Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages auf ÖKO-PLUS- bzw. Effizienzhaus-Darlehen auf Basis des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ nach den jeweiligen Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und der Thüringer Aufbaubank zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum sowie ggf. eines zusätzlichen vorrangigen TAB-Darlehens Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Formblatts erleichtern und Hinweise zum Verfahren geben. Zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum auf der Basis des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren-Kredit“ gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit Unterstützung des Freistaates Thüringen, der Landkreise und der kreisfreien Städte und der KfW zinsgünstige Darlehen und ggf. ein vorrangiges TAB-Darlehen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Mit der Baumaßnahme darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Bitte füllen Sie nur die weißen Felder des Formblatts aus. Erläuterungen zu den Randnummern: ① Bitte reichen Sie den Antrag einschließlich der erforderlichen Effizienzhaus-Darlehen sowie Darlehen zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen werden durch Tilgungszuschüsse zusätzlich entsprechend dem KfW-Merkblatt gefördert. Die aktuelle Höhe des jeweiligen Tilgungszuschusses für das geförderte energetische Niveau bzw. die geförderte Einzelmaßnahme finden Sie im Internet unter www.kfw.de/151 oder www.kfw.de/152 jeweils unter „Konditionen“. Es wird die bei Antragseingang in der KfW geltende Höhe des Tilgungszuschusses gewährt. ⑥Vorrangiges TAB-Darlehen Die Beleihungswertermittlung des Objektes erfolgt durch die TAB (hierfür fallen keine Kosten an!). Aufgrund des Ergebnisses im Wertgutachten wird der Darlehensbetrag durch die TAB bestimmt, dieser darf jedoch höchstens 60 % des festgesetzten Beleihungswertes betragen (Abrundung auf volle EUR 100). Der aktuelle Zinssatz für 5 oder 10 Jahre kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der TAB erfragt werden. Die TAB kann unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt Ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Anlagen beim Sachgebiet Wohnungsbauförderung des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt ein, in deren Gebiet das Grundstück liegt. Der Auszahlungskurs beträgt 100 %. Die als Antragsteller auftretenden Personen haben sich bei der Abgabe der Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle durch Vorlage der amtlichen Ausweispapiere zu legitimieren (Abgabenordnung u. Geldwäschegesetz). Bereitstellungszinsen: 0,25 % monatlich ab Beginn des 6. Monats, vom Tag des Darlehensangebotes gerechnet, für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. ② Bitte fügen Sie dem Antrag die Unterlagen lt. Anlagenverzeichnis bei. aus. Gewerblich genutzte Flächen sind Büro, Praxis, Laden oder Werkstätten. ③ Antragsberechtigt sind Eigentümerhaushalte von Eigenheimen, ⑧Hierunter fallen nachfolgend gemäß Nr. 2 der Vereinbarung sofern deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet. Bei der Einkommensermittlung nach den §§ 13 bis 15 ThürWoFG erhöhen sich die Freibeträge nach § 15 Abs. 2 ThürWoFG um 60 %. Ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung gilt auch dann als eigengenutzt, wenn sie von den Eltern bzw. Elternteilen, Großeltern bzw. Großelternteilen, Kind bzw. Kindern oder Enkelkind bzw. Enkelkindern des Antragstellers und deren Familien benutzt wird. zwischen dem Freistaat Thüringen und der TAB zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum auf der Basis des KfWProgramms „Energieeffizient Sanieren“: Hinsichtlich der Details für die Maßnahmen wird auf das KfW-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ inkl. damit verbundener Anlage verwiesen. ④ Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Notar anzugeben, damit die TAB diesem die Beurkundungsunterlagen zusenden kann. ⑤ ÖKO-PLUS- bzw. Effizienzhaus-Darlehen Das Darlehen muss mindestens EUR 10.000 betragen (Bagatellgrenze). Es wird in Abhängigkeit von den förderfähigen Kosten gewährt und beträgt bis zu 100% dieser Kosten. Beim ÖKO-PLUSDarlehen darf jedoch der Maximalbetrag von EUR 50.000 je Wohnung sowie beim Effizienzhaus-Darlehen von EUR 100.000 je Wohnung nicht überschritten werden. Das Darlehen ist an rangbereiter Stelle durch Grundschuld am Pfandobjekt zu sichern. Der aktuelle, für zunächst 10 Jahre geltende Zinssatz kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der TAB erfragt werden. Die TAB kann unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt Ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Die Tilgung beträgt 1,7 bzw. 3,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit. Der Auszahlungskurs des Darlehens beträgt 100 %. Bereitstellungszinsen: 0,25 % monatlich ab Beginn des 13. Monats, vom Tag des Darlehensangebotes gerechnet, für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung um max. 24 Monate ist möglich. Die Tilgung beträgt 1,7 bzw. 3,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen. ⑦Bitte weisen Sie die Wohnfläche jeder Wohnung gesondert ⑧ⓐFolgende Einzelmaßnahmen werden gefördert: - Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Optimierung bestehender Heizungsanlagen. ⑧ⓑ Darunter fallen alle energetischen Maßnahmen, die zum Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Niveaus erforderlich sind. Ebenfalls gefördert werden unmittelbar durch die Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster/Haustür, den Einbau von Lüftungsanlagen oder den Heizungsaustausch veranlasste Maßnahmen. Sofern gemäß Programmmerkblatt der KfW ein hydraulischer Abgleich erforderlich ist, ist dessen Durchführung anhand des Formulars Bestätigung des hydraulischen Abgleichs (www.vdzev.de) zu dokumentieren. ⑧ⓒ Beim Ersterwerb muss der Kauf- bzw. ein verbundener Kauf und Werkvertrag eine Haftung des Verkäufers für das vereinbarte KfW-Effizienzhaus-Niveau oder Einzelmaßnahmen gemäß „Bestätigung zum Antrag“ für den Förderkredit sowie die Übergabe der aufzubewahrenden Unterlagen gemäß dem Abschnitt „Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Kreditnehmers“ an den Käufer enthalten. Der Verkäufer hat den Schaden aus der Kündigung des Kreditvertrages zu tragen, wenn die Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-Niveau oder die Einzelmaßnahme nicht erfüllt oder mangels Unterlagen nicht Ausfüllhinweise zum Förderantrag auf ÖKO-PLUS-/Effizienzhaus-Darlehen/vorrangiges TAB-Darlehen, 09.2015 3/1547 (11947) Seite - 2 nachgewiesen werden können und die KfW aus diesen Gründen den Förderkredit vom Darlehensnehmer innerhalb der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit zurück fordert. ⑨ⓐ Hierunter fallen alle nicht nach ⑧ⓐ und ⑧ⓑ förderfähigen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung an und in eigengenutzten Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen [bspw. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z.B. Dachaufbau)]. ⑨ⓑ Baunebenkosten Das sind Kosten für Architektenleistungen, Ingenieurleistungen, Baubetreuung und Baugenehmigung sowie beim Thür. Modernisierungsdarlehen auch Geldbeschaffungskosten und Bauzinsen. Zu den Geldbeschaffungskosten zählen u. a. Auszahlungsverluste (Disagio), Kreditgebühren (wie einmalige Verwaltungskostenbeiträge), Kosten der Grundschuldbestellung (Notar, Grundbuchamt). Zu den Bauzinsen zählen u. a. Zinsen für Darlehen und Zwischenfinanzierungsmittel während der Bauzeit. Bitte weisen Sie die Baunebenkosten jeweils getrennt und anteilig für die energetischen und nicht energetischen Maßnahmen aus. ⑩ Bitte weisen Sie die Darlehen einzeln aus. Siehe dazu auch das Anlagenverzeichnis. ⑪ Geben Sie die Fremdmittel (insbesondere Kapitalmarktund Bauspardarlehen) die zur Deckung der Gesamtkosten erforderlich sind, einzeln an. ⑫ Das können Fördermittel aus Programmen des Bundes und/oder des Landes, wie Dorferneuerung, Städtebau, Denkmalschutz u. ä. sein. ⑬ Zur Deckung der Gesamtkosten müssen Eigenleistungen in angemessener Höhe erbracht werden. Als angemessen gelten mindestens 20 % der Gesamtkosten der Baumaßnahme. Bei der Förderung von Haushalten mit drei und mehr Kindern und Haushalten ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist, gilt eine Eigenleistung von mindestens 10% der Gesamtkosten als angemessen. Der Wert der Selbsthilfe wird beim ÖKO-PLUS- bzw. Effizienzhaus-Darlehen nicht als Eigenleistung anerkannt. ⑭ Die Summe Gesamtfinanzierung (5.1 und 5.2) muss mit der Summe der Gesamtkosten (4.) übereinstimmen. ⑮ Bei Beantragung eines ÖKO-PLUS- bzw. EffizienzhausDarlehens gemäß KfW-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“) ist das KfW-Formular Bestätigung zum Antrag (www.kfw.de) vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Eine Liste zugelassener Sachverständiger wird durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de geführt. Rechtzeitig vor dem Ende der Abruffrist (siehe auch ⑤ vorletzter Absatz) hat der Nachweis des ordnungsgemäßen Mitteleinsatzes anhand des KfW-Formulars „Bestätigung nach Durchführung Energieeffizient Sanieren-Kredit“ zu erfolgen. ⑯ Der Antrag ist von dem/den Antragsteller(n) zu unterschreiben. Ehepaare und Lebenspartner haben den Antrag grundsätzlich gemeinsam zu unterschreiben und müssen auch gemeinsam die persönliche Haftung übernehmen. Ausfüllhinweise zum Förderantrag auf ÖKO-PLUS-/Effizienzhaus-Darlehen/vorrangiges TAB-Darlehen, 09.2015 3/1547 (11947)
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