Ausklang - VBB - dbb beamtenbund und tarifunion

vbb
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<< vbb
Staatssekretär Grübel
besucht VBB in Bonn
4
<<
Informationsaustausch im BAPersBw
5
<<
Beförderungen wieder möglich
6
<<
Zielbild Rüstungsmanagement
vorgestellt6
<<
Novellierung Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) – Referentenentwurf sieht
vom VBB geforderte Beibehaltung der
Drittelerhöhung vor
<<
Der neue Gruppensprecher der Beamten
und sein Vertreter im Hauptpersonalrat
beim BMVg
10
<<
Bundesleitung des VBB bei der
Personalversammlung des BAAINBw
11
<<
Aktuelles zum Kindergeldbezug
11
<<
VBB-Rechtsschutzbeauftragte
tagen in Bonn
12
<<
VBB-Rechtsschutz – eine von vielen
­Leistungen für unsere Mitglieder
13
<<
VBB-Seminare – Terminübersicht 2016
14
<<
Von unseren Lehrinstituten 15
<<
Wissenswertes für Senioren
16
<<
Aus unseren Bereichen und
Landesverbänden19
<<
Blutspendetermine Januar/Februar 2016 32
Jan Brenner
<<
Ausklang
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
geht es Ihnen auch so, ein Blick auf den
Kalender und schon fragt man sich, wo
das Jahr geblieben ist, das jetzt mit großen Schritten seinem Ende entgegengeht.
Mir geht es jedenfalls so. Und ich habe
das Gefühl, je älter an Jahren man wird,
desto schneller gehen die Jahre ins Land.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass
die Fülle technischer Neuerungen, die in
immer kürzeren Abständen auf den
Markt geworfen werden und die zu jeder
Zeit und an jedem Ort verfügbaren Informationen über Krisen und Kriege rund
um den Globus zu einer Reizüberflutung
führen. Keine Zeit, auszuruhen, zu entspannen. Und trotzdem müssen wir uns
die Zeit nehmen und zur Ruhe kommen
und das zu Ende gehende Jahr bewerten
– mit allen seinen positiven und weniger
positiven Seiten.
Aus verbandlicher Sicht können wir ein
positives Resümee ziehen, auch wenn
es im ersten Quartal nach den Enttäuschungen rund um das Attraktivitätssteigerungsgesetz bei Weitem nicht so
ausgesehen hat. Es hat sich aber gezeigt, dass wir mit einer nachhaltigen,
guten Verbandspolitik im Interesse der
Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr Erfolge erzielen können. Mit
dem 7. Besoldungsänderungsgesetz
haben wir zum Ende des Jahres Verbesserungen erreicht, die organisatorische
Gestaltungsmöglichkeiten für Förderungsdienstposten eröffnen und auf
der anderen Seite gerade für die Kolleginnen und Kollegen bei der Bundeswehrfeuerwehr finanzielle Verbesserungen im belastenden Schichtdienst
möglich machen. Wir haben dazu berichtet.
Aber auch ein anderes Thema hat zum
Jahresende durch das Mitwirken des
Verbandes der Beamten der Bundeswehr e. V. (VBB) eine für das Zivilpersonal – wie ich meine – gute Wendung
genommen. Bei der Frage nämlich, wie
hält es das Verteidigungsministerium
mit den Beteiligungsrechten. Die Bundesministerin der Verteidigung, Frau
Dr. Ursula von der Leyen, war mit dem
Anspruch angetreten, die Bundeswehr
zu einem der attraktivsten Arbeitgeber
Deutschlands machen zu wollen. Zu
einem attraktiven Arbeitgeber gehören unzweifelhaft eine gute Unternehmenskultur und damit verbunden aber
auch die Teilhabe der Beschäftigten
über Personalratsgremien gestaltend
mitwirken zu können. Die Aufgaben,
denen sich die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Personalräten stellen müssen, werden immer
komplexer und erfordern ein hohes
Maß an Engagement und Einsatz. Ihre
Arbeit dient allen Kolleginnen und Kol-
<< Impressum
Herausgeber: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Baumschulallee 18 a, 53115 Bonn. Telefon: 0228.38927-0. Telefax: 0228.639960.
Redaktion: Bundesgeschäftsstelle des VBB. Internet: www.vbb-bund.de. E-Mail: [email protected]. Herausgeber der dbb seiten:
Bundes­­leitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten
Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de.
E-Mail: [email protected]. Chefredaktion: Dr. Walter Schmitz. Redaktion: Christine Bonath, Jan Brenner. Fotos: dbb, fotolia,
MEV. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenund Berufsbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint
10-mal im Jahr und ist für VBB-Mitglieder im Beitrag eingeschlossen. Nicht­mitglieder können die Zeitschrift durch den Verlag
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Opitz-Hannen. Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Panagiotis Chrissovergis, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition:
Britta Urbanski. Telefon: 02102.74023-712. Anzeigentarif Nr. 57 (dbb magazin) und Nr. 41 (vbb magazin), gültig ab 1.10.2015. Druckauflage: dbb magazin: 591 756 (IVW 3/2015). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Gedruckt auf Papier aus elementarchlorfrei gebleichtem Zellstoff.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter.
ISSN 0521-7814
8
<< dbb
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Tarifeinheitsgesetz:
dbb klagt in Karlsruhe
33
<<
Verfassungsbeschwerde gegen
­Tarifeinheitsgesetz: Verstoß
gegen Gleichheitsgrundsatz
34
Fachkräftemangel: Dem Staat
fehlen fast 180 000 Mitarbeiter
35
CDA-Bundestagung:
Öffentlicher Dienst braucht
­Personalverstärkung
35
<<
Der Fall des Monats
37
<<
Branchentage zur Einkommensrunde
2016: Hingehen und mitreden
38
<<
tacker39
<<
23. Europäischer Abend:
(K)ein neues Zeitalter der Extreme!
40
<<
Aufgabe des öffentlichen Dienstes:
Nachhaltige Politik umsetzen
44
<<
<<
<<
3
Verband der Beamten der Bundeswehr
<< Editorial
Interview mit Dr. Thomas de Maizière,
Bundesminister des Innern
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sowie unseren Gesprächspartnern im Innen-, Haushalts- und
Verteidigungsressort. Ich bin
der festen Überzeugung, dass
wir unseren VBB gut aufgestellt wissen können. Wir können im kommenden Jahr auf
dem Erreichten aufbauen. Die
Arbeit wird uns nicht ausgehen.
Liebe Kolleginnen und
­Kollegen,
der Jahreswechsel wird begleitet durch die dramatischen,
menschenverachtenden Ereignisse in Paris und in der Hauptstadt von Mali. Diese Bilder
prägen sich ein wie diejenigen
der Flüchtlingsströme und der
abertausenden Menschen, die
vor Terror und Krieg in ihrem
Heimatland fliehen. Es fällt angesichts solcher Bilder schwer
zur Tagesordnung überzugehen. Viele unserer Kolleginnen
und Kollegen sind in der Bundeswehr mit begleitenden Aufgaben bei der Verpflegung, der
Unterbringung in Kasernen
oder mit Aufgaben im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betraut worden. Bei vielen ist die Belastungsgrenze
erreicht. Angestammte Aufgaben können nicht mehr oder
nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Hier geht
mein Appell an die Verantwortlichen, über eine Modifizierung der Obergrenzen für
das Zivilpersonal nachzudenken, um sowohl im Grundbetrieb, im Einsatz wie auch für
die zusätzlichen Aufgaben im
Rahmen der Flüchtlingshilfe
ausreichend qualifiziertes und
belastbares Personal zur Verfügung stellen zu können. Allen,
die sich als ehrenamtliche Helfer – wo auch immer engagieren – gilt unser herzlicher Dank
für die beispielgebende Arbeit.
Unser herzlicher Dank für die
Unterstützung und die kons­
truktive Begleitung gilt allen
unseren Gesprächspartnern in
Parlament, Verwaltung und
Behörden, den Kolleginnen
und Kollegen in den Personalräten, den Ruhestandsbeamten, allen Mitgliedern und
­Förderern. Unsere guten Gedanken sind bei den Soldatinnen, Soldaten und zivilen Kolleginnen und Kollegen in den
Auslandseinsätzen. Wir danken
ihnen für ihren gefährlichen
und fordernden Dienst für unser Land und hoffen auf eine
gesunde Rückkehr.
Ihnen allen wünschen wir ein
gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und einen guten
Start in das neue Jahr 2016.
Für die Bundesleitung
Ihr
Wolfram Kamm
Staatssekretär Grübel
besucht VBB in Bonn
Am 18. November 2015 besuchte der Parlamentarische
Staatssekretär Markus Grübel
den Verband der Beamten der
Bundeswehr e.V. (VBB) in seiner Geschäftsstelle in Bonn,
um mit dem Bundesvorsitzenden und einem Teil der Bundesleitung aktuelle Themen in
der Bundeswehrverwaltung zu
erörtern.
Der Bundesvorsitzende Wolfram Kamm dankte Herrn
Staatssekretär Grübel zunächst
für die Unterstützung des Bundesministeriums der Verteidigung in Zusammenhang mit
dem 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG). So konnten zumindest die vom VBB
dringend geforderten und zugleich auch notwendigen Änderungen wie die Erhöhung
der Stellenobergrenzen zum
Abbau des Beförderungsstaus
und die Erhöhung der Bundeswehr-Feuerwehrzulage umgesetzt werden.
Darüber wurden weitere,
­mögliche Verbesserungen für
Beamtinnen und Beamte er­
örtert, allen voran die Technikerzulage. Staatssekretär Grübel
führte dazu aus, dass derzeit
eine Kommission zur Überprüfung der Zulagen eingerichtet
wird, um das teilweise unübersichtliche Zulagensystem zu
durchleuchten. Der Bundesvorsitzende machte deutlich, dass
die Technikerzulage ja an sich
nicht Neues ist, da es eine solche Zulage schon einmal gegeben habe. Gerade im gehobenen technischen Dienst, mit
einer großen Zahl von unbe-
VBB
Verband der Beamten der Bundeswehr
4
legen in der Bundeswehr. Wir
haben es daher sehr begrüßt,
dass das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) entschieden hat, die Größe der
Gremien nicht zu verändern
und es bei den bisher gültigen
Verfahrensregelungen zu belassen. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren kann
aus unserer Sicht nunmehr
problemfrei durchgeführt werden. Auch in dieser Angelegenheit hat unser Verband mit guten, stichhaltigen und nachvollziehbaren Argumenten überzeugen können – bei den im
Deutschen Bundestag zuständigen Abgeordneten und in unseren Gesprächen mit der Leitung des Ministeriums und der
zuständigen Fachabteilung.
Wir danken daher allen, die uns
auf dem Weg hin zu diesen positiven Ergebnissen begleitet
und unterstützt haben. Im Parlament den jeweils zuständigen Fachausschüssen – Innen,
Verteidigung und Haushalt –
setzten Dienstposten, könne
mit einer solchen Zulage nicht
nur die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr nach innen gelebt werden, sondern sie
sei auch ein finanzieller Anreiz
im Rahmen der Gewinnung
von qualifizierten Nachwuchskräften.
In diesem Zusammenhang
wurde auch noch einmal deut-
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Weiteres Thema war der „Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr“.
Der Bundesvorsitzende machte
einmal mehr deutlich, dass die
Laufbahnausbildung die Qualitätsstandards für eine Verwendung in der Bundeswehrverwaltung setzt. Die von einigen
geäußerte Vorstellung, die
Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst zu modularisieren,
sieht der VBB als qualitätsmindernd an und mit geltendem
Laufbahnrecht als unvereinbar.
Eine soldatische Laufbahnausbildung könne nicht mit der
Laufbahnausbildung für Beamte gleichgesetzt werden und
eine Übernahme nach erfolgter Laufbahnausbildung sei unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls im ersten
Beförderungsamt akzeptabel.
Übernahmen in einem höheren statusrechtlichen Amt würden zu einer internen Zerreißprobe führen. Für den Bereich
des technischen Dienstes müsse für die Zukunft geprüft wer-
In diesem Zusammenhang
wurde auch die Problematik
mit den Wechseldienstposten
angesprochen. Grundsätzlich
gilt festzuhalten, dass Soldaten
ihre Aufgaben haben, genauso
wie die zivilen Kolleginnen und
Kollegen. Diese Grundausrichtung hat sich immer bewährt.
Auch hier kommt es zu vielschichtigen Problemen, wenn
dieser Grundsatz immer mehr
aufgeweicht und letztendlich
die Grundsubstanz geändert
wird. Dann sollte darüber
nachgedacht werden, ob man
den „Bundeswehrbeamten“ im
Vergleich zu den Kolleginnen
und Kollegen der anderen Ressorts nicht auch anders definieren muss, zumal er ja auch
im Hinblick auf die Auslands­
einsätze militärische Grund­
fertigkeiten mitbringen oder
erwerben muss.
die Flüchtlingsproblematik besprochen. Gerade im Hinblick
auf das letzte Thema bat der
Bundesvorsitzende Herrn
Staatssekretär Grübel um Prüfung, ob nicht die festgelegte
Reduzierung beim Zivilpersonal im Rahmen der Bundeswehrreform zu überdenken ist.
Bereits jetzt liegt bei den Kolleginnen und Kollegen durch die
zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingshilfe oder
die Evaluierung von organisatorischen Veränderungen eine
Doppel-/Dreifachbelastung.
Vielfach ist die Belastungsgrenze erreicht. Ein Personalabbau – wie geplant – ist unter
den vorliegenden Bedingungen
nach Ansicht des VBB nicht der
richtige Ansatz. In Anbetracht
der hinzugekommenen Auf­
gaben muss nach innen kommuniziert werden, dass ohne
zusätzliches Personal gegebenenfalls Aufgaben im Grundbetrieb nachrangig durchgeführt werden und es zu
Leistungseinschränkungen
kommen kann.
Zu guter Letzt wurde die
­Novellierung des Soldaten­
beteiligungsgesetzes (SBG)
(Seite 8), die Unterbringungs­
situation der Studentinnen/
Studenten in Mannheim und
Zum Abschluss des Gespräches
bat Herr Staatssekretär Grübel
noch um eine Einschätzung der
Stimmungslage unter den Kolleginnen und Kollegen. Der
Bundesvorsitzende verwies
den, ob sowohl im Rahmen des
Binnenarbeitsmarktes, als auch
bei Neueinstellungen eine
Laufbahnausbildung zwingend
erforderlich ist.
hierzu auf die vom VBB im Jahre 2013 durchgeführte ForsaUmfrage, die damals zu dem
Ergebnis kam, dass 2/3 der Kolleginnen und Kollegen den
­eigenen Arbeitgeber nicht
­weiterempfehlen würden. Zwischenzeitlich sei etwas Ruhe
eingekehrt. Positiv wertet der
Verband die Entscheidung der
Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der
Leyen, die Aufgaben des Travelmanagements und das dazu
gehörende Personal nicht an
das Bundesministerium des Innern abzugeben. Wichtig sei
jetzt, in der neuen Organisationsstruktur für einige Zeit zu
arbeiten und nicht unnötigerweise eine Reform der Reform
in Angriff zu nehmen. Wichtig
sei darüber hinaus, durch
­zusätzliche Planstellen die
schlechte Beförderungssituation zu verbessern. Aber auch
hier sieht der VBB das Ministerium auf einem guten Weg.
Wichtig ist es nun erst einmal
in der Organisation zu leben
bzw. in der Struktur zu verbleiben und nicht wieder die
nächste Reform der Reform
­anzustoßen.
Wir danken Herrn Staats­
sekretär Grübel für die Zeit,
die er sich genommen hat!
Zu einem Arbeitsgespräch trafen sich der Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr
(BAPersBw), Georg Stuke, und
der Bundesvorsitzende des
Verbandes der Beamten e.V.
(VBB), Wolfram Kamm, am
19. November 2015 in Köln.
Der Bundesvorsitzende nutzte
eingangs des Gespräches die
Gelegenheit, die wichtigsten
Ergebnisse des 7. Besoldungsänderungsgesetzes zu erläutern und die damit verbundenen verbandlichen Erfolge des
VBB darzustellen. Weiterhin
informierte er Herrn Stuke
über den derzeitigen Sachstand zu den beabsichtigten
Änderungen im Soldatenbeteiligungsgesetz.
PIZ/Funk
Informationsaustausch im BAPersBw
5
Verband der Beamten der Bundeswehr
lich gemacht, dass am Praxisaufstieg, als einem Element
der Durchlässigkeit der Laufbahnen festgehalten werden
muss, um auch hier den Dienst
in der Bundeswehr attraktiv zu
halten.
Zentrales Thema der Unterredung war jedoch die geplante
Reform Personalgewinnungsorganisation. Keine Reform der
Reform, sondern eine bereits in
der letzten Legislaturperiode
festgelegte Evaluation, die erkannten Veränderungsbedarf
nunmehr umsetzen soll. Dabei
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steht ein selbst gesetztes Ziel
im Mittelpunkt:
„Die Bundeswehr benötigt
kompetentes, talentiertes,
­gebildetes, gut ausgebildetes,
leistungsfähiges und leistungswilliges Personal. Dessen Bereitschaft, sich persönlich weiterzuentwickeln, seine
Motivation und Berufszufriedenheit bestimmen maßgeblich die personelle Einsatzbereitschaft, Einsatzfähigkeit
und Durchhaltefähigkeit der
Bundeswehr.“ Es sei geplant,
an 16 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in
Karrierecentern der Bundeswehr und regionalen Karrierecentern die Aufgaben der
­Personalgewinnung zu konzentrieren. Die Karriereberatungsbüros bleiben bestehen.
Kritisch sieht der VBB die Vorstellung des Bundesamtes,
den verbleibenden ehemaligen Karrierecentern ohne Assessmentcenter die Dienststelleneigenschaft zu
entziehen, weil bestimmte
Zentralaufgaben aus der Organisationsstruktur herausgelöst werden mussten und im
Bundesamt selber ausgebracht wurden. Dieses sei
auch der Tatsache geschuldet,
dass 500 Dienstposten anderweitig benötigt wurden. Für
den Verband ist diese Entscheidung – sollte sie so bleiben – der falsche Weg, weil
die Zahl der Dienststellen im
Bereich der Bundeswehrverwaltung immer weiter ab-
nimmt. Das bedeutet auch
­einen Verlust der Attraktivität
der Aufgaben des höheren
nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Denn auch das
Leiten einer Dienststelle kann
sich qualifizierend auf förder­
liche Verwendungen auswirken. Diese Entscheidung ist
allerdings noch nicht in Stein
gemeißelt. Der VBB wird in
seinen Gesprächen mit der
Leitung des Hauses und im
Parlament auf eine Änderung
drängen.
Beförderungen wieder möglich
Verband der Beamten der Bundeswehr
6
In einem Gespräch mit einem
Vertreter des Bundesamtes für
das Personalmanagement der
Bundeswehr (BAPersBw) wurde
uns mitgeteilt, dass Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär wieder möglich sind.
Der VBB hatte darüber informiert, dass aufgrund einer
­Klage vor einem Verwaltungsgericht sämtliche möglichen
Beförderungen nach A 8 gestoppt worden waren. Die
Kolleginnen und Kollegen der
Beamtengruppe des Hauptpersonalrates und der VBB
hatten in Gesprächen mit dem
BAPersBw gebeten, im Interesse der betroffenen Kolleginnen
und Kollegen für eine zügige
Beendigung des anhängigen
Rechtsstreites Sorge zu tragen.
Nach den uns vorliegenden
­Informationen hat der Rechtsbeistand des Klägers nunmehr
die Verwaltungsrechtsstreitigkeit für erledigt erklärt, mit
der Folge, das Beförderungen
zur Regierungshauptsekretärin/Oberbrandmeisterin/­
Regierungshauptsekretär/
Oberbrandmeister ab sofort
wieder möglich sind.
Wir gehen davon aus, dass die
möglichen Beförderungen
schnellstmöglich vollzogen
werden und freuen uns für die
betroffenen Kolleginnen und
Kollegen.
VBB – Wir kümmern uns!
Zielbild Rüstungsmanagement vorgestellt
Unter der Gesamtverantwortung der Staatsekretärin
Dr. Suder geht es in der Rüstung
zügig voran. Nach der Bestandsaufnahme und der darauf
gründenden Agenda Rüstung
folgte ein strukturierter Dialog
der Staatsekretärin Rüstung
mit dem Bundesverband der
deutschen Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie. Gegenwärtig wird die Agenda Rüstung durch die Projektorganisation Rüstung umfassend
realisiert. Trotz ihrer mannigfaltigen Aktivitäten hat es sich
Staatsekretärin Dr. Suder nicht
nehmen lassen, das Zielbild
Rüstungsmanagement den mit
der Rüstung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
persönlich vorzustellen und
dafür engagiert und überzeugend zu werben.
Schon im Vorfeld der Veranstaltungen wurde diskutiert:
Ist ein Zielbild nur eine vergängliche Beratermode oder
gibt es einen Mehrwert für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Und warum wird kein
Leitbild genommen, wie es
doch so gerne in der gewerblichen Wirtschaft der Fall ist?
Die Enzyklopädie „Brockhaus1“
definiert den Begriff des Leitbildes als „orientierungs-, handlungs-, oder entscheidungsleitende Vorstellungen“. Über
diese Vorstellungen sollte doch
hoffentlich jeder gebildete
Mensch verfügen, wozu bedarf
es dann noch Leitbilder, könnte
man vorschnell urteilen. In Unternehmen wie in großen Organisationen scheint es jedoch
durchaus notwendig zu sein,
individuelle Vorstellungen zu
bündeln und zu dokumentieren. Eigentlich sollte hiermit
alles wunderbar sein, denn nach
der reinen Lehre weiß nun jeder, worauf es ankommt. In der
Fachliteratur werden Leitbilder
demgegenüber kontrovers diskutiert, denn insbesondere bei
Krisen hat sich gezeigt, dass
Leitbilder in den Köpfen der
Mitarbeiter und des Topmanagements leider nur eine zu
geringe Rolle spielen.
Die meist wohl formulierten,
allgemein gefassten Leitbilder
bleiben mehrheitlich den Beweis schuldig, ihrerseits einen
positiven Beitrag zur Verhaltensteuerung, Vertrauensbildung und Mitarbeiterorientierung geleistet zu haben. Die
den Leitbildern innewohnende
Diskrepanz zwischen Wunsch
und Wirklichkeit führt bei Beschäftigten im Allgemeinen
eher zu Misstrauen und Zurückhaltung, insbesondere
auch deshalb, weil Leitbilder
eher statisch sind.
Diese „Falle“ hat die Staatssekretärin auf dem Weg zum
neuen Rüstungsmanagement
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geschickt umgangen. Im Gegensatz zu Leitbildern vermitteln akzeptable Zielbilder eine
höhere Dynamik und den Aufbruch in eine bessere Zukunft.
Zusätzlich kann Staatsekretärin Dr. Suder einen großen Vertrauensvorschuss verbuchen.
Zweifellos steht die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll
und ganz hinter dem vorgegebenen Ziel, für „aufgabengerechte Ausrüstung und professionelle Dienstleistungen“ zu
sorgen. Der angestrebte Zustand ist positiv beschrieben,
das Ziel ist mithin klar vorgezeichnet!
Verband der Beamten der Bundeswehr
8
Eine Hürde bleibt bestehen:
Man kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gewisse Skepsis hinsichtlich des
„Wie kommen wir da hin?“ allerdings nicht verdenken, denn
seit Jahren jagt eine Reform
die andere („nach der Reform
ist vor der Reform“). Die mit
den Reformen einhergehenden
Versprechungen waren stets
groß, aber nicht greifbar, die
Verbesserungen dafür immer
klein, was jeder begriffen hat.
Welche Reform wurde tatsächlich zu Ende gebracht und mit
einer Erfolgskontrolle dokumentiert? In welchem Licht erscheinen die bisherigen Reformen, wenn man diese am
eigenen Anspruch misst? Eine
lebendige, anpassungsfähige
Organisation ist zweifelsohne
das Mittel der Wahl, aber wie
sagte der damalige Bundeskanzler Dr. Kohl schon 1984 in
der Bundespressekonferenz:
„Wichtig ist, was hinten rauskommt!“ Was scherzhaft
klingt, ist tatsächlich sehr
ernst. Die Soldatinnen und
­Soldaten müssen sich mehr
denn je auf ihre Ausrüstung
verlassen können!
Aus der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist
daher der Glaubwürdigkeit
eine Schlüsselfunktion beizumessen. In Unternehmen werden Zielbilder top-down implementiert, also die Aufgaben
die Führungsebenen herab immer konkreter und messbarer.
Dies ist die Königsdisziplin,
nämlich die Anpassung der
Zielsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen sowie in der
Folge das Ableiten von umzusetzenden Maßnahmen. Dabei
ist es aus Sicht des VBB besonders hilfreich, wenn die Unterschiede zwischen einer Unternehmenskultur und einer
Behördenkultur erkannt und
berücksichtigt werden.
Jeder der vier Leitbild-Quadranten Führungskultur, Teamkul-
tur, Transparenzkultur und
Dienstleistungskultur ist für
sich genommen eine ordentliche Herausforderung, die nun
von oben nach unten zu operationalisieren sind. Wie werden
die vorgegebenen Ziele
„smart“, sprich eindeutig,
messbar, realistisch und
schließlich in unserer Organi­
sation gelebt? Es darf hierbei
nicht außer Acht gelassen werden, dass auch andere Bereiche
– auch und gerade außerhalb
des Rüstungsbereichs – ihren
Beitrag erbringen müssen, damit Rüstungsmanagement
­effizient wirken kann.
Als Interessengemeinschaft
aller Bundeswehrbeamten
­begrüßt der VBB den anspruchsvollen Ansatz, das
­Rüstungsmanagement gemäß
Leitbild attraktiv und leistungsfähig aufzustellen.
Staatsekretärin Dr. Suder hat
nicht nur das Ziel vorgegeben,
sie beschreitet auch neue
Wege in der Kommunikation
dieser Ziele. Der VBB ist zuversichtlich, denn wir fangen
nicht bei null an! Der Rüstungsbereich hat, allen Unkenrufen
zum Trotz, immer wieder
­bewiesen, dass er in der Lage
ist, bei Projekten technologisches Neuland zu beschreiten
und auch sehr komplexe
­Vorhaben entgegen aller
­ idrigkeiten zum Erfolg zu
W
führen!
Euphorie wäre freilich ein
schlechter Ratgeber, nüchterne
Sachlichkeit ist angebracht. Einige Kollegen fragen sich, wie
die dringend erforderliche Priorisierung der Vorhaben nun
aussieht. Gerade bei der aktuellen Personaldecke, den Be­
lastungen durch militärische
Einsätze, Flüchtlingshilfe, der
Agenda Rüstung und dem
schon vorhandenen Tagesgeschäft sind vernünftige Zielvorgaben gefragter denn je.
Wer zu viele Ziele gleichzeitig
verfolgt, wird nur wenige
rechtzeitig erreichen. Dieses
­Risiko kann minimiert werden
und ist ein erster Prüfschritt für
die angestrebte neue Kultur.
Mit dem Zielbild Rüstungsmanagement wurde aus Sicht des
VBB ein weiterer Meilenstein
erreicht. Wir hoffen, dass hierdurch alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter angesprochen
werden und diesen Weg mitgehen können. Der VBB wird
den Zielbildprozess im
­Interesse seiner Mitglieder
weiter aufmerksam verfolgen.
Nun sind Sie an der Reihe:
­Schreiben Sie uns unter:
­[email protected]
Novellierung Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) – Referentenentwurf sieht
vom VBB geforderte Beibehaltung der
Drittelerhöhung vor
Dieser Tage erreichte uns das
Zwischenergebnis der Verbändebeteiligung in Sachen Novellierung des Soldatenbeteili-
gungsgesetzes (SBG). Die
Novellierung war angestoßen
worden, um die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und
Soldaten in „nicht personalratsfähigen Dienststellen“ zu
verbessern. Stichworte hierbei
waren: Stärkung der Stellung
der Vertrauenspersonen, Erweiterung und Fortentwicklung der Beteiligungstatbestände.
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Im Zusammenhang mit der
geplanten Novellierung hatte das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) beabsichtigt, die Umfänge der
Personalvertretungen zu verringern, vorgeblich um so deren Effizienz zu steigern.
Stärkung der Soldatenrechte
positiv gegenübersteht. Was
wir stets abgelehnt haben,
war die Verkleinerung der
Gremien, die fast ausnahmslos zulasten der Gruppen der
Arbeitnehmer und Beamten
gegangen wären.
Nach einer Intervention des
Verbandes der Beamten der
Bundeswehr e.V. (VBB) hat
das BMVg die Verbände und
Gewerkschaften im Rahmen
einer Arbeitsgruppe in die
Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes eingebunden.
So haben wir uns frühzeitig
­gegen die Aufhebung der
so­genannten Drittelregelung ausgesprochen und
durch entsprechende Berechnungen nachgewiesen,
dass dies zum Nachteil der
zivilen Kolleginnen und Kollegen führen würde. Entsprechend sah auch ­unsere
umfassende Stellungnahme
zur Novellierung des SBG
Der VBB hat frühzeitig deutlich gemacht, dass er einer
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aus. Wie Sie weiter unserer
Berichtserstattung zu diesem Thema entnehmen
konnten, fanden in diesem
Zusammenhang auch Gespräche bei Staatssekretär
Hoofe statt, in welchen der
Bundesvorsitzende noch
einmal ganz klar die Position des VBB dargelegt und
die Nachteile für die zivilen
Kolleginnen und Kollegen
aufgezeigt hat.
Der VBB hat es mit guten
und nachvollziehbaren Argumenten erreicht, dass in dem
überarbeiteten Referentenentwurf die sogenannte
Drittelerhöhung nicht angetastet wird. Die Interessen
der zivilen Beschäftigten
bleiben damit gewahrt.
In diesem Zusammenhang
wurde auch noch einmal
deutlich gemacht, dass die
Novellierung des SBG auf die
Mitte 2016 anstehenden
Personalratswahlen keinen
Einfluss haben soll. Das Gesetz soll erstmals auf Wahlen Anwendung finden, für
die der Wahlvorstand nach
Inkrafttreten des Gesetzes
bestellt wird.
Wir werden Sie weiter auf dem
Laufenden halten.
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