Aluminium Blockmaterial - DGH

TECHNISCHE LIEFERVORSCHRIFT
VA7431 GROUP
Aluminium Blockmaterial
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1. Zweck
Technische Liefervorschrift für Aluminium Blockmaterial nach DIN EN 1676:2010-06 mit teilweise
eingeschränkter Zusammensetzung.
Aufgeführt im Punkt „3. Chemische Zusammensetzung [%]“ der jeweiligen Legierung.
2. Geltungsbereich
Dieses Dokument gilt für folgende Unternehmen
DGH Heidenau GmbH & Co. KG und DGH Hof GmbH & Co. KG im Text als DGH GROUP bezeichnet.
3. Chemische Zusammensetzung [%]
Es wird die kaufmännische Rundung gemäß DIN EN 1676:2010 (D) Punkt 6.3 sowie
DIN EN 1780-3 angewendet.
Bezeichnung numerisch:
Bezeichnung Chemische Symbole:
Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP:
EN AB-46000
EN AB-Al Si9Cu3(Fe)
Al-Leg. 226D ROT
%
Si
Fe
Cu
Mn
Mg
Cr
Ni
Zn
Pb
Sn
Ti1
Andere
Beimengen2,3
einzeln
Andere
Beimengen2,3
gesamt
min.
max.
8,0
11,0
0,8
1,1
2,0
4,0
0,55
0,15
0,55
0,15
0,55
1,2
0,35
0,20
0,20
0,05
0,25
Al
Rest
Die o.g. Angaben weichen bei folgenden Bestandteilen von der EN AB-46000 ab: Fe
Bezeichnung numerisch:
Bezeichnung Chemische Symbole:
Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP:
EN AB-47100
EN AB-Al Si12Cu1(Fe)
Al-Leg. 231D GRÜN
%
Si
Fe
Cu
Mn
Mg
Cr
Ni
Zn
Pb
Sn
Ti1
Andere
Beimengen2,3
einzeln
Andere
Beimengen2,3
gesamt
min.
max.
10,5
13,5
0,6
1,1
0,7
1,2
0,55
0,35
0,10
0,30
0,55
0,20
0,10
0,15
0,05
0,25
Al
Rest
Bezeichnung numerisch:
Bezeichnung Chemische Symbole:
Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP:
EN AB-43400
EN AB-Al Si10Mg(Fe)
Al-Leg. 239D BLAU
%
Si
Fe
Cu
Mn
Mg
Cr
Ni
Zn
Pb
Sn
Ti1
Andere
Beimengen2,3
einzeln
Andere
Beimengen2,3
gesamt
min.
max.
9,0
11,0
0,45
0,9
0,08
0,55
0,25
0,50
-
0,15
0,15
0,15
0,05
0,15
0,05
0,25
Revisionsindex:
0
Erstellt von:
R. Graner
Geprüft von:
H. Volkmann
Freigegeben von:
V. Barth
Al
Rest
FB
Freigegeben am:
1/GS S Unterschrift:
QMB
Unterschrift:
GF
Unterschrift:
06.01.2016
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Bezeichnung numerisch:
Bezeichnung Chemische Symbole:
Kurzzeichen/ Farbcode der DGH-GROUP:
EN AB-44300
EN AB-Al Si12(Fe)
Al-Leg. 230D SCHWARZ
%
Si
Fe
Cu
Mn
Mg
Cr
Ni
Zn
Pb
Sn
Ti1
Andere
Beimengen2,3
einzeln
Andere
Beimengen2,3
gesamt
min.
max.
10,5
13,5
0,45
0,9
0,08
0,55
-
-
-
0,15
-
-
0,15
0,05
0,25
Al
Rest
1)
Kornfeinungsmittel wie Ti oder B sowie Vorlegierungen, die keimbildende Partikel wie TiB2 enthalten,
dürfen nicht als Verunreinigungen betrachtet werden.
Dennoch müssen sowohl der Mindest- als auch der Höchstwert der eingesetzten Elemente für die
Kornfeinung zwischen Hersteller und Besteller vereinbart werden.
2)
„Andere Beimengen“ enthalten Elemente, die nicht der Kornfeinung oder
Veredlung der Schmelze dienen, wie Na, Sr, Sb und P.
3)
„Andere Beimengen“ enthalten alle Elemente, die nicht in der
chemischen Zusammensetzung aufgelistet sind oder für die kein spezifischer Wert
angegeben ist.
3.1. Analyse
Die chemische Analyse der Massel wird nach folgenden Regeln durchgeführt:

Entnahme einer beliebigen Massel als Stichprobe für jede Charge;
sollte nur eine Charge geliefert werden, müssen 2 Stichproben entnommen werden

Kennzeichnung der Masseln (Chargennummer und Legierung) mittels Permanentmarker

Abtrennen eines Teilstückes (muss gekennzeichnet sein) mit Hilfe einer Säge (siehe Skizze)

Planfräsen der Sägefläche mittels Fräser

Chemische Analyse am Spektrometer (siehe Skizze)

Ist die Probenanalyse A nicht in Ordnung, wird immer zugleich eine B und C Analyse aus separaten Abschnitten angefertigt. Dieser Vorgang wird in der Arbeitsanweisung „WEPrüfungen/ Reklamation an Lieferanten“ geregelt.
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4. Qualität
Die Masseln müssen frei sein von:
 sichtbaren Fehlern der Gussoberfläche, Öl, Schmutz und Korrosionsflecken, Schlacken oder
anderer Fremdkörper einschließlich Farbe; eine Ausnahme bilden die für die Kennzeichnung
zulässigen Farben (siehe Punkt 5. Lieferbedingungen);

metallischen oder nichtmetallischen Einschlüssen;

Gasporosität

produktionsbedingt können Schwundlunker (stark unterkühlte Kokille) entstehen, diese
weisen bei geschlossener Oberfläche keinen qualitativen Nachteil der Schmelze auf.

Hinweis:
Den Masseln darf bei Anlieferung keine Feuchtigkeit anhaften.
5. Lieferbedingungen
Jede Liefereinheit d.h. jeder Masselstapel muss die jeweilige farbliche Kennzeichnung (siehe Punkt 3)
und die folgenden Angaben enthalten:

die Identifikation des Vertragspartners und des Herstellers;

die Legierungsbezeichnung (siehe Punkt 3);

die Nummer der Schmelzcharge;

die Masse des Bundes (Liefereinheit).
Die Art der Kennzeichnung muss fest am Bund angebracht werden, genügend wetterfest sein und
darf zu keiner Verunreinigung führen.
Jeder Stapel darf nur von einer Schmelzcharge stammen. Die Bänderung muss so stabil sein, dass die
Stapel transportiert werden können, ohne zu brechen oder zu verrutschen. Es dürfen keine Fußmasseln während des Transportes abfallen.
Die oberste Lage der Bunde muss so gepackt sein, dass ein Stapeln der Bunde ohne Probleme möglich ist und die Füße der Masseln einen sicheren Halt auf dem unteren Stapel einnehmen können.
Die Höhe der Stapel sollten durch eine gleiche Anzahl an Lagen (siehe Bundgewicht, 13 oder 15 Lagen) pro Stapel gewährleistet werden.
Jede Anlieferung darf maximal 4 Chargen enthalten, um den Aufwand der notwendigen Wareneingangskontrolle zu begrenzen. Anlieferungen mit mehr als 4 Chargen müssen mit Sonderfreigabe bei
der DGH GROUP beantragt werden und von dieser genehmigt worden sein.
Die einzelnen Masseln können als Zweiteiler-Masseln mit folgenden Dimensionen geliefert werden.
Länge:
alternativ Länge:
Breite:
Höhe:
Stückgewicht:
Bundhöhe:
Bundgewicht:
4)
max. 660mm
max. 720mm 4
max. 130mm
max.80mm
ca. 8kg
max. 1.000mm
13 oder 15 Lagen, sowie als Einzelbund max. 600kg oder als
Doppelbund max. 1.000kg nicht überschreiten.
Anlieferung der Alternativlänge nur unter Einhaltung des maximalen Gewichtes und maximalen Höhen
der Bunde, mit Sonderfreigabe.
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Alternativ können Horizontal-Strangguss-Masseln mit folgenden Dimensionen geliefert werden.
Länge:
Breite:
Höhe:
Stückgewicht:
Bundhöhe:
Bundgewicht:
max. 600mm
max. 60mm
max.80mm
ca. 6kg
max. 1000mm
7 oder 9 Lagen, sowie als Einzelbund max. 650kg nicht überschreiten.
Doppelte Bänderung der Fußmasseln empfohlen!
Doppelbunde dürfen nicht im Versatz gestapelt werden und bestehen aus zwei nebeneinanderstehenden Einzelbunden.
Für alle Bunde gilt eine max. Höhe von 1.000mm und für Doppelbunde gilt eine
max. Breite von 1.400mm.
Für die transportsichere Verpackung ist der Lieferant verantwortlich.
In der DGH GOUP wird die Anlieferung der Masselstapel in Aluminiumbändern favorisiert . Alternativ
können Kunststoffbänder verwendet werden.
Das Verpacken mit Stahlbändern ist unzulässig!
Um einen Nässestau zu verhindern, ist das Umwickeln der Bunde mit Stretchfolie untersagt!
5.1. Lieferdokumente
Die Lieferdokumente müssen die Lieferung begleiten und folgende Angaben enthalten:

die Identifikation des Vertragspartners und des Herstellers;

die Bestellnummer;

die Legierungsbezeichnung (siehe Punkt 3);

die Nummer(n) der Schmelzcharge(n) (max. Anzahl siehe Punkt 5);

ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 über die Ergebnisse der chemischen Analyse
für alle Elemente die in Punkt 3 aufgeführt werden;

die Bestätigung „Frei von Radioaktiver Belastung“ siehe Punkt 6;

die Masse jeder Liefereinheit und die Gesamtmasse (Packliste);

die Form des Erzeugnisses
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6. Analysenbescheinigung
Jeder Partie muss ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 je Charge beigefügt sein.
Ferner ist auf dem Prüfzeugnis zu bestätigen, dass das gelieferte Material
„Frei von radioaktiv belasteten Stoffen“ ist. Innerhalb der DGH GROUP gilt ein Wert von < 5µSv/h.
7. Entladebedienungen
Die LKW sind so zu beladen, dass sie von beiden Seiten abgeladen werden können.
Eine Rampenentladung ist in den Unternehmen der DGH GROUP nicht möglich.
8. Transport und Lagerung
Die Lagerung und der Transport bis zum Abnehmer muss qualitätsgerecht sein,
vor Witterungseinflüssen (Nässe und Schmutz) geschützt und den gültigen Deutschen/
und Europäischen Gesetzgebungen entsprechen.
Der Versender ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung durch den Frachtführer
verantwortlich.
9. Beanstandungen
Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einkaufs der DGH Group, der Technischen Liefervorschrift, den Anliefervorschriften oder, wenn vereinbart, den Rahmenlieferverträgen
(RLV) bzw. Qualitätssicherungs- und Logistik-Vereinbarungen (QSLV), führen zu Beanstandungen. Für
alle Abweichungen von unseren o.g. Vorgabe-Dokumenten muss vor Anlieferung des Materials eine
Sonderfreigabe bei der DGH GROUP beantragt werden und von dieser genehmigt worden sein! Die
Endscheidung trifft der Fachbereich, die Kommunikation zum Lieferanten erfolgt durch den Einkauf.
Generell wird bei einer Abweichung die gesamte Lieferung reklamiert und die Annahme verweigert.
Geeignete Informationen zur Nachvollziehbarkeit des Beanstandungsgrundes werden vom Besteller
dem Lieferanten zur Verfügung gestellt. Dem Lieferanten wird die Möglichkeit einer Gegenprüfung
eingeräumt. Im Streitfall sind folgende akkreditierte Laboratorien als Schiedsstellen festgelegt:
D. Schmitt, Zerstörungsfreie Materialprüfung GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Straße 18
67227 Frankenthal
HQM induserv GmbH
Johann-Esche-Str. 1
09120 Chemnitz
Die Gegenprüfungen seitens des Lieferanten oder Dritten, sind gemäß dieser Technische Liefervorschrift durchzuführen. Die entstandenen Kosten zur Lösung des Streitfalles werden nach dem Verursacherprinzip zugewiesen.
Eine Annahme oder Teilannahme der Lieferung/ Charge kann im Beanstandungsfall zwischen Besteller und Lieferer getroffen werden. Die Entscheidung obliegt dem Besteller.
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10. Verbindlich für die Lieferungen
Damit der technische Fortschritt in der Technischen Liefervorschrift angemessen enthalten ist, wird
diese entsprechend dem Stand der Entwicklung in zeitlich unregelmäßigen Abständen überarbeitet.
Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, die jeweils neuste Fassung unserer Vorgabe-Dokumente
(Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einkauf der DGH GROUP, unserer Technischen Liefervorschrift,
unseren Anliefervorschriften der DGH GROUP beim Auftraggeber anzufordern bzw. von der Homepage www.dghgroup.de herunterzuladen.
Für die Ausführung gilt – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – die zum Zeitpunkt der
Bestellung gültige Fassung der jeweiligen technischen Liefervorschrift und Anliefervorschrift.
Auftragsbestätigungen bitte nur senden an: [email protected]
Elektronische Rechnungen oder Gutschriften zu Ihren Rechnungen bitte nur an unsere Finanzbuchhaltung: [email protected] senden.
Für unsere Aufwendungen im Rahmen einer Beanstandung sendet Ihnen unsere Finanzbuchhaltung
eine Rechnung zu.
Änderungen werden unter Punkt 12 Revisionsindex als fortlaufende Zahl
sowie in Schriftform angegeben.
11. Bestätigung des Inhaltes
…………………………………………………………………………………………….
Name / Datum / Unterschrift
12. Revision
Revisionsindex
0
Revisionsindex: 0
Freigegeben am:
Revision
Neuerstellung des Dokumentes
Freigegeben am:
06.01.2016