Perspektive Arbeit

Perspektive Arbeit
75 %
schüsse bis zu
Lohnkostenzu
Individuelle
Wir beraten Sie gerne:
Begleitung
g
Ute Jürrens
Tel: 05151 - 909 205
Fax: 05151 - 7815 599
Mail: [email protected]
Kristin Gärtner
Tel: 05151/909 206
Fax: 05151 - 7815 599
Mail: [email protected]
Qualifizierun
Perspektive
Arbeit
Job
g
Nachcoachin
Erfolg
Dagmar Priesett
Projektleiterin
Tel: 05151/909 818
Fax: 05151 - 7815 599
Mail: [email protected]
nen
Chancen eröff
Arbeitskraft
Das ESF Bundesprogramm
für Langzeitarbeitslose
Das Projekt „Perspektive Arbeit“ wird im Rahmen des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Herausgeber
Förderung der Beschäftigung
langzeitarbeitsloser Menschen
Jobcenter Hameln-Pyrmont
Süntelstraße 5
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 7815-4 (Hotline)
E-Mail: [email protected]
Stand: Januar 2016
www.jobcenter-Hameln-Pyrmont.de
Informationen für den Arbeitgeber
erPerspektive
betrieblichen Anforderungen
Arbeit
Perspektive Arbeit
ist ein Regionalprojekt des Jobcenter
Hameln-Pyrmont zur Integration von Langist ein Regionalprojekt des Jobcenters
zeitarbeitslosen in den allgemeinen ArbeitsHamelnPyrmont zur Integration von
markt.
Förderelemente
Förderelemente
Dauer
des
Beschäftigungsverhältnisses:
Dauer
des
Beschäftigungsverhältnisses:
24 Monate
24 Monate
(inkl. 6 Monate
Nachbeschäftigungszeit)
(inkl. 6 Monate
Förderdauer:
Nachbeschäftigungszeit)
längstens
18 Monate
Förderdauer:
Förderhöhe:
maximal 18 Monate
6 Monate:
75 %
Förderhöhe:
9 Monate:
50 % 75 %
6 Monate:
3 Monate:
25 % 50 %
9 Monate:
zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit aus
Es
wird im Rahmen des
ESFMitteln des Europäischen Sozialfonds der
Bundesprogramms
Abbau
Europäischen Union undzum
des Bundesministevon
aus
riumsLangzeitarbeitslosigkeit
für Arbeit und Soziales gefördert.
Mitteln des Europäischen Sozialfonds
der
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Union
unddieses
des
Ihnen als
Arbeitgeber bieten
wir über
Bundesministeriums
für Unterstützung,
Arbeit und
Programm eine umfassende
Soziales
wenn Sie gefördert.
einen langzeitarbeitslosen Men-
Programm und Perspektive Arbeit:
Nutzen
Sie dieses Angebot.
„Das Programm für Menschen mit Mut,
Unternehmer mit Voraussicht –
gemeinsam die Wirtschaftsregion
Weserbergland voranbringen.“
3 Monate: 25 %
Intensivförderung
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:
Intensivförderung
schen sozialversicherungspflichtig bei sich
Ihnen
einstellen.als Arbeitgeber bieten wir
Nutzen Sie
dieses Angebot.
Sie
gewinnen
damit
für
ihr
Unternehmen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die motiviert und
dankbar
für eine
neueIHK
Chance
Dr. Dorothea
Schulz,
Hameln sind.
zum
Lohnkostenzuschüsse
Regelförderung
Regelförderung
Langzeitarbeitslosen
in
den
allgemeinen
Arbeitsmarkt.
Es wird im Rahmen
des Bundesprogramms
über das ESF-Bundesprogramm
umfassende
Unterstützung,
einen
Sie gewinnen damit
für ihr Unternehmen
langzeitarbeitslosen
Menschen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die
motiviert und dankbar für eine neue Chansozialversicherungspflichtig
bei
ce sind.
sich
zu beschäftigen.
Lohnkostenzuschüsse
Coaching als
besondere
Hilfe: Hilfe
Coaching
als
besondere
Beratung bei
während
o Beratung
beiallen
allenFragen
Fragen
während
der Programmteilnahme
der Programmteilnahme
o Hilfen bei Antragstellungen
 Hilfen bei Antragstellungen
o Unterstützung mit dem Ziel, das
zu
Beschäftigungsverhältnis
Unterstützung mit dem Ziel, das
stabilisieren
Beschäftigungsverhältnis zu
o stabilisieren
Abstimmung der betrieblichen
Anforderungen
 Abstimmung der betrieblichen
Anforderungen
mind. 24 bzw. 36 Monate
(keine
Nachbeschäftigungszeit)
Dauer
des Beschäftigungsverhältnisses:
Förderdauer:
mind. 24 bzw. 36 Monate
24 bzw.
36
Monate
(keine
Nachbeschäftigungszeit)
Förderhöhe:
Förderdauer:
12 Monate:
75 %36 Monate
24 bzw.
12 Monate:
65 %
Förderhöhe:
12 Monate:
50 % 75 %
12 Monate:
12 Monate: 65 %
12 Monate: 50 %
Voraussetzungen:
Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein
oder einen Zeitraum von mindestens 24
Voraussetzungen:
Monaten
umfassen. Die vereinbarte Arbeitsz
darfDas
eine
wöchentliche
von
Arbeitsverhältnis
mussArbeitszeit
unbefristet sein
20 Stunden
unterschreiten
oder einen nicht
Zeitraum
von mindestens
24 Monaten umfassen. Die vereinbarte
Arbeitszeit darf eine wöchentliche Arbeitszeit
von 20 Stunden nicht unterschreiten.