Alle Preise inkl. 8.0 % MwSt in CHF monatlich Zusätzliche Smart

sasag Kabelkommunikation AG
sasag Shop
Oberstadt 6, 8200 Schaffhausen
Telefon 052 633 01 77
[email protected]
Kunden Nummer: ______________
Dieser Zusatzvertrag ist ausschliesslich in Verbindung mit einem sasag digitalTV oder Triple Vertrag gültig.
Firma
Anrede
Geburtsdatum
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Mobil
Alle Preise inkl. 8.0 % MwSt in CHF
Zusätzliche Smart Card *
Zusätzliche Smart Card * Basis PVR mit Kathrein Set-Top-Box nur bei Triple Abos
mit 4 fach DVB-C Tuner, geeignet für sasag Replay TV,(nur möglich mit sasag Internet) benötigt externe Festplatte für Aufnahmen
monatlich
3.50
6.00
Zusätzliche Smard Card * Basis PVR mit Kathrein Set-Top-Box bei digital TV Verträgen
mit 4 fach Tuner, geeignet für sasag Replay TV, (nur möglich mit sasag Internet) benötigt externe Festplatte für Aufnahmen
Aufschaltgebühr
9.00
einmalig
60.00
geschenkt
Smart Card
30.00
einmalige Grundgebühr CI-Modul (bleibt Eigentum der sasag)
50.00
einmalige Grundgebühr Set-Top-Box (bleibt Eigentum der sasag)
80.00
*) identische Programme wie auf der ersten Set-Top-Box (exkl. Teleclub Pakete und Erotiksender), Nutzung gemäss AGB
Der Standort der Set-Top-Box und der Smart Card, welcher im Vertrag angegeben wird, ist verbindlich. Diese zusätzliche Set-Top-Box muss
zwingend am selben Standort/Haushalt installiert werden. Eine Weitergabe der Set-Top- Box und Smart Card an Dritte ist nicht zulässig.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Urheberrechte auf die verschiedenen Sender geltend gemacht, werden diese an den Vertragsnehmer weiterbelastet.
Die Nutzung von sasag digitalTV setzt einen mit sasag-Signal versorgten, betriebsbereiten Grundanschluss voraus, der separat verrechnet wird.
sasag übernimmt keine Verantwortung für die Funktion von hausinternen Anlagen.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass er die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sasag Kabelkommunikation AG gelesen hat und hiermit akzeptiert.
Als Gerichtsstand wird 8200 Schaffhausen vereinbart und die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht.
Ort, Datum
Unterschrift
Form 25.06.2015