Zusätzliche befristete Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte (mind. GdB 50) von max. 2 Wochenstunden Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen) Verwaltungsvorschrift vom 6. Juni 2014 Az.: 14-0301.620/1444 – K.u.U. vom 14. Juli 2014 § 2 Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz, der Landestrennungs-geldverordnung und dem Landesdisziplinargesetz im Kultusressort (KMZuVO) Vom 5. Juni 2014 In der Regel können die 2 Wochenstunden dann gewährt werden, wenn es sich um eine Beeinträchtigung handelt, die sich im Lehrerberuf besonders gravierend auswirkt. Antragstellung Formloser Antrag (Schule angeben) Lehrkräfte an Grund-,Haupt-,Werkreal-,Real-,Gemeinschafts-und Sonderschulen: beim zuständigen Staatlichen Schulamt (über den Dienstweg) Lehrkräfte an Gymnasien und Berufl. Schulen: beim Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung (über den Dienstweg). Auf dem Antrag unbedingt angeben: Schule und eigene Telefonnummer (für evtl. Rückfragen) Dem Antrag muss beigefügt sein: ausführlicher fachärztlicher Bericht in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „vertraulicher Arztbericht“. Der Arztbericht kann auch direkt an das genehmigende Amt gesandt werden oder über die zuständige Vertrauensperson der Schwerbehinderten (mit Kopie des Antrags). Dies ist auf dem Antrag zu vermerken. Der Arztbericht sollte so abgefasst sein: - in laienverständlichem Deutsch Darstellung der Krankheit Auswirkung der Krankheit auf den Beruf Begründung der zusätzlichen Deputatsermäßigung Die befristete Deputatsermäßigung kann so lange gewährt werden wie der Ausweis läuft, bei unbefristetem Ausweis muss vom genehmigenden Amt eine Befristung vorgenommen werden. Es ist daher sinnvoll, wenn der behandelnde Facharzt einen Zeitraum vorschlägt. (z.B. 2 – 3 Jahre) Stand: Juli 2015 Walter Renz Schwerbehindertenvertretung-GHWRGS Regierungspräsidium Tübingen Abteilung – Schule und Bildung
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