1. Ausbildungsmodelle in der Förderschule und im Gemeinsamen Lernen Die Seminare für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Regierungsbezirk Köln haben den im Folgenden vorgestellten Rahmen für die Ausbildung vereinbart. Es wird sichergestellt, dass für jede Auszubildende bzw. jeden Auszubildenden eine kontinuierliche und „aktive“ Einsichtnahme in die Förderschule und in das Gemeinsame Lernen erfolgt, um so den Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen, die an den genannten unterschiedlichen Förderorten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigt werden, zu sichern. Die Ausbildungsmodelle bieten zudem eine ausbildungsorganisatorische Offenheit, um den individuellen Ausbildungsansprüchen und -interessen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern gerecht zu werden. 2. Mögliche Ausbildungsmodelle 2.1. Ausbildungsmodelle A „14=12 FöSch +2 GL“ und B „14=12 Allg.Schule mit GL + 2 FöSch“ Zu Ausbildungsbeginn werden alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter einer Förderschule zugewiesen, sofern in den Ausbildungsbezirken noch ausreichende Ausbildungkapazitäten an Förderschulen vorhanden sind. Da dies im Ausbildungsbezirk Köln zurzeit schon im Förderschwerpunkt Lernen nicht mehr der Fall ist, besteht hier für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Möglichkeit, von Beginn an ihre Ausbildung an einer Allgemeinen Schule mit Gemeinsamem Lernen zu absolvieren (siehe Modell B „14=12 Allg.Schule mit GL + 2 FöSch“). Notwendige ausbildungsfachliche Voraussetzungen für eine Ausbildung im Gemeinsamen Lernen und prüfungsrechtliche Vorgaben (z.B. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf in dem Förderschwerpunkt, in dem die eigene Ausbildung stattfindet) werden vor der Zuweisung durch die Seminarleitung geprüft und abschließend bewertet. Mit Beginn des zweiten Ausbildungsquartals beginnen alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an Förderschulen und in der Allgemeinen Schule mit der „aktiven“ Einsichtnahme an der jeweils anderen Schulform (siehe Tabelle, Ausbildungsmodelle im Überblick). 2.1.1. Die Umsetzung der Modelle A und B Grundsätzen gestaltet: „14=12+2“ werden nach folgenden Die „aktive“ Einsichtnahme (2 Std./Woche) wird im Zeitfenster vom 2. bis einschließlich zum 5. Quartal durchgeführt. Die fachliche Begleitung bei der „aktiven“ Einsichtnahme erfolgt durch eine Lehrkraft für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung der jeweiligen Schule. 1 2.2. Die inhaltliche Gestaltung der „aktiven“ Einsichtnahme richtet sich nach den Aufgaben, die von der jeweiligen Lehrkraft für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in der jeweiligen Allgemeinen Schule ausgeführt werden. Gleiches gilt umgekehrt auch für die „aktive Einsichtnahme“ in der Förderschule (bei Modell B „14= 12 GL+ 2 Fösch“. Grundsätzlich soll eine „aktive“ Einsichtnahme in den Handlungsfeldern Diagnostik, Beratung und Unterricht erfolgen. Die „aktive“ Einsichtnahme im Gemeinsamen Lernen im Umfang von zwei Wochenstunden kann ohne einen hervorgehobenen Bezug zu dem Förderschwerpunkt oder dem Unterrichtsfach, in dem die eigene Ausbildung stattfindet, erfolgen. Sofern die „aktive“ Einsichtnahme im Bereich „Unterrichten“ erfolgt, können auf Wunsch der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters Beratungsbesuche durch die Kernseminarleitung durchgeführt werden. Die Erfahrungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Gemeinsamen Lernen werden in den Ausbildungsveranstaltungen kontinuierlich begleitet und thematisiert. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dokumentieren ihre „aktive“ Einsichtnahme in den Handlungsfeldern Unterrichten, Diagnostizieren und Beraten in ihrem Portfolio. Modell C „14= x + y“ Der Umfang der „aktiven Einsichtnahme“ kann in allen ausgebildeten Fachrichtungen auf Wunsch der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter grundsätzlich erhöht werden („14=x+y“). Eine Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsstunden über die vorgesehenen 2 Wochenstunden hinaus setzt voraus, dass eine Beratung durch die entsprechende Fachleitung des Förderschwerpunktes stattgefunden hat. Außerdem bedarf es einer Prüfung und Bewertung der ausbildungsfachlichen Voraussetzungen durch die Seminarleitung. Durch die Erweiterung des Umfangs der wöchentlichen Stundenzahl wird die Schule, in der Gemeinsames Lernen stattfindet, zum (weiteren) Ausbildungsort. Ab diesem Zeitpunkt findet die Ausbildung somit an einer Förderschule und an einer Allgemeinen Schule statt (Modell C „14=x +y“). 2.3. Wechsel zwischen den Modellen Im Ausbildungsbezirk Köln gibt es an vielen Schulen eine zwanzigjährige Tradition von Ausbildung im GU/GL nicht nur im Förderschwerpunkt Lernen, sondern auch in den Förderschwerpunkten GG, KME, ES, SQ. In diesem Zusammenhang bestehen langjährige Erfahrungen, gewachsene Kooperationsstrukturen mit Ausbildungsschulen und ein breites Professionswissen der Ausbilderinnen und Ausbilder seitens der Schulen und des ZfsL. Eine Ausbildung kann an diesen Schulen auf Wunsch von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in geprüften Einzelfällen erfolgen. 2 Damit ist ein Wechsel vom Modell A „14= 12 FöSch + 2 GL“ zu Modell B „14= 12 GL + 2 FöSch“ grundsätzlich möglich, es bedarf aber der Beachtung einiger wichtiger Voraussetzungen: Zunächst muss eine Beratung durch die entsprechende Fachleitung des Förderschwerpunktes stattgefunden haben. Notwendige ausbildungsfachliche Voraussetzungen für eine Ausbildung im Gemeinsamen Lernen und prüfungsrechtliche Vorgaben (z.B. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf in dem Förderschwerpunkt, in dem die eigene Ausbildung stattfindet) werden vor dieser Entscheidung von den zuständigen Fachleitungen im Einzelfall geprüft und durch die Seminarleitung abschließend bewertet und entschieden. Um eine Kontinuität der Ausbildung sicherzustellen und den Ausbildungsschulen Planungssicherheit zu gewährleisten, kann ein Wechsel nur bis zu Beginn des 2. Quartals und nach schriftlichem Antrag bis spätestens vier Wochen vor Ende des 1. Quartals erfolgen. Grundvoraussetzung ist selbstverständlich auch, dass an den jeweiligen Schulen Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. 3
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