Dossier Rüstungsexporte zum Thema Hamburgs „Tor zur Welt“ – Freie Fahrt für tödliche Fracht Alternative Hafenkonferenz 30./31 Mai 2015 H.I. Inhalt: Grundlagen deutscher Rüstungspolitik Rüstungsexporte 2013 Rüstungsexporte 1. Hj. 2014 Waffen nach Mexiko Verfassung Hamburg Atomverbot in Bremen Rüstungsexportverbot in HH ? Antrag der GRÜNEN 12.02.2014 Antrag der LINKE 21.02.2014 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien Antrag Die Linke 7.1.2015 Protokoll Bürgerschaft 22.01.2015 Positionen Anfrage Möhring und Antwort des Bundesministeriums der Finanzen, Jan 2015 Jan van Aken zu Waffenexporten über den Hamburger Hafen Abendblatt vom 11.02.2015 zum Thema TAZ vom 14.05.2015 zum Thema Rüstungsgeschäfte im Hamburger Hafen Exportschlager Munition TAZ, 14.05.2015 Friedrike Gräff Die Zahl der Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen hat sich verdoppelt. Die Linke fordert weiter eine Beschränkung, die Grünen haben ihren Protest aufgegeben. In diesen Containern ruht so manches – unter anderem auch jede Menge Patronen. Bild: dpa HAMBURG taz | Die Linke lässt nicht locker: Trotz mehrerer erfolgloser Anläufe will sie weiter die Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen stoppen. Die letzte Anfrage der Partei an den Senat zur Zahl der Waffen- und Munitionsexporte, die über Hamburg verschifft wurden, ergab, dass sich der Umfang im Vergleich zum Vorjahresquartal verdoppelt hat. Von Anfang Januar bis Ende April waren es rund 5.600 Tonnen Patronen, die über den Hamburger Hafen umgeschlagen wurden. „Wir finden diese Entwicklung besorgniserregend“, sagt Martin Dolzer, friedenspolitischer Sprecher der Linken. In seiner Kleinen Anfrage an den Senat hat er an die Präambel in der Hamburgischen Verfassung erinnert, der zufolge die Stadt als „Welthafenstadt im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen den Völkern“ sein will. Das sieht zwar der Senat nicht anders, verweist in seiner Antwort auf Dolzers Anfrage aber darauf, dass Rüstungsexporte der „ausschließlichen Kompetenz des Bundes“ unterlägen. Deshalb unterstütze man den Kurs von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einer „restriktiveren Genehmigung von Waffen- und Rüstungsexporten“ sowie mehr Transparenz. Das wiederum ist der Linken zu wenig. Sie will eigene Standards für den Hamburger Hafen setzen und beruft sich dabei auf Bremen, wo die rot-grüne Regierung 2011 das Hafenbetriebsgesetz dahingehend änderte, dass nun Atomtransporte über die Häfen Bremen und Bremerhaven verboten werden können. Debatten um den Hafen Gleich zweimal soll in Hamburg kritisch und als Kontrapunkt zum „Internationalen HafenKongress“ im Juni über die Geschäfte diskutiert werden, die im Hamburger Hafen gemacht werden. Die http://www.ewnw.de/event/alternative-hafenkonferenz-geschaefte-ohne-ruecksicht-aufverluste vom 30. bis 31. Mai fragt unter dem Titel "Geschäfte ohne Rücksicht auf Verluste?" nach den Arbeitsbedingungen im Hafen, dem Transport radioaktiver Stoffe und den Folgen der Elbvertiefung. Veranstalter sind unter anderem das Eine-Welt-Netzwerk Hamburg und Attac Hamburg. Die http://www.die-linke-hamburg.de/termine/detail/artikel/linke-hafenkonferenz.html der Linken vom 1. bis 2. Juni beschäftigt sich unter anderem mit sozialen Standards bei der Hafenarbeit und der Frage, wie Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen verringert werden könnten. Ob es eine Rechtsgrundlage für einen Verbot des Umschlags von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen gibt, ist unter Experten umstritten. Einige halten es für denkbar, zumindest als Gefahrgut eingestufte Waffen und Munition auszuschließen. Die Stadt könne hier als die für den Katastrophenschutz zuständige Instanz ein Verbot oder zumindest eine Beschränkung aussprechen. Skeptiker sehen dagegen wenig Chancen für lokale Verbote und erinnern an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1990 die Erklärung einzelner Gemeinden zu atomwaffenfreien Zonen als ungültig bezeichnete. Zurückhaltende Regierungspartei Während Grünen-Vorsitzende Katharina Fegebank noch 2014 einen Antrag stellte, mit einem Bremen vergleichbaren Ansatz die Rüstungsexporte restriktiver zu handhaben, zeigen sich die Grünen als Regierungspartei deutlich zurückhaltender. Anjes Tjarks, Vorsitzender und hafenpolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, will sich zwar „gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die deutschen Rüstungsexporte in Krisenregionen stärker reguliert werden“, von Hamburger Initiativen vor Ort ist jedoch nicht mehr die Rede. Geblieben ist die Forderung nach mehr Transparenz, die auf Initiative der Partei in den Koalitionsvertrag mit der SPD geschrieben wurde. Künftig soll laut Tjarks „regelmäßig darüber berichtet werden, was genau an Waffen und Munition über den Hamburger Hafen verschifft wurde“. Auf Reederseite gibt es bereits Unternehmen, die sich Beschränkungen auferlegt haben. So lehnt Hapag-Lloyd Aufträge für Waffentransporte in Länder wie Saudi-Arabien, die Golfregion oder andere Krisenländer ab. Für Martin Dolzer von der Linken ist eine solche private Initiative zwar „ein kleiner positiver guter Schritt“, grundsätzlich müsste die Frage jedoch auf politischer Ebene geregelt werden. Er setzt auf eine breite gesellschaftliche Diskussion, die letztendlich eine zögerliche Politik zum Handeln bringen wird. http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article137354398/Waffen-fuer-mehr-als300-Millionen-ueber-Hamburger-Hafen.html 11.02.15 Krieg und Rüstung Waffen für mehr als 300 Millionen über Hamburger Hafen Derzeit prüfen die Behörden eine Lieferung mit Munition aus den USA. Ziel: Russland. Von dem diskreten Geschäft mit Rüstung profitieren auch Reedereien und Transportunternehmen. Linke übt scharfe Kritik an Regierung. Von Christian Unger Foto: dpa Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) besuchte 2002 als damaliger niedersächsischer Ministerpräsident den Rüstungshersteller Rheinmetall bei Celle. Heute will Gabriel die Exporte aus Deutschland besser kontrollieren Hamburg. Der Hamburger Hafen ist eine Drehscheibe für Rüstungsexporte – internationale und deutsche. Das verwundert nicht, schließlich gehen zwölf Prozent aller deutschen Waren für das Ausland über den Hafen im Norden, sogar 25 Prozent aller deutschen Exporte per Schiff. Nicht immer sind es harmlose Frachten wie Autoteile oder Bohrmaschinen. Das weltweite Geschäft mit Panzerteilen, Granatwerfern, Gewehren oder Munition boomt auch mit Hilfe des Hafens. Doch der Handel mit Rüstung ist immer ein Geschäft der Diskretion. Staat, viele Unternehmen und Transportgesellschaften hüllen sich in Schweigen. Nun aber zeigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums erstmals die Bedeutung Hamburger Hafens als Umschlagplatz für Kriegswaffen. Allein Ersatzteile für Panzer im Wert von 90 Millionen Euro wurden 2014 über den Hafen ins Ausland verschifft – Motoren, Ketten, Bleche. Die Ausfuhren von Bauteilen für U-Boote und Kriegsschiffe lagen sogar bei 224 Millionen Euro. Auch vollautomatische Waffen gehörten zu den Exportwaren, die über den Hamburger Hafen ins Ausland gingen. Insgesamt verschifften Reedereien 2014 Rüstungsgüter im Wert rund 320 Millionen Euro. Allein im vierten Quartal 2014 wurden Panzerteile im Wert von 30 Millionen Euro und U-Boot-Teile für 75 Millionen Euro per Schiff aus Hamburg transportiert. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Die Transporte mit Panzerteilen, Waffen und Munition machen nur einen Bruchteil der Lieferungen aus, die über den Hamburger Hafen ins Ausland gehen. Insgesamt exportierte Deutschland 2014 Rüstungsgüter im Wert von 6,5 Milliarden Euro. Und dennoch ist Deutschlands Rolle als weltweiter Waffenexporteur politisch brisant. Kritiker sagen, die Bundesrepublik trage als Exporteur von Waffen einen Teilen der Verantwortung für Kriegsopfer und Gewalt. Wer die Lieferungen verteidigt, weist daraufhin, dass Waffen in Kriegen auch zur Verteidigung und Souveränität eines Staates gegen Feinde dienen. Zudem würden in Deutschland strikte Regeln für Exporte gelten. Doch trotz dieser Kontrollen, werfen Kritiker ein, sei nicht immer klar, in welchen Händen deutsche Waffen am Ende landen. Und es sind viele Waffen. Deutschland ist weltweit drittgrößter Exporteur. Und doch gingen die deutschen Lieferungen in 2014 insgesamt zwar um mehr als 20 Prozent zurück, dennoch blieb die Zahl der Transporte in Drittländer hoch – also in Staaten, die weder zur Europäischen Union noch zum westlichen Verteidigungsbündnis Nato zählen. SaudiArabien etwa rangiert mit Genehmigungen von knapp 209 Millionen Euro auf Platz sechs der zehn wichtigsten Empfängerländer. Saudi-Arabien steht in der Kritik Linkspartei und Grüne kritisieren die Bundesregierung immer wieder dafür, Exporte von Waffen oder anderen militärischen Geräten wie gepanzerte Fahrzeuge an Staaten in Nahost oder Asien zu genehmigen. Zu groß sei die Gefahr, dass Militärs mit Rüstung von deutscher Herstellern Menschenrechte verletzen. Zu groß das Risiko, dass Waffen über Umwege auch an Terrorgruppen gelangen können. Gerade Saudi-Arabien steht in der Kritik, aus dem Land würden radikale islamistische Milizen unterstützt. Die SPD um Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte im Koalitionsvertrag trotz Ärger mit einigen Unionspolitikern, der Industrie und Gewerkschaften eine striktere Exportkontrolle für Rüstung angekündigt. Und auch im Hamburger Hafen stoppte der Zoll nach Angaben des Finanzministeriums mehrere Lieferungen mit Militärgütern. So prüfen die Beamten noch immer einen Transport von Panzerketten und Ersatzteilen für Dieselmotoren aus Polen, der im September 2013 angehalten worden war. Ziel der Waren: Ägypten. 2011 wurden Proteste in Kairo auch mit Panzern niedergeschlagen, immer wieder kommen sie gegen die Zivilbevölkerung zum Einsatz. Und die Lage in dem Land ist weiter instabil, der frühere Armee-Chef regiert als Präsident. Im Mai 2014 hielt der Zoll eine Lieferung aus den USA in Richtung Ukraine im Hamburger Hafen auf. Die Ladung: Schrotwaffen, Kleinkalibergewehre und Munition. In der Ukraine bekriegen sich derzeit prorussische Separatisten mit dem ukrainischen Militär. Für wen die Ware bestimmt war, sagen die Behörden auf Nachfrage des Abendblatts nicht. Mittlerweile, heißt es nur, habe der Versender von der Lieferung Abstand genommen. Waffen im Hafen mit Ziel Russland Doch eine weitere brisante Lieferung liegt derzeit zur Prüfung im Hafen. Im September hielten Beamte des Zolls Munitionspakete für Gewehre aus den USA an. Ziel: Russland. Genaue Angaben darüber, um welche Munition es sich handelt und für wen diese bestimmt ist, machen die Behörden nicht. Nach Information des Abendblattes soll es sich nicht um Patronen für Kriegswaffen handeln, sondern eher für Sportgewehre. Das kann harmlos sein. Und doch berichteten Augenzeugen im Osten der Ukraine, dass Separatisten auch mit Jagdgewehren bewaffnet seien. Die deutsche Regierung hatte 2014 den Export von Rüstungsgütern nach Russland gestoppt. Der Hamburger Rüstungsexport-Gegner und Linkspolitiker Jan van Aken zeigt sich aufgrund der aktuellen Zahlen überrascht, wie viele Kriegswaffen über Hamburg ausgeliefert würden. "Durch den Umschlag von Waffen und Rüstungsgütern trägt auch Hamburg bei zu Tod, Gewalt und Krieg in die Welt", sagt van Aken. Er fordert einen Stopp der Exporte über den Hafen. In Bremen hatte die Bürgerschaft beschlossen, keine Transporte von nuklearen Kernbrennstoffen mehr über den Hafen zuzulassen. Ein Verbot von Rüstungslieferungen über den Hafen in Hamburg wäre vor allem ein politisches Signal. Dem weltweiten Export von Waffen in Krisenstaaten wäre damit kein Ende gesetzt. Von dem Milliardengeschäft profitieren nicht nur die Hersteller, sondern im deutlich geringeren Maße auch die Transportunternehmen. Manche Reeder argumentieren damit, dass in Deutschland anders als in manchen anderen Staaten strikte Kontrollen und Genehmigungen Rüstungsexporte regeln. Genehmigungen und Kontrollen können Zweck und Ziel von Waffenlieferungen zumindest im gewissen Maße steuern. Reedereien wie Hapag-Lloyd aber lehnen nach eigenen Angaben Anfragen für Waffenexporte in Krisenstaaten wie Saudi-Arabien ab – ganz gleich, ob von den Behörden genehmigt oder nicht. Die Linkspartei listete 2012 allein in Hamburg knapp 100 Firmen, die Rüstung produzieren oder Bauteile für Panzer, Schiffe oder Waffen herstellen. Dabei geht es nicht immer um Munition oder Torpedos. In den meisten Fällen stellen sie Gummiabdichtungen oder Schrauben für militärisches Gerät oder Fahrzeuge her. Auskunft über Auftraggeber oder Zielländer der Produkte wollte auf Nachfrage des Abendblatts jedoch niemand geben. Waffenexporte sind kein Geschäft, das in der Öffentlichkeit gut ankommt. Und auch die Behörden sind wenig auskunftsfreudig. Wer beim Senat, bei Ministerien und Bundesämtern nachfragt, bekommt selten detaillierte Auskunft. Es gibt laut Bundesregierung keine systematische Erfassung aller Waffenexporte über den Hamburger Hafen – dabei sind Zahlen über deutsche Ausfuhren im jährlichen Rüstungsexportbericht der Regierung angegeben. "Scholz fürchtet Debatte um Kriegswaffen in Hamburg" In den meisten Fällen berufen sich die Beamten auf den notwendigen Datenschutz und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen einzelner Unternehmen. Für die Regierung stehen bei der Diskretion auch Sicherheitsinteressen im Vordergrund. Dennoch kritisiert vor allem die Linkspartei, es sei von öffentlichem Interesse zu erfahren, ob und in welchem Maße der Hamburger Hafen für den Umschlag tödlicher Fracht genutzt werde. "Es wäre ein Leichtes für den Senat, umfassende Zahlen von den Bundesbehörden zu bekommen, aber offenbar fürchtet Bürgermeister Olaf Scholz die Debatte um Kriegswaffen im Hamburger Hafen", so van Aken. Sehr mühsam fragen Politiker wie Jan van Aken nun per Zollcode einzelne Rüstungsgattungen ab. Auch der Hamburger Senat beantwortet Anfragen der Opposition nur äußerst dünn. Man habe keine Daten für Jahreszeiträume, heißt es. Auf Drängen der Bürgerschaft plant der SPD-Senat nun aber Angaben im Rahmen des Transparenzgesetzes Informationen über Rüstungsexporte im Hamburger Hafen zu veröffentlichen. Dies solle "zeitnah" geschehen. Einen genauen Zeitplan nennt der Senat nicht. Zuletzt gingen deutsche Waffenlieferungen auch in den Irak und nach Syrien. Die Bundesregierung unterstützt kurdische Peschmerga im Kampf gegen die Terrorgruppe "Islamischer Staat". Die Waffenexporte in Richtung Kurden fanden sogar vereinzelte Mitglieder der Linkspartei richtig. Waffenexporte über den Hamburger Hafen in 2014 Jan van Aken, 3. 2. 2015 Zahlen und Fakten Die folgenden Zahlen stammen aus der Antwort der Finanzministeriums vom 2. Februar auf die schriftlichen Fragen 157-160 im Januar 2015. Erstmals liegen relativ umfassende Zahlen über Waffenexporte über den Hamburger Hafen vor. Allein im vierten Quartal 2014 wurden Panzerteile im Wert von 30 Mio. Euro und UBoot-Teile für 75 Mio. Euro verschifft. Offenbar werden jährlich Waffen und Waffenteile im Wert von 200 – 400 Mio. Euro über den Hamburger Hafen verschifft, wobei viele Rüstungsgüter dabei noch gar nicht mit eingerechnet sind (235 Mio. ergeben sich aus Frage 1, ca. 400 Mio. hochgerechnet aus Frage 2). Munition: Bislang konnten wir über die Abfrage von Gefahrgutdaten in Erfahrung bringen, dass jährlich ca. 1000 Container mit Munition den Hamburger Hafen verlassen. Offenbar werden darüber hinaus auch große Mengen Munitions-Teile exportiert, so haben laut der aktuellen Daten allein im Januar 2014 Bomben-Teile (HS Code 9306 9010 – Bomben, Granaten, Torpedos, Raketen sowie Teile davon, zu Kriegszwecken) im Wert von 3,2 Mio. Euro den Hamburger Hafen verlassen. Wir können uns den Waffenexporten über den Hamburger Hafen nur über die Abfrage von Zollcodes nähern, weil Senat und Bundesregierung Fragen nach Kriegswaffen-Ausfuhren nicht beantworten. Mit den Zollcodes werden allerdings längst nicht alle Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern erfasst. Angehaltene Rüstungsgüter im Hamburger Hafen Aktuell liegen offenbar noch zwei Sendungen im Hamburger Hafen, die vom Zoll angehalten wurden. Eine Sendung mit Panzerteilen für Ägypten ist bereits bekannt, sie liegt seit September 2013 im Hafen. Außerdem hat der Zoll im September 2014 eine Sendung mit Munition aus den USA für Russland angehalten, die Prüfung des Exportes dauert noch an. Intransparenz – Der lange Weg zu den Daten Seit mehreren Jahren bemühen wir uns darum, konkrete Zahlen zu den Waffenexporten über den Hamburger Hafen zu bekommen. Der Hamburger Senat hat solche Anfragen abschlägig beschieden, zuletzt erst Ende Januar 2015 auf eine Anfrage von Christiane Schneider, mit dem Argument, dass in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Daten von den Bundesbehörden eingegangen seien. Es gibt laut Bundesregierung keine systematische Erfassung aller Waffenexporte über den Hamburger Hafen. Die tatsächliche Ausfuhr aller Kriegswaffen aus Deutschland wird allerdings wertmäßig jedes Jahr im Rüstungsexportbericht angegeben, die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt. Es gibt also Erfassungs- und Auswertungsmöglichkeiten von Zolldaten, so müsste es möglich sein auch Daten zur Überführung dieser Waren in das Ausfuhrverfahren in Hamburg zu erhalten. Nachdem erste Anfragen nach Kriegswaffen-Exporten erfolglos waren, haben wir das System der internationalen Zoll-Codes (auch bekannt als HS-Codes – Harmonised System) verwendet, da diese Daten nach Auskunft der Zollbehörden gespeichert werden und verfügbar sind. Es gibt keine exakte Umrechnung von HS-Codes in die Kriegswaffenliste, sodass wir uns bei den Anfragen auf einige ausgewählte HS-Codes beschränken mussten, die bei weitem nicht alle Kriegswaffen oder Rüstungsgüter abdecken. Im März 2014 haben wir mit dieser Methode erstmals eine Versuchs-Anfrage beim Finanzministerium gestellt und tatsächlich eine sehr konkrete Antwort bekommen, über den Export von 160 Packstücken mit SKS-Gewehren im Wert von 198.360,- US$ über den Hamburger Hafen im Dezember 2012 (Schriftliche Frage Nr. 39 im März 2014, Antwort vom 13. März 2014). Bei einer nachfolgenden kleinen Anfrage (zu verschiedenen HS-Codes für das vierte Quartal 2013) hat das Ministerium dann die Herausgabe konkreter Informationen verweigert, mit dem Hinweis, dass die Warenart vertraulich zu behandeln sei, weil sonst Rückschlüsse auf die beteiligten Unternehmen möglich seien. Außerdem wurde die Nennung des Warenwertes verweigert (Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag, Drucksache 18/1231, 8. Mai 2014). In der jetzigen Anfrage wurden alle dort vorgebrachten (Schein-)Argumente aufgegriffen und in der Fragestellung umschifft, sodass das Ministerium jetzt doch konkretere Information bereitstellen musste. Kommentar – O-Töne Der Hamburger Hafen ist offenbar eine der wichtigsten Drehscheiben für den deutschen Waffenhandel. Mich überrascht, wie viele Kriegswaffen tatsächlich über Hamburg exportiert werden. Durch den Umschlag von Waffen und Rüstungsgütern trägt auch Hamburg bei zu Tod, Gewalt und Krieg in der Welt. Der Senat in Hamburg schmückt sich gerne mit dem Image der weltoffenen, friedlichen Stadt. Das sollten die Regierenden endlich auch wahr machen. Denn es gibt sicherlich viele Wege, Waffenexporte über den Hamburger Hafen zu stoppen – der Senat muss das nur endlich einmal ernsthaft angehen. Es ist eine Schande für unsere Stadt, dass jedes Jahr Kriegswaffen im Wert von 200-400 Millionen Euro hier verschifft werden. Es war ein hartes Stück Arbeit, endlich einmal ein relativ umfassendes Bild über die Waffenexporte in Hamburg zu bekommen. Jahrelang hat uns die Bundesregierung solche Daten verweigert. Christiane Schneider fordert den Senat auf, die Daten über die Ausfuhr aller Rüstungsgüter über den Hamburger Hafen monatlich vom Bundesfinanzministerium abzufragen und im Informationsregister zu veröffentlichen. Nichts spricht dagegen, imGegenteil: Es ist von öffentlichem Interesse zu erfahren,ob und in welchemMaße derHamburgerHafen für den Umschlag tödlicher Fracht genutzt wird. Eswäre ein leichtes für den Senat, umfassende Zahlen von den Bundesbehörden zu bekommen , er offenbar fürchtet Olaf Scholz die Debatte um Kriegswaffen im Hamburger HaǤ Ǥ Positionen In den Stellungnahmen zu den Anträgen der GRÜNEN und der LINKEN zeichnen sich folgende Positionen ab: Einigkeit wird darin beteuert, dass Kriege ein Ende haben und Rüstungsausfuhren deutlich reduziert werden, in Krisen – und Konfliktgebiete möglichst unterbleiben sollen. Die SPD unterstützt voll die angeblich neue, restriktive Politik der Bundesregierung und insbesondere des Wirtschaftsministers, die nun wieder strikt die Politischen Grundsätze von 2000 befolge. Es besteht nicht die Absicht, dieselben inhaltlich zu modifizieren oder sie in Gesetzesform zu bringen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen in Rüstungsunternehmen darf diese Grundsätze nicht überwiegen. Der Transparenz der Genehmigungsverfahren ist mit der nun früheren Veröffentlichung der Rüstungsexportberichts und der Zwischenberichte Genüge getan. Im Blick auf Hamburg genügt der SPD die Information über Gefahrengüter im Register. Einzelne Ausfuhren werden für falsch gehalten, sie gehen aber zumeist auf frühere Genehmigungen zurück. Eine Sperrung des Hamburger Hafens ist rechtlich nicht möglich. Die Rüstungspolitik liegt ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. Die CDU teilt diese Auffassung ohne die Emphase für Sigmar Gabriel Die FDP fordert von der Bundesregierung eine restriktive Rüstungspolitik, die sie keineswegs schon gegeben sieht. . Exportchancen sind kein ausreichender Grund für Ausfuhrgenehmigungen. Kritisiert wird, - dass eine Endverbleibskontrolle wirkungslos ist und im ersten Halbjahr 2014 die Genehmigungen für Drittländer keinesfalls restriktiv gehandhabt wurden (s. Zwischenbericht), - dass weithin Krisenregionen und Länder ohne Gewährleistung der Menschenrechte entgegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz beliefert werden. Die Anträge der GRÜNEN und der LINKE verkennen die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes nach Art 26 GG. Eine Regulierung des Hamburger Hafens ist nicht im Blick. Die GRÜNEN bestreiten, dass die Große Koalition einen neuen Kurs verfolge (s. Drittstaaten) und sehe sie vielmehr so weitermachen wie bisher. Es muss etwas auf Bundesebene bewegt werden, aber auch Hamburg hat als großer Waffenumschlagsort eine Verantwortung dafür, was mit den Waffen geschieht. Sie befürworten eine Bundesratsinitiative für die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums, die Sicherung des Endverbleibs, das Verbot von Lizenzen für Kriegswaffen an Drittstaaten, Kontrolle von Dual Use und Überwachungstechniken. Einer ausschließlich friedlichen Nutzung des Hafens wird nicht zugestimmt wegen der Bündnisverpflichtungen (NATO). Die Position der LINKE wurde bereits gemäß Antrag vom Januar des Jahres auf anderem Blatt dokumentiert. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode Drucksache 20/14180 07.01.15 Antrag der Abgeordneten Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Kersten Artus, Heike Sudmann, Cansu Özdemir, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) zu Drs. 20/13722 Betr.: Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern durch den Hamburger Hafen stoppen! Mit einem Volumen von 8,34 Milliarden Euro im Jahr 2013 steht Deutschland an dritter Stelle der Waffenexporteure der Welt – nach den USA und Russland. Dabei sind die Waffenexporte in Länder außerhalb von NATO und EU auf Rekordhoch. Ihr Anteil an den gesamten Rüstungsexporten stieg im letzten Jahr auf fast zwei Drittel. Zu den Empfängern deutscher Waffen, Rüstungsgüter und Lizenzen zählen auch Diktaturen und autoritäre Regime, die die Menschenrechte missachten, und auch Länder, die in interne beziehungsweise äußere bewaffnete Konflikte involviert sind, obwohl der Export dieser Güter dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt und einer Genehmigung durch das Bundeswirtschaftsministeriums bedarf. Die Bewilligungsprozesse sind intransparent und die Kontrolle der Ausfuhren ist unzulänglich. Außerdem wird die Rüstungsexportpraxis staatlich mitfinanziert. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drs. 17/14563) geht hervor, dass zum Zeitpunkt September 2013 HermesBürgschaften in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zur Absicherung von Rüstungsexporten vorlagen. Seit Jahren weist die ökumenische Friedensinitiative „Ohne Rüstung Leben e.V.“ darauf hin, dass deutsche Rüstungsexporte mit staatlichen Hermes-Bürgschaften abgesichert werden; damit wird weiter Öl ins Feuer bestehender Konflikte gegossen. Hamburg ist nicht nur Sitz der „Euler Hermes Deutschland AG“, sondern traditionell auch ein großer europäischer Umschlagplatz für Rüstungs- und Waffengüter. Aus den Antworten des Senats auf mehrere Kleine Anfragen der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE (Drs. 20/8901, 20/10133, 20/10684, 20/11490, 20/12755, 20/13354) geht hervor, dass circa 1.000 Container mit Bomben, Minen, Patronen, Raketen, Torpedos und anderer Munition jährlich über den Hamburger Hafen verschifft werden, mit steigender Tendenz. Hinzu kommen Kleinwaffen wie zum Beispiel das Sturmgewehr G36 sowie Waffensysteme und Rüstungsgüter, die nicht in der Datenbank GEGIS erfasst werden, weil sie nicht als Gefahrengut gelten. Der Export von Kriegswaffen ist seit jeher ein Politikum. So schrieb zum Beispiel der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt in der „ZEIT“ (51/2013): „Es ist an der Zeit, Einspruch zu erheben. Deutschland ist heute der drittgrößte Waffenexporteur der Welt … Die sogenannten Kleinwaffen sind die Massenvernichtungsmittel der heutigen Zeit. Es sterben durch Kleinwaffen in jedem Jahr auf der Welt mehr als 500.000 Zivilpersonen.“ Rund 90 Prozent aller Toten und Verletzten in Kriegen und Bürgerkriegen sind auf den Einsatz von Kleinwaffen zurückzuführen. Anfang 2014 hat ein Bündnis gegen Waffenexporte die öffentliche Diskussion über Rüstungsexporte in Hamburg erneut belebt und den Zusammenhang zwischen den Drucksache 20/14180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Flüchtlingen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Hamburg fliehen, und den Waffen und Munitionen, die tagtäglich über den Hamburger Hafen dorthin exportieren, verdeutlicht. Toleranz und Weltoffenheit sind hanseatische Tugenden, auch gegenüber Schutzsuchenden und Flüchtlingen. Gleichfalls hat Hamburg als „Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene besondere Aufgabe“. Die Freie und Hansestadt Hamburg bekennt sich in der Präambel ihrer Verfassung zu ihrer Rolle als „Mittlerin zwischen den Erdteilen und Völkern im Geiste des Friedens“. Ein massenhafter Waffenexport über den Hamburger Hafen ist mit diesen Zielen unvereinbar. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg kann sich deshalb nicht mit Verweisen auf die Verantwortung und Gesetzgebungskompetenz des Bundes abfinden. Es ist vor allem zu prüfen, ob und wie der Hafenumschlag von Waffen und Munition gegebenenfalls nach dem Bremer Vorbild des Ausschlusses von Kernbrennstoffen, verboten werden kann. Der rot-grüne Bremer Senat hat bezüglich des Umschlags von Kernbrennstoffen immer wieder argumentiert, dass Entscheidungen über die Bremer Häfen Ländersache seien. Inzwischen wurde der Bremer Senat in seiner Position vom Bremer Staatsgerichtshof bestätigt. Daher kann Hamburg als für den Hafen und den Katastrophenschutz zuständige Institution durchaus Beschränkungen und Verbote von Waffen- und Munitionstransporte mit dem Argument der Sicherheit erteilen. Neben den bekannten Rüstungsunternehmen gibt es in Hamburg circa 90 Firmen, die oft neben der Zivilsparte auch für den militärischen Bereich produzieren und zum Großteil exportieren. Es handelt sich dabei um einen kleinen Industriezweig, der in erheblichem Ausmaß Frieden und Stabilität im internationalen Staatensystem gefährdet. Eine schrittweise Umwandlung der Hamburger Rüstungsproduktion in zivile Wirtschaftsbereiche ist unter enger Einbeziehung friedenspolitischer, gewerkschaftlicher, wissenschaftlicher, kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie der Beschäftigten in den Unternehmen aus moralisch-ethischen, außen- und sicherheitspolitischen sowie sozialen Gründen notwendig. Die Bürgerschaft möge daher beschließen: I. Die Bürgerschaft fasst folgenden Beschluss: 1. Die Bürgerschaft bekennt sich, auch gegenüber der Bundesregierung, zur ausschließlich friedlichen und zivilen Nutzung des Hamburger Hafens. 2. Hamburg muss eine aktive Friedenspolitik und Abrüstungspolitik betreiben. Hierzu fordert die Bürgerschaft den Senat auf: Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung ausschließlich auf die Ansiedlung ziviler Industrieproduktion auszurichten; mit einem Konversionsprogramm Hamburger Unternehmen und Beschäftigte zu unterstützen, die nach Alternativen zur Rüstungsproduktion und zu Rüstungsimporten beziehungsweise Rüstungsexporten suchen; unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure ein friedenspolitisches Konzept für Hamburg erarbeiten zu lassen. II. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, 1. 2 alle landesrechtlichen Spielräume zur Eindämmung und Verhinderung von Waffen- und Munitionsexporten systematisch darzustellen; dazu gehören insbesondere a. eine systematische Erfassung und Dokumentation von Waffen- und Munitionstransporten über hamburgisches Gebiet, b. eine umfassende Darstellung der Genehmigungsprozesse und Meldepflichten zwischen Bundesbehörden und Hamburg hinsichtlich der Durchführung von Waffen- und Munitionstransporten; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/14180 2. eine rechtliche Prüfung in Auftrag zu geben, die darstellt, inwiefern Hamburg nach dem Bremer Vorbild des Ausschlusses von Kernbrennstoffen den Hamburger Hafen für den Umschlag von Waffen und Munition entwidmen kann; 3. als Mehrheitsaktionär des bedeutendsten Umschlag- und Logistikunternehmens im Hamburger Hafen darauf hinzuwirken, dass die HHLA sich nicht an Transport und Umschlag von Waffen und Munition beteiligt; 4. sich dafür einzusetzen, dass in den Leitlinien für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften eine Ausschlussklausel für Rüstungsgeschäfte aufgenommen wird; 5. der Bürgerschaft hierüber bis zum 28. Februar 2015 zu berichten. 3 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10975 20. Wahlperiode 21.02.14 Antrag der Abgeordneten Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Kersten Artus, Tim Golke, Dora Heyenn, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) Zusatzantrag zu Drs. 20/10866 Betr.: Rüstungsexporte kontrollieren – ein restriktives Rüstungsexportgesetz für Deutschland Das Petitum des Antrags Drs. 20/10866 wird wie folgt verändert und erweitert: Die Bürgerschaft möge daher beschließen: I. Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die sich für ein restriktives Rüstungsexportgesetz einsetzt, das folgende Eckpunkte beinhaltet: 1. Die „Politischen Grundsätze“ über Rüstungsexporte sollen in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) aufgenommen werden. Dabei werden die bisherigen „Politischen Grundsätze“ so geändert, dass schwere Menschenrechtsverletzungen zu einem absoluten Ausschlusskriterium werden und nicht wie bisher als ein abzuwägendes Kriterium unter vielen behandelt werden. 2. Die Rüstungsexportrichtlinien zu Kriegswaffenexporten in Drittstaaten sollen in § 6 Absatz 4 KWKG aufgenommen werden. 3. Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU sollen in das AWG übernommen werden. 4. Jeweils vierteljährlich soll bis spätestens zum nächsten Quartalsende der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung vorgelegt werden, der zudem um Erläuterungen der Bundesregierung ergänzt werden soll, warum die Genehmigung gerechtfertigt ist. 5. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte soll vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum Auswärtigen Amt verlegt werden. 6. Der Bundestag soll vorab über die Entscheidung über Exporte von der Bundesregierung unterrichtet werden. 7. Zusätzlich soll ein parlamentarisches Kontrollgremium geschaffen werden, das sich ausschließlich mit Rüstungsexporten befasst. 8. Der Export von kleinen und leichten Waffen wird verboten. 9. Die Lizenzabgabe für Kriegswaffen wird verboten. 10. Der Endverbleib deutscher Waffen muss kontrolliert werden. 11. Ein Verbandsklagerecht bei Missachtung der Menschenrechte soll eingeführt werden. Drucksache 20/10975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 12. Der Export von Überwachungstechnologie an Drittstaaten soll verboten werden. 13. Die Vergabe staatlicher Ausfallbürgschaften (Hermes-Kredite) für Rüstungsexporte ist auszuschließen. II. Der Senat wird aufgefordert, 14. alle Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen monatlich zu veröffentlichen. 2 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20. Wahlperiode 20/10866 12.02.14 Antrag der Abgeordneten Katharina Fegebank, Martin Bill, Dr. Eva Gümbel, Farid Müller, Dr. Till Steffen, Dr. Anjes Tjarks, Jens Kerstan (GRÜNE) und Fraktion Betr.: Rüstungsexporte kontrollieren – Ein restriktives Rüstungsexportgesetz für Deutschland Deutschland ist weltweit führend im Bereich der Rüstungsexporte. Laut Forschungsinstitut SIPRI haben deutsche Waffenexporte im Zeitraum von 2008 bis 2012 insgesamt 7 Prozent des internationalen Waffenhandels ausgemacht. Damit belegt die Bundesrepublik neben den USA und Russland Platz drei der Rüstungsexportländer. Alleine 2012 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von 8,87 Milliarden Euro. Zu den Rüstungsexporten zählen Kriegswaffen wie Panzer und Handfeuerwaffen, aber auch Rüstungsgüter wie Transportfahrzeuge und Minenräumgeräte. Weltweit werden die meisten Waffen in die Länder Asiens und Afrikas exportiert und auch deutsche Waffen werden trotz der im Jahr 2000 formulierten Politischen Grundsätze der Bundesregierung vermehrt an autoritäre Länder wie Saudi-Arabien geliefert. So wurden 2012 mehr als die Hälfte aller Exporte (55 Prozent) an Staaten außerhalb der EU und der NATO geliefert. Der Hauptabnehmer von deutschen Rüstungsgütern ist Saudi-Arabien, das 2012 insgesamt Güter im Wert von 1,237 Milliarden Euro importierte. Hamburg profitiert direkt von den Rüstungsexporten. So werden rund 1.000 Schiffscontainer mit Munition jährlich über den Hafen exportiert. Die Stadt hat wegen ihrer Rolle im deutschen Rüstungsexportgeschäft eine Verantwortung, sich für eine restriktive Rüstungsexportpolitik einzusetzen. Die Entscheidung über Rüstungsexporte darf nicht länger hinter verschlossenen Türen des Bundessicherheitsrats getroffen werden. Bundestagsabgeordnete und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, in welche Länder Deutschland Rüstungsgüter exportiert. Rüstungsexporte in autoritäre Regime lehnen wir ab. Besonders der Export in Länder wie Saudi-Arabien, das gezielt salafistische Extremisten in der gesamten Region (unter anderem Syrien und Ägypten) unterstützt, darf nicht weitergeführt werden. Auch in Deutschland nicht mehr eingesetzte Waffen werden in Krisenregionen weltweit verwendet. Es ist politisch nicht zu verantworten, dass deutsche Waffen, wie die Milan-Raketen im Bürgerkrieg in Syrien, zum Einsatz kommen. Daher fordern wir, dass auch die Abgabe von bereits ausgemusterten Waffen der Bundeswehr strikt kontrolliert wird. Neben den „traditionellen“ Rüstungsgütern muss auch der Export von Überwachungstechnologien strikt reguliert werden. Software zur Überwachung der Kommunikation und des Internets dürfen nicht an autoritäre Regime exportiert werden. Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte sollten prinzipiell verboten werden. Des Weiteren dürfen keine Produktionslizenzen für Klein- und sonstige Kriegswaffen an Drittstaaten vergeben werden. Wir fordern daher ein restriktives Rüstungsexportgesetz. Drucksache 20/10866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Die Bürgerschaft möge daher beschließen: Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die sich für ein restriktives Rüstungsexportgesetz einsetzt, das folgende Eckpunkte beinhaltet: 1. Die politischen Grundsätze über Rüstungsexporte sollen in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) aufgenommen werden. 2. Die Rüstungsexportrichtlinien zu Kriegswaffenexporten in Drittstaaten sollen in § 6 Absatz 4 KWKG aufgenommen werden. 3. Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU sollen in das AWG übernommen werden. 4. Jeweils vierteljährlich soll bis spätestens zum nächsten Quartalsende der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung vorgelegt werden, der zudem um Erläuterungen der Bundesregierung ergänzt werden soll, warum die Genehmigung gerechtfertigt ist. 5. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte soll vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum Auswärtigen Amt verlegt werden. 6. Der Bundestag soll vorab über die Entscheidung über Exporte von der Bundesregierung unterrichtet werden. 7. Zusätzlich soll ein parlamentarisches Kontrollgremium geschaffen werden, das sich ausschließlich mit Rüstungsexporten befasst. 8. Die Lizenzabgabe für Kriegswaffen an Drittstaaten wird verboten. 9. Der Endverbleib deutscher Waffen muss kontrolliert werden. 10. Ein Verbandsklagerecht bei Missachtung der Menschenrechte soll eingeführt werden. 11. Der Export von Überwachungstechnologie an Drittstaaten soll verboten werden. 2 Rüstungsexportverbot in Hamburg ? Analog der Bremer Entscheidung Analog könnte die Hamburger Bürgerschaft beschließen, im Sinne der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, die sie verpflichtet, „im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt zu sein“, den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern durch den Hamburger Hafen zu stoppen. Ein entsprechender Antrag der LINKE (Drs. 20/14180) wurde am 22.01.2015 mit den Stimmen der SPD, CDU und FDP abgelehnt. Vorlauf Im Februar 2014 hatten die GRÜNEN den Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative für ein restriktives Rüstungsexportgesetz einzubringen (Drs. 20/10866). Dabei sollten u.a. die Grundsätze über Rüstungsexporte und die Kriterien der EU Gesetzeskraft erlangen, der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung vierteljährlich mit Begründung vorgelegt werden, der Bundestag vorab unterrichtet und ein parlamentarisches Kontrollgremium geschaffen werden, Lizenzabgabe für Kriegswaffen und Überwachungstechnologie an Drittstaates sollten verboten werden. Forderungen bezüglich des Hamburger Hafens enthielt der Antrag nicht. Die LINKE verschärfte diesen Antrag und forderte, schwere Menschenrechtsverletzungen in der Politischen Grundsätzen zum Ausschlusskriterium zu machen, den Export von kleinen und leichten Waffen überhaupt zu verbieten ebenso wie Lizenzen für Kriegswaffen und Hermeskredite für Rüstungsexporte. Zudem wurde der Senat aufgefordert, alle Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen monatlich zu veröffentlichen. Die SPD überwies beide Anträge am 26.2.2014 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien, wo beide Anträge mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt wurden. Der Ausschuss stellte sich auf den Standpunkt, dass die Bundesregierung bereits eine Politik der Reduzierung von Rüstungsexporten betreibe und räumte, auf HH bezogen, lediglich ein, dass die Ausfuhr von Gefahrengütern entsprechend dem Hamburger Transparenzgesetz (§3 Abs. 2) in das Informationsregister eingespeist werden könne. Die Senatsvertreter bezogen den Standpunkt, dass Rüstungsexporte ausschließlich in der Kompetenz von Bundesbehörden lägen und keine Einwirkungsmöglichkeiten auf Landesebene bestünden. Die Bremer Sperrung des Hafens für Atomstransporte betrachten sie als verfassungswidrig. In einem eingereichten Petitum (Drs. 20/13722) teilt die SPD die Auffassung, dass Hamburg keine eigene Rüstungsexportpolitik betreiben könne und dies auch nicht nötig sei, weil Bundeswirtschaftsminister Gabriel bereits eine deutliche restriktivere Rüstungspolitik verfolge. Die öffentliche Kritik an Ausfuhren in problematische Drittländer und dem starken Export von Kleinwaffen wird zwar für berechtigt gehalten, es bestehe aber von Seiten der Innen- und Hafenbehörde (HPA) keine Handhabe, ihre Ausfuhr über den Hafen zu unterbinden (abgesehen von Gefahrengütern). Die Aufforderung der SPD an Bürgerschaft bzw. Senat beschränkt sich also darauf, die angeblich auf Reduzierung von Rüstungsexporten ausgerichtete Politik der Bundesregierung zu unterstützen und bezüglich des Hamburger Hafens über den Transport von Gefahrengütern zu informieren. In ihrem neuen Antrag vom 7.1.2015 hat die LINKE gefordert, - dass sich die Bürgerschaft auf die ausschließlich friedliche und zivile Nutzung des Hamburger Hafens festlegt, dass der Senat seine Wirtschaftspolitik auf zivile Industrieproduktion und auf Konversion ausrichtet, Waffen- und Munitionstransporte über hamburgisches Gebiet systematisch erfasst und dokumentiert, eine Entwidmung des Hamburger Hafens für diese Güter nach Bremer Vorbild rechtlich prüfen lässt, als Mehrheitsaktionär darauf hinwirkt, dass die HHLA sich nicht an derartigen Transporten beteiligt, dass Rüstungsgeschäft aus den Hermes-Bürgschaften ausgeschlossen wird.. In der Sitzung der Bürgerschaft vom 22.1.2015 wurden sämtliche Forderungen, auch die beiden letzten, „mit großer Mehrheit“, dh. mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Die GRÜNEN enthielten sich, stimmten lediglich für die Dokumentation der Transporte, des Genehmigungsprozesses sowie den Ausschluss bei Hermesbürgschaften. (Plenarprotokoll 20/105). Alle Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses wurden angenommen. Atomverbot in Bremen Gegen den heftigen Widerstand von CDU, Industrie- und Handelskammer, BLG und Bundesumweltministerium hat die Bremer Koalition von SPD und GRÜNEN mit Unterstützung der LINKEN am 7. Februar 2012 das Hafenbetriebsgesetz mit einer Teilentwidmung wie folgt gerändert: §2 (3) Im Interesse einer grundsätzlichen auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft ist der Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Atomgesetzes ausgeschlossen. Der Senat kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, insbesondere für Kernbrennstoffe, die unter die Regelung in § 2 Absatz 2 Satz 2 des Atomgesetzes fallen oder nur in geringen Mengen im Umschlagsgut enthalten sind. Seit der grundsätzlichen Umschlagssperre hat der Bremer Senat keine Ausnahmegenehmigungen für weitere Atomtransporte erteilt. Die Linke und andere Atomkraftgegner hatten ein noch weitergehendes Umschlagsverbot gefordert. Die Hafensperre sollte demnach nicht nur für Kernbrennstoffe gelten, sondern auch für jene Materialien, die zu ihrer Produktion dienen oder dabei als Abfälle entstehen, etwa Uranhexafluorid. Im Hamburger Hafen ist Anfang Mai 1913 während des Evangelischen Kirchentags ein Frachter mit Uranhexafluorid an Bord in Brand geraten. Nur ein Großeinsatz der Feuerwehr verhinderte damals ein größeres Unglück Die Gegner des „Atomsverbots“ argumentierten damit, dass es dem Status eines Universalhafens widerspreche und den freien Warenverkehr in der EU behindere. Zudem lägen Regelungen des Atomrechts ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. Begründet wurde das Atomverbot damit, dass der Zwei-Städte-Staat auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichtet sei Atomtransporte stünden hierzu im Widerspruch und könnten der Weiterentwicklung als Standort für Offshore-Windenergie schaden. . Die weiterreichende Bedeutung der Bremer Entscheidung besteht darin, dass eine Stadt politische Verantwortung dafür übernimmt, was in ihrem Hafen umgeschlagen wird, und mit guten Gründen bestimmte Güter ausschließt. Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 6. Juni 1952 Präambel Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein. Durch Förderung und Lenkung befähigt sie ihre Wirtschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Deckung des wirtschaftlichen Bedarfs aller. Auch Freiheit des Wettbewerbs und genossenschaftliche Selbsthilfe sollen diesem Ziele dienen. Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken. Die Allgemeinheit hilft in Fällen der Not den wirtschaftlich Schwachen und ist bestrebt, den Aufstieg der Tüchtigen zu fördern. Die Arbeitskraft steht unter dem Schutze des Staates. Um die politische, soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung zu verwirklichen, verbindet sich die politische Demokratie mit den Ideen der wirtschaftlichen Demokratie. Die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. In diesem Geiste gibt sich die Freie und Hansestadt Hamburg durch ihre Bürgerschaft diese Verfassung. Waffen nach Mexiko Seit 2006 tobt in Mexiko der sog. Drogenkrieg mit über 100 000 Opfern. Die in Europa führende Waffenschmiede Heckler&Koch (H&K) nutzte die ‚Gunst’ der Stunde für Werbevorführungen ihres Sturmgewehrs G36. Mit Genehmigung der Bundesregierung startete das große Geschäft: von 18 Gewehren zuvor schnellte der Export auf 8700 in 2006/; dazu 3400 MPs. Nicht Panzer und Bomber, sondern solche „Klein- und Leichtwaffen“ sind die Massenvernichtungswaffen unserer Zeit. Über den Rüstungsexport entscheidet letztlich der Sicherheitsrat der Bundesregierung - geheim. Der Bundestag wird nicht beteiligt. Nach den geltenden Bestimmungen dürfen Waffen nicht in Länder geliefert werden, die sich im Krieg oder in kriegsähnlichen Zuständen befinden bzw. die Menschenrechte missachten. Das Alibi: die besonders umkämpften Bundesländer Chiapas, Guerrero, Jalisco und Chihuahua sollten nicht beliefert werden. H&K stattete die mexikanische Polizei aus, die selbst Kriegsherr Calderón für unzuverlässig hielt. Sie ist nicht nur Endmissbraucher, sondern auch Zwischenhändler von Waffen. Natürlich tauchte das G36 auch in den verbotenen Bundesländern auf. Mexiko bestreitet, über die Endverbleibsregelung informiert worden zu sein. Das Zollkriminalamt ZKA) hat festgestellt, das gut die Hälfte der Waffen in die verbotenen Zonen verkauft wurden. Die Waffenschmiede Sig Sauer umging das Exportverbot für Kasachstan und Kolumbien über den Umweg Rumänien und USA. Die Staatsanwaltschaft von Stuttgart ermittelt seit 5 Jahren (!) gegen H&K wegen illegaler Waffenlieferung. Und was richtet die legale Waffenlieferung an? Deutschland liegt bei den Waffen- und Rüstungsexporten weltweit an dritter Stelle. Fordern Sie mit uns: SCHLUSS MIT DEN WAFFEN- UND RÜSTUNGSEXPORTEN! Mehr Information unter www.ini-mex.org. Aus dem Zwischenbericht für das 1. Halbjahr 2014 Umfang „Im ersten Halbjahr 2014 wurden für Rüstungsgüter 5.939 Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 2,229 Mrd. € erteilt (1. Halbjahr 2013: 2,925 Mrd. €). Der Gesamtwert ist gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 somit um rd. 696 Mio. € zurückgegangen.“ Drittländer „Ein Anteil von rd. 36,5 % des Wertes der Einzelausfuhrgenehmigungen entfiel auf EU-, NATO- und NATO-gleich-gestellte Länder (erstes Halbjahr 2013: rd. 50 %), rd. 63,5 % auf Drittländer (erstes Halbjahr 2013: rd. 50 %). Der hohe Anteil der Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer ergibt sich aus Genehmigungen nach Israel, Singapur, Korea und Brunei Darussalam. Auch nach Algerien, SaudiArabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Indonesien wurden Ausfuhren in wertmäßig größerem Umfang genehmigt. Auf Entwicklungsländer entfielen rd. 4,5 % (1. Halbjahr 2013: rd. 14,5 %) des Gesamtwertes der Einzelausfuhrgenehmigungen. Die wertmäßig bedeutsamsten Genehmigungen gingen hierbei an Indonesien, Pakistan und den Irak. Insgesamt zeigt sich ein deutlicher Rückgang im Verhältnis zum ersten Halbjahr 2013. An Drittländer wurden im ersten Halbjahr 2014 Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,417 Mrd. € (im ersten Halbjahr 2013: 1,488 Mrd. €) erteilt. Kleinwaffen Die Gesamtzahlen für die Genehmigungen von Kleinwaffen im ersten Halbjahr 2014 belief sich auf 21,3 Mio. € (1. Halbjahr 2013: 39,5 Mio. €). Dies entspricht einem Rückgang um ca. 18 Mio. € (Anlagen 6 und 7). Die Genehmigungen für Munition sind ebenfalls zurückgegangen (Anlagen 6 und 8). Im ersten Halbjahr 2014 ist bei der Genehmigung von Kleinwaffen und -teilen in Drittländer ein erheblicher Rückgang von 18,2 Mio. € im ersten Halbjahr des Vorjahres auf 1,4 Mio. € zu verzeichnen. Der Großteil entfiel auf Lieferungen an Indonesien in Höhe von 900.000 €. Der hohe Wert 2013 ging auf Lieferungen an Saudi-Arabien in Höhe von 15,5 Mio. € zurück. Für Saudi-Arabien gab es im ersten Halbjahr 2014 zwei Genehmigungen für Kleinwaf- fenteile in Höhe von rund 54.000 €. Größter Empfänger war im ersten Halbjahr 2014 Israel (616,78 Mio. €), wovon der wertmäßig größte Teil auf die Ausfuhrgenehmigung für ein im Jahr 2003 zugesagtes U-Boot zurückzuführen ist. In Aussicht gestellt werden überarbeitete „Kleinwaffengrundsätze“. Rüstungsexporte 2013 Umfang „Im Jahr 2013 wurden für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 5,846 Mrd. € erteilt (2012: 4,704 Mrd. €). Der Gesamtwert ist gegenüber dem Vorjahr somit um rd. 1,14 Mrd. € gestiegen.“ „Neben den Werten der erteilten Ausfuhrgenehmigungen werden bei Kriegswaffen auch die tatsächlichen Ausfuhren erfasst (2013: 933 Mio. €, 2012: 946 Mio. €). Der Gesamtwert ist damit gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio. € zurückgegangen. Da die erteilten Genehmigungen nicht unbedingt im selben Jahr für eine Ausfuhr ausgenutzt werden, fallen Genehmigungs- und Ausfuhrzahlen in der Regel auseinander.“ Drittländer „Ein Anteil von rd. 38 % des Wertes der Einzelausfuhrgenehmigungen entfiel auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (2012: rund 45 %), rund 62 % auf Drittländer (2012: rund 55 %). Der hohe Anteil der Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer ergibt sich aus umfangreichen Genehmigungen nach Algerien, Katar, Saudi-Arabien und Indonesien.“ „Der Anteil der Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder belief sich im Berichtsjahr auf rund 33 % (2012: rd. 41 %), der Anteil der Ausfuhren in Drittländer auf rund 67 % (2012: rd. 59 %). Davon gingen Lieferungen in Höhe von 274,7 Mio. € in die Republik Korea, Lieferungen in Höhe von 102,3 Mio. € in die Vereinigten Arabischen Emirate, Lieferungen in Höhe von 59,1 Mio. € nach Algerien und Lieferungen in Höhe von 52,5 Mio. € nach Singapur. Auf diese vier Länder entfielen damit rd. 55 % des Gesamtvolumens der kommerziellen Kriegswaffenausfuhren an Drittländer.“ Kleinwaffen „In internen und grenzüberschreitenden Konflikten werden die weitaus meisten Opfer durch den Einsatz von Kleinwaffen und leichten Waffen (kurz: Kleinwaffen; z. B. Maschinenpistolen, Sturmgewehre, leichte Mörser) und dazugehöriger Munition verursacht.“ „Die Bundesregierung legt deshalb zum Zwecke der Kohärenz zwischen Exportkontrollpolitik und der Außen-, Sicherheits- sowie Entwicklungspolitik besonders strenge Maßstäbe an die Genehmigungserteilung für Exporte von Kleinwaffen in Drittstaaten, insbesondere Entwicklungsländer, an. Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine effiziente Verhinderung der illegalen Verbreitung dieser Waffen und ihrer Munition ein. Hinsichtlich der legalen Ausfuhr von Kleinwaffen befürwortet sie strikte und effiziente Kontrollen.“ Tatdsächlich wurden 2013 für über 42 Mill. € Kleinwaffen an Drittstaaten geliefert, überwiegend an Saudi-Arabien, wo das G-36 in Lizenz hergestellt wird. Endverbleib Das deutsche System der Exportkontrolle für Rüstungsgüter gewährleistet angeblich „in zuverlässiger Weise die Sicherung des Endverbleibs der exportierten Rüstungsgüter. Die Bundesregierung hat seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit diesen Regelungen gemacht. Soweit in wenigen Einzelfällen eine Umleitung bekannt geworden ist, verfolgt die Bundesregierung entsprechende Hinweise mit Nachdruck. Bei erwiesenen Verstößen gegen Endverbleibszusicherungen wird die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den betreffenden Empfänger grundsätzlich so lange ausgesetzt, bis der Sachverhalt geklärt und die Gefahr erneuter ungenehmigter Reexporte ausgeräumt ist.“ (s. aber das Beispiel Mexiko!) Zitate aus dem Rüstungsexportbericht 2013 Grundlagen Artikel 26 Grundgesetz (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Kriegswaffenkontrollgesetz – Ausführungsgesetz zu Art. 26 GG Abs. 2. 1961 Nach dem KrWaffKontrG bedarf die Herstellung, die Beförderung, der Erwerb, der Verkauf und der Export (Ausfuhrgenehmigung) von Kriegswaffen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Auf Export ohne Ausfuhrgenehmigung stehen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. § 6 (3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden. Außenwirtschaftsgesetz - regelt den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland. §5 (1) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 können insbesondere angeordnet werden für Rechtsgeschäfte oder Handlungen in Bezug auf 1. Waffen, Munition und sonstige Rüstungsgüter sowie Güter für die Entwicklung, insbesondere dann, wenn die Beschränkung dazu dient, in internationaler Zusammenarbeit vereinbarte Ausfuhrkontrollen durchzuführen, 2. Güter, die zur Durchführung militärischer Aktionen bestimmt sind. Die Genehmigung kann vom Bundesausfuhramt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erteilt werden. Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, 2000. Die Grundsätze bekunden die Absicht, „die Rüstungspolitik restriktiv zu gestalten“ und „durch Begrenzung und Kontrolle einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt zu leisten“. I,3 Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle. 4. In eine solche Prüfung der Menschenrechtsfrage werden Festellungen der EU, des Europarates, der Vereinten Nationen (VN), der OSZE und anderer internationaler Gremien einbezogen. Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen werden ebenfalls berücksichtigt. 5. Der Endverbleib der Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter ist in wirksamer Weise sicherzustellen. II. Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO- Länder, EU-Mitgliedstaaten, NATO-gleichgestellten Ländern …“ist grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.“. III,1 Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in andere als in Ziffer II genannte Länder wird restriktiv gehandhabt… 2 … Beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende Rolle spie- len. 5 Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder, - die in bewaffneten Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, - in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzung droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschäft werden. IV,1 Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstigen Rüstungsgütern werden nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Dies setzt in der Regel eine entpsrechende schriftliche Zusicherung des Endempfänger sowie weitere geeignete Dokumente voraus. 3. Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiter port … nicht verhindert hat, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen. Gemeinsamer Standpunkt des Rates von 2008 zur Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern Enthält 8 Kriterien für Ausfuhrgenehmigungen, darunter positiv die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes, negativ innere Repression und bewaffnete Konflikte im betreffenden Land. Über „politische sensible Rüstungsexporten - darunter insbesondere Kriegswaffen für Drittländer – entscheidet der Bundessicherheitsrat in geheimer Sitzung unter Vorsitz der Bundeskanzlerin. Ihm gehören 9 Mitglieder des Kabinetts an. Im Rahmen einer „Transparenzoffensive“ werden neuerdings mehrere Ausschüsse des Bundestags innerhalb von zwei Wochen nach abschließenden Entscheidungen des Bundessicherheitsrates über Rüstungsexporte unterrichtet. Der in den Grundsätzen beschlossene jährliche Rüstungsexportbericht wird seit 2015 ergänzt durch einen Zwischenbericht über die im dem ersten Halbjahr erteilten Ausfuhrgenehmigungen.
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