sasag Kabelkommunikation AG sasag Shop Oberstadt 6, 8200 Schaffhausen Telefon 052 633 01 77 [email protected] Kunden Nummer: ______________ Dieser Zusatzvertrag ist ausschliesslich in Verbindung mit einem sasag digitalTV oder Triple Vertrag gültig. Firma Anrede Geburtsdatum Vorname Nachname Strasse PLZ Ort Telefon Mobil Alle Preise inkl. 8.0 % MwSt in CHF Zusätzliche Smart Card * Zusätzliche Smart Card * Basis PVR mit Kathrein Set-Top-Box nur bei Triple Abos mit 4 fach DVB-C Tuner, geeignet für sasag Replay TV,(nur möglich mit sasag Internet) benötigt externe Festplatte für Aufnahmen monatlich 3.50 6.00 Zusätzliche Smard Card * Basis PVR mit Kathrein Set-Top-Box bei digital TV Verträgen mit 4 fach Tuner, geeignet für sasag Replay TV, (nur möglich mit sasag Internet) benötigt externe Festplatte für Aufnahmen Aufschaltgebühr 9.00 einmalig 60.00 geschenkt Smart Card 30.00 einmalige Grundgebühr CI-Modul (bleibt Eigentum der sasag) 50.00 einmalige Grundgebühr Set-Top-Box (bleibt Eigentum der sasag) 80.00 *) identische Programme wie auf der ersten Set-Top-Box (exkl. Teleclub Pakete und Erotiksender), Nutzung gemäss AGB Der Standort der Set-Top-Box und der Smart Card, welcher im Vertrag angegeben wird, ist verbindlich. Diese zusätzliche Set-Top-Box muss zwingend am selben Standort/Haushalt installiert werden. Eine Weitergabe der Set-Top- Box und Smart Card an Dritte ist nicht zulässig. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Urheberrechte auf die verschiedenen Sender geltend gemacht, werden diese an den Vertragsnehmer weiterbelastet. Die Nutzung von sasag digitalTV setzt einen mit sasag-Signal versorgten, betriebsbereiten Grundanschluss voraus, der separat verrechnet wird. sasag übernimmt keine Verantwortung für die Funktion von hausinternen Anlagen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sasag Kabelkommunikation AG gelesen hat und hiermit akzeptiert. Als Gerichtsstand wird 8200 Schaffhausen vereinbart und die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht. Ort, Datum Unterschrift Form 25.06.2015
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