis
hoher Bedarf an Einsatzkräften und Material
10. November 2015
Folie 13
RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwassergefahrenkarten
Hochwassergefahrenkarten
veranschaulichen die Ausdehnung von Hochwasser, die Überflutungstiefe und die Gefährdung
für mindestens drei unterschiedliche Fälle: Häufige, seltene, extreme Hochwasser.
HQ10
HQ100
HQExtrem
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 14
RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwasserrisikokarten
Hochwasserrisikokarten
geben einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Menschen, welche Industrie (speziell
auch der IVU-Betriebe die mit wassergefährdeten Stoffen arbeiten), welche Infrastruktur und
welche Schutzgebiete von Hochwasser betroffen sind.
HQ10
HQ100
HQExtrem
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 15
RAEP - TEIL A: Allgemeines - Deichbruchszenarien
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 16
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Hochwassermeldedienst
Hochwassermeldedienst
Hochwassermeldezentrum Rhein
für den Rhein
Hochwassermeldezentrum Mosel
für Mosel, Saar, Sauer, Our
Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg
für Nahe, Glan, Lahn, Sieg
Abwehrmaßnahmen richten sich nach der Hochwasserprognose
10. November 2015
Folie 17
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
•
Im Rahmen - Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ sind 5 Alarmstufen
vorgesehen.
•
Festlegung von Alarmstufen berücksichtigt unterschiedlichen Gefahrenlagen bei
Hochwasser.
•
Für jede Alarmstufe sind die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu
planen und festzuschreiben.
Die jeweilige Alarmstufe ist auszulösen, wenn
(nach der Prognose) am Pegel _____________
die Höhe von _______
m - mit steigender Tendenz - in _____Stunden erreicht
wird,
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 18
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Organisation
Ebene Kreis:
Alarmstufe 4 - 5
Ebene Verbandsgemeinde:
Alarmstufe 1 - 3
10. November 2015
Folie 19
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Presse- und Medienarbeit
für jede Alarmstufe ein Leiter der Presse- und Medienarbeit festzulegen
Dieser Leiter ist dafür verantwortlich, dass das Informationsrecht der Presse
alleine durch ihn erfüllt wird
10. November 2015
Folie 20
Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser
Grundsätze für den Umgang mit der Presse:
•
Die Presse ist unser “Freund”,
sie hilft uns Informationen schnell und breitflächig weiterzugeben
•
Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe zu prüfen, welche Informationen für die Presse
wichtig sind
•
Pressearbeit hat einen hohen Stellenwert und ist genauso wichtig wie der eigentliche
Einsatz
•
Informationen sind früh und gezielt an die Presse weiterzugeben
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 21
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Wissen
Erkennen
Handeln
http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7827/
10. November 2015
Folie 22
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Deiche
Die Deichbeobachtung ist die Grundlage zur Einschätzung des Gesamtrisikos und zur
Festlegung geeigneter Verteidigungsmaßnahmen.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 23
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Deichbeobachtung
sehr gefährlich
dient dem frühzeitigen Erkennen
von Schäden im oder am Deich.
gefährlich
eher ungefährlich
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 24
Verteidigung und Sicherung von Deichen - Beobachtungsmatrix
Durch Feststellung von Art und Ort eines Wasseraustrittes oder
einer Verformung kann die Gefährdungseinstufung erfolgen.
10. November 2015
Folie 25
Verteidigung und Sicherung von Deichen –
Erkennen – Sickerwasseraustritt in der Böschung
Klares Sickerwasser i.d.
Böschung des Bermenweges
Klares Sickerwasser im unteren
Böschungdrittel
Klares Sickerwasser oberhalb
des Bermenweges
Klares Sickerwasser im oberen
Bereich der Deichböschung
problematisch
• wenn Sickerwasseraustritte hoch am
Deich
• Überströmung kann Bermenweg
aufweichen und unbefahrbar machen.
• Deichverteidigung ist gefährdet.
Austritt von trübem Sickerwasser
(punktuell)
Schneller Anstieg der
Sickerwassermengen
gefährlich
• Austrag von Feinteilen gefährdet die
Standsicherheit des Deiches
• Plötzliche Verstärkung der
Sickerwasseraustritte ist möglich
• Die innere Erosion des Deiches ist
von außen nicht zu erkennen
Austritt von trübem Sickerwasser
(flächig)
Schneller Anstieg der
Sickerwassermengen
sehr gefährlich
bei Materialaustrag in deutlichen Mengen
oder bei Verformungen an der luftseitigen
Böschung ist die Standsicherheit akut
gefährdet.
ungefährlich
wenn Sickerwasseraustritte nicht
ansteigen und keine Trübung zeigen
10. November 2015
Folie 26
Handeln – Stützung des Deiches von der Landseite
mit Sandsäcken und Sickerrost
Vorgehensweise:
• eignet sich besser bei lokal begrenzter oder schlecht erreichbarer Schwachstelle
• zunächst Sickerrost herstellen (z. B. gekreuztes Astwerk oder Stangen, Buschwerk,
Filtermatten nur bei Freigabe durch Fachmann) zur Ableitung des Sickerwassers
• Aufbau von unten nach oben beginnend am Deichfuss
10. November 2015
Folie 27
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Die Einsatzleitung der Deichverteidigung
obliegt
den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten!
Die SGD Süd hat die Aufgabe
•
bei der Deichverteidigung technisch zu
beraten
•
Dokumentation des Hochwassers
(Fixierung von WSP)
•
die Hochwasserrückhaltemaßnahmen zu
betreiben.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
§ 81 LWG
Wasserwehr, Deichverteidigung
(1) Kreisfreie Städte, verbandsfreie
Gemeinden und Verbandsgemeinden, die
erfahrungsgemäß von Wassergefahren
bedroht sind, haben durch entsprechende
Ausstattung der Feuerwehr oder anderer
geeigneter technischer Einrichtungen als
Wasserwehr für eine ausreichende
technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und
Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. Dabei dürfen
Vordeiche nicht erhöht werden. Sie haben
die dafür erforderlichen technischen
Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten.
(2) Auf die Wasserwehr und die Abwehr
von Wassergefahren finden die Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes entsprechende Anwendung.
Die obere Wasserbehörde unterstützt die
kreisfreien Städte, verbands-freien
Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der
Beobachtung der öffentlichen
Hochwasserschutzanlagen und berät sie bei
der Abwehr von Wassergefahren.
10. November 2015
Folie 28
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
10. November 2015
Folie 29
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
10. November 2015
Folie 30
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
10. November 2015
Folie 31
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
10. November 2015
Folie 32
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 33
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Einsatz der Rückhaltemaßnahmen RLP
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 34
RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Hochwasserrückhalteflächen
Die SGD Süd halten zur Kappung des Hochwasserscheitels des Rheins Hochwasserrückhalteflächen bereit.
Der Einsatz dieser Hochwasserrückhalteflächen
unterliegt der jeweiligen SGD Süd nach genau definierten Einsatzkriterien.
Die Gemeinden/Bürgermeister haben im Hochwasserfall darauf keinen
Einfluss.
Das bedeutet, dass beim Eintreten der Bedingungen die Polder eingesetzt
werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf.
Für jede Polderfläche ist ein eigener Alarmplan aufgestellt. Dieser regelt die die Informationsweitergabe der SGD
und regelt weitere Maßnahmen, auch unter Einbeziehung der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Es ist darauf
zu achten, dass zur Räumung bzw. Evakuierung der Polder ggf. Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigt werden.
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 35
Technischer Hochwasserschutz
Hochwasserrückhaltung / Polder
durch
Fortschreibung
/ Konkretisierung
der HWS•
Vertrag
zwischen Deutschland
und Frankreich
Konzeptionen56insgesamt
25 Maßnahmen:
Mio m³ in Frankreich
Ingelheim
Bodenheim/Laubenheim
Schaffung von
Retentionsraum
170 Mio m³ in Deutschland
einsatzbereit
Worms-Mittlerer Busch
•
Verwaltungsabkommen
in Deutschland
Frankreich:
58 Mio.
m³ ~ 58 Mio. m³
126 Mio m³ Baden – Württemberg
44 Mio m³168
Rheinland
Baden-Württemb.:
Mio. m³– Pfalz
~ 67 Mio. m³
Kappung der
Wellenspitze
Mechtersheim
Wörth/Jockgrim
Rheinschanzinsel
Kofinanzierung Hessen
Rheinland-Pfalz:
Insgesamt:
61 Mio. m³
~ 51 Mio. m³
287 Mio. m³ ~ 176 Mio. m³
Polder Söllingen/Greffern
Vergrößerung
der Jährlichkeit
Söllingen/Greffern: einsatzbereit, 12,0 Mio. m³
(60-..►..120-.. ►.200-)
Kulturwehr Kehl:
einsatzbereit, 37,0 Mio. m³
Polder Altenheim:
einsatzbereit, 17,6 Mio. m³
Maßnahme 90 m Streifen
10. November 2015
Folie 36
Technischer Hochwasserschutz
Hochwasserrückhaltung / Polder
Ingelheim: einsatzbereit, 4,5 Mio. m³
Bodenheim/Laubenheim: einsatzbereit, 6,7 Mio. m³
zusätzl. Reserveraum Eich-Guntersblum: in Plan., ca. 29 Mio. m³
Worms-Mittlerer Busch: einsatzbereit, 2,1 Mio. m³
Petersau-Bannen: in Planung, 1,2 Mio. m³
Waldsee/Altrip/Neuhofen: im Klageverfahren, 9,0 Mio. m³
Kollerinsel: einsatzbereit, 6,1 Mio. m³
Flotzgrün: einsatzbereit , 5,1 Mio. m³
Mechtersheim: einsatzbereit ab Juni 2013, 3,6 Mio. m³
zusätzl. Reserveraum Hördter Rheinaue: in Plan., ca. 32 Mio. m³
Wörth/Jockgrim: einsatzbereit ab Mai 2013, 18,05 Mio. m³
Daxlander Au: einsatzbereit, 5,0 Mio. m³
Mitte 2013: rund 51 Mio. m³ von 61,35 Mio. m³ einsatzbereit
10. November 2015
Folie 37
- - -Dienststelle MZ - - - - - - - - - Dienststelle Speyer - - - - -
RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES
Einsatz der Hochwasserrückhaltung
Ingelheim
Einsatz Ingelheim = Pegel Kaub
Startzeitpunkt für Ingelheim = 6,90 m
Bodenheim/Laubenheim
Einsatz Bodenheim-Laubenheim = Pegel Mainz
Startzeitpunkt für Bodenheim-Laubenheim = 7,00 m
Worms-Mittlerer Busch
Einsatz Kollerinsel =
Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 10 Stunden
Einsatz Flotzgrün =
Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 6 Stunden
Einsatz Mechtersheim =
Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 4 Stunden
Ist eine der Vorbedingungen erfüllt =
Einsatzkriterium erfüllt =
Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0
„Automatisch“ durch Überströmung Vordeich bei
Pegel Maxau > 8,45 m
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 38
RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES
Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Betriebsvorschrift
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 39
RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES
Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 40
RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES
Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 41
Hochwasser Juni 2013 - Polder Ingelheim
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 42
Hochwasser 2013
Eingesetzte Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein
Ingelheim
Bürgerweide
Mittlerer Busch
Bodenheim/
Laubenheim
Einsatzkriterien erreicht für
eingesetztes
Volumen
Polder Ingelheim
2,5 Mio. m³
Worms Mittlerer Busch
1 Mio. m³
Worms Bürgerweide
1 Mio. m³
Daxlander-Au
Polder Erstein
4 Mio. m³
7,8 Mio. m³
Stauhaltung Straßburg
5,0 Mio. m³
Kulturwehr Kehl
23,0 Mio. m³
Polder Altenheim
9,0 Mio. m³
Summe der eingesetzten
Hochwasserrückhaltungen am
Oberrhein
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
rund 53 Mio. m³
10. November 2015
Folie 43
Hochwasser 2013
Auswirkungen Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein
Kaub
Mainz
Ingelheim
Bodenheim/
Laubenheim
Scheitelwasserstand (in cm)
Worms
gemessen
Bürgerweide
Mittlerer Busch
Speyer
berechnet
mit
Rückhaltungen
ohne
Rückhaltungen
Abminderung
Köln
765
776
11
Andernach
722
731
9
Koblenz
635
645
10
Kaub
719
732
13
Mainz
682
693
11
Worms
708
723
15
Speyer
837
863
26
Maxau
869
893
24
Pegel
Maxau
Pegel
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 44
Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
Es ist leichter Deiche und Hochwasserrückhaltungen zu bauen,
als darauf zu hoffen,
dass der Mensch Vernunft annimmt. (Kästner/Bettmann)
Pegel Kaub: Scheitelabminderung ca. 13 cm)
750
ber. Scheitel ohne Maßnahmen:
732 cm
Abfluss (m³/s)
700
gem. Scheitel (mit Wirkung der
Maßnahmen): 719 cm
650
600
550
500
02.06.2013
03.06.2013
04.06.2013
05.06.2013
06.06.2013
07.06.2013
08.06.2013
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
Folie 45