Hinweise zu den Ausbildungsmodellen

1. Ausbildungsmodelle in der Förderschule und im Gemeinsamen Lernen
Die Seminare für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an den Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung im Regierungsbezirk Köln haben den im Folgenden
vorgestellten Rahmen für die Ausbildung vereinbart. Es wird sichergestellt, dass für jede
Auszubildende bzw. jeden Auszubildenden eine kontinuierliche und „aktive“ Einsichtnahme
in die Förderschule und in das Gemeinsame Lernen erfolgt, um so den Erwerb
sonderpädagogischer Kompetenzen, die an den genannten unterschiedlichen Förderorten
von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf benötigt
werden, zu sichern.
Die Ausbildungsmodelle bieten zudem eine ausbildungsorganisatorische Offenheit, um den
individuellen Ausbildungsansprüchen und -interessen der Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern gerecht zu werden.
2. Mögliche Ausbildungsmodelle
2.1. Ausbildungsmodelle A „14=12 FöSch +2 GL“ und B „14=12 Allg.Schule mit GL + 2
FöSch“
Zu Ausbildungsbeginn werden alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter einer
Förderschule zugewiesen, sofern in den Ausbildungsbezirken noch ausreichende Ausbildungkapazitäten an Förderschulen vorhanden sind. Da dies im Ausbildungsbezirk Köln zurzeit
schon im Förderschwerpunkt Lernen nicht mehr der Fall ist, besteht hier für
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Möglichkeit, von Beginn an ihre
Ausbildung an einer Allgemeinen Schule mit Gemeinsamem Lernen zu absolvieren (siehe
Modell B „14=12 Allg.Schule mit GL + 2 FöSch“). Notwendige ausbildungsfachliche
Voraussetzungen für eine Ausbildung im Gemeinsamen Lernen und prüfungsrechtliche
Vorgaben (z.B. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in dem Förderschwerpunkt, in dem die eigene Ausbildung stattfindet)
werden vor der Zuweisung durch die Seminarleitung geprüft und abschließend bewertet.
Mit Beginn des zweiten Ausbildungsquartals beginnen alle Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter an Förderschulen und in der Allgemeinen Schule mit der „aktiven“
Einsichtnahme an der jeweils anderen Schulform (siehe Tabelle, Ausbildungsmodelle im
Überblick).
2.1.1. Die Umsetzung der Modelle A und B
Grundsätzen gestaltet:


„14=12+2“ werden nach folgenden
Die „aktive“ Einsichtnahme (2 Std./Woche) wird im Zeitfenster vom 2. bis
einschließlich zum 5. Quartal durchgeführt.
Die fachliche Begleitung bei der „aktiven“ Einsichtnahme erfolgt durch eine Lehrkraft
für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung der jeweiligen Schule.
1





2.2.
Die inhaltliche Gestaltung der „aktiven“ Einsichtnahme richtet sich nach den
Aufgaben, die von der jeweiligen Lehrkraft für das Lehramt für sonderpädagogische
Förderung in der jeweiligen Allgemeinen Schule ausgeführt werden.
Gleiches gilt umgekehrt auch für die „aktive Einsichtnahme“ in der Förderschule (bei
Modell B „14= 12 GL+ 2 Fösch“. Grundsätzlich soll eine „aktive“ Einsichtnahme in den
Handlungsfeldern Diagnostik, Beratung und Unterricht erfolgen.
Die „aktive“ Einsichtnahme im Gemeinsamen Lernen im Umfang von zwei
Wochenstunden kann ohne einen hervorgehobenen Bezug zu dem
Förderschwerpunkt oder dem Unterrichtsfach, in dem die eigene Ausbildung
stattfindet, erfolgen.
Sofern die „aktive“ Einsichtnahme im Bereich „Unterrichten“ erfolgt, können auf
Wunsch der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters Beratungsbesuche
durch die Kernseminarleitung durchgeführt werden.
Die Erfahrungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im
Gemeinsamen Lernen werden in den Ausbildungsveranstaltungen kontinuierlich
begleitet und thematisiert.
Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dokumentieren ihre „aktive“
Einsichtnahme in den Handlungsfeldern Unterrichten, Diagnostizieren und Beraten in
ihrem Portfolio.
Modell C „14= x + y“
Der Umfang der „aktiven Einsichtnahme“ kann in allen ausgebildeten Fachrichtungen auf
Wunsch der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter grundsätzlich erhöht werden
(„14=x+y“). Eine Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsstunden über die vorgesehenen 2
Wochenstunden hinaus setzt voraus, dass eine Beratung durch die entsprechende
Fachleitung des Förderschwerpunktes stattgefunden hat. Außerdem bedarf es einer Prüfung
und Bewertung der ausbildungsfachlichen Voraussetzungen durch die Seminarleitung.
Durch die Erweiterung des Umfangs der wöchentlichen Stundenzahl wird die Schule, in der
Gemeinsames Lernen stattfindet, zum (weiteren) Ausbildungsort. Ab diesem Zeitpunkt
findet die Ausbildung somit an einer Förderschule und an einer Allgemeinen Schule statt
(Modell C „14=x +y“).
2.3.
Wechsel zwischen den Modellen
Im Ausbildungsbezirk Köln gibt es an vielen Schulen eine zwanzigjährige Tradition von
Ausbildung im GU/GL nicht nur im Förderschwerpunkt Lernen, sondern auch in den
Förderschwerpunkten GG, KME, ES, SQ. In diesem Zusammenhang bestehen langjährige
Erfahrungen, gewachsene Kooperationsstrukturen mit Ausbildungsschulen und ein breites
Professionswissen der Ausbilderinnen und Ausbilder seitens der Schulen und des ZfsL. Eine
Ausbildung kann an diesen Schulen auf Wunsch von Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter in geprüften Einzelfällen erfolgen.
2
Damit ist ein Wechsel vom Modell A „14= 12 FöSch + 2 GL“ zu Modell B „14= 12 GL + 2
FöSch“ grundsätzlich möglich, es bedarf aber der Beachtung einiger wichtiger
Voraussetzungen:
Zunächst muss eine Beratung durch die entsprechende Fachleitung des
Förderschwerpunktes
stattgefunden
haben.
Notwendige
ausbildungsfachliche
Voraussetzungen für eine Ausbildung im Gemeinsamen Lernen und prüfungsrechtliche
Vorgaben (z.B. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf in dem
Förderschwerpunkt, in dem die eigene Ausbildung stattfindet) werden vor dieser
Entscheidung von den zuständigen Fachleitungen im Einzelfall geprüft und durch die
Seminarleitung abschließend bewertet und entschieden.
Um eine Kontinuität der Ausbildung sicherzustellen und den Ausbildungsschulen
Planungssicherheit zu gewährleisten, kann ein Wechsel nur bis zu Beginn des 2. Quartals und
nach schriftlichem Antrag bis spätestens vier Wochen vor Ende des 1. Quartals erfolgen.
Grundvoraussetzung ist selbstverständlich auch, dass an den jeweiligen Schulen
Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen.
3