Beschlussübersicht über die 8. Sitzung des Feuerwehrausschusses am Donnerstag, den 19.11.2015, Sitzungssaal des Stadthauses, Schürenkamp 16, 49324 Melle Sitzungsnummer: Öffentliche Sitzung: Feuer/005/2015 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr Öffentlicher Teil TOP 6 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0255 Abstimmung: einstimmig empfohlen I. Beschlussvorschlag Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird Herr Thomas Buermann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis zum 31.03.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt. TOP 7 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0256 Abstimmung: einstimmig empfohlen I. Beschlussvorschlag Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird Herr Jörg Klußmann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis zum 31.03.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt. Seite 1 von 2 TOP 8 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenmelle Vorlage: 2015/0257 Abstimmung: einstimmig empfohlen I. Beschlussvorschlag Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altenmelle am 24.10.2015 wird Herr Michael Finke unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.03.2016 bis zum 28.02.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenmelle ernannt. TOP 9 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle Vorlage: 2015/0259 Abstimmung: einstimmig empfohlen I. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. TOP 10 Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienstund Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) Vorlage: 2015/0263 Abstimmung: einstimmig empfohlen I. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Kalkulation ist spätestens 2018 zu aktualisieren und ggf. eine Gebührenanpassung vorzuschlagen. Die Gebührenanhebung erfolgt mit dem Ziel, einen strategischen Kostendeckungsgrad von 70% zu erreichen. Seite 2 von 2 NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Feuerwehrausschusses am Donnerstag, den 19.11.2015, Sitzungssaal des Stadthauses, Schürenkamp 16, 49324 Melle Sitzungsnummer: Öffentliche Sitzung: Feuer/005/2015 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr Anwesend: Vorsitzende/r Erich Walkenhorst Mitglied Bernd Gieshoidt Jan Lütkemeyer Dieter Niermann Michael Weßler Peter Bungard Reinhard Siefker Luc Van de Walle Johannes Marahrens Alfred Reehuis Arend Holzgräfe Hinzugewählte/r Michael Finke Dirk Niederwestberg Rainer Schlendermann von der Verwaltung Erster Stadtrat Andreas Dreier StAR Andreas Sturm StA Heike Warling Zuhörer Presse Zuhörer Meller Kreisblatt Keine Abwesend: Mitglied Horst Ballmeyer Seite 1 von 6 Tagesordnung: TOP 1 TOP TOP TOP TOP TOP 2 3 4 5 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 TOP 11 TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Einwohnerfragestunde Genehmigung der Niederschrift Bericht der Verwaltung Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0255 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0256 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenmelle Vorlage: 2015/0257 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle Vorlage: 2015/0259 Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) Vorlage: 2015/0263 Wünsche und Anregungen Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Vorsitzender begrüßt die Mitglieder des Feuerwehrausschusses, die Vertreter der Verwaltung und die Pressevertreterin. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Unter Hinweis auf die allen Mitgliedern zugestellte Tagesordnung stellt Vorsitzender fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. TOP 3 Einwohnerfragestunde Entfällt. TOP 4 Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift wird ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. Seite 2 von 6 TOP 5 Bericht der Verwaltung Herr Dreier berichtet über folgende Themen: Die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Tittingdorf und eines LF 10 für die Ortsfeuerwehr Wellingholzhausen sei ausgeschrieben worden. Die Ausschreibungsfrist für das TSF-W endete am 29.10.2015. Für das Fahrgestell liege das Angebot nur eines Bieters vor, während für den Aufbau vier Angebote eingegangen seien. Die Ausschreibungsfrist für das LF 10 endete vor einer Woche am 12.11.2015. Für das Fahrgestell liege ebenfalls nur ein Angebot vor, während für den Aufbau zwei Angebote eingegangen seien. Die Angebote befänden sich in der Prüfung bzw. Bewertung. Erfreulicherweise seien dieses Mal die Gewichtsvorgaben größtenteils eingehalten worden. Nachdem sich der VA für den erforderlichen Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Oldendorf ausgesprochen habe, werde nach Fertigstellung der Planungsunterlagen der Bauantrag gestellt. Im letzten Verwaltungsausschuss kam die Frage nach den für Melle festgelegten Hilfsfristen (Erstangriff) bzw. Schutzzielen (Eintreffen einer Unterstützungseinheit) auf. Die in unterschiedlichen Zusammenhängen zitierten Hilfsfristen für die Feuerwehr seien wie folgt zu beurteilen: In Niedersachsen seien gesetzlich keine verbindlichen Hilfsfristen oder auch Schutzzielbestimmungen vorgeschrieben. Bundesweit würden die Hilfsfristen selbst von 8 Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens reichen. Da es keine bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gebe, hätten die von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) entwickelten Schutzzieldefinitionen für unterschiedliche Szenarien (Schadenereignisse) große Bedeutung als Richtschnur erlangt. Um den Vorgaben des Nds. Brandschutzgesetzes gerecht zu werden, seien seitens der Feuerwehr sog. Alarmeinheiten gebildet worden. Diese seien bereits im Zusammenhang mit den Diskussionen zur „Tagesalarmsicherheit“ vom Stadtbrandmeister in diesem Ausschuss vorgestellt worden. Bei der organisatorischen Zusammenstellung der Einheiten erfolge eine Ausrichtung an den gerade benannten Hinweisen der ABGF. Diese würden von folgenden Werten ausgehen: Um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, seien bei einem kritischen Wohnungsbrand die ersten 10 Funktionsträger innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten müssten möglichst 16 Funktionsträger am Brandort sein. Zur Sicherstellung der Tagesalarmbereitschaft in Melle bedeute dies, dass die entsprechenden Einheiten innerhalb von 5 bzw. 10 Minuten am Feuerwehrhaus sein müssten, um die Schutzziele zu erfüllen. Die Hinweise der AGBF würden als Richtschnur für Berufsfeuerwehren dienen. Für die Freiwillige Feuerwehr Melle werde daher mit einem Zuschlag von 4 Minuten für die Anfahrt und Umkleidezeit als sog. Ausrückezeit gerechnet. An dieser Stelle müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Hinweise der AGBF im Jahr 1998 erstellt worden seien und auf einer Studie aus dem Jahr 1978 beruhen würden. Eine neuere Studie gehe von deutlich anderen Rahmenbedingungen aus. Demnach seien bereits nach weniger als 5 Minuten nach Brandausbruch toxische Gaskonzentrationen möglich. Das bedeute, dass selbst mit den Hilfsfristen für die Berufsfeuerwehr nicht sichergestellt sei, dass noch Menschenleben gerettet werden könnten. Das sei letztendlich auch der Hintergrund, weshalb in Privathaushalten Rauchwarnmelder verbindlich vorgeschrieben seien. Als Anlage zum Protokoll wird eine Darstellung der Hilfsfristen angefügt. Stadtbrandmeister Schlendermann ergänzt, dass die genannten Zeitangaben davon ausgegangen seien, dass ein Brand nach 3,5 Minuten entdeckt werde. Oftmals sei dies aber erst nach 40 Minuten der Fall. Somit würden 80% der im Brandfall als vermisst gemeldeten Seite 3 von 6 Personen nur noch tot aufgefunden und zwar im häuslichen Bereich! Daher habe das Land Niedersachsen auch für Altbauten ab 01.01.2016 verbindlich die Anbringung von Rauchmeldern vorgeschrieben. TOP 6 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0255 Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden Beschluss: Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird Herr Thomas Buermann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis zum 31.03.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt. TOP 7 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Tittingdorf Vorlage: 2015/0256 Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden Beschluss: Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Tittingdorf am 06.09.2015 wird Herr Jörg Klußmann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.04.2016 bis zum 31.03.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Tittingdorf ernannt. TOP 8 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Altenmelle Vorlage: 2015/0257 Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden Beschluss: Auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altenmelle am 24.10.2015 wird Seite 4 von 6 Herr Michael Finke unter Berufung in das Beamtenverhältnis als gemeindlicher Ehrenbeamter ab 01.03.2016 bis zum 28.02.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenmelle ernannt. Ratsherr Niermann wünscht allen Ehrenbeamten viel Glück und alles Gute im Sinne der Stadt Melle. TOP 9 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle Vorlage: 2015/0259 Herr Sturm erläutert die Vorlage. Ratsherr Niermann erkundigt sich bei der Feuerwehrführung, wie die Einführung einer Kinderfeuerwehr in der Stadt Melle gesehen werde. Stadtbrandmeister Schlendermann erwidert, dass die Einführung aktuell nicht geplant sei, man aber grundsätzlich diese Möglichkeit offen halten wolle. Vorsitzender stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Melle in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. TOP 10 Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) Vorlage: 2015/0263 Herr Sturm erläutert ausführlich die Vorlage. Die Stadt Melle arbeite seit 1985 mit diesen Gebührensätzen. Ratsherr Lütkemeyer fragt nach, ob der Gebührensatz für die Drehleiter nach deren Neubeschaffung deutlich ansteigen würde. Herr Sturm bejaht seine Frage. Ratsherr Lütkemeyer bedauert den Anstieg der Gebühren bei der Durchführung von Brandsicherheitswachen, weil dadurch weniger solcher Veranstaltungen stattfinden würden. Vorsitzender verweist in diesem Zusammenhang auf § 8 der Gebührensatzung und die Möglichkeit der Billigkeitsentscheidung. Im Übrigen würden seit Sommer 2013 solche Brandsicherheitswachen bzw. Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt. Das gehe aus einer Zusammenstellung des Ordnungsamtes hervor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werde. Stadtbrandmeister Schlendermann ergänzt, dass jede Ortsfeuerwehr noch regelmäßig Brandsicherheitswachen stelle, dies aber unentgeltlich für die Förderung der dörflichen Gemeinschaft tue. Die Beigeordneten Gieshoidt und Reehuis und Ratsherr Niermann halten die neue Gebührensatzung bezogen auf den Zeitraum von 30 Jahren und des Kostendeckungsgrades von 70% für sinnvoll, ausgewogen, angemessen und maßvoll. Außerdem biete sie Raum für Billigkeitsentscheidungen und Augenmaß. Auf Nachfrage von Ratsherrn Marahrens erhofft sich Stadtbrandmeister Schlendermann eine deutliche Seite 5 von 6 Reduzierung der Fehlalarme von Brandmeldeanlagen, die in diesem Jahr bereits bei weit über 30 lägen. Vorsitzender bittet um Abstimmung der Beschlussvorlage. Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Melle einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Melle beschließt die Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Gebührensatzung Feuerwehr) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Kalkulation ist spätestens 2018 zu aktualisieren und ggf. eine Gebührenanpassung vorzuschlagen. Die Gebührenanhebung erfolgt mit dem Ziel, einen strategischen Kostendeckungsgrad von 70% zu erreichen. TOP 11 Wünsche und Anregungen Beigeordneter Reehuis äußert sich lobend darüber, dass die Stadt Melle bei Stellenausschreibungen auf die Einstellung von Ehrenamtlichen aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehr hinweise. Er halte diese Regelung für sehr positiv. Vorsitzender stimmt mit Stadtbrandmeister Schlendermann ab, dass die nächste Sitzung im Feuerwehrhaus Niederholsten stattfinden solle, um den Anbau besichtigen zu können. Stadtbrandmeister Schlendermann weist auf zwei Termine hin. Am 26.02.2016 werde die Delegiertenversammlung stattfinden und am 20.05.2016 der Verbandstag in St. Annen, deren Ortsfeuerwehr 125 Jahre Jubiläum feiere. Vorsitzender bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung. 16.01.2016 gez. E. Walkenhorst 15.01.2016 gez. A. Dreier 11.01.2016 gez. H. Warling Vorsitzende/r (Datum, Unterschrift) Verw. Vorstand (Datum, Unterschrift) Schriftführer/in (Datum, Unterschrift) Seite 6 von 6
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