Nutzungsordnung für die Bücherei der Verbandsgemeinde Rengsdorf §1 Allgemeines Die Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. §2 Anmeldung Bei der Anmeldung wird eine Leserkarte ausgestellt. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments des Benutzers zu nehmen. Minderjährige können selbst Benutzer werden. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person. §3 Leihfrist / Fernleihe Bei allen Medien (außer DVD´s) beträgt die Leihfrist 4 Wochen. Bei DVD´s beträgt die Leihfrist 2 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken. Medien die sich nicht im Bestand der Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf befinden, können im auswärtigen Leihverkehr und unter Berücksichtigung der dafür geltenden Richtlinien besorgt werden. Für die bei der Vermittlung entstehenden Kosten kann die Bücherei ein Entgelt erheben. §4 Behandlung der Medien und Haftung Die ausgeliehenen Medien (z.B. Bücher, DVD´s usw.) sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Büchereileitung zu melden. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu prüfen. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird. Solange angemahnte Medien nicht zurückgegeben und bestehende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt sind, kann nicht weiter ausgeliehen werden. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen. §5 Verspätete Rückgabe / Einziehung Bei Überschreiten der Leihfrist erhebt die Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf ein Säumnisentgelt pro Medium und angefangene Säumniswoche in Höhe von 0,50 Euro sowie entstandene Verwaltungskosten. Entgeltschuldner ist der Nutzer der Verbandsgemeindebücherei Rengsdorf, auf dessen Namen die Entleihung verbucht wurde. Die Säumnis- und Verwaltungsentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der Nutzer eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Maßgebend ist das Erstellen des Mahnschreibens durch die Verbandsgemeindebücherei. Säumnisentgelte und sonstige Forderungen werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingezogen. §6 Benutzungsordnung / Benutzungssperre Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Büchereinutzungsordnung in vollem Umfang an. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung. §7 Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten Der Benutzer hat bei Auftreten einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfizierung der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten. §8 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung. Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet. Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. §9 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang und Veröffentlichung im HeimatKurier sowie auf der Homepage www.rengsdorf.de bekannt gemacht. § 10 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.07.2010 außer Kraft. Rengsdorf, 1. Juni 2015 Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf (Siegel) Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister ___________________________________________________________________
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