stud.iur WS 2015/16 - Fachschaft Jura Mainz

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stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
1
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Aufsätze
Kursbeg
inn
jeweils
Mä
und Aug rz
us
ng
---
-
§
--W
er
Unterricht durch Prädikatsjuristen
mit jahrelanger Berufserfahrung
Kursunterlagen auf aktuellstem Stand
von Literatur und Rechtsprechung
Wöchentlicher Klausurenkurs mit
Korrektur inklusive
Kursprogramm speziell für RheinlandPfalz
Zeitschrift Life & LAW inklusive
---
Einstieg mit Grundlagen – Abschluss
auf Examensniveau
---
IHRE VORTEILE
bu
„Ich bin gut vorbereitet.
Dank hemmer.“
t
Rücktrittsrecht im ersten Monat
Unverbindliches Probehören ist
jederzeit in allen Kursen möglich
Unsere Kursleiter beraten Sie gerne bei Ihrer Examensplanung –
schauen Sie einfach mal vorbei, wir freuen uns auf Sie!
Rückmeldungen zeigen: Unsere Teilnehmer schneiden überdurchschnittlich gut ab
KURSBEGINN
jeweils März
und August
KURSORT
Bonifaziusturm B, 11. OG
Nähe Hbf.
2 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
ANMELDUNG
RA Geron
Fon/Fax: 0 26 42 - 61 44
E-Mail: [email protected]
www.hemmer.de/mainz
Examenstypisch,
anspruchsvoll,
umfassend.
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FACHSCHAFT
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Vorwort / Impressum
Liebe Kommilitonen,
es geht los und die Notebooks glühen heiß. Der eine kommt frisch vom Praktikum, andere haben die Hausarbeit hinter sich gebracht und wieder andere lagen einfach nur in der
Sonne. Braungebrannte Action steht uns nicht bevor, aber jedes neue Semester bringt
neue Eindrücke und kann unvergesslich werden.
Um diese unvergessliche Zeit nicht durch Stöbern und Kramen zu verschwenden, haltet
ihr diese Ausgabe der stud.iur in Händen. Stundenpläne, ein Verzeichnis über alle
Veranstaltungen und die Studienempfehlung sind für euch ordentlich eingebettet. Daneben unzählige Tipps für den Studienalltag und zur Semesterplanung neben hilfreichen
Ideen und Anregungen für jetzt und für später. In der stud.iur steht der Jurastudent an der
Uni Mainz im Fokus.
Besonderer Dank gilt wie immer den Autoren der Beiträge, welche sich die Zeit nehmen
und mit Liebe zum Detail über fachbezogene Erlebnisse und Neuheiten berichten.
Beste Grüße
Ilja Reimche
i.A. des Fachschaftsrats
Impressum
Hrsg.: Fachschaft Jura, Johannes Gutenberg Universität Mainz
Anschrift: Jakob-Welder-Weg 9, 55128 Mainz
Kontakt: 06131 - 39 23 0 17 ; [email protected]
V.i.S.d.P.: Ilja Reimche
Chefredaktion:
Redaktion:
Ilja Reimche
SteffiBuder,MarvinDinges,IljaReimche,
Henrike Schall, Lisa Schumacher
AlleverwendetenGrafikenundBildervonwww.freeimages.comodermitZustimmungdesjeweiligenUrhebers.
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Aufsätze
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s 015/16
Start
Vorwort stud.iur - 01
Impressum Kontakt - 01
AUFSÄTZE
Profs, WiMis & Co
Einblicke in die Arbeit der Professoren und
Angebote der Lehrstühle. Ab S. 04
stud.iur
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Aufsätze
Prof. Dr. Urs Gruber Das neue Glasgow-Programm - 04
Patrick Bopp/Anna Heil In duplo oreo - 06
Ilja Reimche Praktikumsbericht - CMS in Moskau - 10
Marvin Dinges Stud. Rechtsberatung Uni Mainz - 12
Interviews
Interview Prof. Dr. Curt W. Hergenröder - 17
Interview Prof. Dr. Elke Gurlit - 18
ERSTITIPPS & KVV
Uni Mainz
Sport, Sprachkurse, EDV und Campus.
Die Rubrik umfasst viel Nützliches, was die
JGU zu bieten hat. Ab S. 20
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Erstitipps
INTERVIEWS
am Lehrstuhl
Professoren über sich. Ab S. 17
Erstitipps Gediegener Einstieg - 21
Fremdsprachenzentrum Sprachen lernen - 22
Wirtschaftszertifikat Soft Skills- 23
Schwerpunktstudium an der JGU - 24
Vorstellung Strafrecht I- 25
Vorstellung Staatsorganisationsrecht I - 25
Vorstellung Rechtsphilosophie - 27
Vorstellung Verfassungsgeschichte der Neuzeit - 27
Vorstellung Römisches Recht - 27
KVV
VeranstaltungenAuflistung-28
Studienverlauf Empfehlung - 32
Stundenpläne 1. - 4. Semester - 36
Fachschaft Angebote - 40
Campus Einrichtungen - 41
Begrifflichkeiten Allgemein - 42
Semesterticket Geltungsbereich - 43
Campusplan mit Markierungen - 44
stud.iur
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
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Aufsätze
In Kürze: Das neue Glasgow-Programm
I. Welches Studienangebot
gibt es?
TEXT:
PrOFessOr dr.
urs GruBer
Lehrstuhl für Zivilrecht und
Zivilprozessrecht
Magister- und Auslandsbeauftragter
werden im Studienjahr
2015/16 Gebühren in Höhe
von 6800,- £ erhoben.
Die Juristen in Mainz freuen
Die juristische Fakultät in
sich über ein neues attrakGlasgow bietet aber Studietives
Auslandsangebot:
renden aus Mainz alternativ
Mainzer
Jurastudierende
die Möglichkeit, an einem
haben die Möglichkeit, bekostenlosen
Studienproreits vor dem Abschluss
gramm im Umfang von 60
ihres Ersten juristischen
ECTS-Punkten teilzunehmExamens in Glasgow zu
en. Bei einer Teilnahme an
studieren und dort den
diesem Programm entfällt
Abschluss
„Master
of
die abschließende „disserLaws (LL.M.) zu erwerben. Im
Einzelnen
stehen tation“; es wird auch kein
Zudem können sie sich Mainzer
Studierenden „LL.M.“ erworben. Allerddie in Glasgow erbrachten die folgenden LL.M.-Pro- ings kann auch hier eine
Leistungen in dem neu gramme in Glasgow offen: Anerkennung als Schwergeschaffenen„Schwerpunkt „Corporate and Financial punktleistung
beantragt
Common Law / schot- Law“, „Intellectual Property werden.
tisches Recht“ anerkennen & the Digital Economy“,
lassen. In diesem Fall ent- „International Commercial Nach ihrer Rückkehr können
fällt die Notwendigkeit eines Law“, „International Com- die Mainzer Studierenden
Schwerpunktstudiums im petition Law and Policy“, – in Anlehnung an das seit
Inland.
„International Law“ und Jahren erfolgreich prakti„International
Law
& zierte
Frankreich-Modell
Die School of Law in Security“. Ein LL.M.-Studi- – frei darüber entscheiden,
Glasgow gehört zu besten engang in Glasgow besteht ob sie die in Glasgow
Jurafakultäten in Groß- aus
vier
Einzelkursen erbrachten Leistungen als
britannien.
Diejenigen und
einer
schriftlichen Schwerpunkt
anerkannt
Mainzer Studierenden, die Abschlussarbeit („disserta- haben möchten oder nicht.
im Rahmen des (bisheri- tion“). Die Notenvergabe Wer am Glasgow-Progen) “Magister iuris“ oder in Einzelkursen erfolgt gramm teilnimmt, tut dies
als LL.M.-Studenten in üblicherweise nach dem also ohne Risiko: Sollte
Glasgow
waren,
sind folgenden Schema: 75 % die Note nicht so ausgevoll des Lobes über die entfallen auf eine Klausur, fallenseinwieerhofft,bleibt
dortigen
Studienund 25 % auf einen „Essay“.
stets die Möglichkeit eines
Lebensbedingungen. Das
inländischen Schwerpunktschottische Recht ist zwar Die Teilnahme an einem studiums.
stark von dem englischen LL.M.-Studium in Glasgow
Recht beeinflusst, hat aber ist gebührenpflichtig. So Der Fachbereichsrat hat im
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seine
Eigenständigkeit
bewahrt. Schottische Juristen haben daher ein großes
Interesse an einem rechtsvergleichenden Austausch
auch über die Grenzen des
„common law“ hinweg. In
Glasgow bietet sich also
die Möglichkeit, in einer
international geprägten und
weltoffenen Universität zu
studieren.
§
abgelaufenenWintersemester
eine Noten-Umrechnungstabelle
für
Glasgow
beschlossen:
Hiernach
entspricht zum Beispiel
die Notenstufe „A“ (mit
insgesamt fünf Zwischenstufen) einem Mainzer
„sehr gut“ und „gut“; ein
B (mit insgesamt drei
Zwischenstufen) entspricht
einem Mainzer „vollbefriedigend“. Die Tabelle
wurde unter sorgfältiger
Auswertung der Notenvergabepraxis in Glasgow
erstellt. Gegenstand bei der
Umrechnung sind auch bei
Teilnahme an einem LL.M.Programm nur die Noten
für die vier Einzelkurse; die
Note für die abschließende
„dissertation“ bleibt bei
der Umrechnung außer
Betracht. Hierdurch werden
diejenigen, die an den
(kostenpflichtigen) LL.M.Studiengängen teilnehmen,
und diejenigen, die das
(kostenlosen) Studium im
Umfang von 60 ECTSPunkten betreiben, gleich
behandelt.
II. Wer kann an dem Programm teilnehmen?
Formale
Voraussetzung
für die Teilnahme an
den
Studienangeboten
ist zunächst, dass das
dritte
Studienjahr
(6.
Fachsemester) in Mainz
erfolgreich absolviert worden ist. Die Bewerberinnen
und Bewerber müssen
mindestens an zwei Übungen für Fortgeschrittene
erfolgreich teilgenommen
haben und ferner die Zulassungsvoraussetzungen
gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5, 6
und 7 JAPO RheinlandPfalz erfüllen.
Programmen nicht auch
Studierende aus Deutschland
teilnehmen,
die
bereits über das 1. oder
gar das 2. Examen verfügen. Dies bedeutet, dass
die juristische Fakultät in
Glasgow nur die Mainzer
Bewerber
aufnehmen
wird, deren bisherige Studienleistungen über dem
Durchschnitt liegen, die
über gute Englischkenntnisse verfügen und sich
gezielt auf das Studium
in Schottland vorbereitet
haben.
Eine Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Studium
in Glasgow stellt die TeilDie Bewerberinnen und nahme an dem Comparative
Bewerber
bewerben Legal Research Project
sich unmittelbar an der dar. Dieses wird jährlich –
juristischen Fakultät in das nächste Mal im Jahr
Glasgow. Hierbei ist zu 2016 – angeboten. Es steht
berücksichtigen,
dass jeweils 10 Teilnehmern aus
Studierende aus Mainz Glasgow und Mainz offen
häufig mit Bewerbern und behandelt Themen aus
„konkurrieren“, die bereits den Bereichen Zivilrecht,
über einen juristischen Europarecht und VölkerAbschluss
verfügen. recht.
Zwar hat Glasgow seine
LL.M.-Programme
auch
für Mainzer Studierende
ohne Abschluss geöffnet;
daraus folgt aber natürlich
nicht, dass an dem LL.M.-
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III. Was sind die Hintergründe und Ziele des neuen
Programms?
Die Zusammenarbeit mit
der juristischen Fakultät in
Glasgow ist in eine langjährige Partnerschaft beider
Universitäten eingebettet.
Sie versteht sich damit –
in Abstimmung mit den
beiden Universitätsleitungen – als ein Beitrag zu
einem weiteren Ausbau
dieser Partnerschaft. Die
juristischen Fakultäten sind
seit mehr als 25 Jahren miteinander verbunden.
Die vorhandene Partnerschaft zwischen den beiden
Fakultäten soll besonders
auf studentischer Ebene
vertieft werden. Hierzu
zählt natürlich auch, dass
schottische
Studierende
für ein Studium in Mainz
gewonnen und hier sozial
integriert
werden.
Von
den Teilnehmerinnen und
-teilnehmern wird daher
erwartet, dass Sie sich
sowohl vor der Aufnahme
des Auslandsstudiums als
auch nach Ihrer Rückkehr
nach Mainz zusammen
mit
den
schottischen
Studierenden an den vom
Auslandsbüro Jura angebotenen außercurricularen
Aktivitäten beteiligen.
IV. Wo finde ich weitere
Informationen?
Bitte zunächst das Internet
konsultieren – und zwar
sowohl die Seiten der Universität Glasgow (http://
www.gla.ac.uk/schools/
law/) als auch die Seiten
des Auslandsbüros Jura.
Sollten dann noch Fragen
offensein,wendenSiesich
bitte an Herrn Klaus Mayer
aus dem Auslandsbüro.
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Aufsätze
In duplo oreo: Was Schokoriegel mit dem Strafprozess zu tun haben
- Prozesssimulation für interdisziplinäre Strafrechtspflege -
E
TEXT:
PatricK BOPP
Studentische Hilfskraft am
LS Bock, 11. Fachsemester
TEXT:
anna heiL
Studentische Hilfskraft am
LS Mülbert, 7. Fachsemester
s sind weit über
30
Grad
im
Sitzungssaal
in
Alzey. „Sie haben
als Angeklagte das letzte
Wort“ schallt es von der
Richterbank. Die beiden
beisitzenden Richter sitzen
mit erwartungsvollen Blicken neben ihrem Vorsitzenden – die Kugelschreiber
schon im Anschlag. Immerhin ist es die letzte Möglichkeit der Angeklagten, einen
guten Eindruck bei Gericht
zu
hinterlassen,
was
während der bisherigen 10
Stunden Hauptverhandlung
eher nicht gelang. Einer der
Angeklagten, dessen BaseCap sich nicht auf seinem
Kopf befindet, sondern
tatsächlich vor ihm auf dem
Tisch liegt, steht auf. Selbstverständlich haben die
Anwälte ihre Mandanten für
diese Phase des Prozesses
nochmals besonders vorbereitet, denn auch ohne
Psychologie studiert zu
haben ist ihnen bewusst,
wie wichtig der erste und
der letzte Eindruck ihres
Mandanten beim Richter
sind. Dennoch müssen sie
trotz der langen Hauptverhandlung und den gefühlten
40 Grad Temperatur unter
ihrer Anwaltsrobe hellwach
sein, um ihren Mandanten vor weiterem Schaden
zu bewahren. Dieser holt
schließlich tief Luft und
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legt los: „Also erstens war
das alles gar nicht so! Und
außerdem hatte der es ja
auch verdient! Übrigens,
meine Anwälte haben mir
erklärt, dass hier eh in
duplo oreo gilt! Wobei ich
jetzt auch nicht weiß, wie
Schokoriegel hier weiterhelfen sollen!“
Es folgt Gelächter im
Sitzungssaal, wobei der
Angeklagte die Welt nicht
mehr zu verstehen scheint.
Den von den Anwälten im
Vorhinein
beschriebenen
in dubio pro reo-Grundsatz
hatte er wohl etwas missverstanden, jedoch kam
dieses letzte Wort trotz der
inhaltlich falschen Aussage
bei den Richtern offensichtlich gut an.
Im Verlauf des Tages
zeigte sich immer wieder,
dass ein Strafprozess viel
mehr ist als nur juristisches
Arbeiten und dass er über
das im Studium gelernte
materielle Strafrecht weit
hinausgeht. Dr. Schallert,
Dozent im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege
und aktiver Strafverteidiger, sagt: „Die strafrechtliche
Hauptverhandlung
ist – im Gegensatz zu den
Klausursachverhalten
im
Studium – ein interaktiver, gruppendynamischer
§
II. Wie alles begann…
Zu Beginn des Semesters
gab es ein Vortreffen im
psychologischen
Institut,
bei dem die Teilnehmer
(Jurastudenten und Referendare) sich aussuchen
durften, ob sie der Richter-,
Staatsanwalts-,
Verteidiger-, Nebenklage- oder
kriminologische Sachverständigen-Gruppe
angehören wollten. Schließlich
I. Worum geht es bei die- teilten sich die Studierenden
sem Seminar?
des Faches Psychologie
Das Seminar „Prozesssimu- ebenfalls auf diese verlation für interdisziplinäre schiedenen Gruppen sowie
Strafrechtspflege - Pro- eine ergänzende SchöffenfiS“ wird im Rahmen gruppe auf. An diesem Tag
des Zentrums für inter- lernten die Gruppen außerdisziplinäre Forensik (ZIF) demihrenjeweiligen„Profi“
angeboten und soll den kennen, der sie im Laufe
Studierenden die Möglich- des Seminars unterstützte
keit bieten, bereits im und bei Fragen zur VerfüStudium das Auftreten in gung stand.
einer
Hauptverhandlung Der Gruppe der Staatsanzu üben. Dabei wurden waltschaft wurde sodann
sie von echten „Profis“ erstmalig
die
Akte,
(Staatsanwalt aus Wies- bestehend aus lediglich
baden, Richter aus Worms, vier Vernehmungen, ausgeVerteidiger aus Frankfurt teilt. Schnell wurde jedoch
etc.) gecoacht. Darüber deutlich, dass es auch bei
hinaus nahmen Studier- vermeintlich dünnen Akten
ende des Faches Psycholo- um Leben oder Tod gehen
gie am Seminar teil, die die kann. Das einer HauptHauptverhandlung
unter verhandlung vorgelagerte
psychologischen Aspekten Ermittlungsverfahren konnte
untersuchten.
beginnen.
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Prozess, der nur zu 5%
aus ‚Jura‘ besteht. Der Rest
ist Psychologie, Verhandlungstechnik,
bisweilen
Pädagogik und Machtspiel.
Studieren sollte man trotzdem
100%
Strafrecht,
weil man nie weiß, welche
5% gerade wichtig sind–
und die muss man im
richtigen Augenblick halt
draufhaben.“
III. Ermittlungsverfahren
Zunächst galt es die Akte
gründlich zu lesen und sich
einen Überblick über das
Geschehenzuverschaffen.
Der richtige Einstieg war gar
nicht so einfach zu finden:
Welche Maßnahmen sollten
noch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beantragt
werden? Welche Dokumente galt es anzufordern?
Welchen Zeugenaussagen
schenkte man Glauben und
welchen nicht? Wer hatte
sich nach Stand der Akten
nach welchen Vorschriften
strafbar gemacht? Wie war
das nochmal mit der Notwehr?
Die erste Verfügung war
sodann
auch
schnell
geschrieben. Blut- und Alkoholtests sowie Bundeszentralregisterauszüge
der
Beteiligten wurden angefordert, und als noch ein
weiterer
Beschuldigter
auftauchte, ermittelte die
Staatsanwaltschaft
auch
den Hintergrund dieser Person.
Nachdem sich die Vertreter
der
Staatsanwaltschaft
einen Überblick verschafft
hatten, konnten sie mit dem
Verfassen der Anklageschrift beginnen. Hier galt
es natürlich noch einiges
zu diskutieren: Welche
Straftatbestände sollte man
genau anklagen? Welche
Sachverhaltsinformationen
müssen zwingend aufgeführt
werden? Auch
über die Anordnung von
Untersuchungshaft wurde
nachgedacht.
Die fertige Anklage ging
dann mit der Akte an das
Gericht, dessen Aufgabe es
nunwar,überdieEröffnung
des Hauptverfahrens zu
entscheiden.
IV. Zwischenverfahren
Das Gericht wollte natürlich
nicht ohne weiteres den
Ergebnissen der Staatsanwaltschaft folgen, so kam es
zu Rückfragen und eigenen
Ermittlungstätigkeiten sowie
der Beauftragung mehrerer
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Aufsätze
Gutachter durch die Richter
im Rahmen des Zwischenverfahrens.
Letztendlich wurde dann
ein Eröffnungsbeschluss
gefasst. Der Durchführung
der
Hauptverhandlung
stand nun nichts mehr im
Wege.
V. Hauptverfahren
Bevor mit der Hauptverhandlung der wichtigste
Teil der Prozesssimulation
beginnen konnte, sollten
alle Teilnehmer noch einmal
in ihren Rollen gecoacht
werden.
Die
einzelnen
Gruppen trafen sich im Juni,
um den Prozessablauf
durchzusprechen und alle
Eventualitäten für den kommenden Prozesstag zu
besprechen.
Diesmal waren auch die
sensationellen
Darsteller
mit Theater- oder live acting
role play (LARP)-Erfahrung
vor Ort, die die Rollen von
Angeklagten, Zeugen oder
dem Nebenkläger übernahmen. So konnten die
Verteidiger endlich ihre
Mandanten kennen lernen
– sofern sie denn kamen.
Die Richter-Gruppe sprach
zeitgleich den Ablauf der
Hauptverhandlung
und
ihre Aufgabe der Verfahrensleitung durch. In
der Staatsanwaltsgruppe
machte man sich währenddessen Gedanken über das
Plädoyer und Fragen der
Strafzumessung.
Am nächsten Tag fand
schließlich die Hauptverhandlung vor dem fiktiven
Landgericht Alzey im Amtsgericht Alzey statt. Neben
den bisher genannten Personen waren zudem eine
forensische Toxikologin aus
München in der Rolle der
Sachverständigen, sowie
echte Polizisten aus Mainz Fragen, z.B. hinsichtlich
des Tötungsvorsatzes oder
und Wiesbaden beteiligt.
der Beteiligung Einzelner
Nachdem die Staatsan- am Geschehen, zu klären.
waltschaft das Plädoyer Außerdem wurden zwei
verlesen hatte und sich Sachverständige zur Höhe
keiner der Angeklagten des Blutalkoholwerts und
zur Sache äußern wollte, der damit verbundenen
der
verminderkonnte die Beweisauf- Frage
ten Schuldfähigkeit bzw.
nahme beginnen.
Über
Stunden
wurden Schuldunfähigkeit und zur
die
einzelnen
Zeugen kriminologischen Prognose
vernommen und dabei bzgl. einzelner Angeklagunnachgiebig von allen ter angehört, welche für
Seiten zu den relevanten die Frage einer möglichen
Vorkommnissen
befragt. Aussetzung der Strafe zur
So versuchte jede Seite Bewährung relevant waren.
Widersprüche
zwischen Zwischendurch versuchte
den Zeugenaussagen zu man das Verfahren bzw.
des
Verfahrens
finden, diese für sich zu Teile
nutzen und noch unklare durch eine Verständigung
nach § 257c StPO zu
verkürzen, allerdings blieb
die
Staatsanwaltschaft
hart, sodass die Gespräche
im Richterzimmer ohne
Ergebnis
blieben
und
das Verfahren gegen alle
Angeklagten bis zum Ende
durchgezogen
werden
musste.
Bei den extremen Temperaturen im Sitzungssaal war
das nach insgesamt über
11 Stunden Verhandlung
sicher nicht immer einfach,
aber alle Teilnehmer haben
bis zum Ende hochprofessionell durchgehalten und
es geschafft den Prozess
so „echt“ wie möglich zu
simulieren.
Als dann abends das Urteil
verkündet wurde, war ein
Teil der Teilnehmer mit dem
Ergebnis – wie im echten
Leben – zufriedener als
andere, mit dem am Verhandlungstag Geleisteten
konnte
aber
jeder
Teilnehmer hochzufrieden
sein!
VI.ReflexiondesSeminars
Im Anschluss an die Hauptverhandlung wurde das
Seminar am darauffolgenden Tag mit Vorträgen der
Studierenden des Faches
Psychologie
abgerundet.
Diese stellten verschiedene
Themen mit Bezug zur
Hauptverhandlung vor. Wer
wissen möchte, was der
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§
des Erlasses prozessvorbereitender Beschlüsse.
Zur
Vorbereitung
der
Hauptverhandlung ist es
unerlässlich sich mit dem
Gang des Strafprozesses
intensiv auseinander zu
setzen, wobei auch Details
wie die richtige Belehrung
der Zeugen sitzen müssen.
In der Hauptverhandlung
selbst hat sich das Gericht
nicht nur voll auf die Aussagen der Prozessbeteiligten
zu konzentrieren, sondern
muss auch mit ständig
eingespielten
‚Störungen
des Prozessverlaufs‘ rechAnker- und der Halo-Effekt nen. Von unterbliebenem
sind und welche Rolle sie im Aufstehen beim Betreten
Strafprozess spielen oder des
Sitzungssaals
bis
warum es unmöglich ist, hin zum Fernbleiben der
sich keinen ersten Eindruck Angeklagten nach einer
von einer Person beim Sitzungspause ist alles
ersten Kontakt zu bilden, möglich.
der sollte das Seminar Wenn am Ende des
Psychologie im Strafrecht Prozesstages das Gericht
im SoSe 2016 besuchen. in die Beratung eintritt,
Wer darüber hinaus auch spüren die Studierenden
an einer Prozesssimulation erstmals, dass mit jeder
teilnehmen möchte, wird Entscheidungsfreiheit auch
sich etwas länger gedulden ein
Entscheidungsdruck
müssen.
einhergeht. Denn es ist
dann auf einmal gar nicht
VII. Und was hat das Ganze so einfach, die ‚richtige‘
den Teilnehmern gebracht? Entscheidung zu treffen -
Im
Rahmen
der auch wenn es nur ein Spiel
Veranstaltung bietet sich ist.“ - Sebastian Keiper,
dem Studenten die Möglich- Richter am AG Worms.
keit, schon im Studium eine
Hauptverhandlung hautnah
zu erleben und sich in einer
der Beteiligtenrollen für den
„Ernstfall“ zu üben.
„Das Seminar eröffnet den
Studierenden bereits in
einem frühen Stadium ihrer
Ausbildung [die Möglichkeit]
in die Rolle des Gerichts zu
schlüpfen und dabei wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Während man an
der Uni das Subsumieren
und im Referendariat das
Urteilschreiben lernt, bleibt
häufigdieFrageoffen:‚Was
mache ich jetzt mit der Akte?‘
In Vorbereitung auf den
Prozess lernen die Studierenden die Grundzüge der
Verfügungstechnik sowie
Die am zweiten Seminartag von den Psychologen
vorgetragenen
Referate
führten dazu, dass die
Hauptverhandlung
vom
Vortragnochmalsreflektiert
wurde. Es ergaben sich
interessante Einblicke in
die Denkweise der anderen
Parteien: Wie war die Strategie der Verteidigung und
welche
Prozesssituation
bewegte sie zum Umdenken? Welche Ereignisse
im Prozess führten dazu,
dass die Richter sich am
Ende so und nicht anders
entschieden? Warum hat
die
Staatsanwaltschaft
auch noch im Plädoyer an
dem in der Anklageschrift
formulierten Vorwurf festgehalten?
Zudem gab es tiefgehende
Einblicke in psychologische
Themen wie beispielsweise
suggestive Fragetechniken
oder die Frage, wie man
sich einen ersten Eindruck
von seinem Gegenüber
bzw. den Angeklagten bildet. Insbesondere hieran
erkennt man die enge
Verknüpfung zwischen dem
Strafrecht und der Psychologie.
„Ein besonderes Seminar: Nicht nur wegen des
Prozessplanspiels und des
FACHSCHAFT
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interdisziplinären Ansatzes,
sondern gerade wegen der
Möglichkeit, die Arbeitsweise sowie die Probleme
der
am
Strafverfahren
beteiligten Personen zu
erleben.“ - Sven Henseler,
Strafverteidiger aus Frankfurt.
Zu guter Letzt kam jedoch
auch der Spaß bei dem
Seminar nicht zu kurz. Spätestens im Anschluss an
die Vorträge gab es für alle
noch die schöne Möglichkeit
beim gemeinsamen Grillen
mit den anderen Studierenden aus dem Schwerpunkt
Strafrecht und des Faches
Psychologie in Kontakt zu
kommen!
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Aufsätze
Praktikumsbericht – CMS in Russia
M
TEXT:
iLja reiMche
Fachschaftsrat, 9. Fachsemester
oskau –
Ras Dva Tri,
Moskau
Pasmatri...
(Rammstein)
Feuerwerk, Autos, teure
Clubs. Anstand, Arbeit,
Routine. Eine Stadt der
Extreme – Moskau. Wo die
Zigaretten billig sind und
der Apfelsaft ein Vermögen
kostet. Wo trinken als rüde
gilt und doch flambierter
Absinth die Rachen füllt.
Wo montags aber jeder
Passant zielstrebig und
geschäftstätig
zu
sein
scheint.
Angekommen bin ich um
zwei Uhr nachts mit dem
Flieger aus Frankfurt. Mit
dem Taxi zum Tower in Moskau City. Klingt ganz bescheiden und doch ist es eine
Art Stadt in der Stadt. Ein
Meer von Wolkenkratzern
gehüllt in bunteste Farben,
und so sauber wie in einer
Wohnung. Ich habe mir ein
Bett im Hostel genommen,
genauer gesagt im High
Hostel – im Empire Tower.
10 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
43. Stock. Eine Art WG in
der Gäste und Personal
symbiotisch
zusammenleben, Xbox spielen und
zusammen feiern gehen.
Aber ich bin nicht (nur) zum
Feiern hier. Mein Ziel liegt
auf der anderen Straßenseite, denn dort wartet mein
Arbeitsplatz - für die nächsten 2 Monate.
CMS in Russia. Bäm. Wie
das schon klingt. Ich bin
hellauf begeistert, als ich
das lichtgeflutete Mandantenzimmer im 56. Stock
betrete. Die Ohren sind
noch ganz beschlagen
vom High-Speed-Aufzug,
Herzschlag pur und ich
denke mir nur wow, alles
so schick hier - und schau
mal die Aussicht. Alles so
Suits und so Offi
ce. „May
I bring you some coffee?“
- und selber so im Anzug
und voll Business – „Thank
you“. Die Tür zum Offi
ce
wird mir geöffnet und erst
als die Augen sich langsam
von der strahlenden Sonne
erholen erkennt man die
Umrisse von Menschen.
Wie sie dastehen, diskutieren, auf dem Computer
rumklicken und telefonieren. Ich wurde erst einmal
mit jedem bekanntgemacht
und jeder ist freundlich und
herzlich. Es ist schön, wenn
sie sich alle fast schon um
einen versammeln. Ganz
unterschwellig macht sie
das, die eindrucksvolle
HR-Managerin
Marina.
Während man hier noch die
Hand schüttelt sieht man
Sie aus dem Augenwinkel bereits den nächsten
Mitarbeiter
herbeilocken
und sie sagt ihm, dass da
wer neu ist. Überhaupt ist
das Offi
ce-Kollektiv ein
recht solidarisches Team.
Zwar hat jeder sein Büro
und man sieht sie alle nicht
häufig miteinander reden.
Vielleicht huscht ab und an
mal der eine zum anderen
mit etwas Wichtigem. Wenn
dann aber eine Rundmail
rumgeht, ein Geburtstag
zum Beispiel, dann stehen alle beisammen und
gratulieren
und
halten
Ansprachen.
„Was rennst du denn
§
so zur Arbeit an deinem
Geburtstag? Fragt meine
Frau… und ich nur so: Ich
tu nicht nur so, ich geh da
wirklich gern hin“ – und
alle freuen sich und lachen
und niemand sieht aus als
würde er den Worten nicht
vollauf zustimmen.
Ich selbst setze mich wieder an meinen Arbeitsplatz
und erledige weiter meine
Aufgaben.
Ich sitze so ziemlich in der
Mitte des Büros. Hier kriegt
man viel mit, besonders
wenn man länger bleibt:
Stille. Mein Ohr lauscht
ganz unfreiwillig in Richtung
rechts. Von rechts hört
man das Telefon klingeln
und der Jurist drück die
Freisprechtaste. Ganz verwaschen und wie entstellt
höre ich eine Stimme aus
dem Lautsprecher dringen.
Irgendwer ist sauer. Der
Jurist besänftigt. Irgendwer
lacht hämisch. Der Jurist
lacht mit. Ich höre aus dem
Telefon ein „ich bin nur
froh, dass das unter uns
bleibt“. Der Jurist schließt
fast
schon
lächerlich
panisch die Tür und nimmt
den Hörer ab und sagt in
akzentbelastetem Deutsch
„ja, unter uns, ja ja, unter
uns“. Ich lache mir ins
Fäustchen bis der Jurist
auf eine für mich nicht mehr
hörbare Phrase antwortet
„umbringen, ha ha, du willst
umbringen, ha ha“. Da sitz
ich da und grinse mir einen
und denke mir nur so..
was bitte muss der Typ am
anderen Ende der Leitung,
der Typ mit der entstellten
Ganovenstimme,
gesagt
haben, dass man darauf
„haha umbringen“ antwortet – mit einem hämischen
lachen. Typisch Russland
denk ich mir. Voll Klischee.
Ich arbeite meine Aufgaben
weiter ab.
Manchmal
können
es
ziemlich viele Aufgaben
werden – ehrlich gesagt.
Der Counsel hätte gerne
eine Übersicht zu den
laufenden
Sanktionen
gegen den Iran. UN, US
und EU. Für die Abteilung
Wettbewerbsrecht soll ich
Gesetzesentwürfe unter die
Lupe nehmen, denn bald
soll ein Änderungsgesetz
verabschiedet
werden.
Hierzu bitte eine Kommentierung.
Research
zur Agrarindustrie
und
Research zur Automobilindustrie und zwischenrein noch die ein oder
andere Übersetzung von
Vertragstexten. Von Russisch nach Deutsch, von
Deutsch nach Englisch und
– der Supergau – von Englisch nach Russisch. Ich
verstehe wieso es immer
heißt, dass Menschen die
in Großkanzleien arbeiten kein Privatleben mehr
haben. Wie denn auch? Es
gilt als selbstverständlich,
dass man eine Aufgabe
nicht ablehnt und wenn es
eben mehr Aufgaben sind,
dann bleibt man eben länger.
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
vielleicht mache. Leonid,
Vollbart, Administrator im
Hostel, spielt den Bass in
einer Melodic-Death-Metal
Band und hat mich eingeladen sich sein Konzert
anzuhören. im GoGo-Club.
Mit Freunden. Klingt nach
Extase. Klingt so nach
Moskau.
Die Wochenenden sind
zum Glück recht still. Ich
sitze jetzt hier und schreibe an einem Samstag.
Die Büros scheinen leer.
Vielleicht entspannt die
Belegschaft ein wenig,
so wie ich das nachher
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
11
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Aufsätze
Studentische Rechtsberatung an der Uni-Mainz
Super Praxiserfahrung oder voreiliger Gründungswahn?
TEXT:
Marvin dinGes
Fachschaftsrat, 7. Semester
Unter dem Begriff Law
Clinic findet man seit einiger Zeit, an den meißten
Universitäten
unserer
Republik Einrichtungen von
Studenten, die kostenlos
eine Rechtsberatung für
Bedürftige anbieten und
somit ihre Erfahrung in der
Praxis ausbauen, Verhandlungsgeschick
lernen.
Social-Skills eben. Wie viele
sicherlich
mitbekommen
haben, versuche ich seit
einigen Monaten eine Idee
umzusetzen, die ich schon
seit langer Zeit in meinem
Kopf habe. Die Gründung
einer solchen Law Clinic
auch hier bei uns in Mainz.
Die Facebookpage hat ein
super Feedback bekommen und auch so haben
mich
viele
Studenten
persönlich angesprochen,
die diesen Gedanken für
überfällig hielten. Frei nach
dem Motto, wieso sollte
es ausgerechnet in Mainz
nicht funktionieren, bin
ich zu erfahrenen Juristen gegangen und habe
mir ein Konzept überlegt.
Doch wie sieht es generell
mit den Chancen einer studentischen Rechtsberatung
aus? Welche Hindernisse
stehen einer Gründung
im Weg? Und vor allem,
welche Wirkung hätte eine
12 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
Gründung nach außen?
Dies soll kein wissenschaftlicher Artikel über die
Umsetzung einer Gründung
sein, sondern euch Studenten einen reflektierenden
Überblick über die aktuellen Vorgänge geben. Für
einen wissenschaftlichen
Diskurs über die Gründungsvoraussetzungen ist in
diesem Heft kein Platz, das
haben auch schon Juristen
getan, die weit erfahrener
sind als ich.
A. Die Idee und der
Ausblick
Seit 2008 ermöglicht § 6
RDG eine unentgeltliche
Rechtsdienstleistung durch
nichtregistrierte Personen.
Gemäß Absatz 2 der gleichen Norm erschließt sich
die Voraussetzung, dass
diese Rechtsberatung von
einer Person beaufsichtigt
werden muss, die über die
Befähigung zum Richteramt
verfügt.
Schon früh im Studium
störte mich die Tatsache,
dass wir nicht lernen unsere
fein-säuberlich auf Papier
vorbereiteten
Argumente
einer Gegenseite vorzutragen und vielleicht sogar
mit Gegenwind zu rechnen.
Halb-wissenschaftliche Diskussionen sind nur in den
Pausen möglich oder in den
AGs. Für alle, die später
einmal Anwalt
werden
möchten: Gegenwind wird
Arbeitsalltag sein. Wir in
der Fachschaft bekommen jetzt schon ständig
Anrufe von Bürgern, die
unsere Einschätzung zu
Sachverhalten
haben
möchten, da sie unserer
nicht zuletzt kostenlosen
Meinung gar nicht so wenig
Bedeutung zumessen, wie
wir uns selbst gerne einreden. Im Bewusstsein der
gesetzlichen Vorschriften
haben wir aber immer
die Finger von solchen
Beratungen gelassen.
Seit
Beginn
meiner
studentischen
Karriere
sammle ich, wie viele
andere auch, Erfahrungen im Rahmen einer
Werksstudententätigkeit. So
mittlerweile in einer mittelständischen Kanzlei mit
Notariat in Wiesbaden.
Eine solche Möglichkeit,
dogmatische Grundlagen
und theoretisches Wissen
zu festigen, sowie praktisches Wissen zu erlangen, sollte es auch an der
Uni geben. Die Idee: Eine
Law Clinic gründen und jungen Juristen die Möglichkeit
geben sich einmal in der
Praxis zu versuchen und so
soziale Kompetenzen und
Sicherheit zu erlernen. M.E.
motiviert einen der Blick auf
die Realität und die Vorfreude mehr zum Lernen,
als der Gedanke: „erst die
Arbeit, dann das Vergnügen“. Wer schon einmal
nach der aktuellen Staffel
Suits das Verlangen gespürt
hat direkt den Medicus aufzuschlagen, der weiß was
ich meine. Spaß beiseite.
Die Möglichkeit den Kontakt mit anderen Studenten
zu intensivieren ist dabei
nur ein positiver Nebenef-
§
fekt; so auch Diskussionen
über aktuelle Änderungen
oder Entscheidungen der
Bundesgerichte.
In Amerika sind Law Clinics bedingt durch das dort
herrschende
Rechtssystem, seit Jahren Gang und
Gebe. In Deutschland bildet sich nach und nach ein
Flickenteppich, der zwar
keine Lücken im Rechtssystem schließen soll, den
Studenten aber früh die
Möglichkeit gibt in die Praxis hineinzuschauen. Abgesehen von der Tatsache,
dass der Grundgedanke
des Pro Bono, nämlich der
Gesellschaft etwas ohne
Erwartung auf eine Gegenleistung
zurückzugeben,
gut für den Ruf der Juristen
an der Uni wäre. So kann
man mit einer Law Clinic
auch die Motivation all der
Studenten steigern, die
sich in einer Prä-Rep´schen
Phase des Motivationstiefs befinden. Vielmehr ist
es bedingt durch die o.g.
obligatorische
Partnerschaft mit Anwälten eine
super Möglichkeit Kontakte
in die regionale Wirtschaft
und Anwaltschaft zu sammeln.
Anwendungsbereich dieser
StudentischenRechtsberatung
können nur Fälle sein, die
unterhalb des durchschnittlichen Streitwertes vor
dem AG liegen und sich
somit ein Gang zum Anwalt
i.d.R. nicht lohnt. Es ist
also nicht mal die Absicht
fertigen Anwälten Konkurrenz zu machen, das können wir auch gar nicht.
Fälle des E-Commerce,
kleinere Nachbarschaftsstreitigkeiten,
Probleme
von Studenten, allgemeine
mietrechtliche Diskrepanzen. Vielleicht sogar Anlaufstelle für Streitigkeiten
zwischen zwei Parteien,
die wir als objektive Stelle
begleitend lösen können.
Fälle, die sich i.d.R. unter
einem Streitwert von 1.500
€ befinden. Aus Sicherheitsgründen sollte der
Streitwert sogar weitaus
geringer sein. Auch Fälle
aus dem Anwendungsbereich des IFG, generell die
Behördenkommunikation.
Die Vorteile einer Law
Clinic sind, dass wir nicht
aus finanziellen Motiven
handeln. Wir bieten Hilfebedürftigen
einen
unbürokratischen
Weg
zu kostenloser Rechtsberatung. Auch habe ich
über eine Anlaufstelle für
Asylrechtliche-Streitigkeiten
nachgedacht. Gerade im
Zuge der letzten Ereignisse
um die Flüchtlingskrise
ist dies sicherlich interessant. M.E. ist das Asylrecht
aber ein Rechtsgebiet, das
sich außerhalb unseres
Kenntnisstandes
befindet. Mir missfällt der Beigeschmack, dass wir uns an
Schutzsuchenden „erproben“, die m.E. von der
Caritas und anderen Hilfsorganisationen
bessere
Hilfe empfangen. Aber von
einer anderen Ansicht lasse
ich mich gerne überzeugen.
Die Umsetzung wäre m.E.
im Rahmen eines Vereins möglich. Die Struktur eines Vereins macht
die Entscheidungsfindung
einfacher und uns selbst
unabhängig. Name, Logo
und Vereinssatzung stehen z.T. auch schon in
Form von ersten Vorschlägen, sodass der Weg zur
Gründung nur ein relativ
kleiner wäre. Steht erstmal
der Verein, haben wir eine
Corporate-Identity. Name,
Logo, Briefkopf, Vorstand.
So möchte ich namenhafte
Partner gewinnen, die uns
als Schirmherr regelmäßig
von ihrem Wissen i.F.v.
Workshops teilhaben lassen. Ich denke da zum
Beispiel an Großkanzleien, Boutiquen und mittelständische
Kanzleien,
die unsere Arbeit je nach
Fachgebiet
überwachen
und uns an der einen oder
anderen Stelle mit Rat und
Tat zur Seite stehen. Diese
Partner könnten wir im
Rahmen von Exkursionen
besuchen.
Gemeinsam
zu Unternehmen fahren,
die für uns als zukünftiger
Arbeitgeber
interessant
sind.
Weiterbildungen
bei Gesetzesänderungen.
Sprachkurse. Wer mitgedacht hat, dem stellt sich
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
jetzt die Frage, wieso die
Partner Zeit in uns investieren sollten.
Die
Kanzleien
gehen
natürlich nicht leer aus.
Eine
Logopräsenz
auf
unserer Homepage und
die Weiterleitung von Mandanten, sollten wir uns
der Bearbeitung nicht im
Stande sehen. Natürlich
ist mir bewusst, dass wir
keine lukrativen Mandate
haben werden, für Kanzleien kann der frühe Kontakt
mit motivierten Studenten
aber eine gute Möglichkeit
für Employer-Branding und
Hochschulmarketing sein.
Der Leistungsstand der
Studenten kann in Echtzeit
verfolgt werden, da die
Partner unsere Arbeit überwachen und aktiv begleiten.
In geringem Maße stellt sich
doch ein Akquise-Kanal für
die regionale Anwaltschaft
dar. Überlegt man mal,
dass kleinere Kanzleien
ihre Recherchen, für die
sie sonst stud.-Hilfskräfte
bräuchten an uns weitergeben und wir somit die Arbeit
von Kanzlei ein Stück weit
unterstützen und so im
Rahmen von kleineren,
nicht so lukrativen Mandaten Kosten einsparen.
Pro Bono Fälle, Recherche
Arbeiten, die sich nur große
Kanzleien leisten können.
Das Mandat des Strafzettels von Claudia Musterfrau
wird so für Anwaltskanzlei
X und Partner zumindest
nicht mehr außerhalb aller
wirtschaftlichen
Vernunft
sein, da wir Teile der Arbeit
übernehmen
können,
sobald uns die Partner nach
und nach vertrauen. Investition in die Zukunft also.
Und vereinsintern: Vielleicht sogar simulierte Verhandlungen auf Deutsch,
ähnlich wie der Moot-Court
in klein. Eventuell kann man
sogar überlegen mit der
Law-Clinic aus Frankfurt
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
13
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Aufsätze
Veranstaltungen
zusammen zu organisieren. Die
genaue Struktur und das
Vorgehen beim Bearbeiten
der Fälle, kann man meinem Konzept auf Anfrage
entnehmen.
Das alles
sind Möglichkeiten, die
eine juristische Gemeinschaft schaffen können…
ist das alles träumerische
Zukunftsmusik geprägt vom
naiven Gedanken „Ich will
jetzt auch mal“?
wogene und selbstkritische
Gedanken gemacht zu
haben.
heiten einer Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit stelle
ich aus Platzgründen nicht
Es gibt zum einen das dar. Im Rahmen eines
Problem der Haftung. Was Beratungsvertrages
mit
passiert, wenn wir eine einer Vielzahl von MandantFehleinschätzung treffen, en wird dies allerdings AGBdie unsere Beaufsichtigung rechtlich schwierig. Wir sind
übersieht und der Mandant aber nun mal keine fertisich nun in finanziellen gen Anwälte und der WisNöten sieht. Es dauert dann sensstand zwischen den
nicht lange, bis er uns einen einzelnen Studenten unterVorwurf macht. Die Einzel- scheidet sich immens. Es
B. Die Realität über die
Umsetzung
Mit meinem ausgefertigten
Konzept bin ich erstmal
„klinkenputzen“
gegangen. Erfahrene Juristen,
Dozenten und bekannte
Anwälte habe ich nach
ihrer Meinung gefragt und
sehr ambivalente Rückmeldungen
bekommen,
die mich dazu bewegt
haben, das ganze Konzept
noch einmal skeptisch zu
betrachten. Ich habe mir
deshalb einmal intensiv
Gedanken gemacht, ob
diese Idee vielleicht dem
Ich-Kann´s-Kaum-Erwarten
Gefühl geschuldet ist. Mein
Eindruck war, dass wir uns
als ungeduldig präsentieren und man denkt, wir
wagen uns an Dinge heran,
die man noch nicht lösen
könne. Ich sehe das zwar
anders, aber Ursache und
Wirkung sind oftmals zwei
Paar Schuhe und ich will
auch der Einschätzung von
erfahrenen Juristen nicht
widersprechen, ohne mir
zumindest selbst ausge14 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
stellt sich also die Frage, ob
und wer sich diesem Risiko
als Schirmherr verpflichtet
fühlt. Entweder es erklärt
sich jemand bereit dieses
Risiko zu übernehmen, was
eher unwahrscheinlich ist
oder wir müssen es selbst
tragen. Das stelle ich mir
finanziellsehrschwierigvor.
Vielmehr benötigen wir für
eine
ernstzunehmende
Umsetzung einen Raum in
§
der Universität, Computer,
vielleicht sogar einen Tisch
und Stühle, um die Mandanten zu empfangen und bei
den Gesprächen Notizen
zu machen. Kurz gesagt
einen gemeinschaftlichen
Arbeitsplatz. Ohne Unterstützung seitens der Uni,
brauchen wir ein Startbudget.
Mit
anderen
Worten:
Die
Stimmen
haben
mich eher nachdenklich
gemacht, ob die Zeit, die
ich mittlerweile für meine
Examensvorbereitung nutzen möchte, nicht verschenkt
ist. Einige Dozenten haben
sich viel Zeit genommen, um mit mir über das
Konzept zu sprechen und
mit mir die Umsetzung
durchgedacht. Das Konzept
einer studentischen Rechts-
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
beratung hat in Deutschland
leider einen faden Beigeschmack. Ich mache mir
ehrlich gesagt ein bisschen
sorgen, dass man uns nicht
als ehrgeizige Studenten
ansieht, sondern als solche, die es kaum erwarten
können „Anwalt zu spielen“.
Mir wurde sogar gesagt
schlechte Beratung sei
nicht immer besser als gar
keine. All diese Dinge stehen auf der Contra-Seite.
C. Die Alternative
(Streitbeilegung )
Zwei
Juristen
haben
mich bei meiner Idee von
Anfang an unterstützt und
mir Tipps gegeben, sowie
ihre Hilfe angeboten. Mein
ehemaliger Chef, Michael
Grupp und Simon Reinhold haben mich auf eine
Alternative
aufmerksam
gemacht, die meine Ziele
Praxiserfahrung, Kontakte
in die Wirtschaft und Workshops mit einer zukunftsorientierten
Umsetzung
verbinden. Eine Umsetzung
als Schlichtungsstelle i.R.d
VSBG. Das Gesetz zur
Verbraucherstreitbeilegung
befindet sich aktuell noch
im Stadium des Regierungsentwurfes und ist der
erste Ansatz zur überfälligen Umsetzung der
ADR-Richtlinie
[Alternative Dispute Resolution].
Lesenswert dazu ist der Blog
von Dr. Martin Engel zur
Verbraucherstreitbeilegung
, den ich ebenfalls im Rahmen meiner Konzeption
kontaktiert habe.
Möglicher Anwendungsbereich ist hier der Bereich
des E-Commerce und die
Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Rahmen
des Online Dispute Resolution [kurz: ODR].
Aufgrund der Komplexität
des Themas werde ich
jetzt nicht alle gesetzlichen
Anforderungen darstellen,
sondern nur einen Ausblick
geben. Grundproblem der
UmsetzungistdieQualifikation der Streitmittler gemäß
§ 6 RegE-VSBG. Über die
Problematik der Qualifikation und die Bedeutung
des Merkmals „Rechtskenntnisse, insbesondere im
Verbraucherrecht,
das
Fachwissen und die Fähigkeiten verfügen, die für die
Beilegung von Streitigkeiten
in der Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle
erforderlich
sind“,
hat
Michael Grupp bereits zum
damaligen RefE Stellung
genommen, dessen Wortlaut genauso unklar war,
wie der des RegE. Es bleibt
also abzuwarten welche
Anforderungen
an
die
Streitmittler gestellt werden.
Im Zweifel wird dies aber
wahrscheinlich über den
Status eines Studenten im
Hauptstudium
hinausgehen.
Vielmehr
müsste
eine
Schlichtungsstelle gemäß
§ 3 RegE-VSBG von
einem
Verband
getragen werden. Das Gesetz
lässt diesen Begriff allerdings undefiniert. Vielmehr
benötigen wir auch eine
Verfahrensordnung,
für
dessen Entwurf wir aber
sicherlich
Unterstützung
bekämen.
D. Fazit
Ich habe in der letzten
Zeit sehr viel Energie
investiert, um mich in das
Thema einzuarbeiten und
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
15
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Aufsätze
einzulesen, sodass ich die
Empfehlungen der o.g.
Juristen überhaupt verstehen konnte und kompetente
Rückfragen stellen konnte.
Ich möchte eben gerade
nicht wirken, als könnte
ich es nicht mehr abwarten
endlich Anwalt zu sein. Die
vielen interessierten Studenten sicherlich genauso.
Das Verbraucherrecht ist
aber auch eine komplexe
Materie, die intensives
Arbeiten
und
fundierte
Kenntnisse
voraussetzt,
gerade im C2B-Bereich.
Es
ist
abschließend
zu sagen, dass eine
Umsetzung im Rahmen
des VSBG m.E. noch
schwieriger ist als eine studentische Rechtsberatung
im
klassischen
Sinne.
Vieles ist noch unbestimmt,
was es m.E. zwar reizbar
macht. Man muss aber
realistisch bleiben.
Am Ende dieses Artikels
steht die Frage, wieso
soll
eine
Studentische
Rechtsberatung in Mainz
nicht funktionieren. Gute
PR für unsere Universität,
Kontakte in die Wirtschaft
und die Möglichkeit sich
mit anderen Studenten
über
examensrelevante
Probleme auszutauschen
und durch diese Diskussionen eine gewisse Sicherheit zu schaffen, sprechen
m.E. dafür. Sollte ich mit diesem Artikel bei jemandem
Interesse geweckt haben,
so freue ich mich über eine
Kontaktaufnahme und zahlreiche Unterstützung. Wir
werden uns demnächst
alle zusammensetzen und
das Konzept reflektieren,
vielleicht sogar Finanzierungsmöglichkeiten besprechen, sodass wir eine
Plattform für eine gemeinsame
Kommunikation
schaffen.
Zumindest finden wir so
vielleicht eine Gruppe von
motivierten Studenten zum
regelmäßigen Austausch
über juristische Themen.
Sollte die Gründung der
Rechtsberatung scheitern,
dann ist das auch kein
Beinbruch. Who dares
wins. Was übrig bleibt ist
der Versuch etwas aus
eigener Kraft aufzubauen
und sich an etwas heranzuwagen, was andere vielleicht nicht tun. Meldet euch
also gerne bei mir, wenn ihr
euch in der Lage fühlt diesen Gründungsprozess zu
durchgehen.
1 michagrupp.com [Blog zu
Legal-Tech, Gründer von Thesius/
Lexalgo/Panatomy]
2 odr-info.de [Doktorand und
Fachmann für ODR]
3 verbraucherstreitbeilegung.de
4 Grupp in; Anwaltsblatt 3/2015,
S.186
Fachbuchhandlung
Gutenberg Buchhandlung Dr. Kohl
An der Universität 55122 Mainz
Tel: 06131-304790
Fax:06131-371240
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 9.00 Uhr - 18.30 Uhr
www.gutenbergbuchhandlung.de
16 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Interview: Prof. Dr. Curt W. Hergenröder
1
3
1. Ergänzen sie folgenden
Satz: Jura ist für mich...
ambivalent:
Einerseits
kann ich problemlos ohne
lleben,
eben, anderseits geht es
mir
m
ir leicht von der Hand.
Steckbrief:
PrOF. dr. curt W.
herGenrÖder
LS für Bürgerliches Recht,
Arbeits-, Handels-, und Zivilprozessrecht
Studienbeginn - 1.StaatsEx
1975/76 - 1978
Studienort
Konstanz
2
2. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Mit dem Jurastudium standen (und stehen) einem alle
Möglichkeiten offen, vor allem auch außerhalb der
klassischen juristischen Berufe.
3. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und
was nicht?
Bei langweiligen Vorlesungen: im Winter bei guter Fernsicht
der Blick auf die schneebedeckten Alpen, im Sommer
der
d
er Blick auf den Bodensee (+); in den Semesterferien
wochenlang
w
ochenlang Hausarbeiten schreiben (-).
6
6. Es gibt auch ein “Leben
neben dem Jurastudium”:
Was war Ihre wichtigste
Erfahrung außerhalb des
eigentlichen Studiums?
Motorboot-, Segel- und
Surfscheine macht man am
besten
b
esten über die Universität,
da
d
a spart man eine Menge
Geld.
G
eld.
8
8. Sie sind Professor. War das damals auch schon ihr
Berufswunsch?
Nein,
N
ein, das hat sich erst sehr viel später (nach der Promotion)
herauskristallisiert.
h
erauskristallisiert.
10
10. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht
Jura studiert hätten?
Betreiber eines Yachtverleihs am Mittelmeer
5
4
4. Welche Vorurteile hatten sie vor dem Studium
über Jura und Juristen?
Das Studium ist trocken
und
u
nd Juristen sind allesamt
bourgeoise
b
ourgeoise Spießer.
5. Was war ihr größter Fehler während des Studiums
und was würden sie Erstsemestern raten anders zu
machen?
Im 2. (Sommer)Semester die Bibliothek gemieden zu haben,
weil ein gebräunter Teint attraktiver ist als die Gesichtsfarbe
Draculas.
D
raculas. Deshalb der Rat: den Bibliotheksbesuch nicht
vvon
on der Witterung abhängig machen.
7
7. Damals war die universitäre Examensvorbereitung bekanntlich weniger gut ausgebaut als heute.
Besuchten sie ein Rep?
Nein, weder vor dem Ersten noch vor dem Zweiten Staatsexamen. Meine Eltern hätten mich wahrscheinlich auch
gefragt,
g
efragt, ob ich noch ganz dicht bin, wenn ich mit dieser
zzusätzlichen
usätzlichen finanziellen Belastung auf sie zugekommen
wäre.
w
äre.
9
9. Was war das Erste, das Sie nach dem Staatsexamen
gemacht haben?
Ein Aufenthalt an der Universität Montpellier, um mich auf
die
d
ie Wahlstation im Referendariat (Anwaltskanzlei in Paris)
vvorzubereiten.
orzubereiten.
11
11. Ein Tag als Justiz-minister, was würden Sie an der
Juristenausbildung ändern?
Ich würde alles daran setzen, die Trennung zwischen
universitärer Schwerpunktprüfung und staatlichem Teil der
Prüfung aufzuheben.
12
12. Jura macht sexy, weil?
Reese Witherspoon sich
nicht irren kann!
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
17
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Interviews
Interview: Prof. Dr. Elke Gurlit
1
1. Ergänzen sie folgenden Satz: Jura ist für mich...
…manchmal immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Steckbrief:
PrOF. dr. eLKe GurLit
LS für Staats-, und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht
Studienbeginn - 2.StaatsEx
1978 - 1985
Studienort
Bremen
5
3
2
2. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Wie bei vielen anderen Studierenden handelte es sich auch
bei mir eher um eine Verlegenheitswahl. Ich interessierte
mich für die politische Gestaltung von Gesellschaft. Jura
schien mir ein Studium zu sein, das politiknah ist und
zugleich viele berufliche Optionen eröffnet, ohne schon
zugleich
Festlegungen zu erfordern.
Festlegungen
3. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und
was nicht?
In der einstufigen Ausbildung wurde in kleinen
Gruppen gelernt und diskutiert, dadurch bestand ein
enger Zusammenhalt zwischen den Studierenden.
Ich habe immer viel Spaß an der Arbeit an Texten –
Normtexten, Gerichtsurteile – gehabt. Dass Jura auch
eine Sprachwissenschaft ist, versuche ich heute den
Studierenden zu vermitteln. Toll fand ich dort auch den
ffrühzeitigen
rühzeitigen Sprung in die praktische Ausbildung. Im
bremischen
b
remischen Studium kam allerdings das eigentliche
jjuristische
uristische Handwerk manchmal zu kurz, da habe ich
sspäter
päter als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Berlin noch
einiges
e
iniges heimlich nachlernen müssen.
4
4. Welche Vorurteile hatten sie vor dem Studium über
Jura und Juristen?
Da ich mir nicht viele Gedanken über die Studienwahl
gemacht hatte und auch in meinem familiären und sozialen Umfeld überhaupt keine Juristen kannte, konnte ich
auch keine echten Vorurteile aufbauen. Nach meinem
laienhaften Vorverständnis bestand ein Teil von Jura darin,
laienhaften
viele Paragraphen auswendig zu lernen. Das war dann
viele
zum Glück nicht der Fall.
zum
5. Was war ihr größter Fehler während des Studiums und was würden sie Erstsemestern raten anders zu
machen?
Mein Studium in der reformierten Bremer Ausbildung war in jeder Hinsicht vollkommen anders als die traditionelle
Ausbildung, sodass Mainzer Studierende aus meinen Studienfehlern kaum lernen können. Ein Rat gilt aber grundsätzlich:
„LassDichnichtverblüffen!“IndenAnfangssemesternistmanimmervonOberschlaubergernumgeben,dievermeintlich
alles besser wissen, mit pseudojuristischem Vokabular um sich werfen und allen erzählen, wo es lang geht. Von diesen
Leuten muss man sich frei machen, sie sind ohnehin nach einigen Semestern in der Versenkung verschwunden. Jede
und
und jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Lehrbücher am besten geeignet sind, in welchem Tempo die Scheine
gemacht
gemacht werden sollen, welcher Schwerpunkt den eigenen Neigungen entspricht und ob wirklich der Besuch eines
gewerblichen
gewerblichen Reps erforderlich ist.
18 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
6
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
6. Es gibt auch ein “Leben neben dem Jurastudium”: Was war Ihre wichtigste
Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Ich habe wirklich sehr gern und viel studiert, es waren prägende Lebensjahre für mich.
Ich war so gern an der Uni, dass ich sogar noch freiwillig Vorlesungen in Soziologie und
Philosophie besucht habe. Ein so freies Leben wie an der Uni werden Sie später nie
wieder haben! Im Rahmen der Ausbildung habe ich ein Jahr in Kalifornien verbracht und
in San Francisco bei einer Umweltschutzorganisation gearbeitet. In diesem Auslandsjahr
bin
b
in ich erwachsen geworden, denn es war schon eine Herausforderung, als wohlbehütete
Hanseatentochter
H
anseatentochter in ein fremdes Land zu gehen und sich dort irgendwie durchzuschlagen
– damals natürlich ohne Internet und Organisationen wie Erasmus, die einem das Leben
iim
m Ausland einfacher machen.
7
7. Damals war die universitäre Examensvorbereitung bekanntlich weniger gut ausgebaut als heute. Besuchten sie ein Rep?
Nein, ich habe kein Rep besucht. Die Bremer Ausbildung war aber auch nicht so strukturiert,
e
rt, dass im Examen abrufbares Repetitorwissen abgefragt wurde. Nach meiner Erinnerung
u
ng wurden damals in Bremen gar keine gewerblichen Repetitorien angeboten.
8
8. Sie sind Professor. War das damals auch schon ihr Berufswunsch?
Nichts hätte mir ferner gelegen. Ich bin in den Beruf sukzessive hineingerutscht:
Mit Hilfe eines Stipendiums hatte ich eine Doktorarbeit geschrieben und die Freude
am wissenschaftlichen Arbeiten entdeckt. Nach Abschluss der Dissertation erhielt
ich das Angebot, Richterin am Verwaltungsgericht Bremen zu werden. In dieser
Entscheidungssituation merkte ich, dass ich zum einen mit der Wissenschaft noch nicht
abgeschlossen hatte und zum anderen mein Glück außerhalb der Heimat suchen wollte.
Nach
N
ach der forschen Absage in Bremen hing ich kurzzeitig in der Luft und habe dann eine
drittmittelfi
d
rittmittelfinanzierte Mitarbeiterstelle an der Freien Universität Berlin ergattert.Ab dem
Zeitpunkt
Z
eitpunkt war klar, dass ich eine Professur anstrebe.
9
9. Was war das Erste, das Sie nach dem Staatsexamen gemacht haben?
IIch
ch bin ausgiebig verreist, einen Sommer lang Inselhüpfen in Griechenland.
10
10. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Keine Ahnung. Vielleicht wäre ich ein Rockstar geworden, besser singen als Madonna
kann ich allemal. Vielleicht hätte ich mich auch im Journalismus versucht, ich bin immer
noch eine fanatische Zeitungsleserin und bewundere intelligent geschriebene Feuilletons.
11
11. Ein Tag als Justiz-minister, was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Ein Tag reicht nicht, den würde ich schon benötigen, um den Innen- und
Wissenschaftsminister aus dem Weg zu boxen, die bei der Juristenausbildung auch
immer gerne mitreden wollen. Mein Wunsch wäre es, den wissenschaftlichen Gehalt des
Studiums sichtbarer zu machen, z.B. durch ein – verpflichtendes – Seminar. Juristen
müssen in ihrem späteren Berufsleben gut und viel schreiben, und dies in ganz anderer
Form, als wir es mit dem auf Falllösungen verengten Klausurenschreiben üben.
12
12. Jura macht sexy, weil?
Doofe Frage. Jura macht total unsexy. Allerdings gibt es manchmal dieses schöne Gefühl,
für ein schwieriges rechtliches Problem eine auch in ästhetischer Hinsicht bezaubernde
Lösung gefunden zu haben. Das ist allerdings eine sehr sublime Form von Sexiness…
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
19
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Aufsätze
Erstitipps und
KVV
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
20 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Erstitipps - Gediegener Einstieg
J
ura-Student zu sein
ist manchmal nicht
leicht,
vor
allem
nicht am Anfang!
Unzählige Tipps aus Internetforen, von Professoren
oder Kommilitonen werden ausgetauscht. Doch
als Grundregel gilt: Nicht
alle Tipps sind Gold wert!
Wir haben Euch an dieser
Stelle eine Übersicht über
absolut Elementare Dinge
zusammengestellt, die Ihr
ungeachtet anderer Meinungen auf jeden Fall beherzigen solltet. Es wäre
verfehlt, sich bereits nach
der ersten Vorlesung oder
in einem frühen Stadium
des Semesters gleich irgendein Lehrbuch zu kaufen. Wartet einige Wochen
und vergleicht in dieser Zeit
die von den Professoren
und den AG-Leitern vorgestellt Literatur, welche Ihr
in aller Regeln den Veranstaltungsgliederungen
entnehmen
könnt.
Ihr
findet diese Bücher allesamt in der ReWi-Bib oder
den Zentralbib. Achtet bei
Eurer Wahl auf für Euch
persönlich wichtige Dinge:
Ob ihr mit dem Schreibstil
zurechtkommt, ob Ihr lieber
kurze oder lange Ausführungen bevorzugt, oder ob
das Buch überhaupt zur
Vorlesungsgliederung passt
ist mehr Wert, als wenn Ihr
Euch ein Buch nur kauft,
weil alle Eure Kommilitonen
es haben. Grundsätzlich
gilt: Es gibt nicht das perfekte Lehrbuch und für den
Anfang lohnt es sich eher
mal ein Buch in der Zentralbibliothek auszuleihen bzw.
Abschnitt zu kopieren.
Eines solltet ihr nicht machen: Einen Schönfelder
oder Sartorius kaufen!
Diese sind ausschließlich
für die höheren Fachsemester geeignet, welche
schon mit unterschiedlichen
Gesetzen gearbeitet haben
und hier bereits Erfahrungen gewinnen konnten.
Stattdessen sind die kleinen – von etlichen Professoren – empfohlenen Gesetzessammlungen
nicht
nur handlicher, sondern für
Euren jetzigen Stand auch
ausreichend. Hier müsstet
ihr selbstverständlich nur
auf aktuelle Ausgaben achten! Der Besuch einer Arbeitsgemeinschaft hat noch
keinem geschadet! Dies
solltet ihr unbedingt von Beginn an ernst nehmen und
praktizieren. Die Arbeitsgemeinschaften
dienen
dazu das in der Vorlesung
und Lehrbüchern erlangte
abstrakt-theoretische Wissen in konkreten Fällen
anzuwenden, die für die Semesterabschlussklausuren
höchste Relevanz haben.
Das Lernen und Verstehen
ist oftmals in einer AG aufgrund der kleineren Gruppe
wesentlich leichter und man
hat hier Gelegenheit dem
AG-Leiter (Wissenschaftliche Mitarbeiter) nochmals
über bestimmte Themen
zu befragen. Weiterhin ist
hier auch eine regelmäßige
Mitarbeit zu empfehlen, da
ihr somit eine Möglichkeit
habt Eurer Wissen zu überprüfen. Schreibt auf jeden
Fall Probeklausuren mit,
auch wenn ihr noch nicht
komplett alles wiederholt
habt und sicher könnt. Dies
sind in der Regel Geschenke, die ihr zur Überprüfung
Eures Wissens, unbedingt
annehmen solltet. In den
ersten Semestern werden
diese meist im Rahmen der
AG angeboten und oftmals
sogar persönlich korrigiert.
Wichtig ist, dass Ihr eine
Studicard habt. Diese solltet ihr Euch unbedingt in der
Zentralbibliothek und nicht
in der Mensa kaufen! Denn
sofern ihr Euch die Karten
in der Zentralmensa kauft
könnt ihr nur damit Essen
gehen aber nicht Bücher
kopieren oder ausleihen!
Kauft Ihr Euch dagegen die
Karte in der Zentralbibliothek, habt ihr beide Vorteile
auf eine Karte integriert.
Die StudiCard gilt im Übrigen auch für alle anderen
Fachbereichsbibliotheken.
Eine Sache, die Ihr nicht
vernachlässigen
solltet
ist das feiern, denn das
gehört zum Studentenleben genauso dazu. Denn
„Lernen Sie intensiv, aber
feiern Sie auch intensiv!“
(Zitat eines bekannten
Grundrechte-Professors).
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
21
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Erstitipps
Fremdsprachenzentrum
TEXT:
i9.Lja
reiMche
Semester
Als sympathisch und doch
zugleich meist nur als
ein kurzes Auffl
ammen
euphorischen Tatendrangs,
gefolgt von einer halben Stunde Rumgeklicke
auf Jogustine um letztlich auf der Seite des
Fremdsprachenzentrums
anzugelangen, etwas von
Anmeldungsdaten
und
Zulassungstests zu lesen,
herunterzufahren
und
sich vorzunehmen sich
da irgendwann nochmal
schlau zu machen, was
dann doch nie getan wird
und zwar jedes Semester aufs Neue – Genau so
präsentiert sich das verlockende Angebot Sprachen an
der Uni Mainz zu lernen.
Richtungsschilder,
und
dem zweiten gescheiterten
(tatsächlichen)
Versuch
das Labyrinth über einen
Notausgang zu verlassen
wird dann doch die Nadel
gefunden, wegen der man
nahezu bereit war den Heuhaufen anzuzünden. Das
Fremdsprachenzentrum.
Überall und doch nirgends.
Genau hier finden nun
die jeweiligen Kurse statt.
Koreanisch lernen wollen. Für alle anderen,
also diejenigen die Englisch, Französisch, Italienisch
oder
Spanisch
fortsetzen möchten, ist
neben
der Anmeldung
noch das Ausfüllen eines
Einstufungstests in elektronischer Form erforderlich.
Die freien Plätze sind bei
allen Sprachen begrenzt,
woraus folgt, dass das
Es bis hierher zu schaffen Drucken, der Marsch und
ist meiner Meinung nach die Suche unter Umstänbereits die halbe Miete. den mit einem unbefriediDie andere Hälfte besteht genden Ergebnis vergolten
nun darin den Kurs, für wird und der Aufwand vom
den man sich nun mit Sofa aufzustehen stets ein
dem ausgedruckten For- Spiel mit dem Feuer bleibt.
mular
angemeldet
hat Informationen zu Anmelzu besuchen und eine dungszeiten und EinstuEs bedarf schon eines Semesterabschlussklausur fungstestsindzufindenauf:
starken Willens sich nun auf- zu bestehen. In meinem www.fsz.uni-mainz.de/105.
zurappeln, die Anmeldung Fall handelte es sich bei php#Die_Einstufungstests.
für den begehrten Sprach- dem Kurs um Russisch –
kurs auszudrucken – auf B1, in welchem ich als Que- Eine Anmeldung
nach
Papier, so wie es damals reinsteiger natürlich erst Kursbeginn ist nach Rückschon unsere Vorfahren aufgenommen wurde, nach- sprache mit dem Kursleiter
gemacht haben – den weit- dem ich meine Behauptung grundsätzlich
möglich,
en Weg hinauf den Berg bereits Vorkenntnisse zu ganz unabhängig von den
auf sich zu nehmen ins besitzen in einem kurzen Anmeldefristen. Lediglich
altehrwürdige Philosophi- Gespräch mit der Kursleit- der Unterricht sollte bereits
cum. Im Keller dessen ein erin auf russisch, glaubhaft regelmäßig (AnwesenheitnahezuunlösbaresGeflecht machen konnte. Bei einer sliste!) besucht worden sein.
aus Gängen mit uner- Gruppenstärke von 10 Teil- Der Termin für einen evenwarteten
Abzweigungen, nehmern waren etwa 50% tuell benötigten Einstufungwelche einem jedes Mal Jurastudenten in meinem stest ist jedoch leider fix.
aufs Neue die Entscheidung Kurs. Genauso frei und
- jetzt rechts oder links lediglich
anmeldepflichabbiegen? – abverlan- tig wird auch mit anderen
gen. Nach dem vierten Quereinsteigern verfahren,
(gedanklichen) Münzwurf, zumindest mit denen, die
mangels
kompetenter Russisch, Türkisch oder
22 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Das Wirtschaftszertifikat – In die Wirtschaft reinschnuppern
E
TEXT:
s7. Semester
aBrina Lahne
in Angebot unserer
Universität
für
Jurastudenten ist das
Wirtschaftszertifikat. Hier
habt ihr die Möglichkeit,
in die ökonomische Welt
Einblicke zu gewinnen.
Für das Zertifikat besucht
ihr
Lehrveranstaltungen
und bei einigen zusätzlich
noch eine Übung, wo der
Stoff, den ihr in der Vorlesung behandelt habt,
vertieft wird und u.a. mathematische Vorgehensweisen
noch einmal
wiederholt und geübt werden.
Ihr habt zum einen die
drei Basismodule, die auf
jeden Fall belegt werden
müssen, da sie zwingende
Voraussetzung für das Belegen der Aufbaumodule sind.
In
BWL
für
Juristen
bekommt ihr Einblicke in
die Unternehmensführung,
Finanzierung,
Absatzwirtschaft, internes und
externes Rechnungswesen
und über die Investition.
Die Veranstaltung VWL für
Juristen zeigt euch dagegen verschiedene Marktmodelle, Mechanismen der
Preisbildung,
Besteuerung und Aspekte der
Wirtschaftspolitik. In Recht
und Ökonomie werden
Verknüpfungen zwischen
Jura und Wirtschaft hergestellt und euch die
Schnittstellen
beider
Disziplinen
aufgezeigt.
Wie oben bereits erwähnt,
ist das Belegen verbindlich.
BWL und Recht und Ökonomie werden halbjährlich
angeboten, VWL für Juristen dagegen jährlich. Als
Alternative kann hierfür Einführung in die VWL belegt
werden, wo ihr zusammen mit den „WiWis“ die
Veranstaltung
besucht.
Habt ihr die Basisveranstaltungen bestanden, werden
die Aufbaumodule belegt.
Hierfür werden Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Science in
Wirtschaftswissenschaften
sowie die zugehörigen
Übungen angeboten. Die
Anmeldung der Aufbaumodule I erfordert keine
weiteren
Anforderungen,
die Veranstaltungen der
Aufbaumodule II erfordern
zusätzliche Qualifikationen
und können uU
nicht
problemlos belegt werden.
Zum Erhalt des Wirtschaftszertifikats sind 18 ECTSPunkte notwendig. Sechs
erhaltet ihr durch die
Teilnahme an den Basisveranstaltungen.
Zum
Erhalt der „Credits“ ist ein
regelmäßiger Besuch der
Vorlesungen und Übungen
sowie das Bestehen der
Abschlussklausur notwendig.
Aus eigener Erfahrung kann
ich sagen, dass es durchaus machbar ist, das Zertifikat neben dem Studium
zu absolvieren. Die Basismodule nehmen jeweils nur
eine, die Ausbaumodule
zwei bis vier Wochenstunden in Anspruch. Allerdings
empfehle ich euch, nicht
gleich im ersten Semester damit zu beginnen. Ihr
solltet schon ein wenig
rechtliches Vorwissen mitbringen, auch wenn es
nicht detailliert sein muss.
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
23
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Erstitipps
Schwerpunktstudium an der JGU
Welche
Schwerpunktbereiche gibt es an der
JGU?
Allgemeines:
Für viele Studenten stellt
sich nach Bestehen der
Zwischenprüfung die Frage,
in welchem Rechtsgebiet
sie ihr Studium vertiefen
sollen. Keine einfache
Entscheidung, die sich
nicht nur beim Examen
auswirkt, sondern für viele
auch eine Entscheidung
für den weiteren Berufsweg
bedeutet.
Im
Examen
fließt das Ergebnis der
Schwerpunktprüfung immerhin
mit 30 Prozent in die
Gesamtbewertung ein.
In
Mainz
existieren
insgesamt 14 Schwerpunktbereiche, von denen in
der Regel zwei belegt
werden müssen. Dabei
wird
zwischen
dem
Kombinations- und dem
Optionsmodell unterschieden.
Studenten des deutschfranzösischen Studiengangs
können sich ihre Leistungen
aus dem Ausland als
Schwerpunkt
anrechnen
lassen.
a) Kombinationsmodell
b) Optionsmodell
c) Auslandsmodell, auch
sog. „Frankreichmodell“
Hier wählt man jeweils
einen Teilschwerpunkt mit
je 8 SWS aus jeder der
beiden Fächergruppen aus
und kombiniert diese zu
einem Schwerpunkt. Die
Kombinationen
müssen
nicht zwingend thematisch
aufeinander
abgestimmt
sein.
Das Optionsmodell kommt
bei einem strafrechtlichen
Schwerpunktstudium
in
Betracht. Hierbei belegt
man
das
Pflichtfach
Strafrechtspflege
im
Rahmen von 8 SWS und
kann nun zwischen den zwei
Optionen Kriminologie oder
Strafverteidigung (ebenfalls
je 8 SWS) wählen.
TEXT:
tasja van
K
rüchten
7. Semester
24 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
Dieses Modell kommt für
alle Studenten des integrierten
deutsch-französischen
Studiengangs in Betracht.
Während des Auslandsjahres
erwerben die Teilnehmer
entsprechende nationale
Abschlüsse, die als Schwerpunkt „Französisches Recht“
anerkannt werden.
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Exemplarisch: Variante des Kombinationsmodells im Überblick
Fächergruppe 1 - Im Fokus: Gesellschafts- und
Kapitalmarktrecht
Fächergruppe 2 - Im Fokus: Steuerrecht
a)
Kapitalmarktund
Übernahmerecht
Eingestiegen wird mit den
Grundlagen des Kapitalmarktrechts. Regelungsgegenstand
und -ziele, sowie die
grundlegenden Funktionszusammenhänge werden
erläutert. Außerdem gibt
es einen kleinen “BörsenCrash-Kurs”, welcher im
zweiten Abschnitt vertieft
wird, in dem das Recht des
Primärmarkts
(Markteintrittsrecht) behandelt wird:
hier geht es um Aktien (und
anderen Wertpapiere) – und
damit verbundene kapitalmarktrechtliche Pflichten.
Der dritte Teil dreht sich
um den Sekundärmarkt
(Marktverhaltensrecht):
besprochen
werden
Publizitätspflichten,
das
Insiderrecht und das Verbot
der
Marktmanipulation
sowie
Grundzüge
des
Übernahmerechts.
Das
Recht des Marktaustritts
(Delisting)
bildet
den
Abschluss.
b) Kapitalgesellschaftsrecht
a) Allgemeines Steuerrecht
d) Einkommenssteuerrecht
Hier geht es um Aktien- und
GmbH-Recht.
Zunächst
werden Grundlagen des
BegriffesKapitalgesellschaft,
ökonomischen Grundlagen,
historische
Entwicklung
und Rechtsquellen des
Kapitalgesellschaftsrechts
behandelt.
Anschließend
folgt eine Darstellung des
Gründungsprozess von AG,
GmbH
(inklusive deren
Organisationsverfassung)
und UG sowie Sanktionen
und Haftungsfragen im
Gründungsstadium. Weitere
Themen der Vorlesung
sind die Rechtsstellung
der Gesellschafter, die
Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften mit Kapitalmaßnahmen, und abschließend
die
Beendigung
der
Gesellschaft.
Zunächst werden Grundlagen
des Steuerrechts vermittelt,
im Vordergrund stehen
dabei das Steuersystem
und der Rahmen, den
das Finanzverfassungsrecht
setzt, erläutert anhand von
praktischen Konsequenzen
des jeweiligen Finanzierungsmodus. Die verschiedenen
Steuerarten und Vorkehrungen
gegen übermäßige Belastung
derSteuerpflichtigenwerden
erläutert, wobei es nicht
zuletzt auch immer wieder
um politische Fragen geht.
Außerdem
werden die
Vorschriften des steuerlichen
Verfahrensrechts und Rechtsschutzes
dort
vertieft,
wo Abweichungen vom
allgemeinen
Verfahrensund Prozessrecht bestehen.
Grundlage ist die Besteuerung des Einkommens
natürlicher Personen und
ein Überblick über die
einzelnen Elemente des
Einkommensteuertatbestands.
Schwerpunkte sind unter
anderem die persönliche
Steuerpflicht,verschiedenen
Einkunftsarten, subjektive
Zurechnung von Einkünften,
Einkünfteermittlung, abzugsfähige Privataufwendungen,
der
Steuertarif,
die
Einkommensteuerfestsetzung
und die Einkommensteuerveranlagung.
b) Unternehmenssteuerrecht
Da Einkünfte von Einzelunternehmen,
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf Grundlage ihrer Gewinne besteuert
werden, wird mit dem Bilanzsteuerrecht eingestiegen.
Behandelt werden dann
unter anderem das Körperschaftsteuergesetz und die
Gewerbesteuer.
c) Umsatzsteuerrecht
Nach einen Überblick über
den Umsatzsteuertatbestand
werden dann vertiefend
der umsatzsteuerrechtliche
UnternehmeralsSteuerpflichtiger, der Gegenstand der
Umsatzsteuer, Steuersatz,
Vorsteuerabzug, verfahrensrechtliche Fragen, Gesellschaft
sowie die Umsatzsteuer im
grenzüberschreitendenVerkehr
erörtert.
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
25
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Erstitipps
D
as Studium der
Rechtswissenschaft
an unserer Universität
umfasst
neben den drei „großen“
Rechtsgebieten auch einen
Überblick über allgemeine
Grundlagen des Rechts.
Während im Sommersemester
in der Regel die Fächer
„Deutsche und europäische
Rechtsgeschichte“,
„Privatrechtsgeschichte der
Neuzeit“
und
„Methodenlehre“
gelesen
werden,
beschränkt
sich das Angebot in den
Wintersemestern meist auf
die Veranstaltungen „Römisches
Recht I“, , „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“
und „Rechtsphilosophie“.
Unregelmäßig
findet
zusätzlich
auch
eine
Vorlesung
„Rechtssoziologie”
statt. Um für das erste
Examen zugelassen zu
werden, müssen aus dieser
Auswahl zwei Scheine
nachgewiesen
werden.
Den Schein erlangt, wer
die
Semesterabschlussklausur mit mindestens vier
Punkten besteht. Dabei ist
es ganz gleich, in welchem
Semester dieser Nachweis
erbracht wird. In den
Vorlesungen herrscht keine
Anwesenheitspflicht. Wer
zur Klausur nicht erscheint,
oder durchfällt, kann die
Veranstaltung
inklusive
Klausur
beliebig
oft
wiederholen. Es schadet
hier also nicht, sich in den
entsprechenden Phasen
zu mehreren Grundlagenveranstaltungen anzumelden,
auch wenn man noch
nicht ganz sicher ist, ob
man diese alle zeitlich im
Semesterplan unterbringen
kann. Obwohl, wie bereits
erwähnt, nur zwei dieser
Scheine „notwendig“ sind,
ist es natürlich empfehlenswert, das gesamte Angebot
im Laufe des Studiums zu
nutzen, und sich so einen
umfassenden Überblick zu
verschaffen;
in
allen
Fächern werden nämlich
auch
examensrelevante
Themen besprochen.
Grundlagen- und zwischenprüfungsrelevante
Fächer im 1. Semester
Strafrecht AT1
Die Vorlesung “Strafrecht
AT1” (Prof. Dr. Erb, WS
15/16)
behandelt
das
vorsätzliche
vollendete
Erfolgsdelikt und vermittelt
ein Verständnis für die
GrundbegriffeundDogmatik
im Strafrecht, den grundsätzlichen Aufbau einer
Strafbarkeitsprüfung
im
Gutachtenstil
und
die
Bewältigung erster Meinungsstreitigkeiten bei der Auslegung bestimmter Rechtsbegriffe. Erläutert wird
wissenswertes zur (objektiven und subjektiven) Tatbestandsmäßigkeit
im
Rahmen des StGB, den
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Rechtfertigungsgründen, der
Schuld und der Auswirkung
von
Irrtümern
hierauf,
wenn einem Täter solche
unterlaufen. Angewendet
werden diese Grundregeln
im Rahmen der Vorlesung
meist auf Tötungs- oder
Körperverletzungsdelikte,
um hieran die Systematik
dieser Grundregeln zu
erklären. Der allgemeine
Teil 1 im WS15/16 wird
in einer darauf folgenden
Vorlesung (AT2) im SS16
um weitere Themen wie
die
mittäterschaftliche
Begehung, Versuch, etc.
vervollständigt.
26 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
Die Vorlesung Staatsrecht I
(Staatsorganisationsrecht)
ist zwischenprüfungsrelevant
und wird im Wintersemester
von Prof. Dr. Dörr gehalten.
Sie beschäftigt sich mit
dem Aufbau des Staates.
Neben dem Gesetzgebungsverfahren
werden
alle
Verfassungsorgane
detailliert dargestellt.
Zudem werden grundlegende
Prinzipien des deutschen
politischen
Systems
(Demokratieprinzip,
Rechtsstaatsprinzip,
Sozialstaat usw.) erläutert.
In der Arbeitsgemeinschaft
zum Staatsorganisationsrecht
lernt
ihr
verschiedene
Verfahrensprüfungen wie eine
abstrakte Normenkontrolle
oder
ein
Organstreitverfahren durchzuführen.
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Römisches Recht
Prof.
Dr.
Gröschler
Behandelt
wird
die
Geschichte des römischen
Rechts von den Anfängen
bis zur Kodifikation durch
Justinian. Der Schwerpunkt
liegt auf der Entwicklung
des römischen Privatrechts
und seinen wichtigsten
Rechtsinstituten.
Hierbei
werden fortlaufend Bezüge
zum heute geltenden Recht
hergestellt und auf diese
Weise die Grundlagen des
BGB erläutert. Besondere
Berücksichtigungfindenauch
die für die rechtliche
Entwicklung maßgeblichen
sozialen und wirtschaftlichen
Hintergründe. (Inhaltsangabe
aus
jogustine)
Diese
Veranstaltung ist besonders
auch für Studienanfänger
eine praktische Begleitung
zum
Einstieg
in
die
Rechtswissenschaft,
da
auch die Entstehung der
heute
teilweise
sehr
abstrakten Strukturen des
Zivilrechts plastisch dargestellt
wird. Besonders historisch
Interessierte kommen hier
auf ihre Kosten. Lateinkenntnisse sind zwar vorteilhaft,
aber absolut kein muss.
des Wormser Konkordats
und der Goldenen Bulle von
1356 n. Chr. Über den aufgeklärten Absolutismus in
Preußen hin zur deutschen
Bundesakte und dem Wiener Kongress, bis hin zur
grundlegenden Verfassung
von 1848. Die sog. Paulskirchenverfassung
stellt
den Beginn unserer modernen Republik dar. Um die
heutige Verfassung in seinen Grundsäulen zu verstehen ist es auch notwendig
sich mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinander
zu setzen. Nur so versteht
man u.a. die dogmatische
Bedeutung von Art 1 GG
und die Ewigkeitsklausel.
Zu guter Letzt kommt ihr
zum Grundgesetz und lernt
auch wieso unsere Verfassung Grundgesetz heißt.
Im Laufe dieser Vorlesung
lernt man ebenfalls auch
die Arbeit mit historischen
Rechtsschriften, wie zum
Beispiel dem Preußischen
Landrecht und auch die
Rechtsgrundlage für das
bayrische Reinheitsgebot.
In historische Schriften
muss man sich erstmal einarbeiten, aber es ist auch
etwas Besonderes mal eine
Rechtsquelle in Fraktur zu
Lesen. Viele Studenten
unterschätzen die Wichtigkeit von historischem Hintergrundwissen, das einem
oftmals eine gute Grundlage für die Argumentation
verschafft und einen das
Recht besser verstehen
lässt. Dieser Grundlagenschein empfiehlt sich besonders für Studenten in
den
Anfangssemestern,
da er keine besonderen
Grundkenntnisse erfordert,
die über die allgemeinen
Vorlesungen wie Staatsorganisationsrecht
und
Grundrechte hinausgehen.
sodann
themenbezogen
gebündelt bevor abschließend
auf einige aktuelle Probleme
eingegangen wird. (Inhaltsbeschreibung aus jogustine)
Auf alle Fälle empfiehlt es
sich, die bereitgestellten
Materialien vorlesungsbegleitend gründlich durchzuarbeiten, um in den
Vorlesungen nicht den
Anschluss zu verlieren. Die
anspruchsvolle Materie ist
vielseitig und spannend,
der Dozent motiviert die
Hörer zum Mitdenken,
zur eigenen Meinungsbildung und zur Mitarbeit.
Juristische
Grundlagen
werden
noch
nicht
vorausgesetzt,
Interesse
an der Philosophie im
Allgemeinen ist allerdings
förderlich, um Spaß an der
Teilnahme zu haben.
Verfassungsgeschichte
der Neuzeit
Das deutsche Recht ist
oftmals aus historischer
Sicht erst richtig zu verstehen, nämlich auch vor
dem Hintergrund der alten
deutschen Verfassungen.
Was war der Reichsdeputationshauptschluss und wo
findet eigentlichArt 31 GG
seine Wurzeln? Durch die
Ära des neuzeitlichen Konstitutionalismus führt euch
Prof. Dr. Dörr. Der Grundlagenschein ist genau das
Richtige für alle historisch
Interessierten. Die Vorlesung bietet einen Einstieg
durch die Darstellung des
Hochmittelalters
anhand
Rechtsphilosophie
Nach
einer
kurzen
Einführung in Begriff und
Funktion des Rechts werden
zunächst
verschiedene
Klassiker
der
Rechtsund Staatsphilosophie in
historischer Abfolge vorgestellt.
In einem daran anschließenden
systematischen Teil werden
die verschiedenen Entwürfe
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
27
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
Veranstaltungen - Auflistung
Veranstaltungen im Wintersemester 2015/16
1. Grundlagenveranstaltungen
Veranstaltung
Römisches Recht I
Verfassungsgeschichte
der Neuzeit
Rechtsphilosophie
Dozent
Prof. Dr.
Gröschler
N.N.
Datum/Uhrzeit/Raum
Do., 14.15-15.45, S 1
Di., 08.30-10.00, S 1
Di., 16.00-18.00, P 1
Beginn
26.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Ab dem 1. Fachsemester
20.10.2015
Ab dem 1. Fachsemester
N.N.
Mi., 14.15-15.45, P 1
Di., 10.15.-11.45, P 1
21.10.2015
Ab dem 1. Fachsemester
2. Zwischenprüfungsveranstaltungen
a) Zivilrecht
Veranstaltung
Schuldrecht I AT
Dozent
Dr. Fest
Datum/Uhrzeit/Raum
Do., 18.00-19.30, RW1
Beginn
22.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
2./3. Fachsemester
Schuldrecht II
Prof. Dr.
Gröschler
Prof. Dr.
Oechsler
Di., 12.15-13.45, RW1
Fr., 12.15-13.45, RW1
Mo., 16.15-17.45, RW1
23.10.2015
2./3. Fachsemester
26.10.2015
2./3. Fachsemester
Veranstaltung
Staatsrecht I
Dozent
Prof. Dr. Dörr
Beginn
21.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Ab dem 1. Fachsemester
Allgemeines
Verwaltungsrecht
II
Prof. Dr.
Cornils
Datum/Uhrzeit/Raum
Mi., 16.15-17.45, S1
Do., 10.15-11.45, S1
Mo.,14.00-16.00, N2
19.10.2015
-
Datum/Uhrzeit/Raum
Mo.,10.15-11.45, RW1
Mi., 12.15-13.45, RW1
Do.,14.15-15.45, RW1
Fr., 08.30-10.00, RW1
Beginn
21.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
1./2. Fachsemester
22.10.2015
3./4. Fachsemester
Datum/Uhrzeit/Raum
Mo., 12.00-14.00, AudiMax
Beginn
19.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
-
Gesetzliche
Schuldverhältnisse
b) Öffentliches Recht
c) Strafrecht
Veranstaltung
Strafrecht I
Dozent
Prof. Dr. Erb
Strafrecht IV
Prof. Dr. Zopfs
d) Hausarbeiten
Veranstaltung
Fallbearbeitung im
Zivilrecht
Dozent
Prof. Dr.
Hergenröder
e) Arbeitsgemeinschaften und Tutorien
Die Termine für die einzelnen Arbeitsgemeinschaften sind zu Semesterbeginn auf Jogustine einzusehen.
Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über Jogustine.
28 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
3. Hauptstudium
a) Zivilrecht
Veranstaltung
Erbrecht
Dozent
Prof. Dr. EberlBorges
Datum/Uhrzeit/Raum
Di., 14.15-15.45, AudiMax
Beginn
20.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Handelsrecht
Dr. Fest
Mi., 12.15-13.45, AudiMax
21.10.2015
-
Zivilprozessrecht
Mo., 12.00-14.15, S 1
19.10.2015
-
Familienrecht
Prof. Dr.
Gruber
Prof. Dr. Roth
Do., 16.15-17.45, P 1
22.10.2015
-
Arbeitsrecht
Prof. Dr. Kaiser Mi., 14.00-16.00, N 1
21.10.2015
Ab dem 4./5. Fachsemester
Corporate
Governance in der
börsennotierten
Aktiengesellschaft
Arne Wittig
Mi., 08.30-10.00, RW 5
21.10.2015
-
Energierecht
Prof. Dr.
Becker
Prof. Dr.
Huber
Jürgen
Ellenberger
Mo., 14.15-15.45, HS VI
19.10.2015
Ab dem 3. Fachsemester
Di., 13.10.2015, 08.3012.00, HS 16
Do., 18.00-19.30, HS V
13.10.2015
-
22.10.2015
-
Grundzüge des IPR
Bankvertragsrecht,
Anlegerschutz und
Kapitalmarktrecht
Studierende, die die Vorlesungen
über die ersten drei Bücher des BGB
gehört haben.
b) Öffentliches Recht
Veranstaltung
Examinatorium: Aktuelle
Rechtsprechung
Polizei- und
Ordnungsrecht
Europarecht II
Dozent
Nils Grosche
Datum/Uhrzeit/Raum
-
Beginn
-
Voraussetzungen/Zielgruppe
Examensnahe Semester
Prof. Dr.
Ruthig
Dr. Hoffmann
Do., 12.00-14.00,
AudiMax
Mo., 10.15-11.45, S1
22.10.2015
-
19.10.2015
Ab dem 3./4. Fachsemester
Grundzüge des
Völkerrechts
Landesverfassungsrecht
einschließlich
Verfassungsprozessrecht
Prof. Dr. Fink
Mi., 08.30-10.00,
AudiMax
Mi., 16.15-17.45, RW 4
21.10.2015
-
Migrationsrecht
Prof. Dr.
Cornils
N.N.
Do., 18.00-19.30, P 2
22.10.2015
-
-
-
-
N.N.
-
-
-
Prof. Dr. Gurlit
Mo., 18.00-19.30, RW 1
19.10.2015
Studierende des 4. und 5.
Fachsemesters
Internationales
Steuerrecht
Anwaltliche Tätigkeiten
im Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Prof. Dr. Jutzi
21..10.2015 -
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
29
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
c) Strafrecht
Veranstaltung
Sachverständige
im Strafrecht
Doktorandenkolloquium
Strafrecht
Dozent
Dr. Schallert
Datum/Uhrzeit/Raum
Mi., 18.00-19.30, N 2
Beginn
21.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
-
N.N.
Mo., 18.00-19.30, RW 5
19.10.2015
Doktorandenkolloquium findet nur
auf Einladung statt, nicht jede
Woche. Beachten Sie die Homepage
von Professor Bock.
4. Fremdsprachen/Schlüsselqualifikationen
Veranstaltung
Terminologie et
méthodologie en droit
français
Initiation aux études de
droit français
Lecture de revues
juridiques
Allgemeine juristische
französische Termini
Legal English
European Human Rights
Law
U.S. Law in International
Business
SQ-Einzelveranstaltung:
Der Anwalt als
Unternehmer
SQ-Einzelveranstaltung:
Lerntechniken und
Selbstmanagement im
Jurastudium
SQ-Einzelveranstaltung:
Erfolgreich Verhandeln
SQ-Einzelveranstaltung:
Erfolgreich Verhandeln
SQ-Einzelveranstaltung:
Professionelle
Kommunikation II Souveräner Auftritt in
Konfliktsituationen
SQ-Einzelveranstaltung:
Verhandeln wie in
Hollywood
Free speech, reputation
and a right to private life the Anglo-American law of
defamation and misuse of
private information
Dozent
Suzanne
Holder
Datum/Uhrzeit/Raum
Do., 12.15-13.45, HS III
Beginn
29.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
-
Suzanne
Holder
Suzanne
Holder
Suzanne
Holder
Simone
Rechel
Jim Murdoch
Do., 14.15-15.45, HS III
29.10.2015
Fr., 10.15-11.45, HS III
30.10.2015
Beachte Voraussetzungen in
Jogustine
-
Fr., 08.30-10.00, HS III
30.10.2015
-
Mo.,12.00-14.00, RW 3
Di.,12.00-14.00, RW 4
Di., 18.00-19.30, HS VII
19.10.2015
20.10.2015
27.10.2015
-
Simone
Rechel
Michaela
Bierschenk
Mi., 12.00-14.00, RW 4
Do., 8.30-10.00, RW 4
Do., 14.00-16.00,
Dekanatssaal 03-150,
ReWi I Gebäude
Di., 09.00-13.00, HS VII
Di., 09.00-13.00, HS VII
2 Termine
21.10.2015
22.10.2015
07.01.2016
-
12.01.2016
-
Michaela
Bierschenk;
Markus
Altenkirch
Michaela
Bierschenk;
Markus
Altenkirch
Michaela
Bierschenk
Fr., 16.00-19.00, RW 2
Sa., 10.00-15.00, RW 2
2 Termine
04.09.2015
-
Fr., 16.00-19.00, RW 6
Sa., 10.00-15.00, RW 6
2 Termine
11.12.2015
-
Fr., 09.00-15.00, HS VI
13.11.2015
-
Michaela
Bierschenk;
Dr. Thomas
Lapp
Prof. Dr.
Peter Huber
Mo., 16.00-20.00, RW 6
3 Termine
07.12.2015
-
Mo., 10.00-12.30, RW 2
24.08.2015
4 Termine
-
Michaela
Bierschenk
30 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
-
-
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
5. Examenskurse (EK)
Veranstaltung
EK Schadensersatzrecht
Dozent
Prof. Dr. Roth
Datum/Uhrzeit/Raum
Mo., 08.30-10.00, RW 3
Beginn
19.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Examensnahe Semester
EK Sachenrecht
Prof. Dr. Kaiser Di., 08.30-10.00, RW 3
Mi., 08.30-10.00, RW 3
Prof. Dr.
Do., 08.30-10.00, RW 3
Oechsler
N.N.
Mi., 12.00-13.30, RW 3
20.10.2015
Examensnahe Semester
22.10.2015
Examensnahe Semester
21.10.2015
Examensnahe Semester
EK Verfassungsrecht I
Prof. Dr. Dörr
Mi., 10.15-11.45, RW 3
21.10.2015
Examensnahe Semester
EK Öffentliches
Sachenrecht,
Staatshaftungsrecht
Nils Grosche
Mo., 10.15-11.00, RW 3
19.10.2015
Examensnahe Semester
EK Strafrecht AT
PD Dr.
Scheinfeld
Di., 10.15-11.45, RW 3
Do., 10.15-11.45, RW 3
20.10.2015
Examensnahe Semester
EK Handels und
Gesellschaftsrecht
EK Allgemeines
Verwaltungs- und
Verwaltungsprozessrecht
Die nicht gelisteten Examenskurse fanden bereits in der vorlesungsfreien Zeit statt. Beachte auch den Großen
Klausurenkurs.
6. Übungen
Veranstaltung
Bürgerliches Recht
Strafrecht
Öffentliches Recht
Dozent
Prof. Dr. EberlBorges
Prof. Dr. Erb
Prof. Dr. Gurlit
Datum/Uhrzeit/Raum
Do., 10.15-11.45, RW 1
Beginn
29.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Di., 10.00-12.00, HS 18
Di., 16.15-17.45, RW 1
20.10.2015
27.10.2015
-
-
7. Sonstiges
Veranstaltung
Rechtsmedizin für
Juristen und Biologen
Vorlesungsreihe
Antwaltliche Praxis:
Vom anwaltlichen
Mandat zur
höchstrichterlichen
Entscheidung
Dozent
siehe Jogustine
Michaela
Bierschenk;
Prof. Dr. Josef
Ruthig
Datum/Uhrzeit/Raum
Fr., 08.15-09.45, siehe
Jogustine
-
Beginn
23.10.2015
Voraussetzungen/Zielgruppe
Alle Semester
-
-
8. Schlüsselqualifikationszertifikat Wirtschaftswissenschaften
Die einzelnen Veranstaltungen sind in Jogustine aufgelistet.
Nähere Informationen zum Zertifikat: www.jura.uni-mainz.de/362_DEU_HTML.php
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
31
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
Studienempfehlung
32 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
33
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
34 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
35
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
Stundenpläne
Stundenpläne
Folgend die Stundenpläne für das 1. bis 4. SemesStunde. Achte auch auf eventuelle Raumwechsel und,
Folgend
die Stundenpläne
für das 1. bis 4. Semester
Grundlage
der
Studienverlaufsempfehlung.
Die
ter
auf Grundlage
der Studienverlaufsempfehlung.
Die aufdass
wir deine
jeweilige
AG nicht eintragen können.
Veranstaltungen
gehen
meistens
eineinhalb
Stunden.
Veranstaltungen
gehen
meistens
eineinhalb
Stunden.
Du Ihr erfährt von euren jeweiligen DozentInnen, ob die
erfährst
von deinem
die tempore
Verans- (s.t.) beginnt. Für eine bessere Übersicht, beginnen
Veranstaltung
cumjeweiligen
temporeDozenten,
(c.t.) oderobsine
taltung
c.t. oder
s.t.die
beginnt.
Für eine bessere
Übersicht,
und enden
hier
Veranstaltungen
zur vollen
Stunde. Beachtet auch, dass DozentInnen eventuell
beginnen und enden hier die Veranstaltungen zur vollen
Raumwechsel vornehmen und dass wir eure jeweiligen AGs nicht eintragen können.
1. Fachsemester (Studienstart im WiSe 2015/2016)
Uhrzeit
08:30
–
09:00
09:00
–
10:00
10:00
–
11:00
Montag
Strafrecht I
Prof. Dr. Erb
RW 1 **
Dienstag
Römisches Recht I
Prof. Dr. Gröschler
S1*
Mittwoch
Rechtsphilosophie
N.N.
P1*
11:00
–
12:00
12:00
–
13:00
13:00
–
14:00
14:00
–
15:00
15:00
–
16:00
16:00
–
17:00
17:00
–
18:00
18:00
–
19:00
19:00
–
20:00
Donnerstag
Staatsrecht I
Prof. Dr. Dörr
S1 **
Strafrecht I
Prof. Dr. Erb
RW 1 **
Rechtsphilosophie
N.N.
P1 *
Römisches Recht I
Prof. Dr. Gröschler
S1*
Staatsrecht I
Prof. Dr. Dörr
S1 **
* Grundlagenveranstaltung
** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten
36 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
Freitag
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
2. Fachsemester (Studienstart im SoSe 15)
Uhrzeit
08:30
–
09:00
09:00
–
10:00
10:00
–
11:00
11:00
–
12:00
12:00
–
13:00
13:00
–
14:00
14:00
–
15:00
15:00
–
16:00
16:00
–
17:00
17:00
–
18:00
18:00
–
19:00
Montag
Strafrecht I
Prof. Dr. Erb
RW1 **
Dienstag
Römisches Recht I
Prof. Dr. Gröschler
S1*
Donnerstag
Freitag
Rechtsphilosophie
N.N.
P1*
Fallbearbeitung im
Zivilrecht
Prof. Dr.Hergenröder
AudiMax
Mittwoch
Schuldrecht II
Prof. Dr. Gröschler
RW1 **
Strafrecht I
Prof. Dr. Erb
RW1 **
Rechtsphilosophie
N.N.
P1*
Schuldrecht II
Prof. Dr. Gröschler
RW1 **
Römisches Recht I
Prof. Dr. Gröschler
S1*
Gesetzliche
Schuldverhältnisse
Prof. Dr. Oechsler
RW1 **
Schuldrecht I AT
Dr. Fest
RW1 **
19:00
–
20:00
* Grundlagenveranstaltung
** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
37
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
3. Fachsemester (Studienstart im WiSe 2014/2015)
Uhrzeit
08:30
–
09:00
09:00
–
10:00
10:00
–
11:00
11:00
–
12:00
12:00
–
13:00
13:00
–
14:00
14:00
–
15:00
15:00
–
16:00
16:00
–
17:00
17:00
–
18:00
18:00
–
19:00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Grundzüge des
Völkerrechts
Prof. Dr. Fink
AudiMax
Europarecht II
Dr. Hoffmann
S1
Fallbearbeitung im
Zivilrecht
Prof. Dr.
Hergenröder
AudiMax
Donnerstag
Polizei- und
Ordnungsrecht
Prof. Dr. Cornils
Freitag
HS 18
Strafrecht IV
Prof. Dr. Zopfs
RW1
Strafrecht III
PD Dr. Scheinfeld
S1
Schuldrecht II
Prof. Dr. Gröschler
RW1 **
Allg.VerwR II
Prof. Dr. Cornils
N2
Schuldrecht II
Prof. Dr. Gröschler
RW1 **
Strafrecht IV
Prof. Dr. Zopfs
RW1
Gesetzliche
Schuldverhältnisse
Prof. Dr. Oechsler
RW1 **
Verwaltungsrecht
II
Prof. Dr. Droege
AudiMax **
Schuldrecht I AT
Dr. Fest
RW1 **
19:00
–
20:00
* Grundlagenveranstaltung
** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten
38 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
4. Fachsemester (Studienstart im SoSe 2014)
Uhrzeit
08:30
–
09:00
09:00
–
10:00
10:00
–
11:00
11:00
–
12:00
12:00
–
13:00
13:00
–
14:00
14:00
–
15:00
15:00
–
16:00
16:00
–
17:00
17:00
–
18:00
18:00
–
19:00
19:00
–
20:00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Grundzüge des
Völkerrechts
Prof. Dr. Fink
AudiMax
Europarecht II
Dr. Hoffmann
S1
Zivilprozessrecht
Prof. Dr. Gruber
S1
Allg.VerwR II
Prof. Dr. Cornils
N2 **
Donnerstag
Freitag
Strafrecht IV
Prof. Dr. Zopfs
RW1
Große Übung
Zivilrecht
Prof. Dr. EberlBorges
RW 1
Handelsrecht
Dr. Fest
AudiMax
Polizei- und
Ordnungsrecht
Prof. Dr. Ruthig
AudiMax
Arbeitsrecht
Prof. Dr. Kaiser
N1
Strafrecht IV
Prof. Dr. Zopfs
RW 1
Familienrecht
Prof. Dr. Roth
P1
* Grundlagenveranstaltung
** Zu dieser Veranstaltung werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
39
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Angebote der Fachschaft
Was macht eigentlich die
Fachschaft?
Service:
#Sprechstunden
Jeder Fachschaftsrat hält eine zweistündige Sprechstunde
pro Woche, um eure Fragen und Anregungen entgegen
zunehmen.DieaktuellenTerminefindestduaufunserer
Webseite oder an unserer Tür. Du findest uns im Erdgeschoss zwischen der Fachschaft WiWi und RW4.
#Erstireferat
Organisiert die Campusrallye und Kneipentour für die Erstsemester, die Erstitüten und die Erstifahrt
#Redaktion der stud.iur
Leitung der Redaktion der stud.iur, siehe Vorwort.
#Partyreferat
Organisiert die Jurapartys sowie das ReWi-Sommerfest
und die Partys mit der Fachschaft WiWi und Medizin
#Protokolle
Für das mündliche Staatsexamen und die mündliche
Schwerpunktprüfung werden von den Prüflingen Protokolle verfasst, welche wir gegen ein Pfand verleihen.
#Spendenaktionen
Organisation von Kuchen- und Bowleverkauf zur Anschaffung neuer Bücher für die Fachbereichsbibliothek
#Klausurenreferat
Sammlung von Sachverhalten und Lösungen aus SemesNewsletteranmeldung
terabschlussklausuren.ZufindenaufunsererHomepage
#E-Mail-Korrespondenz:
Schicke von der Adresse, Alle E-Mails (an [email protected]) werden hier beantunter der du die Liste abon- wortet
nieren willst, eine Nachricht #Homepage- und Facebookreferat
an [email protected]. AktualisierungderHomepagesowiePflegederFacebookde. Gib in der Betreffzeile präsenz und des Bücherbasars
deiner Nachricht ein: “sub- #Räte und Ausschüsse
scribe
newsletter-fs-jura Vertretung der Jurastudenten in diversen Räten und AusVorname Name” (Ersetze schüssen wie den Fachbereichsrat, den Ausschuss StudiVorname und Name mit dei- um und Lehre und den Zentralen Fachschaftsrat
nem Vornamen und Nach- #Organisatorisches Aufsichtsreferat
namen).
Koordination der Fachschaftsarbeit
Mit dem Begriff Fachschaft
wird
umgangssprachlich
der Fachschaftsrat (FSR)
bezeichnet. Dieser zählt
durchschnittlich um die 10
Mitglieder.
Mitglied der eigentlichen
Fachschaft Jura ist jeder
Student der Rechtswissenschaften in Mainz. Jedes
Semester werden auf der
Fachschaftsvollversammlung (FVV) durch die
Studierenden die Fachschaftsräte für jeweils zwei
Semester gewählt. Die Mitglieder des FSR, die „Fachschaftler“, erhalten so ihre
Legitimation und sind somit
Vertreter aller Jurastudenten in Mainz.
40 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
Wichtige Links
■WebseitederFachschaft:
http://www.fsjura-mainz.de/
■Sprechstunden:
http://www.fsjura-mainz.de/
sprechstunden
■Bücherbasarfürjuristische Literatur:
http://www.facebook.com/
groups/jurabasarmz
■Kontaktadresseder
Fachschaft:
[email protected]
■E-Mail-AdressefürProtokolle: [email protected]
Helfer gesucht!
Wenn du Interesse an der
Fachschaftsarbeit bekommen hast, kannst du dich
gerne in unseren Sprechstunden informieren. Wir
freuen uns auf deinen
Besuch!
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
Campus - Einrichtungen
F
olgend eine Liste mit Kontaktdaten wichtiger Einrichtungen auf dem Campus, die für Dich im Laufe des Studiums interessant werden könnten.
1. Fachschaftsrat Jura (Fachschaft)
Fachschaftsraum: Erdgeschoss, zwischen Fachschaft
WiWi und RW4
Sprechstunden: siehe Webseite
www.jura.uni-mainz.de/fachschaft
[email protected]
www.facebook.com/fachschaftjura.mainz
2. Studienbüro
Im ReWi II (altes ReWi)
www.rewi.uni-mainz.de/studienbuero/493.php
[email protected]
Sabine Uhlmann, M.A.
Prüfungsmanagerin Jura, Grundstudium (Zwischenprüfung), Grundlagenveranstaltungen, Schwerpunktexamen,
Nebenfachstudium, Ausstellen von
Scheinen, allgemeine Anfragen
Raum 01-313 (ReWi II)
Tel.: 06131 39 23762
Erreichbar:
Mo-Fr. 9-12 Uhr; zusätzlich Di., Mi. 14-16 Uhr
Ass. iur. Axel Zibulski
Studienfachberater und Studienmanager Jura
Raum 01-303 (ReWi II)
Tel.: 06131 39 22526
Erreichbar:
Di: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr; Mi: 14 - 16 Uhr;
Do: Termine nach Vereinbarung; Fr: 9 - 12 Uhr
5. Zentralmensa und Mens@ria
Staudingerweg 15
www.studierendenwerk-mainz.de/speiseplan.html
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 11:30 – 14:20 Uhr
Sam.: 11:30 – 13:15 Uhr
6. Cafeteria im ReWi
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 08:30-19:00 Uhr,
Fr.: 08:30-18:00 Uhr
7. Servicecenter des BAföG-Amts
Forum universitatis 6 im 1. OG – Raum 650
[email protected]
Tel.: 06131 39 23129
www.blogs.uni-mainz.de/einrbafoeg/
8. Abteilung Internationales
Forum universitatis 1 & 2
Tel.: 06131 39 22122
www.international.uni-mainz.de
9. Fremdsprachenzentrum
www.fsz.uni-mainz.de
Jakob-Welder-Weg 18
Philosophicum, Untergeschoss
10. Zentrum für Datenverarbeitung
Johann-Joachim-Becher-Weg 21 (hinter der Muschel)
www.zdv.uni-mainz.de
11. Allgemeiner Hochschulsport (AHS)
www.ahs.uni-mainz.de
Albert Schweitzer-Str. 22
Tel.: 06131 39 23596
Ass. iur. Lucas Hammes
Studienmanager Jura
Raum 01-313 (ReWi II)
Tel.: 06131 39 22564
12. AStA
www.asta.uni-mainz.de
Staudingerweg 21 (neben der großen Mensa)
3. Fachbereichsbibliothek Jura und WiWi
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8-22 Uhr
Sam.: 8-22 Uhr
So.: 10-22 Uhr
13. Psychotherap. Beratungsstelle für Studierende
www.pbs.uni-mainz.de
Staudingerweg 21, (Studierendenhaus, Eingang D)
Tel.: 06131 39 22312
E-Mail: [email protected]
4. Zentralbibliothek
www.ub.uni-mainz.de
AllgemeineÖffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8-24 Uhr
Sa.-So.: 10-24 Uhr
14. Zentrale Studienberatung
Forum universitatis, Eingang 1, 1. OG
Johann-Joachim-Becher-Weg 2
Sprechstunden:
Mo 10:00-12:00 Uhr
Di 13:30-15:30 Uhr
Mi 10:00-12:00 Uhr
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
41
§
FACHSCHAFT
J u r a
M a i n z
KVV
Allgemeine Begrifflichkeiten
Pedell
MitdemBegriff„Pedell”sinddiebeidenHausmeisterdes
Hauses Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gemeint.
IhrBürobefindetsichdirektimEingangsbereich.Siesind
für die Spindvergabe, die Rückgabe von Klausuren und
Sitzscheinen zuständig, helfen dir aber auch gerne bei
anderen Fragen rund um das Rewi weiter.
Spind
Zu Semesterbeginn kannst du bei den Hausmeistern
einen Spind beantragen. Hier kannst du während der
Vorlesungen oder wenn du in die Fachbereichsbibliothek
möchtest, deine Sachen verstauen. Um einen Spind
beantragen zu können, benötigst du einen Spindpartner,
eine große Studienbescheinigung mit dem Studienfach
und ein Zahlenschloss.
(neues) Rewi
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Haus der Rechtsund Wirtschaftswissenschaften kurz Rewi genannt. Den
Begriffwirstduvermutlichnochöftershören.
altes Rewi
Das alte Rewi ist das kleinere Gebäude
gegenüber des (neuen) Rewis. Um dorthin zu gelangen
musst du vom Haupteingang des (neuen) Rewis aus,
geradeausdieTreppenhochgehen.Dortbefindensichdie
Hörsäle HS I - IV und das Studienbüro Jura.
s.t.
Die Abkürzung „s.t.“ steht für „sine tempore“ und bedeutet
wörtlich übersetzt „ohne Zeit“. Dieses Wissen benötigst
du, um rechtzeitig zur Vorlesung zu kommen. Ist eine
Vorlesung nämlich mit 10 Uhr s.t. gekennzeichnet,
bedeutet dies, dass der Dozent pünktlich um 10 Uhr mit
der Vorlesung beginnt.
c.t.
Die Abkürzung „c.t.“ steht für „cum tempore“ und bedeutet
wörtlich übersetzt „mit Zeit“. Die meisten Vorlesungen
fangen „c.t.“, bspw. um 10.15 Uhr, also eine Viertelstunde
zeitversetzt an. Steht bei einer Vorlesung weder s.t. noch
c.t. dabei, ist davon auszugehen, dass c.t. gemeint ist.
Zentralbib
Die Zentralbibliothek, auch Zentralbib genannt, befindet
sich ca. 100 Meter vom Rewi entfernt. Dort habt ihr die
Möglichkeit Literatur, insbesondere auch Lehrbücher,
auszuleihen. Zum Arbeiten könnt ihr entweder die Einzelarbeitsplätze oder aber die Gruppenarbeitsräume, in
denenihrnichtflüsternmüsst,nutzen.
Fachschaft
Unter dem Begriff „Fachschaft“ versteht man die
Gesamtheit aller Studenten eines Studiengangs.
Fachschaftsrat Der Fachschaftsrat sind die gewählten
Studentenvertreter des jeweiligen Studiengangs. Sie
setzen sich für eure Anliegen ein und sind Ansprechpartner bei nahezu allen Fragen. Umgangssprachlich wird
er manchmal auch Fachschaft genannt.
Studicard
Die Studicard kannst du als Zahlungsmittel in der Mensa
oder am Kopierer nutzen. Dafür musst du sie vorher mit
entsprechendem Guthaben aufladen. Das kannst du an
den Automaten, die sich beispielsweise links von der
Rewi-Cafeteria befinden. Hast du deine Studicard in der
Zentralbib beantragt, kannst du gleichzeitig mit ihr noch
Bücher ausleihen.
Fachbereichsbibliothek
Bei der Fachbereichsbibliothek handelt es sich um eine
Präsenzbibliothek. Das bedeutet, der gesamte Bestand
an Büchern und Zeitschriften steht dir von 8 bis 22 Uhr
zur Verfügung. Du kannst die Bücher aus dem Regal
entnehmen und an deinem Platz lesen. Im Anschluss
ist das Buch wieder an die richtige Stelle zurückzubringen. Ausleihen kannst du die Bücher leider nicht. In
die Bibliothek darfst du auch keine Taschen und Jacken
mitnehmen, weshalb du dir zu Semesterbeginn einen
Spind holen solltest.
Vorlesung
DieVorlesungvermitteltdirdenmeistabstraktenStoff,den
du später auf die Fälle anwenden musst. Eine Vorlesung
dauert in der Regel, wie ein Fußballspiel, 90 Minuten und
kann je nach Prof genauso spannend sein ;-)
Arbeitsgemeinschaft
InderArbeitsgemeinschaftlernstdudenabstraktenStoff
auf Fälle richtig anzuwenden. An Beispielfällen lernst du
das entsprechende Verfahren durchzuprüfen und den
Gutachtenstil anzuwenden. Die AG-Leiter sind wissenschaftliche Mitarbeiter der Lehrstühle und stehen dir bei
Fragen gerne zur Verfügung.
Semesterabschlussklausur
In der Semesterabschlussklausur wird der Stoff der
Vorlesung und ggf. auch der der vorangegangen
Vorlesungen abgeprüft. Eine vorherige Anmeldung ist
erforderlich. Am Prüfungstag solltest du deinen PersonalausweisunddieStudienbescheinigungzurIdentifikation
nicht vergessen.
RW 1
Der RW 1 ist mit mehr als 1000 Sitzplätzen der größte
Hörsaal auf dem Campus und befindet sich wie alle „Anmeldung zur Zwischenprüfung“
Das Formular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ solltest
Hörsäle, die mit „RW“ beginnen, im Rewi.
du unbedingt fristgerecht ausfüllen und idealerweise
persönlich in den Briefkasten werfen, da du ansonsten
nicht an den Prüfungen teilnehmen kannst bzw. diese
nicht gewertet werden.
42 stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
§
stud.iur - FachschaFt jura - WS 2015/16
FACHSCHAFT
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43
§
FACHSCHAFT
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Aufsätze
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Sport
Hörsäle (HS) und
Seminarräume (SR)
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Große
Sporthalle
Stadion
Dalheim
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HS 10, HS 13, HS 15 und HS 16
B
HS 7
C
HS l bis HS VI
D
Alle Hörsäle mit Anfangsbuchstabe P
E
HS N 1 bis N 3
F
HS 1 bis HS 3
G
HS im ReWi-Haus RW 1 bis RW 6
H
Atrium maximum, Audimax,
Linke Aula und HS 11
er-Weg
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Beachvolleyball/
Basketballanlage
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Rasensportanlage
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Bog
© Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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HS 18
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HS 22 und HS 23
N
O
Hörsäle N 025, N 6 und SR 537
HS 19
HS 21
SR I und SR II
10/2012
SR C 01 bis C 05
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§
FACHSCHAFT
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Aufsätze
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