Nutzungsordnung für die Bücherei der Verbandsgemeinde Rengsdorf

Nutzungsordnung
für die Bücherei der
Verbandsgemeinde Rengsdorf
§1
Allgemeines
Die Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die
jedermann zur Verfügung steht.
Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos.
§2
Anmeldung
Bei der Anmeldung wird eine Leserkarte ausgestellt. Die Bücherei ist berechtigt, vor der
Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder eines gleichgestellten
Ausweisdokuments des Benutzers zu nehmen.
Minderjährige können selbst Benutzer werden. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche
Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem
Anmeldeformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den
Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Die
personenbezogenen
Daten
werden
unter
Beachtung
der
geltenden
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner
Unterschrift, die Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt die Zustimmung
zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.
§3
Leihfrist / Fernleihe
Bei allen Medien (außer DVD´s) beträgt die Leihfrist 4 Wochen. Bei DVD´s beträgt die Leihfrist
2 Wochen.
Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende
Medium vorliegt. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen
jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro
Benutzer zu beschränken.
Medien die sich nicht im Bestand der Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf befinden,
können im auswärtigen Leihverkehr und unter Berücksichtigung der dafür geltenden
Richtlinien besorgt werden. Für die bei der Vermittlung entstehenden Kosten kann die
Bücherei ein Entgelt erheben.
§4
Behandlung der Medien und Haftung
Die ausgeliehenen Medien (z.B. Bücher, DVD´s usw.) sind sorgfältig zu behandeln, Schäden
der Büchereileitung zu melden. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer
schadensersatzpflichtig.
Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu prüfen.
Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind
untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in
Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu
übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
Solange angemahnte Medien nicht zurückgegeben und bestehende Zahlungsverpflichtungen
nicht erfüllt sind, kann nicht weiter ausgeliehen werden.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der
Bibliothek an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für
Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
§5
Verspätete Rückgabe / Einziehung
Bei Überschreiten der Leihfrist erhebt die Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf ein
Säumnisentgelt pro Medium und angefangene Säumniswoche in Höhe von 0,50 Euro sowie
entstandene Verwaltungskosten.
Entgeltschuldner ist der Nutzer der Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf, auf dessen
Namen die Entleihung verbucht wurde.
Die Säumnis- und Verwaltungsentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der Nutzer eine
schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Maßgebend ist das Erstellen des Mahnschreibens
durch die Verbandsgemeindebücherei.
Säumnisentgelte und sonstige Forderungen werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg
eingezogen.
§6
Benutzungsordnung / Benutzungssperre
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter
die Bestimmungen der Büchereinutzungsordnung in vollem Umfang an.
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden
Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die
Büchereileitung.
§7
Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Der Benutzer hat bei Auftreten einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit in seiner
Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die
Desinfizierung der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren
lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten.
§8
Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der
Bücherei beeinträchtigt werden.
Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt
die Bücherei keine Haftung.
Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet.
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte
Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§9
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang und Veröffentlichung im HeimatKurier sowie auf der Homepage www.rengsdorf.de bekannt gemacht.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Benutzungsordnung vom 01.07.2010 außer Kraft.
Rengsdorf, 1. Juni 2015
Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf
(Siegel)
Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister
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