Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Elektrizität ab 01.01.2016

Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Elektrizität - gültig ab 01.01.2016
für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung im Grundversorgungsgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH. Die Grund- und Ersatzversorgung in Grefrath bieten wir zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen und
den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und
die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert 22.10.2014 (BGBI.I S. 1631), inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Grefrath GmbH an. Die Grundversorgungspflicht besteht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegenüber Haushaltskunden. Dies sind lt. § 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend
für den Eigenverbrauch im Haushalt oder mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
netto
brutto
Haushaltsbedarf, Allgemeinstrom & landwirtschaftlicher Bedarf
ohne Schwachlastregelung
Verbrauchspreis
Fester Leistungspreis
Cent/kWh
€/a
23,50
38,00
27,97
45,22
Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf
mit Schwachlastregelung
Verbrauchspreis (HT)
Schwachlast-Arbeitspreis (NT)
Fester Leistungspreis
Cent/kWh
Cent/kWh
€/a
24,08
19,12
38,00
28,66
22,75
45,22
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
ohne Schwachlastregelung
Verbrauchspreis
Fester Leistungspreis
Cent/kWh
€/a
23,50
96,00
27,97
114,24
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
mit Schwachlastregelung
Verbrauchspreis (HT)
Schwachlast-Arbeitspreis (NT)
Fester Leistungspreis
Cent/kWh
Cent/kWh
€/a
24,08
19,12
96,00
28,66
22,75
114,24
Durchschnittshöchstpreis
Cent/kWh
35,73
42,52
€/a
€/a
€/a
€/a
€/a
38,00
38,00
55,00
30,00
30,00
45,22
45,22
65,45
35,70
35,70
Verrechnungspreise
Wechselstrom-Eintarifzähler
Drehstrom-Eintarifzähler
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler
Stromwandlersatz
Tarifschaltung
Die Bruttopreise beinhalten die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (z. Z. 19 %)
und sind auf 2 Nachkommastellen bzw. auf volle Cent gerundet.
Falls Sie einen nennenswerten Anteil Ihres Stroms in der Nacht verbrauchen, könnte die Schwachlastregelung
günstiger sein.
(Fortsetzung auf der Rückseite!)
Gemeindewerke Grefrath GmbH - An der Plüschweberei 15 - 47929 Grefrath
www.gemeindewerke-grefrath.de
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Stromsteuer
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) HT
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) NT
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Umlage § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
2,050
1,320
0,610
6,354
0,445*
0,378
0,040
0,000
(*nach Entwurf KWK-G 2016)
(Zusätzliche Informationen zur Höhe der Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Homepage der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde HT
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde NT
Cent/kWh
Cent/kWh
6,64
2,20
Eintarif
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Messung / Abrechnung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
€/a
€/a
€/a
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
14,50
5,00
14,50
Doppeltarif
0,00
10,00
27,00
Eintarif
34,00 €/a
17,23 Cent/kWh
Doppeltarif
37,00 €/a
12,08 Cent/kWh
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
Eintarif
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
Doppeltarif (mit Schwachlastzeiten)
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde HT
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde NT
€/a
Cent/kWh
€/a
Cent/kWh
Haushalt
42,00
6,27
Gewerbe
100,00
6,27
Haushalt
86,00
6,85
7,04
Gewerbe
144,00
6,85
7,04
Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.gemeindewerke-grefrath.de
veröffentlicht.
Gemeindewerke Grefrath GmbH
An der Plüschweberei 15
47929 Grefrath
Amtsgericht Krefeld - HRB 9035
Als Kunde haben Sie weiter die Möglichkeit, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber nach
§ 6 Absatz 3 Satz 1, StromGVV, geltend zu machen.
Beschwerden im Sinne des § 111 a EnWG von Verbrauchern nach § 13 BGB sind zunächst zu richten an die Gemeindewerke Grefrath GmbH, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath, Telefon: 02158-9155-0, Fax: 02158-9155-44, Email:
[email protected]. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Telefon: 0302757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de; Email: [email protected] zu beantragen.
Beanstandungen und Beschwerden sind für Haushaltskunden auch möglich bei: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn. Erreichbarkeit Mo.-Fr.v.
09:00 – 15:00 Uhr – telefonisch unter 030-22480-500 oder 01805-101000 (Bundesweites Infotelefon: Festnetzpreis
14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min) -Telefax: 030-22480-323; Email: [email protected].
Gemeindewerke Grefrath GmbH - An der Plüschweberei 15 - 47929 Grefrath
www.gemeindewerke-grefrath.de
(*nach Entwurf KWK-G 2016)