KURZBESCHREIBUNG | HAMBURGER MODELL HAMBURGER WEITERBILDUNGSBONUS erungscoaching Förderprogramm Hamburger Weiterbildungsbonus Förderzeitraum 01.11.2011 - 31.12.2016 Zielgruppe Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen), die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden. Förderziel Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung. Förderkonditionen Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen bei Anbietern, die • • • • anerkannt nach Bundes- oder Landesrecht sind, anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg u.a. oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können. Die Vorlage des Förderbescheides des Jobcenters team.arbeit.hamburg ist Voraussetzung. Die Unterlagen sollten uns vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen. Pro Antragssteller steht ein Weiterbildungsbonus-Budget in Höhe von maximal 2.000,- € zur Verfügung. Dieses muss während der Förderphase des Hamburger Modells beantragt werden. Das Budget kann für ein oder mehrere Qualifizierungen genutzt werden. Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Förderhöhe 100 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 2.000,- €. Antragssteller Beschäftigte oder Unternehmen in Absprache mit deren Beschäftigten. Einlösung des Weiterbildungsbonus Im Original durch den Anbieter der Weiterbildung. Kontaktadresse zwei P PLAN:PERSONAL GmbH Haferweg 46 | 22769 Hamburg Hotline: 040 / 28 40 78 30 [email protected] 01.02.2016 www.weiterbildungsbonus.net www.zwei-p.org
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