Preise der Grund- und Ersatzversorgung Elektrizität - gültig ab 01.01.2016 für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung im Grundversorgungsgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH. Die Grund- und Ersatzversorgung in Grefrath bieten wir zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert 22.10.2014 (BGBI.I S. 1631), inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Grefrath GmbH an. Die Grundversorgungspflicht besteht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegenüber Haushaltskunden. Dies sind lt. § 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen. netto brutto Haushaltsbedarf, Allgemeinstrom & landwirtschaftlicher Bedarf ohne Schwachlastregelung Verbrauchspreis Fester Leistungspreis Cent/kWh €/a 23,50 38,00 27,97 45,22 Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf mit Schwachlastregelung Verbrauchspreis (HT) Schwachlast-Arbeitspreis (NT) Fester Leistungspreis Cent/kWh Cent/kWh €/a 24,08 19,12 38,00 28,66 22,75 45,22 Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf ohne Schwachlastregelung Verbrauchspreis Fester Leistungspreis Cent/kWh €/a 23,50 96,00 27,97 114,24 Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf mit Schwachlastregelung Verbrauchspreis (HT) Schwachlast-Arbeitspreis (NT) Fester Leistungspreis Cent/kWh Cent/kWh €/a 24,08 19,12 96,00 28,66 22,75 114,24 Durchschnittshöchstpreis Cent/kWh 35,73 42,52 €/a €/a €/a €/a €/a 38,00 38,00 55,00 30,00 30,00 45,22 45,22 65,45 35,70 35,70 Verrechnungspreise Wechselstrom-Eintarifzähler Drehstrom-Eintarifzähler Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler Stromwandlersatz Tarifschaltung Die Bruttopreise beinhalten die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (z. Z. 19 %) und sind auf 2 Nachkommastellen bzw. auf volle Cent gerundet. Falls Sie einen nennenswerten Anteil Ihres Stroms in der Nacht verbrauchen, könnte die Schwachlastregelung günstiger sein. (Fortsetzung auf der Rückseite!) Gemeindewerke Grefrath GmbH - An der Plüschweberei 15 - 47929 Grefrath www.gemeindewerke-grefrath.de In den Netto-Endpreis fließen ein: Stromsteuer Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) HT Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) NT Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umlage § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh 2,050 1,320 0,610 6,354 0,445* 0,378 0,040 0,000 (*nach Entwurf KWK-G 2016) (Zusätzliche Informationen zur Höhe der Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Homepage der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde HT Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde NT Cent/kWh Cent/kWh 6,64 2,20 Eintarif Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) Messung / Abrechnung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) €/a €/a €/a Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 14,50 5,00 14,50 Doppeltarif 0,00 10,00 27,00 Eintarif 34,00 €/a 17,23 Cent/kWh Doppeltarif 37,00 €/a 12,08 Cent/kWh Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): Eintarif am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde Doppeltarif (mit Schwachlastzeiten) am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde HT am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde NT €/a Cent/kWh €/a Cent/kWh Haushalt 42,00 6,27 Gewerbe 100,00 6,27 Haushalt 86,00 6,85 7,04 Gewerbe 144,00 6,85 7,04 Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.gemeindewerke-grefrath.de veröffentlicht. Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei 15 47929 Grefrath Amtsgericht Krefeld - HRB 9035 Als Kunde haben Sie weiter die Möglichkeit, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber nach § 6 Absatz 3 Satz 1, StromGVV, geltend zu machen. Beschwerden im Sinne des § 111 a EnWG von Verbrauchern nach § 13 BGB sind zunächst zu richten an die Gemeindewerke Grefrath GmbH, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath, Telefon: 02158-9155-0, Fax: 02158-9155-44, Email: [email protected]. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Telefon: 0302757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de; Email: [email protected] zu beantragen. Beanstandungen und Beschwerden sind für Haushaltskunden auch möglich bei: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn. Erreichbarkeit Mo.-Fr.v. 09:00 – 15:00 Uhr – telefonisch unter 030-22480-500 oder 01805-101000 (Bundesweites Infotelefon: Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min) -Telefax: 030-22480-323; Email: [email protected]. Gemeindewerke Grefrath GmbH - An der Plüschweberei 15 - 47929 Grefrath www.gemeindewerke-grefrath.de (*nach Entwurf KWK-G 2016)
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