vbb –14 << vbb Staatssekretär Grübel besucht VBB in Bonn 4 << Informationsaustausch im BAPersBw 5 << Beförderungen wieder möglich 6 << Zielbild Rüstungsmanagement vorgestellt6 << Novellierung Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) – Referentenentwurf sieht vom VBB geforderte Beibehaltung der Drittelerhöhung vor << Der neue Gruppensprecher der Beamten und sein Vertreter im Hauptpersonalrat beim BMVg 10 << Bundesleitung des VBB bei der Personalversammlung des BAAINBw 11 << Aktuelles zum Kindergeldbezug 11 << VBB-Rechtsschutzbeauftragte tagen in Bonn 12 << VBB-Rechtsschutz – eine von vielen Leistungen für unsere Mitglieder 13 << VBB-Seminare – Terminübersicht 2016 14 << Von unseren Lehrinstituten 15 << Wissenswertes für Senioren 16 << Aus unseren Bereichen und Landesverbänden19 << Blutspendetermine Januar/Februar 2016 32 Jan Brenner << Ausklang Liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es Ihnen auch so, ein Blick auf den Kalender und schon fragt man sich, wo das Jahr geblieben ist, das jetzt mit großen Schritten seinem Ende entgegengeht. Mir geht es jedenfalls so. Und ich habe das Gefühl, je älter an Jahren man wird, desto schneller gehen die Jahre ins Land. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Fülle technischer Neuerungen, die in immer kürzeren Abständen auf den Markt geworfen werden und die zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbaren Informationen über Krisen und Kriege rund um den Globus zu einer Reizüberflutung führen. Keine Zeit, auszuruhen, zu entspannen. Und trotzdem müssen wir uns die Zeit nehmen und zur Ruhe kommen und das zu Ende gehende Jahr bewerten – mit allen seinen positiven und weniger positiven Seiten. Aus verbandlicher Sicht können wir ein positives Resümee ziehen, auch wenn es im ersten Quartal nach den Enttäuschungen rund um das Attraktivitätssteigerungsgesetz bei Weitem nicht so ausgesehen hat. Es hat sich aber gezeigt, dass wir mit einer nachhaltigen, guten Verbandspolitik im Interesse der Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr Erfolge erzielen können. Mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz haben wir zum Ende des Jahres Verbesserungen erreicht, die organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten für Förderungsdienstposten eröffnen und auf der anderen Seite gerade für die Kolleginnen und Kollegen bei der Bundeswehrfeuerwehr finanzielle Verbesserungen im belastenden Schichtdienst möglich machen. Wir haben dazu berichtet. Aber auch ein anderes Thema hat zum Jahresende durch das Mitwirken des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e. V. (VBB) eine für das Zivilpersonal – wie ich meine – gute Wendung genommen. Bei der Frage nämlich, wie hält es das Verteidigungsministerium mit den Beteiligungsrechten. Die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, war mit dem Anspruch angetreten, die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands machen zu wollen. Zu einem attraktiven Arbeitgeber gehören unzweifelhaft eine gute Unternehmenskultur und damit verbunden aber auch die Teilhabe der Beschäftigten über Personalratsgremien gestaltend mitwirken zu können. Die Aufgaben, denen sich die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Personalräten stellen müssen, werden immer komplexer und erfordern ein hohes Maß an Engagement und Einsatz. Ihre Arbeit dient allen Kolleginnen und Kol- << Impressum Herausgeber: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Baumschulallee 18 a, 53115 Bonn. Telefon: 0228.38927-0. Telefax: 0228.639960. Redaktion: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Internet: www.vbb-bund.de. E-Mail: [email protected]. Herausgeber der dbb seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. E-Mail: [email protected]. Chefredaktion: Dr. Walter Schmitz. Redaktion: Christine Bonath, Jan Brenner. Fotos: dbb, fotolia, MEV. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenund Berufsbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint 10-mal im Jahr und ist für VBB-Mitglieder im Beitrag eingeschlossen. Nichtmitglieder können die Zeitschrift durch den Verlag beziehen. Verlag: dbb verlag gmbh. Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: [email protected]. Versandort: Geldern. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42 – 50, 47608 Geldern. Layout: FDS, Geldern. Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: media[email protected]. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen. Telefon: 02102.74023-715. 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Europäischer Abend: (K)ein neues Zeitalter der Extreme! 40 << Aufgabe des öffentlichen Dienstes: Nachhaltige Politik umsetzen 44 << << << 3 Verband der Beamten der Bundeswehr << Editorial Interview mit Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern 46 > vbb magazin | Dezember 2015 VBB_12_2105.indd 3 14.12.15 13:55 vbb sowie unseren Gesprächspartnern im Innen-, Haushalts- und Verteidigungsressort. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir unseren VBB gut aufgestellt wissen können. Wir können im kommenden Jahr auf dem Erreichten aufbauen. Die Arbeit wird uns nicht ausgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Jahreswechsel wird begleitet durch die dramatischen, menschenverachtenden Ereignisse in Paris und in der Hauptstadt von Mali. Diese Bilder prägen sich ein wie diejenigen der Flüchtlingsströme und der abertausenden Menschen, die vor Terror und Krieg in ihrem Heimatland fliehen. Es fällt angesichts solcher Bilder schwer zur Tagesordnung überzugehen. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind in der Bundeswehr mit begleitenden Aufgaben bei der Verpflegung, der Unterbringung in Kasernen oder mit Aufgaben im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betraut worden. Bei vielen ist die Belastungsgrenze erreicht. Angestammte Aufgaben können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Hier geht mein Appell an die Verantwortlichen, über eine Modifizierung der Obergrenzen für das Zivilpersonal nachzudenken, um sowohl im Grundbetrieb, im Einsatz wie auch für die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingshilfe ausreichend qualifiziertes und belastbares Personal zur Verfügung stellen zu können. Allen, die sich als ehrenamtliche Helfer – wo auch immer engagieren – gilt unser herzlicher Dank für die beispielgebende Arbeit. Unser herzlicher Dank für die Unterstützung und die kons truktive Begleitung gilt allen unseren Gesprächspartnern in Parlament, Verwaltung und Behörden, den Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten, den Ruhestandsbeamten, allen Mitgliedern und Förderern. Unsere guten Gedanken sind bei den Soldatinnen, Soldaten und zivilen Kolleginnen und Kollegen in den Auslandseinsätzen. Wir danken ihnen für ihren gefährlichen und fordernden Dienst für unser Land und hoffen auf eine gesunde Rückkehr. Ihnen allen wünschen wir ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2016. Für die Bundesleitung Ihr Wolfram Kamm Staatssekretär Grübel besucht VBB in Bonn Am 18. November 2015 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel den Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) in seiner Geschäftsstelle in Bonn, um mit dem Bundesvorsitzenden und einem Teil der Bundesleitung aktuelle Themen in der Bundeswehrverwaltung zu erörtern. Der Bundesvorsitzende Wolfram Kamm dankte Herrn Staatssekretär Grübel zunächst für die Unterstützung des Bundesministeriums der Verteidigung in Zusammenhang mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG). So konnten zumindest die vom VBB dringend geforderten und zugleich auch notwendigen Änderungen wie die Erhöhung der Stellenobergrenzen zum Abbau des Beförderungsstaus und die Erhöhung der Bundeswehr-Feuerwehrzulage umgesetzt werden. Darüber wurden weitere, mögliche Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte er örtert, allen voran die Technikerzulage. Staatssekretär Grübel führte dazu aus, dass derzeit eine Kommission zur Überprüfung der Zulagen eingerichtet wird, um das teilweise unübersichtliche Zulagensystem zu durchleuchten. Der Bundesvorsitzende machte deutlich, dass die Technikerzulage ja an sich nicht Neues ist, da es eine solche Zulage schon einmal gegeben habe. Gerade im gehobenen technischen Dienst, mit einer großen Zahl von unbe- VBB Verband der Beamten der Bundeswehr 4 legen in der Bundeswehr. Wir haben es daher sehr begrüßt, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) entschieden hat, die Größe der Gremien nicht zu verändern und es bei den bisher gültigen Verfahrensregelungen zu belassen. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren kann aus unserer Sicht nunmehr problemfrei durchgeführt werden. Auch in dieser Angelegenheit hat unser Verband mit guten, stichhaltigen und nachvollziehbaren Argumenten überzeugen können – bei den im Deutschen Bundestag zuständigen Abgeordneten und in unseren Gesprächen mit der Leitung des Ministeriums und der zuständigen Fachabteilung. Wir danken daher allen, die uns auf dem Weg hin zu diesen positiven Ergebnissen begleitet und unterstützt haben. Im Parlament den jeweils zuständigen Fachausschüssen – Innen, Verteidigung und Haushalt – setzten Dienstposten, könne mit einer solchen Zulage nicht nur die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr nach innen gelebt werden, sondern sie sei auch ein finanzieller Anreiz im Rahmen der Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deut- > vbb magazin | Dezember 2015 VBB_12_2105.indd 4 14.12.15 13:55 vbb Weiteres Thema war der „Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr“. Der Bundesvorsitzende machte einmal mehr deutlich, dass die Laufbahnausbildung die Qualitätsstandards für eine Verwendung in der Bundeswehrverwaltung setzt. Die von einigen geäußerte Vorstellung, die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst zu modularisieren, sieht der VBB als qualitätsmindernd an und mit geltendem Laufbahnrecht als unvereinbar. Eine soldatische Laufbahnausbildung könne nicht mit der Laufbahnausbildung für Beamte gleichgesetzt werden und eine Übernahme nach erfolgter Laufbahnausbildung sei unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls im ersten Beförderungsamt akzeptabel. Übernahmen in einem höheren statusrechtlichen Amt würden zu einer internen Zerreißprobe führen. Für den Bereich des technischen Dienstes müsse für die Zukunft geprüft wer- In diesem Zusammenhang wurde auch die Problematik mit den Wechseldienstposten angesprochen. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass Soldaten ihre Aufgaben haben, genauso wie die zivilen Kolleginnen und Kollegen. Diese Grundausrichtung hat sich immer bewährt. Auch hier kommt es zu vielschichtigen Problemen, wenn dieser Grundsatz immer mehr aufgeweicht und letztendlich die Grundsubstanz geändert wird. Dann sollte darüber nachgedacht werden, ob man den „Bundeswehrbeamten“ im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts nicht auch anders definieren muss, zumal er ja auch im Hinblick auf die Auslands einsätze militärische Grund fertigkeiten mitbringen oder erwerben muss. die Flüchtlingsproblematik besprochen. Gerade im Hinblick auf das letzte Thema bat der Bundesvorsitzende Herrn Staatssekretär Grübel um Prüfung, ob nicht die festgelegte Reduzierung beim Zivilpersonal im Rahmen der Bundeswehrreform zu überdenken ist. Bereits jetzt liegt bei den Kolleginnen und Kollegen durch die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingshilfe oder die Evaluierung von organisatorischen Veränderungen eine Doppel-/Dreifachbelastung. Vielfach ist die Belastungsgrenze erreicht. Ein Personalabbau – wie geplant – ist unter den vorliegenden Bedingungen nach Ansicht des VBB nicht der richtige Ansatz. In Anbetracht der hinzugekommenen Auf gaben muss nach innen kommuniziert werden, dass ohne zusätzliches Personal gegebenenfalls Aufgaben im Grundbetrieb nachrangig durchgeführt werden und es zu Leistungseinschränkungen kommen kann. Zu guter Letzt wurde die Novellierung des Soldaten beteiligungsgesetzes (SBG) (Seite 8), die Unterbringungs situation der Studentinnen/ Studenten in Mannheim und Zum Abschluss des Gespräches bat Herr Staatssekretär Grübel noch um eine Einschätzung der Stimmungslage unter den Kolleginnen und Kollegen. Der Bundesvorsitzende verwies den, ob sowohl im Rahmen des Binnenarbeitsmarktes, als auch bei Neueinstellungen eine Laufbahnausbildung zwingend erforderlich ist. hierzu auf die vom VBB im Jahre 2013 durchgeführte ForsaUmfrage, die damals zu dem Ergebnis kam, dass 2/3 der Kolleginnen und Kollegen den eigenen Arbeitgeber nicht weiterempfehlen würden. Zwischenzeitlich sei etwas Ruhe eingekehrt. Positiv wertet der Verband die Entscheidung der Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, die Aufgaben des Travelmanagements und das dazu gehörende Personal nicht an das Bundesministerium des Innern abzugeben. Wichtig sei jetzt, in der neuen Organisationsstruktur für einige Zeit zu arbeiten und nicht unnötigerweise eine Reform der Reform in Angriff zu nehmen. Wichtig sei darüber hinaus, durch zusätzliche Planstellen die schlechte Beförderungssituation zu verbessern. Aber auch hier sieht der VBB das Ministerium auf einem guten Weg. Wichtig ist es nun erst einmal in der Organisation zu leben bzw. in der Struktur zu verbleiben und nicht wieder die nächste Reform der Reform anzustoßen. Wir danken Herrn Staats sekretär Grübel für die Zeit, die er sich genommen hat! Zu einem Arbeitsgespräch trafen sich der Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Georg Stuke, und der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten e.V. (VBB), Wolfram Kamm, am 19. November 2015 in Köln. Der Bundesvorsitzende nutzte eingangs des Gespräches die Gelegenheit, die wichtigsten Ergebnisse des 7. Besoldungsänderungsgesetzes zu erläutern und die damit verbundenen verbandlichen Erfolge des VBB darzustellen. Weiterhin informierte er Herrn Stuke über den derzeitigen Sachstand zu den beabsichtigten Änderungen im Soldatenbeteiligungsgesetz. PIZ/Funk Informationsaustausch im BAPersBw 5 Verband der Beamten der Bundeswehr lich gemacht, dass am Praxisaufstieg, als einem Element der Durchlässigkeit der Laufbahnen festgehalten werden muss, um auch hier den Dienst in der Bundeswehr attraktiv zu halten. Zentrales Thema der Unterredung war jedoch die geplante Reform Personalgewinnungsorganisation. Keine Reform der Reform, sondern eine bereits in der letzten Legislaturperiode festgelegte Evaluation, die erkannten Veränderungsbedarf nunmehr umsetzen soll. Dabei > vbb magazin | Dezember 2015 VBB_12_2105.indd 5 14.12.15 13:55 vbb steht ein selbst gesetztes Ziel im Mittelpunkt: „Die Bundeswehr benötigt kompetentes, talentiertes, gebildetes, gut ausgebildetes, leistungsfähiges und leistungswilliges Personal. Dessen Bereitschaft, sich persönlich weiterzuentwickeln, seine Motivation und Berufszufriedenheit bestimmen maßgeblich die personelle Einsatzbereitschaft, Einsatzfähigkeit und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr.“ Es sei geplant, an 16 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in Karrierecentern der Bundeswehr und regionalen Karrierecentern die Aufgaben der Personalgewinnung zu konzentrieren. Die Karriereberatungsbüros bleiben bestehen. Kritisch sieht der VBB die Vorstellung des Bundesamtes, den verbleibenden ehemaligen Karrierecentern ohne Assessmentcenter die Dienststelleneigenschaft zu entziehen, weil bestimmte Zentralaufgaben aus der Organisationsstruktur herausgelöst werden mussten und im Bundesamt selber ausgebracht wurden. Dieses sei auch der Tatsache geschuldet, dass 500 Dienstposten anderweitig benötigt wurden. Für den Verband ist diese Entscheidung – sollte sie so bleiben – der falsche Weg, weil die Zahl der Dienststellen im Bereich der Bundeswehrverwaltung immer weiter ab- nimmt. Das bedeutet auch einen Verlust der Attraktivität der Aufgaben des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Denn auch das Leiten einer Dienststelle kann sich qualifizierend auf förder liche Verwendungen auswirken. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht in Stein gemeißelt. Der VBB wird in seinen Gesprächen mit der Leitung des Hauses und im Parlament auf eine Änderung drängen. Beförderungen wieder möglich Verband der Beamten der Bundeswehr 6 In einem Gespräch mit einem Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wurde uns mitgeteilt, dass Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär wieder möglich sind. Der VBB hatte darüber informiert, dass aufgrund einer Klage vor einem Verwaltungsgericht sämtliche möglichen Beförderungen nach A 8 gestoppt worden waren. Die Kolleginnen und Kollegen der Beamtengruppe des Hauptpersonalrates und der VBB hatten in Gesprächen mit dem BAPersBw gebeten, im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen für eine zügige Beendigung des anhängigen Rechtsstreites Sorge zu tragen. Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Rechtsbeistand des Klägers nunmehr die Verwaltungsrechtsstreitigkeit für erledigt erklärt, mit der Folge, das Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/Oberbrandmeisterin/ Regierungshauptsekretär/ Oberbrandmeister ab sofort wieder möglich sind. Wir gehen davon aus, dass die möglichen Beförderungen schnellstmöglich vollzogen werden und freuen uns für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. VBB – Wir kümmern uns! Zielbild Rüstungsmanagement vorgestellt Unter der Gesamtverantwortung der Staatsekretärin Dr. Suder geht es in der Rüstung zügig voran. Nach der Bestandsaufnahme und der darauf gründenden Agenda Rüstung folgte ein strukturierter Dialog der Staatsekretärin Rüstung mit dem Bundesverband der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Gegenwärtig wird die Agenda Rüstung durch die Projektorganisation Rüstung umfassend realisiert. Trotz ihrer mannigfaltigen Aktivitäten hat es sich Staatsekretärin Dr. Suder nicht nehmen lassen, das Zielbild Rüstungsmanagement den mit der Rüstung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönlich vorzustellen und dafür engagiert und überzeugend zu werben. Schon im Vorfeld der Veranstaltungen wurde diskutiert: Ist ein Zielbild nur eine vergängliche Beratermode oder gibt es einen Mehrwert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Und warum wird kein Leitbild genommen, wie es doch so gerne in der gewerblichen Wirtschaft der Fall ist? Die Enzyklopädie „Brockhaus1“ definiert den Begriff des Leitbildes als „orientierungs-, handlungs-, oder entscheidungsleitende Vorstellungen“. Über diese Vorstellungen sollte doch hoffentlich jeder gebildete Mensch verfügen, wozu bedarf es dann noch Leitbilder, könnte man vorschnell urteilen. In Unternehmen wie in großen Organisationen scheint es jedoch durchaus notwendig zu sein, individuelle Vorstellungen zu bündeln und zu dokumentieren. Eigentlich sollte hiermit alles wunderbar sein, denn nach der reinen Lehre weiß nun jeder, worauf es ankommt. In der Fachliteratur werden Leitbilder demgegenüber kontrovers diskutiert, denn insbesondere bei Krisen hat sich gezeigt, dass Leitbilder in den Köpfen der Mitarbeiter und des Topmanagements leider nur eine zu geringe Rolle spielen. Die meist wohl formulierten, allgemein gefassten Leitbilder bleiben mehrheitlich den Beweis schuldig, ihrerseits einen positiven Beitrag zur Verhaltensteuerung, Vertrauensbildung und Mitarbeiterorientierung geleistet zu haben. Die den Leitbildern innewohnende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit führt bei Beschäftigten im Allgemeinen eher zu Misstrauen und Zurückhaltung, insbesondere auch deshalb, weil Leitbilder eher statisch sind. Diese „Falle“ hat die Staatssekretärin auf dem Weg zum neuen Rüstungsmanagement 1 21. Auflage > vbb magazin | Dezember 2015 VBB_12_2105.indd 6 14.12.15 13:55 vbb geschickt umgangen. Im Gegensatz zu Leitbildern vermitteln akzeptable Zielbilder eine höhere Dynamik und den Aufbruch in eine bessere Zukunft. Zusätzlich kann Staatsekretärin Dr. Suder einen großen Vertrauensvorschuss verbuchen. Zweifellos steht die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll und ganz hinter dem vorgegebenen Ziel, für „aufgabengerechte Ausrüstung und professionelle Dienstleistungen“ zu sorgen. Der angestrebte Zustand ist positiv beschrieben, das Ziel ist mithin klar vorgezeichnet! Verband der Beamten der Bundeswehr 8 Eine Hürde bleibt bestehen: Man kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gewisse Skepsis hinsichtlich des „Wie kommen wir da hin?“ allerdings nicht verdenken, denn seit Jahren jagt eine Reform die andere („nach der Reform ist vor der Reform“). Die mit den Reformen einhergehenden Versprechungen waren stets groß, aber nicht greifbar, die Verbesserungen dafür immer klein, was jeder begriffen hat. Welche Reform wurde tatsächlich zu Ende gebracht und mit einer Erfolgskontrolle dokumentiert? In welchem Licht erscheinen die bisherigen Reformen, wenn man diese am eigenen Anspruch misst? Eine lebendige, anpassungsfähige Organisation ist zweifelsohne das Mittel der Wahl, aber wie sagte der damalige Bundeskanzler Dr. Kohl schon 1984 in der Bundespressekonferenz: „Wichtig ist, was hinten rauskommt!“ Was scherzhaft klingt, ist tatsächlich sehr ernst. Die Soldatinnen und Soldaten müssen sich mehr denn je auf ihre Ausrüstung verlassen können! Aus der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher der Glaubwürdigkeit eine Schlüsselfunktion beizumessen. In Unternehmen werden Zielbilder top-down implementiert, also die Aufgaben die Führungsebenen herab immer konkreter und messbarer. Dies ist die Königsdisziplin, nämlich die Anpassung der Zielsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen sowie in der Folge das Ableiten von umzusetzenden Maßnahmen. Dabei ist es aus Sicht des VBB besonders hilfreich, wenn die Unterschiede zwischen einer Unternehmenskultur und einer Behördenkultur erkannt und berücksichtigt werden. Jeder der vier Leitbild-Quadranten Führungskultur, Teamkul- tur, Transparenzkultur und Dienstleistungskultur ist für sich genommen eine ordentliche Herausforderung, die nun von oben nach unten zu operationalisieren sind. Wie werden die vorgegebenen Ziele „smart“, sprich eindeutig, messbar, realistisch und schließlich in unserer Organi sation gelebt? Es darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden, dass auch andere Bereiche – auch und gerade außerhalb des Rüstungsbereichs – ihren Beitrag erbringen müssen, damit Rüstungsmanagement effizient wirken kann. Als Interessengemeinschaft aller Bundeswehrbeamten begrüßt der VBB den anspruchsvollen Ansatz, das Rüstungsmanagement gemäß Leitbild attraktiv und leistungsfähig aufzustellen. Staatsekretärin Dr. Suder hat nicht nur das Ziel vorgegeben, sie beschreitet auch neue Wege in der Kommunikation dieser Ziele. Der VBB ist zuversichtlich, denn wir fangen nicht bei null an! Der Rüstungsbereich hat, allen Unkenrufen zum Trotz, immer wieder bewiesen, dass er in der Lage ist, bei Projekten technologisches Neuland zu beschreiten und auch sehr komplexe Vorhaben entgegen aller idrigkeiten zum Erfolg zu W führen! Euphorie wäre freilich ein schlechter Ratgeber, nüchterne Sachlichkeit ist angebracht. Einige Kollegen fragen sich, wie die dringend erforderliche Priorisierung der Vorhaben nun aussieht. Gerade bei der aktuellen Personaldecke, den Be lastungen durch militärische Einsätze, Flüchtlingshilfe, der Agenda Rüstung und dem schon vorhandenen Tagesgeschäft sind vernünftige Zielvorgaben gefragter denn je. Wer zu viele Ziele gleichzeitig verfolgt, wird nur wenige rechtzeitig erreichen. Dieses Risiko kann minimiert werden und ist ein erster Prüfschritt für die angestrebte neue Kultur. Mit dem Zielbild Rüstungsmanagement wurde aus Sicht des VBB ein weiterer Meilenstein erreicht. Wir hoffen, dass hierdurch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesprochen werden und diesen Weg mitgehen können. Der VBB wird den Zielbildprozess im Interesse seiner Mitglieder weiter aufmerksam verfolgen. Nun sind Sie an der Reihe: Schreiben Sie uns unter: [email protected] Novellierung Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) – Referentenentwurf sieht vom VBB geforderte Beibehaltung der Drittelerhöhung vor Dieser Tage erreichte uns das Zwischenergebnis der Verbändebeteiligung in Sachen Novellierung des Soldatenbeteili- gungsgesetzes (SBG). Die Novellierung war angestoßen worden, um die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten in „nicht personalratsfähigen Dienststellen“ zu verbessern. Stichworte hierbei waren: Stärkung der Stellung der Vertrauenspersonen, Erweiterung und Fortentwicklung der Beteiligungstatbestände. > vbb magazin | Dezember 2015 VBB_12_2105.indd 8 14.12.15 13:55 vbb Im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beabsichtigt, die Umfänge der Personalvertretungen zu verringern, vorgeblich um so deren Effizienz zu steigern. Stärkung der Soldatenrechte positiv gegenübersteht. Was wir stets abgelehnt haben, war die Verkleinerung der Gremien, die fast ausnahmslos zulasten der Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten gegangen wären. Nach einer Intervention des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat das BMVg die Verbände und Gewerkschaften im Rahmen einer Arbeitsgruppe in die Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes eingebunden. So haben wir uns frühzeitig gegen die Aufhebung der sogenannten Drittelregelung ausgesprochen und durch entsprechende Berechnungen nachgewiesen, dass dies zum Nachteil der zivilen Kolleginnen und Kollegen führen würde. Entsprechend sah auch unsere umfassende Stellungnahme zur Novellierung des SBG Der VBB hat frühzeitig deutlich gemacht, dass er einer VBB_12_2105.indd 9 aus. Wie Sie weiter unserer Berichtserstattung zu diesem Thema entnehmen konnten, fanden in diesem Zusammenhang auch Gespräche bei Staatssekretär Hoofe statt, in welchen der Bundesvorsitzende noch einmal ganz klar die Position des VBB dargelegt und die Nachteile für die zivilen Kolleginnen und Kollegen aufgezeigt hat. Der VBB hat es mit guten und nachvollziehbaren Argumenten erreicht, dass in dem überarbeiteten Referentenentwurf die sogenannte Drittelerhöhung nicht angetastet wird. Die Interessen der zivilen Beschäftigten bleiben damit gewahrt. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich gemacht, dass die Novellierung des SBG auf die Mitte 2016 anstehenden Personalratswahlen keinen Einfluss haben soll. Das Gesetz soll erstmals auf Wahlen Anwendung finden, für die der Wahlvorstand nach Inkrafttreten des Gesetzes bestellt wird. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten. 14.12.15 13:55
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