Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Dr.-Ing. Thomas Bettmann Deichmeisterei / Hochwasserschutz Rheinhessen / Nahe Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 1 Inhaltsverzeichnis 1. Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 2. Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser 3. Verteidigung und Sicherung von Deichen 4. Einsatz von Hochwasserrückhaltungen Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 2 BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZGESETZ LBKG - RLP Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 10. November 2015 Folie 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen (2) 1. gegen Brandgefahren (Brandschutz), 2. gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und 3. gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz). Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. (3) Auf Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Bundesgrenzschutzes finden die §§ 15 und 33 keine Anwendung. (4) Der Brandschutz, die allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 4 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind: 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe, 2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe, 3. die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und 4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz. (2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. (3) (4) Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium wahrgenommen. Die Aufgabenträger haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen. Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben sollen über ihre Zuständigkeiten und die Amtshilfe hinaus die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, soweit nicht die Erfüllung dringender eigener Aufgaben vorrangig ist. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung hat 1. der Bürgermeister, 2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges, 3. der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des §6 Nr. 1, 4. (2) (3) (4) oder ein Beauftragter. Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen. In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen. …… Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 6 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 25 Befugnisse der Einsatzleitung (1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. …. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles (2) (3) des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden. Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 7 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – und LWG RLP Behördliche Gefahrenabwehr und Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser ist nach § 81 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 3, 4 und 5 des LBKG Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise; sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 8 RAHMEN- ALARM- UND EINSATZPLAN – HOCHWASSER (RAEP) Rahmen – Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser – 10. November 2015 Folie 9 RAEP Hochwasser - Gliederung 10. November 2015 Folie 10 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Grundsätzlich regelt der örtliche Alarm- und Einsatzplan (AEP) „Wer was zu welchem Zeitpunkt macht“. Im Alarm- und Einsatzplan ist die örtliche Betroffenheit bei Hochwasser dargestellt und die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 11 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines • Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge • eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination • systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen • Gewährleistung der Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und Hilfskräfte gewährleisten. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 12 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Definition Schadensereignis Der RAEP Hochwasser orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen eines Hochwassers an Flüssen: Vorhersehbares Schadensereignis Großflächiges Schadensereignis Überschreitet Verwaltungsgrenzen i.d.R. mehrtägiges Schadensereignis hoher Bedarf an Einsatzkräften und Material 10. November 2015 Folie 13 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwassergefahrenkarten Hochwassergefahrenkarten veranschaulichen die Ausdehnung von Hochwasser, die Überflutungstiefe und die Gefährdung für mindestens drei unterschiedliche Fälle: Häufige, seltene, extreme Hochwasser. HQ10 HQ100 HQExtrem Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 14 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikokarten geben einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Menschen, welche Industrie (speziell auch der IVU-Betriebe die mit wassergefährdeten Stoffen arbeiten), welche Infrastruktur und welche Schutzgebiete von Hochwasser betroffen sind. HQ10 HQ100 HQExtrem Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 15 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Deichbruchszenarien Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 16 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Hochwassermeldedienst Hochwassermeldedienst Hochwassermeldezentrum Rhein für den Rhein Hochwassermeldezentrum Mosel für Mosel, Saar, Sauer, Our Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg für Nahe, Glan, Lahn, Sieg Abwehrmaßnahmen richten sich nach der Hochwasserprognose 10. November 2015 Folie 17 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines • Im Rahmen - Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ sind 5 Alarmstufen vorgesehen. • Festlegung von Alarmstufen berücksichtigt unterschiedlichen Gefahrenlagen bei Hochwasser. • Für jede Alarmstufe sind die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und festzuschreiben. Die jeweilige Alarmstufe ist auszulösen, wenn (nach der Prognose) am Pegel _____________ die Höhe von _______ m - mit steigender Tendenz - in _____Stunden erreicht wird, Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 18 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Organisation Ebene Kreis: Alarmstufe 4 - 5 Ebene Verbandsgemeinde: Alarmstufe 1 - 3 10. November 2015 Folie 19 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Presse- und Medienarbeit für jede Alarmstufe ein Leiter der Presse- und Medienarbeit festzulegen Dieser Leiter ist dafür verantwortlich, dass das Informationsrecht der Presse alleine durch ihn erfüllt wird 10. November 2015 Folie 20 Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser Grundsätze für den Umgang mit der Presse: • Die Presse ist unser “Freund”, sie hilft uns Informationen schnell und breitflächig weiterzugeben • Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe zu prüfen, welche Informationen für die Presse wichtig sind • Pressearbeit hat einen hohen Stellenwert und ist genauso wichtig wie der eigentliche Einsatz • Informationen sind früh und gezielt an die Presse weiterzugeben Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 21 Verteidigung und Sicherung von Deichen Verteidigung und Sicherung von Deichen Wissen Erkennen Handeln http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7827/ 10. November 2015 Folie 22 Verteidigung und Sicherung von Deichen Deiche Die Deichbeobachtung ist die Grundlage zur Einschätzung des Gesamtrisikos und zur Festlegung geeigneter Verteidigungsmaßnahmen. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 23 Verteidigung und Sicherung von Deichen Deichbeobachtung sehr gefährlich dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden im oder am Deich. gefährlich eher ungefährlich Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 24 Verteidigung und Sicherung von Deichen - Beobachtungsmatrix Durch Feststellung von Art und Ort eines Wasseraustrittes oder einer Verformung kann die Gefährdungseinstufung erfolgen. 10. November 2015 Folie 25 Verteidigung und Sicherung von Deichen – Erkennen – Sickerwasseraustritt in der Böschung Klares Sickerwasser i.d. Böschung des Bermenweges Klares Sickerwasser im unteren Böschungdrittel Klares Sickerwasser oberhalb des Bermenweges Klares Sickerwasser im oberen Bereich der Deichböschung problematisch • wenn Sickerwasseraustritte hoch am Deich • Überströmung kann Bermenweg aufweichen und unbefahrbar machen. • Deichverteidigung ist gefährdet. Austritt von trübem Sickerwasser (punktuell) Schneller Anstieg der Sickerwassermengen gefährlich • Austrag von Feinteilen gefährdet die Standsicherheit des Deiches • Plötzliche Verstärkung der Sickerwasseraustritte ist möglich • Die innere Erosion des Deiches ist von außen nicht zu erkennen Austritt von trübem Sickerwasser (flächig) Schneller Anstieg der Sickerwassermengen sehr gefährlich bei Materialaustrag in deutlichen Mengen oder bei Verformungen an der luftseitigen Böschung ist die Standsicherheit akut gefährdet. ungefährlich wenn Sickerwasseraustritte nicht ansteigen und keine Trübung zeigen 10. November 2015 Folie 26 Handeln – Stützung des Deiches von der Landseite mit Sandsäcken und Sickerrost Vorgehensweise: • eignet sich besser bei lokal begrenzter oder schlecht erreichbarer Schwachstelle • zunächst Sickerrost herstellen (z. B. gekreuztes Astwerk oder Stangen, Buschwerk, Filtermatten nur bei Freigabe durch Fachmann) zur Ableitung des Sickerwassers • Aufbau von unten nach oben beginnend am Deichfuss 10. November 2015 Folie 27 Verteidigung und Sicherung von Deichen Die Einsatzleitung der Deichverteidigung obliegt den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten! Die SGD Süd hat die Aufgabe • bei der Deichverteidigung technisch zu beraten • Dokumentation des Hochwassers (Fixierung von WSP) • die Hochwasserrückhaltemaßnahmen zu betreiben. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz § 81 LWG Wasserwehr, Deichverteidigung (1) Kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die erfahrungsgemäß von Wassergefahren bedroht sind, haben durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. Dabei dürfen Vordeiche nicht erhöht werden. Sie haben die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten. (2) Auf die Wasserwehr und die Abwehr von Wassergefahren finden die Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Die obere Wasserbehörde unterstützt die kreisfreien Städte, verbands-freien Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Beobachtung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und berät sie bei der Abwehr von Wassergefahren. 10. November 2015 Folie 28 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell 10. November 2015 Folie 29 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell 10. November 2015 Folie 30 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell 10. November 2015 Folie 31 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell 10. November 2015 Folie 32 Verteidigung und Sicherung von Deichen Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 33 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Einsatz der Rückhaltemaßnahmen RLP Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 34 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Hochwasserrückhalteflächen Die SGD Süd halten zur Kappung des Hochwasserscheitels des Rheins Hochwasserrückhalteflächen bereit. Der Einsatz dieser Hochwasserrückhalteflächen unterliegt der jeweiligen SGD Süd nach genau definierten Einsatzkriterien. Die Gemeinden/Bürgermeister haben im Hochwasserfall darauf keinen Einfluss. Das bedeutet, dass beim Eintreten der Bedingungen die Polder eingesetzt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf. Für jede Polderfläche ist ein eigener Alarmplan aufgestellt. Dieser regelt die die Informationsweitergabe der SGD und regelt weitere Maßnahmen, auch unter Einbeziehung der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Es ist darauf zu achten, dass zur Räumung bzw. Evakuierung der Polder ggf. Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigt werden. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 35 Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder durch Fortschreibung / Konkretisierung der HWS• Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich Konzeptionen56insgesamt 25 Maßnahmen: Mio m³ in Frankreich Ingelheim Bodenheim/Laubenheim Schaffung von Retentionsraum 170 Mio m³ in Deutschland einsatzbereit Worms-Mittlerer Busch • Verwaltungsabkommen in Deutschland Frankreich: 58 Mio. m³ ~ 58 Mio. m³ 126 Mio m³ Baden – Württemberg 44 Mio m³168 Rheinland Baden-Württemb.: Mio. m³– Pfalz ~ 67 Mio. m³ Kappung der Wellenspitze Mechtersheim Wörth/Jockgrim Rheinschanzinsel Kofinanzierung Hessen Rheinland-Pfalz: Insgesamt: 61 Mio. m³ ~ 51 Mio. m³ 287 Mio. m³ ~ 176 Mio. m³ Polder Söllingen/Greffern Vergrößerung der Jährlichkeit Söllingen/Greffern: einsatzbereit, 12,0 Mio. m³ (60-..►..120-.. ►.200-) Kulturwehr Kehl: einsatzbereit, 37,0 Mio. m³ Polder Altenheim: einsatzbereit, 17,6 Mio. m³ Maßnahme 90 m Streifen 10. November 2015 Folie 36 Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder Ingelheim: einsatzbereit, 4,5 Mio. m³ Bodenheim/Laubenheim: einsatzbereit, 6,7 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Eich-Guntersblum: in Plan., ca. 29 Mio. m³ Worms-Mittlerer Busch: einsatzbereit, 2,1 Mio. m³ Petersau-Bannen: in Planung, 1,2 Mio. m³ Waldsee/Altrip/Neuhofen: im Klageverfahren, 9,0 Mio. m³ Kollerinsel: einsatzbereit, 6,1 Mio. m³ Flotzgrün: einsatzbereit , 5,1 Mio. m³ Mechtersheim: einsatzbereit ab Juni 2013, 3,6 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Hördter Rheinaue: in Plan., ca. 32 Mio. m³ Wörth/Jockgrim: einsatzbereit ab Mai 2013, 18,05 Mio. m³ Daxlander Au: einsatzbereit, 5,0 Mio. m³ Mitte 2013: rund 51 Mio. m³ von 61,35 Mio. m³ einsatzbereit 10. November 2015 Folie 37 - - -Dienststelle MZ - - - - - - - - - Dienststelle Speyer - - - - - RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung Ingelheim Einsatz Ingelheim = Pegel Kaub Startzeitpunkt für Ingelheim = 6,90 m Bodenheim/Laubenheim Einsatz Bodenheim-Laubenheim = Pegel Mainz Startzeitpunkt für Bodenheim-Laubenheim = 7,00 m Worms-Mittlerer Busch Einsatz Kollerinsel = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 10 Stunden Einsatz Flotzgrün = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 6 Stunden Einsatz Mechtersheim = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 4 Stunden Ist eine der Vorbedingungen erfüllt = Einsatzkriterium erfüllt = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 „Automatisch“ durch Überströmung Vordeich bei Pegel Maxau > 8,45 m Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 38 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Betriebsvorschrift Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 39 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 40 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 41 Hochwasser Juni 2013 - Polder Ingelheim Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 42 Hochwasser 2013 Eingesetzte Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Ingelheim Bürgerweide Mittlerer Busch Bodenheim/ Laubenheim Einsatzkriterien erreicht für eingesetztes Volumen Polder Ingelheim 2,5 Mio. m³ Worms Mittlerer Busch 1 Mio. m³ Worms Bürgerweide 1 Mio. m³ Daxlander-Au Polder Erstein 4 Mio. m³ 7,8 Mio. m³ Stauhaltung Straßburg 5,0 Mio. m³ Kulturwehr Kehl 23,0 Mio. m³ Polder Altenheim 9,0 Mio. m³ Summe der eingesetzten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz rund 53 Mio. m³ 10. November 2015 Folie 43 Hochwasser 2013 Auswirkungen Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Kaub Mainz Ingelheim Bodenheim/ Laubenheim Scheitelwasserstand (in cm) Worms gemessen Bürgerweide Mittlerer Busch Speyer berechnet mit Rückhaltungen ohne Rückhaltungen Abminderung Köln 765 776 11 Andernach 722 731 9 Koblenz 635 645 10 Kaub 719 732 13 Mainz 682 693 11 Worms 708 723 15 Speyer 837 863 26 Maxau 869 893 24 Pegel Maxau Pegel Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 44 Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Es ist leichter Deiche und Hochwasserrückhaltungen zu bauen, als darauf zu hoffen, dass der Mensch Vernunft annimmt. (Kästner/Bettmann) Pegel Kaub: Scheitelabminderung ca. 13 cm) 750 ber. Scheitel ohne Maßnahmen: 732 cm Abfluss (m³/s) 700 gem. Scheitel (mit Wirkung der Maßnahmen): 719 cm 650 600 550 500 02.06.2013 03.06.2013 04.06.2013 05.06.2013 06.06.2013 07.06.2013 08.06.2013 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz 10. November 2015 Folie 45
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