TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 1 von 6 1. Zweck Technische Liefervorschrift für Aluminium Blockmaterial nach DIN EN 1676:2010-06 mit teilweise eingeschränkter Zusammensetzung. Aufgeführt im Punkt „3. Chemische Zusammensetzung [%]“ der jeweiligen Legierung. 2. Geltungsbereich Dieses Dokument gilt für folgende Unternehmen DGH Heidenau GmbH & Co. KG und DGH Hof GmbH & Co. KG im Text als DGH GROUP bezeichnet. 3. Chemische Zusammensetzung [%] Es wird die kaufmännische Rundung gemäß DIN EN 1676:2010 (D) Punkt 6.3 sowie DIN EN 1780-3 angewendet. Bezeichnung numerisch: Bezeichnung Chemische Symbole: Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP: EN AB-46000 EN AB-Al Si9Cu3(Fe) Al-Leg. 226D ROT % Si Fe Cu Mn Mg Cr Ni Zn Pb Sn Ti1 Andere Beimengen2,3 einzeln Andere Beimengen2,3 gesamt min. max. 8,0 11,0 0,8 1,1 2,0 4,0 0,55 0,15 0,55 0,15 0,55 1,2 0,35 0,20 0,20 0,05 0,25 Al Rest Die o.g. Angaben weichen bei folgenden Bestandteilen von der EN AB-46000 ab: Fe Bezeichnung numerisch: Bezeichnung Chemische Symbole: Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP: EN AB-47100 EN AB-Al Si12Cu1(Fe) Al-Leg. 231D GRÜN % Si Fe Cu Mn Mg Cr Ni Zn Pb Sn Ti1 Andere Beimengen2,3 einzeln Andere Beimengen2,3 gesamt min. max. 10,5 13,5 0,6 1,1 0,7 1,2 0,55 0,35 0,10 0,30 0,55 0,20 0,10 0,15 0,05 0,25 Al Rest Bezeichnung numerisch: Bezeichnung Chemische Symbole: Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP: EN AB-43400 EN AB-Al Si10Mg(Fe) Al-Leg. 239D BLAU % Si Fe Cu Mn Mg Cr Ni Zn Pb Sn Ti1 Andere Beimengen2,3 einzeln Andere Beimengen2,3 gesamt min. max. 9,0 11,0 0,45 0,9 0,08 0,55 0,25 0,50 - 0,15 0,15 0,15 0,05 0,15 0,05 0,25 Revisionsindex: 0 Erstellt von: R. Graner Geprüft von: H. Volkmann Freigegeben von: V. Barth Al Rest FB Freigegeben am: 1/GS S Unterschrift: QMB Unterschrift: GF Unterschrift: 06.01.2016 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 2 von 6 Bezeichnung numerisch: Bezeichnung Chemische Symbole: Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP: EN AB-44300 EN AB-Al Si12(Fe) Al-Leg. 230D SCHWARZ % Si Fe Cu Mn Mg Cr Ni Zn Pb Sn Ti1 Andere Beimengen2,3 einzeln Andere Beimengen2,3 gesamt min. max. 10,5 13,5 0,45 0,9 0,08 0,55 - - - 0,15 - - 0,15 0,05 0,25 Al Rest 1) Kornfeinungsmittel wie Ti oder B sowie Vorlegierungen, die keimbildende Partikel wie TiB2 enthalten, dürfen nicht als Verunreinigungen betrachtet werden. Dennoch müssen sowohl der Mindest- als auch der Höchstwert der eingesetzten Elemente für die Kornfeinung zwischen Hersteller und Besteller vereinbart werden. 2) „Andere Beimengen“ enthalten Elemente, die nicht der Kornfeinung oder Veredlung der Schmelze dienen, wie Na, Sr, Sb und P. 3) „Andere Beimengen“ enthalten alle Elemente, die nicht in der chemischen Zusammensetzung aufgelistet sind oder für die kein spezifischer Wert angegeben ist. 3.1. Analyse Die chemische Analyse der Massel wird nach folgenden Regeln durchgeführt: Entnahme einer beliebigen Massel als Stichprobe für jede Charge; sollte nur eine Charge geliefert werden, müssen 2 Stichproben entnommen werden Kennzeichnung der Masseln (Chargennummer und Legierung) mittels Permanentmarker Abtrennen eines Teilstückes (muss gekennzeichnet sein) mit Hilfe einer Säge (siehe Skizze) Planfräsen der Sägefläche mittels Fräser Chemische Analyse am Spektrometer (siehe Skizze) Ist die Probenanalyse A nicht in Ordnung, wird immer zugleich eine B und C Analyse aus separaten Abschnitten angefertigt. Dieser Vorgang wird in der Arbeitsanweisung „WEPrüfungen/ Reklamation an Lieferanten“ geregelt. Revisionsindex: 0 Freigegeben am: 06.01.2016 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 3 von 6 4. Qualität Die Masseln müssen frei sein von: sichtbaren Fehlern der Gussoberfläche, Öl, Schmutz und Korrosionsflecken, Schlacken oder anderer Fremdkörper einschließlich Farbe; eine Ausnahme bilden die für die Kennzeichnung zulässigen Farben (siehe Punkt 5. Lieferbedingungen); metallischen oder nichtmetallischen Einschlüssen; Gasporosität produktionsbedingt können Schwundlunker (stark unterkühlte Kokille) entstehen, diese weisen bei geschlossener Oberfläche keinen qualitativen Nachteil der Schmelze auf. Hinweis: Den Masseln darf bei Anlieferung keine Feuchtigkeit anhaften. 5. Lieferbedingungen Jede Liefereinheit d.h. jeder Masselstapel muss die jeweilige farbliche Kennzeichnung (siehe Punkt 3) und die folgenden Angaben enthalten: die Identifikation des Vertragspartners und des Herstellers; die Legierungsbezeichnung (siehe Punkt 3); die Nummer der Schmelzcharge; die Masse des Bundes (Liefereinheit). Die Art der Kennzeichnung muss fest am Bund angebracht werden, genügend wetterfest sein und darf zu keiner Verunreinigung führen. Jeder Stapel darf nur von einer Schmelzcharge stammen. Die Bänderung muss so stabil sein, dass die Stapel transportiert werden können, ohne zu brechen oder zu verrutschen. Es dürfen keine Fußmasseln während des Transportes abfallen. Die oberste Lage der Bunde muss so gepackt sein, dass ein Stapeln der Bunde ohne Probleme möglich ist und die Füße der Masseln einen sicheren Halt auf dem unteren Stapel einnehmen können. Die Höhe der Stapel sollten durch eine gleiche Anzahl an Lagen (siehe Bundgewicht, 13 oder 15 Lagen) pro Stapel gewährleistet werden. Jede Anlieferung darf maximal 4 Chargen enthalten, um den Aufwand der notwendigen Wareneingangskontrolle zu begrenzen. Anlieferungen mit mehr als 4 Chargen müssen mit Sonderfreigabe bei der DGH GROUP beantragt werden und von dieser genehmigt worden sein. Die einzelnen Masseln können als Zweiteiler-Masseln mit folgenden Dimensionen geliefert werden. Länge: alternativ Länge: Breite: Höhe: Stückgewicht: Bundhöhe: Bundgewicht: 4) max. 660mm max. 720mm 4 max. 130mm max.80mm ca. 8kg max. 1.000mm 13 oder 15 Lagen, sowie als Einzelbund max. 600kg oder als Doppelbund max. 1.000kg nicht überschreiten. Anlieferung der Alternativlänge nur unter Einhaltung des maximalen Gewichtes und maximalen Höhen der Bunde, mit Sonderfreigabe. Revisionsindex: 0 Freigegeben am: 06.01.2016 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 4 von 6 Alternativ können Horizontal-Strangguss-Masseln mit folgenden Dimensionen geliefert werden. Länge: Breite: Höhe: Stückgewicht: Bundhöhe: Bundgewicht: max. 600mm max. 60mm max.80mm ca. 6kg max. 1000mm 7 oder 9 Lagen, sowie als Einzelbund max. 650kg nicht überschreiten. Doppelte Bänderung der Fußmasseln empfohlen! Doppelbunde dürfen nicht im Versatz gestapelt werden und bestehen aus zwei nebeneinanderstehenden Einzelbunden. Für alle Bunde gilt eine max. Höhe von 1.000mm und für Doppelbunde gilt eine max. Breite von 1.400mm. Für die transportsichere Verpackung ist der Lieferant verantwortlich. In der DGH GOUP wird die Anlieferung der Masselstapel in Aluminiumbändern favorisiert . Alternativ können Kunststoffbänder verwendet werden. Das Verpacken mit Stahlbändern ist unzulässig! Um einen Nässestau zu verhindern, ist das Umwickeln der Bunde mit Stretchfolie untersagt! 5.1. Lieferdokumente Die Lieferdokumente müssen die Lieferung begleiten und folgende Angaben enthalten: die Identifikation des Vertragspartners und des Herstellers; die Bestellnummer; die Legierungsbezeichnung (siehe Punkt 3); die Nummer(n) der Schmelzcharge(n) (max. Anzahl siehe Punkt 5); ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 über die Ergebnisse der chemischen Analyse für alle Elemente die in Punkt 3 aufgeführt werden; die Bestätigung „Frei von Radioaktiver Belastung“ siehe Punkt 6; die Masse jeder Liefereinheit und die Gesamtmasse (Packliste); die Form des Erzeugnisses Revisionsindex: 0 Freigegeben am: 06.01.2016 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 5 von 6 6. Analysenbescheinigung Jeder Partie muss ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 je Charge beigefügt sein. Ferner ist auf dem Prüfzeugnis zu bestätigen, dass das gelieferte Material „Frei von radioaktiv belasteten Stoffen“ ist. Innerhalb der DGH GROUP gilt ein Wert von < 5µSv/h. 7. Entladebedienungen Die LKW sind so zu beladen, dass sie von beiden Seiten abgeladen werden können. Eine Rampenentladung ist in den Unternehmen der DGH GROUP nicht möglich. 8. Transport und Lagerung Die Lagerung und der Transport bis zum Abnehmer muss qualitätsgerecht sein, vor Witterungseinflüssen (Nässe und Schmutz) geschützt und den gültigen Deutschen/ und Europäischen Gesetzgebungen entsprechen. Der Versender ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung durch den Frachtführer verantwortlich. 9. Beanstandungen Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einkaufs der DGH Group, der Technischen Liefervorschrift, den Anliefervorschriften oder, wenn vereinbart, den Rahmenlieferverträgen (RLV) bzw. Qualitätssicherungs- und Logistik-Vereinbarungen (QSLV), führen zu Beanstandungen. Für alle Abweichungen von unseren o.g. Vorgabe-Dokumenten muss vor Anlieferung des Materials eine Sonderfreigabe bei der DGH GROUP beantragt werden und von dieser genehmigt worden sein! Die Endscheidung trifft der Fachbereich, die Kommunikation zum Lieferanten erfolgt durch den Einkauf. Generell wird bei einer Abweichung die gesamte Lieferung reklamiert und die Annahme verweigert. Geeignete Informationen zur Nachvollziehbarkeit des Beanstandungsgrundes werden vom Besteller dem Lieferanten zur Verfügung gestellt. Dem Lieferanten wird die Möglichkeit einer Gegenprüfung eingeräumt. Im Streitfall sind folgende akkreditierte Laboratorien als Schiedsstellen festgelegt: D. Schmitt, Zerstörungsfreie Materialprüfung GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Straße 18 67227 Frankenthal HQM induserv GmbH Johann-Esche-Str. 1 09120 Chemnitz Die Gegenprüfungen seitens des Lieferanten oder Dritten, sind gemäß dieser Technische Liefervorschrift durchzuführen. Die entstandenen Kosten zur Lösung des Streitfalles werden nach dem Verursacherprinzip zugewiesen. Eine Annahme oder Teilannahme der Lieferung/ Charge kann im Beanstandungsfall zwischen Besteller und Lieferer getroffen werden. Die Entscheidung obliegt dem Besteller. Revisionsindex: 0 Freigegeben am: 06.01.2016 TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT VA7431 GROUP Aluminium Blockmaterial Seite 6 von 6 10. Verbindlich für die Lieferungen Damit der technische Fortschritt in der Technischen Liefervorschrift angemessen enthalten ist, wird diese entsprechend dem Stand der Entwicklung in zeitlich unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, die jeweils neuste Fassung unserer Vorgabe-Dokumente (Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einkauf der DGH GROUP, unserer Technischen Liefervorschrift, unseren Anliefervorschriften der DGH GROUP beim Auftraggeber anzufordern bzw. von der Homepage www.dghgroup.de herunterzuladen. Für die Ausführung gilt – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der jeweiligen technischen Liefervorschrift und Anliefervorschrift. Auftragsbestätigungen bitte nur senden an: [email protected] Elektronische Rechnungen oder Gutschriften zu Ihren Rechnungen bitte nur an unsere Finanzbuchhaltung: [email protected] senden. Für unsere Aufwendungen im Rahmen einer Beanstandung sendet Ihnen unsere Finanzbuchhaltung eine Rechnung zu. Änderungen werden unter Punkt 12 Revisionsindex als fortlaufende Zahl sowie in Schriftform angegeben. 11. Bestätigung des Inhaltes ……………………………………………………………………………………………. Name / Datum / Unterschrift 12. Revision Revisionsindex 0 Revisionsindex: 0 Freigegeben am: Revision Neuerstellung des Dokumentes Freigegeben am: 06.01.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc