Perspektive Arbeit 75 % schüsse bis zu Lohnkostenzu Individuelle Wir beraten Sie gerne: Begleitung g Ute Jürrens Tel: 05151 - 909 205 Fax: 05151 - 7815 599 Mail: [email protected] Kristin Gärtner Tel: 05151/909 206 Fax: 05151 - 7815 599 Mail: [email protected] Qualifizierun Perspektive Arbeit Job g Nachcoachin Erfolg Dagmar Priesett Projektleiterin Tel: 05151/909 818 Fax: 05151 - 7815 599 Mail: [email protected] nen Chancen eröff Arbeitskraft Das ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Das Projekt „Perspektive Arbeit“ wird im Rahmen des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Herausgeber Förderung der Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen Jobcenter Hameln-Pyrmont Süntelstraße 5 31785 Hameln Telefon: 05151 / 7815-4 (Hotline) E-Mail: [email protected] Stand: Januar 2016 www.jobcenter-Hameln-Pyrmont.de Informationen für den Arbeitgeber erPerspektive betrieblichen Anforderungen Arbeit Perspektive Arbeit ist ein Regionalprojekt des Jobcenter Hameln-Pyrmont zur Integration von Langist ein Regionalprojekt des Jobcenters zeitarbeitslosen in den allgemeinen ArbeitsHamelnPyrmont zur Integration von markt. Förderelemente Förderelemente Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: 24 Monate 24 Monate (inkl. 6 Monate Nachbeschäftigungszeit) (inkl. 6 Monate Förderdauer: Nachbeschäftigungszeit) längstens 18 Monate Förderdauer: Förderhöhe: maximal 18 Monate 6 Monate: 75 % Förderhöhe: 9 Monate: 50 % 75 % 6 Monate: 3 Monate: 25 % 50 % 9 Monate: zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit aus Es wird im Rahmen des ESFMitteln des Europäischen Sozialfonds der Bundesprogramms Abbau Europäischen Union undzum des Bundesministevon aus riumsLangzeitarbeitslosigkeit für Arbeit und Soziales gefördert. Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union unddieses des Ihnen als Arbeitgeber bieten wir über Bundesministeriums für Unterstützung, Arbeit und Programm eine umfassende Soziales wenn Sie gefördert. einen langzeitarbeitslosen Men- Programm und Perspektive Arbeit: Nutzen Sie dieses Angebot. „Das Programm für Menschen mit Mut, Unternehmer mit Voraussicht – gemeinsam die Wirtschaftsregion Weserbergland voranbringen.“ 3 Monate: 25 % Intensivförderung Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: Intensivförderung schen sozialversicherungspflichtig bei sich Ihnen einstellen.als Arbeitgeber bieten wir Nutzen Sie dieses Angebot. Sie gewinnen damit für ihr Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die motiviert und dankbar für eine neueIHK Chance Dr. Dorothea Schulz, Hameln sind. zum Lohnkostenzuschüsse Regelförderung Regelförderung Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es wird im Rahmen des Bundesprogramms über das ESF-Bundesprogramm umfassende Unterstützung, einen Sie gewinnen damit für ihr Unternehmen langzeitarbeitslosen Menschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die motiviert und dankbar für eine neue Chansozialversicherungspflichtig bei ce sind. sich zu beschäftigen. Lohnkostenzuschüsse Coaching als besondere Hilfe: Hilfe Coaching als besondere Beratung bei während o Beratung beiallen allenFragen Fragen während der Programmteilnahme der Programmteilnahme o Hilfen bei Antragstellungen Hilfen bei Antragstellungen o Unterstützung mit dem Ziel, das zu Beschäftigungsverhältnis Unterstützung mit dem Ziel, das stabilisieren Beschäftigungsverhältnis zu o stabilisieren Abstimmung der betrieblichen Anforderungen Abstimmung der betrieblichen Anforderungen mind. 24 bzw. 36 Monate (keine Nachbeschäftigungszeit) Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: Förderdauer: mind. 24 bzw. 36 Monate 24 bzw. 36 Monate (keine Nachbeschäftigungszeit) Förderhöhe: Förderdauer: 12 Monate: 75 %36 Monate 24 bzw. 12 Monate: 65 % Förderhöhe: 12 Monate: 50 % 75 % 12 Monate: 12 Monate: 65 % 12 Monate: 50 % Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein oder einen Zeitraum von mindestens 24 Voraussetzungen: Monaten umfassen. Die vereinbarte Arbeitsz darfDas eine wöchentliche von Arbeitsverhältnis mussArbeitszeit unbefristet sein 20 Stunden unterschreiten oder einen nicht Zeitraum von mindestens 24 Monaten umfassen. Die vereinbarte Arbeitszeit darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht unterschreiten.
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