§ stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 FACHSCHAFT J u r a M a i n z 1 FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Kursbeg inn jeweils Mä und Aug rz us ng --- - § --W er Unterricht durch Prädikatsjuristen mit jahrelanger Berufserfahrung Kursunterlagen auf aktuellstem Stand von Literatur und Rechtsprechung Wöchentlicher Klausurenkurs mit Korrektur inklusive Kursprogramm speziell für RheinlandPfalz Zeitschrift Life & LAW inklusive --- Einstieg mit Grundlagen – Abschluss auf Examensniveau --- IHRE VORTEILE bu „Ich bin gut vorbereitet. Dank hemmer.“ t Rücktrittsrecht im ersten Monat Unverbindliches Probehören ist jederzeit in allen Kursen möglich Unsere Kursleiter beraten Sie gerne bei Ihrer Examensplanung – schauen Sie einfach mal vorbei, wir freuen uns auf Sie! Rückmeldungen zeigen: Unsere Teilnehmer schneiden überdurchschnittlich gut ab KURSBEGINN jeweils März und August KURSORT Bonifaziusturm B, 11. OG Nähe Hbf. 2 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 ANMELDUNG RA Geron Fon/Fax: 0 26 42 - 61 44 E-Mail: [email protected] www.hemmer.de/mainz Examenstypisch, anspruchsvoll, umfassend. § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Vorwort / Impressum Liebe Kommilitonen, es geht los und die Notebooks glühen heiß. Der eine kommt frisch vom Praktikum, andere haben die Hausarbeit hinter sich gebracht und wieder andere lagen einfach nur in der Sonne. Braungebrannte Action steht uns nicht bevor, aber jedes neue Semester bringt neue Eindrücke und kann unvergesslich werden. Um diese unvergessliche Zeit nicht durch Stöbern und Kramen zu verschwenden, haltet ihr diese Ausgabe der stud.iur in Händen. Stundenpläne, ein Verzeichnis über alle Veranstaltungen und die Studienempfehlung sind für euch ordentlich eingebettet. Daneben unzählige Tipps für den Studienalltag und zur Semesterplanung neben hilfreichen Ideen und Anregungen für jetzt und für später. In der stud.iur steht der Jurastudent an der Uni Mainz im Fokus. Besonderer Dank gilt wie immer den Autoren der Beiträge, welche sich die Zeit nehmen und mit Liebe zum Detail über fachbezogene Erlebnisse und Neuheiten berichten. Beste Grüße Ilja Reimche i.A. des Fachschaftsrats Impressum Hrsg.: Fachschaft Jura, Johannes Gutenberg Universität Mainz Anschrift: Jakob-Welder-Weg 9, 55128 Mainz Kontakt: 06131 - 39 23 0 17 ; [email protected] V.i.S.d.P.: Ilja Reimche Chefredaktion: Redaktion: Ilja Reimche SteffiBuder,MarvinDinges,IljaReimche, Henrike Schall, Lisa Schumacher AlleverwendetenGrafikenundBildervonwww.freeimages.comodermitZustimmungdesjeweiligenUrhebers. stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 1 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze § FACHSCHAFT J u r a M a i n z s 015/16 Start Vorwort stud.iur - 01 Impressum Kontakt - 01 AUFSÄTZE Profs, WiMis & Co Einblicke in die Arbeit der Professoren und Angebote der Lehrstühle. Ab S. 04 stud.iur kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Aufsätze Prof. Dr. Urs Gruber Das neue Glasgow-Programm - 04 Patrick Bopp/Anna Heil In duplo oreo - 06 Ilja Reimche Praktikumsbericht - CMS in Moskau - 10 Marvin Dinges Stud. Rechtsberatung Uni Mainz - 12 Interviews Interview Prof. Dr. Curt W. Hergenröder - 17 Interview Prof. Dr. Elke Gurlit - 18 ERSTITIPPS & KVV Uni Mainz Sport, Sprachkurse, EDV und Campus. Die Rubrik umfasst viel Nützliches, was die JGU zu bieten hat. Ab S. 20 2 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Erstitipps INTERVIEWS am Lehrstuhl Professoren über sich. Ab S. 17 Erstitipps Gediegener Einstieg - 21 Fremdsprachenzentrum Sprachen lernen - 22 Wirtschaftszertifikat Soft Skills- 23 Schwerpunktstudium an der JGU - 24 Vorstellung Strafrecht I- 25 Vorstellung Staatsorganisationsrecht I - 25 Vorstellung Rechtsphilosophie - 27 Vorstellung Verfassungsgeschichte der Neuzeit - 27 Vorstellung Römisches Recht - 27 KVV VeranstaltungenAuflistung-28 Studienverlauf Empfehlung - 32 Stundenpläne 1. - 4. Semester - 36 Fachschaft Angebote - 40 Campus Einrichtungen - 41 Begrifflichkeiten Allgemein - 42 Semesterticket Geltungsbereich - 43 Campusplan mit Markierungen - 44 stud.iur kommentiertes Vorlesungsverzeichnis stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 3 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze In Kürze: Das neue Glasgow-Programm I. Welches Studienangebot gibt es? TEXT: PrOFessOr dr. urs GruBer Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilprozessrecht Magister- und Auslandsbeauftragter werden im Studienjahr 2015/16 Gebühren in Höhe von 6800,- £ erhoben. Die Juristen in Mainz freuen Die juristische Fakultät in sich über ein neues attrakGlasgow bietet aber Studietives Auslandsangebot: renden aus Mainz alternativ Mainzer Jurastudierende die Möglichkeit, an einem haben die Möglichkeit, bekostenlosen Studienproreits vor dem Abschluss gramm im Umfang von 60 ihres Ersten juristischen ECTS-Punkten teilzunehmExamens in Glasgow zu en. Bei einer Teilnahme an studieren und dort den diesem Programm entfällt Abschluss „Master of die abschließende „disserLaws (LL.M.) zu erwerben. Im Einzelnen stehen tation“; es wird auch kein Zudem können sie sich Mainzer Studierenden „LL.M.“ erworben. Allerddie in Glasgow erbrachten die folgenden LL.M.-Pro- ings kann auch hier eine Leistungen in dem neu gramme in Glasgow offen: Anerkennung als Schwergeschaffenen„Schwerpunkt „Corporate and Financial punktleistung beantragt Common Law / schot- Law“, „Intellectual Property werden. tisches Recht“ anerkennen & the Digital Economy“, lassen. In diesem Fall ent- „International Commercial Nach ihrer Rückkehr können fällt die Notwendigkeit eines Law“, „International Com- die Mainzer Studierenden Schwerpunktstudiums im petition Law and Policy“, – in Anlehnung an das seit Inland. „International Law“ und Jahren erfolgreich prakti„International Law & zierte Frankreich-Modell Die School of Law in Security“. Ein LL.M.-Studi- – frei darüber entscheiden, Glasgow gehört zu besten engang in Glasgow besteht ob sie die in Glasgow Jurafakultäten in Groß- aus vier Einzelkursen erbrachten Leistungen als britannien. Diejenigen und einer schriftlichen Schwerpunkt anerkannt Mainzer Studierenden, die Abschlussarbeit („disserta- haben möchten oder nicht. im Rahmen des (bisheri- tion“). Die Notenvergabe Wer am Glasgow-Progen) “Magister iuris“ oder in Einzelkursen erfolgt gramm teilnimmt, tut dies als LL.M.-Studenten in üblicherweise nach dem also ohne Risiko: Sollte Glasgow waren, sind folgenden Schema: 75 % die Note nicht so ausgevoll des Lobes über die entfallen auf eine Klausur, fallenseinwieerhofft,bleibt dortigen Studienund 25 % auf einen „Essay“. stets die Möglichkeit eines Lebensbedingungen. Das inländischen Schwerpunktschottische Recht ist zwar Die Teilnahme an einem studiums. stark von dem englischen LL.M.-Studium in Glasgow Recht beeinflusst, hat aber ist gebührenpflichtig. So Der Fachbereichsrat hat im 4 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 seine Eigenständigkeit bewahrt. Schottische Juristen haben daher ein großes Interesse an einem rechtsvergleichenden Austausch auch über die Grenzen des „common law“ hinweg. In Glasgow bietet sich also die Möglichkeit, in einer international geprägten und weltoffenen Universität zu studieren. § abgelaufenenWintersemester eine Noten-Umrechnungstabelle für Glasgow beschlossen: Hiernach entspricht zum Beispiel die Notenstufe „A“ (mit insgesamt fünf Zwischenstufen) einem Mainzer „sehr gut“ und „gut“; ein B (mit insgesamt drei Zwischenstufen) entspricht einem Mainzer „vollbefriedigend“. Die Tabelle wurde unter sorgfältiger Auswertung der Notenvergabepraxis in Glasgow erstellt. Gegenstand bei der Umrechnung sind auch bei Teilnahme an einem LL.M.Programm nur die Noten für die vier Einzelkurse; die Note für die abschließende „dissertation“ bleibt bei der Umrechnung außer Betracht. Hierdurch werden diejenigen, die an den (kostenpflichtigen) LL.M.Studiengängen teilnehmen, und diejenigen, die das (kostenlosen) Studium im Umfang von 60 ECTSPunkten betreiben, gleich behandelt. II. Wer kann an dem Programm teilnehmen? Formale Voraussetzung für die Teilnahme an den Studienangeboten ist zunächst, dass das dritte Studienjahr (6. Fachsemester) in Mainz erfolgreich absolviert worden ist. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens an zwei Übungen für Fortgeschrittene erfolgreich teilgenommen haben und ferner die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 JAPO RheinlandPfalz erfüllen. Programmen nicht auch Studierende aus Deutschland teilnehmen, die bereits über das 1. oder gar das 2. Examen verfügen. Dies bedeutet, dass die juristische Fakultät in Glasgow nur die Mainzer Bewerber aufnehmen wird, deren bisherige Studienleistungen über dem Durchschnitt liegen, die über gute Englischkenntnisse verfügen und sich gezielt auf das Studium in Schottland vorbereitet haben. Eine Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Studium in Glasgow stellt die TeilDie Bewerberinnen und nahme an dem Comparative Bewerber bewerben Legal Research Project sich unmittelbar an der dar. Dieses wird jährlich – juristischen Fakultät in das nächste Mal im Jahr Glasgow. Hierbei ist zu 2016 – angeboten. Es steht berücksichtigen, dass jeweils 10 Teilnehmern aus Studierende aus Mainz Glasgow und Mainz offen häufig mit Bewerbern und behandelt Themen aus „konkurrieren“, die bereits den Bereichen Zivilrecht, über einen juristischen Europarecht und VölkerAbschluss verfügen. recht. Zwar hat Glasgow seine LL.M.-Programme auch für Mainzer Studierende ohne Abschluss geöffnet; daraus folgt aber natürlich nicht, dass an dem LL.M.- FACHSCHAFT J u r a M a i n z III. Was sind die Hintergründe und Ziele des neuen Programms? Die Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät in Glasgow ist in eine langjährige Partnerschaft beider Universitäten eingebettet. Sie versteht sich damit – in Abstimmung mit den beiden Universitätsleitungen – als ein Beitrag zu einem weiteren Ausbau dieser Partnerschaft. Die juristischen Fakultäten sind seit mehr als 25 Jahren miteinander verbunden. Die vorhandene Partnerschaft zwischen den beiden Fakultäten soll besonders auf studentischer Ebene vertieft werden. Hierzu zählt natürlich auch, dass schottische Studierende für ein Studium in Mainz gewonnen und hier sozial integriert werden. Von den Teilnehmerinnen und -teilnehmern wird daher erwartet, dass Sie sich sowohl vor der Aufnahme des Auslandsstudiums als auch nach Ihrer Rückkehr nach Mainz zusammen mit den schottischen Studierenden an den vom Auslandsbüro Jura angebotenen außercurricularen Aktivitäten beteiligen. IV. Wo finde ich weitere Informationen? Bitte zunächst das Internet konsultieren – und zwar sowohl die Seiten der Universität Glasgow (http:// www.gla.ac.uk/schools/ law/) als auch die Seiten des Auslandsbüros Jura. Sollten dann noch Fragen offensein,wendenSiesich bitte an Herrn Klaus Mayer aus dem Auslandsbüro. stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 5 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze In duplo oreo: Was Schokoriegel mit dem Strafprozess zu tun haben - Prozesssimulation für interdisziplinäre Strafrechtspflege - E TEXT: PatricK BOPP Studentische Hilfskraft am LS Bock, 11. Fachsemester TEXT: anna heiL Studentische Hilfskraft am LS Mülbert, 7. Fachsemester s sind weit über 30 Grad im Sitzungssaal in Alzey. „Sie haben als Angeklagte das letzte Wort“ schallt es von der Richterbank. Die beiden beisitzenden Richter sitzen mit erwartungsvollen Blicken neben ihrem Vorsitzenden – die Kugelschreiber schon im Anschlag. Immerhin ist es die letzte Möglichkeit der Angeklagten, einen guten Eindruck bei Gericht zu hinterlassen, was während der bisherigen 10 Stunden Hauptverhandlung eher nicht gelang. Einer der Angeklagten, dessen BaseCap sich nicht auf seinem Kopf befindet, sondern tatsächlich vor ihm auf dem Tisch liegt, steht auf. Selbstverständlich haben die Anwälte ihre Mandanten für diese Phase des Prozesses nochmals besonders vorbereitet, denn auch ohne Psychologie studiert zu haben ist ihnen bewusst, wie wichtig der erste und der letzte Eindruck ihres Mandanten beim Richter sind. Dennoch müssen sie trotz der langen Hauptverhandlung und den gefühlten 40 Grad Temperatur unter ihrer Anwaltsrobe hellwach sein, um ihren Mandanten vor weiterem Schaden zu bewahren. Dieser holt schließlich tief Luft und 6 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 legt los: „Also erstens war das alles gar nicht so! Und außerdem hatte der es ja auch verdient! Übrigens, meine Anwälte haben mir erklärt, dass hier eh in duplo oreo gilt! Wobei ich jetzt auch nicht weiß, wie Schokoriegel hier weiterhelfen sollen!“ Es folgt Gelächter im Sitzungssaal, wobei der Angeklagte die Welt nicht mehr zu verstehen scheint. Den von den Anwälten im Vorhinein beschriebenen in dubio pro reo-Grundsatz hatte er wohl etwas missverstanden, jedoch kam dieses letzte Wort trotz der inhaltlich falschen Aussage bei den Richtern offensichtlich gut an. Im Verlauf des Tages zeigte sich immer wieder, dass ein Strafprozess viel mehr ist als nur juristisches Arbeiten und dass er über das im Studium gelernte materielle Strafrecht weit hinausgeht. Dr. Schallert, Dozent im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und aktiver Strafverteidiger, sagt: „Die strafrechtliche Hauptverhandlung ist – im Gegensatz zu den Klausursachverhalten im Studium – ein interaktiver, gruppendynamischer § II. Wie alles begann… Zu Beginn des Semesters gab es ein Vortreffen im psychologischen Institut, bei dem die Teilnehmer (Jurastudenten und Referendare) sich aussuchen durften, ob sie der Richter-, Staatsanwalts-, Verteidiger-, Nebenklage- oder kriminologische Sachverständigen-Gruppe angehören wollten. Schließlich I. Worum geht es bei die- teilten sich die Studierenden sem Seminar? des Faches Psychologie Das Seminar „Prozesssimu- ebenfalls auf diese verlation für interdisziplinäre schiedenen Gruppen sowie Strafrechtspflege - Pro- eine ergänzende SchöffenfiS“ wird im Rahmen gruppe auf. An diesem Tag des Zentrums für inter- lernten die Gruppen außerdisziplinäre Forensik (ZIF) demihrenjeweiligen„Profi“ angeboten und soll den kennen, der sie im Laufe Studierenden die Möglich- des Seminars unterstützte keit bieten, bereits im und bei Fragen zur VerfüStudium das Auftreten in gung stand. einer Hauptverhandlung Der Gruppe der Staatsanzu üben. Dabei wurden waltschaft wurde sodann sie von echten „Profis“ erstmalig die Akte, (Staatsanwalt aus Wies- bestehend aus lediglich baden, Richter aus Worms, vier Vernehmungen, ausgeVerteidiger aus Frankfurt teilt. Schnell wurde jedoch etc.) gecoacht. Darüber deutlich, dass es auch bei hinaus nahmen Studier- vermeintlich dünnen Akten ende des Faches Psycholo- um Leben oder Tod gehen gie am Seminar teil, die die kann. Das einer HauptHauptverhandlung unter verhandlung vorgelagerte psychologischen Aspekten Ermittlungsverfahren konnte untersuchten. beginnen. FACHSCHAFT J u r a M a i n z Prozess, der nur zu 5% aus ‚Jura‘ besteht. Der Rest ist Psychologie, Verhandlungstechnik, bisweilen Pädagogik und Machtspiel. Studieren sollte man trotzdem 100% Strafrecht, weil man nie weiß, welche 5% gerade wichtig sind– und die muss man im richtigen Augenblick halt draufhaben.“ III. Ermittlungsverfahren Zunächst galt es die Akte gründlich zu lesen und sich einen Überblick über das Geschehenzuverschaffen. Der richtige Einstieg war gar nicht so einfach zu finden: Welche Maßnahmen sollten noch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beantragt werden? Welche Dokumente galt es anzufordern? Welchen Zeugenaussagen schenkte man Glauben und welchen nicht? Wer hatte sich nach Stand der Akten nach welchen Vorschriften strafbar gemacht? Wie war das nochmal mit der Notwehr? Die erste Verfügung war sodann auch schnell geschrieben. Blut- und Alkoholtests sowie Bundeszentralregisterauszüge der Beteiligten wurden angefordert, und als noch ein weiterer Beschuldigter auftauchte, ermittelte die Staatsanwaltschaft auch den Hintergrund dieser Person. Nachdem sich die Vertreter der Staatsanwaltschaft einen Überblick verschafft hatten, konnten sie mit dem Verfassen der Anklageschrift beginnen. Hier galt es natürlich noch einiges zu diskutieren: Welche Straftatbestände sollte man genau anklagen? Welche Sachverhaltsinformationen müssen zwingend aufgeführt werden? Auch über die Anordnung von Untersuchungshaft wurde nachgedacht. Die fertige Anklage ging dann mit der Akte an das Gericht, dessen Aufgabe es nunwar,überdieEröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. IV. Zwischenverfahren Das Gericht wollte natürlich nicht ohne weiteres den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft folgen, so kam es zu Rückfragen und eigenen Ermittlungstätigkeiten sowie der Beauftragung mehrerer stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 7 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Gutachter durch die Richter im Rahmen des Zwischenverfahrens. Letztendlich wurde dann ein Eröffnungsbeschluss gefasst. Der Durchführung der Hauptverhandlung stand nun nichts mehr im Wege. V. Hauptverfahren Bevor mit der Hauptverhandlung der wichtigste Teil der Prozesssimulation beginnen konnte, sollten alle Teilnehmer noch einmal in ihren Rollen gecoacht werden. Die einzelnen Gruppen trafen sich im Juni, um den Prozessablauf durchzusprechen und alle Eventualitäten für den kommenden Prozesstag zu besprechen. Diesmal waren auch die sensationellen Darsteller mit Theater- oder live acting role play (LARP)-Erfahrung vor Ort, die die Rollen von Angeklagten, Zeugen oder dem Nebenkläger übernahmen. So konnten die Verteidiger endlich ihre Mandanten kennen lernen – sofern sie denn kamen. Die Richter-Gruppe sprach zeitgleich den Ablauf der Hauptverhandlung und ihre Aufgabe der Verfahrensleitung durch. In der Staatsanwaltsgruppe machte man sich währenddessen Gedanken über das Plädoyer und Fragen der Strafzumessung. Am nächsten Tag fand schließlich die Hauptverhandlung vor dem fiktiven Landgericht Alzey im Amtsgericht Alzey statt. Neben den bisher genannten Personen waren zudem eine forensische Toxikologin aus München in der Rolle der Sachverständigen, sowie echte Polizisten aus Mainz Fragen, z.B. hinsichtlich des Tötungsvorsatzes oder und Wiesbaden beteiligt. der Beteiligung Einzelner Nachdem die Staatsan- am Geschehen, zu klären. waltschaft das Plädoyer Außerdem wurden zwei verlesen hatte und sich Sachverständige zur Höhe keiner der Angeklagten des Blutalkoholwerts und zur Sache äußern wollte, der damit verbundenen der verminderkonnte die Beweisauf- Frage ten Schuldfähigkeit bzw. nahme beginnen. Über Stunden wurden Schuldunfähigkeit und zur die einzelnen Zeugen kriminologischen Prognose vernommen und dabei bzgl. einzelner Angeklagunnachgiebig von allen ter angehört, welche für Seiten zu den relevanten die Frage einer möglichen Vorkommnissen befragt. Aussetzung der Strafe zur So versuchte jede Seite Bewährung relevant waren. Widersprüche zwischen Zwischendurch versuchte den Zeugenaussagen zu man das Verfahren bzw. des Verfahrens finden, diese für sich zu Teile nutzen und noch unklare durch eine Verständigung nach § 257c StPO zu verkürzen, allerdings blieb die Staatsanwaltschaft hart, sodass die Gespräche im Richterzimmer ohne Ergebnis blieben und das Verfahren gegen alle Angeklagten bis zum Ende durchgezogen werden musste. Bei den extremen Temperaturen im Sitzungssaal war das nach insgesamt über 11 Stunden Verhandlung sicher nicht immer einfach, aber alle Teilnehmer haben bis zum Ende hochprofessionell durchgehalten und es geschafft den Prozess so „echt“ wie möglich zu simulieren. Als dann abends das Urteil verkündet wurde, war ein Teil der Teilnehmer mit dem Ergebnis – wie im echten Leben – zufriedener als andere, mit dem am Verhandlungstag Geleisteten konnte aber jeder Teilnehmer hochzufrieden sein! VI.ReflexiondesSeminars Im Anschluss an die Hauptverhandlung wurde das Seminar am darauffolgenden Tag mit Vorträgen der Studierenden des Faches Psychologie abgerundet. Diese stellten verschiedene Themen mit Bezug zur Hauptverhandlung vor. Wer wissen möchte, was der 8 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § des Erlasses prozessvorbereitender Beschlüsse. Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung ist es unerlässlich sich mit dem Gang des Strafprozesses intensiv auseinander zu setzen, wobei auch Details wie die richtige Belehrung der Zeugen sitzen müssen. In der Hauptverhandlung selbst hat sich das Gericht nicht nur voll auf die Aussagen der Prozessbeteiligten zu konzentrieren, sondern muss auch mit ständig eingespielten ‚Störungen des Prozessverlaufs‘ rechAnker- und der Halo-Effekt nen. Von unterbliebenem sind und welche Rolle sie im Aufstehen beim Betreten Strafprozess spielen oder des Sitzungssaals bis warum es unmöglich ist, hin zum Fernbleiben der sich keinen ersten Eindruck Angeklagten nach einer von einer Person beim Sitzungspause ist alles ersten Kontakt zu bilden, möglich. der sollte das Seminar Wenn am Ende des Psychologie im Strafrecht Prozesstages das Gericht im SoSe 2016 besuchen. in die Beratung eintritt, Wer darüber hinaus auch spüren die Studierenden an einer Prozesssimulation erstmals, dass mit jeder teilnehmen möchte, wird Entscheidungsfreiheit auch sich etwas länger gedulden ein Entscheidungsdruck müssen. einhergeht. Denn es ist dann auf einmal gar nicht VII. Und was hat das Ganze so einfach, die ‚richtige‘ den Teilnehmern gebracht? Entscheidung zu treffen - Im Rahmen der auch wenn es nur ein Spiel Veranstaltung bietet sich ist.“ - Sebastian Keiper, dem Studenten die Möglich- Richter am AG Worms. keit, schon im Studium eine Hauptverhandlung hautnah zu erleben und sich in einer der Beteiligtenrollen für den „Ernstfall“ zu üben. „Das Seminar eröffnet den Studierenden bereits in einem frühen Stadium ihrer Ausbildung [die Möglichkeit] in die Rolle des Gerichts zu schlüpfen und dabei wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Während man an der Uni das Subsumieren und im Referendariat das Urteilschreiben lernt, bleibt häufigdieFrageoffen:‚Was mache ich jetzt mit der Akte?‘ In Vorbereitung auf den Prozess lernen die Studierenden die Grundzüge der Verfügungstechnik sowie Die am zweiten Seminartag von den Psychologen vorgetragenen Referate führten dazu, dass die Hauptverhandlung vom Vortragnochmalsreflektiert wurde. Es ergaben sich interessante Einblicke in die Denkweise der anderen Parteien: Wie war die Strategie der Verteidigung und welche Prozesssituation bewegte sie zum Umdenken? Welche Ereignisse im Prozess führten dazu, dass die Richter sich am Ende so und nicht anders entschieden? Warum hat die Staatsanwaltschaft auch noch im Plädoyer an dem in der Anklageschrift formulierten Vorwurf festgehalten? Zudem gab es tiefgehende Einblicke in psychologische Themen wie beispielsweise suggestive Fragetechniken oder die Frage, wie man sich einen ersten Eindruck von seinem Gegenüber bzw. den Angeklagten bildet. Insbesondere hieran erkennt man die enge Verknüpfung zwischen dem Strafrecht und der Psychologie. „Ein besonderes Seminar: Nicht nur wegen des Prozessplanspiels und des FACHSCHAFT J u r a M a i n z interdisziplinären Ansatzes, sondern gerade wegen der Möglichkeit, die Arbeitsweise sowie die Probleme der am Strafverfahren beteiligten Personen zu erleben.“ - Sven Henseler, Strafverteidiger aus Frankfurt. Zu guter Letzt kam jedoch auch der Spaß bei dem Seminar nicht zu kurz. Spätestens im Anschluss an die Vorträge gab es für alle noch die schöne Möglichkeit beim gemeinsamen Grillen mit den anderen Studierenden aus dem Schwerpunkt Strafrecht und des Faches Psychologie in Kontakt zu kommen! stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 9 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Praktikumsbericht – CMS in Russia M TEXT: iLja reiMche Fachschaftsrat, 9. Fachsemester oskau – Ras Dva Tri, Moskau Pasmatri... (Rammstein) Feuerwerk, Autos, teure Clubs. Anstand, Arbeit, Routine. Eine Stadt der Extreme – Moskau. Wo die Zigaretten billig sind und der Apfelsaft ein Vermögen kostet. Wo trinken als rüde gilt und doch flambierter Absinth die Rachen füllt. Wo montags aber jeder Passant zielstrebig und geschäftstätig zu sein scheint. Angekommen bin ich um zwei Uhr nachts mit dem Flieger aus Frankfurt. Mit dem Taxi zum Tower in Moskau City. Klingt ganz bescheiden und doch ist es eine Art Stadt in der Stadt. Ein Meer von Wolkenkratzern gehüllt in bunteste Farben, und so sauber wie in einer Wohnung. Ich habe mir ein Bett im Hostel genommen, genauer gesagt im High Hostel – im Empire Tower. 10 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 43. Stock. Eine Art WG in der Gäste und Personal symbiotisch zusammenleben, Xbox spielen und zusammen feiern gehen. Aber ich bin nicht (nur) zum Feiern hier. Mein Ziel liegt auf der anderen Straßenseite, denn dort wartet mein Arbeitsplatz - für die nächsten 2 Monate. CMS in Russia. Bäm. Wie das schon klingt. Ich bin hellauf begeistert, als ich das lichtgeflutete Mandantenzimmer im 56. Stock betrete. Die Ohren sind noch ganz beschlagen vom High-Speed-Aufzug, Herzschlag pur und ich denke mir nur wow, alles so schick hier - und schau mal die Aussicht. Alles so Suits und so Offi ce. „May I bring you some coffee?“ - und selber so im Anzug und voll Business – „Thank you“. Die Tür zum Offi ce wird mir geöffnet und erst als die Augen sich langsam von der strahlenden Sonne erholen erkennt man die Umrisse von Menschen. Wie sie dastehen, diskutieren, auf dem Computer rumklicken und telefonieren. Ich wurde erst einmal mit jedem bekanntgemacht und jeder ist freundlich und herzlich. Es ist schön, wenn sie sich alle fast schon um einen versammeln. Ganz unterschwellig macht sie das, die eindrucksvolle HR-Managerin Marina. Während man hier noch die Hand schüttelt sieht man Sie aus dem Augenwinkel bereits den nächsten Mitarbeiter herbeilocken und sie sagt ihm, dass da wer neu ist. Überhaupt ist das Offi ce-Kollektiv ein recht solidarisches Team. Zwar hat jeder sein Büro und man sieht sie alle nicht häufig miteinander reden. Vielleicht huscht ab und an mal der eine zum anderen mit etwas Wichtigem. Wenn dann aber eine Rundmail rumgeht, ein Geburtstag zum Beispiel, dann stehen alle beisammen und gratulieren und halten Ansprachen. „Was rennst du denn § so zur Arbeit an deinem Geburtstag? Fragt meine Frau… und ich nur so: Ich tu nicht nur so, ich geh da wirklich gern hin“ – und alle freuen sich und lachen und niemand sieht aus als würde er den Worten nicht vollauf zustimmen. Ich selbst setze mich wieder an meinen Arbeitsplatz und erledige weiter meine Aufgaben. Ich sitze so ziemlich in der Mitte des Büros. Hier kriegt man viel mit, besonders wenn man länger bleibt: Stille. Mein Ohr lauscht ganz unfreiwillig in Richtung rechts. Von rechts hört man das Telefon klingeln und der Jurist drück die Freisprechtaste. Ganz verwaschen und wie entstellt höre ich eine Stimme aus dem Lautsprecher dringen. Irgendwer ist sauer. Der Jurist besänftigt. Irgendwer lacht hämisch. Der Jurist lacht mit. Ich höre aus dem Telefon ein „ich bin nur froh, dass das unter uns bleibt“. Der Jurist schließt fast schon lächerlich panisch die Tür und nimmt den Hörer ab und sagt in akzentbelastetem Deutsch „ja, unter uns, ja ja, unter uns“. Ich lache mir ins Fäustchen bis der Jurist auf eine für mich nicht mehr hörbare Phrase antwortet „umbringen, ha ha, du willst umbringen, ha ha“. Da sitz ich da und grinse mir einen und denke mir nur so.. was bitte muss der Typ am anderen Ende der Leitung, der Typ mit der entstellten Ganovenstimme, gesagt haben, dass man darauf „haha umbringen“ antwortet – mit einem hämischen lachen. Typisch Russland denk ich mir. Voll Klischee. Ich arbeite meine Aufgaben weiter ab. Manchmal können es ziemlich viele Aufgaben werden – ehrlich gesagt. Der Counsel hätte gerne eine Übersicht zu den laufenden Sanktionen gegen den Iran. UN, US und EU. Für die Abteilung Wettbewerbsrecht soll ich Gesetzesentwürfe unter die Lupe nehmen, denn bald soll ein Änderungsgesetz verabschiedet werden. Hierzu bitte eine Kommentierung. Research zur Agrarindustrie und Research zur Automobilindustrie und zwischenrein noch die ein oder andere Übersetzung von Vertragstexten. Von Russisch nach Deutsch, von Deutsch nach Englisch und – der Supergau – von Englisch nach Russisch. Ich verstehe wieso es immer heißt, dass Menschen die in Großkanzleien arbeiten kein Privatleben mehr haben. Wie denn auch? Es gilt als selbstverständlich, dass man eine Aufgabe nicht ablehnt und wenn es eben mehr Aufgaben sind, dann bleibt man eben länger. FACHSCHAFT J u r a M a i n z vielleicht mache. Leonid, Vollbart, Administrator im Hostel, spielt den Bass in einer Melodic-Death-Metal Band und hat mich eingeladen sich sein Konzert anzuhören. im GoGo-Club. Mit Freunden. Klingt nach Extase. Klingt so nach Moskau. Die Wochenenden sind zum Glück recht still. Ich sitze jetzt hier und schreibe an einem Samstag. Die Büros scheinen leer. Vielleicht entspannt die Belegschaft ein wenig, so wie ich das nachher stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 11 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Studentische Rechtsberatung an der Uni-Mainz Super Praxiserfahrung oder voreiliger Gründungswahn? TEXT: Marvin dinGes Fachschaftsrat, 7. Semester Unter dem Begriff Law Clinic findet man seit einiger Zeit, an den meißten Universitäten unserer Republik Einrichtungen von Studenten, die kostenlos eine Rechtsberatung für Bedürftige anbieten und somit ihre Erfahrung in der Praxis ausbauen, Verhandlungsgeschick lernen. Social-Skills eben. Wie viele sicherlich mitbekommen haben, versuche ich seit einigen Monaten eine Idee umzusetzen, die ich schon seit langer Zeit in meinem Kopf habe. Die Gründung einer solchen Law Clinic auch hier bei uns in Mainz. Die Facebookpage hat ein super Feedback bekommen und auch so haben mich viele Studenten persönlich angesprochen, die diesen Gedanken für überfällig hielten. Frei nach dem Motto, wieso sollte es ausgerechnet in Mainz nicht funktionieren, bin ich zu erfahrenen Juristen gegangen und habe mir ein Konzept überlegt. Doch wie sieht es generell mit den Chancen einer studentischen Rechtsberatung aus? Welche Hindernisse stehen einer Gründung im Weg? Und vor allem, welche Wirkung hätte eine 12 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 Gründung nach außen? Dies soll kein wissenschaftlicher Artikel über die Umsetzung einer Gründung sein, sondern euch Studenten einen reflektierenden Überblick über die aktuellen Vorgänge geben. Für einen wissenschaftlichen Diskurs über die Gründungsvoraussetzungen ist in diesem Heft kein Platz, das haben auch schon Juristen getan, die weit erfahrener sind als ich. A. Die Idee und der Ausblick Seit 2008 ermöglicht § 6 RDG eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung durch nichtregistrierte Personen. Gemäß Absatz 2 der gleichen Norm erschließt sich die Voraussetzung, dass diese Rechtsberatung von einer Person beaufsichtigt werden muss, die über die Befähigung zum Richteramt verfügt. Schon früh im Studium störte mich die Tatsache, dass wir nicht lernen unsere fein-säuberlich auf Papier vorbereiteten Argumente einer Gegenseite vorzutragen und vielleicht sogar mit Gegenwind zu rechnen. Halb-wissenschaftliche Diskussionen sind nur in den Pausen möglich oder in den AGs. Für alle, die später einmal Anwalt werden möchten: Gegenwind wird Arbeitsalltag sein. Wir in der Fachschaft bekommen jetzt schon ständig Anrufe von Bürgern, die unsere Einschätzung zu Sachverhalten haben möchten, da sie unserer nicht zuletzt kostenlosen Meinung gar nicht so wenig Bedeutung zumessen, wie wir uns selbst gerne einreden. Im Bewusstsein der gesetzlichen Vorschriften haben wir aber immer die Finger von solchen Beratungen gelassen. Seit Beginn meiner studentischen Karriere sammle ich, wie viele andere auch, Erfahrungen im Rahmen einer Werksstudententätigkeit. So mittlerweile in einer mittelständischen Kanzlei mit Notariat in Wiesbaden. Eine solche Möglichkeit, dogmatische Grundlagen und theoretisches Wissen zu festigen, sowie praktisches Wissen zu erlangen, sollte es auch an der Uni geben. Die Idee: Eine Law Clinic gründen und jungen Juristen die Möglichkeit geben sich einmal in der Praxis zu versuchen und so soziale Kompetenzen und Sicherheit zu erlernen. M.E. motiviert einen der Blick auf die Realität und die Vorfreude mehr zum Lernen, als der Gedanke: „erst die Arbeit, dann das Vergnügen“. Wer schon einmal nach der aktuellen Staffel Suits das Verlangen gespürt hat direkt den Medicus aufzuschlagen, der weiß was ich meine. Spaß beiseite. Die Möglichkeit den Kontakt mit anderen Studenten zu intensivieren ist dabei nur ein positiver Nebenef- § fekt; so auch Diskussionen über aktuelle Änderungen oder Entscheidungen der Bundesgerichte. In Amerika sind Law Clinics bedingt durch das dort herrschende Rechtssystem, seit Jahren Gang und Gebe. In Deutschland bildet sich nach und nach ein Flickenteppich, der zwar keine Lücken im Rechtssystem schließen soll, den Studenten aber früh die Möglichkeit gibt in die Praxis hineinzuschauen. Abgesehen von der Tatsache, dass der Grundgedanke des Pro Bono, nämlich der Gesellschaft etwas ohne Erwartung auf eine Gegenleistung zurückzugeben, gut für den Ruf der Juristen an der Uni wäre. So kann man mit einer Law Clinic auch die Motivation all der Studenten steigern, die sich in einer Prä-Rep´schen Phase des Motivationstiefs befinden. Vielmehr ist es bedingt durch die o.g. obligatorische Partnerschaft mit Anwälten eine super Möglichkeit Kontakte in die regionale Wirtschaft und Anwaltschaft zu sammeln. Anwendungsbereich dieser StudentischenRechtsberatung können nur Fälle sein, die unterhalb des durchschnittlichen Streitwertes vor dem AG liegen und sich somit ein Gang zum Anwalt i.d.R. nicht lohnt. Es ist also nicht mal die Absicht fertigen Anwälten Konkurrenz zu machen, das können wir auch gar nicht. Fälle des E-Commerce, kleinere Nachbarschaftsstreitigkeiten, Probleme von Studenten, allgemeine mietrechtliche Diskrepanzen. Vielleicht sogar Anlaufstelle für Streitigkeiten zwischen zwei Parteien, die wir als objektive Stelle begleitend lösen können. Fälle, die sich i.d.R. unter einem Streitwert von 1.500 € befinden. Aus Sicherheitsgründen sollte der Streitwert sogar weitaus geringer sein. Auch Fälle aus dem Anwendungsbereich des IFG, generell die Behördenkommunikation. Die Vorteile einer Law Clinic sind, dass wir nicht aus finanziellen Motiven handeln. Wir bieten Hilfebedürftigen einen unbürokratischen Weg zu kostenloser Rechtsberatung. Auch habe ich über eine Anlaufstelle für Asylrechtliche-Streitigkeiten nachgedacht. Gerade im Zuge der letzten Ereignisse um die Flüchtlingskrise ist dies sicherlich interessant. M.E. ist das Asylrecht aber ein Rechtsgebiet, das sich außerhalb unseres Kenntnisstandes befindet. Mir missfällt der Beigeschmack, dass wir uns an Schutzsuchenden „erproben“, die m.E. von der Caritas und anderen Hilfsorganisationen bessere Hilfe empfangen. Aber von einer anderen Ansicht lasse ich mich gerne überzeugen. Die Umsetzung wäre m.E. im Rahmen eines Vereins möglich. Die Struktur eines Vereins macht die Entscheidungsfindung einfacher und uns selbst unabhängig. Name, Logo und Vereinssatzung stehen z.T. auch schon in Form von ersten Vorschlägen, sodass der Weg zur Gründung nur ein relativ kleiner wäre. Steht erstmal der Verein, haben wir eine Corporate-Identity. Name, Logo, Briefkopf, Vorstand. So möchte ich namenhafte Partner gewinnen, die uns als Schirmherr regelmäßig von ihrem Wissen i.F.v. Workshops teilhaben lassen. Ich denke da zum Beispiel an Großkanzleien, Boutiquen und mittelständische Kanzleien, die unsere Arbeit je nach Fachgebiet überwachen und uns an der einen oder anderen Stelle mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese Partner könnten wir im Rahmen von Exkursionen besuchen. Gemeinsam zu Unternehmen fahren, die für uns als zukünftiger Arbeitgeber interessant sind. Weiterbildungen bei Gesetzesänderungen. Sprachkurse. Wer mitgedacht hat, dem stellt sich FACHSCHAFT J u r a M a i n z jetzt die Frage, wieso die Partner Zeit in uns investieren sollten. Die Kanzleien gehen natürlich nicht leer aus. Eine Logopräsenz auf unserer Homepage und die Weiterleitung von Mandanten, sollten wir uns der Bearbeitung nicht im Stande sehen. Natürlich ist mir bewusst, dass wir keine lukrativen Mandate haben werden, für Kanzleien kann der frühe Kontakt mit motivierten Studenten aber eine gute Möglichkeit für Employer-Branding und Hochschulmarketing sein. Der Leistungsstand der Studenten kann in Echtzeit verfolgt werden, da die Partner unsere Arbeit überwachen und aktiv begleiten. In geringem Maße stellt sich doch ein Akquise-Kanal für die regionale Anwaltschaft dar. Überlegt man mal, dass kleinere Kanzleien ihre Recherchen, für die sie sonst stud.-Hilfskräfte bräuchten an uns weitergeben und wir somit die Arbeit von Kanzlei ein Stück weit unterstützen und so im Rahmen von kleineren, nicht so lukrativen Mandaten Kosten einsparen. Pro Bono Fälle, Recherche Arbeiten, die sich nur große Kanzleien leisten können. Das Mandat des Strafzettels von Claudia Musterfrau wird so für Anwaltskanzlei X und Partner zumindest nicht mehr außerhalb aller wirtschaftlichen Vernunft sein, da wir Teile der Arbeit übernehmen können, sobald uns die Partner nach und nach vertrauen. Investition in die Zukunft also. Und vereinsintern: Vielleicht sogar simulierte Verhandlungen auf Deutsch, ähnlich wie der Moot-Court in klein. Eventuell kann man sogar überlegen mit der Law-Clinic aus Frankfurt stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 13 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Veranstaltungen zusammen zu organisieren. Die genaue Struktur und das Vorgehen beim Bearbeiten der Fälle, kann man meinem Konzept auf Anfrage entnehmen. Das alles sind Möglichkeiten, die eine juristische Gemeinschaft schaffen können… ist das alles träumerische Zukunftsmusik geprägt vom naiven Gedanken „Ich will jetzt auch mal“? wogene und selbstkritische Gedanken gemacht zu haben. heiten einer Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit stelle ich aus Platzgründen nicht Es gibt zum einen das dar. Im Rahmen eines Problem der Haftung. Was Beratungsvertrages mit passiert, wenn wir eine einer Vielzahl von MandantFehleinschätzung treffen, en wird dies allerdings AGBdie unsere Beaufsichtigung rechtlich schwierig. Wir sind übersieht und der Mandant aber nun mal keine fertisich nun in finanziellen gen Anwälte und der WisNöten sieht. Es dauert dann sensstand zwischen den nicht lange, bis er uns einen einzelnen Studenten unterVorwurf macht. Die Einzel- scheidet sich immens. Es B. Die Realität über die Umsetzung Mit meinem ausgefertigten Konzept bin ich erstmal „klinkenputzen“ gegangen. Erfahrene Juristen, Dozenten und bekannte Anwälte habe ich nach ihrer Meinung gefragt und sehr ambivalente Rückmeldungen bekommen, die mich dazu bewegt haben, das ganze Konzept noch einmal skeptisch zu betrachten. Ich habe mir deshalb einmal intensiv Gedanken gemacht, ob diese Idee vielleicht dem Ich-Kann´s-Kaum-Erwarten Gefühl geschuldet ist. Mein Eindruck war, dass wir uns als ungeduldig präsentieren und man denkt, wir wagen uns an Dinge heran, die man noch nicht lösen könne. Ich sehe das zwar anders, aber Ursache und Wirkung sind oftmals zwei Paar Schuhe und ich will auch der Einschätzung von erfahrenen Juristen nicht widersprechen, ohne mir zumindest selbst ausge14 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 stellt sich also die Frage, ob und wer sich diesem Risiko als Schirmherr verpflichtet fühlt. Entweder es erklärt sich jemand bereit dieses Risiko zu übernehmen, was eher unwahrscheinlich ist oder wir müssen es selbst tragen. Das stelle ich mir finanziellsehrschwierigvor. Vielmehr benötigen wir für eine ernstzunehmende Umsetzung einen Raum in § der Universität, Computer, vielleicht sogar einen Tisch und Stühle, um die Mandanten zu empfangen und bei den Gesprächen Notizen zu machen. Kurz gesagt einen gemeinschaftlichen Arbeitsplatz. Ohne Unterstützung seitens der Uni, brauchen wir ein Startbudget. Mit anderen Worten: Die Stimmen haben mich eher nachdenklich gemacht, ob die Zeit, die ich mittlerweile für meine Examensvorbereitung nutzen möchte, nicht verschenkt ist. Einige Dozenten haben sich viel Zeit genommen, um mit mir über das Konzept zu sprechen und mit mir die Umsetzung durchgedacht. Das Konzept einer studentischen Rechts- FACHSCHAFT J u r a M a i n z beratung hat in Deutschland leider einen faden Beigeschmack. Ich mache mir ehrlich gesagt ein bisschen sorgen, dass man uns nicht als ehrgeizige Studenten ansieht, sondern als solche, die es kaum erwarten können „Anwalt zu spielen“. Mir wurde sogar gesagt schlechte Beratung sei nicht immer besser als gar keine. All diese Dinge stehen auf der Contra-Seite. C. Die Alternative (Streitbeilegung ) Zwei Juristen haben mich bei meiner Idee von Anfang an unterstützt und mir Tipps gegeben, sowie ihre Hilfe angeboten. Mein ehemaliger Chef, Michael Grupp und Simon Reinhold haben mich auf eine Alternative aufmerksam gemacht, die meine Ziele Praxiserfahrung, Kontakte in die Wirtschaft und Workshops mit einer zukunftsorientierten Umsetzung verbinden. Eine Umsetzung als Schlichtungsstelle i.R.d VSBG. Das Gesetz zur Verbraucherstreitbeilegung befindet sich aktuell noch im Stadium des Regierungsentwurfes und ist der erste Ansatz zur überfälligen Umsetzung der ADR-Richtlinie [Alternative Dispute Resolution]. Lesenswert dazu ist der Blog von Dr. Martin Engel zur Verbraucherstreitbeilegung , den ich ebenfalls im Rahmen meiner Konzeption kontaktiert habe. Möglicher Anwendungsbereich ist hier der Bereich des E-Commerce und die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Rahmen des Online Dispute Resolution [kurz: ODR]. Aufgrund der Komplexität des Themas werde ich jetzt nicht alle gesetzlichen Anforderungen darstellen, sondern nur einen Ausblick geben. Grundproblem der UmsetzungistdieQualifikation der Streitmittler gemäß § 6 RegE-VSBG. Über die Problematik der Qualifikation und die Bedeutung des Merkmals „Rechtskenntnisse, insbesondere im Verbraucherrecht, das Fachwissen und die Fähigkeiten verfügen, die für die Beilegung von Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle erforderlich sind“, hat Michael Grupp bereits zum damaligen RefE Stellung genommen, dessen Wortlaut genauso unklar war, wie der des RegE. Es bleibt also abzuwarten welche Anforderungen an die Streitmittler gestellt werden. Im Zweifel wird dies aber wahrscheinlich über den Status eines Studenten im Hauptstudium hinausgehen. Vielmehr müsste eine Schlichtungsstelle gemäß § 3 RegE-VSBG von einem Verband getragen werden. Das Gesetz lässt diesen Begriff allerdings undefiniert. Vielmehr benötigen wir auch eine Verfahrensordnung, für dessen Entwurf wir aber sicherlich Unterstützung bekämen. D. Fazit Ich habe in der letzten Zeit sehr viel Energie investiert, um mich in das Thema einzuarbeiten und stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 15 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze einzulesen, sodass ich die Empfehlungen der o.g. Juristen überhaupt verstehen konnte und kompetente Rückfragen stellen konnte. Ich möchte eben gerade nicht wirken, als könnte ich es nicht mehr abwarten endlich Anwalt zu sein. Die vielen interessierten Studenten sicherlich genauso. Das Verbraucherrecht ist aber auch eine komplexe Materie, die intensives Arbeiten und fundierte Kenntnisse voraussetzt, gerade im C2B-Bereich. Es ist abschließend zu sagen, dass eine Umsetzung im Rahmen des VSBG m.E. noch schwieriger ist als eine studentische Rechtsberatung im klassischen Sinne. Vieles ist noch unbestimmt, was es m.E. zwar reizbar macht. Man muss aber realistisch bleiben. Am Ende dieses Artikels steht die Frage, wieso soll eine Studentische Rechtsberatung in Mainz nicht funktionieren. Gute PR für unsere Universität, Kontakte in die Wirtschaft und die Möglichkeit sich mit anderen Studenten über examensrelevante Probleme auszutauschen und durch diese Diskussionen eine gewisse Sicherheit zu schaffen, sprechen m.E. dafür. Sollte ich mit diesem Artikel bei jemandem Interesse geweckt haben, so freue ich mich über eine Kontaktaufnahme und zahlreiche Unterstützung. Wir werden uns demnächst alle zusammensetzen und das Konzept reflektieren, vielleicht sogar Finanzierungsmöglichkeiten besprechen, sodass wir eine Plattform für eine gemeinsame Kommunikation schaffen. Zumindest finden wir so vielleicht eine Gruppe von motivierten Studenten zum regelmäßigen Austausch über juristische Themen. Sollte die Gründung der Rechtsberatung scheitern, dann ist das auch kein Beinbruch. Who dares wins. Was übrig bleibt ist der Versuch etwas aus eigener Kraft aufzubauen und sich an etwas heranzuwagen, was andere vielleicht nicht tun. Meldet euch also gerne bei mir, wenn ihr euch in der Lage fühlt diesen Gründungsprozess zu durchgehen. 1 michagrupp.com [Blog zu Legal-Tech, Gründer von Thesius/ Lexalgo/Panatomy] 2 odr-info.de [Doktorand und Fachmann für ODR] 3 verbraucherstreitbeilegung.de 4 Grupp in; Anwaltsblatt 3/2015, S.186 Fachbuchhandlung Gutenberg Buchhandlung Dr. Kohl An der Universität 55122 Mainz Tel: 06131-304790 Fax:06131-371240 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 9.00 Uhr - 18.30 Uhr www.gutenbergbuchhandlung.de 16 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Interview: Prof. Dr. Curt W. Hergenröder 1 3 1. Ergänzen sie folgenden Satz: Jura ist für mich... ambivalent: Einerseits kann ich problemlos ohne lleben, eben, anderseits geht es mir m ir leicht von der Hand. Steckbrief: PrOF. dr. curt W. herGenrÖder LS für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Handels-, und Zivilprozessrecht Studienbeginn - 1.StaatsEx 1975/76 - 1978 Studienort Konstanz 2 2. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren? Mit dem Jurastudium standen (und stehen) einem alle Möglichkeiten offen, vor allem auch außerhalb der klassischen juristischen Berufe. 3. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was nicht? Bei langweiligen Vorlesungen: im Winter bei guter Fernsicht der Blick auf die schneebedeckten Alpen, im Sommer der d er Blick auf den Bodensee (+); in den Semesterferien wochenlang w ochenlang Hausarbeiten schreiben (-). 6 6. Es gibt auch ein “Leben neben dem Jurastudium”: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums? Motorboot-, Segel- und Surfscheine macht man am besten b esten über die Universität, da d a spart man eine Menge Geld. G eld. 8 8. Sie sind Professor. War das damals auch schon ihr Berufswunsch? Nein, N ein, das hat sich erst sehr viel später (nach der Promotion) herauskristallisiert. h erauskristallisiert. 10 10. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten? Betreiber eines Yachtverleihs am Mittelmeer 5 4 4. Welche Vorurteile hatten sie vor dem Studium über Jura und Juristen? Das Studium ist trocken und u nd Juristen sind allesamt bourgeoise b ourgeoise Spießer. 5. Was war ihr größter Fehler während des Studiums und was würden sie Erstsemestern raten anders zu machen? Im 2. (Sommer)Semester die Bibliothek gemieden zu haben, weil ein gebräunter Teint attraktiver ist als die Gesichtsfarbe Draculas. D raculas. Deshalb der Rat: den Bibliotheksbesuch nicht vvon on der Witterung abhängig machen. 7 7. Damals war die universitäre Examensvorbereitung bekanntlich weniger gut ausgebaut als heute. Besuchten sie ein Rep? Nein, weder vor dem Ersten noch vor dem Zweiten Staatsexamen. Meine Eltern hätten mich wahrscheinlich auch gefragt, g efragt, ob ich noch ganz dicht bin, wenn ich mit dieser zzusätzlichen usätzlichen finanziellen Belastung auf sie zugekommen wäre. w äre. 9 9. Was war das Erste, das Sie nach dem Staatsexamen gemacht haben? Ein Aufenthalt an der Universität Montpellier, um mich auf die d ie Wahlstation im Referendariat (Anwaltskanzlei in Paris) vvorzubereiten. orzubereiten. 11 11. Ein Tag als Justiz-minister, was würden Sie an der Juristenausbildung ändern? Ich würde alles daran setzen, die Trennung zwischen universitärer Schwerpunktprüfung und staatlichem Teil der Prüfung aufzuheben. 12 12. Jura macht sexy, weil? Reese Witherspoon sich nicht irren kann! stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 17 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Interviews Interview: Prof. Dr. Elke Gurlit 1 1. Ergänzen sie folgenden Satz: Jura ist für mich... …manchmal immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Steckbrief: PrOF. dr. eLKe GurLit LS für Staats-, und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht Studienbeginn - 2.StaatsEx 1978 - 1985 Studienort Bremen 5 3 2 2. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren? Wie bei vielen anderen Studierenden handelte es sich auch bei mir eher um eine Verlegenheitswahl. Ich interessierte mich für die politische Gestaltung von Gesellschaft. Jura schien mir ein Studium zu sein, das politiknah ist und zugleich viele berufliche Optionen eröffnet, ohne schon zugleich Festlegungen zu erfordern. Festlegungen 3. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was nicht? In der einstufigen Ausbildung wurde in kleinen Gruppen gelernt und diskutiert, dadurch bestand ein enger Zusammenhalt zwischen den Studierenden. Ich habe immer viel Spaß an der Arbeit an Texten – Normtexten, Gerichtsurteile – gehabt. Dass Jura auch eine Sprachwissenschaft ist, versuche ich heute den Studierenden zu vermitteln. Toll fand ich dort auch den ffrühzeitigen rühzeitigen Sprung in die praktische Ausbildung. Im bremischen b remischen Studium kam allerdings das eigentliche jjuristische uristische Handwerk manchmal zu kurz, da habe ich sspäter päter als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Berlin noch einiges e iniges heimlich nachlernen müssen. 4 4. Welche Vorurteile hatten sie vor dem Studium über Jura und Juristen? Da ich mir nicht viele Gedanken über die Studienwahl gemacht hatte und auch in meinem familiären und sozialen Umfeld überhaupt keine Juristen kannte, konnte ich auch keine echten Vorurteile aufbauen. Nach meinem laienhaften Vorverständnis bestand ein Teil von Jura darin, laienhaften viele Paragraphen auswendig zu lernen. Das war dann viele zum Glück nicht der Fall. zum 5. Was war ihr größter Fehler während des Studiums und was würden sie Erstsemestern raten anders zu machen? Mein Studium in der reformierten Bremer Ausbildung war in jeder Hinsicht vollkommen anders als die traditionelle Ausbildung, sodass Mainzer Studierende aus meinen Studienfehlern kaum lernen können. Ein Rat gilt aber grundsätzlich: „LassDichnichtverblüffen!“IndenAnfangssemesternistmanimmervonOberschlaubergernumgeben,dievermeintlich alles besser wissen, mit pseudojuristischem Vokabular um sich werfen und allen erzählen, wo es lang geht. Von diesen Leuten muss man sich frei machen, sie sind ohnehin nach einigen Semestern in der Versenkung verschwunden. Jede und und jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Lehrbücher am besten geeignet sind, in welchem Tempo die Scheine gemacht gemacht werden sollen, welcher Schwerpunkt den eigenen Neigungen entspricht und ob wirklich der Besuch eines gewerblichen gewerblichen Reps erforderlich ist. 18 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 6 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z 6. Es gibt auch ein “Leben neben dem Jurastudium”: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums? Ich habe wirklich sehr gern und viel studiert, es waren prägende Lebensjahre für mich. Ich war so gern an der Uni, dass ich sogar noch freiwillig Vorlesungen in Soziologie und Philosophie besucht habe. Ein so freies Leben wie an der Uni werden Sie später nie wieder haben! Im Rahmen der Ausbildung habe ich ein Jahr in Kalifornien verbracht und in San Francisco bei einer Umweltschutzorganisation gearbeitet. In diesem Auslandsjahr bin b in ich erwachsen geworden, denn es war schon eine Herausforderung, als wohlbehütete Hanseatentochter H anseatentochter in ein fremdes Land zu gehen und sich dort irgendwie durchzuschlagen – damals natürlich ohne Internet und Organisationen wie Erasmus, die einem das Leben iim m Ausland einfacher machen. 7 7. Damals war die universitäre Examensvorbereitung bekanntlich weniger gut ausgebaut als heute. Besuchten sie ein Rep? Nein, ich habe kein Rep besucht. Die Bremer Ausbildung war aber auch nicht so strukturiert, e rt, dass im Examen abrufbares Repetitorwissen abgefragt wurde. Nach meiner Erinnerung u ng wurden damals in Bremen gar keine gewerblichen Repetitorien angeboten. 8 8. Sie sind Professor. War das damals auch schon ihr Berufswunsch? Nichts hätte mir ferner gelegen. Ich bin in den Beruf sukzessive hineingerutscht: Mit Hilfe eines Stipendiums hatte ich eine Doktorarbeit geschrieben und die Freude am wissenschaftlichen Arbeiten entdeckt. Nach Abschluss der Dissertation erhielt ich das Angebot, Richterin am Verwaltungsgericht Bremen zu werden. In dieser Entscheidungssituation merkte ich, dass ich zum einen mit der Wissenschaft noch nicht abgeschlossen hatte und zum anderen mein Glück außerhalb der Heimat suchen wollte. Nach N ach der forschen Absage in Bremen hing ich kurzzeitig in der Luft und habe dann eine drittmittelfi d rittmittelfinanzierte Mitarbeiterstelle an der Freien Universität Berlin ergattert.Ab dem Zeitpunkt Z eitpunkt war klar, dass ich eine Professur anstrebe. 9 9. Was war das Erste, das Sie nach dem Staatsexamen gemacht haben? IIch ch bin ausgiebig verreist, einen Sommer lang Inselhüpfen in Griechenland. 10 10. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten? Keine Ahnung. Vielleicht wäre ich ein Rockstar geworden, besser singen als Madonna kann ich allemal. Vielleicht hätte ich mich auch im Journalismus versucht, ich bin immer noch eine fanatische Zeitungsleserin und bewundere intelligent geschriebene Feuilletons. 11 11. Ein Tag als Justiz-minister, was würden Sie an der Juristenausbildung ändern? Ein Tag reicht nicht, den würde ich schon benötigen, um den Innen- und Wissenschaftsminister aus dem Weg zu boxen, die bei der Juristenausbildung auch immer gerne mitreden wollen. Mein Wunsch wäre es, den wissenschaftlichen Gehalt des Studiums sichtbarer zu machen, z.B. durch ein – verpflichtendes – Seminar. Juristen müssen in ihrem späteren Berufsleben gut und viel schreiben, und dies in ganz anderer Form, als wir es mit dem auf Falllösungen verengten Klausurenschreiben üben. 12 12. Jura macht sexy, weil? Doofe Frage. Jura macht total unsexy. Allerdings gibt es manchmal dieses schöne Gefühl, für ein schwieriges rechtliches Problem eine auch in ästhetischer Hinsicht bezaubernde Lösung gefunden zu haben. Das ist allerdings eine sehr sublime Form von Sexiness… stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 19 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Erstitipps und KVV Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis 20 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Erstitipps - Gediegener Einstieg J ura-Student zu sein ist manchmal nicht leicht, vor allem nicht am Anfang! Unzählige Tipps aus Internetforen, von Professoren oder Kommilitonen werden ausgetauscht. Doch als Grundregel gilt: Nicht alle Tipps sind Gold wert! Wir haben Euch an dieser Stelle eine Übersicht über absolut Elementare Dinge zusammengestellt, die Ihr ungeachtet anderer Meinungen auf jeden Fall beherzigen solltet. Es wäre verfehlt, sich bereits nach der ersten Vorlesung oder in einem frühen Stadium des Semesters gleich irgendein Lehrbuch zu kaufen. Wartet einige Wochen und vergleicht in dieser Zeit die von den Professoren und den AG-Leitern vorgestellt Literatur, welche Ihr in aller Regeln den Veranstaltungsgliederungen entnehmen könnt. Ihr findet diese Bücher allesamt in der ReWi-Bib oder den Zentralbib. Achtet bei Eurer Wahl auf für Euch persönlich wichtige Dinge: Ob ihr mit dem Schreibstil zurechtkommt, ob Ihr lieber kurze oder lange Ausführungen bevorzugt, oder ob das Buch überhaupt zur Vorlesungsgliederung passt ist mehr Wert, als wenn Ihr Euch ein Buch nur kauft, weil alle Eure Kommilitonen es haben. Grundsätzlich gilt: Es gibt nicht das perfekte Lehrbuch und für den Anfang lohnt es sich eher mal ein Buch in der Zentralbibliothek auszuleihen bzw. Abschnitt zu kopieren. Eines solltet ihr nicht machen: Einen Schönfelder oder Sartorius kaufen! Diese sind ausschließlich für die höheren Fachsemester geeignet, welche schon mit unterschiedlichen Gesetzen gearbeitet haben und hier bereits Erfahrungen gewinnen konnten. Stattdessen sind die kleinen – von etlichen Professoren – empfohlenen Gesetzessammlungen nicht nur handlicher, sondern für Euren jetzigen Stand auch ausreichend. Hier müsstet ihr selbstverständlich nur auf aktuelle Ausgaben achten! Der Besuch einer Arbeitsgemeinschaft hat noch keinem geschadet! Dies solltet ihr unbedingt von Beginn an ernst nehmen und praktizieren. Die Arbeitsgemeinschaften dienen dazu das in der Vorlesung und Lehrbüchern erlangte abstrakt-theoretische Wissen in konkreten Fällen anzuwenden, die für die Semesterabschlussklausuren höchste Relevanz haben. Das Lernen und Verstehen ist oftmals in einer AG aufgrund der kleineren Gruppe wesentlich leichter und man hat hier Gelegenheit dem AG-Leiter (Wissenschaftliche Mitarbeiter) nochmals über bestimmte Themen zu befragen. Weiterhin ist hier auch eine regelmäßige Mitarbeit zu empfehlen, da ihr somit eine Möglichkeit habt Eurer Wissen zu überprüfen. Schreibt auf jeden Fall Probeklausuren mit, auch wenn ihr noch nicht komplett alles wiederholt habt und sicher könnt. Dies sind in der Regel Geschenke, die ihr zur Überprüfung Eures Wissens, unbedingt annehmen solltet. In den ersten Semestern werden diese meist im Rahmen der AG angeboten und oftmals sogar persönlich korrigiert. Wichtig ist, dass Ihr eine Studicard habt. Diese solltet ihr Euch unbedingt in der Zentralbibliothek und nicht in der Mensa kaufen! Denn sofern ihr Euch die Karten in der Zentralmensa kauft könnt ihr nur damit Essen gehen aber nicht Bücher kopieren oder ausleihen! Kauft Ihr Euch dagegen die Karte in der Zentralbibliothek, habt ihr beide Vorteile auf eine Karte integriert. Die StudiCard gilt im Übrigen auch für alle anderen Fachbereichsbibliotheken. Eine Sache, die Ihr nicht vernachlässigen solltet ist das feiern, denn das gehört zum Studentenleben genauso dazu. Denn „Lernen Sie intensiv, aber feiern Sie auch intensiv!“ (Zitat eines bekannten Grundrechte-Professors). stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 21 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Erstitipps Fremdsprachenzentrum TEXT: i9.Lja reiMche Semester Als sympathisch und doch zugleich meist nur als ein kurzes Auffl ammen euphorischen Tatendrangs, gefolgt von einer halben Stunde Rumgeklicke auf Jogustine um letztlich auf der Seite des Fremdsprachenzentrums anzugelangen, etwas von Anmeldungsdaten und Zulassungstests zu lesen, herunterzufahren und sich vorzunehmen sich da irgendwann nochmal schlau zu machen, was dann doch nie getan wird und zwar jedes Semester aufs Neue – Genau so präsentiert sich das verlockende Angebot Sprachen an der Uni Mainz zu lernen. Richtungsschilder, und dem zweiten gescheiterten (tatsächlichen) Versuch das Labyrinth über einen Notausgang zu verlassen wird dann doch die Nadel gefunden, wegen der man nahezu bereit war den Heuhaufen anzuzünden. Das Fremdsprachenzentrum. Überall und doch nirgends. Genau hier finden nun die jeweiligen Kurse statt. Koreanisch lernen wollen. Für alle anderen, also diejenigen die Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch fortsetzen möchten, ist neben der Anmeldung noch das Ausfüllen eines Einstufungstests in elektronischer Form erforderlich. Die freien Plätze sind bei allen Sprachen begrenzt, woraus folgt, dass das Es bis hierher zu schaffen Drucken, der Marsch und ist meiner Meinung nach die Suche unter Umstänbereits die halbe Miete. den mit einem unbefriediDie andere Hälfte besteht genden Ergebnis vergolten nun darin den Kurs, für wird und der Aufwand vom den man sich nun mit Sofa aufzustehen stets ein dem ausgedruckten For- Spiel mit dem Feuer bleibt. mular angemeldet hat Informationen zu Anmelzu besuchen und eine dungszeiten und EinstuEs bedarf schon eines Semesterabschlussklausur fungstestsindzufindenauf: starken Willens sich nun auf- zu bestehen. In meinem www.fsz.uni-mainz.de/105. zurappeln, die Anmeldung Fall handelte es sich bei php#Die_Einstufungstests. für den begehrten Sprach- dem Kurs um Russisch – kurs auszudrucken – auf B1, in welchem ich als Que- Eine Anmeldung nach Papier, so wie es damals reinsteiger natürlich erst Kursbeginn ist nach Rückschon unsere Vorfahren aufgenommen wurde, nach- sprache mit dem Kursleiter gemacht haben – den weit- dem ich meine Behauptung grundsätzlich möglich, en Weg hinauf den Berg bereits Vorkenntnisse zu ganz unabhängig von den auf sich zu nehmen ins besitzen in einem kurzen Anmeldefristen. Lediglich altehrwürdige Philosophi- Gespräch mit der Kursleit- der Unterricht sollte bereits cum. Im Keller dessen ein erin auf russisch, glaubhaft regelmäßig (AnwesenheitnahezuunlösbaresGeflecht machen konnte. Bei einer sliste!) besucht worden sein. aus Gängen mit uner- Gruppenstärke von 10 Teil- Der Termin für einen evenwarteten Abzweigungen, nehmern waren etwa 50% tuell benötigten Einstufungwelche einem jedes Mal Jurastudenten in meinem stest ist jedoch leider fix. aufs Neue die Entscheidung Kurs. Genauso frei und - jetzt rechts oder links lediglich anmeldepflichabbiegen? – abverlan- tig wird auch mit anderen gen. Nach dem vierten Quereinsteigern verfahren, (gedanklichen) Münzwurf, zumindest mit denen, die mangels kompetenter Russisch, Türkisch oder 22 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Das Wirtschaftszertifikat – In die Wirtschaft reinschnuppern E TEXT: s7. Semester aBrina Lahne in Angebot unserer Universität für Jurastudenten ist das Wirtschaftszertifikat. Hier habt ihr die Möglichkeit, in die ökonomische Welt Einblicke zu gewinnen. Für das Zertifikat besucht ihr Lehrveranstaltungen und bei einigen zusätzlich noch eine Übung, wo der Stoff, den ihr in der Vorlesung behandelt habt, vertieft wird und u.a. mathematische Vorgehensweisen noch einmal wiederholt und geübt werden. Ihr habt zum einen die drei Basismodule, die auf jeden Fall belegt werden müssen, da sie zwingende Voraussetzung für das Belegen der Aufbaumodule sind. In BWL für Juristen bekommt ihr Einblicke in die Unternehmensführung, Finanzierung, Absatzwirtschaft, internes und externes Rechnungswesen und über die Investition. Die Veranstaltung VWL für Juristen zeigt euch dagegen verschiedene Marktmodelle, Mechanismen der Preisbildung, Besteuerung und Aspekte der Wirtschaftspolitik. In Recht und Ökonomie werden Verknüpfungen zwischen Jura und Wirtschaft hergestellt und euch die Schnittstellen beider Disziplinen aufgezeigt. Wie oben bereits erwähnt, ist das Belegen verbindlich. BWL und Recht und Ökonomie werden halbjährlich angeboten, VWL für Juristen dagegen jährlich. Als Alternative kann hierfür Einführung in die VWL belegt werden, wo ihr zusammen mit den „WiWis“ die Veranstaltung besucht. Habt ihr die Basisveranstaltungen bestanden, werden die Aufbaumodule belegt. Hierfür werden Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Science in Wirtschaftswissenschaften sowie die zugehörigen Übungen angeboten. Die Anmeldung der Aufbaumodule I erfordert keine weiteren Anforderungen, die Veranstaltungen der Aufbaumodule II erfordern zusätzliche Qualifikationen und können uU nicht problemlos belegt werden. Zum Erhalt des Wirtschaftszertifikats sind 18 ECTSPunkte notwendig. Sechs erhaltet ihr durch die Teilnahme an den Basisveranstaltungen. Zum Erhalt der „Credits“ ist ein regelmäßiger Besuch der Vorlesungen und Übungen sowie das Bestehen der Abschlussklausur notwendig. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es durchaus machbar ist, das Zertifikat neben dem Studium zu absolvieren. Die Basismodule nehmen jeweils nur eine, die Ausbaumodule zwei bis vier Wochenstunden in Anspruch. Allerdings empfehle ich euch, nicht gleich im ersten Semester damit zu beginnen. Ihr solltet schon ein wenig rechtliches Vorwissen mitbringen, auch wenn es nicht detailliert sein muss. stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 23 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Erstitipps Schwerpunktstudium an der JGU Welche Schwerpunktbereiche gibt es an der JGU? Allgemeines: Für viele Studenten stellt sich nach Bestehen der Zwischenprüfung die Frage, in welchem Rechtsgebiet sie ihr Studium vertiefen sollen. Keine einfache Entscheidung, die sich nicht nur beim Examen auswirkt, sondern für viele auch eine Entscheidung für den weiteren Berufsweg bedeutet. Im Examen fließt das Ergebnis der Schwerpunktprüfung immerhin mit 30 Prozent in die Gesamtbewertung ein. In Mainz existieren insgesamt 14 Schwerpunktbereiche, von denen in der Regel zwei belegt werden müssen. Dabei wird zwischen dem Kombinations- und dem Optionsmodell unterschieden. Studenten des deutschfranzösischen Studiengangs können sich ihre Leistungen aus dem Ausland als Schwerpunkt anrechnen lassen. a) Kombinationsmodell b) Optionsmodell c) Auslandsmodell, auch sog. „Frankreichmodell“ Hier wählt man jeweils einen Teilschwerpunkt mit je 8 SWS aus jeder der beiden Fächergruppen aus und kombiniert diese zu einem Schwerpunkt. Die Kombinationen müssen nicht zwingend thematisch aufeinander abgestimmt sein. Das Optionsmodell kommt bei einem strafrechtlichen Schwerpunktstudium in Betracht. Hierbei belegt man das Pflichtfach Strafrechtspflege im Rahmen von 8 SWS und kann nun zwischen den zwei Optionen Kriminologie oder Strafverteidigung (ebenfalls je 8 SWS) wählen. TEXT: tasja van K rüchten 7. Semester 24 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 Dieses Modell kommt für alle Studenten des integrierten deutsch-französischen Studiengangs in Betracht. Während des Auslandsjahres erwerben die Teilnehmer entsprechende nationale Abschlüsse, die als Schwerpunkt „Französisches Recht“ anerkannt werden. § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Exemplarisch: Variante des Kombinationsmodells im Überblick Fächergruppe 1 - Im Fokus: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Fächergruppe 2 - Im Fokus: Steuerrecht a) Kapitalmarktund Übernahmerecht Eingestiegen wird mit den Grundlagen des Kapitalmarktrechts. Regelungsgegenstand und -ziele, sowie die grundlegenden Funktionszusammenhänge werden erläutert. Außerdem gibt es einen kleinen “BörsenCrash-Kurs”, welcher im zweiten Abschnitt vertieft wird, in dem das Recht des Primärmarkts (Markteintrittsrecht) behandelt wird: hier geht es um Aktien (und anderen Wertpapiere) – und damit verbundene kapitalmarktrechtliche Pflichten. Der dritte Teil dreht sich um den Sekundärmarkt (Marktverhaltensrecht): besprochen werden Publizitätspflichten, das Insiderrecht und das Verbot der Marktmanipulation sowie Grundzüge des Übernahmerechts. Das Recht des Marktaustritts (Delisting) bildet den Abschluss. b) Kapitalgesellschaftsrecht a) Allgemeines Steuerrecht d) Einkommenssteuerrecht Hier geht es um Aktien- und GmbH-Recht. Zunächst werden Grundlagen des BegriffesKapitalgesellschaft, ökonomischen Grundlagen, historische Entwicklung und Rechtsquellen des Kapitalgesellschaftsrechts behandelt. Anschließend folgt eine Darstellung des Gründungsprozess von AG, GmbH (inklusive deren Organisationsverfassung) und UG sowie Sanktionen und Haftungsfragen im Gründungsstadium. Weitere Themen der Vorlesung sind die Rechtsstellung der Gesellschafter, die Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften mit Kapitalmaßnahmen, und abschließend die Beendigung der Gesellschaft. Zunächst werden Grundlagen des Steuerrechts vermittelt, im Vordergrund stehen dabei das Steuersystem und der Rahmen, den das Finanzverfassungsrecht setzt, erläutert anhand von praktischen Konsequenzen des jeweiligen Finanzierungsmodus. Die verschiedenen Steuerarten und Vorkehrungen gegen übermäßige Belastung derSteuerpflichtigenwerden erläutert, wobei es nicht zuletzt auch immer wieder um politische Fragen geht. Außerdem werden die Vorschriften des steuerlichen Verfahrensrechts und Rechtsschutzes dort vertieft, wo Abweichungen vom allgemeinen Verfahrensund Prozessrecht bestehen. Grundlage ist die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen und ein Überblick über die einzelnen Elemente des Einkommensteuertatbestands. Schwerpunkte sind unter anderem die persönliche Steuerpflicht,verschiedenen Einkunftsarten, subjektive Zurechnung von Einkünften, Einkünfteermittlung, abzugsfähige Privataufwendungen, der Steuertarif, die Einkommensteuerfestsetzung und die Einkommensteuerveranlagung. b) Unternehmenssteuerrecht Da Einkünfte von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf Grundlage ihrer Gewinne besteuert werden, wird mit dem Bilanzsteuerrecht eingestiegen. Behandelt werden dann unter anderem das Körperschaftsteuergesetz und die Gewerbesteuer. c) Umsatzsteuerrecht Nach einen Überblick über den Umsatzsteuertatbestand werden dann vertiefend der umsatzsteuerrechtliche UnternehmeralsSteuerpflichtiger, der Gegenstand der Umsatzsteuer, Steuersatz, Vorsteuerabzug, verfahrensrechtliche Fragen, Gesellschaft sowie die Umsatzsteuer im grenzüberschreitendenVerkehr erörtert. stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 25 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Erstitipps D as Studium der Rechtswissenschaft an unserer Universität umfasst neben den drei „großen“ Rechtsgebieten auch einen Überblick über allgemeine Grundlagen des Rechts. Während im Sommersemester in der Regel die Fächer „Deutsche und europäische Rechtsgeschichte“, „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und „Methodenlehre“ gelesen werden, beschränkt sich das Angebot in den Wintersemestern meist auf die Veranstaltungen „Römisches Recht I“, , „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ und „Rechtsphilosophie“. Unregelmäßig findet zusätzlich auch eine Vorlesung „Rechtssoziologie” statt. Um für das erste Examen zugelassen zu werden, müssen aus dieser Auswahl zwei Scheine nachgewiesen werden. Den Schein erlangt, wer die Semesterabschlussklausur mit mindestens vier Punkten besteht. Dabei ist es ganz gleich, in welchem Semester dieser Nachweis erbracht wird. In den Vorlesungen herrscht keine Anwesenheitspflicht. Wer zur Klausur nicht erscheint, oder durchfällt, kann die Veranstaltung inklusive Klausur beliebig oft wiederholen. Es schadet hier also nicht, sich in den entsprechenden Phasen zu mehreren Grundlagenveranstaltungen anzumelden, auch wenn man noch nicht ganz sicher ist, ob man diese alle zeitlich im Semesterplan unterbringen kann. Obwohl, wie bereits erwähnt, nur zwei dieser Scheine „notwendig“ sind, ist es natürlich empfehlenswert, das gesamte Angebot im Laufe des Studiums zu nutzen, und sich so einen umfassenden Überblick zu verschaffen; in allen Fächern werden nämlich auch examensrelevante Themen besprochen. Grundlagen- und zwischenprüfungsrelevante Fächer im 1. Semester Strafrecht AT1 Die Vorlesung “Strafrecht AT1” (Prof. Dr. Erb, WS 15/16) behandelt das vorsätzliche vollendete Erfolgsdelikt und vermittelt ein Verständnis für die GrundbegriffeundDogmatik im Strafrecht, den grundsätzlichen Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung im Gutachtenstil und die Bewältigung erster Meinungsstreitigkeiten bei der Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe. Erläutert wird wissenswertes zur (objektiven und subjektiven) Tatbestandsmäßigkeit im Rahmen des StGB, den Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht Rechtfertigungsgründen, der Schuld und der Auswirkung von Irrtümern hierauf, wenn einem Täter solche unterlaufen. Angewendet werden diese Grundregeln im Rahmen der Vorlesung meist auf Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte, um hieran die Systematik dieser Grundregeln zu erklären. Der allgemeine Teil 1 im WS15/16 wird in einer darauf folgenden Vorlesung (AT2) im SS16 um weitere Themen wie die mittäterschaftliche Begehung, Versuch, etc. vervollständigt. 26 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 Die Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) ist zwischenprüfungsrelevant und wird im Wintersemester von Prof. Dr. Dörr gehalten. Sie beschäftigt sich mit dem Aufbau des Staates. Neben dem Gesetzgebungsverfahren werden alle Verfassungsorgane detailliert dargestellt. Zudem werden grundlegende Prinzipien des deutschen politischen Systems (Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaat usw.) erläutert. In der Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht lernt ihr verschiedene Verfahrensprüfungen wie eine abstrakte Normenkontrolle oder ein Organstreitverfahren durchzuführen. § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Römisches Recht Prof. Dr. Gröschler Behandelt wird die Geschichte des römischen Rechts von den Anfängen bis zur Kodifikation durch Justinian. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des römischen Privatrechts und seinen wichtigsten Rechtsinstituten. Hierbei werden fortlaufend Bezüge zum heute geltenden Recht hergestellt und auf diese Weise die Grundlagen des BGB erläutert. Besondere Berücksichtigungfindenauch die für die rechtliche Entwicklung maßgeblichen sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe. (Inhaltsangabe aus jogustine) Diese Veranstaltung ist besonders auch für Studienanfänger eine praktische Begleitung zum Einstieg in die Rechtswissenschaft, da auch die Entstehung der heute teilweise sehr abstrakten Strukturen des Zivilrechts plastisch dargestellt wird. Besonders historisch Interessierte kommen hier auf ihre Kosten. Lateinkenntnisse sind zwar vorteilhaft, aber absolut kein muss. des Wormser Konkordats und der Goldenen Bulle von 1356 n. Chr. Über den aufgeklärten Absolutismus in Preußen hin zur deutschen Bundesakte und dem Wiener Kongress, bis hin zur grundlegenden Verfassung von 1848. Die sog. Paulskirchenverfassung stellt den Beginn unserer modernen Republik dar. Um die heutige Verfassung in seinen Grundsäulen zu verstehen ist es auch notwendig sich mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinander zu setzen. Nur so versteht man u.a. die dogmatische Bedeutung von Art 1 GG und die Ewigkeitsklausel. Zu guter Letzt kommt ihr zum Grundgesetz und lernt auch wieso unsere Verfassung Grundgesetz heißt. Im Laufe dieser Vorlesung lernt man ebenfalls auch die Arbeit mit historischen Rechtsschriften, wie zum Beispiel dem Preußischen Landrecht und auch die Rechtsgrundlage für das bayrische Reinheitsgebot. In historische Schriften muss man sich erstmal einarbeiten, aber es ist auch etwas Besonderes mal eine Rechtsquelle in Fraktur zu Lesen. Viele Studenten unterschätzen die Wichtigkeit von historischem Hintergrundwissen, das einem oftmals eine gute Grundlage für die Argumentation verschafft und einen das Recht besser verstehen lässt. Dieser Grundlagenschein empfiehlt sich besonders für Studenten in den Anfangssemestern, da er keine besonderen Grundkenntnisse erfordert, die über die allgemeinen Vorlesungen wie Staatsorganisationsrecht und Grundrechte hinausgehen. sodann themenbezogen gebündelt bevor abschließend auf einige aktuelle Probleme eingegangen wird. (Inhaltsbeschreibung aus jogustine) Auf alle Fälle empfiehlt es sich, die bereitgestellten Materialien vorlesungsbegleitend gründlich durchzuarbeiten, um in den Vorlesungen nicht den Anschluss zu verlieren. Die anspruchsvolle Materie ist vielseitig und spannend, der Dozent motiviert die Hörer zum Mitdenken, zur eigenen Meinungsbildung und zur Mitarbeit. Juristische Grundlagen werden noch nicht vorausgesetzt, Interesse an der Philosophie im Allgemeinen ist allerdings förderlich, um Spaß an der Teilnahme zu haben. Verfassungsgeschichte der Neuzeit Das deutsche Recht ist oftmals aus historischer Sicht erst richtig zu verstehen, nämlich auch vor dem Hintergrund der alten deutschen Verfassungen. Was war der Reichsdeputationshauptschluss und wo findet eigentlichArt 31 GG seine Wurzeln? Durch die Ära des neuzeitlichen Konstitutionalismus führt euch Prof. Dr. Dörr. Der Grundlagenschein ist genau das Richtige für alle historisch Interessierten. Die Vorlesung bietet einen Einstieg durch die Darstellung des Hochmittelalters anhand Rechtsphilosophie Nach einer kurzen Einführung in Begriff und Funktion des Rechts werden zunächst verschiedene Klassiker der Rechtsund Staatsphilosophie in historischer Abfolge vorgestellt. In einem daran anschließenden systematischen Teil werden die verschiedenen Entwürfe stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 27 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV Veranstaltungen - Auflistung Veranstaltungen im Wintersemester 2015/16 1. Grundlagenveranstaltungen Veranstaltung Römisches Recht I Verfassungsgeschichte der Neuzeit Rechtsphilosophie Dozent Prof. Dr. Gröschler N.N. Datum/Uhrzeit/Raum Do., 14.15-15.45, S 1 Di., 08.30-10.00, S 1 Di., 16.00-18.00, P 1 Beginn 26.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Ab dem 1. Fachsemester 20.10.2015 Ab dem 1. Fachsemester N.N. Mi., 14.15-15.45, P 1 Di., 10.15.-11.45, P 1 21.10.2015 Ab dem 1. Fachsemester 2. Zwischenprüfungsveranstaltungen a) Zivilrecht Veranstaltung Schuldrecht I AT Dozent Dr. Fest Datum/Uhrzeit/Raum Do., 18.00-19.30, RW1 Beginn 22.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe 2./3. Fachsemester Schuldrecht II Prof. Dr. Gröschler Prof. Dr. Oechsler Di., 12.15-13.45, RW1 Fr., 12.15-13.45, RW1 Mo., 16.15-17.45, RW1 23.10.2015 2./3. Fachsemester 26.10.2015 2./3. Fachsemester Veranstaltung Staatsrecht I Dozent Prof. Dr. Dörr Beginn 21.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Ab dem 1. Fachsemester Allgemeines Verwaltungsrecht II Prof. Dr. Cornils Datum/Uhrzeit/Raum Mi., 16.15-17.45, S1 Do., 10.15-11.45, S1 Mo.,14.00-16.00, N2 19.10.2015 - Datum/Uhrzeit/Raum Mo.,10.15-11.45, RW1 Mi., 12.15-13.45, RW1 Do.,14.15-15.45, RW1 Fr., 08.30-10.00, RW1 Beginn 21.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe 1./2. Fachsemester 22.10.2015 3./4. Fachsemester Datum/Uhrzeit/Raum Mo., 12.00-14.00, AudiMax Beginn 19.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe - Gesetzliche Schuldverhältnisse b) Öffentliches Recht c) Strafrecht Veranstaltung Strafrecht I Dozent Prof. Dr. Erb Strafrecht IV Prof. Dr. Zopfs d) Hausarbeiten Veranstaltung Fallbearbeitung im Zivilrecht Dozent Prof. Dr. Hergenröder e) Arbeitsgemeinschaften und Tutorien Die Termine für die einzelnen Arbeitsgemeinschaften sind zu Semesterbeginn auf Jogustine einzusehen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über Jogustine. 28 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z 3. Hauptstudium a) Zivilrecht Veranstaltung Erbrecht Dozent Prof. Dr. EberlBorges Datum/Uhrzeit/Raum Di., 14.15-15.45, AudiMax Beginn 20.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Handelsrecht Dr. Fest Mi., 12.15-13.45, AudiMax 21.10.2015 - Zivilprozessrecht Mo., 12.00-14.15, S 1 19.10.2015 - Familienrecht Prof. Dr. Gruber Prof. Dr. Roth Do., 16.15-17.45, P 1 22.10.2015 - Arbeitsrecht Prof. Dr. Kaiser Mi., 14.00-16.00, N 1 21.10.2015 Ab dem 4./5. Fachsemester Corporate Governance in der börsennotierten Aktiengesellschaft Arne Wittig Mi., 08.30-10.00, RW 5 21.10.2015 - Energierecht Prof. Dr. Becker Prof. Dr. Huber Jürgen Ellenberger Mo., 14.15-15.45, HS VI 19.10.2015 Ab dem 3. Fachsemester Di., 13.10.2015, 08.3012.00, HS 16 Do., 18.00-19.30, HS V 13.10.2015 - 22.10.2015 - Grundzüge des IPR Bankvertragsrecht, Anlegerschutz und Kapitalmarktrecht Studierende, die die Vorlesungen über die ersten drei Bücher des BGB gehört haben. b) Öffentliches Recht Veranstaltung Examinatorium: Aktuelle Rechtsprechung Polizei- und Ordnungsrecht Europarecht II Dozent Nils Grosche Datum/Uhrzeit/Raum - Beginn - Voraussetzungen/Zielgruppe Examensnahe Semester Prof. Dr. Ruthig Dr. Hoffmann Do., 12.00-14.00, AudiMax Mo., 10.15-11.45, S1 22.10.2015 - 19.10.2015 Ab dem 3./4. Fachsemester Grundzüge des Völkerrechts Landesverfassungsrecht einschließlich Verfassungsprozessrecht Prof. Dr. Fink Mi., 08.30-10.00, AudiMax Mi., 16.15-17.45, RW 4 21.10.2015 - Migrationsrecht Prof. Dr. Cornils N.N. Do., 18.00-19.30, P 2 22.10.2015 - - - - N.N. - - - Prof. Dr. Gurlit Mo., 18.00-19.30, RW 1 19.10.2015 Studierende des 4. und 5. Fachsemesters Internationales Steuerrecht Anwaltliche Tätigkeiten im Verwaltungsrecht Kommunalrecht Prof. Dr. Jutzi 21..10.2015 - stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 29 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV c) Strafrecht Veranstaltung Sachverständige im Strafrecht Doktorandenkolloquium Strafrecht Dozent Dr. Schallert Datum/Uhrzeit/Raum Mi., 18.00-19.30, N 2 Beginn 21.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe - N.N. Mo., 18.00-19.30, RW 5 19.10.2015 Doktorandenkolloquium findet nur auf Einladung statt, nicht jede Woche. Beachten Sie die Homepage von Professor Bock. 4. Fremdsprachen/Schlüsselqualifikationen Veranstaltung Terminologie et méthodologie en droit français Initiation aux études de droit français Lecture de revues juridiques Allgemeine juristische französische Termini Legal English European Human Rights Law U.S. Law in International Business SQ-Einzelveranstaltung: Der Anwalt als Unternehmer SQ-Einzelveranstaltung: Lerntechniken und Selbstmanagement im Jurastudium SQ-Einzelveranstaltung: Erfolgreich Verhandeln SQ-Einzelveranstaltung: Erfolgreich Verhandeln SQ-Einzelveranstaltung: Professionelle Kommunikation II Souveräner Auftritt in Konfliktsituationen SQ-Einzelveranstaltung: Verhandeln wie in Hollywood Free speech, reputation and a right to private life the Anglo-American law of defamation and misuse of private information Dozent Suzanne Holder Datum/Uhrzeit/Raum Do., 12.15-13.45, HS III Beginn 29.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe - Suzanne Holder Suzanne Holder Suzanne Holder Simone Rechel Jim Murdoch Do., 14.15-15.45, HS III 29.10.2015 Fr., 10.15-11.45, HS III 30.10.2015 Beachte Voraussetzungen in Jogustine - Fr., 08.30-10.00, HS III 30.10.2015 - Mo.,12.00-14.00, RW 3 Di.,12.00-14.00, RW 4 Di., 18.00-19.30, HS VII 19.10.2015 20.10.2015 27.10.2015 - Simone Rechel Michaela Bierschenk Mi., 12.00-14.00, RW 4 Do., 8.30-10.00, RW 4 Do., 14.00-16.00, Dekanatssaal 03-150, ReWi I Gebäude Di., 09.00-13.00, HS VII Di., 09.00-13.00, HS VII 2 Termine 21.10.2015 22.10.2015 07.01.2016 - 12.01.2016 - Michaela Bierschenk; Markus Altenkirch Michaela Bierschenk; Markus Altenkirch Michaela Bierschenk Fr., 16.00-19.00, RW 2 Sa., 10.00-15.00, RW 2 2 Termine 04.09.2015 - Fr., 16.00-19.00, RW 6 Sa., 10.00-15.00, RW 6 2 Termine 11.12.2015 - Fr., 09.00-15.00, HS VI 13.11.2015 - Michaela Bierschenk; Dr. Thomas Lapp Prof. Dr. Peter Huber Mo., 16.00-20.00, RW 6 3 Termine 07.12.2015 - Mo., 10.00-12.30, RW 2 24.08.2015 4 Termine - Michaela Bierschenk 30 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 - - § FACHSCHAFT J u r a M a i n z 5. Examenskurse (EK) Veranstaltung EK Schadensersatzrecht Dozent Prof. Dr. Roth Datum/Uhrzeit/Raum Mo., 08.30-10.00, RW 3 Beginn 19.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Examensnahe Semester EK Sachenrecht Prof. Dr. Kaiser Di., 08.30-10.00, RW 3 Mi., 08.30-10.00, RW 3 Prof. Dr. Do., 08.30-10.00, RW 3 Oechsler N.N. Mi., 12.00-13.30, RW 3 20.10.2015 Examensnahe Semester 22.10.2015 Examensnahe Semester 21.10.2015 Examensnahe Semester EK Verfassungsrecht I Prof. Dr. Dörr Mi., 10.15-11.45, RW 3 21.10.2015 Examensnahe Semester EK Öffentliches Sachenrecht, Staatshaftungsrecht Nils Grosche Mo., 10.15-11.00, RW 3 19.10.2015 Examensnahe Semester EK Strafrecht AT PD Dr. Scheinfeld Di., 10.15-11.45, RW 3 Do., 10.15-11.45, RW 3 20.10.2015 Examensnahe Semester EK Handels und Gesellschaftsrecht EK Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht Die nicht gelisteten Examenskurse fanden bereits in der vorlesungsfreien Zeit statt. Beachte auch den Großen Klausurenkurs. 6. Übungen Veranstaltung Bürgerliches Recht Strafrecht Öffentliches Recht Dozent Prof. Dr. EberlBorges Prof. Dr. Erb Prof. Dr. Gurlit Datum/Uhrzeit/Raum Do., 10.15-11.45, RW 1 Beginn 29.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Di., 10.00-12.00, HS 18 Di., 16.15-17.45, RW 1 20.10.2015 27.10.2015 - - 7. Sonstiges Veranstaltung Rechtsmedizin für Juristen und Biologen Vorlesungsreihe Antwaltliche Praxis: Vom anwaltlichen Mandat zur höchstrichterlichen Entscheidung Dozent siehe Jogustine Michaela Bierschenk; Prof. Dr. Josef Ruthig Datum/Uhrzeit/Raum Fr., 08.15-09.45, siehe Jogustine - Beginn 23.10.2015 Voraussetzungen/Zielgruppe Alle Semester - - 8. Schlüsselqualifikationszertifikat Wirtschaftswissenschaften Die einzelnen Veranstaltungen sind in Jogustine aufgelistet. Nähere Informationen zum Zertifikat: www.jura.uni-mainz.de/362_DEU_HTML.php stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 31 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV Studienempfehlung 32 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 FACHSCHAFT J u r a M a i n z 33 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV 34 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 FACHSCHAFT J u r a M a i n z 35 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV Stundenpläne Stundenpläne Folgend die Stundenpläne für das 1. bis 4. SemesStunde. Achte auch auf eventuelle Raumwechsel und, Folgend die Stundenpläne für das 1. bis 4. Semester Grundlage der Studienverlaufsempfehlung. Die ter auf Grundlage der Studienverlaufsempfehlung. Die aufdass wir deine jeweilige AG nicht eintragen können. Veranstaltungen gehen meistens eineinhalb Stunden. Veranstaltungen gehen meistens eineinhalb Stunden. Du Ihr erfährt von euren jeweiligen DozentInnen, ob die erfährst von deinem die tempore Verans- (s.t.) beginnt. Für eine bessere Übersicht, beginnen Veranstaltung cumjeweiligen temporeDozenten, (c.t.) oderobsine taltung c.t. oder s.t.die beginnt. Für eine bessere Übersicht, und enden hier Veranstaltungen zur vollen Stunde. Beachtet auch, dass DozentInnen eventuell beginnen und enden hier die Veranstaltungen zur vollen Raumwechsel vornehmen und dass wir eure jeweiligen AGs nicht eintragen können. 1. Fachsemester (Studienstart im WiSe 2015/2016) Uhrzeit 08:30 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 Montag Strafrecht I Prof. Dr. Erb RW 1 ** Dienstag Römisches Recht I Prof. Dr. Gröschler S1* Mittwoch Rechtsphilosophie N.N. P1* 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 Donnerstag Staatsrecht I Prof. Dr. Dörr S1 ** Strafrecht I Prof. Dr. Erb RW 1 ** Rechtsphilosophie N.N. P1 * Römisches Recht I Prof. Dr. Gröschler S1* Staatsrecht I Prof. Dr. Dörr S1 ** * Grundlagenveranstaltung ** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten 36 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 Freitag § FACHSCHAFT J u r a M a i n z 2. Fachsemester (Studienstart im SoSe 15) Uhrzeit 08:30 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 18:00 – 19:00 Montag Strafrecht I Prof. Dr. Erb RW1 ** Dienstag Römisches Recht I Prof. Dr. Gröschler S1* Donnerstag Freitag Rechtsphilosophie N.N. P1* Fallbearbeitung im Zivilrecht Prof. Dr.Hergenröder AudiMax Mittwoch Schuldrecht II Prof. Dr. Gröschler RW1 ** Strafrecht I Prof. Dr. Erb RW1 ** Rechtsphilosophie N.N. P1* Schuldrecht II Prof. Dr. Gröschler RW1 ** Römisches Recht I Prof. Dr. Gröschler S1* Gesetzliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Oechsler RW1 ** Schuldrecht I AT Dr. Fest RW1 ** 19:00 – 20:00 * Grundlagenveranstaltung ** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 37 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV 3. Fachsemester (Studienstart im WiSe 2014/2015) Uhrzeit 08:30 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 18:00 – 19:00 Montag Dienstag Mittwoch Grundzüge des Völkerrechts Prof. Dr. Fink AudiMax Europarecht II Dr. Hoffmann S1 Fallbearbeitung im Zivilrecht Prof. Dr. Hergenröder AudiMax Donnerstag Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Cornils Freitag HS 18 Strafrecht IV Prof. Dr. Zopfs RW1 Strafrecht III PD Dr. Scheinfeld S1 Schuldrecht II Prof. Dr. Gröschler RW1 ** Allg.VerwR II Prof. Dr. Cornils N2 Schuldrecht II Prof. Dr. Gröschler RW1 ** Strafrecht IV Prof. Dr. Zopfs RW1 Gesetzliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Oechsler RW1 ** Verwaltungsrecht II Prof. Dr. Droege AudiMax ** Schuldrecht I AT Dr. Fest RW1 ** 19:00 – 20:00 * Grundlagenveranstaltung ** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten 38 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z 4. Fachsemester (Studienstart im SoSe 2014) Uhrzeit 08:30 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 Montag Dienstag Mittwoch Grundzüge des Völkerrechts Prof. Dr. Fink AudiMax Europarecht II Dr. Hoffmann S1 Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gruber S1 Allg.VerwR II Prof. Dr. Cornils N2 ** Donnerstag Freitag Strafrecht IV Prof. Dr. Zopfs RW1 Große Übung Zivilrecht Prof. Dr. EberlBorges RW 1 Handelsrecht Dr. Fest AudiMax Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Ruthig AudiMax Arbeitsrecht Prof. Dr. Kaiser N1 Strafrecht IV Prof. Dr. Zopfs RW 1 Familienrecht Prof. Dr. Roth P1 * Grundlagenveranstaltung ** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 39 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Angebote der Fachschaft Was macht eigentlich die Fachschaft? Service: #Sprechstunden Jeder Fachschaftsrat hält eine zweistündige Sprechstunde pro Woche, um eure Fragen und Anregungen entgegen zunehmen.DieaktuellenTerminefindestduaufunserer Webseite oder an unserer Tür. Du findest uns im Erdgeschoss zwischen der Fachschaft WiWi und RW4. #Erstireferat Organisiert die Campusrallye und Kneipentour für die Erstsemester, die Erstitüten und die Erstifahrt #Redaktion der stud.iur Leitung der Redaktion der stud.iur, siehe Vorwort. #Partyreferat Organisiert die Jurapartys sowie das ReWi-Sommerfest und die Partys mit der Fachschaft WiWi und Medizin #Protokolle Für das mündliche Staatsexamen und die mündliche Schwerpunktprüfung werden von den Prüflingen Protokolle verfasst, welche wir gegen ein Pfand verleihen. #Spendenaktionen Organisation von Kuchen- und Bowleverkauf zur Anschaffung neuer Bücher für die Fachbereichsbibliothek #Klausurenreferat Sammlung von Sachverhalten und Lösungen aus SemesNewsletteranmeldung terabschlussklausuren.ZufindenaufunsererHomepage #E-Mail-Korrespondenz: Schicke von der Adresse, Alle E-Mails (an [email protected]) werden hier beantunter der du die Liste abon- wortet nieren willst, eine Nachricht #Homepage- und Facebookreferat an [email protected]. AktualisierungderHomepagesowiePflegederFacebookde. Gib in der Betreffzeile präsenz und des Bücherbasars deiner Nachricht ein: “sub- #Räte und Ausschüsse scribe newsletter-fs-jura Vertretung der Jurastudenten in diversen Räten und AusVorname Name” (Ersetze schüssen wie den Fachbereichsrat, den Ausschuss StudiVorname und Name mit dei- um und Lehre und den Zentralen Fachschaftsrat nem Vornamen und Nach- #Organisatorisches Aufsichtsreferat namen). Koordination der Fachschaftsarbeit Mit dem Begriff Fachschaft wird umgangssprachlich der Fachschaftsrat (FSR) bezeichnet. Dieser zählt durchschnittlich um die 10 Mitglieder. Mitglied der eigentlichen Fachschaft Jura ist jeder Student der Rechtswissenschaften in Mainz. Jedes Semester werden auf der Fachschaftsvollversammlung (FVV) durch die Studierenden die Fachschaftsräte für jeweils zwei Semester gewählt. Die Mitglieder des FSR, die „Fachschaftler“, erhalten so ihre Legitimation und sind somit Vertreter aller Jurastudenten in Mainz. 40 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 Wichtige Links ■WebseitederFachschaft: http://www.fsjura-mainz.de/ ■Sprechstunden: http://www.fsjura-mainz.de/ sprechstunden ■Bücherbasarfürjuristische Literatur: http://www.facebook.com/ groups/jurabasarmz ■Kontaktadresseder Fachschaft: [email protected] ■E-Mail-AdressefürProtokolle: [email protected] Helfer gesucht! Wenn du Interesse an der Fachschaftsarbeit bekommen hast, kannst du dich gerne in unseren Sprechstunden informieren. Wir freuen uns auf deinen Besuch! § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Campus - Einrichtungen F olgend eine Liste mit Kontaktdaten wichtiger Einrichtungen auf dem Campus, die für Dich im Laufe des Studiums interessant werden könnten. 1. Fachschaftsrat Jura (Fachschaft) Fachschaftsraum: Erdgeschoss, zwischen Fachschaft WiWi und RW4 Sprechstunden: siehe Webseite www.jura.uni-mainz.de/fachschaft [email protected] www.facebook.com/fachschaftjura.mainz 2. Studienbüro Im ReWi II (altes ReWi) www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero/493.php [email protected] Sabine Uhlmann, M.A. Prüfungsmanagerin Jura, Grundstudium (Zwischenprüfung), Grundlagenveranstaltungen, Schwerpunktexamen, Nebenfachstudium, Ausstellen von Scheinen, allgemeine Anfragen Raum 01-313 (ReWi II) Tel.: 06131 39 23762 Erreichbar: Mo-Fr. 9-12 Uhr; zusätzlich Di., Mi. 14-16 Uhr Ass. iur. Axel Zibulski Studienfachberater und Studienmanager Jura Raum 01-303 (ReWi II) Tel.: 06131 39 22526 Erreichbar: Di: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr; Mi: 14 - 16 Uhr; Do: Termine nach Vereinbarung; Fr: 9 - 12 Uhr 5. Zentralmensa und Mens@ria Staudingerweg 15 www.studierendenwerk-mainz.de/speiseplan.html Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 11:30 – 14:20 Uhr Sam.: 11:30 – 13:15 Uhr 6. Cafeteria im ReWi Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 08:30-19:00 Uhr, Fr.: 08:30-18:00 Uhr 7. Servicecenter des BAföG-Amts Forum universitatis 6 im 1. OG – Raum 650 [email protected] Tel.: 06131 39 23129 www.blogs.uni-mainz.de/einrbafoeg/ 8. Abteilung Internationales Forum universitatis 1 & 2 Tel.: 06131 39 22122 www.international.uni-mainz.de 9. Fremdsprachenzentrum www.fsz.uni-mainz.de Jakob-Welder-Weg 18 Philosophicum, Untergeschoss 10. Zentrum für Datenverarbeitung Johann-Joachim-Becher-Weg 21 (hinter der Muschel) www.zdv.uni-mainz.de 11. Allgemeiner Hochschulsport (AHS) www.ahs.uni-mainz.de Albert Schweitzer-Str. 22 Tel.: 06131 39 23596 Ass. iur. Lucas Hammes Studienmanager Jura Raum 01-313 (ReWi II) Tel.: 06131 39 22564 12. AStA www.asta.uni-mainz.de Staudingerweg 21 (neben der großen Mensa) 3. Fachbereichsbibliothek Jura und WiWi Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8-22 Uhr Sam.: 8-22 Uhr So.: 10-22 Uhr 13. Psychotherap. Beratungsstelle für Studierende www.pbs.uni-mainz.de Staudingerweg 21, (Studierendenhaus, Eingang D) Tel.: 06131 39 22312 E-Mail: [email protected] 4. Zentralbibliothek www.ub.uni-mainz.de AllgemeineÖffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8-24 Uhr Sa.-So.: 10-24 Uhr 14. Zentrale Studienberatung Forum universitatis, Eingang 1, 1. OG Johann-Joachim-Becher-Weg 2 Sprechstunden: Mo 10:00-12:00 Uhr Di 13:30-15:30 Uhr Mi 10:00-12:00 Uhr stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 41 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z KVV Allgemeine Begrifflichkeiten Pedell MitdemBegriff„Pedell”sinddiebeidenHausmeisterdes Hauses Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gemeint. IhrBürobefindetsichdirektimEingangsbereich.Siesind für die Spindvergabe, die Rückgabe von Klausuren und Sitzscheinen zuständig, helfen dir aber auch gerne bei anderen Fragen rund um das Rewi weiter. Spind Zu Semesterbeginn kannst du bei den Hausmeistern einen Spind beantragen. Hier kannst du während der Vorlesungen oder wenn du in die Fachbereichsbibliothek möchtest, deine Sachen verstauen. Um einen Spind beantragen zu können, benötigst du einen Spindpartner, eine große Studienbescheinigung mit dem Studienfach und ein Zahlenschloss. (neues) Rewi Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Haus der Rechtsund Wirtschaftswissenschaften kurz Rewi genannt. Den Begriffwirstduvermutlichnochöftershören. altes Rewi Das alte Rewi ist das kleinere Gebäude gegenüber des (neuen) Rewis. Um dorthin zu gelangen musst du vom Haupteingang des (neuen) Rewis aus, geradeausdieTreppenhochgehen.Dortbefindensichdie Hörsäle HS I - IV und das Studienbüro Jura. s.t. Die Abkürzung „s.t.“ steht für „sine tempore“ und bedeutet wörtlich übersetzt „ohne Zeit“. Dieses Wissen benötigst du, um rechtzeitig zur Vorlesung zu kommen. Ist eine Vorlesung nämlich mit 10 Uhr s.t. gekennzeichnet, bedeutet dies, dass der Dozent pünktlich um 10 Uhr mit der Vorlesung beginnt. c.t. Die Abkürzung „c.t.“ steht für „cum tempore“ und bedeutet wörtlich übersetzt „mit Zeit“. Die meisten Vorlesungen fangen „c.t.“, bspw. um 10.15 Uhr, also eine Viertelstunde zeitversetzt an. Steht bei einer Vorlesung weder s.t. noch c.t. dabei, ist davon auszugehen, dass c.t. gemeint ist. Zentralbib Die Zentralbibliothek, auch Zentralbib genannt, befindet sich ca. 100 Meter vom Rewi entfernt. Dort habt ihr die Möglichkeit Literatur, insbesondere auch Lehrbücher, auszuleihen. Zum Arbeiten könnt ihr entweder die Einzelarbeitsplätze oder aber die Gruppenarbeitsräume, in denenihrnichtflüsternmüsst,nutzen. Fachschaft Unter dem Begriff „Fachschaft“ versteht man die Gesamtheit aller Studenten eines Studiengangs. Fachschaftsrat Der Fachschaftsrat sind die gewählten Studentenvertreter des jeweiligen Studiengangs. Sie setzen sich für eure Anliegen ein und sind Ansprechpartner bei nahezu allen Fragen. Umgangssprachlich wird er manchmal auch Fachschaft genannt. Studicard Die Studicard kannst du als Zahlungsmittel in der Mensa oder am Kopierer nutzen. Dafür musst du sie vorher mit entsprechendem Guthaben aufladen. Das kannst du an den Automaten, die sich beispielsweise links von der Rewi-Cafeteria befinden. Hast du deine Studicard in der Zentralbib beantragt, kannst du gleichzeitig mit ihr noch Bücher ausleihen. Fachbereichsbibliothek Bei der Fachbereichsbibliothek handelt es sich um eine Präsenzbibliothek. Das bedeutet, der gesamte Bestand an Büchern und Zeitschriften steht dir von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Du kannst die Bücher aus dem Regal entnehmen und an deinem Platz lesen. Im Anschluss ist das Buch wieder an die richtige Stelle zurückzubringen. Ausleihen kannst du die Bücher leider nicht. In die Bibliothek darfst du auch keine Taschen und Jacken mitnehmen, weshalb du dir zu Semesterbeginn einen Spind holen solltest. Vorlesung DieVorlesungvermitteltdirdenmeistabstraktenStoff,den du später auf die Fälle anwenden musst. Eine Vorlesung dauert in der Regel, wie ein Fußballspiel, 90 Minuten und kann je nach Prof genauso spannend sein ;-) Arbeitsgemeinschaft InderArbeitsgemeinschaftlernstdudenabstraktenStoff auf Fälle richtig anzuwenden. An Beispielfällen lernst du das entsprechende Verfahren durchzuprüfen und den Gutachtenstil anzuwenden. Die AG-Leiter sind wissenschaftliche Mitarbeiter der Lehrstühle und stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung. Semesterabschlussklausur In der Semesterabschlussklausur wird der Stoff der Vorlesung und ggf. auch der der vorangegangen Vorlesungen abgeprüft. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Am Prüfungstag solltest du deinen PersonalausweisunddieStudienbescheinigungzurIdentifikation nicht vergessen. RW 1 Der RW 1 ist mit mehr als 1000 Sitzplätzen der größte Hörsaal auf dem Campus und befindet sich wie alle „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ Das Formular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ solltest Hörsäle, die mit „RW“ beginnen, im Rewi. du unbedingt fristgerecht ausfüllen und idealerweise persönlich in den Briefkasten werfen, da du ansonsten nicht an den Prüfungen teilnehmen kannst bzw. diese nicht gewertet werden. 42 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 § stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 FACHSCHAFT J u r a M a i n z 43 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze Lageplan Campus H e äud geb im enhe Gons on Aare 3 3 91 H g hwe ic Witt hu hsc Hoc usik für M e heim n Woh P g r-We rk elde ob-W we den ahn utob A en H Stau Bret H sa Men ie a Joh eg Due Lerc eim/ -C ik hys p Kern P eg erg rgw henb sbe MPI oa nn-J erw m Che -B chim ding zenh P e i hem Bioc etik Gen Jak ier Stud Weg ner- eit hn-M Ha P Kob ed. sik Phy Biomchungs Fors rum atik zent hem tik t a M rma Info Main Mikr O H lenz ie s-D er S n Han P IMB traß -P eg MPI nnw H e ma cker A weg ann ptHau t hr zufa m cker A raße d-St ran illeb y-H Luc H H H P e nlag nisa Ten Legende UL Universitätsleitung 0m 44 stud.iur - FSt achschaFt jura - WS 2015/16 Studierenden Service Center 200 m 100 m H dt nsta § Inne H FACHSCHAFT J u r a M a i n z H P Jo ha F - UL M St ül le eg -W r C B iff Pfe sa en eg M te d-W eg er-W Wi ch t F.-S im ch K a .F.-v g A.- -C MPI I ie eH logi o o Z nik Bota n afte I SB I .al i Soz ensch s wis s.- H rwis . Natu tutsgeb -Weg i t tzel Ins -Ben -C MPI tzel Ben k N eg n-W nwe che Mus re -G D. tom man man E l H n z-vo ran lm-F H un m se J Ana lein rass M Jo C.-K nn- a Joh h Bec -Be ie m Che eg er-W Al eg W r e L eld b-W o k a J P H G Re D eg er-W N A so o Phil ule k Schw u or -v. rs Saa m es täts ersi k u v a i b n Neu al- U liothe b i Soz en- bi s wis n um schafte c i h p e traß P nn P Alber t- g hwe ic Witt eitzer -Straß e H s nale atio lleg n r e Int ienko Stud BKM H e Ans -Weg Sport Hörsäle (HS) und Seminarräume (SR) F nzer n o rotr ten er isch g We hüsc Gar an Bot r-H ete Große Sporthalle Stadion Dalheim A HS 10, HS 13, HS 15 und HS 16 B HS 7 C HS l bis HS VI D Alle Hörsäle mit Anfangsbuchstabe P E HS N 1 bis N 3 F HS 1 bis HS 3 G HS im ReWi-Haus RW 1 bis RW 6 H Atrium maximum, Audimax, Linke Aula und HS 11 er-Weg P Beachvolleyball/ Basketballanlage P H Rasensportanlage H ge anla ieß sch en Bog © Johannes Gutenberg-Universität Mainz I J HS 18 K L HSl 20 M HS 22 und HS 23 N O Hörsäle N 025, N 6 und SR 537 HS 19 HS 21 SR I und SR II 10/2012 SR C 01 bis C 05 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16 P 45 § FACHSCHAFT J u r a M a i n z Aufsätze 46 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
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