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Informationen zur „PEG“ (Perkutane endoskopische Gastrostomie,
„künstliche Ernährung“)
für Patienten, Patientinnen und Angehörige zur Entscheidungsfindung
1. Was ist eine PEG?
Die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) ist die Anlage einer speziellen
Ernährungssonde. Perkutan kommt aus dem Lateinischen und bedeutet etwa „durch die
Haut hindurch“. Über die PEG-Sonde kann Flüssigkeit und dünnflüssige Nahrung direkt in
den Magen-Darm-Trakt verabreicht werden.
Wird eine PEG-Sonde gelegt, handelt es sich um einen operativen Eingriff. Er bedarf der
Aufklärung und des Einverständnisses wie bei jeder anderen Operation.
Dazu sind Rücksprachen mit dem Arzt/der Ärztin, der Logopädie, einem Mitglied des
Ethikkomitees oder des Seelsorgedienstes zur Klärung konkreter Probleme jederzeit
möglich.
2. Positive Aspekte der PEG-Anlage
Eine PEG-Sonde erleichtert die Ernährung eines Patienten, der selbst nicht sicher schlucken
kann. Manchmal ist erst durch die PEG-Anlage eine Unterbringung zu Hause möglich. Auch
Medikamente können einfacher gegeben werden. Viele Menschen haben eine bessere
Lebensqualität dadurch, dass sie sich nicht mehr verschlucken und dass die Last des EssenMüssens wegfällt. Über die PEG-Sonde können sie besser und ausgewogener ernährt
werden. Das bedeutet auch, dass sie seltener unter Dekubitus, Harnwegsinfekten und
Verstopfung leiden. Bei Tumorpatienten, die im Rahmen von Bestrahlung oder
Chemotherapie manchmal starke Probleme mit der Ernährung und Verdauung haben, kann
eine vorübergehende PEG-Sonde rapide Gewichtsverluste und die Schwächung der
Immunabwehr verhindern.
3. Komplikationen und Nebenwirkungen einer Ernährung über die PEG
Eine Komplikation kann zum Beispiel eine Entzündungen an der PEG-Austrittsstelle oder
eine Verstopfung der PEG sein. Als Nebenwirkungen können Verschleimung, Übelkeit,
Erbrechen, Flüssigkeits-Einlagerungen und Durchfälle auftreten. Diese lassen sich meist
behandeln bzw. reduzieren, in seltenen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass eine
weitere Durchführung der Ernährung über die PEG-Sonde nicht mehr möglich ist.
4. Grenzen der PEG-Anlage
Eine aktive Nahrungsverweigerung oder eine mangelnde Nahrungsverwertung können auch
Hinweise darauf, dass sich ein Mensch bereits im Sterbeprozess befindet. Bei sterbenden
Menschen gibt es weder eine medizinische, noch eine juristische oder moralische
Verpflichtung zur künstlichen Zufuhr von Flüssigkeit oder Nahrung. Unter bestimmten
Bedingungen muss das Leben bzw. Sterben nicht künstlich verlängert werden. Es ist im
Gegenteil sogar so, dass es keine Berechtigung gibt, den Sterbeprozess zu verlängern.
Hilfreich sind hier die „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“.
Besonders kritisch ist die Anlage einer PEG-Sonde bei Patienten zu prüfen, die wegen
fortgeschrittener Demenz Schluckstörungen und Bewusstseinstrübungen haben. Hier
erbringt eine PEG-Anlage keine nennenswerte Lebensverlängerung. Zudem müssen
demente Menschen mit einer PEG-Sonde möglicherweise fixiert oder sediert werden, damit
sie nicht an der Sonde manipulieren. Dadurch kann mehr Leiden geschaffen als gelindert
werden. Hier ist auch die Würde des Patienten betroffen, der nicht mehr für sich selbst
sprechen kann.
5. Betreuung und Begleitung am Lebensende
Zu den notwendigen Basis-Maßnahmen der Betreuung am Lebensende gehören das Stillen
des subjektiven Empfindens von Hunger und Durst, nicht aber die künstliche Versorgung mit
Nährstoffen und Wasser. Wie palliativmedizinische Untersuchungen gezeigt haben,
verursacht die Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung in dieser Lebensphase meist mehr Leid,
als dass sie Leiden lindert. Im Sterbeprozess schwinden Hunger- und Durstgefühle, letztere
können mit kleinen Flüssigkeitsmengen oder Eiswürfeln zum Lutschen und guter Mundpflege
fast immer behoben werden. Es kann sogar sein, dass der Flüssigkeitsmangel eine
schmerzlindernde und sedierende Wirkung hat. Zur weiteren Linderung von Beschwerden,
Angst und Übelkeit können Opiate gegeben werden.
6. Zusammenfassung
•
Unser Wille ist es, Respekt vor der Unabänderlichkeit des Todes zu haben und den
Menschen den natürlichen Weg „gehen“ zu lassen.
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Die Achtung und Umsetzung des Patientenwillens ist oberstes Gebot.
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Die Palliativmedizin kann angemessene Alternative zur PEG-Sonde bereitstellen. Im
Rahmen einer palliativmedizinischen Behandlung kann aber eine PEG-Sonde auch
sinnvoll sein.
•
Alle unsere Mitarbeiter/innen, die Patientinnen und Patienten mit einer PEG-Sonde
versorgen, sind verpflichtet, sich mit der Thematik „Verhungern und Verdursten am
Lebensende“ zu beschäftigen. Dafür gibt es in unserem Klinikum einen Leitfaden für
die Pflege.
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Es soll so lange wie möglich eine orale Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
angestrebt werden. PEG-Sonden dürfen nur bei eindeutiger medizinischer Indikation
gelegt werden und nicht, um die Versorgung mit Essen zu beschleunigen.
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Trotz PEG-Sonde sollen auch weiterhin Ess- und Schluckversuche gemacht werden.
Selbst wenn keine Besserung der Schluckstörung eintritt, kann es für die Patientin
oder den Patienten ein Genuss sein, ein wenig Lieblingsessen in Mini-Portionen
gereicht zu bekommen.