Version 20150708 Prozessbeschreibung Promotionsverfahren Dr. med. & Dr. med. dent. (Anfang) Studienabschluss in Deutschland oder deutsche Approbation Studienabschluss im Ausland (keine Approbation in Deutschland) Überprüfung des Studienabschlusses durch das International Office Doktorand geht zum International Office Absolvieren des Kurses wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis Bescheinigung des International Office liegt vor Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Muster8) und Betreuungsvereinbarung bei Promotionsbeauftragten einreichen Prüfung der Zulassungsvoraussetzung Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung (Vordruck) formale Mängel Prüfung auf Vollständigkeit nicht OK OK Überarbeitung durch Doktoranden Überarbeitung durch Doktoranden Rückgabe an Promotionsbeauftragten Rückgabe an Promotionsbeauftragten formale Mängel nicht OK Prüfung auf Vollständigkeit von Antrag und Betreuungsvereinbarung OK Einreichung im Promotionsbüro Einreichung im Promotionsbüro Prüfung der Betreuungsvereinbarung nicht OK nicht OK formale Mängel Prüfung des Antrages in Zweifelsfällen Prüfung durch den Promotionsausschuss Promotionsbüro informiert Doktoranden, Doktorvater und Promotionsbeauftragten Aufforderung Betreuer Durchführung der Äquivalenzprüfung Äquivalenzprüfung Rücksendung der Unterlagen Rückmeldung bzgl. der Auflagen Promotionsbüro informiert Doktoranden, Doktorvater und Promotionsbeauftragten OK Zusendung Nachweis an Promotionsbeauftragte (gestempelte Betreuungsvereinbarung) OK Farblegende: grün - Doktorand Ggf. Erfüllung der Auflagen blau - Betreuer rot - Promotionsbeauftragte Ggf. Absolvieren des Kurses wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis Erstellung Dissertation mit wissenschaftlicher Betreuung grau - Promotionsbüro gelb - Promotionsausschuss Version 20150708 Prozessbeschreibung Promotionsverfahren Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. (Fortsetzung) Zulassung zur Prüfung Erstellung Dissertation mit wissenschaftlicher Betreuung Einreichung des Antrags auf Zulassung zur Promotion mit den Unterlagen gemäß Merkblatt (Muster 3, 4, bzw. 5 und 6 in enger Absprache mit Betreuer) Prüfung anhand der Checkliste im Merkblatt nicht OK Überarbeitung durch Doktoranden OK Rückgabe an Promotionsbeauftragte Einreichung im Promotionsbüro Prüfung des Antrags Rückmeldung bei Fehlern ggf. Prüfung durch Promotionsausschuss Ok Eröffnung des Verfahrens Anforderung der Gutachten nicht OK formale Mängel Doktorand bei wissenschaftlichen Rückfragen Doktorvater Rückmeldung an Gutachter Mahnung Gutachter Vorsitzender des Promotionsausschusses wird informiert und mahnt Gutachter Prüfung und Entscheidung im Promotionsausschuss Überarbeitung, Ablehnung von einem der Gutachter gefordert oder die Note summa cum laude vergeben Bei zwei positiven Gutachten falls Überarbeitung möglich Abbruch des Verfahrens (Das Verfahren gilt als nicht eröffnet) Mitteilungen werden an alle Beteiligten versendet Rücknahme des Antrags innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Verfahrens möglich Überprüfung der Gutachten Gutachten fehlerhaft bei Fristüberschreitung Bei Fristüberschreitung um einen weiteren Monat Zustimmung zu summa cum laude ggf. Danach ggf. Entzug des Gutachtens und Bestellung neuer Gutachter Ablehnung Bewertung summa cum laude Promotionsbüro informiert Doktoranden und Promotionskommission Promotionsbüro informiert Berichter Beendigung des Verfahrens bei Ablehnung Auslage vor der Fakultät bei abgeschlossenem Studium Studium nicht abgeschlossen Prüfung Nachreichung Abschlusszeugnis und Führungszeugnis Versand Prüfungsunterlagen an Vorsitzenden und Mitteilung an Koordinator des mündl. Prüfungstermins, dass der Termin nach Auslagefrist stattfinden kann falls Überarbeitung möglich bei Einsprüchen Prüfung und Entscheidung im Promotionsausschuss kein Einspruch wird dem Einspruch stattgegeben Einzelfallentscheidung des Promotionsausschusses Ablehnung des Einspruchs Promotionsbüro informiert Doktoranden und Promotionskommission bei Ablehnung Mündliche Prüfung Beendigung des Verfahrens Nachfrage Promotionskommission Rücksendung der Unterlagen Prüfung der Unterlagen OK Überarbeitung durch Doktoranden Druck der Pflichtexemplare (Muster 9) Abgabe der Pflichtexemplare Druck Universitätsbibliothek ggf. Ladung auf den Bibliotheksserver Überarbeitung durch Doktoranden Einreichung Quittung Bibliothek und weitere Exemplare bei Promotionsbeauftragter Promotionsbeauftragter prüft Exemplare und gibt Exemplare und Quittungen im Promotionsbüro ab Promotionsbüro prüft Exemplare nicht OK Rückgabe an Promotionsbeauftragte OK Erstellung der Urkunde etc. Aushändigung oder Zusendung der Urkunde Farblegende: grün - Doktorand blau - Betreuer rot - Promotionsbeauftragte grau - Promotionsbüro gelb - Promotionsausschuss
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