Seite 1 von 2 Beschlussübersicht über die 8. Sitzung des

Beschlussübersicht
über die 8. Sitzung des Feuerwehrausschusses am Donnerstag, den 19.11.2015,
Sitzungssaal des Stadthauses, Schürenkamp 16, 49324 Melle
Sitzungsnummer:
Öffentliche Sitzung:
Feuer/005/2015
19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentlicher Teil
TOP 6
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf
Vorlage: 2015/0255
Abstimmung: einstimmig empfohlen
I.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am
06.09.2015 wird
Herr Thomas Buermann
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab
01.04.2016 bis zum 31.03.2022
zum Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt.
TOP 7
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr
Tittingdorf
Vorlage: 2015/0256
Abstimmung: einstimmig empfohlen
I.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am
06.09.2015 wird
Herr Jörg Klußmann
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab
01.04.2016 bis zum 31.03.2022
zum stellv. Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt.
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TOP 8
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenmelle
Vorlage: 2015/0257
Abstimmung: einstimmig empfohlen
I.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altenmelle am
24.10.2015 wird
Herr Michael Finke
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab
01.03.2016 bis zum 28.02.2022
zum Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Altenmelle ernannt.
TOP 9
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle
Vorlage: 2015/0259
Abstimmung: einstimmig empfohlen
I.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
der Stadt Melle in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
TOP 10
Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienstund Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der
unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung
Feuerwehr)
Vorlage: 2015/0263
Abstimmung: einstimmig empfohlen
I.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung der Stadt Melle über die
Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen
Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
(Gebührensatzung Feuerwehr) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Die Kalkulation ist spätestens 2018 zu aktualisieren und ggf. eine
Gebührenanpassung vorzuschlagen. Die Gebührenanhebung erfolgt mit dem
Ziel, einen strategischen Kostendeckungsgrad von 70% zu erreichen.
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Feuerwehrausschusses am Donnerstag, den 19.11.2015,
Sitzungssaal des Stadthauses, Schürenkamp 16, 49324 Melle
Sitzungsnummer:
Öffentliche Sitzung:
Feuer/005/2015
19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Anwesend:
Vorsitzende/r
Erich Walkenhorst
Mitglied
Bernd Gieshoidt
Jan Lütkemeyer
Dieter Niermann
Michael Weßler
Peter Bungard
Reinhard Siefker
Luc Van de Walle
Johannes Marahrens
Alfred Reehuis
Arend Holzgräfe
Hinzugewählte/r
Michael Finke
Dirk Niederwestberg
Rainer Schlendermann
von der Verwaltung
Erster Stadtrat Andreas Dreier
StAR Andreas Sturm
StA Heike Warling
Zuhörer
Presse
Zuhörer
Meller Kreisblatt
Keine
Abwesend:
Mitglied
Horst Ballmeyer
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Tagesordnung:
TOP 1
TOP
TOP
TOP
TOP
TOP
2
3
4
5
6
TOP 7
TOP 8
TOP 9
TOP 10
TOP 11
TOP 1
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung und Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Einwohnerfragestunde
Genehmigung der Niederschrift
Bericht der Verwaltung
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf
Vorlage: 2015/0255
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der
Ortsfeuerwehr Tittingdorf
Vorlage: 2015/0256
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenmelle
Vorlage: 2015/0257
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle
Vorlage: 2015/0259
Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für
Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
(Gebührensatzung Feuerwehr)
Vorlage: 2015/0263
Wünsche und Anregungen
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Vorsitzender begrüßt die Mitglieder des Feuerwehrausschusses, die Vertreter der
Verwaltung und die Pressevertreterin.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Unter Hinweis auf die allen Mitgliedern zugestellte Tagesordnung stellt Vorsitzender fest,
dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die
Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
TOP 3
Einwohnerfragestunde
Entfällt.
TOP 4
Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift wird ohne Einwendungen einstimmig genehmigt.
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TOP 5
Bericht der Verwaltung
Herr Dreier berichtet über folgende Themen:
Die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr
Tittingdorf und eines LF 10 für die Ortsfeuerwehr Wellingholzhausen sei ausgeschrieben
worden. Die Ausschreibungsfrist für das TSF-W endete am 29.10.2015. Für das Fahrgestell
liege das Angebot nur eines Bieters vor, während für den Aufbau vier Angebote eingegangen
seien. Die Ausschreibungsfrist für das LF 10 endete vor einer Woche am 12.11.2015. Für
das Fahrgestell liege ebenfalls nur ein Angebot vor, während für den Aufbau zwei Angebote
eingegangen seien. Die Angebote befänden sich in der Prüfung bzw. Bewertung.
Erfreulicherweise seien dieses Mal die Gewichtsvorgaben größtenteils eingehalten worden.
Nachdem sich der VA für den erforderlichen Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus der
Ortsfeuerwehr Oldendorf ausgesprochen habe, werde nach Fertigstellung der
Planungsunterlagen der Bauantrag gestellt.
Im letzten Verwaltungsausschuss kam die Frage nach den für Melle festgelegten
Hilfsfristen (Erstangriff) bzw. Schutzzielen (Eintreffen einer Unterstützungseinheit) auf. Die
in unterschiedlichen Zusammenhängen zitierten Hilfsfristen für die Feuerwehr seien wie folgt
zu beurteilen:
In Niedersachsen seien gesetzlich keine verbindlichen Hilfsfristen oder auch
Schutzzielbestimmungen vorgeschrieben. Bundesweit würden die Hilfsfristen selbst von 8
Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten
in ländlichen Gebieten Thüringens reichen. Da es keine bundesweit einheitlichen
gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gebe, hätten die von der Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) entwickelten Schutzzieldefinitionen für
unterschiedliche Szenarien (Schadenereignisse) große Bedeutung als Richtschnur erlangt.
Um den Vorgaben des Nds. Brandschutzgesetzes gerecht zu werden, seien seitens der
Feuerwehr sog. Alarmeinheiten gebildet worden. Diese seien bereits im Zusammenhang mit
den Diskussionen zur „Tagesalarmsicherheit“ vom Stadtbrandmeister in diesem Ausschuss
vorgestellt worden. Bei der organisatorischen Zusammenstellung der Einheiten erfolge eine
Ausrichtung an den gerade benannten Hinweisen der ABGF. Diese würden von folgenden
Werten ausgehen:
Um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, seien bei einem
kritischen Wohnungsbrand die ersten 10 Funktionsträger innerhalb von 8 Minuten nach
Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten müssten möglichst 16 Funktionsträger am
Brandort sein. Zur Sicherstellung der Tagesalarmbereitschaft in Melle bedeute dies, dass die
entsprechenden Einheiten innerhalb von 5 bzw. 10 Minuten am Feuerwehrhaus sein
müssten, um die Schutzziele zu erfüllen. Die Hinweise der AGBF würden als Richtschnur für
Berufsfeuerwehren dienen. Für die Freiwillige Feuerwehr Melle werde daher mit einem
Zuschlag von 4 Minuten für die Anfahrt und Umkleidezeit als sog. Ausrückezeit gerechnet.
An dieser Stelle müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Hinweise der AGBF im
Jahr 1998 erstellt worden seien und auf einer Studie aus dem Jahr 1978 beruhen würden.
Eine neuere Studie gehe von deutlich anderen Rahmenbedingungen aus. Demnach seien
bereits nach weniger als 5 Minuten nach Brandausbruch toxische Gaskonzentrationen
möglich. Das bedeute, dass selbst mit den Hilfsfristen für die Berufsfeuerwehr nicht
sichergestellt sei, dass noch Menschenleben gerettet werden könnten. Das sei letztendlich
auch der Hintergrund, weshalb in Privathaushalten Rauchwarnmelder verbindlich
vorgeschrieben seien. Als Anlage zum Protokoll wird eine Darstellung der Hilfsfristen
angefügt.
Stadtbrandmeister Schlendermann ergänzt, dass die genannten Zeitangaben davon
ausgegangen seien, dass ein Brand nach 3,5 Minuten entdeckt werde. Oftmals sei dies aber
erst nach 40 Minuten der Fall. Somit würden 80% der im Brandfall als vermisst gemeldeten
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Personen nur noch tot aufgefunden und zwar im häuslichen Bereich! Daher habe das Land
Niedersachsen auch für Altbauten ab 01.01.2016 verbindlich die Anbringung von
Rauchmeldern vorgeschrieben.
TOP 6
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr
Tittingdorf
Vorlage: 2015/0255
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird
Herr Thomas Buermann
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis
zum 31.03.2022
zum Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt.
TOP 7
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der
Ortsfeuerwehr Tittingdorf
Vorlage: 2015/0256
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird
Herr Jörg Klußmann
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis
zum 31.03.2022
zum stellv. Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt.
TOP 8
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr
Altenmelle
Vorlage: 2015/0257
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altenmelle am 24.10.2015 wird
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Herr Michael Finke
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.03.2016 bis
zum 28.02.2022
zum Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Altenmelle ernannt.
Ratsherr Niermann wünscht allen Ehrenbeamten viel Glück und alles Gute im Sinne der
Stadt Melle.
TOP 9
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle
Vorlage: 2015/0259
Herr Sturm erläutert die Vorlage. Ratsherr Niermann erkundigt sich bei der
Feuerwehrführung, wie die Einführung einer Kinderfeuerwehr in der Stadt Melle gesehen
werde. Stadtbrandmeister Schlendermann erwidert, dass die Einführung aktuell nicht geplant
sei, man aber grundsätzlich diese Möglichkeit offen halten wolle. Vorsitzender stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle
in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
TOP 10
Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren
für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
(Gebührensatzung Feuerwehr)
Vorlage: 2015/0263
Herr Sturm erläutert ausführlich die Vorlage. Die Stadt Melle arbeite seit 1985 mit diesen
Gebührensätzen. Ratsherr Lütkemeyer fragt nach, ob der Gebührensatz für die Drehleiter
nach deren Neubeschaffung deutlich ansteigen würde. Herr Sturm bejaht seine Frage.
Ratsherr Lütkemeyer bedauert den Anstieg der Gebühren bei der Durchführung von
Brandsicherheitswachen, weil dadurch weniger solcher Veranstaltungen stattfinden würden.
Vorsitzender verweist in diesem Zusammenhang auf § 8 der Gebührensatzung und die
Möglichkeit der Billigkeitsentscheidung. Im Übrigen würden seit Sommer 2013 solche
Brandsicherheitswachen bzw. Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt. Das gehe aus einer
Zusammenstellung des Ordnungsamtes hervor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt
werde. Stadtbrandmeister Schlendermann ergänzt, dass jede Ortsfeuerwehr noch
regelmäßig Brandsicherheitswachen stelle, dies aber unentgeltlich für die Förderung der
dörflichen Gemeinschaft tue. Die Beigeordneten Gieshoidt und Reehuis und Ratsherr
Niermann halten die neue Gebührensatzung bezogen auf den Zeitraum von 30 Jahren und
des Kostendeckungsgrades von 70% für sinnvoll, ausgewogen, angemessen und maßvoll.
Außerdem biete sie Raum für Billigkeitsentscheidungen und Augenmaß. Auf Nachfrage von
Ratsherrn Marahrens erhofft sich Stadtbrandmeister Schlendermann eine deutliche
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Reduzierung der Fehlalarme von Brandmeldeanlagen, die in diesem Jahr bereits bei weit
über 30 lägen.
Vorsitzender bittet um Abstimmung der Beschlussvorlage.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von
Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der
unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) in der als Anlage
1 beigefügten Fassung.
Die Kalkulation ist spätestens 2018 zu aktualisieren und ggf. eine Gebührenanpassung
vorzuschlagen. Die Gebührenanhebung erfolgt mit dem Ziel, einen strategischen
Kostendeckungsgrad von 70% zu erreichen.
TOP 11
Wünsche und Anregungen
Beigeordneter Reehuis äußert sich lobend darüber, dass die Stadt Melle bei
Stellenausschreibungen auf die Einstellung von Ehrenamtlichen aus dem Bereich der
Freiwilligen Feuerwehr hinweise. Er halte diese Regelung für sehr positiv. Vorsitzender
stimmt mit Stadtbrandmeister Schlendermann ab, dass die nächste Sitzung im
Feuerwehrhaus Niederholsten stattfinden solle, um den Anbau besichtigen zu können.
Stadtbrandmeister Schlendermann weist auf zwei Termine hin. Am 26.02.2016 werde die
Delegiertenversammlung stattfinden und am 20.05.2016 der Verbandstag in St. Annen,
deren Ortsfeuerwehr 125 Jahre Jubiläum feiere.
Vorsitzender bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung.
16.01.2016
gez. E. Walkenhorst
15.01.2016
gez. A. Dreier
11.01.2016
gez. H. Warling
Vorsitzende/r
(Datum, Unterschrift)
Verw. Vorstand
(Datum, Unterschrift)
Schriftführer/in
(Datum, Unterschrift)
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