Solidarität - Aids

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HIV-positiv – souveräner und
kompetenter Umgang
Arbeit stiftet Identität, gibt eine Alltagsstruktur und ein Auskommen. Menschen mit HIV/Aids werden im Arbeitsalltag mit zahlreichen
Schwierigkeiten, Vorurteilen und Diskriminierungen konfrontiert. Es ist ein volkswirtschaftlicher Verlust, wenn erwerbsfähige Personen
wegen Vorurteilen von der Erwerbstätigkeit ausscheiden oder ausgeschlossen werden. von Lisa Janisch
R
echtlich ist bei einem Anstellungsverhältnis der Diskriminierungsschutz gewährleistet.
Aufgrund des Persönlichkeitsrechts darf bei einem Anstellungsgespräch auch zur Notlüge gegriffen und eine HIV-Infektion verschwiegen
werden. Wenn ein HIV-Status durch Dritte
offengelegt wird, kann gegen diese
Datenschutzverletzung geklagt werden.
Versicherungsschutz ist gewährleistet
Beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens für die Pensionskasse (PK) kann
die HIV-Infektion verschwiegen werden,
sofern der Fragebogen dem Arbeitgeber
eingereicht werden muss. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist
lediglich eine nachträgliche Berichtigung
gegenüber dem Versicherer notwendig.
Die PK verfügt in der Regel einen Vorbehalt, der nach fünf Jahren wegfällt.
Gemäss Freizügigkeitsgesetz muss die
Laufzeit eines Vorbehalts im überobligatorischen Bereich der Vorsorge im Falle
eines Pensionskassenwechsels von der
neuen Pensionskasse voll angerechnet
werden. Und zu guter Letzt kann gegen
eine Kündigung im Zusammenhang mit
INSERAT E
Diskriminierung am Arbeitsplatz hat nur negative Folgen – für alle Beteiligten.
einer HIV-Infektion ebenfalls geklagt
werden. Das wird als missbräuchliche
Kündigung gewertet, die Kündigung
gilt aber trotzdem. Der Übergang beim
Arbeitsende wird jedoch etwas sanfter.
Bild Archiv SO
Schwierigkeiten bei Offenlegung
Rechtlich ist so weit alles geklärt. Viele
der Probleme am Arbeitsplatz entstehen jedoch im zwischenmenschlichen
Bereich. Die Lebensqualität ist bei er-
werbstätigen Menschen mit HIV/Aids
signifikant besser, trotzdem beurteilen
70 Prozent der betroffenen Erwerbstätigen die Offenlegung ihres HIV-Status als
schädlich.
So wurde beispielsweise ein Koch,
der sich seinem Team gegenüber geoutet hat, konsequent von seinen Kolleginnen und Kollegen gemieden. Dies
führte zu schweren psychischen Störungen, so- dass er krankheitsbedingt nicht
mehr arbeiten konnte. Passiert so etwas
während der Probezeit, gibt es keinen
Kündigungsschutz. Ein anderes Beispiel ist ein Chauffeuer, der nach einem
Therapiewechsel für längere Zeit krankgeschrieben wurde. Der Chef, der um die
HIV-Infektion wusste, drohte bei weiteren
krankheitsbedingten Abwesenheiten mit
der Kündigung. Aus Angst vor dem Verlust der Arbeitsstelle arbeitete der Mann,
obwohl er vom Arzt krankgeschrieben
war. Infolge Überlastung konnte er letztendlich gar nicht mehr arbeiten.
Diese beiden Beispiele aus der Beratung zeigen, dass erkrankte Menschen
einem erhöhten Druck ausgesetzt sind
und ihnen der Zugang zur Arbeitswelt
oftmals sehr erschwert wird.
Absicherung der Selbstständigkeit
Auch die selbstständige Erwerbstätigkeit
beinhaltet einige Hürden. Obwohl die
Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit
von HIV-positiven Menschen unter erfolgreicher Therapie nicht eingeschränkt
ist, können in der Regel weder Lebensversicherungen noch Taggeldversicherungen abgeschlossen werden. Immerhin prüfen einige Versicherer abhängig
vom Erfolg der Therapie individuelle
Lösungen.
Gegen Vorurteile hilft Information
Der jährliche Welt-Aids-Tag ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen. Medizinisch und
rechtlich ist bereits viel erreicht. Leiden
entsteht aber durch Mobbing, Datenschutzverletzungen und Ausgrenzung
– verursacht durch Ängsten der Mitmenschen vor Ansteckung. Dagegen helfen
nur sachliche Informationen und der Abbau von Vorurteilen.
Über die Autorin: Lisa Janisch ist
Geschäftsleiterin der Aids-Hilfe
Graubünden. www.aidshilfe-gr.ch
Telefon 081 252 49 00.