Zusätzliche befristete Deputatsermäßigung für schwerbehinderte

Zusätzliche befristete Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte
(mind. GdB 50) von max. 2 Wochenstunden
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Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellungen
für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Juni 2014 Az.: 14-0301.620/1444 – K.u.U. vom 14. Juli 2014
§ 2 Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem
Landesreisekostengesetz, der Landestrennungs-geldverordnung und dem Landesdisziplinargesetz im Kultusressort (KMZuVO)
Vom 5. Juni 2014
In der Regel können die 2 Wochenstunden dann gewährt werden, wenn es sich um eine
Beeinträchtigung handelt, die sich im Lehrerberuf besonders gravierend auswirkt.
Antragstellung
 Formloser Antrag (Schule angeben)
 Lehrkräfte an Grund-,Haupt-,Werkreal-,Real-,Gemeinschafts-und
Sonderschulen:
beim zuständigen Staatlichen Schulamt (über den Dienstweg)
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Lehrkräfte an Gymnasien und Berufl. Schulen:
beim Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung
(über den Dienstweg).
Auf dem Antrag unbedingt angeben: Schule und eigene Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
Dem Antrag muss beigefügt sein:
 ausführlicher fachärztlicher Bericht
in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „vertraulicher Arztbericht“.
Der Arztbericht kann auch direkt an das genehmigende Amt gesandt werden oder über die
zuständige Vertrauensperson der Schwerbehinderten (mit Kopie des Antrags). Dies ist auf
dem Antrag zu vermerken.
 Der Arztbericht sollte so abgefasst sein:
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in laienverständlichem Deutsch
Darstellung der Krankheit
Auswirkung der Krankheit auf den Beruf
Begründung der zusätzlichen Deputatsermäßigung
Die befristete Deputatsermäßigung kann so lange gewährt werden wie der Ausweis läuft, bei
unbefristetem Ausweis muss vom genehmigenden Amt eine Befristung vorgenommen werden. Es
ist daher sinnvoll, wenn der behandelnde Facharzt einen Zeitraum vorschlägt. (z.B. 2 – 3 Jahre)
Stand: Juli 2015
Walter Renz
Schwerbehindertenvertretung-GHWRGS
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung – Schule und Bildung