Infos zu Sammelplätzen

Sammelplatz bei Gebäuderäumung
Jedes Gebäude im Infrapark Baselland hat einen zugewiesenen
Sammelplatz. Der Sammelplatz ist ein Punkt ausserhalb des
Gebäudes, an dem sich alle Mitarbeitenden im Falle einer
Gebäuderäumung/ Evakuierung einzufinden haben, um feststellen
zu können, ob alle das Gebäude verlassen konnten. Dazu ist es
wichtig, dass jeder Mitarbeitende sich bei seinem Stockwerkverantwortlichen/
Hausvorstand meldet bzw. Informationen über den Verbleib von Mitarbeitenden
weitergibt. Es ist für die Massnahmen der Feuerwehr wichtig, ob zuerst eine
Menschenrettung erforderlich ist oder ob die Brandbekämpfung eingeleitet
werden kann.
Die Feuerwehr hat den Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
Die Aufgaben des Stockwerkverantwortlichen bzw. des Hausvorstandes
bei einer Gebäuderäumung
Der Stockwerkverantwortliche hat schnellstens zu ermitteln, ob alle
Mitarbeitenden unter seiner Verantwortung auf dem Sammelplatz eingetroffen
sind. Fehlt ein Mitarbeitender, ist umgehend der Hausvorstand und Einsatzleiter
der Feuerwehr zu informieren. Diese Information muss möglichst präzise
erfolgen (Ort, wo der Mitarbeitende vermisst wird). Weiterhin ist der
Stockwerkverantwortliche/Hausvorstand Ansprechpartner für die Feuerwehr in
Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten.
Die Aufgabe der/des Mitarbeitenden
Die/der Mitarbeitende hat sich bei Arbeitsantritt über die Position des
Sammelplatzes zu informieren. Sie/er ist verpflichtet, den Sammelplatz zu
kennen. Im Eingangsbereich jedes Gebäudes ist die Position des Sammelplatzes
angegeben.
Der Mitarbeitende muss sich beim Ertönen des Räumungssignals umgehend zum
Sammelplatz begeben und dort das Eintreffen der anderen Mitarbeitenden
abwarten, ruhig und besonnen den Stockwerkverantwortliche/Hausvorstand bei
der Informationsgewinnung unterstützen, keine Spekulationen oder sonstige
Angaben gegenüber Dritten (evtl. Presse oder Gaffern) abgeben bzw. die Presse
an die/den Informationsverantwortliche/n verweisen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Merkblatt „So wird
alarmiert und gemeldet“!